Ich freue mich, dass wir eine gewisse Öffentlichkeitsarbeit erreichen konnten. Der Flyer war in erster Linie von mir angestoßen worden. Ob die Figuren Leo und Lea super waren, ist zwar die Frage, aber wir haben den Flyer im Rahmen eines Wettbewerbs entwickelt. Daran haben sich auch Grundschulen beteiligt. Dabei spielte der Gesichtspunkt der Partizipation eine Rolle. Wenn wir Kinder und Jugendliche an die demokratische Arbeit eines Parlaments heranführen wollen, dann sollte man ihnen sagen: Du kannst dich ganz unkompliziert an diese Stellen wenden; da wirst du gehört; die Politik nimmt dich ernst; das tut nicht nur eine Partei, sondern tun alle Politiker.
Es ist absolut in unserem Sinne, in einer Zeit der Politikverdrossenheit ein Gremium wie die Kinderkommission zu fördern und nach außen zu propagieren, das dem Bürger – in diesem Fall wegen des Alters dem unmündigen Bürger, dem Kind, dem Grundschüler, dem Jugendlichen – vermittelt, dass man sich an eine solche Stelle wenden und bei ihr beschweren kann, dass man da ernst genommen wird und Einfluss nehmen kann. Die Kinderkommission hat also eine ganz wichtige Arbeit geleistet.
Ich ziehe ein Fazit. Die Einsetzung der Kinderkommission war eine gute Entscheidung. Sie ist eine wichtige Einrichtung. Lassen Sie sich bitte nicht von den 15 Beschlüssen täuschen. Selbst wenn diese Zahl wenig erscheint, so sind diese Beschlüsse doch über alle Fraktionen hinweg gefasst worden, und das ist ein super Ergebnis. Es ist nicht das Übliche geschehen, dass die eine Seite anders votierte als die andere und es nie oder fast nie ein Miteinander gegeben hat. Wir hatten immer ein Miteinander. Es war schwer erkämpft. Das hing mit uns selber zusammen; denn jedes Mitglied war auf seine Art sehr eigenwillig. Es war gar nicht schlecht, dass wir in dem Zusammen
Die Einrichtung der Kommission war im Sinne der Bürger, aber auch im Sinne von uns selber. Wir fünf, die wir in der Kommission gearbeitet haben – ab und zu sind wir von Kolleginnen oder Kollegen vertreten worden -, haben Erkenntnisse gewonnen. Bei mir sind das jedenfalls Erkenntnisse, die ich in der normalen Arbeit im Parlament nicht gewonnen hätte.
Von Haus aus habe ich viel mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Dennoch sind in der Kinderkommission bei mir neue Erkenntnisse hinzugekommen. Die Mitglieder haben zumindest eine spezielle Sensibilisierung für Kinder erfahren, die wir weitergeben konnten, durften und mussten. Auch das ist ein wichtiges Ergebnis unserer Arbeit. Auch das Parlament profitiert davon. Wir haben nämlich auf Probleme aufmerksam gemacht, die hier sonst nicht auftauchen.
Den Wünschen und Anregungen, die Brigitte Meyer am Anfang vorgebracht hat und die mit uns allen abgesprochen waren, kann ich mich voll anschließen. Auch in der nächsten Legislaturperiode brauchen wir eine Kinderkommission.
Der Vorsitzwechsel hat sich bewährt. Das Einstimmigkeitsprinzip ist zwar schwierig, hat sich aber ebenfalls bewährt. Das gilt auch für die Nichtöffentlichkeit, die eigentlich im Widerspruch zu der sonstigen parlamentarischen Arbeit steht. Hier ging es eben darum, persönliche Betroffenheiten von Kindern und Familien aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. - Die Termine hätten in einem Sitzungskalender erfasst sein sollen. Wir waren oft fast überfordert, unsere Termine mit den anderen Terminen der verschiedenen Ausschüsse, in denen wir ebenfalls Mitglied waren, unter einen Hut zu bringen.
