Reinhold Perlak

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Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER hat schon in gewisser Hinsicht überlegenswert positive Ansätze. Bezirke in der Form, wie wir sie in Bayern haben, gibt es eben nur in Bayern. Insoweit besitzt der Gesetzentwurf dann einen gewissen Charme, wenn man das Wahlrecht aller drei kommunalen Ebenen in praktikabler, umsetzbarer Form einander angleichen könnte. Die Umsetzung allerdings würde eine Reihe ungelöster Fragen aufwerfen. Darüber haben wir übrigens im Innenausschuss und auch anlässlich der Ersten Lesung diskutiert.
Die dabei festgestellten Umsetzungsprobleme haben daher folgerichtig nicht nur des ungünstigen Zeitpunktes vor einer Wahl wegen, sondern auch der Abklärung einer Reihe weiterer offener Fragen wegen zu einer Ablehnung dieses Gesetzentwurfs geführt. Wenn ich mich recht erinnere, verehrter Herr Kollege Pohl, haben dabei selbst die Redner Ihrer Fraktion erkannt, dass es einer ausführlichen Bearbeitung bedürfte, die besser fraktionsübergreifend und ohne Zeitnot auf die nächste Wahlperiode verlegt würde.
Wenn Sie also diese Auffassung aufrechterhalten hätten, hätten wir uns heute diese Behandlung als einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt ersparen können. Aber offensichtlich wollen Sie Ihren Gesetzentwurf heute zur Abstimmung bringen. Daher will ich einige grundsätzliche Anmerkungen zu den Punkten machen, die uns eine Zustimmung nicht ermöglichen.
Selbst wenn man der Direktwahl des Bezirkstagspräsidenten mit der Angleichung von Wahlperioden Sympathien entgegenbrächte, bedürfte es hierzu entsprechender Übergangsbestimmungen. Diese sind allerdings in Ihrem Vorschlag nicht aufgeführt. Die Direktwahl des Bezirkstagspräsidenten wäre nur dann vorstellbar, wenn er mit vergleichbaren Befugnissen ausgestattet würde, wie sie beispielsweise Landräten oder Oberbürgermeistern zugeordnet sind. Bedenklich wäre es dann aber, dem amtierenden Regierungspräsidenten einen Bezirkstagspräsidenten mit solchen Befugnissen gewissermaßen entgegenzuset
zen. Außerdem steht zu befürchten, dass dann die Bezirksräte eine erhebliche Handlungseinschränkung erfahren würden. Der von Ihnen erwartete Bürokratieabbau kann so wohl nicht entstehen, weil gerade Ihr Vorschlag zu einer gravierenden Systemveränderung führt und einen hohen Regelungsbedarf erfordert.
Besonders gravierend erscheint mir noch die vorgeschlagene Änderung der Stimmkreise. Sie würde insbesondere zu einer starken Benachteiligung der ländlichen Räume führen, während in Ballungsräumen und Großstädten eine erhebliche Mandatsmehrung entstünde.
Also, eine arithmetische Überprüfung würde Sie feststellen lassen, dass das zum Beispiel bei Oberbayern, was ich jetzt anführen möchte, nicht zutrifft. Wenn man sich nämlich vorstellt, es müsste aus einer Liste in Oberbayern gewählt werden und München bliebe eingeschlossen, wären kleinere Orte bei einer Mandatsverteilung vergleichsweise chancenlos. Bayernweit würde wegen der Unterschiedlichkeit in der Besiedlungsdichte der einzelnen Regierungsbezirke eine ungleichgewichtige Struktur mit völlig unterschiedlichen politischen Ausprägungen und Folgewirkungen entstehen.
Herr Kollege Pohl, ich will es bei diesen wenigen stellvertretend angeführten Beispielen belassen. Eines sollte jedoch auch noch einmal angeführt werden, nämlich die Tatsache, dass alle Spitzenverbände das auch so gesehen haben wie wir und Ihrem Vorschlag nicht nähertreten würden.
Will man also dieses Vorhaben weiter vorantreiben, wozu ich Ihnen raten möchte, bedarf es noch weiterer ausführlichster Beratungen, Abstimmungen und Anhörungen, die ich in diesem Zusammenhang für notwendig hielte. Wenn Sie das in die nächste Wahlperiode verschöben, hätten wir ausreichend Zeit, diese Dinge in sehr durchdachter Form mit allen Konsequenzen unter Beseitigung von Hindernissen und Hürden zu erledigen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die Auswirkungen der Flutkatastrophe haben uns alle betroffen gemacht. Wir alle empfinden aufrichtige Dankbarkeit und hohen Respekt vor der großartigen Leistung, die von allen Rettungs- und Hilfsorganisationen, besonders auch von den Kommunen, erbracht wurde. Wir empfinden Dankbarkeit und Respekt allen gegenüber, die fleißig Hand angelegt haben, oft sogar bis zur Erschöpfung. Ebenso selbstverständlich können wir mitfühlend nachempfinden, welch schlimme Folgen den Flutopfern entstanden sind und noch entstehen werden.
Natürlich ist es richtig gewesen, geeignete Soforthilfemaßnahmen umzusetzen und diese in Zukunft fortzuführen. Einig sind wir uns wohl darin, dass neben der Hilfe für die Betroffenen schnellstmöglich Konsequenzen zu ziehen sind, um solche Katastrophen durch geeignete Maßnahmen künftig zu vermeiden. An dieser Stelle will ich nicht ausführlich darauf eingehen, dass derart hohe Schäden gar nicht entstanden wären, wenn die immer noch bestehenden Ausbaulücken in den Hochwasserschutzdämmen schon geschlossen wären.
Es sind schwerste Schäden entstanden, die teilweise nicht reparabel sind. Ursächlich war die viel zu lange
hinausgezögerte Entscheidung über die Donauausbauvariante.
Wir jedenfalls – das als Antwort auf den Zuruf – gehören nicht zu denjenigen, die dafür die Verantwortung übernehmen müssten.
Lieber Herr Kollege Winter, mit Verlaub, dass Sie geeignete Maßnahmen umgehend umsetzen wollen, entlastet die hohe Staatsregierung aus heutiger Sicht nicht davon, dass sie dieser Verantwortung vorher eben nicht gerecht wurde.
Es braucht uns daher nicht zu wundern, wenn die Betroffenen beim Anblick dessen, was sie verloren haben und nicht mehr herstellen können, von einem Armutszeugnis für Bayern sprechen. Sie können das nachlesen und von vielen Betroffenen diese Erfahrung selbst hören. Wir können uns auch noch sehr gut daran erinnern, dass jene, meine Damen, meine Herren, die jahrzehntelang für den naturnahen Ausbau in Verbindung mit dem dazugehörigen Hochwasserschutz eingetreten sind, mit Hohn und Spott als Wirklichkeitsverweigerer abgestempelt wurden. Das werden wir nicht vergessen.
Ich möchte mir gar nicht vorstellen, was wäre, wenn zum Starkregenereignis, das zu diesem Hochwasser führte, gleichzeitig eine starke Schneeschmelze die Pegel hätte noch höher ansteigen lassen. Dann hätten selbst Dammausbauhöhen nach HQ 100 nicht mehr ausgereicht.
Nun, die Katastrophe war auch so schon schlimm genug. Deshalb sollten wir uns heute und in Zukunft darauf verständigen, mit welchen Sofortmaßnahmen wir solche schlimmen Ereignisse vermeiden. Hierzu möge der Landtag entsprechend unserem Antrag beschließen: Natürlich zuerst effiziente Hilfe- und Entschädigungsleistungen für alle Betroffenen einschließlich der Kommunen, ergänzend hierzu auch die Überprüfung, inwieweit eine verbesserte Unterstützung und Förderung für kleinere finanzschwache Kommunen zu leisten ist, die Hochwasserschutzeinrichtungen errichten und unterhalten müssen. Dies schließt auch die Forderung nach einer Absenkung des Finanzierungsanteils finanzschwacher Gemeinden an Hochwasserschutzeinrichtungen ein. Ebenso ist eine Hilfestellung zur Einführung von Elementar
schadenversicherungen in Hochwassergebieten erforderlich.
Natürlich gehören dazu auch Bemühungen zur Erlangung von Bundes- und Europafördermitteln. Voraussetzung hierzu ist allerdings die Erstellung eines Gesamtkonzeptes unter Einbeziehung aller Flusseinzugsgebiete mit dazugehörigem Finanzierungskonzept, was bislang noch fehlt.
Notwendig sind Maßnahmen des technischen und natürlichen Hochwasserschutzes mit dem Ziel, Hochwasserspitzen, wie sie eben entstanden sind, in Zukunft nicht mehr aufkommen zu lassen. Dazu brauchen die Flüsse natürlich mehr Raum, zum Beispiel durch Dammrückverlegungen und durch eine rasche Umsetzung längst geplanter Hochwasserrückhaltepolder, wie sie von den Anliegerkommunen schon seit Jahrzehnten gefordert werden. Auch stärkere Anreize zur natürlichen Gewässerförderung sind notwendig, zum Beispiel durch Moor-, Fluss- und Bachrenaturierungsmaßnahmen, aber auch durch Feuchtwiesen und Auenvernetzung, ebenso Bebauungsplanfestlegungen, die ufernahe Baugebiete in Zukunft nicht mehr im bisher gewohnten Umfang entstehen lassen.
In diese Festlegungen sind Gewässerrandstreifen, die Überprüfung eines Verbots von Heizölnutzung in potenziellen Hochwassergebieten, das Unterbinden von Grünlandumbruch sowie die Rücknahme und auch die Verhinderung weiterer Bodenversiegelungen einzubeziehen. Für in die Landwirtschaft integrierte Hochwasserschutzgebiete, die bei Bedarf geflutet werden, sind vertraglich gesicherte Entschädigungsleistungen zu jeweils aktuell gültigen Erzeugerpreisen festzulegen. Damit wird den Landwirten eine Unterstützung zuteil; so wird ihnen keine Belastung zugemutet. Dies ist gerechter, flächensparender, kostengünstiger und schnell realisierbarer Hochwasserschutz und zudem natürlich auch gerechter als langwierige Besitzeinweisungsverfahren oder, wie man auch sagen darf, Enteignungen.
Schließlich fordern wir nach erfolgter Reduzierung wieder eine stärkere personelle Besetzung der Wasserwirtschaftsämter und die Überprüfung der Überplanung der HQ-100-Standards im Hinblick auf immer stärker anwachsende Pegelstände bei den Hochwasserereignissen.
Allen vorliegenden Dringlichkeitsanträgen aller Fraktionen werden wir zustimmen, obwohl sie unterschied
lich formuliert sind. Dennoch verfolgen sie das gleiche Ziel.
Schließlich bedanke ich mich noch für Ihre überdurchschnittliche Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dem vorliegenden Gesetzentwurf gingen, wie Staatssekretär Eck schon sagte, ausführliche Vorberatungen sowohl im Plenum als auch im Innenausschuss voraus. Heute dürfen wir − da stimme ich Ihnen gerne zu − zufrieden feststellen, dass sich sowohl Beratungs- wie Prüfungsaufwand gelohnt haben und somit den Kommunen eine bedeutsame Hilfestellung zuteil wird.
