Protokoll der Sitzung vom 04.03.2009

Auf die Frauenakademie ist Georg Barfuß schon ein bisschen eingegangen. 10.000 Euro waren gefordert; dann wurde verhandelt, und dann hat man sich auf 7.000 Euro mehr geeinigt. Ich darf zitieren: Abgeordnete Adelheid Rupp (SPD) geht auf dieses Angebot ein und bedankt sich für die Bemühungen des Wissenschaftsministeriums. - Der Antrag wurde von der SPD zurückgezogen.

(Beifall bei der FDP und der CSU - Eduard Nöth (CSU): Hört, hört!)

Ich will nur sagen: Wir verhandeln auch, und wir stimmen auch zu. Die normalste Sache von der Welt ist, dass man nicht seine Vorstellungen zu 100 % durchbringt.

Jetzt komme ich zu den 38.000 Studienanfängern. Ich habe nur fünf Minuten Redezeit; ich würde aber den Kolleginnen Rupp und Zacharias gerne noch einmal verdeutlichen, wie die Ausgangszahlen sind und wie man dann auf die 38.000 kommt. Das Rechenverfahren ist ganz klar; wir rechnen nicht Pi mal Daumen. Bitte nehmen Sie das so hin. Ich bin gern bereit, das individuell zu begründen.

Dann komme ich zu meinen geliebten Studiengebühren. Da mache ich mich anscheinend bei der Opposition langsam unbeliebt.

(Georg Schmid (CSU): Das kann ich mir gar nicht vorstellen!)

Ich habe gesagt, dass ich alle 32 bayerischen Hochschulen besuche. 18 habe ich schon besucht. Ich kann Ihnen nur sagen: Die Studiengebühren spielen bei der Diskussion mit den Studentinnen und Studenten praktisch keine Rolle.

(Beifall bei der FDP und der CSU - Dr. Thomas Beyer (SPD): Sie reden ja nur mit denen, die drin sind, weil sie sich die Gebühren leisten können!)

- Und jetzt noch eines, Herr Beyer: Ich diskutiere mit den Studentinnen und Studenten alleine, ohne Hochschulleitung. Ich sage Ihnen: Ich muss sie von mir aus sogar auf das Thema Studiengebühren ansprechen.

(Zuruf des Abeordneten Dr. Thomas Beyer (SPD))

Ich spreche genau mit den gewählten Studentenvertretern, mit wem soll ich denn sonst sprechen? - Glauben Sie mir: Die Studiengebühren sind hier kein Thema, hundertprozentig. Wir haben die Drei-Kind-Regelung, wir haben die Zwei-Kind-Regelung. Herr Piazolo, Ihre Ausführungen fand ich echt spannend. Ihre Ausführungen hatten, ich weiß, schon etwas mit dem Thema zu tun. Aber da kann ich jetzt philosophisch gesehen nicht darauf eingehen.

Beim Staatsanteil, Frau Gote, sind wir - ich habe mir das gerade noch einmal bestätigen lassen, nach meinem Wissen etwa bei 15 %, nicht bei 12 %. Denken Sie bitte daran, dass auch im Finanzministerium Titel lagern, die dem Wissenschaftsministerium zugerechnet werden. Das bitte ich zu berücksichtigen.

Nun zu den nichtstaatlichen Theatern. Im Nachtragshaushalt 2008 sind dafür weitere 3 Millionen Euro, im Haushalt 2009 weitere 1,3 Millionen Euro und im Haushalt 2010 weitere 0,3 Millionen Euro vorgesehen. Diese Zahlen zeigen, dass wir dieses Feld durchaus berücksichtigt haben. Natürlich gibt es immer auch Felder, bei denen wenig oder nichts gegangen ist. Das liegt jedoch in der Natur der Sache. Natürlich gehört es zum Ansatz der Opposition, alles schlechtzumachen, und zum Ansatz der Regierung, alles gut zu reden. Die Wahrheit liegt jedenfalls über der Mitte. Damit kann man sehr gut leben. Hier haben wir auch etwas für unsere Kinder getan.