Ich würde zusammen mit meiner Fraktion ganz klar die Forderung unterstützen, dass die Kommission nicht mehr als Unterausschuss, sondern als Kommission gemäß § 40 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags geführt wird. Wir haben nämlich das komplizierte Antragsrecht bedauert. Wir, alle fünf, mussten unsere Namen unter die Anträge setzen, aber vorher unsere Fraktionen fragen, ob das in Ordnung sei. Das war also sehr bürokratisch. Man hätte es einfacher haben können. Letztlich mussten wir bei jeder kleinen Reise relativ komplizierte Wege beschreiten. Es lief zwar relativ einfach, weil Brigitte Meyer zugleich die Ausschussvorsitzende war; da haben wir oft den kleinen Dienstweg wählen können. Wenn wir diese Möglichkeit nicht gehabt hätten, wäre der Weg wahrscheinlich komplizierter gewesen. Dabei denke ich zum Beispiel an die Reise nach Berlin, um
dort mit der Bundeskinderkommission ins Gespräch zu kommen. Man kann also manches auch anders gestalten. Wenn dies dem neuen Landtag als Wunsch vorgelegt wird, glaube ich, dass es keine Widersprüche geben wird.
Ich wünsche, dass im nächsten Landtag auf jeden Fall wieder eine Kinderkommission eingerichtet wird. Nicht nur unsere Kinder in Bayern – dabei denke ich auch an die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge -, sondern auch das Parlament profitieren davon. Deswegen sage ich Danke dafür, dass es diese Kommission gegeben hat. Ich bitte, dass es sie wieder geben wird. Wir werden uns schon durchsetzen.
Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Ackermann. Ich gehe davon aus, dass das die letzte Wortmeldung im Rahmen der Aussprache ist.
Herr Präsident, Sie wollten wohl sagen, Sie hoffen, dass das die letzte Rede in dieser Aussprache ist. - Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich rede als Stellvertreterin. Ich war auch nicht immer in der Kinderkommission. Ich bin eingesprungen, wenn Frau Stamm, die leider auch heute verhindert ist, nicht kommen konnte. Ich habe mir dennoch ein Bild dieser Kinderkommission machen können. Wenn ich anwesend war, habe ich aktiv mitgearbeitet und an den Beschlüssen mitgewirkt.
Ich kann nur sagen: Hinter dieser Kinderkommission liegt eine sehr harte Arbeit, und zwar nicht nur, weil die Ziele sehr ambitioniert waren und es sehr viele Punkte gegeben hat. Es war ein Prozess der Zusammenarbeit, die erst wachsen und viele Hürden überwinden musste. Aufgrund vieler persönlicher Probleme sind Beschlüsse manchmal nur sehr schwer oder überhaupt nicht zustande gekommen. Ehrlicherweise muss man sagen: Es war ein steiniger Weg, den aber alle mutig und beharrlich bis zum jetzigen Punkt gegangen sind. Ich finde, das ist eine wichtige Tatsache: Das Projekt ist nicht gescheitert, und es ist niemand ausgeschieden. Alle haben tapfer zusammengearbeitet, und deshalb sind auch einige Beschlüsse zustande gekommen. Es sind nicht alle Beschlüsse zustande gekommen; ich gehe später noch darauf ein.
In diesem Zusammenhang möchte ich als stellvertretendes Mitglied den ständigen Mitgliedern der Kinderkommission gratulieren und mich dafür bedanken, dass sie die vielen Termine wahrgenommen und die zahlreichen Debatten in der Kinderkommission durchgestanden haben.
