Aber es dauert nicht mehr lange, dann sind Sie das alles los. Deshalb sage ich noch zum Schluss: Bald beginnen die Bayreuther Festspiele. Am 25. Juli kommt der "Fliegende Holländer". Das passt. Aber noch besser würde für die CSU das Programm des 31. Juli passen, die "Götterdämmerung".
Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden gem. § 82 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
Gemäß § 82 unserer Geschäftsordnung ist der Vollversammlung über die Behandlung der Petitionen jeweils für die Hälfte der Wahldauer des Landtags mündlich zu berichten. Die Berichterstattung obliegt federführend dem Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden. Hierzu erteile ich dem Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hans Joachim Werner von der SPD, das Wort. Bitte schön Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In § 82 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags ist geregelt, dass der Vollversammlung über die Behandlung der Petitionen jeweils für die Hälfte der Wahldauer des Landtags mündlich berichtet wird. Für die erste Hälfte habe ich das am 10. Februar 2011 getan. Die zweite Hälfte soll Gegenstand meiner heutigen Ausführungen sein. Dabei
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, seit Beginn der Legislaturperiode im Herbst 2008 bis heute sind insgesamt 11.311 Petitionen im Bayerischen Landtag eingegangen. Das ist ein bedenklicher Rückgang gegenüber den Eingangszahlen der vergangenen Legislaturperioden. In der letzten Legislaturperiode waren es noch 14.082. In der Legislaturperiode davor waren es 14.445. Etwas freundlicher sieht die Sache aus, wenn man einen anderen Wert berücksichtigt, nämlich die Zahl derjenigen, die eine Petition mit ihrer Unterschrift aktiv unterstützen. Bei solchen Sammeloder Massenpetitionen unterschreiben oft Tausende von Menschen. Zählt man diese Unterschriften bzw. die Bürgerinnen und Bürger dazu, kommt man auf 507.000 Personen, die sich in den vergangenen fünf Jahren mit einer Petition an den Bayerischen Landtag gewandt haben. In der letzten Legislaturperiode waren es 440.000.
Starke Unterstützung fand insbesondere eine Petition mit dem Ziel, Verbesserungen im Grundschulbereich zu erreichen. Sie trug über 100.000 Unterschriften. Eingaben im Zusammenhang mit der Novelle des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes haben 54.000 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben. Zwei Eingaben zur Abschaffung der Studiengebühren hatten jeweils 32.000 Unterschriften. Für die Petition "Keine Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken" haben sich 31.000 Menschen eingetragen. Dies zeigt, welch immense Dimension und Bedeutung dem Petitionswesen auch bei allgemeinen politischen Themen zukommt.
Dass Petitionen auch etwas bewirken können, zeigen folgende Zahlen: 2.477 Petitionen, das sind 24,5 % von allen, konnten positiv beschieden werden. Fast die Hälfte davon sind positive Erledigungs-Beschlüsse nach § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung. Bei diesen Beschlüssen hat die Staatsregierung schon in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass dem Anliegen der Petenten wenigstens teilweise abgeholfen werden konnte.
Bei den Berücksichtigungsbeschlüssen fällt die Quote leider nur gering aus. Nur 97 Fälle, rund 0,9 %, fallen unter diese Kategorie. Hier gibt es ganz sicher noch Luft nach oben.
Deshalb appelliere ich an uns alle, vor allem an die Regierungsfraktionen: Lassen Sie uns dieses schärfste Schwert des Petitionsrechts zücken, wenn es sich aufdrängt, dass die Verwaltung im konkreten Fall
auch anders, nämlich zugunsten des Petenten, hätte entscheiden können, aus unserer Sicht hätte entscheiden müssen.
Das sind wir all denjenigen schuldig, die sich Hilfe suchend an uns wenden. Man muss nur wollen. Dafür muss auch eine größere Bereitschaft seitens der Regierungsfraktionen bestehen. Das sind vielleicht schon bald andere.
