Eine weitere Peinlichkeit, von der Frau Kollegin Aures schon berichtet hat, war der Auftritt des Präsidenten des Landesamtes für Steuern, Herrn Dr. Jüptner. Er hat mit seinen süffisanten und sophistischen Ausfüh rungen über Aktenvermerke, die dann welche sind, wenn sie es dann doch nicht sind, oder vielleicht sein könnten, wenn sie es doch wären, mit dem Ernst des Themas Schindluder getrieben. Das war der Aufarbei tung des Falles nicht dienlich, sondern respektlos. In gewisser Weise hat er das Haus sogar verhöhnt, als er sagte, der Ausschuss habe nicht nachgefragt, um welche Aktenvorgänge es sich gehandelt habe. Dabei war das Interesse an diesen Vorgängen und den da zugehörigen Akten handgreiflich. Er aber hat das ein fach verschwiegen.
Sehr geehrte Damen und Herren, theoretisch hat die Staatsregierung die Pflicht, das Parlament bei der Wahrnehmung seines Kontrollrechts zu unterstützen. Sie hat sich dabei von dem Interesse an der vollstän digen Aufklärung des Sachverhalts leiten zu lassen. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Von einem Interesse an Aufklärung und Unterstüt zung konnten wir leider nicht allzu viel spüren. Wir haben zwar viele Akten bekommen; aber man musste erst etliche Vorhalte machen, bis man von den Betei ligten konkrete Auskünfte bekam. Einige Beamte waren schlecht auf ihre Vernehmung vorbereitet und konnten auch anhand der Akten bestimmte Abläufe kaum rekonstruieren.
Wir sind mit 96 Akten bedient worden. Die Vollstre ckungsakte war allerdings nicht darunter, was uns bei der Aktenflut erst zu spät aufgefallen ist.
Meine Damen und Herren, die interessierte Öffentlich keit, die über Tage hinweg unsere Sitzungen vor Ort verfolgt hat, wird es sicherlich nicht verwundern, dass wir in unserem Minderheitenbericht zu einem vernich tenden Ergebnis kommen – im Gegensatz zum Mehr heitsbericht. Die Unfähigkeit, auch nur den kleinsten Fehler einzuräumen, ist beschämend. Dieses Fehlen einer Fehlerkultur ist einer Demokratie letztlich unwür dig.
Wir, die FREIEN WÄHLER, die SPD und BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN kommen in unserem Minderhei tenbericht zu dem Ergebnis, dass alle beteiligten Be hörden auf allen Ebenen viele und gravierende Fehler gemacht haben. Der Landtag, aber auch die Öffent lichkeit wurde mehrfach falsch informiert. Deshalb be halten wir es uns ausdrücklich vor, eine weitere Aufla ge dieses Untersuchungsausschusses zu fordern, wenn sich das als notwendig erweist.
Die Staatsanwaltschaft – eigentlich Wächterin der Ge setze – hat in diesem Fall versagt, da sie nur sehr ein seitig, zulasten von Herrn Mollath, ermittelt und die der Entlastung dienenden Fakten nicht genügend be achtet hat.
Auch die Finanzbehörden haben enttäuscht und ver sagt. Wenn man hört, dass man dort die Botschaft vonseiten der Justiz, Mollath sei möglicherweise un zurechnungsfähig, sehr willig aufgenommen und als Argument dafür genommen hat, um, so wörtlich, "die Akte totzumachen", dann ist auch das beschämend. Wenn man auf die Nachfrage, warum nicht nach die sen 106 Seiten Verteidigungsschrift, die 12 Seiten mit validen Beweismitteln enthielt, gefragt wurde, die Ant wort bekommt, wenn ich nach diesen 106 Seiten ge fragt hätte, dann hätte ich sie ja auch lesen müssen, dann ist das noch beschämender, meine Damen und Herren.