In der Verfassung steht in Artikel 125: "Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes." Man sieht dabei wieder einmal, wie Verfassungsanspruch und Realität auseinanderklaffen. Wenn es so wäre, dann bedürfte es keiner Kinderkommission. Dass Bayern eine Kinderkommission hat, ist anzuerkennen. Diese Kommission wurde aber auch deshalb gegründet, weil Kinder sehr oft nicht die Rechte genießen, die sie in diesem Staat genießen müssten. Sehr häufig können sie nicht so von der Fürsorge profitieren, wie das der Fall sein müsste. Es gibt sehr viele Probleme – die Kolleginnen und Kollegen vor mir haben das bereits angesprochen –, und diese anzusprechen und zum Teil zu bewältigen, hat sich die Kinderkommission zum Ziel gesetzt.
Ich möchte auf die Schwerpunkte des GRÜNEN-Turnusses eingehen. Wir haben uns überwiegend den Problemen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gewidmet und dazu im Landtag eine Veranstaltung organisiert, die mit einer Fotoausstellung, "STATUS" genannt, einherging. In dieser Ausstellung wurde veranschaulicht, wie Flüchtlingskinder oft allein gelassen werden und mit welchen Problemen sie zu kämpfen haben. Wir haben uns dann um einen Einzelfall gekümmert, der zu einer generellen Regelung geführt hat: Drei Flüchtlingsgeschwister wurden in unterschiedlichen Einrichtungen untergebracht. Wir haben davon Kenntnis erhalten, und in der Kinderkommission wurde erreicht, dass das Sozialministerium in Schreiben an die Regierung von Oberbayern und Mittelfranken sowie an die Bundespolizei Rosenheim verlangt hat, dass künftig Geschwister nicht getrennt werden sollen.
Nicht durchsetzen konnten wir uns mit unserem Anliegen, die Anwendung der Handwurzelröntgenuntersuchung zur Altersfeststellung abzuschaffen. Diese Methode ist sehr umstritten und nicht zielgenau. Sie wird nach der Erklärung des Deutschen Ärztetages abgelehnt. Leider konnte sich die Kinderkommission aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips nicht dazu durchringen, diese Untersuchungsmethode abzuschaffen. Wir bedauern das. Nach wie vor ist die Polizei befugt, die vorläufige Entscheidung über das Alter zu treffen. Von dieser Entscheidung über das Alter hängt die Unterbringung ab. Jugendliche über 16 Jahre müssen schon jetzt in die ganz normalen Gemeinschaftsunterkünfte, deren Zustand derzeit verstärkt von allen, auch von Ministerpräsident Seehofer, kritisiert wird. Das ist nicht in Ordnung, und wir wollten sicherstellen, dass Kinder nicht in diese Gemeinschaftsunterkünfte müssen.
Ein weiterer Schwerpunkt war das Thema Kinder und gesunde Ernährung. Wir haben das Luisengymnasium in München besucht. Dort wird von Kindern im Rahmen einer Projektgruppe eine Mensa betrieben, in der gesunde Mahlzeiten serviert werden. Wir sind vom Kultusministerium ein bisschen hereingelegt wurden. Wir wurden dahin gehend beraten, als Minimalkonsens – auch damit konnten wir uns nicht durchsetzen - vorzusehen, dass derartige Schulversuche in eine Best-Practice-Liste aufgenommen werden. Hinterher haben wir erfahren, dass es diese Best-Practice-Liste gar nicht gibt. Ich würde für die Zukunft darum bitten, dass etwas ehrlicher miteinander umgegangen wird und vom Kultusministerium nicht mit gezinkten Karten gespielt wird.
