Brigitte Meyer

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Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Acker
mann, in der Tat begleitet uns im Ausschuss die Asylpolitik seit fünf Jahren sehr intensiv. Manchmal wünsche ich mir, ich hätte Ihre plastische, bildreiche Sprache und könnte Ihnen damit erwidern. Aber ich denke, das ist nicht nötig, weil wir in der Sache massiv einiges entgegengesetzt haben.
Sie haben noch einmal Anträge gestellt. Das war zu erwarten. Es ist gut, dass wir das noch einmal thematisieren.
An der Heftigkeit der Diskussion, die wir hier führen, sieht man, wie schwierig es für manche Menschen ist, auf diesem Weg mitzugehen. Ich betone, dass sich die FDP-Fraktion für viele der Veränderungen, die die Koalition herbeigeführt hat, seit Jahren massiv eingesetzt hatte.
Manchmal ging es um ein Komma oder um das Finden eines Wortes. Es war nicht immer einfach, aber wir haben etwas erreicht.
Angesichts dessen finde ich es bedenklich, Herr Pfaffmann, wenn Sie hier behaupten, es sei insgesamt ein erbärmliches Vermächtnis. Wir brauchen heute, am Ende der Legislaturperiode, doch nur das, was wir erreicht haben, mit der Situation am Anfang zu vergleichen. Ich hätte mir vor fünf Jahren nicht vorstellen können, dass so viel Bewegung in die Asylpolitik kommt. Aus welchen Gründen das auch passiert ist, ich bin dankbar, dass es passiert ist.
Auch ich möchte deutlich sagen, dass ich den Hungerstreik, so wie er stattgefunden hat, nicht nachvollziehen kann und nicht für unterstützenswert halte. Der Staat darf sich nicht erpressen lassen, damit Einzelne ihre Anliegen durchsetzen können. Dass es Not gibt, ist unbestritten; das wissen wir. Aber in diesem Fall war eine Situation herbeigeführt worden, die wir als Staat nicht hinnehmen konnten. Das möchte ich für die FDP-Fraktion deutlich sagen.
Nun stehen die Anträge zur Abstimmung, und ich freue mich, dass wir uns in einem wichtigen Punkt einig sind. Dieser hat uns in den Diskussionen lange begleitet. Das ist durchaus ein Erfolg, aus welchen Gründen er auch zustande gekommen ist. Ich finde es gut, dass Sie von der SPD-Fraktion sich von Ihrer Begründung distanzieren können, damit wir eine gemeinsame Position finden. Es ist ein wichtiges Signal nach außen, dass wir Ihrem Antrag gemeinsam zustimmen.
In dem Antrag der Fraktion der GRÜNEN sind Forderungen enthalten, die wir gar nicht umsetzen können. Wir können das Asylbewerberleistungsgesetz nicht abschaffen.
- Auch nicht auf Bundesebene. Was soll dann passieren?
Sie haben die geltende Regelung damals mitbeschlossen. Ich betone: Die Regelung stammt aus Ihrer Regierungszeit. Sie hatten damals lange Zeit die Möglichkeit, eine Änderung herbeizuführen. Warum haben Sie das nicht getan?
Wir können das Asylbewerberleistungsgesetz in seiner geltenden Fassung nicht einfach abschaffen, ohne eine echte Alternative zu haben.
Deswegen ist Ihr Antrag für uns nicht zustimmungsfähig.
Ich bitte zudem darum, Folgendes zu sehen: Auch die Essenspakete fallen unter die bundespolitische Regelung. Sie sind im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen. Wir können sie in Bayern nicht abschaffen.
Was wir ändern können, werden wir ändern; das hat die Sozialministerin angekündigt. Es wird dazu noch eine Ministerratsvorlage und eine Abstimmung im Kabinett geben.
Ich bitte die Opposition, zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die Koalition, insbesondere unser Partner, die CSU, massiv bewegt hat.
Wir können auf Landesebene auch nicht die Residenzpflicht abschaffen. Wir wünschen uns, dass sich die betroffenen Menschen in ganz Bayern frei bewegen können. Einen ersten Erfolg konnten wir als FDP durch die Ausdehnung auf den Regierungsbezirk erzielen. Die Ausdehnung auf ganz Bayern wäre ein weiterer wichtiger Schritt. Hinsichtlich der Ausdehnung auf ganz Deutschland verweise ich jedoch auf die Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz.
Ferner bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Leistungen im Rahmen der Asylsozialberatung aufgestockt wurden. Wir haben sehr viel Geld investiert, auch wenn Sie einwenden werden, das sei dringend
notwendig gewesen, und wir bräuchten noch mehr. Wir wissen, welcher Bedarf vor Ort besteht. Die Menschen wollen sich einbringen und am Leben vor Ort teilhaben können; das ist unbestritten. Auch deswegen wollen wir die Asylsozialberatung weiter ausbauen.
Die Betreuung von Asylbewerbern in dezentralen Einrichtungen ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit Integration und Akzeptanz vor Ort gelingen. Die Kreisverwaltungen und die kreisfreien Städte erhalten entsprechende Unterstützung.
Sie aber behaupten, das sei alles nichts. Folgender Satz in unserem Antrag ist sehr wichtig:
Das bislang geltende 4-Stufen-Konzept ist dahingehend zu überarbeiten, dass alle minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge in Jugendhilfeeinrichtungen unterzubringen sind.
Das ist mir ein Herzensanliegen gewesen. Ich freue mich, dass diese Forderung in unserem Antrag steht. Das wird so passieren. Nehmen Sie von der Opposition das doch einfach zur Kenntnis! Sagen auch Sie einmal etwas Positives zu unserer Politik!
Wichtig ist auch die in unserem Antrag enthaltene Forderung, dass die "im Rahmen eines Pilotprojektes in den Erstaufnahmeeinrichtungen eingerichteten Gutachterstellen zur Erkennung psychischer Störungen bei Asylbewerbern … nahtlos fortentwickelt werden …". Nach ersten Analysen in den Einrichtungen können entsprechende Hilfsangebote entwickelt werden.
Das Wichtigste ist: Wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Menschen, insbesondere Familien, so schnell wie möglich aus den Erstaufnahmeeinrichtungen herauskommen. Deshalb lautet unsere zentrale Forderung an das Bundesamt, mehr Personal einzusetzen, damit das schneller geht. Die Dauer von Asylverfahren soll künftig nicht mehr als sechs Monate betragen. Es bedarf jetzt einer gemeinsamen Aktion von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Bürgern vor Ort, um den betroffenen Menschen Wohnungen anbieten zu können. Insoweit sind wir alle gefordert. Auch deswegen ist für mich die gemeinsame Zustimmung zur Streichung dieses Halbsatzes ein Signal, für das ich sehr dankbar bin.
Verehrter Herr Präsident, werter Herr Ministerpräsident! Wir haben in der Tat diesen Antrag in der letzten Woche im Ausschuss behandelt. Es war zu erwarten, dass wir ihn heute wieder behandeln werden, weil auf der einen Seite die Ankündigung der Ministerin stand, dieses Sonderinvestitionsprogramm voranzutreiben, und Sie auf der anderen Seite mit Ihrem Antrag gemeint haben, es müsse alles sofort, am besten gestern, passieren. Ihr Antrag fordert aber ganz einfach, ich zitiere:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Sonderinvestitionsprogramm "Bayern Barrierefrei 2025" aufzulegen. Mit diesem Programm sollen Kommunen und freie Träger dabei unterstützt werden, Barrieren in Einrichtungen und Gebäuden, auf Straßen und Plätzen und in den Kommunikationssystemen abzubauen.
Liebe Frau Kollegin Steiger, wir sagen nicht immer, die Anträge der Opposition seien per se abzulehnen. Wenn die Anträge gut sind, denken wir wirklich darüber nach. Das haben wir im Ausschuss auch mehrfach bewiesen.
- Er ist mir einfach zu dünn und zu wenig. Herr Professor Bauer hat ganz eindrucksvoll deutlich gemacht, was alles dazugehört. Es geht nicht nur um diesen einen Punkt, sondern um einen riesigen, umfassenden Komplex. Teile des Programms haben wir im Wirtschaftsministerium zum Beispiel schon auf den Weg gebracht. Sie haben gesagt – ich weiß nicht, welcher der Vorredner es war -, dass es Beschlüsse aus dem Jahr 2013 gibt, mit denen ganz konkret Mittel zur Verfügung gestellt wurden und als Ziel angege
ben wurde, wie viele S-Bahnhöfe und wie viele Bahnhöfe barrierefrei ausgebaut werden sollen.
- Es geht auch darum, dass die Kommunen unterstützt werden. Es geht aber auch darum, dass die Kommunen mit in die Verantwortung genommen werden. Denn auch die Kommunen – ich komme wie viele von Ihnen aus der Kommunalpolitik – haben sehr wohl die Aufgabe, ihr Gemeindegebiet barrierefrei zu gestalten. Auch in den Kommunen müssen Aktionspläne erstellt werden. Auch dort müssen Ziele gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt werden. Für mich muss dieser Aktionsplan ein ganz umfassendes Konzept sein. Ich bin dankbar dafür, dass wir diesen Aktionsplan in der Form, wie er jetzt vorliegt, erarbeitet haben. Auch wenn Sie anderer Meinung waren, haben wir diesen Aktionsplan mit den Betroffenen und den beteiligten Verbänden gemeinsam erarbeitet. Wir werden ihn jetzt schrittweise verwirklichen. Ein Punkt davon ist das Konzept, das Frau Ministerin Haderthauer mit ihrem Sonderinvestitionsprogramm angestoßen hat.
Ich bin mir ganz sicher, dass es in der nächsten Legislaturperiode in den Koalitionsparteien genügend Kräfte geben wird, die sich darum bemühen werden, dass dieses Konzept differenziert umgesetzt werden kann. Dieses Konzept betrifft nicht nur ein Ministerium. Nicht nur das Sozialministerium ist betroffen. Das Innenministerium ist genauso betroffen wie das Wirtschaftsministerium und alle möglichen anderen Ministerien. Deshalb kann ich nicht sagen: Setzt einfach einmal ein Programm auf. Dieses Programm muss wirklich differenziert zusammen mit allen Ministerien erarbeitet werden. Ich bin mir sicher, dass das in der nächsten Legislaturperiode der Fall sein wird.
Das Sonderinvestitionsprogramm ist deswegen kein Punkt des Aktionsplans, weil es auf verschiedene Ministerien aufgeteilt werden muss. Dort werden sich die Investitionen wiederfinden. Deswegen ist das für mich kein Widerspruch, sondern nach der Haushaltssystematik ganz klar.
Das haben wir auch schon gemacht.