Apropos Regierung: Meine Damen und Herren, leider ist es immer noch so, dass es die Staatsregierung als Niederlage begreift, wenn ein Ministeriumsvertreter aus der Ausschusssitzung mit einem Berücksichtigungsbeschluss zurück kommt. An die Adresse der Kabinettsmitglieder gewandt: Bitte fürchten Sie doch die Berücksichtigungsbeschlüsse nicht wie der Teufel das Weihwasser. Berücksichtigungen sind ein ganz normaler parlamentarischer Vorgang. Vor allem sind sie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, für die wir Politik machen. Manchmal habe ich fast den Eindruck, wir müssten die Staatsregierung zum Jagen tragen. Ich komme darauf noch zurück.
Zunächst zur Rangliste der Ausschüsse bezüglich der Häufigkeit der Petitionen: Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hatte 2.800 Petitionen zu behandeln. Das sind knapp 25 % aller Eingaben. An zweiter Stelle rangiert der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes mit 1.468 Petitionen, gefolgt vom Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz mit 1.263 Petitionen und dem Haushaltsausschuss mit 1.159 Petitionen.
Ich habe auch etwas Neues anzubieten: Wir haben erstmals statistisch erfasst, wie lange Petitionsverfahren dauern. Vom Eingang der Petition bis zum abschließenden Beschluss dauert es im Mittelwert genau fünf Monate. Damit mag mancher zufrieden sein. Ich bin es eher nicht. Kolleginnen und Kollegen, wir sollten wirklich ein bisschen mehr Gas geben. Das gilt vor allem für die Stellungnahmen der Staatsregierung. Es könnte gut sein, dass dazu bald eine Initiative unsererseits kommt. Das muss einfach schneller gehen.
Meine Damen und Herren, ich gebe unumwunden zu, dass Bayern im Petitionswesen in mancherlei Hinsicht vorbildlich aufgestellt ist. Petitionen werden bei uns, anders als in allen anderen deutschen Parlamenten, öffentlich behandelt. Das ist sicher ein riesiger Pluspunkt. Ich halte auch weiterhin so viel Transparenz wie nur irgend möglich für unverzichtbar. Auch in
elektronischer Hinsicht kann sich Bayern sehr gut sehen lassen. Seit 2006 können Petitionen per E-Mail eingereicht werden. Seit 2010 gibt es die elektronische Petitionsakte. Seit 2011 können wir Abgeordneten auf diese elektronisch gespeicherten Petitionsunterlagen auch direkt online zugreifen – eine wirklich deutliche Verbesserung der Informationsgrundlagen. Jedes Ausschussmitglied, auch wer nicht Berichterstatter oder Mitberichterstatter ist, kann sich einen Überblick über die Einzelheiten der auf der Tagesordnung stehenden Eingaben verschaffen, gegebenenfalls auch kurzfristig in der Sitzung mit dem Laptop. Das soll keine Aufforderung sein, man sollte sich schon auf die Sitzung konzentrieren. Aber manchmal ist dies einfach nötig.
Meine Damen und Herren, die Entwicklung geht weiter. Das Landtagsamt arbeitet intensiv daran, dass die Kommunikationsströme zwischen Landtag und Staatsregierung in Petitionsangelegenheiten in Zukunft nicht nur auf dem Papierweg, sondern auch elektronisch funktionieren. Davon versprechen wir uns, dass Petitionen noch etwas schneller erledigt werden können. Allerdings gibt es einen Punkt, bei dem Bayern leider, leider ganz gewaltig hinterherhinkt und wo wir zur Fortentwicklung des Petitionswesens unbedingt tätig werden müssen, wenn wir nicht weiter abgehängt werden wollen. – Ich meine die öffentliche Petition.
Worum handelt es sich dabei eigentlich genau? – Mit öffentlicher Petition ist nicht gemeint, dass wir sie in öffentlicher Sitzung behandeln – das ist bei uns seit eh und je so. Der Begriff öffentliche Petition steht vielmehr dafür, dass Petitionen im Einvernehmen mit dem Petenten von Anfang an auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht werden, wenn der Petitionsgegenstand von allgemeinem Interesse ist. Dort haben dann alle interessierten Bürger die Möglichkeit, die Petition innerhalb von sechs Wochen durch einfaches Klicken als sogenannte Mitzeichner zu unterstützen bzw. sogar einen schriftlichen Diskussionsbeitrag dazu ins Netz zu stellen. Das ist lebendige Demokratie, meine Damen und Herren.