Im Abschlussbericht der Koalition heißt es, für die Aufnahme von Ermittlungen der Steuerfahndung hät ten fünf Bausteine zusammenkommen müssen; wir haben es vorhin gehört. Dem müssen wir ausdrück lich widersprechen. Vom aktuellen Steuerfahnder haben wir erfahren, dass die Anzeige von Herrn Mol lath vom 09.12.2003 in Verbindung mit der 106-seiti gen Verteidigungsschrift damals ein Grund für Ermitt lungen bzw. ein Steuerstrafverfahren gewesen wäre. Allerdings haben diese 106 Seiten damals gefehlt, weshalb man nichts unternehmen konnte. Aber zu dem damaligen Zeitpunkt hätte das ausgereicht. Der
Selbstanzeige, von der auch vorhin gesprochen wurde, hätte es nach Aussage des Fahndungsprüfers 2003 nicht bedurft. Sie war nur insofern notwendig, als man dadurch gewusst hat, dass bestimmte Taten noch nicht verjährt sind.
Dann hat die Steuerfahndung zugeschlagen, und zwar erfolgreich zugeschlagen – Frau Kollegin Aures hat das ja schon gesagt. Deshalb ist es falsch, zu sagen, dass an den Anzeigen von Herrn Mollath nichts dran war. Da ist sehr wohl etwas dran, und es wird ja auch aktuell in dieser Sache ermittelt. Wenn die Steuerfahndung die Unterlagen schon damals ge habt hätte, wären Steuerstraftäter womöglich nicht leer ausgegangen.
Nun zum Justizministerium. Seit 2004, seit fast zehn Jahren ist dieses Haus mit dem Fall Mollath beschäf tigt. Allein dort werden ungefähr 19 Akten geführt, und Berichte werden lieblich hin- und hergeschrieben. Man hat allerdings nie Herrn Mollath einmal persön lich angehört, obwohl er permanent darum gebeten hat. Damals war in dieser Akte schon alles enthalten, was man eigentlich gebraucht hätte. Heute wissen wir aber: 2003 bekam Herr Mollath die Stempel "Spinner" und "Querulant" aufgedrückt, obwohl das damals noch nicht feststand; es gab noch kein Gutachten. Al lein der bloße Verdacht, ein Spinner zu sein, reichte schon aus, dass Herr Mollath nie wieder Gehör be kommen hat. Ihm wurde das notwendige Gehör nicht mehr geliehen, damit er sich auch hätte verteidigen können. Die Kontrolle des Justizministeriums bezüg lich der Staatsanwaltschaft hat in mehrfacher Weise versagt; denn die Tatsachen, die zugunsten von Mol lath hätten ermittelt werden sollen, wurden nicht ermit telt.
Man hat auch versagt, als 2004 die Petition von Herrn Mollath kam. Zwar wurde ein Bericht geschrieben. Es wurde eigentlich nur auf 100 Seiten hingewiesen, nicht aber auf den Inhalt. Auch auf die 12 validen Sei ten wurde nicht hingewiesen.
Man hatte weiter die Strafakte von Herrn Mollath im Haus. In dieser Strafakte waren auch weitere Hinwei se enthalten. In dieser Strafakte befand sich zum Bei spiel auch die Aussage von Frau Mollath, dass sie wegen der Aussagen ihres Mannes ihre Arbeitsstelle verloren hatte. In dieser Akte befanden sich die 106 Seiten sowie ein Schreiben der HypoVereins bank, dass die Innenrevision eingeschaltet worden ist. In diesen Akten waren auch alle Beweismittel. Man hat auch bei dieser Petition dem Landtag keinen Hin weis gegeben.
Man hätte damals nur eins und eins zusammenzählen müssen: die Verteidigungsschrift, die 12 Seiten, den Hinweis auf die Innenrevision, das Ergebnis der In nenrevision, die Kündigung von Frau Mollath und die Tatsache, dass Herr und Frau Mollath wegen dieser Tätigkeit offensichtlich massiv Streit hatten. Das Min deste, was man hätte machen können, wäre gewe sen, das Ganze zu nehmen, den Finanzbehörden zu übergeben und zu sagen: Das könnte euch interessie ren. Selbst das hat man unterlassen. Im Grunde hat man sich schützend vor mögliche Steuerstraftäter ge stellt, weil man solche Anzeigen und solche Strafver folgungen bei uns nicht will. Wie gesagt: Man hat ent lastende Elemente verschwiegen, zum Beispiel alles, was im Revisionsbericht stand.
