Aber eines ist sicher. Man muss sich einmal anschauen, welche Innovationsimpulse hiesige Oppositionsparteien zum Beispiel in Baden-Württemberg gegeben haben. Ich denke an die Einführung der Gemeinschaftsschule. In Nordrhein-Westfalen ging es um die Abschaffung von Realschulen und Gymnasien. Ich möchte einmal verstehen, wo da der innovative Ansatz für ein modernes Schulsystem liegt. Das ist hinterwäldlerisch. Das erinnert an Diskussionen der Siebzigerjahre. Da sind Sie ideologisch stehen geblieben. Und hier verkaufen Sie das als Modernisierung.
Seit ich politisch aktiv bin, liegt mir die Stärkung des Schulforums sehr am Herzen. Ich war lange Zeit Schülersprecher und Bezirksschülersprecher; lange ist es her. Sie führen immer wieder die gleichen ideologischen Debatten. Diese haben das Schulsystem nirgendwo in der Welt vorangebracht. Was das Schulsystem voranbringt, sind die Schüler-Lehrer-Relationen – daran haben wir massiv gearbeitet – und zum Beispiel genau das, was wir hier heute verabschieden werden, nämlich die eigenverantwortliche Schule, indem man Kompetenzen der Ebene zuweist, wo die Entscheidungshoheit liegt.
Deshalb gehen wir in die Personal- und Qualitätsentwicklung. Wir geben den Schulleitungen mehr Spielraum. Wir geben ihnen zwei Stunden wöchentlich, in denen sie Konzepte entwickeln können. Das ist all das, was Sie nicht auf den Weg gebracht haben. Insofern kann ich Ihre Unzufriedenheit verstehen. Sie sind mit den Leistungen dort, wo Sie praktische Politik machen, vielleicht höchst unzufrieden. Aber hier in Bayern läuft es hervorragend bei dieser Koalition. Das wird auch in den nächsten Jahren so sein.
Deshalb kann ich resümierend nur Folgendes sagen. Ich höre immer wieder: Es ist nicht genug; man bleibt auf dem halben Weg stehen; das Gesetz verdient seinen Namen nicht. Daraus kann man eigentlich nur zwei Schlussfolgerungen ziehen: Entweder erkennen Sie nicht die Weichenstellungen, die in dieser Legislaturperiode unter CSU und FDP auf den Weg gebracht worden sind, oder Sie wollen es sich nicht eingestehen und uns den Erfolg nicht gönnen. Beides finde ich schade. Die Reden, die Sie heute geschwungen haben, lassen keinen anderen Schluss zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Wir kommen mit diesem wichtigen Projekt der inneren Schulentwicklung zu einem Schlusspunkt dieser Legislaturperiode. Wir kommen mit dem Ansatz der eigenverantwortlichen Schule dem zentralen Ziel, die Unterrichtsqualität in über 5.000 Einzelschulen in Bayern weiterzuentwickeln, einen großen Schritt näher. Ich darf allen, die sich diesem komplexen Werk gewidmet haben, an dieser Stelle herzlich danken. Die Verbände und die Schulfamilie haben sich die Mühe gemacht, dieses komplexe Unterfangen gemeinsam mit uns zu entwickeln.
Zum Ersten. Es geht um die bundesweit anerkannteste Form der Qualitätssicherung und der Evaluierung an den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Weg, wie in Bayern Qualitätssicherung durch die Qualitätsagentur und die innere und äußere Evaluation vorangetrieben wird, wird bundesweit kopiert. Wir geben diesen Dingen eine zusätzliche Sicherheit und Form, indem wir zum Beispiel die Zielvereinbarung als Regelinstrument im Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen festschreiben und indem wir eine völlig neue Form der Elternarbeit auf den Weg bringen. Es geht um die Erziehungsvereinbarung, die an der Einzelschule ganz konkret den Anforderungen gerecht wird, die die Möglichkeit eröffnet, von bestehenden Rechtsvorschriften abzuweichen, und die Gestaltung der konkreten Herausforderung an jedem einzelnen Schulstandort dynamisch unterstützt.
