Protokoll der Sitzung vom 05.03.2013

(Ulrike Gote (GRÜNE): Wo ist dann sein Vorschlag? Wo denn?)

Zweitens fordern wir eine Dynamisierung. Drittens soll die Mitbestimmung erhalten werden. − Im Übrigen, Frau Kollegin Gote, ich kann in Ihrem Gesetzentwurf keine besondere Tiefe erkennen.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Da ist alles geregelt!)

Sie verlangen, dass die paritätische Beteiligung erhalten bleibt, dass die Kommissionen fortgeführt werden, die es jetzt schon gibt

(Ulrike Gote (GRÜNE): Sie kennen das alles nicht!)

- doch, ich kenne Ihren Gesetzentwurf −, und als Drittes verlangen Sie: Falls die Gelder an die einzelnen Fachschaften weitergegeben werden, soll dort auch entschieden werden. Herzlichen Glückwunsch, das ist doch jetzt schon geregelt. Da können Sie doch nicht so tun, als wenn Sie einen ausgereiften Vorschlag auf den Tisch gelegt hätten.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Bei Ihnen ist noch gar nichts geregelt! Wo ist denn der Gesetzentwurf?)

- Ihre Aufgeregtheit untermauert das noch einmal. − Als Viertes werden wir ganz natürlich eine gesetzliche Grundlage folgen lassen. Auch das ist schon heute in dem Beschluss enthalten: Es wird eine gesetzliche Grundlage für die Kompensation in mittel- und langfristiger Sicht geben. Vielleicht haben Sie das heute falsch verstanden, nun habe ich es richtig gestellt.

Für Bayern gilt genauso wie für Baden-Württemberg, dass wir im Nachtragshaushalt die Mittel für diesen Haushalt einstellen werden und nicht die Mittel für die Folgehaushalte, was ja nicht möglich ist. Das ganze Konzept ist durchfinanziert, es ist nachhaltig, es ist im Sinne der Generationengerechtigkeit, und es ist solide. Wir freuen uns sicher auf die Diskussionen in den Ausschüssen. Ich kann Ihnen aber jetzt schon voraussagen, dass Ihr Gesetzentwurf bis zu seiner Endbehandlung obsolet sein wird.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? − Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes (Drs. 16/15035) - Zweite Lesung

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/15035 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 16/15850 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen

und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe, dass im Einleitungssatz die Wörter "§ 2 des Gesetzes vom 30. März 2010 (GVBl S. 122)" durch die Wörter "Art. 9 des Gesetzes vom 18. Dezember 2012 (GVBl S. 686)" ersetzt werden. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. − Gibt es Stimmenthaltungen? − Es gibt keine. Dann ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. − Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. − Zeigen die Kollegen da hinten Gegenstimmen an? − Gibt es Stimmenthaltungen? − Es gibt keine. Dann ist es so beschlossen. Das Gesetz ist angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes".

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abstimmung über eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste

(Siehe Anlage)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. − Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. − Es gibt keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? − Es gibt auch keine Stimmenthaltungen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich bedanke mich und darf für heute die Sitzung schließen.

(Schluss: 20.09 Uhr)