Frau Ministerin, Sie haben hier im Haus von Anfang an immer alles kleingeredet. Sie haben gegenüber dem Landtag Informationen einseitig und zulasten von Herrn Mollath gegeben. Ihre Berichte im Landtag waren daher unvollständig und einseitig. Damit waren sie auch unbrauchbar. Das beginnt zum Beispiel – wie vorher gesagt – mit der Stellungnahme an den Landtag im Jahr 2004, die einfach unzureichend war, weil sich die Berichterstatter überhaupt kein richtiges Bild von diesen etwa 100 Seiten machen konnten. Man hätte zumindest einen Hinweis auf den Inhalt dieser 104 Seiten geben müssen.
Des Weiteren hat sich Herr Mollath 2005 mit einem weiteren Schreiben an das Ministerium gewandt und sich über die Staatsanwaltschaft beschwert, dass sie seinen Anzeigen nicht nachgeht. Er hat sich sozusa gen an Sie als Fachaufsichtsbehörde gewandt. Was war? – Sie haben ihm geantwortet oder ließen ihm antworten, dass für Anzeigen die Staatsanwaltschaft oder die Polizei zuständig ist. Das Ministerium hat sich schlicht geweigert, seiner Aufsichtspflicht nach zukommen; denn einen Beschwerdeführer darf man nicht an die Stelle zurückverweisen, über die er sich beschwert. Das ist ja grotesk.
Diese Absurdität nimmt auch mit den Schreiben von Herrn Braun ihren weiteren Lauf, der sich 2011 an Sie wandte und auch auf Ihre Aufsichtspflicht hinwies, der eine sogenannte eidesstattliche Versicherung abgab und auch Fragen stellte, auf die er sich vom Ministeri um Antworten erhoffte. Anstatt Antworten zu bekom men, erhielt er vom Gericht, das er gar nicht ange schrieben hat, eine Rechnung. Daran sieht man, wie man mit einem Bürger, der eine Auskunft will, umgeht, wie bürgerfreundlich man arbeitet. Man erhält Rech nungen von ganz anderen Stellen, bei denen man gar nicht angefragt hat, und zwar deshalb, weil das Minis
terium das alles fälschlicherweise als einen Wieder aufnahmeantrag gewertet und an das Gericht weiter gegeben hat, wohl wissend und wohl sehend, dass Herr Braun nicht einmal antragsberechtigt ist, weswe gen das Gericht diesen Antrag logischerweise zurück weisen musste. Da hätte man auch bürgernäher und bürgerfreundlicher handeln können.
Frau Ministerin, Sie sagten noch 2012, dass dies alles etwas Gutes war. Dies ist nur noch grotesk; denn es scheint so, als ob Herr Braun für das Ministerium le diglich einer der zahlreichen und lästigen Unterstützer von Herrn Mollath war. Eine korrekte und unvoreinge nommene Sachbehandlung hätte aber bereits 2011 dazu dienen können, in die Prüfung eines Wiederauf nahmeverfahrens einzusteigen, da genau der von Herrn Braun vorgetragene Sachverhalt Teil des Wie deraufnahmeantrags ist.
Darüber hinaus haben wir Ihre Stellungnahmen im Verfassungs- und Rechtsausschuss vom 8. März 2012, in denen Sie die Prüfung der Revision durch den BGH sozusagen als Qualitätssiegel ver wandt haben. Sie haben aber verschwiegen, dass der BGH im Grunde genommen die Revision mit den übli chen drei Zeilen abgewiesen hat. Deshalb kommt im Nachhinein Herr Dr. Meindl bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass der BGH aufgrund der massiven Rechtsfehler überhaupt nicht richtig prüfen konnte.
Unbrauchbar war auch Ihr Bericht zu der hohen Hürde des Anfangsverdachts. Sie hätten auch sehr wohl darauf hinwirken können, dass Vorermittlungen geführt werden. Das wäre auch legitim gewesen. Die Verteidigungsschrift von Herrn Mollath haben Sie als wirres Sammelsurium abgetan und eigentlich nur die Punkte herausgestellt, die als wirr angesehen werden können. Jene 12 Seiten, die für die Steuerfahndung aber von Bedeutung sind, haben Sie uns im Aus schuss schlichtweg unterschlagen. Auf diese hätten Sie auch hinweisen können. Das wäre ein korrekter und auch differenzierter Sachvortrag gewesen.