Das gilt auch für die Bibliotheken. Liebe Isabell Zacharias, unbestritten ist, dass die Situation an vielen Hochschulen noch desolat ist. Wir haben jedoch Lösungen auf den Weg gebracht. Ich kenne das Problem genauso gut wie die Hochschulleitungen. Unser Haushalt ist auf die Zukunft und nicht auf die Vergangenheit gerichtet. Sprechen wir in zwei Jahren darüber. Ich freue mich schon darauf.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf zusammenfassend feststellen: Der Entwurf des Einzelplans 15 bietet eine solide finanzielle Basis für die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Kultur im Freistaat Bayern. Er eröffnet der jungen Generation, die verstärkt an die Hochschulen drängen wird, sehr gute Zukunftsperspektiven. Wir werden die Akademikerquote steigern und in gleichem Maße die Zahl der Studienplätze ausbauen. Dadurch wird die Attraktivität Bayerns für Wissenschaft und Forschung gesteigert. Der Einzelplan 15 trägt zur Sicherung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Bayern bei und legt ein klares Bekenntnis zu Kunst und Kultur in diesem Lande ab. Dafür stehe ich ganz persönlich.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Sehr verehrte Damen und Herren, deshalb bitte ich Sie, dem Entwurf des Einzelplans 15 zuzustimmen.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2009/2010, Einzelplan 15, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/439 mit 16/455, 16/481 mit 16/486, 16/488 mit 16/494, 16/503 mit 16/506, 16/511 mit 16/516, 16/567 und 16/569 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 16/659 zugrunde.

Der Einzelplan 15 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/659 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen.

Die Abstimmung soll in namentlicher Form erfolgen. Abstimmungsgrundlage ist der Einzelplan 15 mit den vom Haushaltsausschuss vorgeschlagenen Änderungen.

Für die Stimmabgabe sind Urnen auf beiden Seiten des Sitzungssaals und auf dem Stenografentisch bereitgestellt. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 18.33 bis 18.38 Uhr)

Meine Damen und Herren, die fünf Minuten für die Stimmabgabe sind um. Ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen.

Auf allgemeinen Wunsch warten wir das Zählergebnis nicht ab. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Dabei werde ich auf allgemeinen Wunsch den Tagesordnungspunkt 6 vorziehen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Neuwahl eines berufsrichterlichen Mitglieds

Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass mit Ablauf des 31. Januar 2009 der Präsident des Landgerichts München II, Herr Raphael Singer, in den Ruhestand getreten und damit aus dem Verfassungsgerichtshof ausgeschieden ist. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt als Nachfolger in seiner Eigenschaft als berufsrichterliches Mitglied Herrn Dr. Herbert Veh, Präsident des Amtsgerichts Augsburg, zur Neuwahl vor.

Die Richter-Wahl-Kommission hat am 18. Februar 2009 dem Vorschlag des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, den Wahlvorschlag anzunehmen. Der Vorgeschlagene ist bereit, im Falle seiner Wahl das Amt anzunehmen.

Wir kommen damit zur Wahl. An Ihrem Platz finden Sie einen Stimmzettel, auf dem der vorgeschlagene Kandidat aufgeführt ist. Außerdem ist für diesen Wahlgang die in Ihrer Stimmkartentasche enthaltene gelbe Namenskarte zu verwenden.

Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaals im

Bereich der Eingangstüren sowie auf dem Stenografentisch. Ich bitte, sowohl die Namenskarte als auch die Stimmzettel nicht selbst in die Urnen einzuwerfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamts auszuhändigen. Nur so kann der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden.

Wir beginnen nun mit dem Wahlgang. Für die Wahl stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Stimmabgabe von 18.41 Uhr bis 18.46 Uhr)

Meine Damen und Herren, der Wahlgang ist beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekanntgegeben. Wir fahren zwischenzeitlich mit der Tageordnung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Aktuelle Stunde gem. § 65 GeschO auf Antrag der CSU-Fraktion "Wirtschaftlicher und rechtlicher Verbraucherschutz in Bayern"

In der Aktuellen Stunde dürfen die einzelnen Redner grundsätzlich nicht länger als fünf Minuten sprechen. Auf Wunsch einer Fraktion erhält einer ihrer Redner bis zu zehn Minuten Redezeit. Dies wird auf die Anzahl der Redner der jeweiligen Fraktion angerechnet. Ergreift ein Mitglied der Staatsregierung das Wort für mehr als zehn Minuten, erhält auf Antrag einer Fraktion eines ihrer Mitglieder Gelegenheit, fünf Minuten ohne Anrechnung auf die Zahl der Redner dieser Fraktion zu sprechen.

