- Herr Pfaffmann, mir gefällt diese Verzögerungstaktik überhaupt nicht. Mir kommt es gerade so vor, als würden wir hier ein Happening "BayKiBiG" machen.
Die Verbände hatten ausreichend Gelegenheit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Wir wollten das Gesetz schon vor der Sommerpause verabschieden.
Ich fand es wirklich sehr schlimm, wie hier verzögert wurde. Wegen Ihres Verhaltens haben wir es nicht geschafft, gleich zu Beginn des Kindergartenjahres einzusteigen. Das hat mir an dieser Stelle besonders missfallen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Jetzt hat Frau Staatsministerin Haderthauer das Wort. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir die Schlussabstimmung in namentlicher Form durchführen werden. Bitte, Frau Ministerin.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es gehört zu unserem Amtsverständnis, und zwar in der gesamten CSU- und der FDP-Fraktion und dort vor allem der Sozial- und Bildungspolitiker, dass wir und ich auch schon, bevor ich in dieses Amt gekommen bin - mit allen Vertreterinnen und Vertretern sämtlicher Verbände und Vereinigungen, der kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen und Sonstigen laufend über die Anforderungen, die Herausforderungen und die richtigen Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung im Gespräch sind. Das festzustellen, ist mir wichtig.
Deswegen sind uns sämtliche Wünsche und Anregungen aus der gesamten Szene seit Jahren bekannt. Wir haben einen Großteil dieser Forderungen in die jetzt vorliegende Novellierung des BayKiBiG eingearbeitet. Ich sehe es den FREIEN WÄHLERN nach, weil dort vielleicht noch nicht so eine Vertrautheit mit der Gesetzgebung vorhanden ist,
aber das Ministerium hat im Gesetzgebungsverfahren eine umfangreiche Verbändeanhörung durchgeführt. Ich sage das, weil hier behauptet wurde, die Verbände seien im sozialpolitischen Ausschuss des Bayerischen Landtags zum ersten Mal angehört worden. Die Anhörung war eine Wiederholung der mehrfach vorangegangenen.
Mir geht es darum, dem vorzubeugen, dass die Arbeit, die hier jeden Tag und jede Woche geleistet wird, mit solchen Bemerkungen schlechtgeredet wird.
Wir haben die meisten Forderungen umgesetzt: Wir haben die Landkindergartenregelung verbessert, weil die demografische Entwicklung, vor allem auch in den strukturschwachen Räumen, dies als notwendig erscheinen ließ; wir haben eine durchgreifende Entbürokratisierung vorgenommen; wir haben den allgemeinen Förderanspruch der Kommunen verankert; wir haben das Wahlrecht der Eltern gestärkt; wir haben die Tagespflege massiv gestärkt; wir haben die Großtagespflege vereinfacht und damit gestärkt; und wir haben die Anbindung an die diversen schulischen Angebote verbessert, sodass jetzt zum Beispiel die Betreuung zu Randzeiten, aber auch in Ferienzeiten deutlich besser möglich ist.
Über all dies wird nicht gesprochen, auch nicht von den Verbänden und Vereinigungen; denn für Anforderungen, die wir erfüllt haben, bedankt man sich nicht, höchstens im Vier-Augen-Gespräch, aber nicht öffentlich, das ist nicht mehr der Rede wert.
Das Einzige, was noch übrig blieb, und das ist auch Inhalt aller Petitionen und Schreiben, ist die Forderung nach noch mehr Geld. Dafür habe ich Verständnis.
Das findet jeder schön. Ich finde das auch schön. Ich sage Ihnen aber eines: Alles, was inhaltlich für die Kinder in diesem Land wichtig ist, ist nirgendwo so gut niedergelegt wie in diesem Gesetz, meine Damen und Herren.
Jetzt kommen wir zu dem, was hier nicht wirklich nachvollzogen wird. Ich möchte gleich mit dem Hauptpunkt beginnen. Herr Pfaffmann, der Begriff heißt üb
rigens Anstellungsschlüssel, nur damit wir beim "Wording" Klarheit haben. Der Anstellungsschlüssel gibt eine Untergrenze vor. Wir sagen, wer diesen Anstellungsschlüssel unterschreitet, fällt aus der staatlichen Förderung heraus. Ich sage das, damit das einmal deutlich wird. Wir haben den Anstellungsschlüssel mehrfach verbessert, und wir haben unsere Kommunen massiv mit Geld gefördert, damit sie den Ausbau der Kinderbetreuung besser als in jedem anderen Bundesland voranbringen konnten.
Mit der Verbesserung des Anstellungsschlüssels haben wir nur nachvollzogen, was die Kommunen dank unserer hervorragenden Förderung schon längst gemacht haben. Das scheinen Sie alle nicht zu wissen, weil Sie keine Ahnung von der Praxis haben.
(Beifall bei der CSU - Alexander König (CSU): Treffer! Schiff versenkt! - Lebhafter Widerspruch bei der SPD und den GRÜNEN)
Sonst würden Sie hier nicht erzählen, dass es angeblich 80 Millionen Euro kostet, den Mindestanstellungsschlüssel von 1 : 11,5 auf 1 : 11,0 zu verbessern. Sonst würden Sie diese Märchen hier nicht nacherzählen.
Tatsache ist nämlich, dass bayerische Kinderbetreuungseinrichtungen schon heute, vor der Erhöhung der Mittel einen durchschnittlichen Anstellungsschlüssel von 1 : 10,0 haben. Das ist schon heute erreicht, meine Damen und Herren.
Danke, Frau Kollegin Bulfon, dass Sie auf die Bertelsmann-Stiftung hingewiesen haben. Sie macht nämlich deutlich, was das heißt: eine Erzieherin auf vier Kinder in der Krippe und eine Erzieherin auf acht Kinder im Kindergarten. Weil wir schon heute so fördern, dass der Anstellungsschlüssel bei 1 : 10,0 liegt, haben wir gesagt, wir wollen Sie ein Stück weit unterstützen, und geben jetzt noch mehr Geld in die Betriebskostenförderung, damit auch die wenigen, die noch über 1 : 11,0 liegen - das ist weniger als ein Viertel - einen Anschub bekommen und wir insgesamt noch ein Stück höher kommen. Wir vollziehen aber nur nach, was die Kommunen im Durchschnitt schon längst erreicht haben.
Die Senkung des Mindestanstellungsschlüssels wurde übel missbraucht, um die Eltern aufzuhetzen. Das habe ich so noch nie erlebt. Da wird erzählt, wenn mehr Geld in die Kinderbetreuung gesteckt
Das ist der Wahnsinn. Von den 8.600 Einrichtungen in Bayern liegt noch circa ein Viertel über dem Mindestanstellungsschlüssel von 1 : 11,0. Ob ich den Anstellungsschlüssel verbessere oder nicht, sie haben schon nach dem Gebot des Kindeswohls, das im SGB VIII steht, schnellstens ihren Anstellungsschlüssel zu verbessern. Das schreibt der Bund vor und nicht der Freistaat, meine Damen und Herren.
- Und wer bezahlt dafür? Frau Strohmayr, Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass das kommunale Pflichtaufgabe ist.
sondern eine zeitgemäße Kinderbetreuung. Die Kommunen haben die Aufgabe, eine Kinderbetreuung darzustellen, die die heutigen Ansprüche an Kinderbetreuung widerspiegelt. Das steht im SGB VIII, einem Bundesgesetz. Sie bekommen demnach nur dann eine Betriebserlaubnis, wenn der Anstellungsschlüssel so ist, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Wir rutschen mit dem Mindestanstellungsschlüssel nach und vollziehen mit der Erhöhung dieser Grenze, was schon lange im Bundesgesetz steht. Das Märchen, dass das Anforderungen seien, die, erstens, Kosten in dieser Höhe auslösten und, zweitens, letztlich gänzlich vom Freistaat bezahlt werden müssten, was dann zur Erhöhung von Kindergartenbeiträgen führen würde, ist an den Haaren herbeigezogen. Ich muss sagen, das ist infam.
Die Betriebskostenzuschüsse werden übrigens bereits mit der ersten Abschlagszahlung bezahlt, obwohl Sie durch Ihre Verzögerungstaktik zu erreichen versuchen, dass dieses Geld möglichst noch nicht an die
Träger kommt. Das wäre nämlich die Folge, wenn das Gesetz später verabschiedet worden wäre, was heute zum Glück abgewendet wurde. Trotz Ihrer Verzögerungsversuche gebe ich seit Anfang dieses Kindergartenjahres die erhöhte Betriebskostenförderung bereits an die Träger weiter, gleichzeitig mit der Entlastung der Eltern, die schon erwähnt wurde, im dritten Kindergartenjahr mit 50 Euro pro Monat und 100 Euro pro Monat ab dem nächsten Jahr.
Am Schluss. − Mir ist noch wichtig, deutlich zu machen, was dank dieser Förderung festgestellt wurde − nun wirklich nicht von Veröffentlichungsblättern, die staatsregierungsfreundlich sind, sondern von einem Wochenmagazin, das sich keine Mühe gibt, unsere Arbeit schönzureden, nämlich vom "Spiegel" -: Bayern steht unter den westdeutschen Ländern beim Ausbau am besten da; hier erzielen nämlich der Betreuungswunsch und die Betreuungsquote die größte Übereinstimmung. Nordrhein-Westfalen ist da weit abgeschlagen, nur um einmal ein Beispiel zu nennen.