Wenn man das so sehen möchte, dann kann ich Sie wahrscheinlich nicht davon überzeugen, dass das nicht so ist, auch wenn ich noch eine Stunde rede Ich habe vorhin deutlich gemacht, dass sich das Thema in allen Einzelplänen wiederfinden muss. S-Bahnen beispielsweise sind auch eine kommunale Aufgabe. Ich sehe den Widerspruch nicht, weil Frau Ministerin Haderthauer auch angekündigt hat, was passieren soll. Sie hat aber noch nicht im Detail gesagt, wie das sein soll. Das muss man doch erst noch erarbeiten. Ich sehe also die Widersprüche, die Sie sehen, nicht. Doch wie gesagt, wahrscheinlich kann ich Sie auch nicht davon überzeugen, dass es diese Widersprüche nicht gibt.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident! In der Tat wurde zu diesem Punkt in der Vergangenheit schon eine ganze Reihe von Anfragen an das Ministerium gestellt. Diese wurden alle ordnungsgemäß beantwortet. Wenn Sie Interesse an der Beantwortung dieser Fragen haben, dann steht es Ihnen völlig frei, diese Fragen schriftlich einzureichen. Ich bin sicher, dann werden Sie vom Ministerium darauf auch Antworten bekommen.
Aber das wollten Sie ja nicht! Sie wollten – ein Schelm, wer Böses dabei denkt – heute noch einmal die Gelegenheit haben, kurz vor der Wahl ein Feuerwerk an Anschuldigungen und persönlichen Verunglimpfungen gegen Frau Haderthauer abzuschießen.
Liebe Frau Gote, ich schätze Sie wirklich sehr, aber was Sie vorhin hier geäußert haben, hat mich schon etwas irritiert.
Sie haben ganz konkret die Person Haderthauer angegriffen. Das fand ich nicht in Ordnung.
Ich hoffe, ich habe deutlich gemacht – auch Herr Arnold hat es vorhin in seiner Rede gesagt –, dass ihr Handeln zu diesem Zeitpunkt legitim gewesen ist. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass das mehr als fünf Jahre zurückliegt und somit zirka fünf Jahre vor Eintritt in dieses Amt war. Sie haben gesagt: Persönliche Prägemarken gibt man beim Eintritt in das Ministeramt nicht ab. – Hätte das dann in der Konsequenz bedeutet, dass sie damals hätte sagen sollen: Ich gehe nicht in den Landtag, ich nehme dieses Amt als Ministerin nicht an?
Ich denke, es gibt sicherlich einige in diesem Haus, die vielleicht auch Ämter inne hatten bzw. vorher ir
gendwelche Dinge gemacht haben, bei denen man sich hinterher gefragt hat, ob das so in Ordnung war.
Das ist eine Sache, die vor ihrer Zeit in der Politik stattgefunden hat.
Das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen.
In einem der Antwortschreiben auf die vielen Fragen, die Sie gestellt haben, wird deutlich gemacht, dass die Bezirke und deren Unternehmen für den Maßregelvollzug zuständig sind
und dass sie in eigener Zuständigkeit und Verantwortung über die Ausgestaltung und Durchführung des Maßregelvollzugs und auch über die rechtlichen Vorgaben bestimmen. Das ist auch so eingehalten worden.
Wenn Sie wirklich ein Interesse daran haben, dann richten Sie doch bitte diesen Fragenkatalog an das Ministerium. Dann werden Sie ganz bestimmt die Antworten bekommen, dessen bin ich mir ganz sicher.
Ich habe damit meine letzte Rede im Bayerischen Landtag gehalten. Es war für mich eine letzte spannende Herausforderung. Ich bitte einfach darum, in solchen Fragen auch weiterhin fair miteinander umzugehen. – Vielen herzlichen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsiden tin, werter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Mittelpunkt des Mollath-Untersu chungsausschusses steht das Schicksal eines Man nes, der seit mehr als sieben Jahren in einer psychia trischen Einrichtung untergebracht ist. Dieses Schicksal und die Frage, ob diese Unterbringung ge rechtfertigt ist oder nicht, beschäftigte die Öffentlich keit zunehmend, je mehr Informationen dazu bekannt geworden sind. Dieses Schicksal lässt kaum jemand unberührt.
Der Bayerische Landtag hat sich nach mehrmaliger Auseinandersetzung mit dieser Thematik in verschie denen Gremien des Landtags dafür entschieden, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Wie schon mehrfach erwähnt, lautete der Auftrag an die sen Untersuchungsausschuss, ein mögliches Fehlver halten bayerischer Justiz- und Finanzbehörden, der zuständigen Ministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und –träger im Zusammenhang mit der Unterbringung des Herrn Gustl Mollath in psychiatrischen Einrichtungen und mit den Strafverfahren gegen ihn und im Zusammenhang mit dem Umgang mit den von Herrn Mollath erstatte ten Strafanzeigen zu untersuchen.
Es kann gar nicht oft genug betont werden, dass die ser Ausschuss aber niemals die Möglichkeit haben konnte, darüber zu urteilen, ob Herr Mollath zu Recht oder zu Unrecht untergebracht ist. Der Ausschuss hatte auch nicht die Möglichkeit, die weitere Unter bringung sowie ein mögliches Wiederaufnahmever fahren zu überprüfen. Mit Recht aber ist an den Auf
trag die Erwartung geknüpft worden, dass diese Aufklärungsarbeit neutral und objektiv erfolgen soll. Aus meiner Sicht wurde diese Erwartung durch fol gende Punkte sehr stark beeinträchtigt:
Die Arbeit des Untersuchungsausschusses stand von Anfang an unter einem unglaublichen Zeitdruck. Auch wenn es im Ausschuss nicht thematisiert wurde, warf die bevorstehende Landtagswahl einen großen Schat ten auf die Arbeit des Ausschusses. Vor diesem Hin tergrund verwundert es überhaupt nicht, dass bei die sem äußerst emotionalen, die Öffentlichkeit stark bewegenden Thema kein gemeinsamer Abschlussbe richt vorgelegt werden konnte. Das ist in der Tat sehr bedauerlich; denn im Interesse der Sache wäre es mehr als notwendig und wichtig gewesen, dass man sich in aller Ruhe und ohne Zeitdruck nach der Zeu genvernehmung der schwierigen Aufgabe einer ge meinsamen Aufarbeitung gewidmet hätte. Möglicher weise war das auch gar nicht wirklich gewollt. Der Minderheitenbericht der Opposition ist, wie von den Verfassern selbst formuliert – das ist darin nachzule sen -, in gelegentlich spöttischem und belustigendem Ton formuliert, um das Entsetzen über das Ausmaß der Fehler, das Desinteresse an Aufklärung und das Vertuschen um jeden Preis zu beschreiben. Diese be lustigende Form des Umgangs mit diesem menschlich so tragischen Fall hat zugegebenermaßen bei mir Entsetzen ausgelöst.
Selbstverständlich ist es völlig legitim, unterschiedli che Meinungen und Positionen zu vertreten. Durch die Form der Berichterstattung zum Ausdruck zu brin gen, wie wenig man die Arbeit der anderen ernst nimmt, zeugt für mich nicht gerade von großer demo kratischer Feinfühligkeit.
Zu diesem Vorgehen passt aus meiner Sicht übrigens auch die Form der begleitenden öffentlichen Veran staltungen, die auf Plakaten, die in Stil und Aufma chung in dieser Zeit irgendwie bekannt anmuten, mit großen Fotos von Abgeordneten angekündigt werden und mit denen um Aufklärung im Fall Mollath gewor ben wird. Auch das wird aus meiner Sicht der Sache nicht gerecht.
In Ihrem Bericht kommen Sie gleich zu Beginn zu dem Urteil: Die Finanzbehörden haben nicht ermittelt, die Staatsanwaltschaft hat nur einseitig ermittelt, der Generalstaatsanwalt hat gemauert und das Justizmi nisterium hat vertuscht.
Ich zitiere aus dem Bericht:
Festzustellen ist aus Sicht der Oppositionspartei en jedoch, dass es zahlreiche Beanstandungen gibt und das Bemühen der beteiligten Behörden, vorangegangenes eigenes Fehlverhalten zu ver tuschen, vor dem Untersuchungsausschuss in einer Form weiterging, die einer Demokratie un würdig ist. Auch der Bericht der Regierungsfrak tionen macht da keine Ausnahme.
Im Folgenden unterstellen Sie fast ausschließlich allen am Verfahren in irgendeiner Weise beteiligten Personen, nicht mit der notwendigen Sorgfalt, dem notwendigen Verständnis für Herrn Mollath, gegebe nenfalls sogar mit der bewussten Absicht, zu ver schleiern und zu vertuschen, gearbeitet zu haben. Viele Aussagen aus den Zeugenvernehmungen wer den dabei von Ihnen einfach ignoriert. Alle Schuld liegt nach Ihrer Einschätzung bei den Gerichten und bei den Behörden. Selbst dort, wo Sie mit Mitgliedern Ihrer Fraktion die Möglichkeit gehabt hätten, rechtzei tig nachzubohren, liegt aus Ihrer Sicht die Schuld dafür, dass nicht nachgefragt wurde, bei den Behör den. Als Beispiel erwähne ich nur die Petition vom März 2004. Von den Berichterstattern wurde damals nicht nachgebohrt, obwohl in der Stellungnahme an den Landtag eindeutig nachzulesen ist, dass zu die sem Termin der Petent eine mehr als einhundertseiti ge Verteidigungsschrift übergeben habe, in welcher er unter anderem ausführte, dass er die größte Schwarz geldverschiebung in die Schweiz aufgedeckt habe. Davon hat sich damals niemand angesprochen ge fühlt. Aus keiner Fraktion hat sich jemand angespro chen gefühlt. Das mache ich auch niemandem zum Vorwurf, weil man rückblickend sehen muss, dass die heutige Sensibilität für diesen Fall damals nicht vor handen gewesen ist.
Seien wir ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Prüfen wir von uns aus jede einzelne Position bis ins letzte Detail, wenn wir eine Petition vorgelegt bekom men? Ich finde es nicht in Ordnung, dass wir die Schuld bei anderen suchen, wenn wir selbst unserer Pflicht, uns zu informieren, nicht gerecht werden. Ei genverantwortung ist etwas, was mir als FDP-Mitglied ein ganz wichtiges Lebens- und Politikprinzip ist.
Für mich hat die Ex-ante-Sicht in der Beurteilung möglicher Versäumnisse und Verfehlungen eine be sondere Bedeutung. Deshalb halte ich es nicht für an gebracht, wenn man Zeugen per se, zum Teil mit Häme, das Recht, sich an nichts mehr erinnern zu können, abspricht, nur weil sie sich deshalb nicht mehr erinnern können, weil der Fall damals ein Fall
unter vielen gewesen ist und sich vieles nur mehr mühsam rekonstruieren lässt. Auch wenn die Befrag ten noch so jung sind, wie zum Beispiel die Staatsan wältin Frau Dr. Fili, muss ich ihr doch das Recht, sich nicht mehr erinnern zu können, zugestehen. Auch mich hat die Vernehmung der Staatsanwältin etwas nachdenklich gestimmt.
