Damit deutlich wird, dass im Bayerischen Landtag keine Schleichwerbung für einzelne Firmen gemacht wird, will ich darauf hinweisen, dass es auch andere gute Firmen wie die Firma Sennheiser gibt, die sich am Gespräch beteiligt haben. Ich sage das, um dem Vorwurf vorzubeugen, Kollege Förster mache einseitig Werbung für eine Firma.
In der Tat geht es darum, die Chance zu nutzen, die Breitbandversorgung im ländlichen Raum mit realistischen Möglichkeiten einzuführen. Man kann zwar träumen und schöne Anträge stellen, dass der ländliche Raum optimal versorgt werden müsse, darf aber dann nicht kneifen, wenn es eine Chance gibt, den ländlichen Raum optimal zu versorgen. Man ist nicht bereit zuzustimmen, weil nicht jede einzelne Frage bis zum letzten Punkt geklärt ist.
Diesen Vorwurf mache ich Ihnen. Wir haben die Chance, mit der digitalen Dividende den ländlichen Raum gut auszustatten. Es eilt, weil der ländliche Raum dem städtischen Raum nicht nachgestellt werden darf.
- Sie wollen, Sie schreiben und fordern. Wenn es dann darauf ankommt, dass man es tut, kneifen Sie. Diese Tatsache hat sich deutlich gezeigt.
Mit der digitalen Dividende haben wir die Chance, die Versorgung mit Breitband über die Kanäle 61 bis 69 im ländlichen Raum zu ermöglichen.
All die Fragen, die Sie aufgeschrieben haben, sind wichtig. Sie tauchen aber heute nicht zum ersten Mal auf. Diese Fragen wurden in dem zwei- bis dreijährigen Prozess immer wieder angesprochen. Für viele Bereiche wurden Lösungen gefunden. Wir werden im Bundesrat darauf achten, dass als Grundlage der Zusage des Landes Bayern, im Rundfunkbereich zu verzichten, die Verpflichtung erfüllt wird, zunächst im ländlichen Raum zu beginnen, nämlich zunächst bei den Gemeinden unter 5.000 Einwohnern. Wenn diese versorgt sind, kommen die Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern an die Reihe und dann erst die großen Städte. Wir wollen die Frequenzen nicht für den großstädtischen Raum, um dort ein gutes Geschäft machen zu können,
sondern für den ländlichen Raum. Deshalb wollen wir jetzt anfangen. In den Diskussionen in den Bundesratsausschüssen werden diese Fragen genau geklärt werden.
Derzeit arbeiten wir an einer Begleitentschließung, die zur Debatte im Bundesrat eingebracht werden soll. Darin geht es auch darum, dass die Belange der Sekundärnutzer berücksichtigt werden. Bis 2015 ist gesichert, dass die Funkmikrofone genutzt werden. Es gibt die Zusage, in dieser Zeit eine alternative Frequenz zu suchen.
Ich meine, man kann nicht warten - etwa zwei Jahre -, bis jede einzelne Frage beantwortet ist, um erst dann zu beginnen. Das ist nicht der Ansatz der Staatsregierung. Wir werden die Angelegenheiten der Störproblematik oder drahtlosen Produktionsmitteln beachten. Jetzt geht es darum, die Chance zu nutzen, damit der ländliche Raum mit einem guten Breitbandangebot versorgt werden kann. Deshalb lehnen wir Ihre Anträge ab.
Herr Staatsminister, lassen Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Gote zu? - Bitte schön, Frau Gote.
Herr Staatsminister, kann ich Sie so interpretieren, dass Sie den Kommunen die Zusage geben, die Investitionskosten, die gegebenenfalls durch Alternativlösungen entstehen, im Zuge eines erweiterten Konnexitätsprinzips zu übernehmen? Werden Sie auch dafür sorgen, dass den staatlichen Einrichtungen wie Theatern und Museen oder Sporteinrichtungen, Institutionen, öffentlichen Bildungseinrichtungen die Kosten erstattet werden, wenn sie technisch umrüsten müssen?
Anders, als Rot-Grün es bei UMTS gemacht hat, ist es unsere Absicht, dass bei den Erlösen gerade diese Fragen berücksichtigt werden und dass die Kultureinrichtungen bei notwendigen Umstellungsmaßnahmen unterstützt werden.
Danke schön, Herr Staatsminister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/1142 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Freien Wähler. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Stimmenthaltungen? - Keine. Dann ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/1151 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Freien Wähler. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen von CSU und FDP. Enthaltungen? - Keine. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt noch einmal zurück zum ersten Dringlichkeitsantrag, für den namentliche Abstimmung beantragt wurde. Das ist der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Schweiger, Dr. Fahn und anderer und Fraktion der Freien Wähler, betreffend "Jährlicher Klimaschutzbericht", Drucksache 16/1141. Die Urnen an den beiden Ausgängen und vor dem Rednerpult sind aufgestellt. Ich gebe fünf Minuten Zeit für die Abstimmung. Die namentliche Abstimmung ist eröffnet.
