Der Gesetzentwurf, den Sie jetzt vorgelegt haben, diskriminiert die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften wieder, weil er nicht den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Er stellt nämlich die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften nur beim Familienzuschlag und bei der Hinterbliebenenrente gleich, nicht aber bei anderen Leistungen wie zum Beispiel dem Trennungsgeld.
Der Gesetzentwurf hat noch einen Haken; das hat Kollege Schuster schon gesagt. Berücksichtigt werden sollen nur diejenigen, die vorher schon die Ansprüche geltend gemacht haben, und das in einem Land, wo Sie schon bislang der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften jeden Stein in
den Weg gelegt haben. Verlangen Sie im Nachhinein von Ihren Beamten, dass sie die Ansprüche, von denen Sie Lichtjahre entfernt sind, hätten geltend machen sollen?
Wenn ich zum Rest des Gesetzes nichts sage, dann deswegen, weil es teilweise einfach nur Ausführungen sind und wir damit einverstanden sind. Ich fasse nur kurz zusammen: Liebe Kolleginnen von SchwarzGelb, geben Sie sich einen Ruck. Wenn Sie schon Verfassungsgerichtsurteile umsetzen und sich nicht etwa wie Ihr Parteivorsitzender verhalten wollen, der schon vorher angekündigt hat, dass er das nächste Urteil nicht umsetzen wird, und sich damit außerhalb der Verfassung befindet,
Über allem aber steht die Forderung: Nehmen Sie endlich das Heft des Geschehens wieder in die Hand und lassen Sie sich nicht von Gerichtsurteilen jagen. Das würde ich mir tatsächlich wünschen.
Liebe Kollegen und Kolleginnen der CSU, Ihre Basis und Ihre Stammwählerschaft sind hier schon viel weiter als Sie. Bewegen Sie sich auch!
Vielen Dank, Frau Kollegin. Letzter Redner in der Debatte ist Herr Kollege Professor Dr. Georg Barfuß für die FDP-Fraktion, bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache es wirklich ganz kurz. Alles Wesentliche ist von meinen Vorrednern schon gesagt worden.
Deswegen sage ich nur als Fazit: Als rechtstreue Menschen werden wir das zunächst im Ausschuss behandeln und dann hier drin das Gesetz machen, das die CSU und die FDP wollen, nicht mehr und nicht weniger.
Vielen Dank, Herr Kollege. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öf
fentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? − Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Isabell Zacharias, Inge Aures u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Kompensation der Studienbeiträge und zur Sicherung der Qualität in Studium und Lehre mittels Studierendenboni (Studierendenbonigesetz - StudiboG) (Drs. 16/15834) - Erste Lesung
Auf die Begründung des Gesetzentwurfs wird verzichtet. Ich eröffne deshalb sofort die Aussprache. Wir haben eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Rednerin ist Kollegin Isabell Zacharias für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Heike, Sie können mich nicht daran hindern, nach vorne zu kommen; ich habe es geschafft.
Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein schöner Tag, und wenn ich Kollegen Thalhammer so vor mir sehe, wird der Tag immer schöner.
(Zurufe von der FDP: Bravo! - Tobias Thalham- mer (FDP): Hier kommt der schönste Teil des Tages! - Weitere Zurufe)
(Zuruf von der CSU: Das ist eine Diskriminierung! - Tobias Thalhammer (FDP): Aber ich liebe die Herausforderung! - Allgemeine Heiterkeit)
- Ich habe ja Zeit. Ich habe wie Kollege Pschierer nichts mehr vor und kann gerne warten. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, mir alle Plenarprotokolle seit Beginn der Diskussion über die Studiengebühren, über die Uni-Maut, zu Gemüte zu führen. Dr. Goppel hat am 27. Januar 2005 − das ist acht Jahre her − gesagt, - ich zitiere:
Wir werden Studienbeiträge einführen, die in den Fällen, in denen jemand nicht die nötigen Mittel zur Verfügung hat, in einer sehr knappen Größenordnung ausfallen werden. BAföG-Empfänger werden also nur ganz gering belastet werden.
Im Gegenzug aber erwarten wir von den Studierenden, gegebenenfalls auch von ihren Eltern, einen Beitrag. Notfalls können sie sich durch ihre eigenen Leistungen, wenn sie eine Spitzenleistung erbringen, den Erlass der Gebühr verschaffen, egal wie viel die Eltern verdienen. Notfalls wird ihnen die Gebühr bis nach dem Studium gestundet … Ich finde, das ist eine Gemeinschaftsleistung, die ein Kompliment verdient…
Wenn es jemanden gibt, der sich um die Ausschöpfung der Bildungspotenziale, völlig unabhängig von der sozialen Herkunft, für die Studierenden sorgt und bemüht, dann ist das Herr Staatsminister Goppel.
Das sind die Rahmenbedingungen, unter denen wir es wissenschaftspolitisch geboten und sozialpolitisch für vertretbar halten, einen Eigenbetrag von Studierenden für die Verbesserung ihrer konkreten Studiensituation in Bayern einzuführen.
In der Plenarsitzung am 18. Juli 2007 − da waren ein paar Jahre ins Land gezogen − wurde munter diskutiert. Ich darf Kollegen Spaenle noch einmal zitieren:
Ich bin davon überzeugt, dass die Studienbeiträge auch für ein gesellschaftliches Umdenken von Bedeutung sind. Es kommen Zeiten, da wird der Staat nicht mehr alles Wünschenswerte erfüllen können.
Die CSU ist geprägt vom Leitbild der solidarischen Leistungsgesellschaft. Wir stehen für Eigenverantwortung. Deshalb werden wir an den Studienbeiträgen festhalten.
Wir erhoffen uns dadurch eine höhere Akzeptanz der Beiträge, an denen wir auch in der Zukunft festhalten wollen.
Es ist gerechtfertigt, dass der Studierende vor diesem Hintergrund einen eigenen überschaubaren Beitrag zu seinem Studium leistet.