Es war aber nicht die Tatsache, dass sie sich nicht mehr erinnern konnte, sondern die Tatsache, dass ihr folgender Satz besonders in den Ohren geblieben ist: Jetzt haben Sie auch eine Anzeige von Herrn Mollath, schauen Sie mal, wie Sie damit umgehen. Natürlich habe ich mich gefragt, welche Rolle in diesem Zusam menhang die zwischenzeitlich leidlich bekannte Stel lungnahme einer Frau Dr. Krach spielt. Diese Stel lungnahme, die ganz am Anfang der Geschichte steht, die ausschließlich auf Erzählungen und Eindrü cken der Ehefrau von Herrn Mollath basiert und mit der bei Herrn Mollath erstmals eine psychische Er krankung mit gefährlichen Ansätzen diagnostiziert wird, finde ich in der Tat befremdlich. Für mich ist es deshalb sehr wichtig, dass in unserem Bericht auf Seite 43 steht: "Durch die Stellungnahme wurde be reits früh der Geisteszustand des Zeugen Mollath the matisiert."
Welche Auswirkungen diese Stellungnahme im Unter bewusstsein der einzelnen Beteiligten, die mit dem Fall beschäftigt waren, hatte, wissen wir nicht. Wir können es nicht nachweisen. Wenn der Richter bei der Zeugenvernehmung aber deutlich macht, dass und wie er sich mit dieser Stellungnahme auseinan dergesetzt hat und dass er deren Bedeutung einzu schätzen wusste, kann man es glauben oder nicht. Wir glauben es. Sie glauben es nicht. Wir haben es in unserem Bericht nicht mit so drastischen Worten dar gestellt, wie Sie es in Ihren Ausführungen tun. Wir haben damit aber deutlich gemacht, dass wir sehr wohl beide Seiten im Blick haben und uns kritisch mit den Vorgängen auseinandersetzen.
Liebe Frau Kollegin Aures, Sie sagen: Wir wollen auf klären, Sie wollen das nicht. -Das weise ich für uns zurück!
Herr Streibl sagt, er hätte sich etwas mehr Kritikfähig keit gewünscht. Dazu kann ich nur sagen: Herr Streibl, wenn Sie diesen Bericht unter dem Aspekt lesen, dann können Sie uns vielleicht doch zugeste hen, dass auch wir sehr wohl kritikfähig sind.
Auf Seite 17 weisen wir des Weiteren ausdrücklich darauf hin: "Um ein mögliches Versäumnis handelt es
sich auch bei der vermutlich unterbliebenen Weiterlei tung des 106-seitigen Konvoluts des Zeugen Mollath von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth an die Fi nanzbehörden".
Wenn die Staatsanwältin damit argumentiert, dass sie davon ausgegangen ist, dass die Schreiben mit Si cherheit bei den bayerischen Finanzbehörden landen, schon deshalb, weil Herr Mollath die Anzeigen gleich zeitig an die Steuerfahndung in Frankfurt, an das Fi nanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin sowie an die Oberfinanzdirektion Düsseldorf adressiert hatte – übrigens eine Annahme, die sich hinterher auch be stätigt hat, es wurde weitergeleitet –, dann war das eben ihre Einschätzung, die Einschätzung der Staats anwältin.
In unserem Bericht steht wiederholt ganz deutlich: "Selbstverständlich wären auch andere Vorgehens weisen denkbar und vertretbar gewesen."
Das gilt für den geschilderten Umgang mit der Sache, wie sie durch die Staatsanwältin Dr. Fili erfolgte oder auch für das Vorgehen des Richters Brixner, und das gilt auch für den Umgang mit den unterschiedlichen Gutachten, die es gab. Aber, und darauf möchte ich immer wieder hinweisen: Es ist nicht die Aufgabe des Untersuchungsausschusses gewesen, diese Vorgän ge und Entscheidungen zu beurteilen und zu bewer ten. Das ist Thema für ein mögliches Wiederaufnah meverfahren, darüber entscheiden die Gerichte, und das ist gut so.
Es gibt zahlreiche Punkte, die in dem gesamten Ver fahren hohe Bedeutung haben. Unzweifelhaft gehört der Weg und die Bedeutung des Sonderberichts der HVB dazu. Nach Anhörung aller Zeugen teile ich die Ansicht, dass es den von Herrn Mollath angezeigten größten Schwarzgeldverschiebungsskandal von Deutschland in die Schweiz nicht gegeben hat. Die Opposition sagt in ihrem Bericht auf Seite 2, es gab die Schwarzgeldgeschäfte tatsächlich. Dazu möchte ich anmerken: Eine Steuerhinterziehung konnte be stätigt werden. Eine Steuerhinterziehung! Eine Schwarzgeldverschiebung wurde aber durch den Sonderbericht und die Anhörung der Zeugen nicht be wiesen. Ich denke, das ist schon ein Unterschied.
Unbestritten sind die zwischenzeitlich eingeleiteten Anzeigen und Verfahren ein Beleg für einen gewissen Wahrheitsgehalt. Für die ganz große Geschichte blieb Herr Mollath aber trotz einer Zeugenanhörung im Landtag – und das war gut, dazu stehe ich -, trotz Nachfragen, auch meinerseits, und trotz der Möglich keit, sich ganz konkret dazu zu äußern, sehr unver
bindlich und vage. Es gibt keine eindeutigen Aussa gen der Zeugen dazu, dass bei rechtzeitiger Kenntnis dieses Revisionsberichtes tatsächlich alles hätte an ders laufen können. Der Umstand, dass Herr Mollath selbst zu seinen Anzeigen nie gehört wurde, wird von uns in dem Bericht ausdrücklich mit folgendem Hin weis kommentiert:
Die dazu vorliegenden Einschätzungen von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung sind ver tretbar. Dennoch scheint eine Vernehmung unter Beachtung der vorgenannten Aspekte möglich.
Auch das haben wir also eingeräumt. An dieser Stelle darf aber auch darauf hingewiesen werden, dass Herr Mollath selbst nicht zwangsläufig an einer Zusam menarbeit interessiert war. Das sagte zumindest der Zeuge Heß von der UniKredit-Bank aus, der im Zuge seiner Ermittlungen mehrfach versucht hatte, mit Herr Mollath Kontakt aufzunehmen, was von diesem aber sinngemäß mit dem Hinweis darauf abgelehnt wurde, dass er nicht weiter unterstützend tätig sein wolle.
Aus all den Zeugenanhörungen im Ausschuss ergibt sich für mich die Einschätzung, dass es auch für die große Verschwörungstheorie keine Grundlage gibt. Für mich hat die Zeugenaussage den klaren Eindruck gegeben, dass es eine Verschwörung gegen den Zeugen Herrn Mollath nicht gegeben hat. Ja, man ches ist im Rückblick – und da gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege Streibl – sehr, sehr unglücklich gelaufen, aus welchen Gründen auch immer. Manches wurde in seiner Brisanz wohl auch nicht ganz klar eingeschätzt und erkannt. Deshalb steht in unserem Bericht auch die durchaus kritische Anmerkung auf Seite 16: "Selbstverständlich wären auch andere Vorgehens weisen denkbar und vertretbar gewesen."
Herr Dr. Runge, Sie haben vorhin gesagt, wir hätten das nicht thematisiert. Wir haben das sehr wohl in un serem Bericht drinstehen.
Man hätte selbstverständlich auch rechtfertigen kön nen, die Schreiben der Zeugen Mollath und Braun an ders zu behandeln. Der eingeschlagene Weg der Be hörden war jedoch nicht zu beanstanden. Ich ergänze: Weil er im Sinne der vorgegebenen Verfah rensabläufe nicht unkorrekt gewesen ist. Ja, der Revi sionsbericht hätte schon ein Jahr früher bei der Minis terin aufschlagen können und vielleicht auch sollen. Aus heutiger Sicht wäre es unter Umständen auch möglich gewesen, die Briefe des Herrn Braun im Ge schäftsgang anders zu behandeln, aber die Vorgänge wurden so behandelt, wie es in der Verwaltung eben
üblich gewesen ist. Daraus jetzt eine Rücktrittsforde rung abzuleiten, halte ich für absolut unmöglich.
In unserem Bericht, dem ersten Satz unter Punkt 4, steht zu lesen, ich zitiere in Teilen, und das muss man sich eben auch bitte durchlesen: "Als Ergebnis ist festzuhalten, dass es ein grob fahrlässiges oder vor sätzliches Fehlverhalten … nicht gibt."
Das lässt durchaus den Schluss zu, dass das eine oder andere mit größerer Sorgfalt, größerer Sensibili tät oder größerer Umsicht hätte behandelt werden können und müssen. Dort, wo es aus meiner Sicht am ehesten der Fall gewesen sein könnte, nämlich im Be reich der Justiz, steht es dem Untersuchungsaus schuss aber nicht zu, zu werten und einzugreifen. Das kann nur im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfah rens erfolgen. Dies ist so, und das ist der Gewaltentei lung geschuldet. Dafür stehe ich, dafür steht meine Partei völlig uneingeschränkt.
Nur Gerichte sitzen in unserem Land über Gerichte zu Gericht. Dieser Satz wurde oft zitiert. Ich denke, die ser Satz ist so wahr und wird wahr bleiben, hoffentlich auch in Zukunft. Wenn auch wortgleich, haben wir diesen Satz beide in unseren Berichten enthalten. Da verbindet uns an einer Stelle etwas. Allerdings stelle ich mir die Frage, wie ernst Sie von den Oppositions parteien diesen Satz nehmen, wenn Sie in Ihrem letz ten Satz die Forderung stellen:
Es müssen personelle Konsequenzen gezogen werden: Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich, Dr. Roland Jüptner, Justizministerin Dr. Merk und Herr Mollath sind zu entlassen!
Mit diesem Zitat wollte ich deutlich machen, was Sie von der Gewaltenteilung halten.
Vermutlich geht es vielen von Ihnen bei Gesprächen in der Öffentlichkeit genauso wie mir. Der Fall Mollath ist bei den Menschen sehr, sehr präsent. Was vielen Menschen Angst macht und was dem Fall diese un geheuere Dynamik verleiht, ist die Frage: Kann mir das auch passieren? Wie schnell landet man bei uns in der Psychiatrie? – Ich bin deshalb der Bundesjus tizministerin wirklich sehr dankbar, dass sie grund sätzliche und wichtige Reformüberlegungen zur Un terbringung nach § 63 StGB angestoßen hat.
Nach Ansicht der FDP-Fraktion im Bayerischen Land tag zeigt sich an dem Fall Mollath besonders deutlich,
dass die Rechtslage bei Unterbringungen Reformbe darf aufweist. Das ergibt sich nicht zuletzt auch aus einer stark wachsenden Zahl von Untergebrachten in Bayern. Dort, wo eine Unterbringung nicht zwingend erforderlich ist, darf sie gar nicht erst angeordnet oder weiter aufrechterhalten werden.