Bislang war es den Kommunen rechtlich wie kalkulatorisch untersagt, Rücklagen für beispielsweise hohe Kanalsanierungsmaßnahmen zu bilden. Wie uns wissenschaftliche Untersuchungen bestätigten, entsteht den Kommunen allein in Bayern für eine Mindestsanierung älter gewordener Kanalsysteme ein hoher Investitionsbedarf von rund fünf Milliarden Euro. Besonders stark sind hierbei natürlich historisch gewachsene Kommunen mit entsprechend alt gewordenen Kanal- und Abwasserentsorgungssystemen betroffen. Das sind also Bedarfsvolumina, welche die Kommunen alleine nicht schultern können, besonders deshalb, weil nur für Neubauten Staatszuschüsse verfügbar sind, nicht aber für Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen.
Mit der nunmehr neu geschaffenen Ausnahmeregelung zur Bildung rechtssicher aufgebauter Rücklagen über Abschreibungen auf den Wiederbeschaffungswert entsteht die Grundlage für zeitnahe und nachhaltige Planungs- und Umsetzungsmöglichkeiten. Zudem − das halte ich auch für außerordentlich wichtig − wird dem Gebührenzahler gegenüber der sonst immer schwer vermittelbare Wechsel zwischen hohen Umlagegebühren nach vollzogener Sanierung und danach folgend wieder deren Absenkung vermieden. Letztlich entstehen durch die günstiger werdenden Kapitaldienstkosten nicht nur weitere Vorteile für die Kommunen, sondern insbesondere für die Gebührenzahler.
Wenn also damit der Effekt entsteht, dass notwendige Sanierungsmaßnahmen vor unpopulärem Entscheidungshintergrund nicht unnötig lange hinausgezogen werden, dann kann durch zeitnähere Ausführung eine weitere Kosteneinsparung erzielt werden, weil eine spätere Realisierung zwangsläufig durch die Inflationstendenz in diesem Zeitraum zu wachsenden Kostensteigerungen führt. Zugleich wird damit − das ist ein Aspekt, der bislang noch nicht angeführt wurde − ein umweltbedeutsamer Vorteil geschaffen, weil schadhafte Kanalsysteme auch Schadstoffeinträge in das Grundwasser verursachen, deren spätere Behebung dann weit höhere Kosten verursacht, als wenn
sie rechtzeitig zu einem früheren Zeitpunkt ausgeführt wird.
Ich bin ebenso wie der Herr Staatssekretär den kommunalen Spitzenverbänden dankbar, dass sie mit ihren Forderungen, aber auch mit ihren Vorschlägen konstruktiv zu einer abgestimmten Lösung beigetragen haben. Selbstverständlich möchte ich auch dankend anerkennen, dass die sorgfältigst ausgeführte Überprüfung bezüglich offener Fragen, die einstmals bestanden, beispielsweise zur Mittel-Zweck-Bindung, zu den Fragen möglicher Verzinsungsregelungen, zu Beitragserhebungsarten und deren Befristung sowie zur steuerrechtlichen Absicherung zu einer insgesamt rechtsicheren Gesetzesfestlegung geführt haben.
Zusammenfassend ist Folgendes zu sagen: Der dadurch länger notwendig gewordene Behandlungszeitraum, den wir im Ausschuss sogar gelegentlich kritisiert haben, hat sich − aus heutiger Sicht gesehen − für unsere Kommunen gelohnt. Nicht vergessen will ich, den Dank an alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss auszusprechen, die in übereinstimmender Handlungsabsicht am Zustandekommen mitgewirkt haben. Es gab auch Zeiten, wo das nicht unbedingt zu erwarten war. Deshalb werden wir selbstverständlich dem vorgelegten Gesetzentwurf auch heute zustimmen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Schon im November und auch im Januar hier im Plenum und ebenso im Innen- und Europaausschuss haben wir darüber beraten, dass die bewährte Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand nicht durch die Hintertür über die vorgesehene Konzessionsrichtlinie der EU privatisiert wird. Gerne
nehme ich zur Kenntnis, dass wir zwar nicht von Anfang an, aber mittlerweile doch in allen Fraktionen die gleiche Zielsetzung verfolgen.
Unter einer ganzen Reihe eingebrachter Anträge befand sich unserer mit der Drucksache 16/14932. Dieser forderte nicht nur die Herausnahme der Trinkwasserversorgung, sondern auch des gesamten Bereichs des Rettungswesens und der Sozialdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der zitierten Konzessionsrichtlinie, weil sich diese bestens bewährt haben und deshalb auch kein Regelungsbedarf besteht. Leider − das muss ich heute zum wiederholten Mal feststellen − haben damals CSU und FDP nicht zugestimmt. Wir dagegen haben allen bislang vorgelegten Anträgen, die sich auf die Herausnahme des Trinkwassers beschränkt haben, die also nur die Herausnahme des Trinkwassers aus dem gesamten Konzessionsrichtlinienpaket zum Inhalt hatten, zugestimmt, und zwar sowohl im Plenum als auch im federführenden Innenausschuss und im Europaausschuss. Es hat mich sehr gefreut, dass dabei letztlich alle Fraktionen unserem Antrag zugestimmt haben. Zusammengefasst waren dies also positive Signale, die aufzeigen, dass wir uns in dieser Angelegenheit alle einig sind.
Leider muss ich auch noch daran erinnern, dass der federführende Binnenmarktausschuss des Europaparlaments vor etwa fünf Wochen nicht in unserem Sinne beschlossen hat. Eine deutliche Mehrheit der vierzig Ausschussmitglieder hat der gesamten Richtlinie zugestimmt und Änderungsanträge, den Wassersektor dauerhaft aus der Richtlinie herauszunehmen, abgelehnt.
Tatsache ist auch, dass im gesamten Europaparlament mit den allermeisten Mitgliedstaaten aufgrund anderer Verfasstheit wohl kaum eine Mehrheit für unsere Absicht zu erwarten war. Dies trifft natürlich insbesondere für die neuen Beitrittsländer zu, weil dort die Wasserversorgung längst privatisiert worden ist oder dies beabsichtigt ist.
Tatsache ist auch, dass die Bundesregierung in der entscheidenden Ministerratsitzung nichts unternommen hat − nichts für unsere Kommunen −, um über eine Ausnahme für den Wassersektor zu verhandeln. Im Gegenteil: Sie hat der Kommissionsvorlage zugestimmt, sogar mit dem schriftlichen Vermerk des deutschen Vertreters, dass die von Kommissar Barnier dargelegten Ziele begrüßt werden; das muss man sich in Erinnerung rufen. Die Bundesregierung hat sich also nicht um die Bedenken der kommunalen Spitzenverbände und um die Millionen von Unterschriften gekümmert, die sich für die Beibehaltung der
Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand ausgesprochen haben.
Wie dargelegt, müssen wir uns nach wie vor mit allen Mitteln dafür einsetzen, über die Staatsregierung auf die Bundesregierung Einfluss zu nehmen, dass diese in der EU auf eine Kursänderung drängt. Wir stimmen sicher alle unserer Europaministerin Frau Müller zu, wenn sie feststellt, dass wir trotz des EU-Ausschussvotums nicht aufgeben dürfen, auch nicht, wenn Kommissar Barnier kürzlich aufgrund erkennbaren Widerstandes − allerdings nur hinter verschlossenen Türen − Gesprächsbereitschaft signalisiert hat für die Aufnahme von Trilogverhandlungen, also von Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat. Es ist jedoch falsch anzunehmen, dass damit das Problem ausgeräumt wäre. Ganz im Gegenteil: Die Probleme bei Mehrspartenstadtwerken, die nach Barnier den Wassersektor strukturell zu trennen hätten und für die bei der 80:20-Prozentklausel keine Ausnahme vorgesehen ist, bestehen nach wie vor. Dies trifft in gleicher Weise auch auf die vielen Wasserzweckverbände zu.
Mehrspartenstadtwerke − das sind beinahe alle − müssten ihre Wassersparten zumindest ausgliedern, um der immer noch geforderten Ausschreibungspflicht zu entgehen mit der Folge eines zusätzlichen, immens hoch werdenden bürokratischen Aufwandes. Betroffen wären darüber hinaus auch alle Stadtwerke, die außerhalb ihrer eigenen Grenzen im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit Dienstleistungen auf diesem Sektor für andere Kommunen erbringen. Ich stimme dem Bayerischen Städtetag zu, der feststellt, dass die kommunale Daseinsvorsorge dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Profitstreben allein darf nicht über den Interessen der Menschen stehen. Ohne auf weitere noch bestehende Ungewissheiten einzugehen, müssen wir festhalten: Unsere Forderungen, die Wasserversorgung in öffentlicher Hand zu erhalten, sind nicht annähernd erfüllt, auch aktuell nicht.
Wir müssen alles daran setzen, weitere Bemühungen zu unternehmen, um über die Bundesregierung diese Absichten zu verhindern. Auch darin stimme ich unserer Europaministerin Frau Müller vollinhaltlich zu, dass wir dies mit all den uns zur Verfügung stehenden Mitteln einfordern müssen, ganz besonders deshalb, weil sonst genau jener ungehinderte und unkontrollierbare Zugang von Konzernen in die kommunale Daseinsvorsorge erfolgt. Wir wissen, dass dadurch die bei uns hygienisch einwandfreie Versorgung ebenso gefährdet wäre wie die bestehenden schlanken Kostenstrukturen für unsere Verbraucher.
Letzter Satz, Frau Präsidentin. − Wir bitten daher auch heute um eine ebenso einmütige Zustimmung zu unserem Antrag wie im Innenausschuss. Den beiden anderen Anträgen von den GRÜNEN und den FREIEN WÄHLERN stimmen wir zu. Schließlich bedanke ich mich für Ihre überdurchschnittliche Aufmerksamkeit zu später Stunde.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen Kommunen ermächtigt werden, per Verordnung − ich zitiere wörtlich − "den Verzehr sowie das Mitführen alkoholischer Getränke zum Zwecke des Verzehrs auf bestimmten öffentlichen Flächen zu verbieten." Mit einem solchermaßen festgelegten Erlass könne die Verhütung alkoholbedingter Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erreicht werden, heißt es weiter, jedoch nur dann − das ist unsere Auffassung -, wenn hierfür eine absolut rechtssichere Grundlage mit klar ausgearbeiteten flankierenden Maßnahmen geschaffen wird.
Sehr verehrter Herr Staatsminister, grundsätzlich stimmen wir der Einschätzung zu, dass präventive Maßnahmen notwendig sind, weil die Entwicklung dramatisch ist. Die anhaltend steigende Tendenz bei Gewaltdelikten, Sachbeschädigungen und Sicherheitsstörungen unter Alkoholeinfluss ist besorgniserregend.