Erster Redner ist für die Fraktion der CSU Herr Prof. Dr. Bausback.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die CSU hat diese Aktuelle Stunde zum Thema Verbraucherschutz beantragt. Verbraucherschutz ist kein Modethema. Nein, es ist ein ganz zentrales Thema, wenn es um die Erneuerung der sozialen Marktwirtschaft geht. Verbraucher - so definiert es § 13 BGB - ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt. Verbraucher sind letztlich wir alle. Verbraucherschutz ist eine Querschnittsaufgabe der öffentlichen Hand, die sich durch alle Ebenen zieht - angefangen auf der kommunalen Ebene, über die Landesebene, den Bund, die supranationale europäische Ebene bis hin zu internationalen Kooperationsformen. Verbraucherschutz vollzieht sich im Spannungsfeld zwischen der Schutzbedürftigkeit und der Selbstverantwortung des Einzelnen und im Spannungsfeld zwischen der notwendigen Schutzfunktion des Staates einerseits und der entmündigenden Bevormundung andererseits. In der Diskus

sion über das Verbraucherbild spiegelt sich grundsätzlich auch das jeweilige Menschenbild wider. Diskutiert wird hierbei über vielfältige Ansätze zwischen paternalistischer Entmündigung und neoliberalistischer Auslieferung des Menschen gegenüber den Marktmechanismen. Weder das eine noch das andere ist der Ansatz der Christlich-Sozialen Union. Wir gehen vom mündigen Verbraucher aus. Dort, wo der Verbraucher intransparanten oder übermächtigen Strukturen gegenübersteht, muss er in seiner Rechtsstellung gestärkt werden. Er muss in die Lage versetzt werden, seine eigenen Interessen selbst zu wahren.

Heute möchte ich vier Bereiche besonders ansprechen. Wir wollen für Transparenz und Übersichtlichkeit im Tarif- und Angebotsdschungel des Telekommunikationsmarktes eintreten. Der Verbraucher sieht sich heute einem unüberschaubaren Tarifgeflecht gegenüber. Einzelne Angebote sind oft komplex und kaum transparent. Selbst bei einem Anbieter ist es manchmal Glückssache, ob der jeweilige Verkäufer den günstigsten Tarif, einen Sondertarif oder einen Angebotstarif offenlegt. Es kann durchaus sein, dass Sie nach einem halben oder einem Jahr zu Ihrem Telekommunikationsunternehmen zurückkommen und ein Verkäufer Sie fragt, warum Sie damals den Tarif X, den Ihnen ein anderer Verkäufer empfohlen hat, gewählt haben, obwohl der Tarif Y wesentlich günstiger wäre. Die unüberschaubare Vielfalt unterschiedlicher Tarifbedingungen und Tarifdetails macht es schier unmöglich, einen realistischen Preisvergleich anzustellen. Es ist offensichtlich, dass die Informationspflichten nach § 43 a des Telekommunikationsgesetzes nicht ausreichen, um den Verbraucher in die Lage zu versetzen, das seinen Bedürfnissen am besten entsprechende und wirtschaftlich günstigste Angebot auszuwählen. Wir müssen dahin kommen, dass die wesentlichen Tarifmerkmale übersichtlich und einheitlich dargestellt werden, um Vergleichbarkeit und Transparenz zu erzielen. Die Zuständigkeit für die Gesetzgebung liegt beim Bund. Auf Beschlussvorlage Bayerns hat die vierte Verbraucherschutzministerkonferenz die Bundesregierung aufgefordert, unter Beteiligung der Länder ein einheitliches Datenblatt zu entwerfen und vorzulegen. Dank der Zusammenarbeit mit dem alten und dem neuen Bundeswirtschaftsminister sind wir hier auf einem sehr guten Weg.