In der kommenden Legislaturperiode werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Unterbrin gung auf gravierende Fälle beschränkt wird. Nach Vorschlägen aus dem Bundesjustizministerium soll die Dauer der Unterbringung begrenzt und auf die weitere Notwendigkeit hin überprüft werden. Ferner wollen wir, dass Unterbringungsentscheidungen künf tig bereits nach vier Monaten zum ersten Mal über prüft werden, statt erst nach einem Jahr. Danach müssen weitere Prüfungen nach acht Monaten und nach einem Jahr erfolgen. Als wesentlich erachten wir, dass zur Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung endlich die Einholung eines Sach verständigengutachtens im Gesetz zwingend vorge schrieben ist. Auch ist es erforderlich, dass schon nach zwei Jahren der Vollstreckung ein neuer exter ner, von der Einrichtung unabhängiger Gutachter bei gezogen wird, nicht wie bisher erst nach fünf Jahren. Das ist ganz wichtig.
Mit dem Erfordernis der Doppelbegutachtung nach sechs Jahren Unterbringungsdauer soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass für einen derart lan gen Eingriff in die Freiheit den Richtern eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stehen muss. So handeln wir entschieden dort, wo Handlungsbedarf besteht, anstatt nur dem Wahlkampf geschuldete Schuldzuweisungen vorzunehmen.
Wie bereits anfangs angesprochen, hat dieser Unter suchungsausschuss unter unglaublichem Zeitdruck ein ganz gewaltiges Arbeitspensum absolviert. Ich möchte an dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön an alle sagen, die dazu beigetragen haben, dass es überhaupt in dieser kurzen Zeit möglich war, dies alles aufzuarbeiten.
Dann möchte ich meinen Dank den Damen und Her ren des Stenografischen Dienstes aussprechen. Sie leisten wirklich Unglaubliches, heute und immer. Mit großer Disziplin, großem Einsatz und großem Enga gement haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter des Landtags, der Ministerien und unserer Fraktio
nen wirklich Großartiges geleistet. Ich habe das mit großer Hochachtung zur Kenntnis genommen.
Dank aber auch an die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss – Herr Runge hat bereits gesagt, dass wir uns auf einer menschlichen, sehr kollegialen und fai ren Basis bewegt haben –, wenngleich wir am Schluss das Ganze unterschiedlich bewerten. Viel leicht hätten wir doch, wenn wir mehr Zeit gehabt hät ten, uns an dem einen oder anderen Punkt angenä hert. Dank geht natürlich auch an den Vorsitzenden, der wirklich keine leichte Aufgabe hatte. Wenn ich an so manche Zeugenvernehmung denke, muss ich sagen: Sie haben Ihre Aufgabe wirklich sehr souverän gemeistert.
Die Frage, ob der Zeuge Mollath zu Recht oder zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht ist, kann und darf nicht Gegenstand des Untersuchungsausschus ses sein. Die Entscheidung hierüber – ich habe es schon gesagt, aber man kann es gar nicht oft genug sagen – obliegt nicht der Politik, ob das immer allen passt oder nicht. Sehr wohl aber hat sich die Politik darum zu kümmern, welche rechtlichen Rahmenbe dingungen es in unserem Land gibt. Das immer wie der zu überprüfen und neu zu justieren, das ist unser Auftrag, der uns allen durch den Fall Mollath - ein trauriger Anlass, aber sehr eindrucksvoll - bewusst gemacht worden ist.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so: Mit der heutigen Lesung und der daran anschließenden Schlussabstimmung bringen wir das Gesetz
zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes auf den Weg. Das Gesetz ist rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten; denn bereits seit Beginn des Jahres 2013 erhalten taubblinde Menschen in Bayern ein Blindengeld in doppelter Höhe. Die dafür notwendigen Mittel von jährlich 730.000 Euro für die derzeit 114 in Bayern lebenden taubblinden Menschen sind bereits im Doppelhaushalt 2013/2014 verankert.
Herr Kollege Unterländer hat bereits deutlich gemacht, Taubblinde, also Menschen, denen zwei wesentliche Kommunikationsmöglichkeiten fehlen, haben einen außerordentlich hohen Hilfsbedarf, und zwar durch Assistenzkräfte zur Unterstützung der Kommunikation und zur Bewältigung des Alltags. Das führt bei den Betroffenen natürlich zu zusätzlichen finanziellen Belastungen. Durch die Gewährung des doppelten Blindengeldes soll diesen Menschen nun ein Stück mehr Teilhabe an unserer Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht werden.
Wir haben als Liberale sehr wohl Verständnis für den Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf. Wir wissen sehr wohl, dass auch sehr stark sehbehinderte Menschen einen erhöhten Bedarf haben. Die Antwort von unserer Seite darauf ist aber, und darauf hat Herr Kollege Unterländer auch schon hingewiesen, das Vier-Stufen-Konzept. In ihm wollen wir das umsetzen, auch im Hinblick auf die Kostenausweitung. Es wären zwölf Millionen Euro gewesen, die dafür hätten eingestellt werden müssen. Ich denke, man kann hier auch Vertrauen haben, dass das Vier-Stufen-Konzept tatsächlich umgesetzt wird. Man darf die Dinge nicht immer nur negativ angehen, Frau Kollegin Steiger, man muss auch einmal Vertrauen haben. Ich denke, wir werden das dann aus der Ferne beobachten, und ich bin zuversichtlich, dass es so kommen wird.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf, damit noch rechtens abgeschlossen werden kann, was bereits seit Januar dieses Jahres durchgeführt wird.
Sehr verehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich persönlich sehr, dass ich Ihnen heute als amtierende Vorsitzende und letzte in der Vorsitzendenreihe, die es in dieser Legislaturperiode gab, über die erfolgreiche Arbeit der Kinderkommission berichten darf. Ich freue mich auch persönlich ganz besonders, weil die politische Absicht, eine Kinderkommission einzurichten, von unserer Seite im Koalitionsvertrag verankert wurde. So schließt sich für mich persönlich heute ein Kreis.
In der Plenarsitzung am 18. Juni 2009 wurde im Landtag parteiübergreifend von allen Fraktionen ein Antrag zur Einsetzung einer Kinderkommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder beschlossen. Die Kinderkommission wurde als Unterausschuss des Sozialausschusses eingesetzt, und die Zahl der Mitglieder wurde auf je einen Vertreter der aktuell fünf im Landtag vertretenen Fraktionen festgelegt. Ob es Zufall oder einer gewissen traditionellen Selbstverständlichkeit geschuldet war, alle Fraktionen entsandten – oh Wunder! – jeweils eine Frau in die Kinderkommission: Frau Petra Dettenhöfer kam für die CSU, Frau Dr. Simone Strohmayr für die SPD, Frau Kollegin Eva Gottstein für die FREIEN WÄHLER und Frau Claudia Stamm für die GRÜNEN sowie ich als Vertreterin der FDP. Beschlüsse sollten stets einstimmig gefasst werden, und der Vorsitz sollte nach Größe der Fraktionen in einem regelmäßigen Turnus wechseln, sodass
jedes Mitglied einmal den Vorsitz innehat. – So bestimmte es der Landtag.
Unterstützt und betreut wurde die Kinderkommission durch das Landtagsamt, zunächst von der Mitarbeiterin des Sozialausschusses, Frau Zschau, die leider nicht mehr bei uns tätig ist, aber ein Riesenpensum bewältigen musste, weil sie die Kinderkommission parallel zu den Landtagsaufgaben betreute, und ab September 2011 von einer eigens für die Kommission eingesetzten Fachkraft, von Frau Feldmann, der ich an dieser Stelle im Namen aller Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich danken möchte. Sie hat uns auch dann, wenn es einmal etwas schwieriger wurde, mit ihrer allzeit ausgeglichenen Art sehr gut begleitet.
Außerdem nahmen an unseren Sitzungen stets Vertreter und Vertreterinnen der entsprechenden Ministerien teil und versorgten uns mit vielen sachdienlichen Informationen und Hinweisen. Auch dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön!
Die erste Sitzung der Kinderkommission fand am 21. Oktober 2009 statt. Es folgten 47 weitere Sitzungen. Wenn man bedenkt, dass andere Ausschüsse rund 110 bis 120 Sitzungen hatten, dann sind diese 47 Sitzungen eine stolze Zahl. Wir waren überwiegend in nichtöffentlicher Form tätig. Das war auch so bestimmt worden. Darüber hinaus haben wir zahlreiche auswärtige Informationsbesuche gemacht, diverse Aktionstage durchgeführt und eine Delegationsreise zu unserer großen Schwester, der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, unternommen. – Wenn ich richtig informiert bin, ist das bayerische Parlament das erste und einzige Länderparlament, das überhaupt eine Kinderkommission eingerichtet hat.
Zu Beginn wurde unser gemeinsames Arbeitsprogramm erarbeitet, in dem wir inhaltliche Schwerpunkte für die kommenden Jahre festsetzten. Wir haben uns auf zwölf Themenschwerpunkte geeinigt, für jedes Mitglied drei unterschiedliche Bereiche, und diese immer aus der Sicht der Kinder betrachtet. Beschlüsse mussten einstimmig gefasst werden. Auch das hatte der Landtag festgelegt. Während der vergangenen vier Jahre haben wir 15 solche Beschlüsse zu den verschiedensten Themen gefasst.
Die erste große Herausforderung bestand zu Beginn der Amtsperiode in der Verabschiedung der Geschäftsordnung. Die Kollegin, die das bewältigen musste, hatte zweifellos eine große Aufgabe zu bestehen.
- Genau. Einen herzlichen Applaus für sie. – Einige unserer Beschlüsse wurden direkt im Nachgang von den zuständigen Ministerien aufgegriffen und umgesetzt, wieder andere fanden ihren Weg in die parlamentarische Debatte. So haben wir beispielsweise das Bildungs- und Teilhabepaket seit 2012 allen Kindern von Asylbewerbern gewährt. Die Eingruppierung der Familienpflege wurde überarbeitet, und bezüglich der beiden gehörlosen Mädchen an Regelschulen hat sich unser Einsatz positiv ausgewirkt; ein Forschungsprojekt wurde ins Leben gerufen.
Um die Arbeit der Kinderkommission bekannt zu machen und nach außen zu tragen, haben wir versucht, jede Gelegenheit zur Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Gestatten Sie mir, dass ich an dieser Stelle ein ganz herzliches und aufrichtiges Dankeschön an die Landtagspräsidentin Frau Barbara Stamm richte. Sie hat uns von Anfang an mit großer Aufgeschlossenheit unterstützt, immer nach Wegen gesucht, wie sie uns helfen kann, damit wir unsere Anliegen auch umsetzen konnten. Das hat uns sehr geholfen. Vielen herzlichen Dank dafür!
