Natürlich gehören dazu auch Bemühungen zur Erlangung von Bundes- und Europafördermitteln. Voraussetzung hierzu ist allerdings die Erstellung eines Gesamtkonzeptes unter Einbeziehung aller Flusseinzugsgebiete mit dazugehörigem Finanzierungskonzept, was bislang noch fehlt.
Notwendig sind Maßnahmen des technischen und natürlichen Hochwasserschutzes mit dem Ziel, Hochwasserspitzen, wie sie eben entstanden sind, in Zukunft nicht mehr aufkommen zu lassen. Dazu brauchen die Flüsse natürlich mehr Raum, zum Beispiel durch Dammrückverlegungen und durch eine rasche Umsetzung längst geplanter Hochwasserrückhaltepolder, wie sie von den Anliegerkommunen schon seit Jahrzehnten gefordert werden. Auch stärkere Anreize zur natürlichen Gewässerförderung sind notwendig, zum Beispiel durch Moor-, Fluss- und Bachrenaturierungsmaßnahmen, aber auch durch Feuchtwiesen und Auenvernetzung, ebenso Bebauungsplanfestlegungen, die ufernahe Baugebiete in Zukunft nicht mehr im bisher gewohnten Umfang entstehen lassen.
In diese Festlegungen sind Gewässerrandstreifen, die Überprüfung eines Verbots von Heizölnutzung in potenziellen Hochwassergebieten, das Unterbinden von Grünlandumbruch sowie die Rücknahme und auch die Verhinderung weiterer Bodenversiegelungen einzubeziehen. Für in die Landwirtschaft integrierte Hochwasserschutzgebiete, die bei Bedarf geflutet werden, sind vertraglich gesicherte Entschädigungsleistungen zu jeweils aktuell gültigen Erzeugerpreisen festzulegen. Damit wird den Landwirten eine Unterstützung zuteil; so wird ihnen keine Belastung zugemutet. Dies ist gerechter, flächensparender, kostengünstiger und schnell realisierbarer Hochwasserschutz und zudem natürlich auch gerechter als langwierige Besitzeinweisungsverfahren oder, wie man auch sagen darf, Enteignungen.
Schließlich fordern wir nach erfolgter Reduzierung wieder eine stärkere personelle Besetzung der Wasserwirtschaftsämter und die Überprüfung der Überplanung der HQ-100-Standards im Hinblick auf immer stärker anwachsende Pegelstände bei den Hochwasserereignissen.
Allen vorliegenden Dringlichkeitsanträgen aller Fraktionen werden wir zustimmen, obwohl sie unterschied
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen Folgendes ankündigen: Die CSU-Fraktion hat zu ihrem Antrag namentliche Abstimmung beantragt. Die Fraktion der GRÜNEN hat zu ihrem Antrag ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt. Damit läuft unsere 15-Minuten-Frist. - Nächster Redner in der Debatte ist Dr. Magerl für die GRÜNEN. Bitte schön.
Herr Präsident, Hohes Haus! Die Debatte, die wir heute führen, ist wirklich eine dringliche, notwendige Debatte. Das Hochwasser ist ja noch nicht ganz durch. Ich hoffe, dass sich die Fluten nach dem erneuten Starkregenereignis in der Nacht von Sonntag auf Montag zurückziehen und dass wir das Gröbste wirklich hinter uns haben. Die Wetterberichte sind entsprechend. Wir fühlen mit den Betroffenen. Ich möchte sagen: Wir haben zur Genüge Berichte bekommen. Nach dem, was man mitbekommt, handelt es sich für diese Leute wirklich um existenzielle Bedrohungen. Das kann man nicht oft genug sagen. Ich möchte auch den Dank an die Helferinnen und Helfer, den die Vorredner gebracht haben, eindrücklich unterstreichen. Auch in Bayern sind immer noch viele, viele tausend Leute im Einsatz. Wir sollten auch denen danken und an die solidarisch denken, die momentan in den anderen Bundesländern zu Zehntausenden im Einsatz sind, wo es wirklich im wahrsten Sinne des Wortes noch um Existenzen geht, in Bundesländern, die als ehemalige DDR-Bezirke nicht immer zu den Gewinnern gezählt haben und die jetzt ein zweites Mal extrem heimgesucht werden. Auch mit ihnen sollten wir uns zumindest in Gedanken solidarisch erklären. Vielleicht spendet der eine oder andere in diese Richtung.
Weil der CSU-Antrag in Richtung Hilfe geht, wird ihm die gesamte Fraktion zustimmen. Er ist ein sinnvoller, ein notwendiger Antrag. Das ist etwas, was jetzt geboten ist.