Ich komme zum Herzstück. Dieses besteht aus dem Unternehmen der eigenverantwortlichen Schulen und der Qualitätssicherung durch die Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Führungsstruktur der beteiligten Schulen. Wir können mit der erweiterten Schulleitung, die auch bedeutet, dass wir zusätzliche Leitungszeit in erheblichem Umfang zur Verfügung stellen, eine moderne Form der Personalführung, eine zeitgemäße Form der Qualitätssicherung, eine zukunftsweisende Form der Profilbildung, konkret zugeschnitten auf die Anforderungen der einzelnen Schulart, des einzelnen Schulstandorts und auch der Entwicklungsperspektive des einzelnen Schulstandorts, anbieten. Denn die einzelne Schule wird selber darüber entscheiden können, ob und gegebenenfalls wann und in welcher Form und in welcher Formation sie die neuen Instrumente des Entwurfs eines bundesweit führenden Gesetzes zur Weiterentwicklung
Ich betrachte dieses Gesetzeswerk als einen vernünftigen Abschluss einer Legislaturperiode, die sich großen Herausforderungen zu stellen hatte, die große Reformschritte zu vollbringen hatte, nämlich bei der Weiterentwicklung der Pflichtschule, des bayerischen Gymnasiums, der Sicherung des differenzierten Bildungswesens, der Weiterentwicklung der Durchlässigkeit und der Aufstiegschancen in einem leistungsstarken bayerischen Bildungssystem. Wir stellen uns gleichzeitig den täglichen Herausforderungen, die damit verknüpft sind, dass 1,7 Millionen junge Menschen in unseren Schulen erzogen und gebildet werden.
An dieser Stelle bedanke ich mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen für vielfältigste Unterstützung in den vergangenen fünf Jahren. Wir konnten für die Zukunft der Menschen in diesem Land ein gutes Stück Arbeit tun.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/16310, der Änderungsantrag auf Drucksache 16/16923 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses auf Drucksache 16/17659 zugrunde.
Vorweg lasse ich über den vom endberatenden Ausschuss zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 16/16923 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER und Frau Kollegin Dr. Pauli (fraktions- los). Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/16310 empfiehlt der federführende Ausschuss zur unveränderten Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen von CSU und FDP angenommen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Diese wird auf Antrag der CSU-Fraktion in namentlicher Form durchgeführt.
Wir haben dafür drei Minuten Zeit. Ich bitte Sie, danach noch für ein paar Minuten hierzubleiben, weil wir dann noch eine Abstimmung in einfacher Form durchführen werden. Die namentliche Abstimmung beginnt jetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die drei Minuten sind um. Damit ist die namentliche Abstimmung geschlossen.
Wir kommen zum Blindengeldgesetz zurück. Dazu hatte die SPD-Fraktion den Änderungsantrag auf Drucksache 16/16326 eingebracht, über den namentlich abgestimmt wurde. Mit Ja haben 66 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 87, Stimmenthaltungen: keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Jetzt können wir über den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/15514, den der federführende Ausschuss zur unveränderten Annahme empfiehlt, in einfacher Form abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und Frau Kollegin Dr. Pauli (fraktionslos). Wer möchte ablehnen? – Niemand. Wer enthält sich der Stimme? – Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Dem Gesetzentwurf ist damit zugestimmt worden.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir jetzt die Schlussabstimmung durch, dieses Mal in einfacher Form. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und der SPD sowie Frau Kollegin Dr. Pauli (frak- tionslos). Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das sind die Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit so
Ich darf Sie noch darüber informieren, dass wir morgen Vormittag um 9 Uhr beginnen, und zwar mit Tagesordnungspunkt 19, Zweite Lesung zum Gesetzentwurf zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz. Die ersten Redner morgen früh werden sein: Kollegin Dr. Strohmayr, Kollege Seidenath, Kollege Felbinger, Kollege Gehring und Kollege Dr. Barfuß – damit Sie wissen, wann Sie heute ins Bett gehen müssen. Dieser Punkt endet morgen früh gleich mit einer namentlichen Abstimmung; auch darauf möchte ich Sie hinweisen.
Wenn Sie noch ein paar Minuten blieben, könnte ich noch das Abstimmungsergebnis bekannt geben. Das tue ich aber gegebenenfalls auch ohne Sie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vorliegen. Es war die Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtsgesetz auf Drucksache 16/16310. Mit Ja haben 87 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 64, Stimmenthaltungen: null. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen worden. Das Gesetz hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen".
Ich schließe die heutige Sitzung. Wir sehen uns morgen um 9 Uhr wieder. Einen schönen Abend in Schleißheim! Die Busse fahren um 18.30 Uhr ab. Auf Wiedersehen!