Auch der Landtagspresse sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Von ihr wurden zahlreiche Pressemitteilungen über die Aktivitäten der Kinderkommission verfasst. Das Arbeitsprogramm, alle Beschlüsse, Tätigkeitsberichte sowie Pressemitteilungen können auch auf einer eigens eingerichteten Internetseite von der Öffentlichkeit nachgelesen werden.
Anlässlich jeden Wechsels im Vorsitz wurde dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit ein Tätigkeitsbericht vorgelegt. Um für Kinder erkennbar zu sein, wurde eigens eine Agentur mit dem Entwurf eines Maskottchens beauftragt. Das Ergebnis war ein Comic-Löwenpärchen. Ich weiß nicht, ob es gestattet ist, das Maskottchen hier einmal zu zeigen, damit es jeder sieht.
Im Rahmen eines bayernweiten Namenswettbewerbs erhielten die beiden netten Figuren die Namen Leo und Lea. Diese beiden Löwen schmücken auch die eigens für Kinder in leichter Sprache und in Großschrift herausgegebene Broschüre.
Die Kinderkommission versteht und verstand sich als Sprachrohr der Interessen von Kindern im Parlament. Außerdem wollten wir Ansprechpartner für Verbände, Organisationen und Einrichtungen sein, die sich mit den Anliegen von Kindern und Jugendlichen beschäf
tigen. Wir haben uns daher in der vergangenen Legislaturperiode intensiv mit vielen Experten unterhalten. Wir befassten uns vor allem auch mit Ideen und Problemen, die von den Experten von außen an uns herangetragen wurden, also mit Anliegen, die ausschließlich die Kinder und deren Familien betroffen haben. Über die Vielfalt unserer Themen können Sie sich ausführlich in unserem Tätigkeitsbericht informieren, den wir heute ganz offiziell der Landtagspräsidentin überreicht haben und den jeder von Ihnen eigentlich in seinem Fach vorfinden müsste.
Wir haben in der Kinderkommission im Vorfeld vereinbart, dass jede Kollegin während ihrer Amtszeit als Vorsitzende auf zwei Themenschwerpunkte gesondert eingeht. Ich möchte Ihnen deshalb im Folgenden einen kurzen Einblick in die Arbeit der Kinderkommission während meiner Amtszeit als Vorsitzende geben. Diese Zeit begann am 15. November 2012. Aufgrund der vielen Ferienwochen in diesem Jahr gab es bei mir leider nur neun Sitzungen.
Einer meiner Schwerpunkte war, wie bereits zu Beginn festgelegt, das Thema Kinder mit Behinderung und Inklusion. Dabei standen für mich die beiden gehörlosen Mädchen, die in der Regelschule untergebracht werden und dort ihre schulische Ausbildung bekommen wollten, im Vordergrund. Die beiden Mädchen stammen aus Schwaben. Gemeinsam vom Kultusministerium und vom Sozialministerium wurde eine wissenschaftliche Arbeit in Auftrag gegeben. In einer Sitzung während meiner Amtszeit als Vorsitzende haben wir die Ergebnisse dieser Studie vorgestellt bekommen. Wir haben neue Erkenntnisse gewonnen und ganz wichtige Anregungen erhalten. Ich hoffe und bin auch zuversichtlich, dass diese Erkenntnisse in die weitere Arbeit und die weitere Behandlung gehörloser Kinder in Regelschulen Eingang finden werden.
Ein weiterer Schwerpunkt war das Thema Kinder und Gesundheit. Hierzu haben wir zwei Veranstaltungen durchgeführt. Einmal haben wir uns mit dem Thema Kinder und Essstörungen befasst. Seit Jahren nehmen Essstörungen bei Kindern zu. Wir haben dazu Fachleute eingeladen und uns über die aktuelle Lage ausgetauscht. Der Fokus sollte dabei vor allem auf die Möglichkeit der Prävention gerichtet werden. Verbunden war damit auch die Frage, wie diese beunruhigende Entwicklung, die wir bei Kindern feststellen, durchbrochen werden kann. Wir haben hierzu einen gemeinsamen Beschluss gefasst.
Ein weiteres Thema waren sexuelle Übergriffe auf Kinder. Auch dieses Thema ist beunruhigend. Jährlich werden in Bayern laut polizeilicher Kriminalstatistik zirka 1.800 sexuelle Übergriffe auf Kinder angezeigt. Die Dunkelziffer liegt vermutlich noch wesentlich
höher. Dies war für uns in der Kinderkommission Anlass, uns mit diesem sensiblen und wichtigen Thema im Rahmen eines Expertengesprächs auseinanderzusetzen. Vor allem wollten wir damit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit noch stärker auf dieses Tabuthema lenken. Wir folgten damit auch dem Aufruf des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Gelungen ist es uns auch, gemeinsam nach der Diskussion und intensiven Auseinandersetzung mit diesem Thema einen einstimmigen Beschluss zu fassen. Die Experten waren sich einig, dass die vorhandenen Informationen über Anlauf- und Beratungsstellen gebündelt werden sollen und der Zugang durch eine zentrale Anlaufstelle erleichtert werden müsse.
Wir hatten zahlreiche Beratungssitzungen, Expertenund Informationsgespräche, Beschlüsse, Pressemitteilungen sowie Außer-Haus-Termine. So fuhren wir zum Beispiel zum KiDZ-Kindergarten nach Günzburg, zu FISS in Augsburg, einer Initiative, die sich für Kinder mit Behinderung einsetzt, nach Rosenheim, um uns dort vor Ort über die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu informieren oder zur sozialpädagogischen Fachakademie nach Eichstätt. Diese Termine spiegeln die engagierte und wirkungsvolle Arbeit der in der 16. Legislaturperiode erstmalig gegründeten Kinderkommission des Bayerischen Landtags wider.
Die Kinderkommission hat sich selbst als Lobby der Kinder verstanden. Sie hat sich thematisch an den aktuellen Problemen von Kindern und ihrer Umwelt orientiert sowie eigene kinderpolitische Signale gesetzt. Die grundsätzliche Struktur der Kinderkommission hat sich nach einstimmiger Meinung aller fünf Mitglieder – das finde ich wichtig und bedeutend – bewährt. Allerdings sehen alle fünf Mitglieder geschlossen Raum für weitere Modifikationen, um die erfolgreiche Arbeit der Kinderkommission fortzusetzen.
Wir Mitglieder der Kinderkommission stellen deshalb Folgendes fest: Der turnusmäßige Wechsel im Vorsitz hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Bewährt hat sich auch die Vorlage eines Tätigkeitsberichts der jeweiligen Vorsitzenden nach Ende ihrer Amtszeit. Das Einstimmigkeitsprinzip, das bei Anwesenheit aller Mitglieder nicht immer einfach zu bewerkstelligen war, ist nicht unproblematisch, sollte aber unbedingt beibehalten werden. Es ist uns wichtig, für die Interessen der Kinder eine einheitliche Stimme zu erheben. Die Sitzungen sollten weiterhin grundsätzlich nicht öffentlich sein. Wichtig erscheint uns, dass die Termine der einzelnen Sitzungen zukünftig fest in den Sitzungskalender des Bayerischen Landtags eingebunden oder zumindest gleich zu Beginn einer Legislaturperiode festgelegt werden.
Als wichtigste Anregung empfehlen wir, die Kinderkommission künftig nicht mehr als Unterausschuss des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit, sondern als eigene Kommission nach § 40 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag einzusetzen. Eine Kinderkommission nach § 40 der Geschäftsordnung böte mehr Eigenständigkeit. Ihr könnte dann auch ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt werden, und die Behandlung des Abschlussberichts im Plenum würde auch etwas anders ablaufen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es manchmal ein sehr zähes Ringen um einzelne Worte in den Beschlüssen war, auch wenn sich schon das Finden gemeinsamer Termine als problematisch dargestellt hat, auch wenn mich von Zeit zu Zeit das Gefühl beschlichen hat, auf der Stelle zu treten, habe ich die Arbeit in der Kinderkommission insgesamt als sehr wertvoll empfunden. Die unglaublich spannenden, interessanten, manchmal auch sehr berührenden Themen verdeutlichten mir stets aufs Neue, dass es wichtig und notwendig ist, ein eigenes Gremium für die Belange der Kinder zu haben, und dass die Arbeit der Kinderkommission auf jeden Fall einen Wert hat. Beim Zusammenstellen meines Tätigkeitsberichts und beim Erarbeiten des gesamten Abschlussberichts wurde mir ganz massiv bewusst, wie viel die Kinderkommission innerhalb der letzten vier Jahre erreicht hat. Ich kann Ihnen nur sagen: Es lohnt sich, diesen Bericht einmal etwas näher anzuschauen.
Abschließend möchte ich meinen Kolleginnen für die nicht immer einfache, aber im Endeffekt sehr wirkungsvolle und sehr gute Zusammenarbeit danken. Ich empfand es als tolle Erfahrung, sich über alle Fraktionsgrenzen hinweg mit euch so intensiv über die politischen Rahmenbedingungen für Kinder auszutauschen. Wie heißt es doch immer so treffend? Kinder sind unsere Zukunft. Ich wünsche mir, dass die Kommission in der kommenden Legislaturperiode weiter lebendig arbeiten kann, vielleicht auch mit dem einen oder anderen Mann aus Ihren Reihen, denn Kinder – darin sind wir uns alle einig – sind kein reines Frauenthema.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe kein schlechtes Gewissen, aber ich bedauere das ein wenig, da offensichtlich alles etwas durcheinander gekommen ist. Wenn jemand einen festen Termin hat, nicht da ist und nicht zu Wort kommt, finde ich das etwas schade.
In der Tat ist es so, dass wir diesen Gesetzentwurf in der Ersten Lesung ohne Aussprache und im Ausschuss ohne Aussprache verabschiedet haben. Es war der Wunsch der CSU-Fraktion, ihn heute noch einmal zur Aussprache zu stellen, um deutlich zu machen, was an diesem Gesetzentwurf positiv ist.
Meine Stimmungslage als ehemalige Kommunalpolitikerin ist gut. Ich möchte drei Punkte besonders hervorheben. Der erste Punkt sind zum Beispiel die Online-Elternbriefe, die im Gesetzentwurf auch geregelt sind. Das war unter dem Aspekt des Datenschutzes etwas problematisch; denn es geht wirklich um eine wichtige Sache, nämlich die Zusammenarbeit mit den Familien, um präventiv tätig sein zu können. Es geht um Entlastung. Dort, wo Prävention geleistet werden kann, gibt es auch immer irgendwelche Nachwirkungen. Deswegen freue ich mich über diesen Punkt sehr.