Auch beim SPD-Antrag sind wir uns einig. Beim Antrag der FREIEN WÄHLER – das werde ich aber noch im Einzelnen ausführen – haben wir mit der Zustimmung etwas Probleme; wir werden uns enthalten. Ich werde ausführen, woran dies liegt. Es sind auch sehr viele Punkte enthalten, die ich unterschreibe.
Heute wurde schon gesagt – in diese Richtung geht die Debatte auch ein wenig –, dass wir nicht zurückblicken, sondern nach vorne schauen sollten. Nach vorne schauen ist sicherlich notwendig. Dringend und zwingend erforderlich ist aber eine ruhige und saubere Analyse des gesamten Geschehens der letzten Tage, um auch zu sehen, ob es gegebenenfalls Versäumnisse gibt und wie wir in Zukunft solche Versäumnisse vermeiden können.
Wie kommen wir mit dem Hochwasserschutz weiter? Aus dieser Katastrophe müssen wir mit einem sauberen Rückblick und mit einer sauberen Analyse lernen, wie wir den Hochwasserschutz in Bayern voranbringen. Deshalb sage ich klar und deutlich: Der Rückblick ist jetzt notwendig. Kollege Perlak hat auch klar gesagt: Wir werden nicht durchgehen lassen, dass jetzt einige versuchen, die Schuld in Richtung Naturschutz zu schieben, so wie dies offensichtlich in Deggendorf in Diskussionen schon geschieht. Hier gibt es klar und deutlich etwas, was wir auch noch zeigen werden. Die FDP, die SPD, die FREIEN WÄHLER und die GRÜNEN haben klar gesagt: Wir wollen den sanften Donauausbau und den Hochwasserschutz möglichst sofort. Hier im Haus gibt es massenweise Anträge, in denen gefordert wurde, Hochwasserschutz bitte sofort, unabhängig von der Variante des Donauausbaus. Das werden wir noch einmal genau analysieren müssen.
Wir werden hinsehen. Wir werden Ihnen sagen, dass es nicht die Naturschützer waren, die das so lange blockiert haben. Den sanften Donauausbau haben nicht die Naturschützer, sondern hat überwiegend die CSU-Fraktion blockiert. Das muss man klar und deutlich feststellen. Momentan ist aber noch nicht der Zeitpunkt gekommen, um Schuldzuweisungen vorzunehmen. Wir brauchen noch eine umfassende Analyse.
Deshalb haben wir auch einen detaillierten inhaltlichen Antrag vorgelegt, insbesondere weil die Uhr tickt. Die Legislaturperiode geht zu Ende, und die eigentliche Arbeit des Landtags beginnt erst im Spätherbst oder im Winter wieder, wenn sich der Landtag neu konstituiert hat. Deshalb meinen wir auch, dass wir in der Sache bereits jetzt diskutieren und auch abstimmen müssen.
Wir haben einen Acht-Punkte-Katalog vorgelegt, zu dem ich um Zustimmung bitte. Der erste Punkt geht in Richtung Verstärkung der Anstrengungen im Klimaschutz, auch im Freistaat Bayern. Herr Staatsminister Dr. Huber hat vorhin völlig richtig gesagt, der Klimawandel sei da, wir müssten uns dem stellen. Wir sagen klar und deutlich, dass wir beim Klimaschutz
noch weiter vorangehen und ihn voranbringen wollen. Mit unseren Anstrengungen werden wir das Weltklima sicherlich nicht retten können. Unser Beitrag ist bei den Milliarden erst bei der zweiten Stelle hinter dem Komma merkbar. Wir befinden uns jedoch in einer Vorbildfunktion und müssen unsere Anstrengungen verstärken.
Wir müssen alles tun, um die Möglichkeiten der Hochwasserrückhaltung zu stärken, und sie auch verstärkt nutzen. Hier geht es um den ökologischen Hochwasserschutz, um die Renaturierung der Auen, die Wiederherstellung der natürlichen Überschwemmungsgebiete, wo dies möglich ist, die Renaturierung der Flüsse und Bäche, aber auch um eine schonendere Bewirtschaftung in der Land- und Forstwirtschaft. Das Stichwort ist hier die Bodenverdichtung, die wir nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in erheblichem Umfang in der Forstwirtschaft haben. Dieses Problem müssen wir angehen. Die Speicherfähigkeit der Böden am Ort der Niederschläge muss wiederhergestellt und verbessert werden. Wir brauchen außerdem dringend eine Renaturierung unserer Moore. Entwässerungsgräben in Feuchtgebieten sind, wo dies möglich ist, zurückzubauen.
Wir müssen die Schutzwaldsanierung deutlich intensivieren. Wald ist bei solchen Starkregenereignissen ein natürlicher Speicher. Hier besteht für den Forstminister und die Bayerischen Staatsforsten Handlungsbedarf.