Nach eingehender Prüfung und Beratung vertreten wir jedoch die Auffassung, dass der vorgelegte Gesetzentwurf keine rechtssicheren Anwendungsgrundlagen für die Kommunen schaffen kann. Noch deutlicher verfestigt sich unser Eindruck, dass einmal mehr eine ordnungs- und sicherheitsrelevante Aufgabe auf die Kommunen abgewälzt werden soll, obwohl sie der Zuständigkeit wegen besser eine Polizei- als eine Staatsaufgabe wäre. Den Kommunen fiele erneut ohne Beachtung des Konnexitätsprinzips eine Aufgabe zu, zu deren Erfüllung sie unserer Auffassung nach weder personell noch organisatorisch - schon
gar nicht finanziell - aufgestellt sind. Den kommunalen Entscheidungsträgern würde zudem zugemutet, in rechtsunsicherem Rahmen Verordnungen zu erlassen, ohne flächendeckend eine Lösung des Problems zu erzielen. Es käme wohl lediglich zu einer Pseudofestlegung, die den Eindruck erwecken soll, der Freistaat schaffe die Grundlage für die Beseitigung besorgniserregender Entwicklungen, obwohl in Wirklichkeit nichts klar geregelt wird, eben weil rechtssichere Normen fehlen.
Es besteht durchaus die Gefahr, dass in der Bürgerschaft eine Erwartungshaltung hinsichtlich der Beseitigung von Sicherheitsstörungen geweckt wird mit rechtlichem Anspruch für sämtliche Bereiche, obwohl diese Erwartungshaltung, wie schon dargelegt, nicht erfüllbar ist, was den Vollzug angeht. Dies gilt insbesondere dann, wenn frei bestimmbare Ermessensspielräume bestehen. Die Beschränkung des Verbots auf die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr lässt völlig unberücksichtigt, dass die Alkoholproblematik auch tagsüber und vor allem an Wochenenden besteht.
Auch die vorgesehene räumliche Eingrenzung auf bestimmte öffentliche Flächen - außerhalb von Gebäuden und genehmigten Freischankflächen - erscheint uns praxisfremd. Nach unserer Wahrnehmung findet unmäßiger Alkoholkonsum, insbesondere das hochbegehrte "Vorglühen", auch jenseits solcher Räume statt. Wenn derartige Festlegungen erfolgen, müssen größere Stadtteile erfasst werden können, weil es sonst erfahrungsgemäß zur Abwanderung in nicht vom Verbot umfasste Gebiete kommt.
Wenig hilfreich erscheint uns auch die rechtsunsichere Festlegung, dass vor Verordnungserlass "tatsächliche Anhaltspunkte" vorliegen müssen, dass "auf Grund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten begangen werden." Die Beurteilung, ob hierzu ausreichende Anhaltspunkte vorliegen, ist von Kommunen wohl schwer zu leisten, erst recht nicht in personeller Hinsicht, da der anfallende Verwaltungsaufwand nicht gering sein dürfte. Bürgermeister und ihre Kommunen wären nicht zu beneiden, wenn sie nach einer so entstandenen Erwartungshaltung die Umsetzung veranlassen müssten.
Zusammenfassend stelle ich fest: In der Ersten Lesung erkennen wir ein hohes Maß an Verbesserungsnotwendigkeit bezüglich des Inhalts des Gesetzentwurfs. Ziel muss es sein, dass die Kommunen ausreichend Rechtssicherheit erlangen. Für die gegenwärtige Fassung können wir keine Zustimmung signalisieren. Statt diesen Entwurf zur Abstimmung zu stellen, wäre es nach unserer Auffassung besser, es
beim gegenwärtigen gesetzlichen Zustand zu belassen.
Hinweisen will ich noch auf die vorgebrachten umfangreichen Einwendungen des Bayerischen Städtetages, die unserer Auffassung nach der Berücksichtigung bedürfen. Der Städtetag ist anzuhören, aber auch der Bayerische Jugendring und die Landesseniorenvertretung sind zu beteiligen. Wir gehen davon aus, dass danach eine überarbeitete Fassung für die weitere Beratung vorgelegt wird, um realistische Umsetzungsmöglichkeiten für die Kommunen zu erreichen.
Wir freuen uns auf die weitere Beratung in den Ausschüssen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie der Herr Staatssekretär bereits ausgeführt hat, ist das Landesstraf- und Verordnungsgesetz schon im Jahr 1988 mit entsprechenden Festlegungen verändert worden. Wie ebenfalls erwähnt, sollte hierdurch ein rechtlicher Rahmen dafür geschaffen werden, dass die 27 Schlösser, Gärten und Parkanlagen und auch die Seenlandschaften, die in staatlichem Besitz sind, so abgesichert werden, dass man einen rechtlichen Handlungsrahmen dafür bekommt. Damit sollte auch erreicht werden, dass Probleme und Klagen über Belästigungen, Vorschriftsverletzungen, Hausmüllentsorgung in Parks, Feuer, Partylärm bis hin zu Vandalismus und vieles Ähnliche mehr in den erwähnten staatlichen Einrichtungen vermieden werden und - so heißt es im Gesetzestext; das ist eine Passage, die mir besonders gut gefallen hat - das ordentliche Le
bensgefühl nicht zerstört wird. Dabei sollte natürlich gleichzeitig auch eine Durchforstung der bestehenden Anordnungen erfolgen, um unnötig bestehende bürokratische Festlegungen auszusondern. Auch das war eine sinnvolle Festlegung. Für den Nutzer sollte allerdings der größtmögliche Freiraum erhalten bleiben.
Verkürzt und zusammengefasst: Man will den staatlichen Verwaltungsbehörden mit Eigentum von Liegenschaften die Möglichkeit einräumen, dass sie Handhabungen erhalten, wie sie in allen ordentlichen Kommunen auch gegeben sind. Das erscheint sinnvoll. Deswegen möchte ich im Rahmen dessen, was der Herr Staatssekretär schon gesagt hat, nichts wiederholen. Wir stimmen wie schon vor fünf Jahren dieser Verlängerung zu, um einen ausreichend langen Ermittlungszeitraum zu haben, sodass gegebenenfalls später weitere Veränderungen veranlasst werden können.
Verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! In 30 Jahren wurden zum Donau-Ausbau über 30 Varianten von Gutachten mit einem Kostenaufwand von 150 Millionen Euro erstellt. Allein damit hätte man die Variante des naturnahen Ausbaus finanzieren können.
Schon damals wurde die Erkenntnis gewonnen, dass jeder Ausbau stärkere Eingriffe als die 2002 im Bundestag beschlossene naturnahe Variante A verursacht und sowohl ökologisch als auch ökonomisch unvertretbar ist. Seit 30 Jahren und noch über zehn Jahre nach diesem Bundestagsbeschluss hat sich die Bayerische Staatsregierung der Beschlusslage widersetzt und über Raumordnungsverfahren drei weitere staugestützte Varianten untersuchen lassen. Das Ergebnis war die neu erfundene C-280-Variante.
Jüngst wurden noch einmal 33 Millionen Euro für sogenannte variantenunabhängige Untersuchungen buchstäblich in den Sand gesetzt, während dringende Hochwasserschutzmaßnahmen verantwortungslos hinausgeschoben wurden.
Alles zusammen ist dies eine herbe Missachtung besserer Erkenntnisse. Noch schlimmer ist die oft verletzende und menschenverachtende Kritik jenen gegenüber, die frühzeitig den Unsinn solch irreparabler Eingriffe in die Natur, in eine über Jahrtausende gewachsene Kulturlandschaft erkannt haben.
Jahrzehnte musste es dauern, bis nunmehr vorliegende Untersuchungen, Pläne und Expertisen erneut bestätigen, welch absolut unvertretbares und unsinniges Vorhaben realisiert werden sollte.
Jahrzehnte musste es dauern, bis die Staatsregierung eingestand, dass sie von jeher eindeutige Fachbeurteilungen ignoriert hat. Wir dürfen übrigens gespannt erwarten, wie sich nunmehr der Regierungspartner FDP als einstmals ausgewiesener Ausbaugegner positioniert.
Geradezu aberwitzig ist es, wenn sich heute noch unbelehrbare Eiferer darüber streiten, ob die von Staatsminister Marcel Huber in der letzten Woche verkündete Wahrheit aus einem vorläufigen Ergebnis zu früh veröffentlicht wurde und damit zwangsweise ein Bekenntnis für den Erhalt der frei fließenden Donau erfolgen musste.
Herr Staatsminister, von vielen mag Ihr Vorgehen als mutig angesehen werden. Attacken aus Ihren eigenen Reihen und auch von anderen mit nach wie vor uneinsichtiger Haltung können Sie getrost ertragen. Getrost, weil es schon immer klar war, dass der sanfte Ausbau bei erheblichen geringeren Ausbaukosten einen weit höheren Gesamtnutzen erzielt. Getrost auch, weil schon immer klar war, dass ein staugestützter Ausbau die Zerstörung einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren der Auwälder, von 9.000 Hektar europäischem Schutzgebiet, der Flussdynamik, der Grundwasserstabilität, der Trinkwasserversorgung
und der Abwasserbeseitigung verursacht hätte. Das alles sind Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen.
Dass ein C-280-Ausbau gegen Festlegungen des bayerischen Landesamts für Umwelt, gegen die EUWasserrahmenrichtlinien, gegen das gemeldete Natura-2000-Gebiet und gegen FFH-Richtlinien verstößt und dass unzählige Behauptungen dieser Art schon immer falsch waren wie beispielsweise jene, dass die letzte Lücke für eine schiffbare Donau geschlossen wird, obwohl 1.400 km von 2.400 km schiffbarer Länge das angestrebte Ausbauziel nicht erfüllt -
Ich will es gern abkürzen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Investition nicht vertretbar. Wir hoffen auf die Bayerische Staatsregierung, dass sie davon Abstand nimmt, und erwarten, dass sie sich darum bemüht, die frei verfügbaren Mittel für einen aktiven Hochwasserschutz einzusetzen. Wir wollen unsere Heimat schützen. Wir wollen die Natur schützen. Aber der Ausbau nützt nicht der Heimat, nicht der Wirtschaft und nicht den Menschen.
Abschließend danke ich mit höchstem Respekt all denen, die sich über Jahrzehnte hinweg für die donauschützenden Ziele eingesetzt haben. Ich danke auch allen in diesem Hohen Hause, die heute dem Dringlichkeitsantrag zustimmen.
Sehr geehrter Herr Huber, ich bin überrascht, dass Sie heute eine "weichgespülte" Version vortragen.
Dabei sind Sie früher immer für den Maximalausbau eingetreten. Wenn Sie heute Herrn Staatsminister Marcel Huber eine eigene Variante zubilligen, dann klingt das ganz anders als jene Veröffentlichungen, die Herr Marcel Huber in den Medien lanciert hat. Er nimmt nämlich genau Bezug auf Expertisen, die er von seinem Ministerium einlesen hat lassen.
Sie sprechen zweitens von einer hohen Wirtschaftlichkeit, die diese Region und die Donau benötigen. Sie kennen genauso gut wie ich die diversen Gutachten, in denen festgestellt wird, dass nach einem Ausbau in Variante C 280 gegenüber dem jetzigen, naturbelassenen Ausbau eine tägliche Mehrung von 2,7 Schiffen entsteht. Man überlege sich: 2,7 Schiffe fahren zusätzlich, ohne einen wirtschaftlichen Nutzeffekt in der Region zu lassen. Würde man die Summen, die dafür investiert werden, verehrter Herr Wirtschaftsminister Zeil, tatsächlich in die regionale Wirtschaftsförderung stecken, hätten die Natur, der Mensch und die Wirtschaft etwas davon.