Ich freue mich auch über den Rechtsanspruch. Dabei geht es, Kollegin Jung, darum, dass sich die Eltern in Zukunft mit einer Frist von drei Monaten anmelden müssen. Das ist das Entscheidende. Darüber freue ich mich als ehemalige Kommunalpolitikerin auch, weil damit die Kommunen etwas mehr Planungssicherheit haben und besser reagieren können. Deswegen ist das ein Punkt, den man öffentlich herausheben sollte.
Der dritte Punkt ist auch einer, der wie ich meine, es wert ist, heute noch einmal genannt zu werden, nämlich die Entlastung für die Kommunen um 1,9 Milliarden Euro, da jetzt die Grundsicherung vom Bund übernommen wurde. Das ist nicht selbstverständlich; dafür haben wir lange gekämpft. Es ist gerechtfertigt, dies in aller Öffentlichkeit deutlich zu machen. Dieses Recht nehmen Sie bei anderen Punkten für sich in Anspruch – wir machen dies heute bei diesem Punkt. - Ich bedanke mich auch für die Zustimmung, die wir schon von allen Seiten signalisiert bekommen haben.
(Von der Rednerin nicht autori- siert) Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Pflege von Menschen, die pflegebedürftig sind, ist in der Tat ein ganz hochsensibles Thema, denn die Betroffenen sind voll und ganz auf
behütende und pflegende Hände angewiesen. Sie müssen diesen Händen unbedingt und bedingungslos vertrauen können. Ich kann sehr gut verstehen, dass wir hier eine Grundsatzdiskussion über den Wert der Pflege führen wollen. Im Wesentlichen geht es um Änderungen, die wir vornehmen müssen, weil gerichtlich Handlungsbedarf festgestellt wurde. Deshalb möchte ich mich auf diese Punkte konzentrieren. Die Veröffentlichung der durch die Fachstellen für Pflegeund Behinderteneinrichtungen erstellten Prüfberichte ist ein ganz wichtiger Baustein für mehr Transparenz und Wahlmöglichkeiten.
Es stellt sich die Frage, welche Kriterien für einen möglichst objektiven, aber dennoch die Qualität der Pflege in all ihren Facetten beschreibenden Prüfmodus herangezogen werden sollen. Andererseits stellt sich die Frage, wie die Prüfung durchgeführt werden kann, ohne dass die Heimbewohner ungewollt in ihrem persönlichen Bereich und ihrem Tagesablauf gestört werden und ohne dass die Pflegeheime erneut einen bestimmten Prüfungsmodus aufgedrückt bekommen, welcher an den tatsächlichen Pflegequalitätskriterien vorbei misst und dem Heim nicht einmal die Möglichkeit einer Gegendarstellung gibt.
Mit dem heute in der Zweiten Lesung behandelten Gesetzentwurf der Staatsregierung wird nun dem Landtag ein erneuter Regelungsversuch für die Veröffentlichung der Prüfberichte vorgelegt. Die erste Version ist bekanntermaßen am 1. August 2008 gescheitert, und zwar aufgrund eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Der Verwaltungsgerichtshof hat damals festgestellt, dass das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz lediglich eine Verpflichtung der Träger der jeweiligen Einrichtung zur Veröffentlichung der erstellten Prüfberichte begründet, nicht aber eine entsprechende Befugnis der für die Durchführung des Gesetzes zuständigen Behörden. Deshalb sollen künftig die Träger verpflichtet werden, die Prüfberichte der FQAs, sprich der Heimaufsicht, auf einer zentralen Internetseite zu veröffentlichen. Daneben sollen Inhalt, Art und Umfang der Veröffentlichung geregelt werden. Im Vordergrund der Prüfungen durch die Heimaufsicht sollen künftig die Ergebnisqualität und das Wohl der Bewohner stehen. Eine qualitativ hochwertige Pflege hat sich an dem allgemein anerkannten Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse zu orientieren. Aktivierende und humane Pflege soll und muss durch fachlich qualifiziertes Personal erbracht werden.
Ein weiterer ganz wichtiger Punkt ist die ärztliche Versorgung in den Heimen, welche für jeden einzelnen Patienten unbedingt gesichert sein muss. Hierzu sollen die einzelnen Pflegeheime laut Gesetzentwurf der Staatsregierung ein Konzept entwickeln, welches
neben der gesundheitlichen Versorgung auch ein Hygiene-Konzept zum Schutz vor Infektionen enthält. Geprüft wird die Qualität stets an mindestens zehn Heimbewohnern, welche anhand von Risikofaktoren ausgewählt werden. Für uns ist dabei ganz wichtig: Die Mitwirkung der Bewohner ist freiwillig. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Bewohner hinreichend aufgeklärt werden müssen und dass sie sich der Untersuchung und Befragung durch das FQATeam auch verweigern können. Dies muss aus unserer Sicht ausdrücklich sichergestellt sein. Deshalb haben wir Liberale gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen Änderungsantrag eingebracht, wonach die Zustimmung der Bewohner oder ihrer gesetzlichen Vertreter unbedingt in schriftlicher Form eingeholt werden muss. Diese Regelung ist analog dem SGB in Bezug auf die Prüfung durch den MDK.
Nach der Überprüfung erhalten die Träger die Möglichkeit einer Gegendarstellung zu den Prüfberichten. Die Prüfberichte und die Gegendarstellung werden sowohl in den Einrichtungen an gut sichtbarer Stelle als auch im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung auf einer extra geschaffenen Internetseite veröffentlicht. Neben der Veröffentlichung der Prüfberichte enthält der Gesetzentwurf auch die Ermächtigungsgrundlage für die Sicherstellung eines umfassenden Infektionsschutzes.
Den Änderungsanträgen der GRÜNEN, die zu diesem Gesetzentwurf eingebracht wurden, können wir Liberale nicht zustimmen. Das haben wir schon im Ausschuss deutlich gemacht. Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sowie die eingebrachten Änderungen der Staatsregierung sehen bereits eine entsprechende Pflegefachkraftquote vor. Dies ist auch Teil der Qualitätsprüfung. Wir sind der Meinung, dass wir schon einen ausreichenden Bürokratismus haben. In Ihren Gesetzentwürfen sehen wir auch weitere bürokratische Hürden, die in der Sache nicht unbedingt weiterführen.
Dem Änderungsantrag der SPD werden wir auch nicht zustimmen, weil der Prüfungsmaßstab der Heimprüfberichte laut dem Gesetzentwurf die jeweils allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse sind. Darüber hinaus handelt es sich hier – das hat Herr Kollege Unterländer schon gesagt – um einen Verwaltungsakt, bei welchem der Landtag nicht zwingend einzubinden ist.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, was ich schon im Ausschuss gesagt habe: Ich bitte das Sozialministerium, bei der Erarbeitung der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz die Betroffenen aktiv einzubinden und
den Sozialausschuss, auch den neuen, vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausführlich zu informieren.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Integration ist in der Tat, um mit dem Kollegen Seidenath zu sprechen, ein Megathema. Es ist wichtig, dass wir uns immer und immer wieder damit auseinandersetzen, um festzustellen, wo sich etwas zum Positiven verändert hat oder wo es noch Handlungsbedarf gibt. Ich stelle fest: Wir nehmen es sehr, sehr ernst. Das zeige ich an einigen Beispielen auf.
Manches an Ihrem Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, finden wir durchaus
der Unterstützung wert, manches dagegen absolut nicht. Insgesamt überwiegt die Meinung, dass wir diesen Gesetzentwurf, wie er vorliegt, nicht unterstützen können. Lassen Sie mich dazu auf ein paar Punkte besonders eingehen.
Auch wir Liberale sehen die Beherrschung der deutschen Sprache als d e n Schlüssel zu Bildung und Gesellschaft an. Die hohe Bedeutung des Erlernens der deutschen Sprache findet sich in Ihrem Gesetzentwurf wieder. Insoweit sind wir in diesem Punkt einer Meinung.
In Bayern haben wir durchaus bereits ein durchgehendes, hervorragendes Konzept vorzuweisen. Integration von Anfang an, Frau Kollegin Scharfenberg, ist uns ganz wichtig. Bereits in Krippe und Kindergarten werden Kinder mit Migrationshintergrund intensiv bei der Erlernung der deutschen Sprache gefördert. Das Sprachberaterprojekt und der Vorkurs Deutsch sind neben dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan bereits heute wesentliche Säulen.
In der Schule geht es mit der intensiven Förderung weiter, sofern bis dahin nicht schon alle Lücken geschlossen sind. Ganztagsschulen mit kleineren Klassen, die einen hohen Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund haben, haben wir in der Koalition in dieser Legislaturperiode durchgesetzt. Die Zusatzlehrbefähigung "Deutsch als Fremdsprache" sowie die außerschulische Hausaufgabenbetreuung sind nur ein paar der Bausteine, die im schulischen System die Integration fördern.
Für Erwachsene sind Integrationskurse in ihrer Ausgestaltung zu verbessern - da gebe ich Ihnen recht – und nach Leistungsniveau zu differenzieren, wobei ausdrücklich Rücksicht auf die Bedürfnisse von Frauen und Müttern genommen werden muss. Der Erwerb der deutschen Sprache muss in unseren Bemühungen zur besseren Integration von Anfang an für Jung und Alt an erster Stelle stehen. Dafür haben wir uns eingesetzt, und wir werden es weiter forcieren. Genau aus diesem Grund hat die Bayerische Staatsregierung jetzt auch Asylbewerbern den Zugang zu Deutschkursen ermöglicht. Darüber freue ich mich wirklich ganz besonders.
In der Zwischenzeit haben wir dieses Anliegen auch finanziell unterfüttert; das muss ich hier deutlich machen. Wir haben nicht nur geredet, sondern in diesem Punkt sehr schnell gehandelt. Wie alles umgesetzt wird, werden Sie in Kürze erfahren. Wir fördern auf diese Weise massiv die Integration, erhalten das Bildungspotenzial und fördern die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit. Weil Asylbewerber in ihr Heimatland zurückkehren werden – das habe ich hier immer wieder
betont -, haben wir durch die Deutschkurse auch eine wichtige Entwicklungsarbeit geleistet.
Wie Sie sehen, Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, hat sich schon seit der Ersten Lesung Ihres Gesetzentwurfs einiges in Richtung Integration verbessert. Mit der Deutschförderung in allen Altersstufen schafft der Freistaat die notwendige Basis für eine gelingende Integration.
Beim Lesen Ihres Gesetzentwurfs, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, ist mir ein Stichwort immer wieder in den Kopf gekommen, nämlich das Wort "Bürokratie". Sie machen sich unglaublich viele Gedanken darüber, wer wo welche Aufgaben ausführen soll. Aber bei Integration geht es nicht um Beauftragte, Gremien und Pläne, sondern um die Menschen vor Ort. Das wurde von allen Rednern immer wieder eindrucksvoll deutlich gemacht.