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass die Zeit für die namentliche Abstimmung abgelaufen ist. Ich schließe damit die namentliche Abstimmung. Wir fahren in der Tagesordnung fort.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Dr. Otto Bertermann u. a. und Fraktion (FDP) Überprüfung von Umweltzonen (Drs. 16/1143)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie in Brüssel, so halten wir auch in Bayern an dem Ziel fest, die Luftqualität in den Städten zu verbessern. Wir wollen dieses Ziel einer besseren Luftqualität umsetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es viele Möglichkeiten. Eine dieser Möglichkeiten ist die Umweltzone, es gibt aber viele weitere Möglichkeiten, die wir angehen müssen. Die Umweltzone ist vielleicht auf den ersten Blick die am schnellsten umsetzbare Maßnahme. Sie ist auch vielleicht diejenige, die am schnellsten zu verstehen ist.
Wir möchten uns im vorliegenden Antrag aber für weitere Maßnahmen stark machen, beispielsweise dafür, die Bepflanzung mit Grün weiter voranzutreiben. Das Grün kann den aufgewirbelten Staub sehr gut absorbieren. Die Luftqualität wird nicht nur durch Auspuffgase belastet; beim Anfahren entsteht eine unglaublich hohe Umweltbelastung durch den Reifenabrieb wie beim Bremsen durch den Abrieb der Bremsbeläge.
Wir sind daher für einen mehr fließenden, nicht für einen stockenden Straßenverkehr in den Städten. Wir fordern beispielsweise auch, um akut und konkret gegen den Staub vorzugehen, entsprechende Kehrmaschinen einzusetzen und den Staub aufzusaugen. Der Staubbelastung durch Baustellen könnte mit einer entsprechend zielgerichteten Bewässerung bzw. Befeuchtung von Baustellen entgegengewirkt werden. Durch das Anfahren und Abbremsen von Autos entstehen große Umweltbelastungen. Wir sollten uns daher wieder mehr um die Schaffung von grünen Wellen kümmern. Denn hierdurch könnten die Umwelt und darüber hinaus auch die Nerven der Bürgerinnen und Bürger geschont werden.
Die Umweltzonen, ein neues Konstrukt, müssen weiterhin validiert werden. Daraus wollen wir dann Maßnahmen ableiten, die der Umwelt wirklich dienen. Dabei sollen aber dann die vielen Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, die sich aktiv für den Umweltschutz einsetzen, auch mitgenommen werden.
Herr Thalhammer, bleiben Sie bitte noch einen Moment am Pult. Herr Wörner hat eine Zwischenfrage, wenn ich das richtig sehe. - Bitte schön, Herr Wörner.
Herr Kollege, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen und vielleicht noch einmal nachlesen - wahrscheinlich hat der Staub Ihre Sicht beim Lesen der Feinstaubverordnung etwas getrübt -, dass Feinstaub, wie Sie ihn gerade beschrieben haben, nichts mit dem Straßenstaub zu tun hat, den man mit der Kehrmaschine entfernt. Ich sage Ihnen das deshalb, weil Sie hier neu sind. Es wäre wichtig, dass man dieses Thema nach außen richtig vertritt. Denn sonst gerät man in den Verdacht, von etwas zu reden, von dem man keine Ahnung hat.
Herr Dr. Wörner, ich habe das letzte Mal schon in Ihrem Wortbeitrag zur Kenntnis genommen, dass ich a) der Jüngste hier im Bayerischen Landtag bin und dass ich b) neu im Bayerischen
Landtag bin. Ich muss allerdings gestehen, dass ich in Ihrem Wortbeitrag kein Konzept erkennen konnte. Ich bin daher sehr gespannt auf Ihren Wortbeitrag.
Danke schön, Herr Thalhammer. Als Nächster hat der Kollege Johannes Hintersberger das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzunehmen, sage ich am Anfang: Der vorliegende Antrag möchte nicht irgendwelche Beschlussfassungen in Sachen Umweltzonen stoppen, zurückfahren oder bereits in der Umsetzung befindliche Umweltzonen aushebeln, sondern er will, wie dies in diesen zwei Passagen deutlich zum Ausdruck kommt, letztlich eine vernünftige Evaluierung nach einem angemessenen Zeitraum. Alle diese dramatisierenden Zahlen, die in den letzten zwei Wochen insbesondere in den Münchener Zeitungen genannt wurden, sind in keiner Weise relevant. Von daher ist es, meine ich, durchaus seriös, in einem Zeitraum von zwei Jahren die Effizienz dieser Maßnahme Umweltzone in den einzelnen Kommunen - bei der Umsetzung sind natürlich auch die einzelnen Kommunen in der Federführung noch einmal auf den Tisch zu bringen, nicht mehr und nicht weniger. Wir halten es durchaus für vernünftig, dies zu tun, wobei - das muss ich sagen, Herr Kollege Thalhammer - die Erstellung von Luftreinhalteplänen bzw. Aktionsplänen für die Maßnahme Umweltzone durch Wirksamkeitsstudien im Vorfeld der Einsetzung von Umweltzonen zwar rechnerisch, aber auch, wie ich meine, sehr intensiv und sehr durchdacht getätigt wurde. Dies haben wir in den zuständigen Ausschüssen, insbesondere im Umweltausschuss, sehr intensiv erörtert und diskutiert.