Wir müssen Dämme zurückverlegen, wo dies machbar ist. Flussbaumaßnahmen müssen an allen bayerischen Flüssen auch am Hochwasserschutz ausgerichtet werden. Die geplanten Hochwasserrückhaltepolder müssen möglichst schnell realisiert werden, da sie in der Lage sind, die Spitzen gezielt zu kappen. In der Vergangenheit haben sich die Polder unfreiwillig selbst geöffnet, zum Beispiel beim Pfingsthochwasser in Neustadt an der Donau oder jetzt an der Donau im Bereich Deggendorf. Wir brauchen Polder, die wir gezielt öffnen können.
Wir müssen nachdrücklich auf die Kommunen einwirken, dass Planungen in potenziellen Überschwemmungsgebieten nicht mehr realisiert werden. Diese Flächen müssen von Bebauung freigehalten und auch für den Hochwasserschutz umgestaltet werden.
Wir werden im bayerischen Wassergesetz auf ein Verbot von Ölheizungen in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten drängen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Eine Analyse des Pfingsthochwassers 1999 und auch der anderen Hochwasserereignisse zeigt, dass 70 % der Schäden
durch ausgelaufenes Öl und durch Ölheizungen entstanden sind. Die Schäden würden wesentlich geringer ausfallen, wenn in diesen Gebieten auf andere Heizungsarten umgestellt würde.
Über die Verankerung einer Regelung zu den Gewässerrandstreifen haben wir schon bei der Beratung über die Interpellation hingewiesen. Wir brauchen dringend Handlungsprogramme für eine deutliche Reduktion des Flächenverbrauchs. Dem gesamten Hohen Haus ist klar geworden, dass der Flächenverbrauch und die Versiegelung der Flächen einen nicht unerheblichen Anteil an der Verschärfung der Hochwassersituation hatten. Nötig ist außerdem ein Stopp des Personalabbaus bei den Wasserwirtschaftsämtern.
Sowohl die Soforthilfemaßnahmen als auch die Maßnahmen im Rahmen künftiger Haushalte müssen mit ausreichenden Haushaltsmitteln unterlegt werden. Das wird keine billige Angelegenheit. In Bayern ist mit Milliardenschäden zu rechnen. Diese Schäden können nicht aus dem laufenden Haushalt allein finanziert werden, sondern müssen auch im Nachtragshaushalt berücksichtigt werden. Dieses Programm muss mit den nötigen Geldmitteln unterlegt werden.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Acht-PunkteKatalog. Beim Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER können wir die Forderung, dass die Debatte über eine Enteignung oder eine vorläufige Besitzeinweisung sofort gestoppt werden soll, nicht mittragen. Eine Enteignung ist für mich die Ultima Ratio. In der Vergangenheit wurden viele Planungsmaßnahmen verzögert. Der Staat möchte natürlich zu einer freiwilligen Vereinbarung kommen. Wenn eine solche Einigung nicht erzielt werden kann, muss auch das ungeliebte Wort Enteignung in den Mund genommen und muss eine Enteignung gegebenenfalls auch durchgezogen werden. Die FREIEN WÄHLER wollen diese Debatte bereits im Keim ersticken. Das ist nicht unser Ziel. Deshalb werden wir uns zum Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER der Stimme enthalten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, habe ich noch einige Ankündigungen zu machen. Zuerst die gute Nachricht: Die Landtagsgaststätte hat bis 24.00 Uhr geöffnet.
Dringlichkeitsanträgen jeweils eine namentliche Abstimmung beantragt haben. Nun können alle Debattanten wieder auf Augenhöhe miteinander kommunizieren. Ich rufe als nächsten Redner Herrn Kollegen Alexander Muthmann von den FREIEN WÄHLERN auf.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Erwin Huber ist unter anderem für den Satz berüchtigt: Wer den Teich trockenlegen will, darf die Frösche nicht fragen. Wer aber den Deich richtig platzieren und Siedlungsgebiete trocken halten will, muss mit den Menschen reden.
Wir wollen beides. Wir wollen sowohl den Deich richtig platzieren als auch gewährleisten, dass Siedlungsgebiete trocken gehalten werden. Wir wollen aber auch mit den Menschen reden.
In den Dringlichkeitsanträgen wird deutlich, dass alle Fraktionen verstanden haben, dass für den Hochwasserschutz mehr, viel mehr getan werden muss. Für die CSU und die FDP gilt das leider erst seit zwei Wochen, wie bei der Energiewende.
Erst musste Fukushima passieren, damit bei diesem Thema Bewegung entstanden ist. Und jetzt wieder: Erst mussten wir das Hochwasser mit seinen Folgen erleben, und dann ist eine neue Dynamik in der Debatte und bei den Aktionen entstanden. Lieber Herr Kollege Freiherr von Gumppenberg, noch im Jahr 2008 haben sich CSU und FDP bequem auf ein Gutachten zum Donauausbau geeinigt und die Entscheidung und damit auch die Maßnahmen für den Hochwasserschutz auf Jahre vertagt. Die Diskussion "Was wäre wenn" ist fiktiv und hilft nicht weiter. Jahre wurden versäumt.