Ich erlaube keine Zwischenfrage. Aber am Ende kann eine Bemerkung gemacht werden.
Wichtiger als Institutionen, Gremien oder fertige Pläne ist doch der gesamtgesellschaftliche Dialog in der einzelnen Kommune.
Herr Kollege Fahn, Sie haben gesagt, wir brauchten ein integrationspolitisches Gesamtkonzept. Lieber Kollege, es ist wichtig, mit den Menschen vor Ort zu reden und sie einzubinden. Mit ihnen reden, nicht über sie reden! Dafür brauchen wir keine starren Strukturen; denn die löschen alle Funken an Kreativität. Irgendwelche einheitlichen Konzepte oder Vorgaben, beispielsweise kommunale Integrationszentren, mit der Gießkanne über Bayern verteilt, halte ich für nicht besonders effektiv. Jede Kommune kennt die Probleme und Chancen vor Ort am besten und kann mit passgenauen und gewachsenen Integrationskonzepten viel mehr erreichen, als wenn irgendetwas von oben übergestülpt oder vorgeschrieben wird.
Zu einigen Ihrer speziellen Forderungen hinsichtlich eines Landesbeauftragten für Integrationsfragen, eines Landesbeirates, der Regelungen hinsichtlich der Teilhabe in Gremien und Verwaltungen oder spezielle Ausgestaltungen einzelner Gesetze festlegen soll, möchte ich anmerken: Ja, wir sind in Bayern schon recht gut aufgestellt. Diese Koalition hat sehr viel vorangebracht. Wir haben bereits einen Integrationsbeauftragten, nämlich Herrn Neumeyer, der auch von Ihnen gelobt wurde, der eine hervorragende Arbeit leistet und für dessen Einsatz wir ihm auch danken möchten.
Allerdings möchte ich an dieser Stelle sagen, dass ich es für ein Manko halte, dass das Thema Asyl explizit nicht zum Aufgabenbereich des Integrationsbeauftragten gehört. Das muss in der nächsten Legislaturperiode sicherlich geändert werden.
Wir haben auch einen Integrationsrat, welcher aus Verbänden und - auch das wurde von Herrn Neumeyer nochmals ausdrücklich betont - Einzelpersonen mit Migrationshintergrund aus 17 Nationen besteht, seit 2010 regelmäßig tagt und viel nach vorn gebracht hat.
Man kann darüber diskutieren, wo er angesiedelt werden soll, aber er besteht, und das ist schon ein ganz wichtiges Signal. Ich bin gegen die Festlegung, dass in allen Gremien Menschen mit Migrationshintergrund vertreten sein müssen. Ich bin gegen starre Quoten in der Verwaltung. Ich halte das für den falschen Ansatz. Quotenmigranten sind, glaube ich, nicht der richtige Weg. Wir müssen Vorurteile abbauen. Damit können wir auch mehr Sicherheit gewinnen.
Wir Liberale sprechen uns ganz bewusst und ganz deutlich für ein Bayerisches Integrationsgesetz aus. Das haben wir schon immer getan. Ich freue mich wirklich, dass in der CSU jetzt auch die Signale in Richtung Integrationsgesetz stehen und wir in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam – und vielleicht auch Ihrem Wunsch entsprechend, lieber Kollege Fahn, mit allen Fraktionen – ein solches Konzept erarbeiten. Wir wollen gezielte Maßnahmen, echte Verbesserungen und ein Umdenken in der Bevölkerung erreichen und keine speziellen Quoten. Wir brauchen in Bayern eine Willkommenskultur vor Ort, und diese entsteht, wie ich schon gesagt habe, aus den Menschen heraus, die vor Ort aktiv sind.
Sie wollen ein neues Flüchtlingsaufnahmegesetz in Ihrem Integrationsgesetz. Auch in dieser Hinsicht haben wir, denke ich, in der Vergangenheit einiges bewegt. Sie wissen, dass wir vonseiten der FDP gern noch mehr gehabt hätten. Wir werden auch an bestimmten Forderungen dranbleiben. Vieles ist bundespolitisch geregelt. Auch da haben wir unsere Ideen eingebracht. Wir haben hier in Bayern – das hat auch Kollege Fahn festgestellt – sehr viel bewegt. Das finde ich wichtig. Wir werden gemeinsam diesen Weg in Zukunft fortsetzen. Es ist ein guter, es ist ein wichtiger Weg für die Integration der Menschen, die bei uns leben und sich in die Gesellschaft einbringen wollen.
Liebe Frau Kollegin Kamm, Sie wissen doch ganz genau, dass wir auch in diesem Bereich schon einiges vorangebracht haben, auch im Bereich der Berufsschulen.
- Ich habe gesagt, wir sind jetzt dabei, das umzusetzen.
- Erkennen Sie doch einfach auch einmal an, was positiv gemacht wurde. Diese Deutschkurs-Beschlüsse waren wirklich Meilensteine.
Verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Gleichberechtigung und Gleichstellung haben für Liberale einen ganz hohen Stellenwert. Dafür setzen wir uns ein, und dafür kämpfen wir. Ich bin sicher: Alle Kolleginnen hier in diesem Plenum wissen, worüber wir reden, warum wir Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter immer wieder von Neuem einfordern. Auch wenn wir uns im Ziel einig sind: Unterschiede gibt es oft in der Einschätzung der richtigen Wege zu diesem Ziel. Sie haben heute, verehrte Kolleginnen von der SPD, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes eingebracht. Dieser Gesetzentwurf ist hierzu nicht der erste, und wir beschäftigen uns nicht zum ersten Mal mit diesem Thema. Wie so oft sehen Sie den richtigen Weg in neuen, engeren Vorschriften, in neuen, strengeren gesetzlichen Regelungen und in Quotenregelungen.
Ich gehe beispielhaft auf die Berufswelt ein. Ich gebe Ihnen recht, Kolleginnen von der SPD, dass wir sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft noch Defizite zu verzeichnen haben. Dies belegen eindrucksvoll die Zahlen zum prozentualen Anteil von Frauen in Führungspositionen. Darüber möchten wir gar nicht diskutieren. Mit dem uns heute vorgelegten Gesetzentwurf fordern Sie eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen Sie glauben, die Geschlechterproblematik bekämpfen zu können. Ich gebe zu: Ein paar von Ihren Forderungen finde ich durchaus bedenkens- und nachdenkenswert. So denke ich, dass sowohl auf Landesebene als auch in jeder einzelnen Kommune über die Situation der Gleichstellungsbeauftragten nachgedacht werden sollte. Laut dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz wird die Gleich
stellungsbeauftragte auf drei Jahre bestellt. Dies ist möglicherweise ein zu kurzer Zeitraum, um vor Ort tatsächlich etwas bewegen zu können. Jeder weiß, dass man eine gewisse Zeit braucht, um sich einzuarbeiten und wirklich effektiv tätig werden zu können.
Vor Ort hört man immer wieder, dass viele Gleichstellungsbeauftragte entgegen den Vorschriften des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes nur unzureichend über Personalangelegenheiten und Stellenbesetzungsverfahren informiert und daran beteiligt werden. Das gibt es leider immer wieder. Das erschwert natürlich die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten unnötig. Möglicherweise muss man in diesem Zusammenhang über Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung nachdenken, und eventuell muss man auch über gesetzliche Bedingungen diskutieren. Externe Aufgabenstellungen sowie eine direkte Anbindung an die Dienststellenleitung würden aus meiner Sicht Erleichterungen für die Arbeit mit sich bringen. Somit kann ich Ihnen in diesem einen Punkt, dass eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten durchaus wünschenswert wäre, zustimmen.
Jedoch gehen die von Ihnen vorgebrachten Forderungen hinsichtlich der Gleichstellungsbeauftragten zum Beispiel dann zu weit, wenn Sie eine verpflichtende Freistellung fordern. Dies würde aus meiner Sicht einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen. Das bedeutet natürlich zusätzliche Kosten. Die öffentlichen Einrichtungen können sehr wohl selbst vor Ort verantwortlich entscheiden, und sie müssen auch entscheiden, ob eine Freistellung sinnvoll und erforderlich ist.
Auch das von Ihnen geforderte erweiterte Mitspracherecht halte ich für problematisch. Sie fordern eine gesetzliche Frauenquote von mindestens 50 % in allen Laufbahnen, Berufsfachrichtungen, Leitungsebenen und Funktionsstellen. Eine solche Quote halte ich nicht nur für falsch, sondern auch für ein bisschen utopisch. Herr Kollege Meyer hat schon angeführt, dass es manchmal gar nicht möglich ist, diese Stellen zu besetzen. Bestimmte Berufssparten werden überwiegend vom weiblichen Geschlecht ausgeübt. Wie soll man in diesen Fällen die Fünfzig-fünfzig-Regelung einhalten? Dann müssen wir eben auch akzeptieren, dass Frauen, gerade wenn sie Kinder zu versorgen oder Angehörige zu pflegen haben, nicht immer in die oberste Führungsebene kommen wollen. Auch das ist die Realität. Wir Liberale wollen keine Quotenfrauen, sondern Frauen, die aufgrund ihrer fachlichen Qualität Führungsaufgaben übernehmen. Sie sollen das freiwillig tun, sie sollen das wirklich wollen.
Selbstverständlich dürfen wir das Problem der geschlechtsspezifischen Berufswahl und den geringen Frauenanteil auf Führungsebenen nicht außer Acht lassen. Wir müssen natürlich sehr viel für eine Verbesserung tun. Dazu gehören auch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der höchsten Führungsebene und qualitativ hochwertige Angebote mit flexiblen Öffnungszeiten. Das ist ein ganz wichtiges Kriterium für Frauen, die tätig sein wollen. Im öffentlichen Dienst gibt es bereits viele Maßnahmen zur Förderung von Familie und Beruf. Auch auf dem privaten Sektor hat sich schon sehr viel bewegt.
Wir werden den Gesetzentwurf, wie Sie gewünscht haben, in der gebotenen Sachlichkeit in den Ausschüssen diskutieren. Ich freue mich auf diese Diskussionen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn Sie es als "Lyrik" bezeichnen, verehrte Kollegin Ackermann, so erlaube ich mir, doch noch einmal darauf hinzuweisen, dass sich die FDP-Fraktion seit Beginn dieser Legislaturperiode intensiv und nachhaltig immer wieder für Verbesserungen der Situation von Asylbewerbern eingesetzt hat: für die Lockerung der Residenzpflicht, für schnellere Auszugsmöglichkeiten für Familien aus Gemeinschaftsunterkünften, für die Einrichtung von Diagnosestellen in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Und wir freuen uns auch, dass es Verbesserungen durch die Änderung der Leitlinie zur Gestaltung von Gemeinschaftsunterkünften gegeben hat.