Ich könnte jetzt noch auf viele Ihrer Äußerungen eingehen; darauf verzichte ich. Aber zu einer möchte ich etwas sagen, weil ich sie als beinahe beleidigend empfunden habe. Sie haben gesagt, ich hätte mich damals für den Hochwasserschutz von Straubing eingesetzt. Natürlich musste ich das tun, genauso wie wir uns jetzt für den Hochwasserschutz aller Kommunen entlang der Donau einsetzen. Das ist doch das Normalste und eine Selbstverständlichkeit.
Im Übrigen wollte ich noch sagen: Auch jene Behauptung, dass sich die Anliegerkommunen für diesen Ausbau entschlossen haben, war und ist nach wie vor falsch. Nur drei von 27 Anliegerkommunen haben diesem Ausbau zugestimmt. Das wissen Sie genau, Herr Huber. Deswegen überrascht es uns wie viele andere umso mehr, dass Sie noch an diesen Aussagen festhalten, obwohl Sie wissenschaftlich widerlegt sind.
Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich sehe Sie alle froh gelaunt und in guter Stimmung, verehrte "Schleißheimfahrer", hier im Plenum. Die, die noch hinzukommen werden, werden das ebenso empfinden.
Meine Damen und Herren, bundesrechtliche Vorschriften haben bislang status- und besoldungsrechtliche Vorgaben sowie die versorgungsrechtliche Einstufung für kommunale Wahlbeamte geregelt. Mit der Föderalismusreform wurden diese der Länderkompetenz zugeordnet. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nutzt der Freistaat diesen Umstand zu einer umfassenden Neuregelung. Statusrechtliche Regelungen sind insoweit aufgenommen, als sie in Ergänzung zum Beamtenstatusgesetz erforderlich waren. Für ehrenamtliche Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen regelt das neue Gesetz auch die Entschädigungsleistung sowie Art und Höhe des Ehrensoldes. Die Höhe des Pflichtehrensoldes für ehemalige Wahlbeamte wird, wie Herr Dr. Herrmann schon ausgeführt hat, nach der Dauer der Amtszeit geregelt.
Die Einstufung der berufsmäßigen kommunalen Wahlbeamten und Wahlbeamtinnen erfolgte bislang in alternativen Besoldungsgruppen, einmal nach Bundes-, aber auch nach Landeskommunalbesoldungsverordnung. Sie wird nunmehr landesrechtlich einheitlich festgelegt. Dabei wird die Besoldung für Erste Bürgermeister und Erste Bürgermeisterinnen und ebenso für Landräte und Landrätinnen auf die jeweils höhere der beiden bisherigen alternativen Besoldungsgruppen festgelegt. Für berufsmäßige Gemein
deratsmitglieder ist in der ersten Amtszeit die niedrigere, in allen weiteren Amtszeiten die höhere der bisherigen Besoldungsalternativen vorgesehen.
Grundsätzlich soll mit diesen Festlegungen der besonderen Stellung und der Verantwortung im kommunalen Aufgabenfeld Rechnung getragen werden. Außerdem wird damit mehr Rechtssicherheit geschaffen, und bislang gar nicht so seltene Rechtsstreitigkeiten werden vermieden. Damit werden auch jene Mandatsträger nicht mehr benachteiligt, die sich auf keine verlässliche Mehrheit in ihren Kommunalgremien stützen konnten.
Über die Einstufung weiterer berufsmäßiger Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in eine der beiden alternativen Besoldungsgruppen muss jedoch, übrigens wie bisher schon, in den kommunal zuständigen Gremien entschieden werden. Dabei wird, ebenfalls wie bisher schon, eine Anpassung an die verbundenen Anforderungen berücksichtigt. Die versorgungsrechtlichen Regelungen bleiben im Wesentlichen einschließlich der bislang enthaltenen Sonderregelung unverändert. Einschränkungen würden hierbei wohl auch die Gewinnung geeigneter Mandatsbewerber erschweren.
Bei der Regelung von Vergütungen für Tätigkeiten in Aufsichtsratsgremien wird die Höhe der Abführungsfreigrenze deutlich um 30 % angehoben. Hierzu erlaube ich mir, an die einschneidende Herabsetzung jener Vergütungen, die durch die Regierung Stoiber ursprünglich ohne Abführung zugestanden wurden, zu erinnern, während allerdings die Verantwortung uneingeschränkt zu tragen war. Offensichtlich wird nunmehr entsprechend der zu tragenden Verantwortung auch der Vergütungsumfang verbessert.
Wir begrüßen es außerordentlich, dass dieser Gesetzentwurf mit der zeitgerechten Einbindung der kommunalen Spitzenverbände kommunalfreundlichere Konturen bekommen hat. Somit ist auch eine Wertschätzung und adäquate Anerkennung der verantwortungsvollen Arbeit unserer kommunalen Wahlbeamten erkennbar. Wir werden daher dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen.
Dem Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER werden wir nicht zustimmen, wie wir schon im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit darlegen durften, weil er für berufsmäßige Gemeinderatsmitglieder alternative Besoldungsmöglichkeiten vorschlägt. Sehr wohl anerkennen wir die Absicht, verbesserte Anreize für die Anstellung hochqualifizierter Bewerber zu schaffen. Das hat allerdings die mögliche Folge, dass bei der Wahl sachfremde Entschei
dungen getroffen werden, und birgt die Gefahr, dass neue Rechtsunsicherheit entsteht. Übrigens empfehlen auch die kommunalen Spitzenverbände, davon Abstand zu nehmen. Dem Änderungsantrag der CSU stimmen wir zu, weil er, wie ebenfalls von den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagen, eine Klarstellung zur Erhöhung der Dienstaufwandsentschädigungen im Gesetz herbeiführt.
Jetzt kommt mein letzter Satz, der Ihre Fraktion, verehrte Frau Präsidentin, betrifft.
Dem Änderungsantrag der GRÜNEN stimmen wir zu, weil er die grundsätzlichen Inhalte des Gesetzentwurfs mitträgt und lediglich ergänzend die Veröffentlichung von Nebeneinkünften der kommunalen Wahlbeamten mit der Absicht fordert, damit eine verbesserte Transparenz zu erreichen. Dem stimmen wir selbstverständlich zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Die Bundesregierung, die heute in diesem Zusammenhang schon mehrfach zitiert wurde, hat noch zu Beginn dieses Jahres mit einem vorgelegten Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie die Absicht verfolgt, mit einer Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Abfallentsorgung auf Kosten der kommunalen Daseinsvorsorge zu privatisieren. Verehrter Herr Kollege Dr. Hünnerkopf, es ist also nicht alles in bester Ordnung, wie Sie es dargestellt haben, denn wenn es so wäre, müsste ich Sie nicht fragen, warum Sie eine Änderung überhaupt erwogen haben. Eine solche wäre dann überhaupt nicht nötig gewesen. Wenn man dieses Vorhaben weiterverfolgt hätte, hätte man den privaten Unternehmen die lukrativen Bestandteile der Abfallentsorgung überlassen, während die Kommunen nur noch die unverwertbaren Müllfraktionen hätten entsorgen dürfen. Das kann wohl nicht im Sinne einer privatwirtschaftlichen Marktsituation sein.
Wir alle wissen, dass dieses Vorhaben insbesondere und auch noch verstärkt von Ihrem Koalitionspartner, der FDP, verfolgt worden ist und auch weiterhin verfolgt wird. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, ein sklavisches Festhalten an solchen Koalitionsvereinbarungen wider besseres Wissen und wider bessere Erfahrung, wie Sie es auch von den kommunalen Spitzenverbänden erfahren mussten, verdient nirgendwo Anerkennung, denn damit würden Sie für unsere Gesellschaft ganz herbe Nachteile verursachen.
Das, Herr Kollege Rohde, ist nach meinem Dafürhalten eine falsch verstandene freie Marktwirtschaft. Wir alle wissen, dass nahezu gewaltsam betriebene Privatisierungsmaßnahmen auf dem Gebiet der kommunalen Daseinsvorsorge sowohl betriebswirtschaftlich als auch ökologisch und ebenso volkswirtschaftlich schädlich sind. Für unsere kommunalen Entsorgungsunternehmen sind sie sogar lebensbedrohlich. Das muss nicht sein, und deswegen fordern wir: Kehren Sie um, es ist ganz einfach für Sie. Sie bräuchten sich nur dem Wunsch der Kommunen, die Sie immer so sehr in den Vordergrund stellen, anzuschließen. Mehr bräuchten Sie nicht.
Sie sind wenig glaubwürdig, wenn Sie sich in Sonntagsreden als die großen Helfer, Unterstützer, Förderer und Gönner der Kommunen aufspielen, während
Sie in Wahrheit die Grundzüge der kommunalen Daseinsvorsorge demontieren.
Kehren Sie um, meine Damen, meine Herren! Nehmen Sie Einfluss auf Ihre Abgeordneten in Berlin. Sie haben noch alle Chancen dazu. Herr Kollege Dr. Hünnerkopf hat es so in Aussicht gestellt. Koalitionsvereinbarungen solcher Art taugen nichts. Es gibt kein Gesetz, das es verbieten würde, solche untauglichen Koalitionsvereinbarungen zu ändern. Das können Sie sehr wohl. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Machen Sie das.
Meine sehr geehrten Damen, meine Herren, niemand käme wohl auf die Idee, den zwingend notwendigen Schutz unseres Grundnahrungsmittels Nummer eins, des Wassers, aus dem sicheren Verantwortungsbereich der kommunalen Daseinsvorsorge herauszunehmen.
- Das ist deren Sache, wir sind anderer Auffassung. Der geordneten vollumfänglichen Abfallentsorgung kommt unserer Auffassung nach die gleiche Bedeutung zu. Rosinenpickerei darf nicht das anerkannt hohe Niveau der Kreislaufführung von Abfällen und Wertstoffen, das übrigens mit sehr hohen Investitionen für eine flächendeckende Entsorgungsstruktur aufgebaut wurde, ohne Not gefährden.
In Übereinstimmung mit einer Resolution, die übrigens zuerst von einem Zweckverband in meiner Heimatstadt gekommen ist und der sich alle kommunalen Spitzenverbände Deutschlands angeschlossen haben, darf ich auf den schon einmal zitierten Dringlichkeitsantrag 16/8853 vom 8. Juni dieses Jahres hinweisen, den wir daraufhin vorgelegt haben. Damit sollte die Staatsregierung aufgefordert werden, über den Bundesrat dafür zu sorgen, dass den Kommunen keine Abfallströme entzogen werden und dass es ihnen selbst überlassen wird, wie sie die Entsorgung geordnet und zweckmäßig durchführen. Dies sollte ihnen deshalb überlassen werden, weil die Kommunen vor Ort am besten wissen, wie sie die Abfallentsorgung am besten bewerkstelligen, wie und in welcher Form unter den gegebenen Verhältnissen die Ziele einer geordneten Kreislauf- und Abfallwirtschaft zu erreichen sind.
Eine gewerbliche und völlig systemfremde Rosinenpickerei ist nach unserer Auffassung unmoralisch. Sie ist unpraktikabel, führt zu gebiets- und ortsbezogenen Wettbewerbskämpfen, provoziert nebenbei, wie es schon erkennbar ist, jahrelange Rechtsstreitigkeiten und führt in der Folge zu weit höheren Entsorgungs
gebühren, die wir alle und unsere Bürgerinnen und Bürger zu tragen haben. Wollen Sie das ohne Not? Das frage ich Sie.
Herr Kollege Hünnerkopf, ich bin verwundert darüber, dass Sie dieses System, das Sie für so gut halten, ohne Not privatisieren wollen. Wo liegt hier die Logik in Ihrer Begründung? Wir jedenfalls haben uns darüber gefreut, dass in Teilen Ihrer Fraktion Einsicht gezeigt und bei der Abstimmung im Plenum am 9. Juni entgegen der bestehenden Koalitionsvereinbarung unserem Antrag zugestimmt wurde. Dass es hernach einen anscheinend für jedermann erkennbaren Koalitionskrach gegeben hat, hat uns gut getan.
Das hat uns aber auch gezeigt, dass etwas sehr wohl möglich ist, wenn es sinnvoll, machbar und logisch erscheint.
Meine Damen, meine Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns auch darüber gefreut, dass die Bundestagsfraktionen, die ursprünglich, wie Sie wissen, eine ganz andere Haltung hatten, die ursprünglich durchgängig der Privatisierung zustimmen wollten, aufgrund der Initiativen, die unter anderem von uns aus Bayern und zwei anderen Bundesländern gekommen sind, umgeschwenkt sind. Das ist Tatsache, Herr Kollege Hünnerkopf. Es ist jederzeit nachlesbar. Ich stelle Ihnen die Unterlagen gerne zur Verfügung. Bei der Zweiten und Dritten Lesung vor wenigen Tagen wurde dann aber deutlich, das der aktuelle Gesetzentwurf immer noch große Unwägbarkeiten und auch untaugliche rechtliche Formulierungen enthält. Über die Zuständigkeiten und die Erhebung der Abfallgebühren besteht noch immer eine hohe Rechtsunsicherheit.
Trotz eingebauter Kompromissformel und erzielter Verbesserungen bleibt der am vergangenen Freitag behandelte Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück, weil keine ausreichenden Festlegungen enthalten sind, die die Abfallvermeidung einerseits und die Recyclingquoten andererseits stärken sowie den Ressourcenschutz ebenso wie den technischen Fortschritt der kommunalen Entsorgungswirtschaft absichern. Wie Sie sicher wissen, ist der Gesetzentwurf, der am vergangenen Freitag in den Vermittlungsausschuss verwiesen worden ist, noch veränderbar. Das haben Sie selbst dargestellt. Sie können somit noch Einfluss nehmen. Wir bitten Sie, an den Zustimmungen, die Sie in diesem Hause zu diesem Thema gemacht haben, festzuhalten und darauf Einfluss zu nehmen.
Herr Wirtschaftsminister Zeil ist leider nicht mehr da.
Lieber Herr Rohde, über seine Fraktion könnte er ebenfalls entscheidenden Einfluss nehmen, um eine Gesetzgebung herbeizuführen, die all den Erfordernissen, die wir zumindest mehrheitlich gemeinsam mitgetragen haben - über die Zustimmung der CSUFraktion habe ich mich sehr gefreut -, entspricht.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER verfolgt eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes, womit die schon angesprochene Rücklagenbildung für Kommunen ermöglicht werden soll. Schon in der Sitzung des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit - daran sei an dieser Stelle erinnert - wurde von den FREIEN WÄHLERN ein fast gleichlautender Vorschlag eingebracht, zu dem wir damals schon unsere Zustimmung signalisiert hatten. Auch bei der Abstimmung über den heutigen Gesetzentwurf - das darf ich gleich vorwegnehmen - können Sie mit unserer Zustimmung rechnen. Darüber bin ich sehr froh, weil diese Zustimmung auch verdeutlicht, dass wir hier im Einklang mit den kommunalen Spitzenverbänden handeln, die das in gleicher Weise für gut halten. Eigentlich muss man sich darüber wundern, dass dieser ‚Vorschlag nicht schon früher kam; denn es ist wohl das Natürlichste auf der Welt, dass man Rücklagen für künftige Investitionen bilden sollte.
Ich erinnere mich noch gut daran, dass wir im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit über das Wie diskutiert haben, uns aber über die Notwendigkeit dieser Maßnahme einig waren. Ich erinnere mich auch noch an die Aussage des Kollegen Meißner, weil ich ihn gerade im Blick habe, dass er für seine Fraktion wohl auch Zustimmung signalisieren könne und dass er auch wisse, dass unser zuständiger Innenminister diesem Modell folgen könnte, dass es aber noch einer weiteren, genaueren Untersuchung bedürfe, um ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit zu erhalten, wie das mein Vorredner schon angesprochen hat, und um über die Formen und Möglichkeiten solcher Erhebungen und Einzüge genauere, klarere Feststellungen treffen zu können. Deshalb hatten Sie seinerzeit in Aussicht gestellt, Herr Meißner, dass diese Inhalte per Berichtsantrag genauer dargelegt werden sollten. Nach meiner Erin
nerung hat das allerdings noch nicht stattgefunden. Es gab noch keine Berichterstattung, was ich sehr bedauere. Ich darf allerdings sagen, dass wir aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse und nach eingeholten, inhaltsreichen Informationen fast darauf verzichten können, weil wir uns im Tenor einig sind. Wenn wir uns über die Modalitäten des weiteren Vorgehens in der gebotenen Geschwindigkeit auch noch einig werden, dann könnten wir gut vorankommen.
Ich freue mich darüber, weil ich aus eigener kommunalpolitischer Erfahrung feststellen muss, dass die Sanierung unserer marode gewordenen Kanalsysteme von signifikanter Bedeutung ist. In wissenschaftlichen Untersuchungen, die uns bekannt gegeben wurden, wurde festgestellt, dass nahezu ein Fünftel aller Kanalsysteme sanierungsbedürftig ist. Dafür sind aber nicht die erforderlichen Finanzen vorhanden, sodass man mit dieser Maßnahme der Lösung des Problems etwas näherkommen könnte. Es trifft auch zu, was Kollege Herrmann schon gesagt hat, dass uns nämlich diese wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigen, dass die Kosten der Mindestsanierung der Schäden, die gegenwärtig feststellbar oder geschätzt sind, allein in Bayern 5 Milliarden betragen. Das sind unvorstellbar hohe Summen, welche die Kommunen alleine in kurzer Zeit gar nicht aufbringen können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, davon abgesehen berücksichtigen wir auch noch einen umweltpolitischen Aspekt. Schadhafte Kanäle führen nämlich dazu, dass immer mehr Schadstoffe in unser Grundwassersystem eingebracht werden. Dem könnte damit auch begegnet werden.
Zusammengefasst: Wir unterstützen den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER, wir werden ihm auch zustimmen. Wir sehen der weiteren Behandlung mit Zuversicht entgegen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Hochwasserschutz für die Donauanliegerkommunen zwischen Straubing und Vilshofen ist mittlerweile 34 Jahre in der Diskussion. 34 Jahre! Gegenwärtig ist
die Absicht jene, dass man, wie vom Kollegen Aiwanger schon aufgezeigt, den dreißigjährlichen Hochwasserschutz in einen hundertjährlichen umwandelt, was übrigens flussauf- und -abwärts in den größten Teilbereichen schon vollzogen ist. Immer erst dann, wenn sich signifikante Hochwasserereignisse eingestellt haben, beginnt man die Diskussion von vorne und bestätigt, dass insbesondere in dem Polderbereich Sulzbach zwingend etwas getan werden muss, weil dies der größte bislang ungeschützte Bereich entlang dieses Streckenabschnittes ist. Zu keiner Zeit in all den 34 Jahren bis heute ist es zu einem Ausbau gekommen, der für den gesamten Streckenabschnitt tauglich gewesen wäre. Lange Zeit wurde dies damit begründet, dass man fünf Ausbauvarianten zum Donauausbau vorliegen hatte und noch keine Entscheidung darüber getroffen wurde. Diese Entschuldigung hat man lange verwendet, um die Umsetzung zu verhindern. Erst sehr viel später wurde angemahnt, dass es so nicht weitergehen könne. Plötzlich gab es einen Sinneswandel und man hat gesagt: Jawohl, der Hochwasserschutz muss unabhängig von den Donauausbauvarianten sichergestellt werden. Das wurde von den einschlägigen Fachbehörden bestätigt und in Aussicht gestellt. Aber es kam immer nur zu einem Teilabschnittsausbau, verehrter Herr Staatsminister a. D. Huber. Sie erinnern sich an sehr ausführlich geführte Diskussionen zu diesem Thema.
Die Anliegerkommunen der bislang nicht ausgebauten Streckenabschnitte haben zu Recht das gleiche Schutzbedürfnis eingefordert, das man für andere Kommunen - ich denke an Bogen oder noch weiter aufwärts liegende Gemeinden - durchaus hergestellt hat. Ich glaube, das Folgende hat Herr Kollege Aiwanger auch schon angesprochen. Wenige Tage nach seiner Amtsübernahme hat der Herr Ministerpräsident in Deggendorf versprochen, unverzüglich mit den Ausbaumaßnahmen zu beginnen und alles dazu einzuleiten. Ein Jahr später, als immer noch nichts geschehen war, hat man eine Regionalversammlung einberufen, in der die Fachbehörden und das Umweltministerium gesagt haben, der Ausbau sei zwingend und notwendig und es werde alles getan, dass es unverzüglich dazu kommt.
- Jawohl.
Die betroffenen Kommunen waren natürlich enttäuscht. Sie haben aufgrund des Versprechens des Ministerpräsidenten sowie der Fachbehörden und der Ministerien Beschlüsse gefasst, dass sie in eigener
Verantwortung die Infrastruktur herstellen und sich finanziell beteiligen werden. Sie selbst wären in Vorleistung gegangen.
Weit schlimmer ist, dass die Kommunen nicht mehr in der Lage sind, planerisch tätig zu werden, geschweige denn, Ausführungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen, weil sie keine Sicherheit haben und in den schlimmsten Fällen auch gar keine Genehmigung bekommen. Auch das muss einmal gesagt werden. Eine sehr prosperierende Kommune wie Niederwinkling kann keine Infrastrukturmaßnahmen, keine Ansiedlungsvorhaben mehr durchführen, obwohl dort nachweislich entsprechende Nachfragen bestehen. Die Kommunen können keine Wohngebiete ausweisen, weil die erforderliche Schutzfunktion nicht gewährleistet ist.
Heute wissen wir, dass die Begründung, die man früher schon vorgebracht hatte, wonach man erst eine Entscheidung treffen könne, wenn eine der fünf Varianten abgeklärt ist, auch bei nur noch zwei Varianten vorgebracht wird. Diese unterliegen einer sogenannten variantenunabhängigen Prüfung. Das Ergebnis erfahren wir frühestens nächstes Jahr. Hören Sie jetzt bitte gut zu: Am vergangenen Freitag gab es in Deggendorf eine Regionaltagung, bei der die Vertreter des Bundeswirtschafts- und des Landeswirtschaftsministeriums Folgendes festgestellt haben: Der Ausbau könne noch gar nicht, weder planerisch noch in Realität, in Angriff genommen werden, weil man das Ergebnis der variantenunabhängigen Untersuchung abwarten wolle. Wie viele Widersprüche müssen denn noch aufgezeigt werden, um einen solchen Unsinn zu rechtfertigen?
Was sollen denn die betroffenen Kommunen überhaupt noch glauben? Sollen sie den Versprechungen der Vergangenheit noch Glauben schenken? Sollen sie ihnen in dem nachweislichen Wissen Glauben schenken, dass im Haushalt kein einziger Cent für eine solche Maßnahme, weder für Planung noch für eine Ausführung, eingesetzt ist? Was sollen die betroffenen Kommunen noch glauben, wenn der vorliegende Antrag sowohl im federführenden Ausschuss für Umwelt und Gesundheit als auch im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen von den Regierungskoalitionsfraktionen abgelehnt wurde? Man stelle sich das einmal vor. Während man vor den Kommunen draußen die Umsetzung verspricht, -
Ich bin gleich fertig.
Noch zwei Sätze. Für die betroffenen Kommunen ist es ein schwacher Trost, Herr Kollege Hünnerkopf, wenn man sagt, es sind schon einige Strecken ausgebaut worden und es können irgendwann noch weitere dazukommen. Wer sich einmal die Mühe macht und vor Ort mit den Verantwortlichen spricht, der wird feststellen, dass das eine ungerechte Behandlung ist. Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz verdienen es, endlich durchgeführt zu werden. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag.
Von einem totalen Ausbauverbot habe ich nicht gesprochen. Herr Kollege Zellmeier, Sie wissen, die Vergleiche, die Sie anführen, treffen nur dort zu, wo es um den Schutz vor einem dreißigjährlichen Hochwasser geht, aber nicht um ein hundertjährliches. Da sind die Kommunen sehr wohl in ihrer Gänze betroffen. Ich bitte doch, das zur Kenntnis zu nehmen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatsminister, meine Damen und Herren! Ab dem 1. Januar 2014 legt die Regelung im Personenstandsgesetz des Bundes fest, dass die Personenstandsbücher in den bayerischen Standesämtern der Kommunen in elektronischer Form zu führen sind. Das sogenannte zentrale elektronische Personenstandsregister ermöglicht somit den Standesämtern, über ein automatisiertes Abrufverfahren alle vorhandenen Einträge gegenseitig auszutauschen und zu nutzen.
Wir schließen uns durchaus Ihrer Feststellung an, sehr verehrter Herr Staatsminister, dass damit eine Verbesserung des Bürgerservices erreicht wird. Ebenso verbessern sich Wirtschaftlichkeit und Qualität der Verwaltungsarbeit.
Nach eingeholter Auskunft soll die im Gesetzentwurf enthaltene Feststellung, dass alle grundlegenden datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, zutreffen. Darauf vertrauen wir aus heutiger Sicht zunächst.
Ergänzende Verbesserungsanpassungen ergeben sich zudem im Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes sowie auch im Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz und ebenso in der Behandlung des Themas Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Der Bayerische Ministerrat hatte ursprünglich beschlossen, dass die entstehenden Kosten für die Einführung allein von den Kommunen zu tragen wären. Der Bayerische Städtetag ist jedoch davon ausgegangen, dass der Freistaat die gesamten Investitionskosten der Kommunen übernehmen werde. Erst nach vielen weiteren zähen Verhandlungen, übrigens infolge anfänglicher Ablehnung durch die FDP, wurde der Vorschlag unterbreitet, bis zu 1 Million aus eGovernment-Mitteln bereitzustellen, allerdings nur für die Entwicklungskosten, nicht aber für den Echtbetrieb.
Davor hatte der Haushaltsplan 2011/2012 mit 421.600 Euro nach einer dann geringfügig unternommenen Anhebung um 3.000 Euro lediglich einen Ansatz von 426.000 Euro vorgesehen.
Das war für uns Anlass, einen Änderungsantrag zu stellen mit der Maßgabe - übrigens wie in einigen anderen Bundesländern schon beschlossen -, die damals angenommenen Einrichtungskosten von 3 Millionen Euro zusammen mit einem Betriebskostenansatz von 700.000 Euro zu berücksichtigen. Demnach hätten im Zeitraum von 10 Jahren die aufgelaufenen Gesamtkosten 10 Millionen Euro betragen, wovon auf die Kommunen 7 Millionen Euro und auf den Freistaat 3 Millionen Euro entfallen sollten.
Bei zentraler Datenverarbeitung im AKDB-Rechenzentrum sollte sich laut einer unternommenen Machbarkeitsstudie der Aufwand allerdings auf Null reduzieren. Konnexitätsrechtliche Ansprüche sollten sich deshalb nicht einstellen, so im Gesetzentwurf.
Somit würden weder den Kommunen noch den Bürgern noch der Wirtschaft zusätzliche Kosten entstehen. Dementgegen, verehrter Herr Staatsminister, befürchten wir, wie übrigens auch der Vorstand des Städtetages, dass in der Realität eine Finanzierungslücke entsteht, trotz der von Ihnen zitierten Einwilligung des Städtetages, der wir übrigens auch folgen wollen.
Für unsere Zustimmung in der weiteren Behandlung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung wollen wir uns deshalb vorbehalten, dass bei entstehenden Finanzierungslücken anhand einer dann zu unternehmenden Evaluierung entsprechende Nachbesserungen erfolgen. Dies könnte beispielsweise auch über eine entsprechende Erhöhung beim Finanzausgleich nach Artikel 7 FAG erfolgen.
Diesbezüglich erwarten wir also eine entsprechende Ergänzung im Gesetzentwurf. Denn wir sind der Meinung, dass unsere Kommunen erwarten dürfen, und zwar zu Recht, dass die Beachtung des Konnexitätsprinzips tatsächlich erfolgt.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Mit dem Gesetzentwurf, den uns die GRÜNEN heute erneut vorlegen, wird ein Verbot der Verwendung von Grabsteinen, die in Kinderarbeit hergestellt wurden, angestrebt. Dieses Verbot wird schon lange angestrebt, wie wir heute durch die präzisen Ausführungen von Frau Kollegin Stahl gehört haben. Der Gesetzentwurf nimmt unter anderem Bezug auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Februar 2009. Darin wurde eine von der Stadt München erlassene Friedhofssatzung, die ein Verbot der Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit vorsah, für unwirksam erklärt.
Genau hier setzt unsere Analyse an. Wir glauben, dass bislang nicht dem Ziel entsprechend vorgegangen wurde. Zudem wissen wir, dass sich dieses Urteil auf eine ganze Reihe von Kommunen ausgewirkt hat, die ganz allgemein versucht haben, in ihren Satzungen Erzeugnisse aus Kinderherstellung zu verbieten, Grabdenkmale eingeschlossen. Solche Vorstöße sind verständlicherweise unternommen worden, weil es, wie ich glaube, sinnvoll ist, Produkte aus Kinderarbeit zu verbieten. Das hat auch Frau Kollegin Schorer zugestanden. Wie wir bei den Beratungen in den Ausschüssen festgestellt haben, waren wir alle der gleichen Meinung. Nur in den Abstimmungen haben wir uns nicht entsprechend verhalten.
Der Verwaltungsgerichtshof hat viele schon bestehende Regelungen und auch solche, deren Erlass beabsichtigt war, für unwirksam erklärt. Das erscheint gerade schon deshalb unverständlich, weil Deutschland
bereits 2002 die ILO-Konvention ratifiziert hat, in der Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarbeit festgelegt sind. Wenn wir ein solches Abkommen ratifizieren, müssen wir konsequent weitere Schritte machen, auch in unserer Gesetzgebung, wenn sich dafür Möglichkeiten anbieten.
Wir sind der Ansicht, dass eine Änderung des Bestattungsgesetzes keineswegs den Vorgaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs widerspricht. Nach unserer Interpretation des Urteils - darin fühlen wir uns übrigens durch rechtsaufsichtliche Informationen gestärkt - wird lediglich moniert, dass eine Rechtsgrundlage für ein Handeln der Kommunen fehlt. Wir können also sehr wohl die bestehende Rechtslücke schließen, wenn wir nur wollen.
Ein Verstoß gegen das Vergaberecht, wie mehrfach eingewandt wurde, liegt gemäß einschlägiger Gerichtsentscheidungen ebenfalls nicht vor. Ebenso wenig liegt ein Konflikt mit dem internationalen Handelsrecht vor, wie es Frau Kollegin Stahl schon dargestellt hat. Zudem zählt das Verbot von Kinder- und Sklavenarbeit zu den zwingenden Normen des Völkerrechts.
Auf die Vielfalt juristischer Möglichkeiten, das Verbot umzusetzen, wurde schon ausführlich hingewiesen. Ich will deshalb Wiederholungen vermeiden.
Die Absicht, die im vorliegenden Gesetzentwurf dargelegt ist, haben übrigens schon alle Landtagsfraktionen in der vergangenen Legislaturperiode mit seinerzeit einstimmig gefassten Beschlüssen zum Ausdruck gebracht. Eigentlich wollten es alle. Mit nachfolgend eingebrachten Anträgen auch von unserer Fraktion sollte die Umsetzung des Verbots eingefordert werden, was bis heute immer noch nicht erfolgt ist. Ich darf an den Antrag unserer Kollegin Weikert erinnern, den sie im sozialpolitischen Ausschuss eingebracht hat und der einstimmige Zustimmung erfuhr.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf wurde federführend im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit und des Weiteren im Ausschuss für Soziales, im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und schließlich endberatend auch noch im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz behandelt. Er wurde jeweils mit äußerst knapper Mehrheit abgelehnt, obwohl nahezu in allen Redebeiträgen in den Ausschüssen die Absicht der Entwurfsverfasser als sinnvoll angesehen wurde. Dennoch wurde er nicht in konsequenter Weise beschlossen. Nachdem bislang der einmal im Plenum einstimmig gefasste Beschluss, das Verbot umzuset
zen, weder in Landesgesetzen noch in Bundesgesetzen aufgenommen wurde, haben wir heute die Möglichkeit, dies zu tun. Damit könnte endlich auch in Bayern eine Rechtsgrundlage für kommunale Handlungsmöglichkeiten geschaffen werden, die wirklich sinnvoll sind und die übrigens beispielsweise, wie schon erwähnt, nicht nur im Saarland, sondern auch in anderen Bundesländern ins Bestattungsrecht schon längst aufgenommen sind.
Wir werden also dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zustimmen und bitten das gesamte Kollegium im Hohen Hause ebenfalls um Zustimmung. Damit würden Sie übrigens auch den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände nachkommen, die heute noch nicht angeführt wurden. Diese unterstützen dieses Vorgehen einhellig. Das wären auch Regelungen, wie sie die Bezirksregierungen erbeten haben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zögerliches Handeln und fortwährende Prüfungen sind nicht mehr nötig.
Wir haben sehr wohl die Möglichkeit, beim Bund auf eine entsprechende Umsetzung hinzuwirken und sehr wohl auch die Möglichkeit, mit dem Gesetzentwurf eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Kommunen im Landesrecht zu verankern. Ich bitte Sie um Zustimmung.
Herr Präsident, verehrter Herr Kollege Dr. Runge! Ich nehme an, dass Sie Ihre Ausführungen nicht als Frage an mich gerichtet haben. All das, was Sie gesagt haben, trifft auf meine Zustimmung und auf die unserer Fraktion. Beim Studium aller Unterlagen, die zum großen Teil aus der vorangegangenen Legislaturperiode stammen, habe ich nicht nachvollziehen können, weshalb es über zwei Jahre gedauert hat, bis überhaupt eine Reaktion kam. Das erschließt sich mir nicht. Es soll nicht erneut zu einer Verzögerung kommen. Das kostet nur Zeit und bringt keine Lösung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die möglichst gerechte Abbildung von Wahlergebnissen in der Zuteilung von Sitzen sowohl in Gemeinden wie Landkreisen und Bezirken ist nicht erst seit heute in der Diskussion. Sie hat uns schon mehrfach auch in diesem Hohen Hause beschäftigt.
Der Ablösung des ungerechten Sitzzuteilungsverfahren nach d´Hondt scheinen, wie wir gehört haben, nunmehr alle Fraktionen einmütig zuzustimmen. Es ist auch nachvollziehbar, weil der Wählerwille im Vergleich zum mathematisch wohl exakteren Hare-Niemeyer-Verfahren oder zum etwas komplizierteren,
aber dennoch gerechteren Verfahren nach SainteLaguë/Schepers weniger angemessen abgebildet wird und dann nach wie vor die großen Parteien bevorzugt würden.
Gestatten Sie mir, auch darauf hinzuweisen, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof einräumt, dass das d´Hondtsche Verfahren nicht ausreichend - ich zitiere wörtlich - zu "wahlproporzgerechten" Ergebnissen führt. Das sollte für uns Anlass genug sein, von dem alten Zopf Abstand zu nehmen.
Es ist schon dargestellt worden, dass das Verfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers auf Europa- und Bundesebene längst angewendet wird. Ich darf daran erinnern, dass die Mehrheitsfraktionen bei der Konstituierung dieses Landtags in dieser Wahlperiode dieses Verfahren sicherlich auch aus bestimmten Gründen angewandt haben, weil es ihnen entsprechende Sitze zugeführt hat, die sie sonst nicht bekommen hätten.
Innerhalb der kommunalen Körperschaftsebenen werden aber immer noch unterschiedliche Sitzzuteilungsverfahren angewendet. Deshalb sollte das klar geregelt werden. Weil es aber selbst unter wissenschaftlich angestellten Analysen keine klare Empfehlung für Hare-Niemeyer oder zu Sainte-Laguë/ Schepers gibt, war es schon im Vorfeld bei der Behandlung im Fachausschuss schwierig, sich auf eines der beiden Verfahren festzulegen.
Unsere Fraktion ist auch deshalb davon ausgegangen, dass die getroffene Vereinbarung, nämlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorzulegen, erst dann greift, wenn ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vorliegt. Dieser Gesetzentwurf liegt leider trotz Empfehlung des Fachausschusses nicht vor. Auch die vorgeschlagene Prüfung, Herr Kollege Rohde, zur Abwägung der beiden Verfahren ist unterblieben - leider.
Dies war schließlich der Grund dafür, dass wir heute als einzige Fraktion keinen eigenen Gesetzentwurf eingebracht haben, weil wir eben auf diese Absprache vertraut haben. Wir haben immer schon - das ist hinlänglich bekannt - Hare-Niemeyer favorisiert, zu einem Zeitpunkt allerdings, als es das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers noch gar nicht gab. Wahlverfahrensexperten, meine Damen und Herren, bestätigen uns mittlerweile, dass das Verfahren nach SainteLaguë/Schepers den Wählerwillen unter allen Verfahren am besten abbildet. Leider werden wir uns zu Letzterem vermutlich heute mehrheitlich nicht durchringen können. Aber weil alle Gesetzentwürfe, die wir heute in Zweiter Lesung behandeln, in allen wesentlichen Inhalten und Zielsetzungen gleichgelagert sind, stimmen wir wie schon im federführenden
Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf in Tagesordnungspunkt 15 und - wenngleich nur als zweitbester Lösung - auch den Gesetzentwürfen im Tagesordnungspunkt 16 zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, "vollbesetztes" Hohes Haus, meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
- Ich weiß, Sie sind natürlich da.
Die Tagesordnungspunkte 17, 18 und 19 behandeln verbesserte Mitwirkungsrechte von Mandatsträgern und von Bürgerinnen und Bürgern in den Kommunen. Da ist die Frage schon erlaubt: Wer möchte das nicht? Deshalb, es sei schon vorweg gesagt, unterstützen wir die drei Anträge der GRÜNEN vollinhaltlich und auch mit voller Überzeugung. Wir sind im Gegensatz zum Kollegen Lorenz mit der gegenwärtigen Situation nicht zufrieden, weil sie mehr Unklarheit als Klarheit schafft.
Hauptanliegen des Gesetzentwurfes unter Tagesordnungspunkt 17 ist, dass jedem Gemeinde-, Kreis- und Bezirksrat durch die entsprechenden Kommunalverwaltungen Auskunft erteilt und jederzeit auch Einsicht in die vorliegenden aktuellen Akten gewährt wird. Leider, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir immer noch kein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern, das die Mitwirkungsrechte von kommunalen Mandatsträgern stärkt und präzise festlegt. Es ist doch ge
radezu eine Minimalforderung - da stimme ich der Kollegin Tausendfreund absolut zu -, geradezu eine Selbstverständlichkeit, dass Gemeinderäte, Kreisund Bezirksräte in Wahrnehmung ihres Mandats von ihren Verwaltungen Auskunft, Informationen und Einsicht erhalten müssten.
Dem ist aber leider nicht so. Obwohl es allgemein den sogenannten Auskunftsanspruch gibt, ist er gesetzlich überhaupt nicht verankert.
Daraus resultiert leider auch unterschiedliches Handeln, unterschiedlich von Kommune zu Kommune. Häufig wird darauf verwiesen - Kollege Lorenz hat das soeben auch getan -, Mandatsträger hätten als Mitglieder einer Kollegialeinrichtung genügend Rechte und würden dann im Plenum in Mehrheit beschließen. Das, verehrte Damen und meine Herren, ist uns zu wenig.
Individuelle und vollständige Einsicht ist für uns Mindestvoraussetzung und dient einer verbesserten Meinungsbildung, insbesondere bei sehr komplexen Sachverhalten, und davon gibt es nicht gerade wenig. Nur wenn die Mandatsträger auch Einsicht in alle Unterlagen erhalten, ist es ihnen möglich, sich für die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger sach- und fachgerecht einzusetzen. Nur so kann verhindert werden, dass, was auch nicht selten geschieht, Minderheiten per Mehrheitsbeschluss vom erwünschten Informationsfluss ausgeschlossen oder ferngehalten werden.
Warum also sollten solche Rechte gewählten Mitgliedern der Organe vorenthalten werden? Warum sind sie nicht klar geregelt? Natürlich, viele Gemeinden gewähren diese über ihre Geschäftsordnung. Insoweit stimme ich Ihnen zumindest für diesen Bereich zu. In mittlerweile zehn Kommunen wurden schon sogenannte Transparenzsatzungen beschlossen, und diese ersetzen damit ein immer noch fehlendes bayerisches Informationsfreiheitsgesetz.
Wir treten für eine entsprechende Änderung der Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung ein. Eine gesetzliche Verankerung sollte eine einheitliche Grundlage schaffen.
Meine Damen, meine Herren, auch der Gesetzentwurf zum Prinzip der Öffentlichkeit bei Vorgängen in vorberatenden Ausschüssen unter Tagesordnungspunkt 18 wurde wie schon der vorangegangene Tagesordnungspunkt bereits in der letzten Wahlperiode behandelt, allerdings ohne Ergebnis. Bei beschließenden Ausschüssen ist dieses Prinzip bereits vorgeschrieben. Obwohl vielerorts bereits im Rahmen entsprech
ender Festlegungen in der Geschäftsordnung so gehandelt wird, sollte allen Kommunen mit diesem Gesetzentwurf eine einheitliche Handlungsweise vorgegeben werden.
Ich darf daran erinnern, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Die häufig zitierten Vorwürfe aus der Öffentlichkeit der Heimlichtuerei mit bewusstem Verbergen komplexer Vorgänge oder Vertragsinhalte oder auch Planungsvorhaben könnten so erst gar nicht entstehen. Auch müssten häufig gerade deshalb geforderte Stellungnahmen von Rechtsaufsichtsbehörden und auch so manche Petition, die wir in diesem Hohen Haus zu behandeln haben, gar nicht erst entstehen und würden vermutlich auch gar nicht zur Behandlung eingebracht werden. Das Einsichtsrecht bleibt dabei das sollte bei der Gelegenheit nicht unerwähnt bleiben - auf den eigenen Wirkungskreis beschränkt.
Wie schon im federführenden Ausschuss dargelegt, werden wir diesem Gesetzentwurf ebenfalls zustimmen, weil er nach unserer Auffassung einen sinnvollen und längst fälligen Beitrag zu mehr Transparenz erreicht.
Dieser Gesetzentwurf zur Bildung und Besetzung kommunaler Ausschüsse unter dem Tagesordnungspunkt 19 regelt zweierlei, erstens den Ausschluss von d’Hondt bei Ausschussbesetzungen - diesen Punkt haben wir heute unter Tagesordnungspunkt 15 schon behandelt, er muss also nicht noch einmal näher ausgeführt werden. Vielleicht haben wir es sogar versäumt, diesen Punkt gemeinsam mit den gleichen Themeninhalten unter den anderen Tagesordnungspunkten mitzubehandeln.
Teil zwei will die Übernahme von Artikel 27 Absatz 3 der Landkreisordnung in die Gemeindeordnung - GO -, weil darin nämlich schon geregelt ist, was die Neuverteilung und Neubesetzung von Ausschüssen insbesondere bei Veränderung der Stärkeverhältnisse angeht. Dies kann zum Beispiel erforderlich werden beim Ausscheiden eines Mitglieds aus der Fraktion, beim Wechsel zu einer anderen Fraktion, bei Spaltung, Auflösung oder Verschmelzung von Fraktionen. Und Ausschüsse sind dann entsprechend dem geänderten Stärkeverhältnis neu zu besetzen. Die Benennung der betreffenden Ausschussmitglieder nimmt dann die abgebende Fraktion vor, umgekehrt auch die, die hinzugewonnen hat.
Der Gesetzentwurf regelt ferner, dass bei Ausscheiden eines Ausschussmitgliedes aus der Partei oder der Wählergruppe der jeweilige Ausschusssitz nicht automatisch verlorengeht, sondern erst durch einen dann verpflichtend notwendigen Gemeinderatsbeschluss. Im Gegensatz zur Landkreisordnung fehlt
hierzu in der GO eine ausdrückliche Regelung. Bei entsprechender Aufnahme würde also nicht etwas substanziell Neues eingeführt. Neu wäre auch nicht, dass bei einem Partei- oder Wählergruppenaustritt eines Gemeinderatsmitglieds dessen Sitz im Ausschuss verlorengeht. Deshalb werden wir mit einer klaren Regelungsabsicht auch diesem Gesetzentwurf zustimmen. Gleiches erbitte ich von Ihnen, verehrte Damen, meine Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Städtebauförderung wurden seit 1971 über 3 Milliarden Euro - diese Zahl muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen - an die Kommunen ausgereicht. Die Städtebauförderung war ein Vorzeigeprojekt, das unseren Bürgerinnen und Bürgern in unseren Städten und Gemeinden wirklich geholfen hat. Die aktuelle Planung des Bundesverkehrsministeriums sieht nunmehr eine Halbierung dieser Fördermittel vor; statt einstmals 610 Millionen sollen es nur noch 305 Millionen sein. Die vorgesehene Kürzung - das ist auch von meinem Vorredner schon angedeutet worden - ist mehr als eine dramatische Kürzung und bedroht die Finanzlage der Kommunen ganz massiv, ganz abgesehen davon, dass sie zu keinen Investitionen im Städtebau mehr in der Lage sind.