Welche Petitionen sich dafür eignen, wird natürlich vorab genau geprüft. Einen Anspruch darauf, dass eine Petition in das öffentliche Landtagsnetz gestellt wird, gibt es nicht. Im Anschluss an die sechswöchige Mitzeichnungsphase – das ist nicht viel anders als eine Unterschriftensammlung bei herkömmlichen Sammelpetitionen, allerdings digital unter dem virtuellen Dach des Landtags – wird dann die Petition mit
Vorreiter dieses Verfahrens ist der Deutsche Bundestag. Er hat es im Jahr 2005 als Modellprojekt eingeführt und offiziell 2008 gestartet, und das mit großem Erfolg, meine Damen und Herren. Ich füge mit Blick auf die Regierungsseite in unserem Hohen Haus bewusst hinzu: Die Einführung der öffentlichen Petition erfolgte in der Regierungszeit einer CDU-Bundeskanzlerin. CDU und CSU waren damals im Bundestag ausdrücklich dafür, das zu machen, und sie sind es offensichtlich auch heute noch – leider im Gegensatz zu dieser Seite hier im Bayerischen Landtag. So hat es mich denn auch ziemlich enttäuscht, dass es in dieser Legislaturperiode nicht gelungen ist, die öffentliche Petition in Bayern einzuführen. Die SPD-Fraktion hat schon früh einen Gesetzentwurf dazu eingebracht, und nach einer interessanten Delegationsreise nach Berlin haben wir ihn auch in den zuständigen Gremien parlamentarisch beraten. Die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER haben zugestimmt. Leider konnten aber CSU und FDP nicht über ihren Schatten springen. Dieses Versäumnis muss schnellstmöglich nachgeholt werden. Deshalb werden wir das Thema öffentliche Petition gleich nach der Landtagswahl wieder auf die Agenda setzen; darauf können Sie sich verlassen.
Inzwischen gibt es in vier Landesparlamenten die öffentliche Petition: in Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Bremer Petitionsausschussvorsitzende, eine CDU-Kollegin, ist Feuer und Flamme für die öffentliche Petition. Sie hat sie uns wärmstens empfohlen. Wenn Sie uns nicht glauben, dann glauben Sie doch bitte schön Ihren eigenen Kolleginnen und Kollegen in den nördlicheren Gefilden Deutschlands.
Wollen Sie wirklich die rote Laterne, mit der wir schon bei der Härtefallkommission ausgezeichnet wurden, auch noch bei der öffentlichen Petition in Händen halten? Seien Sie doch einmal ehrlich: Alle in diesem Haus wollen doch die Härtefallkommission heute überhaupt nicht mehr missen. Sie ist ein ganz tolles Instrument, um Menschen zu helfen. Genauso verhält es sich auch mit der öffentlichen Petition. Also: Springen Sie nach der Wahl über Ihren Schatten, und stimmen Sie dem zu.
Wollen Sie wirklich in der heutigen Zeit, wo die Nutzung des Internets und die digitale Kommunikation praktisch für jedermann völlig selbstverständlich ge
worden sind, Ihre Augen vor den technischen Entwicklungen und dem entsprechend angepassten Kommunikationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger verschließen? Wollen Sie auf das Mehr an politischer Teilhabe der Menschen in unserem Lande, auf ein Demokratieplus, das mit der Öffentlichkeit von Petitionen verbunden ist, wirklich verzichten? – Ich will das nicht glauben. Lassen Sie uns also die öffentliche Petition in der nächsten Legislaturperiode Wirklichkeit werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen danken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme jetzt zu den Berichten aus den einzelnen Ausschüssen, die mir die Kolleginnen und Kollegen Ausschussvorsitzenden zugeleitet haben. Lassen Sie mich mit meinem eigenen Ausschuss, dem Petitionsausschuss beginnen. Aus den mehr als 2.500 Einzelfällen seien vier Eingaben herausgegriffen, auf die ich näher eingehen möchte.
An erster Stelle nenne ich den Fall eines jungen Mannes aus Sierra Leone, der nach rechtskräftig negativ abgeschlossenem Asylverfahren in sein Heimatland hätte zurückkehren müssen. "Momo" Kamara, dessen Eltern in Sierra Leone ums Leben kamen, ist als 14Jähriger auf abenteuerliche Weise nach Deutschland geflüchtet und zuletzt in Prien am Chiemsee angekommen. Dort hat er sich in einer wirklich außergewöhnlichen Art und Weise in allerkürzester Zeit integriert. Er hat sehr schnell Deutsch gelernt, einen Schulabschluss erlangt und eine Lehre als Buchbinder begonnen. Nach Bekanntwerden der Rückführungsmaßnahmen begann eine beispiellose Hilfsaktion aus seiner Umgebung. Praktisch der gesamte Chiemgau steht geschlossen hinter "Momo" Kamara. Mehrere Petitionen, viele Unterstützerschreiben und über 5.000 Unterschriften wurden zugunsten von "Momo" an den Landtag mit der Bitte um Aufenthaltserlaubnis gerichtet. Obwohl die Rechtslage nicht zugunsten des jungen Mannes war, hat sich der Ausschuss an die Seite dieses vollständig integrierten jungen Mannes gestellt und die Eingabe an die Härtefallkommission mit der Bitte um wohlwollende Prüfung überwiesen. "Momo" war bei uns im Ausschuss und hat eine wunderbare, anrührende Rede gehalten, gekennzeichnet von einem großen Verantwortungsbewusstsein. Wir waren alle - das glaube ich sagen zu dürfen, - wirklich schwer beeindruckt von diesem jungen Mann. Ich sage deshalb an dieser Stelle ganz deutlich, weil das Verfahren leider noch nicht abgeschlossen ist: Solche Leute brauchen wir in unserem Land. Es wäre eine Schande, ihnen nicht zu helfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident, es ist vielleicht etwas ungewöhnlich, aber erlauben Sie mir, dass ich mich direkt an "Momo" Kamara wende. – "Momo", Sie brauchen keine Angst zu haben. Sie sind in diesem Land willkommen, und wir Abgeordnete von allen Fraktionen werden alles dafür tun, dass Sie in diesem Land bleiben können, Ihre Ausbildung fortsetzen können und ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft werden.
Nun zu einem Fall, mit dem ich aufzeigen möchte, wie schwer sich die Staatsregierung bisweilen mit Berücksichtigungsbeschlüssen tut. Die Petition zielt auf die Widmungsbeschränkung einer ursprünglichen Sackgasse in Mainburg ab. – Wir werden heute noch mit Herrn Staatssekretär Eck versuchen, eine Lösung zu finden. bisher gibt es diese noch nicht. Nach Ausweisung eines neuen, angrenzenden Baugebiets wurde diese Straße geöffnet und von der Stadt als Ortsstraße gewidmet. Diese schmale Straße ohne Gehweg – zwei Pkws kommen kaum aneinander vorbei – dient als Zubringer zu einem Kindergarten und einer Grundschule und wird nun vielfach als Abkürzung, als Schleichweg zur Ortsmitte befahren.
Zum Schutz der Kinder und der Anlieger bittet der Gesuchsteller um eine Widmungsbeschränkung. Der Ausschuss sah das Anliegen als begründet an und beschloss im Juni 2010 – so lange läuft das schon –, die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Seitdem weigert sich die Staatsregierung beharrlich, den Berücksichtigungsbeschluss zu vollziehen, obwohl wir ihn noch einmal bestätigt haben und die Prüfung durch den Verfassungsausschuss ergeben hat, dass unsere Entscheidung in Einklang mit der Verfassung und den Gesetzen steht. Deshalb kam die Petition nach den Vorschriften der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung des Plenums. Die Eingabe wurde zweimal abgesetzt. Es fanden Gespräche zwischen den Ausschussvorsitzenden und dem Innenministerium statt – bisher leider ohne befriedigendes Ergebnis. Schauen wir mal, ob wir vielleicht diesmal etwas zusammenbringen. Wir haben doch weiß Gott in Bayern schon schwierigere Probleme als dieses gelöst. In Gottes Namen – lasst uns auch hier eine vernünftige Lösung finden.