Meine Damen und Herren, der zweite Bereich, auf den ich eingehen möchte, ist der des E-Commerce. E-Commerce hat, auch in Bayern, eine hohe wirtschaftliche Bedeutung erlangt. Mittelständische Unternehmen nutzen das Internet heute als neuen Vertriebsweg. Hier wurden viele Existenzen und Arbeitsplätze geschaffen. Es gibt allerdings auch viele unredliche Unternehmer und Gestalten, die den Cyberspace missbrauchen und sich immer neue Tricks einfallen lassen, um die Ver

braucher zu deren Nachteil zu täuschen. Gesetzgeberische Maßnahmen allein greifen hier zu kurz. Bayern ist gerade, was den nichtlegislativen Bereich anbelangt, auf einem hervorragenden Weg. Mit VIS-Bayern, dem Verbraucherinformationssystem, ist eine Plattform eingerichtet, mit dem Informationen und Warnungen schnell an die Öffentlichkeit gebracht werden können. Das muss, auch in Zusammenarbeit mit den Verbraucherallianzen, weiter ausgebaut werden.

Ein dritter Bereich, in dem wir gerade heute den Verbraucher stärken müssen, ist die Energieversorgung, die Strom- und Gasversorgung. Hier sehen sich die Verbraucher, auch wenn zeitweise eine gewisse Entspannung eingetreten ist, zunehmenden Kostenbelastungen gegenüber. Gerade Familien sind davon besonders betroffen. Bayern weist - im Vergleich zu vielen anderen Staaten in Europa - eine außerordentlich große Dichte an regionalen und kommunalen Energieversorgungsunternehmen auf. Diese Vielfalt gilt es zu erhalten, da sie Bürgernähe und Kundenorientierung garantiert. Auch für den Energiemarkt gilt, wie für die Telekommunikation, dass Transparenz Voraussetzung für ein faires Marktgeschehen ist. Allerdings sind wir hier schon wesentlich weiter als beim Telekommunikationsmarkt.

Nach derzeitiger Rechtslage unterliegen die Preise der Versorger für Erdgas und Strom keiner staatlichen Genehmigungspflicht, sondern einer nachträglichen Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden. Bei innerhalb der Landesgrenzen tätigen Gas- und Stromversorgern liegt die Zuständigkeit insoweit bei den Landeskartellbehörden. Bei dieser nachgelagerten Kontrolle muss besonders darauf geachtet werden, dass die kommunalen Versorger, die von Zulieferungen abhängig sind, auf Dauer am Markt wettbewerbsfähig bleiben.

Vierter und letzter Bereich, auf den ich kurz eingehen möchte, sind die Fahrgastrechte. Für viele Verbraucher besteht hier ein ähnliches Abhängigkeitsverhältnis wie bei der Energie. Mobilität ist bekanntermaßen ein Grundbedürfnis für viele Menschen. Die Europäische Union hat bekanntlich in der Verordnung 1371/2007 die Rechte von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr geregelt. Die Verordnung, die am 3. Dezember dieses Jahres in Kraft tritt, gilt grundsätzlich für den Fern- und den Nahverkehr. Die Mitgliedstaaten könnten allerdings Ausnahmen für den Nahverkehr vorsehen. Auf Bundesebene wird derzeit um einen Gesetzentwurf gerungen. Bayern setzt sich dafür ein, dass eine Verabschiedung des Gesetzes möglichst noch in der laufenden Legislaturperiode erfolgt, um Verzögerungen zu vermeiden allerdings nicht um jeden Preis. Bayern tritt für eine weitgehende Gleichstellung der Fahrgastrechte im Nah- und Fernverkehr ein. Im Interesse der Verbrau

cher soll beispielsweise der Anspruch auf die Nutzung eines anderen Zuges, unabhängig vom geltenden Tarif, eingearbeitet werden. Das bedeutet auch den Umstieg von einem Regionalzug auf einen ICE, wenn Verspätungen von mehr als 20 Minuten auftreten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Verbraucherschutz ist in der Tat ein weites Feld, das viele Facetten hat. Wirksamer Verbraucherschutz setzt voraus, dass auf vielen Ebenen konsistent gehandelt wird und dass vielfältige Kompetenzen sinnvoll vernetzt und gebündelt werden. Die Schaffung einer ressortübergreifenden Zuständigkeit im Justizministerium ist deshalb ein wichtiger Schritt gewesen, der den Verbraucherschutz gleichzeitig aufwertet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Verbraucherschutzpolitik gilt, was Franz Josef Strauß schon 1980 in seinen "Geboten der Freiheit für die Sozialpolitik" ausgeführt hat. Er sagte: