Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/15696 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf der Drucksache 16/17247 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der 1. August 2013 eingefügt wird. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
- Das ist sehr unübersichtlich. Das liegt nicht nur daran, dass Sie stehen. Das geht teilweise quer durch die Fraktionen. Das macht es uns schwer. Würden Sie mir bitte noch einmal die Zustimmung signalisieren? – Ich sage, das ist die Mehrheit. Ich bitte, die Gegenprobe anzuzeigen. – Das sind weniger. Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen. Ich stelle fest, das
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Es ist beantragt worden, diese in namentlicher Form durchzuführen. Daher rufe ich die namentliche Abstimmung auf. Wir nehmen uns fünf Minuten Zeit. Die Abstimmung ist eröffnet. Die Urnen stehen an den üblichen Plätzen.
Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist abgelaufen. Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Das Ergebnis wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Jetzt hat nach § 133 der Geschäftsordnung Herr Kollege Streibl gebeten, eine Erklärung zur Abstimmung abgeben zu dürfen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären und sagen, dass ich dieses Gesetz aus voller Überzeugung und aus tiefstem Herzen abgelehnt habe.
Denn für mich bedeutet es das Einbrechen einer weiteren Ökonomisierung in die Lebensverhältnisse und Lebensbereiche. Hierbei geht es – der Herr Minister hat es gesagt – um 12 von 8.760 Stunden im Jahr. An diesen 12 Stunden wird das Wirtschaftssystem in Bayern doch nicht zerbrechen. Wäre es so schlimm, dann sähe es schlecht für uns aus.
Meine Damen und Herren, in der Präambel der Bayerischen Verfassung heißt es zu Beginn, man gebe sich diese Verfassung angesichts des Trümmerfelds, zu dem ein Staat und eine Gesellschaftsordnung ohne Gott geführt hätten. Deswegen sage ich: Wehret den Anfängen!
Es wird argumentiert, dass sich die Lebensverhältnisse geändert hätten. Das mag wohl sein. Aber welchen Sinn und Zweck haben denn die stillen Tage? Sie haben einesteils den Sinn, eine Zäsur im Alltäglichen zu schaffen, sodass man zur Ruhe kommen und gerade die Lebensverhältnisse, die sich ändern, reflek
tieren kann. Das wird hier wieder negiert. Zweitens sind sie Tage des Gedenkens. Hierbei geht es nicht nur um kirchliche Tage, sondern zum Beispiel auch um den Volkstrauertrag. Wir leben heute in einer Gesellschaft und in einer Welt, in der wir an diesen Tagen nicht nur der Opfer von Gewalt und Vertreibung in der Vergangenheit gedenken, sondern auch der Opfer, die wir heute in Afghanistan, im Kosovo und sonst wo zu beklagen haben.
Was ist das für eine Gesellschaft, die nicht mehr der Toten gedenkt, in der die Toten nur noch tot sind?
Man sollte die Möglichkeit bieten, dass die Gesellschaft an diese Opfer denken kann. Daher bedaure ich, dass sich die CSU-Fraktion hat über den Tisch ziehen lassen.
Meine Damen und Herren, diese zwölf Stunden sind, wie ich schon sagte, der Einstieg in den Ausstieg. Sie werden sich schwertun, zukünftige Argumentationen und Diskussionen abzuwehren, wenn Sie einmal abgewichen sind.
Daher kann ich dieses Gesetz nur aus tiefster Überzeugung ablehnen und bedaure, dass Sie es nicht konnten.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (Drs. 16/15831) - Zweite Lesung
Auf die Aussprache wurde verzichtet. Darauf haben sich die Fraktionen geeinigt. Damit kann ich gleich zur Abstimmung kommen.
Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/15831 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf der Drucksa
che 16/17253. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme, der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmte bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2013" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, der FDP, die Fraktion der FREIEN WÄHLER sowie die Kollegin Dr. Pauli (fraktions- los). Gegenstimmen! – Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dem Gesetzentwurf ist damit zugestimmt.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und Frau Dr. Pauli (fraktionslos). Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen! – Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine.
Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes".
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 15 aufrufe, darf ich bekanntgeben, dass die CSU-Fraktion zum Tagesordnungspunkt 17 namentliche Abstimmung beantragt hat.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Kirchensteuergesetzes (Drs. 16/16011) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Jetzt darf ich das Wort Herrn Kollegen Unterländer erteilen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei der Abgeltungssteuer, die seit 1. Januar 2009 gilt, hat es als Übergangsregelung ein Antragsverfahren gegeben. Dadurch entstanden den Kirchen erhebliche Steuerausfälle. Um die
Steuerausfälle wieder auszugleichen, soll die Kirchenkapitalertragsteuer durch die Banken und Versicherungen in einem Abzugsverfahren einbehalten werden, ohne dass dazu ein Antrag gestellt werden muss. Dazu soll ein bestimmtes System beim Bundeszentralamt für Steuern auf der Grundlage der dort bereits gespeicherten Daten eingerichtet werden, das allerdings den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht. Dem soll das Landesrecht angepasst werden. Außer den GRÜNEN haben sämtliche Fraktionen in allen Ausschüssen dem Gesetzentwurf zugestimmt. Ich halte die Gesetzesänderung für notwendig, um zu einer ausgeglichenen Entwicklung der Steuereinnahmen bei den Kirchen zu kommen. Deshalb muss diese Anpassung erfolgen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Drei Minuten und 39 Sekunden bleiben noch übrig.
Den Hintergrund hat Kollege Unterländer zutreffend erläutert. Wir beschließen hier im Grunde genommen eine technische Lösung, um eine adäquate Basis für die Erhebung der Kirchensteuer zu haben. Es geht nicht um die Frage der Kirchensteuer als solche. Es geht vielmehr um datenschutzrechtliche Bewertungen. Wir haben es in der Vergangenheit schon oft erlebt, dass solche Hinweise nicht ernst genug genommen werden. Insofern ist es richtig und vernünftig, auch datenschutzrechtliche Fragen zu erörtern. Ich glaube aber, dass das in den Ausschüssen ausreichend gewürdigt worden ist. Unter Würdigung aller Einwände und Diskussionen kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Ich glaube, das genügt an dieser Stelle.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorredner haben es sehr zutreffend dargestellt. Es geht nicht um die Kirchensteuer an sich, sondern um die Art und Weise der Erhebung. Datenschutzrechtliche Belange stehen zwar im Raum. Wir sind aber der Ansicht, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen können, und bitten auch den Rest des Hauses, das mitzutragen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die Abführung der Abgeltungssteuer konnte bisher ein Bankkunde seine Bank anweisen, diesen Betrag von sich aus an die Kirche abzuführen. Er konnte dies aber auch gegenüber dem Finanzamt mit seiner Steuererklärung tun. Somit hatten die Bankkunden bisher eine eigene Kontrolle über ihre Daten. Die Religionszugehörigkeit gehört durchaus zu den sensiblen persönlichen Daten. Jetzt soll aus der bisherigen Zustimmungslösung für die Abführung der Steuer eine Widerspruchslösung gemacht werden. Die Banken sollen automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern anfragen, welche Religion ein Kunde hat, und die Kirchensteuer direkt an die Kirchen überweisen. Falls ein Kunde das nicht will, kann er Widerspruch einlegen. Es wird aber nicht einmal klar geregelt, wie die Kunden über ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Wie gesagt, es handelt sich um sensible persönliche Daten, von denen der eine oder andere nicht möchte, dass sie ein Bankmitarbeiter oder eine Bankmitarbeiterin erfährt.