Zum Sonderrevisionsbericht der HypoVereinsbank. Hierzu haben Sie auch nur dargestellt, dass es ein Beleg für arbeitsrechtliche Verfehlungen war. Auch wenn man den sogenannten Kronzeugensatz unter schiedlich bewerten kann, so haben Sie ihn uns doch vorenthalten. Sie hätten ihn uns auch sagen können. Sie hätten ihn uns auch sagen müssen, wenn Sie uns vollumfänglich hätten aufklären wollen. Das haben Sie aber nicht gemacht.
Im Nachgang zum Untersuchungsausschuss habe ich Sie noch zweimal angeschrieben, weil uns im Rah men der Ausarbeitung des Abschlussberichtes einige Widersprüche aufgefallen waren, nämlich dazu, wann
der Revisionsbericht in ihrem Haus vorgelegen haben muss. Ich war damals und bin auch heute noch der Meinung, dass angesichts der Aktenlage, die wir haben, der Bericht bereits Anfang 2012 im Ministeri um vorgelegen sein muss. Frau Ministerin, Sie haben im Rahmen Ihrer Zeugenbefragung auf Nachfrage ausdrücklich ausgesagt, die Staatsanwaltschaft und auch der Generalstaatsanwalt hätten zur Anfertigung der Stellungnahme den Revisionsbericht nicht beige legt. Sie haben dies damit begründet, dass Sie sich dann auch alle anderen Akten hätten kommen lassen und hätten durchsehen müssen.
Sie wollten uns glauben machen, man habe sich im Ministerium gar keine Akten, also nicht alle anderen Akten, vorlegen lassen. Aber das ist auch falsch; denn aus den Akten ergibt sich eindeutig, dass dem Ministerium ein ganzes Aktenkonvolut vorgelegt wor den war. Darin waren nicht nur Ermittlungs- und Straf akten enthalten, sondern auch eine Akte, ein Geheft zu AR 233562 aus dem Jahr 2011. Diese Akte enthält aber auch den von der Staatsanwaltschaft angefor derten Revisionsbericht. Eigentlich ist es auch un glaubwürdig, dass gerade dieser Revisionsbericht, über den im Landtag berichtet werden soll, nicht vor gelegt wird.
Darüber hinaus ist auch die Genese des Wiederauf nahmeantrags verwunderlich. Herr Staatsanwalt Dr. Meindl hat sich dieser Aufgabe wirklich mit Herz blut gewidmet und konnte bereits am 18.12. einen Wiederaufnahmeantrag vorlegen, nachdem Sie am 30.11. die Weisung dazu erteilt haben. In diesem An trag wird ausführlich zu den Tatbeständen der Rechtsbeugung geschrieben. Ich möchte einen kur zen Auszug zitieren, der höchst interessant ist:
Aufgrund der massiven Gesetzesverstöße konnte sich der Angeklagte nicht angemessen verteidi gen, da zahlreiche Umstände nicht formell zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung ge macht wurden. Die falsch oder gar nicht festge stellten Zusatztatsachen haben sich massiv auf die Einschätzung der Wahnhaftigkeit und der Ge fährlichkeit ausgewirkt. … Der BGH konnte auf grund der falschen Feststellungen keine Prüfung des Urteils durchführen. Es kann daher mit Si cherheit angenommen werden, dass bei korrekter Vorgehensweise die Unterbringung so nicht an geordnet worden wäre.
Schluss wurde ein Antrag eingereicht, in dem kein einziger Punkt von Rechtsbeugung mehr enthalten ist, ursprünglich ging man von mindestens 14 aus. Man muss es anprangern, wenn jeglicher Vorwurf der Rechtsbeugung weggestrichen wird, weil in Bayern anscheinend nicht sein kann, was nicht sein darf. Rechtsbeugung und Steuerhinterziehung sind wohl Delikte, die es in Bayern nicht gibt.
Ein Weiteres ist sehr seltsam: Über alles ist akribisch berichtet worden; akribisch sind Akten geführt wor den. Sie geben dann sozusagen die historisch einma lige Weisung an die Staatsanwaltschaft, dass ein Wie deraufnahmeantrag eingereicht werden soll. Gerade bei diesem historischen Akt gibt es keine Unterlagen. Bei diesem historischen Akt hat man im Haus nicht die Sinnhaftigkeit eines Wiederaufnahmeantrags ge prüft. Es gibt keine Schriftstücke dazu. Man hat das anscheinend bei einer Tasse Kaffee in der Kaffeekü che beschlossen. Das wird diesem Fall nicht gerecht und ist höchst unglaubwürdig.