Was den zweiten Aspekt anbelangt, ist das Augenmerk auch darauf zu legen, dass die Umweltzone in Sachen Feinstaubreduzierung - wobei Feinstaubreduzierung insbesondere in der Minimierung von gesundheitsschädigendem und Rußpartikel enthaltendem Feinstaub zu sehen ist - nicht die allein selig machende Maßnahme darstellt. Das ist auch wichtig. Das ist zwar nicht neu, aber es ist durchaus richtig, immer wieder den Daumen draufzulegen und nicht nur in dieser möglichen Einbahnstraße Umweltzone das allein selig machende Allheilmittel zu sehen. So verstehen wir diesen zweiten Absatz. Selbstverständlich gibt es andere Emittenten, ob Industrie, ob Hausbrand, ob überörtliche Verkehre, die mit herangezogen werden sollen. Dies macht Sinn und ist auch vernünftig.
Insgesamt bin ich der Überzeugung, dass durch diese durchaus verhältnismäßigen Maßnahmen der ersten Phase Umweltzone sehr wohl Anregungen, zum Beispiel im Bereich Forschung und Entwicklung, was die Abgasminderungstechnologien oder umweltfreundliche Antriebstechnologien anbelangt, ausgehen können und ausgehen. Von daher haben wir durchaus die gewollten Sekundäreffekte durch diese Maßnahme.
Fazit: Die CSU-Fraktion hält eine Evaluierung in einem Zeitraum von zwei Jahren für vernünftig. Wir tragen diesen Antrag mit.
Danke schön, Herr Kollege Hintersberger. Als nächster Redner hat nun der Kollege Ludwig Wörner das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, ich kann dieses Thema kurz abhandeln. Diese Umweltzonen wurden, wie es Kollege Hintersberger völlig richtig berichtet hat, damals mit großem Aufwand eingeführt. Die Wirksamkeit ist meiner Meinung nach noch nicht diejenige, die wir wollen. Denn wenn wir den kausalen Zusammenhang herstellen zu den Asthmatikern in denjenigen Städten, die hoch belastet sind - da gibt es einen hohen Zusammenhang zwischen Asthmaerkrankungen und den hoch belasteten Orten und Städten; das kann man in Statistiken nachlesen -, dann muss allen daran gelegen sein, dieses Leid, das diese Menschen ertragen müssen, zu lindern und die Kosten, die dadurch entstehen, zu minimieren. Das muss das Hauptziel sein. Ob man mit einer Überprüfung derzeit etwas erreicht, wage ich zu bezweifeln. Ich werde mich nicht dagegen sperren; denn wir haben zu einem anderen Antrag, den Sie abgelehnt haben, was wir überhaupt nicht verstehen, gesagt, man muss evaluieren, aber mit dem Ziel, herauszufinden, was verbessert werden kann, und nicht in der Absicht, wie Sie es in Ihrem Antrag schreiben, wie wir es so wirtschaftlich wie möglich gestalten können.
Lieber Herr Kollege, Gesundheit lässt sich nicht mit Geld kaufen. Die können Sie nur haben oder nicht. Und wenn Sie Gesundheit erst einmal zerstört haben, kostet es sehr viel Geld, sie wiederherzustellen. Unser Job muss es also sein, für die Einhaltung dieser EU-Richtlinie durch Bundesgesetze und Landesgesetze zu sorgen. Schließlich sind wir hier, um für die Einhaltung zu sorgen. Wenn Sie das wollen, dann müssen wir dafür Sorge tragen, dass überprüft wird, wie wir noch mehr tun können. Wir wissen nämlich aus den Statistiken, die uns vorliegen, dass wir - nicht den Straßenstaub, den man mit der Kehrmaschine entsorgt - den echten Feinstaub nur dadurch bekämpft können, indem wir noch
wesentlich mehr tun, als wir das bis heute getan haben. Wenn Sie das wollen, haben Sie uns an Ihrer Seite. Wenn Sie aber etwas anderes wollen, wie Sie in Ihrem Halbsatz dazu schreiben, nämlich zu schauen, wie man das wirtschaftlich richtig machen könne, dann haben Sie uns nicht an Ihrer Seite. Mir geht die Gesundheit vor dem Kapitalertrag.