Besonders begrüße ich den Besuch der Schlauschule, obgleich dieser nicht in unserem Turnus war. Es handelt sich um ein Projekt zum schulanalogen Unterricht, in welchem Migrantenkinder und unbegleitete Minderjährige mit einem Riesenerfolg von unglaublich engagierten Lehrkräften zum Hauptschulabschluss geführt werden, den sie an anderen Hauptschulen ablegen und damit beweisen, dass sie genauso viel leisten können wie andere Hauptschüler. Dass dieses Projekt endlich vom Freistaat eine Förderung erfährt, nachdem es sich vorher ausschließlich aus Spenden mit Unterstützung der Stadt München finanziert hat, begrüße ich außerordentlich, da damit bewiesen wird, dass Kinder mit Migrationshintergrund und sogar Kinder, die erst mit 16 als Analphabeten hierher kommen und der deutschen Sprache nicht mächtig sind, innerhalb weniger Jahre den qualifizierten Hauptschulabschluss ablegen können. Hut ab vor diesen Kindern und Jugendlichen! Damit ist gezeigt, dass sie bei entsprechender Förderung genauso viel leisten können wie einheimische Kinder.
Zur Geschäftsordnung: Es ist schon mehrfach erwähnt worden, dass Einstimmigkeit erforderlich ist. Das lässt sich vermutlich auch nicht anders machen, weil ansonsten die Mehrheiten entsprechend abgebildet werden müssten. Wir regen an, dass künftig Beschlüsse nicht mehr ohne Argumentation abgelehnt werden sollten, sondern dass von den Mitgliedern der Kinderkommission, die den jeweiligen Beschlussvorschlag ablehnen, zumindest ein Alternativvorschlag gemacht werden soll. Das wäre ein konstruktiver und weiterführender Vorschlag.
Dinge, wie Terminvereinbarungen oder Umformulierungen, eventuell von Mitarbeiterinnen erledigt werden könnten und sich die Kinderkommission nicht einen Großteil ihrer Zeit damit beschäftigen müsste.
Trotzdem: In der Kinderkommission wurden Erfahrungen gesammelt, wie künftig Reibungsverluste vermieden werden können. Die Mitglieder der Kinderkommission sind wichtige Anwältinnen der Kinder gewesen. Ich wünsche der Kinderkommission für die nächste Legislaturperiode viel Erfolg, weniger Reibungsverluste und noch mehr Beschlüsse.
Vielen Dank, Frau Kollegin Ackermann. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt. Noch einmal herzlichen Dank an die Kolleginnen der Kinderkommission für ihre Arbeit.
Ich darf dazu den Kuratoriumsvorsitzenden der Hochschule für Politik, unseren ehemaligen Kollegen Dr. Böddrich, herzlich auf der Besuchertribüne begrüßen.
Das Gesetz zur Reform der Hochschule für Politik München sieht in Artikel 10 a vor, dass der Landtag für den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2018 einen sogenannten "Reformbeirat" bestellt. Ihm sollen Mitglieder angehören, die vom Landtag in der Weise zu entsenden sind, dass jede Fraktion ein Mitglied benennt und diejenigen Fraktionen, denen mehr als 50 Abgeordnete angehören, je ein weiteres Mitglied benennen können. Ferner sollen sowohl die Ludwig-Maximilians-Universität München als auch die Hochschule für Politik und das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst je ein Mitglied entsenden können.
Danach hat die CSU-Fraktion das Vorschlagsrecht für zwei Mitglieder. Alle anderen Fraktionen können jeweils ein Mitglied benennen. Hinsichtlich der von den Fraktionen genannten Abgeordneten verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, hierüber ohne Aussprache im Rahmen einer Gesamtabstimmung zu beschließen.
Wer mit der Bestellung der von den Fraktionen benannten Abgeordneten zu Mitgliedern des Reformbeirats der Hochschule für Politik einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind diese Kolleginnen und Kollegen zu Mitgliedern des Reformbeirats bestellt.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 2)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das war das gesamte Hohe Haus. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Christa Stewens, Renate Dodell, Karl Freller u. a. und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Karsten Klein u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Fraktionsgesetzes (Drs. 16/17523) - Erste Lesung
Dieser Gesetzentwurf soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz überwiesen werden. Gibt es hinsichtlich des Zuweisungsvorschlags Änderungswünsche? – Das ist nicht der Fall.