Ganz besonders wichtig war uns, der FDP-Fraktion, die Erhöhung der Mittel für die Asylsozialberatung. Sie wurden in den Jahren 2012 und 2013 um fast zwei Millionen aufgestockt, damit wir die soziale Betreuung und Beratung in den Einrichtungen intensivieren können. Menschen, die sich aufgrund von schrecklichen Zuständen schweren Herzens dazu entschlossen haben, ihre Heimat zu verlassen, und in einem fernen Land und einer fremden Kultur ihre Zukunft zu suchen, tragen ein schweres seelisches Gepäck mit sich. Verschlimmert wird diese Situation dadurch, dass sie die Sprache der Menschen nicht sprechen können, unter denen sie dann leben. Sie verstehen nicht, was ihnen die Betreuer in den Einrichtungen sagen, was ihnen die Beamten in den Behörden oder was ihnen die Ärzte sagen. Sie können sich nur verständigen, wenn ein Dolmetscher da ist. Aber das ist keineswegs immer der Fall. Somit fühlen
sie sich hilflos und alleine gelassen. Für mich ist das eine beklemmende Vorstellung.
Wir wollen, dass sich Asylbewerber nach der schwierigen Zeit der Flucht hier alleine zurechtfinden. Das Beherrschen der vor Ort üblichen Sprache öffnet Türen und stärkt das Selbstbewusstsein. Daher ist es ein unerlässlicher Akt der Humanität, künftig allen zu uns nach Bayern kommenden Asylbewerbern schnellstmöglich nach ihrer Ankunft den Zugang zu Deutschkursen zu ermöglichen. Es ist richtig, bislang haben nur anerkannte Flüchtlinge das Recht und auch die Pflicht gehabt, Deutsch im Rahmen eines Integrationskurses zu erlernen. Deshalb haben wir Liberale uns seit Langem für die Forderung nach Deutschkursen für alle Asylbewerber stark gemacht. Sie können vielleicht ein bisschen erahnen, wie ich mich gefühlt habe, als ich gehört und in der Zeitung gelesen habe, dass jetzt überall Deutschkurse für alle Asylbewerber kommen. Da habe ich mich wirklich aus tiefstem Herzen gefreut.
Ich gehe davon aus und bin ganz sicher, dass den Worten der Sozialministerin auch umgehend Taten folgen werden. Wir haben es gerade vom Kollegen Imhof gehört, dass es so geplant ist. Vorrangig sehen wir Liberale uns in der Pflicht, zu versuchen, auch den Bund für die Finanzierung zu gewinnen. Wenn das nicht funktioniert, müssen wir von Bayern aus versuchen, das Konzept umzusetzen. Wir haben gestern Abend bei einer Veranstaltung eindrucksvoll erlebt, wie junge Menschen bei uns ankommen, wie sie sich zurechtzufinden versuchen und was es für sie bedeutet, wenn sie in eine Schule gehen können, wenn sie eine Ausbildung beginnen können. Ich glaube, es ist ein guter und wichtiger Weg und ein richtiger Schritt, dass wir jetzt Deutschkurse ermöglichen.
Bei den Anträgen schließe ich mich der Argumentation des Kollegen Imhof an. Wir werden unserem Antrag, der der weitestgehende ist, zustimmen und bitten auch um Ihre Zustimmung. Ihre Anträge werden wir dann ablehnen.
Nur auf Bundesebene, heißt es bei Ihnen.
Es steht hier nur "auf Bundesebene".
Sie haben gesagt: Auf Bundesebene und mit Bundesmitteln.
Wir klären das jetzt einmal ab.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Asylpolitik nimmt in der Tat einen breiten Raum auf den Tagesordnungen ein, auf den Tagesordnungen der Plenarsitzungen und im Sozialausschuss. Das Thema begleitet uns kontinuierlich. Für die Asylpolitik tragen wir eine große Verantwortung und müssen uns den Herausforderungen stellen. In der Sitzung am 15. November 2012 haben wir ein dickes Antragspaket zur Asylpolitik behandelt. Drei Anträge haben die Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN ins Plenum hochgezogen. Zwei Anträge der GRÜNEN und ein Antrag
der FREIEN WÄHLER stehen somit wieder zur Diskussion.
Sehr verehrter Herr Kollege Pfaffmann, erlauben Sie mir am Anfang einen Hinweis. Die Lebensbedingungen der Asylbewerber in Bayern zu verbessern, war uns Liberalen bei Eintritt in die Regierungsverantwortung ein ganz wichtiges Anliegen. Wir haben dafür gekämpft, dass in den Koalitionsvertrag einiges hineingeschrieben wurde. Sie sagen hier, alles sei schlecht. Vieles sei nicht gemacht worden. Ein Großteil dieser Aufgaben fällt in die politische Zuständigkeit des Bundes. Die geltenden Regelungen haben Sie zum Teil mitbeschlossen und jahrelang auf Bundesebene nicht geändert.
Dazu gehört unter anderem auch die Residenzpflicht. Erlauben Sie, dass ich das einfach einmal sage.
- Das macht es nicht besser. Ich kann jedoch nicht immer mit dem Finger auf die anderen zeigen und selber keine Verantwortung übernehmen.
Wir haben die Auszugsmöglichkeiten aus den Gemeinschaftsunterkünften für Familien verbessert. Es ist richtig; sehr viele Familien wohnen noch in den Unterkünften. Zumindest hat es eine Bewegung gegeben. Wir alle, die ganze Gesellschaft, alle Bürger in den einzelnen Ortschaften, haben die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass wir Wohnungen finden, um die Menschen dort unterzubringen. Menschen, die ausziehen können, sollten auch ausziehen. Ich gebe Ihnen recht: Residenzpflicht ist ein schreckliches Wort. Ich gerate auch immer ins Stolpern, weil das Wort so herrschaftlich klingt, eigentlich aber etwas ganz anderes bedeutet. Wir haben diese Residenzpflicht jedoch gelockert. Es muss das Ziel sein, sie auf ganz Bayern auszudehnen. Das ist jedoch, wie gesagt, Kompetenz des Bundes.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Mittel in der Asylberatung massiv aufgestockt worden sind. Das hat Kollege Seidenath mit Zahlen unterlegt. Wir haben uns ebenfalls dafür eingesetzt, dass das Teilhabepaket für Kinder so zur Anwendung kommt, wie es ursprünglich gedacht war, nämlich nicht nur für die Bildung, sondern für das gesellschaftliche Leben. Den
Kindern wird dadurch die Teilhabe an Vereinen und kulturellen Einrichtungen ermöglicht.
Wir haben uns auch für die Gutachterstellungnahme zur Erkennung psychischer Störungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen stark gemacht. Wir werden uns mit den Ergebnissen in der kommenden Sitzung − also morgen − auseinandersetzen.
In Bayern gibt es etwas, worauf ich wirklich stolz bin und das ich sehr wichtig und wertvoll finde. Dafür möchte ich Dank sagen. Es gibt eine breite Bewegung im ehrenamtlichen Bereich. Dort versuchen Ehrenamtliche, Deutschkurse und kulturelle Projekte wie Theatergruppen für Mütter und Kinder anzubieten. Dort hat sich etwas bewegt. Dort passiert etwas.
In der Tat geschieht vieles in den Köpfen der Menschen. Das gilt sowohl im Hinblick auf Asylbewerber als auch auf Menschen mit Behinderung. Werte Kolleginnen und Kollegen, ob die von Ihnen kritisierte Förderung der Rückkehrbereitschaft in der Asyldurchführungsverordnung steht oder nicht, ist nicht ganz so wichtig. Wichtig ist eine Änderung in unserem Bewusstsein. In dieser Regierungskoalition und dieser Wahlperiode hat sich wirklich einiges bewegt.
Ein weiterer Antrag der GRÜNEN fordert die Regierung auf, sofort die Planungen für eine dritte Erstaufnahmeeinrichtung in Bayern aufzunehmen. Es ist richtig, die aktuelle Lage in den Erstaufnahmeeinrichtungen zeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Die Staatsregierung musste im Herbst Sofortmaßnahmen aufgrund der massiv gestiegenen Asylbewerberneuzugänge einleiten. In der Tat reichen die Kapazitäten in der Erstaufnahmeeinrichtung Zirndorf nicht aus. Das gilt auch für München. Wir haben jedoch versucht, Abhilfe zu schaffen. Ich halte es nicht für besonders gut - das hat mit Emotionen zu tun −, wenn wir im Wahlkampf damit beginnen, über einen Standort für eine weitere, eine dritte Erstaufnahmeeinrichtung nachzudenken und darüber zu diskutieren. Wir müssen das langfristig im Kopf haben. Wir müssen uns dieser Herausforderung stellen. Wir haben in der Zwischenzeit die Zelte in Zirndorf wieder abbauen können. Es wurden neue Plätze geschaffen. Lieber Herr Pfaffmann, die vorübergehende Nutzung von Turnhallen war kein Problem, das nur Bayern getroffen hat. Von dem Zustrom an Asylbewerbern wurden alle Bundesländer überrascht. In Nordrhein-Westfalen hat man ebenfalls keine andere Lösung gefunden, als die Asylbewerber vorübergehend in Turnhallen unter
zubringen. Das konnte man nicht voraussehen. Wir brauchen uns nicht von Ihnen vorhalten lassen, dass wir schlecht oder falsch reagiert hätten.
Durch die Erweiterung der Kapazitäten der bestehenden Aufnahmeeinrichtungen konnten kurzfristig insgesamt 500 neue Unterkunftsplätze geschaffen werden. Wir wissen, dass wir noch eine Aufgabe vor uns haben und auch gefordert sind.
Der dritte Antrag von den FREIEN WÄHLERN ist im ersten Teil seines Anliegens in der Zwischenzeit überholt. Das Personal, das aufgestockt werden sollte, haben wir bereits angefordert. Das ist passiert. Wir sind tätig geworden. Ich teile die Ansicht, dass Asylbewerber nach einer angemessenen Frist in Deutschland die Möglichkeit zur Aufnahme einer Arbeit erhalten sollen. Tagaus, tagein keine Beschäftigung zu haben, führt bei allen Menschen, egal ob Asylbewerber oder nicht, zu Aggressivität und Depression. Das gilt für Asylbewerber im erhöhten Maße. Viele Asylbewerber, die bei uns sind, sind hochqualifiziert.
Deswegen ist es wichtig, dass wir für sie Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben schaffen. Ich sehe darin auch immer eine Entwicklungshilfe. Wenn die Asylbewerber das, was sie hier lernen, wenn wir sie aufnehmen und unterbringen, wieder zurück in ihr Land mitnehmen, ist das unbezahlbar.
Wir vertreten die Meinung, dass über Bedingungen und Fristen beraten werden muss, damit wir keine Wirtschaftsflüchtlinge anlocken. Den Beschluss des EU-Parlaments, die Zugangsbeschränkung auf dem Arbeitsmarkt von zwölf auf neun Monate zu verkürzen, haben wir sehr begrüßt. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.