Für die konstruktive Zusammenarbeit mit den Regierungsfraktionen möchte ich mich bei dieser Gelegenheit noch einmal ausdrücklich bedanken.
Das ist aber nicht alles. Durch den jetzigen Doppelhaushalt kann die Entwicklungsmöglichkeit für Richter und Staatsanwälte spürbar verbessert werden. Eine wichtige Beförderungsmöglichkeit gerade für die jungen Richter und Staatsanwälte ist der sogenannte Gruppenleiter. Es ist gelungen, die Anzahl der Stellen für diese Staatsanwälte als Gruppenleiter deutlich zu erhöhen. Im Jahr 2010 werden 161 solcher Stellen zur Verfügung stehen, also rund ein Viertel aller Staatsanwaltstellen. Das erhöht die Aufstiegschancen gerade junger Mitarbeiter im höheren Dienst - und das sind oftmals die am stärksten belasteten - und damit erhöht es auch deren Motivation. Auch beim richterlichen Dienst und in allen anderen Laufbahnen, zum Beispiel im mittleren Justizdienst und bei den Justizwachtmeistern, gab es in der Vergangenheit in erheblichem Umfang Stellenhebungen und spürbare Strukturverbesserungen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch etwas in Richtung Opposition sagen. Bei den vielen Richtern und Staatsanwälten, die wir in Bayern haben, gibt es natürlich in Einzelfällen auch Situationen, die nicht zufriedenstellend sind. Aber nicht jede dieser Situationen ist auf eine personelle Überlastung der Gerichte oder der Staatsanwaltschaften zurückzuführen. Deswegen bitte ich die Opposition, diese Einzelfälle genau zu betrachten und nicht immer gleich auf die populistische Pauke zu hauen.
Lassen Sie mich noch einige Bemerkungen zur Stellensituation in zwei besonderen Bereichen machen: Bei den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern schaffen wir zusätzlich 15 Stellen, das ist eine Stellenmehrung um rund 5 %. Ähnliches gilt für die Gerichtsvollzieher.
Mit den Maßnahmen, die im Doppelhaushalt 2009/2010 vorgesehen sind, können in den nächsten zwei Jahren zusätzlich 80 Beamte zu Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern ernannt werden. Die Ernennungssituation wird damit deutlich entspannt. Zusätzlich gibt es 20 Stellenhebungen, die die Beförderungssituation nochmals verbessern.
Auch wenn ich natürlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften gerne mehr Stellen gehabt hätte, bin ich über die erreichten Verbesserungen froh. Wie eingangs schon gesagt, muss die Balance zwischen notwendigen Investitionen und Zurückhaltung bei staatlichen Aufgaben stimmen. Natürlich werde ich die Stellensituation bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ganz genau im Auge behalten.
Die Koalition hat sich darauf geeinigt, eine Verbesserung der Personalausstattung der Justiz um 400 Stellen
anzustreben. Da das natürlich nicht im Rahmen eines einzigen Doppelhaushaltes möglich ist, werde ich gemeinsam mit Ihnen auch im nächsten Doppelhaushalt darauf hinwirken, dass dann bei Gerichten und Staatsanwaltschaften genügend Stellen geschaffen werden.
Indem Sie den Haushalt wie geplant verabschieden, erkennen Sie die hervorragenden Leistungen der gesamten bayerischen Justiz an und reichen Sie ihr eine helfende Hand. Und weil eine helfende Hand besser ist als keine, weil wir in Zeiten einer Wirtschafts- und Finanzkrise den Bürgern finanziell nicht immer noch mehr Opfer abverlangen können, freue ich mich über die Verbesserungen und beklage nicht, dass ich mir noch mehr hätte vorstellen können.
Die Menschen in Bayern wollen beides: Sie wollen auf der einen Seite einen starken und wehrhaften Staat, der sie und ihr Recht schützt. Sie wollen aber auf der anderen Seite einen Staat, der ihnen nicht mehr Geld abverlangt, als zur Sicherung der staatlichen Aufgaben notwendig ist. Wer auf eine Gerichtsentscheidung einmal länger warten muss als erhofft, würde sich für die Justiz mehr Geld wünschen. Das ist ganz klar. Wer aber auf seinem Lohnzettel die Steuerlast sieht, wünscht sich selbstverständlich weniger Abzüge. Der Haushaltsgesetzgeber muss einen Mittelweg gehen. Dieser Mittelweg ist gefunden. Die Justiz wird damit ihren Aufgaben als Wahrerin des inneren Friedens in Bayern und als starke dritte Gewalt im Staat weiter nachkommen können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Staatsministerin, die Justiz und die Rechtspolitik sind kein Schwerpunkt der neuen Koalition in Bayern. Zwar ist es erfreulich, dass die CSU ihr jahrzehntelang gepflegtes Mantra aufgeben musste, dass Freiheitsrechte des Einzelnen verdächtig und im Grunde eine Gefahr für die innere Sicherheit sind. Doch sind wir von einem wirklich liberalen Verständnis von Rechtspolitik, das Bürgerrechte schützt und erweitert, das Sicherheit schafft und Opfer schützt, das Verbraucherrechte sichert und den Rechtsstaat modernisiert, noch meilenweit entfernt.
Die Justiz hat auch die Aufgabe, Recht und Gesetz in allen Teilen unserer Gesellschaft durchzusetzen. Auch das Wirtschaftsleben darf keine Parallelgesellschaft werden. Die Justiz muss deshalb personell und sachlich so ausgestattet werden, dass sie auch komplizierte und internationale Wirtschafts- und Steuerdelikte aufklären und ahnden kann, anstatt zu Deals greifen zu müssen. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit und wichtig für die Akzeptanz und das Ansehen des Rechtsstaats. Diesen Ansprüchen genügt die bayerische Rechts- und Justizpolitik auch in Zeiten der neuen Koalition nicht. Die CSU hat sich zwar bei einigen Themen bewegt, bei denen sie mit ihrem bisherigen harten Lawand-Order-Kurs sowieso früher oder später vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert wäre.
Das betrifft die Vorratsdatenspeicherung, das Versammlungsgesetz, die heimliche Online-Durchsuchung und auch die Video-Überwachung. Das sind alles Themen,
bei denen Sie in der letzten Periode noch gemeint haben, arrogant über unsere Argumente hinweggehen zu können. Es ist gut, dass die CSU jetzt gezwungen ist, wenigstens einen Mindeststandard an Liberalität zu beachten, auch wenn sie immer noch nicht von der Richtigkeit überzeugt ist.
Etwas Gutes hat die neue Koalition auch schon gebracht: Offensichtlich ist es der CSU-Fraktion und der Justizministerin wie in der letzten Periode nicht mehr gestattet, alle paar Wochen irgendwelche Initiativen zur Verschärfung des Strafrechts und zum Ausbau polizeilicher Befugnisse zu starten mit dem Ziel, jeweils die Bundesjustizministerin zu treffen. Das scheint sich eine frühere Bundesjustizministerin nicht gefallen zu lassen, und das ist gut so.
Als Kompensation für die Einschränkung dieses Betätigungsfeldes wurde nun der Verbraucherschutz beim Justizministerium angesiedelt. Darüber kann man reden. So richtig überzeugend ist es aber nicht, dass neuerdings drei bis vier Ministerien mit Fragen des Verbraucherschutzes befasst und bei der Justizministerin diesbezüglich lediglich Grundsatzfragen angesiedelt worden sind. Wenn es nämlich wirklich um das Eingemachte geht, entscheiden sowieso andere, wie wir bei der Initiative der Staatsregierung erleben mussten, mit
der beabsichtigt war, über den Bundesrat das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes so zu ändern, dass von Anlagebetrügern und Banken geprellte Kunden keine Akteneinsicht mehr bei der Bankenaufsicht erhalten sollten. So viel zum Verbraucherschutz bei CSU und FDP.
Die Justiz ist nicht nur kein Schwerpunkt, sondern nachgerade und weiterhin ein Stiefkind der Landespolitik.
Frau Staatsministerin, Sie werden mir diese Nörgelei nachsehen. Mit geplanten Ausgaben von 1,832 Milliarden Euro in 2009 und etwas mehr in 2010 umfasst der Justizhaushalt keine 5 % der Staatsausgaben und damit nicht einmal ein Fünftel des Betrages, der für die Rettung der Bayerischen Landesbank zur Verfügung gestellt worden ist. Und, das wird oft übersehen: Nimmt man den Justizvollzug aus, erwirtschaftet die Justiz fast 70 % ihres Budgets selbst. Sie hat den höchsten Kostendeckungsbeitrag aller Geschäftsbereiche. Ein erheblicher Anteil stammt im Übrigen aus Nachlassverfahren, die hier einige von der Justiz auf Notare übertragen wollen. Mit dem genannten Betrag muss die gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit mit ihren 73 Amtsgerichten, 22 Landgerichten, Staatsanwaltschaften und Oberlandesgerichten, muss der Verfassungsgerichtshof, der gesamte Justizvollzug mit seinen 35 Vollzugsanstalten sowie sechs Jugendarrestanstalten, neuerdings auch noch eine Abteilung "Verbraucherschutz und Verbraucherinformation" im Ministerium, finanziert werden. Dafür reicht das zur Verfügung gestellte Geld nicht aus. Mit dem vorgelegten Haushalt kann deshalb wiederum nur der Mangel verwaltet werden.
Die seit Jahrzehnten bekannten strukturellen Probleme werden nicht gelöst. Wer immer kompliziertere und aufwendigere Gesetze verabschiedet - ob hier oder im Bundestag -, wer zum Beispiel die Anforderungen an die Prüfung der Haftentlassung zur Bewährung immer stärker erhöht, wer zum Beispiel die Sicherungsverwahrung immer mehr ausweitet, muss auch das dafür erforderliche Personal zur Verfügung stellen. Es ist nicht zu bestreiten, dass an den Gerichten und Staatsanwaltschaften mehr als 300 Richter und Staatsanwälte fehlen. Es ist auch eine Tatsache, dass Bewährungshelfer fehlen und 204 Gerichtsvollzieher jahrelang in der Besoldungsgruppe A 6 bezahlt werden, obwohl sie die Prüfung bestanden haben und als Gerichtsvollzieher tätig sind. Es ist auch nicht zu bestreiten, dass in den Anstalten immer noch mehr als 700 Bedienstete fehlen und die Personalausstattung im bayerischen Justizvollzug im Vergleich zu den anderen Ländern in allen Bereichen an letzter Stelle liegt.
Bekannt und skandalös ist auch, dass bei der Justiz immer noch Mitarbeiter beinahe in Leichtlohngruppen beschäftigt werden, dass viele Mitarbeiter lange Jahre auf Beförderungen warten müssen und zum Teil schon seit vielen Jahren nur befristet beschäftigt werden. Das ist alles bekannt. Doch es passiert fast nichts, jedenfalls nicht viel genug. Zwar wird anerkannt, dass im Justizvollzug in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 214 neue Stellen geschaffen und Stellenhebungen vorgenommen werden. Die neuen Stellen sind aber zur Umsetzung des neuen Strafvollzugsgesetzes, zum Ausbau von Therapieangeboten sowie zur Ausstattung der neuen Anstalten dringend erforderlich. Anerkannt wird auch, dass im Doppelhaushalt 15 zusätzliche Stellen für Bewährungshelfer geschaffen werden. Auch diese Stellen sind kein Luxus, sondern dringend notwendig, nachdem die Probandenzahlen so hoch sind wie noch nie und die Bewährungshelfer mit immer neuen anspruchsvollen Aufgaben betraut werden.
Dass aber, meine Damen und Herren, im Entwurf der Staatsregierung keine einzige neue Stelle für Richter und Staatsanwälte vorgesehen war, kann nur als Affront gegenüber der Justiz bewertet werden.
Da hilft auch der Hinweis nicht, dass in den Haushaltsjahren 2007 und 2008 durch Umwandlung von Stellen aus dem Servicebereich 50 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen worden sind, nachdem durch die Verlängerung der Arbeitszeit in den Jahren vorher insgesamt 76 Stellen gestrichen worden sind. Meine Damen und Herren, da mutet es dann fast putzig an, wenn die großartige neue Koalition mit einem Änderungsantrag erreichen und dafür sicherlich gelobt werden möchte, dass im Haushaltsjahr 2009 genau drei Stellen der Besoldungsgruppe R 1 für Staatsanwälte und Richter und im Haushaltsjahr 2010 ganze zwei Stellen der Besoldungsgruppe R 1 neu geschaffen und zusätzlich fünf Stellen durch Umwandlung von Stellen des mittleren Dienstes entstehen.
Zwar strebt die Koalition die Verbesserung der Personalausstattung bis zum Jahr 2013 um 400 Stellen an. Die werden aber bereits benötigt, um die neuen Justizvollzugsanstalten überhaupt in Betrieb nehmen zu können.
ziehern, der nur zu einem geringen Teil abgebaut wird. Von 204 Gerichtsvollziehern wollen Sie nun 80 anheben in die vorgesehene Besoldungsgruppe A 8, was bedeutet, dass weiterhin 124 Gerichtsvollzieher zwar die Prüfung bestanden haben, auch als Gerichtsvollzieher tätig sind, aber eben nach A 6, allerhöchstens nach A 7 bezahlt werden.
Und man müsste reden, meine sehr verehrten Damen und Herren, über Probleme, die wir in anderen Bereichen der Justiz auch im mittleren Dienst haben.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, wenn Sie in der Koalitionsvereinbarung ankündigen, dass erneut geprüft werden soll, ob das Gerichtsvollzieherwesen durch eine Beleihungslösung effektiver gestaltet werden könne mit dem Ziel, Forderungen schneller durchzusetzen, dann sage ich: Diese Prüfung können Sie sich getrost ersparen, weil das Ergebnis längst vorliegt. Das Ergebnis lautet, dass nichts schneller wird, dass nichts besser wird, aber es für alle Beteiligten, insbesondere für diejenigen, die eine Forderung durchsetzen wollen, erheblich, zum Teil dreifach teurer wird.
Es bleibt also bei dem Befund, meine Damen und Herren, dass die Justiz auch bei der neuen Regierung ein Stiefkind ist. Der Seriosität halber gestehe ich aber zu, dass auch eine andere Koalition nicht in einem Haushalt alle Probleme der Personalausstattung der Justiz beheben könnte. Aber ein bisschen mehr als Symbolik hätte die Justiz schon verdient.
Wir haben entsprechende Anträge eingereicht, die so falsch wohl nicht waren, weil sie zum Teil übernommen worden sind. Es soll doch bitte keiner angesichts der Dimensionen, über die wir hier reden, behaupten, es gäbe nicht das erforderliche Geld. Meine Damen und Herren, ich sage aber auch, dass die bayerische Justiz trotz aller Personalknappheit noch gut funktioniert und sich im Vergleich mit der Situation in anderen Bundesländern durchaus sehen lassen kann. Das ist aber nicht das Verdienst des Ministeriums, sondern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen selbst, die viel mehr Leistung erbringen, als eigentlich von ihnen erwartet werden kann.
Ich möchte deshalb an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz von den Gerichtsvollziehern, den Justizwachtmeistern über die Bewährungshelfer und die Rechtspfleger bis zu den Richtern