Protokoll der Sitzung vom 29.11.2012

Durch das beitragsfreie Kindergartenjahr, das nur im Ansatz beitragsfrei ist, wird sehr viel Geld gebunden, das ich viel lieber für die Qualitätsverbesserung eingesetzt sähe.

Wir Abgeordnete sind in erster Linie unserem Gewissen verantwortlich. Deshalb habe ich nach langen Kämpfen und heftigem persönlichen Ringen mit mir selbst entschieden, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen; denn ich denke, es kommt auf die frühkindliche Bildung und auf ihre Qualität an, die zur Chancengerechtigkeit beiträgt und den Kindern die Möglichkeit gibt, sich zu entwickeln. Dies ist auch nachhaltig, weil es uns für die Zukunft viel Geld erspart, wenn wir frühzeitig investieren. Deswegen habe ich mich also entschlossen, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen.

(Beifall bei der FDP und den FREIEN WÄH- LERN)

Gemäß Geschäftsordnung findet eine Aussprache zu persönlichen Erklärungen nicht statt.

Jetzt gebe ich das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zu Tagesordnungspunkt 7 bekannt. Mit Ja haben 89, mit Nein 61 Abgeordnete gestimmt. Es gab eine Stimmenthaltung. Das Gesetz ist damit angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/14519, 14520 und 14909 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis.

Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 8:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und des Bestattungsgesetzes (Drs. 16/13420) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Alexander Muthmann u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 16/13867)

Die Fraktionen haben sich soeben darauf verständigt, auf eine Aussprache zu verzichten. Damit kommen wir sofort zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13420, der Änderungsantrag auf Drucksache 16/13867 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt und Gesundheit auf Drucksache 16/14810 zugrunde.

Den Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss zur Annahme mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 16/14810. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 4 als Datum des Inkrafttretens in Absatz 1 den "1. Januar 2013" und in Absatz 2 Nr. 2 den "1. Januar 2016" einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? − Ich sehe keine. Enthaltungen? − Auch keine. Damit ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. − Ich vernehme keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. − Ich stelle eindeutige Einstimmigkeit fest. Nach Gegenstimmen und Enthaltungen brauche ich nicht zu fragen. − Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und des Bestattungsgesetzes".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf

Drucksache 16/13867 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt auch hiervon Kenntnis.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 9 auf:

Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 2)

Ausgenommen von der Abstimmung ist die Listennummer 11, die einzeln beraten werden soll.

Einzeln abgestimmt werden soll auf Antrag der FDPFraktion die Nummer 22 der Anlage zur Tagesordnung. Dabei handelt es sich um den

Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian Ritter, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) Konsequenzen aus dem Prüfbericht zur QuellenTKÜ des Landesbeauftragten für den Datenschutz ziehen (Drs. 16/13710)

Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/14779 die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen der Beschlussempfehlung dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Harald Güller (SPD): Wieso stimmt die FDP denn jetzt nicht zu? Die hat doch teilweise im Ausschuss noch zugestimmt! - Tobias Thalhammer (FDP): Wir haben uns enthalten!)

Das sind die FREIEN WÄHLER, die SPD und die GRÜNEN. Gegenstimmen? −

(Harald Güller (SPD): Wieso stimmt jetzt die FDP dagegen, wo sie im Ausschuss noch anderer Meinung war? - Tobias Thalhammer (FDP): Da hatten wir uns enthalten, Herr Kollege! - Renate Dodell (CSU): Die werden es schon wissen!)

Das waren die CSU und die FDP.

(Harald Güller (SPD): Aber trotzdem war es eine andere Meinung als im Koalitionsvertrag! - Renate Dodell (CSU): Dazu brauchen wir aber euch nicht!)

Wenn ich jetzt weitermachen dürfte. - Danke schön. Das war also eine Mehrheit von CSU und FDP. Der Antrag ist abgelehnt.

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den Ver

fassungsstreitigkeiten und den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 2)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der vorgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. − Das ist bei allen Fraktionen so. Gibt es Gegenstimmen? − Nein. Enthaltungen? − Auch keine. Dann übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Unabhängige und transparente Justiz! (Drs. 16/14917)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus unverantwortlichem Vorgehen der Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz ziehen (Drs. 16/14918)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Inge Aures, Harald Güller u. a. und Fraktion (SPD) Unabhängige und transparente Justiz! (Drs. 16/14929)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Streibl von den FREIEN WÄHLERN.

Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die neuesten Entwicklungen im Fall Mollath haben uns dazu angeregt, diesen Antrag zu stellen.

(Georg Schmid (CSU): Was ist daran Neues?)

Wir begrüßen es, dass sich die Staatsanwaltschaft Nürnberg entschlossen hat, eine Neubegutachtung von Herrn Mollath durchzuführen, und unterstützen auch das Anliegen des Herrn Ministerpräsidenten, der gesagt hat: Hier soll aufgeklärt werden. Ich muss

sagen, das freut uns. Traurig ist nur, dass Sie sich wieder einschalten müssen, damit etwas vorwärtsgeht. Ich muss schon sagen: Was würde die CSU ohne Sie machen? - Ich weiß, sie würde schlecht dastehen.

(Georg Schmid (CSU): Du musst dir diese Sorgen nicht machen!)

- Ich mache mir diese Sorgen nicht.

(Zurufe von der CSU: Wo ist der Aufnahmean- trag? - Georg Schmid (CSU): Ich hab’ einen dabei! - Heiterkeit − Beifall bei der CSU)

- Ich weiß nicht, ob ihr das wirklich wollt.