Es geht also um sehr schmerzliche Einengungen bei kommunalen Investitionen und bei dringend notwendigen Projekten, insbesondere bei solchen, die über mehrere Haushaltsjahre geführt werden und bereits mit Verpflichtungsermächtigungen eingestellt sind. Wie das dann überhaupt bewerkstelligt werden soll, vermag keiner zu beantworten. Und, meine Damen, meine Herren, es bedroht ganz massiv die kommunale Daseinsvorsorge, die für alle Bürgerinnen und Bürger die Lebensgrundlagen sichert.
Bei der Bewältigung des demografischen Wandels, bei der ökologischen Stadterneuerung und ganz besonders in der sozialintegrativen Stadtentwicklung hierbei erwähne ich ganz besonders das Programm "Soziale Stadt" - würden so die Kommunen völlig alleine gelassen werden, um nicht zu sagen, sie kämen gar nicht mehr in die Lage, etwas tun zu können. Vieles könnte also nicht mehr realisiert werden, was zur städtebaulichen Entwicklung zwingend notwendig wäre.
Entsprechend laut sind auch die Hilferufe der kommunalen Spitzenverbände mit der Forderung, diese vorgesehene Kürzung nicht vorzunehmen. Das ist durchaus verständlich, wenn man weiß, dass jeder einzelne Euro acht weitere Euro an Investitionskraft auslöst. Man stelle sich einmal diese Impulswirkung vor, und noch schlimmer - man stelle sich vor, was daraus würde, wenn sie unterbliebe.
Die Städtebauförderung war sozusagen ein Konjunktur- und ein Beschäftigungsprogramm über viele Jahre hinweg, und das kann man nicht so ohne Weiteres einstellen. Ganz abgesehen davon ist sie auch ein Wirtschaftsförderprogramm für die Wirtschaftsunternehmen der Region und damit auch für den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Wie schmerzhaft diese Einbußen für die bayerischen Kommunen wären, hat uns auch die Stellungnahme von Baudirektor Langlechner von der Obersten Baubehörde im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit gezeigt - übrigens nachzulesen im Protokoll dieser Sitzung. Demzufolge würden vom neuen Ansatz, also von nur 305 Millionen Euro, überproportional Mittel in Höhe von 242 Millionen Euro in die neuen Bundesländer fließen. Das bedeutet, dass man dort die Förderung beließe zum Nachteil der geringer gewordenen Hilfe für die bayerischen Städte. Das bedeutet also, dass für die alten Bundesländer ich betone: für alle übrigen alten Bundesländer - insgesamt nur noch 50 Millionen Euro übrig blieben, und für Bayern wären das ganze 8 Millionen Euro im Vergleich zu bisher 51 Millionen Euro. Das ist ein Unterschied, der untragbar ist. Das kann doch nicht ernst gemeint sein, das würde die Kommunen ins Abseits stellen und zur Hilflosigkeit verurteilen.
Gemeinsam mit den Sturm laufenden Kommunen verehrter Herr Innenminister, Sie werden wahrscheinlich paketweise Briefe von den Kommunen bekommen haben mit Hilferufen, dagegen etwas zu unternehmen -
- Sehr schön. Das werde ich noch lobend erwähnen, Herr Minister.
Also, alle Spitzenverbände und fast alle Kommunen ich kenne keine, die sich dem nicht anschließen würde - sind der Meinung, dass die Staatsregierung alles daran setzen muss, diese Kürzungen zu verhindern.
Eine inhaltsgleiche Befassung mit der Maßgabe, dass eben keine Kürzungen erfolgen, hat es bereits, wie vom Kollegen Hanisch erwähnt, in den Ausschüssen für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit und für Bundes- und Europaangelegenheiten - übrigens erst gestern - gegeben. Bedauerlicherweise, ich muss fast sagen unverständlicherweise, haben die Fraktionen von CSU und FDP beide Male abgelehnt. Weshalb das geschah, konnte nicht begründet werden.
- Moment, ich sage es Ihnen gleich, Herr König. Ich zitiere Sie wörtlich.
In der ersten Sitzung wurde gesagt, man müsse erst den Bundesrat befragen, und das Land sei gar nicht zuständig, sondern nur der Bund. Letzteres stimmt zwar, aber Interventionen seitens der Länder sind durchaus statthaft und auch ratsam. In der Juli-Sitzung haben Sie außerdem gesagt, dass Sie gar nicht die Absicht hätten, etwas zu unternehmen. Ich verstehe nicht, warum.
Mittlerweile wissen wir allerdings, Herr Kollege König, dass sich der Bundesrat am 24. September damit befasst und einstimmig die Fortführung der Städtebauförderung in den bisherigen Quanten eingefordert hat. Das können Sie überall nachlesen, und ich bin überzeugt, Sie wissen das auch.
Noch unverständlicher wird dann die Art der erwähnten Beschlussfassung, wenn man weiß, dass sich in der Sonderbauministerkonferenz am 3. September vielleicht wissen Sie von deren Ergebnissen noch gar nichts - die Fachminister aller anwesenden Bundesländer für die Fortführung der Städtebauförderung in den bisherigen Umfängen ausgesprochen und diese gegenüber der Bundesregierung eingefordert haben. Auch das sollte man zur Kenntnis nehmen. Ich hoffe doch, verehrte Kolleginnen und Kollegen aus der CSU- und aus der FDP-Fraktion, dass Sie Ihren Fachminister nicht hängen lassen, denn er hat sich schon dafür ausgesprochen.
Und so konnte ich es gestern noch schwerer verstehen, dass ein noch schwächerer Ablehnungsgrund, nämlich der, dass man vor den anstehenden Haushaltsberatungen nichts sagen und auch nichts unternehmen wolle, ein ausreichender Grund für die Ablehnung eines vernünftigen Antrags sein könnte. Das ist absolut nicht nachvollziehbar. Ich kann Ihnen sagen, dass die Stimmung, die damit hervorgerufen wurde, für Sie nicht gut ist. Ich hoffe, dass Sie das noch korrigieren.
Dabei haben Sie in derselben Sitzung noch betont, dass Sie für die Fortführung dieser Städtebaumittel schwer kämpfen wollen. Ich frage mich: Was ist das für ein Kampf, wenn er noch gar nicht begonnen wird und gar nicht die Absicht besteht, ihn zu führen?
Herr Staatsminister Herrmann, ich bin Ihnen persönlich dankbar, dass Sie sich schon in mehrfachen Bekundungen für die Fortführung der Städtebauförderung eingesetzt haben, und ich hoffe, dass diese Ihre Erklärungen auch bei Ihren Kolleginnen und Kollegen in den Regierungsfraktionen Gehör gefunden haben. Ich darf also hoffen, dass etwas unternommen wird und dass die Anträge, die heute von den GRÜNEN, von den Freien Wählern und von uns mit den gleichen
Inhalten gestellt worden sind, angenommen und von Ihnen unterstützt werden. Ich bitte Sie: Tun Sie etwas für die Kommunen und lassen Sie sie nicht im Stich! Anderenfalls würde eine dramatische Entwicklung eintreten, die Bayern nicht vertragen kann.
Gut, Herr Kollege König. Wenn Sie das Ganze als Schauspiel bezeichnen, dann bin ich gern Schauspieler bei diesem Stück. Das sage ich Ihnen schon. Ich kann mir gar nicht vorstellen, lieber Herr Kollege, dass das nicht ernst zu nehmen ist. Was vergeben Sie sich denn, wenn Sie gegenüber der Bundesregierung einfordern, dass die Städtebauförderung in der bisherigen Höhe weitergeführt wird, so wie das Ihr zuständiger Fachminister getan hat? Das haben wir gerne lobend und anerkennend zur Kenntnis genommen. Warum unterstützen Sie das nicht? Das kann doch unabhängig von den Haushaltsberatungen stattfinden, Herr Kollege König.
Ich weiß gar nicht, wie Sie behaupten können, ich hätte Sie falsch zitiert. Ich habe Sie wörtlich zitiert,
und ich habe aus dem Protokoll der beiden Sitzungen Ihre Wortmeldungen festgehalten.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleich einleitend zu meinem Vorredner, Herrn Lorenz: Ich denke, Ihre Aussage bezüglich kritischer Äußerungen bezog sich nicht auf unsere Fraktion.
Die EU-Mitgliedsländer sind durch eine europäische Verordnung veranlasst, bis zum Jahr 2011 einen Zensus durchzuführen. Am 8. Juli vergangenen Jahres bzw. 2009 hat der Bundestag ein entsprechendes Zensusgesetz beschlossen. In gleicher Weise ist auch Bayern aufgefordert, ein ähnliches Gesetz mit gleichem Inhalt zu beschließen, wobei insbesondere organisatorische und technische Ausführungen festgelegt werden sollen. Etwas weniger günstig erscheint mir die Tatsache, dass es keine bundeseinheitliche Erhebung gibt, denn bei 16 unterschiedlichen Einzelgesetzen mit zum Teil wohl nur geringen Unterschieden könnten gerichtliche Befassungen möglicherweise problembehaftet sein. Grundsätzlich erkennen wir auch aus datenschutzrechtlicher Sicht keinen Anlass für eine Beanstandung. Deshalb hatten wir schon bei der Ersten Lesung auf eine Aussprache verzichtet und ähnlich haben wir uns im federführenden Ausschuss verhalten.
Der registergestützte Zensus erfasst 10 % der Haushalte lediglich in Stichproben und erfordert sicherlich keine Überanstrengungen, übermäßige oder gar unzumutbare Belastungen für die Bürger. Sie werden bei der Datenerhebung auch durch die Möglichkeit
sinnvoll unterstützt, auf schon öffentlich-rechtlich erfasste Daten zuzugreifen. Insgesamt ist das eine kostensparende Variante. Zudem bleibt festzustellen wie schon vorhin erwähnt -, dass der Zensus, der zuletzt vorgenommen wurde, schon mehr als 25 Jahre zurückliegt, in der ehemaligen DDR schon fast 30 Jahre. Für zukunftsorientierte Planungsvorhaben, sowohl aus Sicht der EU als auch aus Sicht des Bundes, der Länder oder der Kommunen, bieten solche erhobenen Daten wertvolle Erkenntnisse und leisten sinnvolle Unterstützungsmöglichkeiten. Das gilt zum Beispiel für die Neuorientierung beim Länderfinanzausgleich. Vorgebrachte Bedenken werden auch von Bayerns oberstem Datenschützer, Herr Thomas Petri, entkräftet, weil er mit der vorgesehenen Kontrolle die Sicherheit im Vorgehen für absolut gewährleistet ansieht.