Heute ist die Frage wichtig: Was wird wann? Diese Frage ist zwingend. Bleiben wir aber bei der richtigen Reihenfolge. Vertreter der Staatsregierung schwadronieren jetzt über das Thema Enteignung. Da könnte ich schon aus der Haut fahren. Damit soll doch nur von eigenen Versäumnissen abgelenkt werden. Für die nächste Woche ist die Vorlage eines Konzeptes vorgesehen. Dafür ist es höchste Zeit. Dabei wollen wir eine ganze Reihe von Fragen klären:
Wie sieht es aus mit der Zielgröße HQ 100 in Passau? Ich habe heute schon einmal gesagt, dass dort seit dem Jahr 1999 schon viermal ein hundertjährli
ches Hochwasser durchgelaufen ist. Deshalb ist die Frage berechtigt, ob die Zielmarke HQ 100 aus fachlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht überhaupt noch sinnvoll ist. Hier müssen wir naturwissenschaftliche Korrekturen anbringen.
Die Frage, inwieweit die von Herrn Staatsminister Huber genannte Klimaveränderung und Klimaerwärmung auf die Niederschlagsereignisse einwirkt, ist doch berechtigt. Offenkundig hat auch die zunehmende Versiegelung zu diesen Entwicklungen geführt. Das Volumen des abfließenden Wassers in den Bächen, Gewässern und Hauptflüssen hat sich deutlich erhöht, wie das bei der Donau zu beobachten war. Das sind Fragen, die sich die Menschen berechtigerweise stellen: Wo gibt es künftig Deiche? Sind sie richtig platziert? Wie sieht es mit Flutmulden aus? Gibt es größere Polder, Überschwemmungsgebiete, eventuell Erweiterungen in diesem Bereich? – Auf diese Fragen wollen wir Antworten haben.
Wenn an dieser Stelle über Enteignung gesprochen wird, dann ist das so, als ob von den Verantwortlichen angekündigt wird: Wir bauen eine Autobahn, und wenn es jemand nicht akzeptiert, dann werden wir enteignen, ohne dass überhaupt eine Linienbestimmung erfolgt oder das Projekt im Großen und Ganzen offengelegt wird und diskutiert werden kann.
Wir wollen jetzt ein Konzept haben, und zwar zügig. Das will die CSU; das will auch die FDP; das ist richtig. Wir wollen dieses Konzept transparent und mit einer ausreichenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Beweisen Sie – damit möchte ich mich an die Vertreter der Staatsregierung wenden –, dass Sie Großprojekte durchführen können. Das, was Minister Huber zum Schluss der Interpellation gesagt hat, wie die Verfahren zu laufen haben, zunächst zu präsentieren, dann mit den Beteiligten vor Ort die Fragen zu diskutieren, auch die vor Ort Betroffenen mit einzubeziehen und dann mit dem Ziel einer Einigung diese Projekte schnell durchzuführen, ist der richtige Weg. Das erste Wort kann nicht "Enteignung" sein.
Auch wir kennen die Rechtslage, dass dieses Instrument als Ultima Ratio zur Verfügung steht. Wenn man aber zum Beginn eines Verfahrens ankündigt, wenn es nicht so läuft, wie wir uns das vorstellen, dann muss man enteignen, dann provoziert man an dieser Stelle doch unnötigen Widerstand. Das ist am Beginn eines Verfahrens, in dem man die Grundeigentümer und die Betroffenen gewinnen muss, sehr ungeschickt.
Wir haben im vergangenen Jahr losgelöst von dieser Katastrophe und den jetzigen Debatten die Fragen diskutiert, wie die Verfahren in Großprojekten richtig angelegt werden müssen, um überhaupt die Chance einer zügigen Realisierung zu wahren. Wir waren uns im theoretischen Teil sehr einig darin, dass man das Projekt den Beteiligten und Betroffenen sehr frühzeitig, umfassend und transparent präsentieren und ehrlich anbieten muss, auch Änderungsvorschläge einbringen zu können. Wenn man diese Vorschläge erst ganz am Ende machen kann, wo es nur noch um Detailplanungen und 1:1000-Planungen geht, dann ist die Chance, noch Veränderungen einzubringen, natürlich gering. Die Menschen wissen das. Deswegen ist eine zentrale Erkenntnis dieser Debatte gewesen, die Menschen frühzeitig einzubinden und mit ihnen zu diskutieren, um die Chance auf eine Einigung zu erhöhen.