Den anderen Sachverhalt hat schon die Kollegin Aures gebracht: Ihre Aussage im Verfassungsaus schuss. Sie haben gesagt, es gebe drei Möglichkei ten, warum Herr Mollath untergebracht sei. Sie haben immer gesagt, Sie bewerten gerichtliche Entscheidun gen nicht. Sie sagen, es sei nicht überraschend, dass Sie sich für die Variante 3 entscheiden, weil er schwe re Straftaten begangen habe und er weiterhin allge meingefährlich sei. Das ist aber eine Bewertung einer Entscheidung, die Sie nicht vornehmen wollten. Sie hätten sich dann neutral und zurückhaltend verhalten müssen.
Frau Ministerin, ihre Berichterstattung war stets von Einseitigkeit und Desinformation des Landtags ge prägt. Ihr Krisenmanagement war letztlich katastro phal und hat den Eindruck erweckt, dass es Ihnen nicht um ehrliche und unvoreingenommene Aufklä rung geht. Bis zum 08.03. hätten Sie alles noch in der Hand gehabt. Sie hätten das Haus umfassend aufklä ren können. Das haben Sie nicht getan. Sie haben in diesem Fall nie eine neutrale Rolle eingenommen.
Sie sind erst dann dazu übergegangen, die Vorgänge kritisch zu hinterfragen, als der öffentliche Druck so groß wurde, dass Sie nicht mehr anders konnten, weil der Ruf nach Ihrem Rücktritt immer lauter wurde. Zu letzt hat sich auch der Herr Ministerpräsident einge schaltet. Sie haben auf der ganzen Linie versagt und Bayern und der Justiz geschadet.
Aus dem Untersuchungsausschuss ziehen wir mehre re Schlussfolgerungen; die erste: dass die personelle Ausstattung der Gerichte und der Steuerfahndung zu
mager ist, dass dort massiv nachgebessert werden muss, bei der Sachmittelausstattung übrigens auch. Der Untersuchungsausschuss hat uns tiefe Einblicke in die Justizverwaltung ermöglicht, die uns erschau dern ließen.
Darüber hinaus gehören die Voraussetzungen der Unterbringung auf den Prüfstand. In Berlin ist man schon darauf aufmerksam geworden, dass der § 63 des Strafgesetzbuches auf den Prüfstand gehört.
Ein weiterer Punkt: Wir sind der Ansicht, dass 56 Jah re einseitige Regierung nicht unbedingt der Unabhän gigkeit der Justiz zuträglich sind.
In den vergangenen Jahren hat man unter einem be stimmten Ministerpräsidenten versucht, die Staatsver waltung nach den Grundsätzen von Wirtschaftsunter nehmen zu führen. Man hat gesagt, man müsse wie das Management denken, man müsse Leistungen messen können. Das mag zwar bei Wirtschaftsunter nehmen gut sein, in der Justiz ist es aber katastro phal, wenn man Richter, Staatsanwälte und Gerichte nach ihren Leistungen, das heißt, nach der Zahl der abgelegten Fälle beurteilt. Der Druck, Akten tot zu machen, wird immer größer. Das ist kontraproduktiv; denn für die weichen Faktoren, wenn es um Wahr heit,Gerechtigkeit und Glaubwürdigkeit geht, wenn man den Parteien erklären muss, was vor Gericht ge rade passiert, und Sachverhalte, die Juristen als nor mal ansehen, in eine verständliche Sprache überset zen muss, fehlt die Zeit.
Frau Ministerin Merk, egal, was Sie jetzt tun: Wir wis sen, Sie sollten zurücktreten. Den Zeitpunkt dafür haben Sie aber eigentlich schon verpasst. In der Rechtsgeschichte und der Geschichte Bayerns wird ihr Name auf ewig mit dem Namen "Mollath" verbun den bleiben. Damit haben Sie Eingang in die Ge schichtsbücher gefunden.