Auf einen weiteren Fall bin ich fast ein bisschen stolz. Die 17-jährige Tochter des Petenten besaß eine Fahrerlaubnis nach BF 17 mit Begleitauflage. Sie war unfallfrei unterwegs. Die junge Frau hat einen Weg von elf Kilometern zu ihrer Arbeitsstätte. Sie wurde von Ihrer Mutter dorthin begleitet. Da die Mutter wieder in
das Berufsleben einstieg, entfiel diese Begleitmöglichkeit. Die beantragte Ausnahmegenehmigung, ohne Begleitperson zur Arbeit zu fahren, wurde vom Landratsamt mit der Begründung abgelehnt, dass als Regelmaß für die Erteilung einer Ausnahme eine Mindestentfernung von 20 Kilometern gelte. Die Arbeitsstätte war mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar. Außerdem wenden andere Regierungsbezirke die Ausnahmeregelungen flexibler an. Eine Kollegin am selben Arbeitsplatz aus Niederbayern hat die Ausnahmegenehmigung bekommen, die Tochter des Petenten, die aus Oberbayern kommt, nicht. Deswegen hat der Ausschuss beschlossen, die Eingabe der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Zunächst gab es keinen Vollzug. Erst als wir unseren Beschluss erneut bekräftigt haben, wurde der Eingabe abgeholfen. Inzwischen ist die Tochter des Petenten 18, und sie ist in den sechs Monaten unfallfrei und gut zur Arbeit und wieder nach Hause gekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den anderen Ausschüssen: Die Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Frau Kollegin Heckner, berichtet, dass die Gleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Ausschuss intensiv beschäftigt hat. In der aktuellen Legislaturperiode wurden hierzu 81 Eingaben, die von 7.500 Unterzeichnern unterstützt wurden, behandelt und mit "Material" beschieden. Die durch die Eingaben verdeutlichte Kritik an der 42-Stunden-Woche brachte Bewegung in die Diskussion über die Rückführung der Arbeitszeit. Nach einer ersten Absenkung auf 41 Wochenstunden zum 01.08.2012 gilt für Beamte in Kürze ab dem 1. August 2013 nunmehr wieder eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Immerhin, möchte man da sagen.
Die federführende Beratung des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in Bayern war für den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes ein Schwerpunktthema im Jahre 2010. Hierzu gingen insgesamt 30 zum Teil äußerst umfangreiche Eingaben von Einzelpersonen und vor allem von Verbänden ein. Sämtliche Petitionen wurden den Fraktionen zur Verfügung gestellt, was dazu führte, dass zahlreiche Anliegen in Änderungsanträge mündeten, unmittelbar in das Gesetzgebungsverfahren einflossen und wenigstens teilweise zu Verbesserungen führten.
Zum Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz: Zum einen fällt eine Sammelpetition mit über 2.000 Unterschriften auf, die sich für erleichterte Einbürgerungsvoraussetzungen für Kosovaren einsetzte. Bayern verlangt von einbürgerungswilligen Kosovaren nach wie vor ernsthafte
Bemühungen zur Aufgabe der serbischen Staatsangehörigkeit, obwohl das fast ein Ding der Unmöglichkeit ist. Wegen der tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Entlassung nehmen viele Bundesländer generell die Mehrstaatlichkeit hin. Das Innenministerium hat in seiner Stellungnahme die bayerische Haltung noch einmal erläutert. Die Eingaben wurden im Rechtsausschuss aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt; aus meiner Sicht: Leider.