Siegfried Schneider

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Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Mir fällt es schwer, zu den Dringlichkeitsanträgen Stellung zu nehmen, weil die Reden mit den Dringlichkeitsanträgen nur wenig zu tun hatten. Lieber Herr Professor Dr. Gantzer, Sie wissen, dass sich die Bayerische Staatsregierung stets für die Belange der Bundeswehr eingesetzt hat. Das brauchen Sie in Ihrem Dringlichkeitsantrag nicht zu fordern. Wenn Sie mit Vertretern der Bundeswehr reden - das wissen Sie auch -, erhalten Sie die Rückmeldung, dass sich die Bundeswehr in Bayern sehr wohl fühlt. Das liegt auch daran, dass die Bundeswehr die Bürgerinnen und Bürger hinter sich hat. Das liegt ebenfalls daran, dass die Bundeswehr viele Kommunen hinter sich weiß. Auch die Bayerische Staatsregierung steht hinter der Bundeswehr.
Ich bitte Sie, deutlich zur Kenntnis zu nehmen, dass die Bayerische Staatsregierung nicht aufgefordert werden muss, sich endlich für die Belange der Bundeswehr einzusetzen. Das tun wir seit Jahrzehnten. Das werden wir auch bei dieser Reform tun.
Ich habe gespürt, wie schwer es für Sie war, hier zu stehen, als Herr Kollege Wägemann diese Zwischen
bemerkung gemacht hat. Selbstverständlich wissen Sie, dass durch die Veränderungen einer Reform nicht alles so bleiben kann, wie es war. Unsere Aufgabe wird sein, eine Reform mit Augenmaß, die die bayerischen Belange so gut wie möglich berücksichtigt, durchzuführen. Darauf dürfen Sie vertrauen.
Unter Verteidigungsminister Scharping sind bereits im Jahre 2001 Reformen durchgeführt worden. Unter Verteidigungsminister Struck hat es im Jahre 2004 ebenfalls Reformen gegeben. Wenn wir nur ein bisschen von Ihnen als SPD in dieser Richtung gehört hätten - Sie, Herr Professor Dr. Gantzer, nehme ich persönlich aus; ich war schon damals im Landtag und beziehe das nicht auf Sie persönlich -, wenn wir ein bisschen von der SPD gehört hätten, wären wir sehr froh gewesen.
Wir beide wissen, dass der richtige Weg bereits eingeschlagen worden ist.
Wir wissen, dass es sich um einen schwierigen Prozess handelt. Mit dem Antrag, den die CSU und die FDP im Januar dieses Jahres auf den Weg gebracht haben und den Sie unterstützt haben, sind wir auf dem richtigen Weg. Wir müssen uns darauf konzentrieren, unsere Kräfte gemeinsam, jeder in seiner Position, für eine gute Bundeswehrreform unter Berücksichtigung bayerischer Interessen einzusetzen. Da haben Sie uns auf Ihrer Seite. Wir freuen uns über jede Unterstützung. Das sage ich auch in Richtung der Freien Wähler. Hier hat im Vergleich zur letzten Plenarsitzung ein qualitativer Wechsel stattgefunden. Vieles von dem, was im Antrag der CSU und der FDP aufgeführt ist, ist übernommen worden. Es geht darum, mit der Bundeswehr und vor allem mit den Menschen in Bayern eine gute Reform durchzuführen. Das wird die Staatsregierung mit allem Nachdruck leisten. Das müssen wir gemeinsam machen. Deshalb sollten wir uns nicht in jeder Plenarsitzung mit einem Schaufensterantrag befassen. Das haben die Menschen nicht verdient.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Aiwanger, wenn Sie das so gemeint haben, dann frage ich mich, warum Sie das nicht so formuliert haben.
- Herr Kollege Aiwanger, ich bin ganz offensichtlich nicht der Einzige, der das nicht versteht, sondern das sind mehr im Hohen Haus.
- Wenn man etwas Bestimmtes meint, soll man es so hinschreiben und sagen. Sie haben fast das Gegenteil dessen vorgetragen, was Herr Pohl uns vorher gesagt hat. Beides stimmt nicht überein, aber wir sind es schon gewohnt, dass bei den Freien Wählern jeder etwas anderes sagt.
Noch ein Wort zum Herrn Oberst Peter Paul Gantzer. Bitte keine Diskriminierungen beim Mannschaftsdienstgrad, das gehört sich nicht! Ansonsten sind wir uns in der Beurteilung einig. Ich darf mich herzlich dafür bedanken, dass große Teile des Hauses diese Anliegen einmütig ablehnen. Die wichtigen Fragen sind die Bundeswehrstandorte, die Wehrtechnik und der gemeinsame Einsatz dafür, dass wir bei der Reform die Situation in Bayern so verträglich wie möglich gestalten, dass wir unsere Standorte gerade im ländlichen Raum erhalten und dass die Schulstandorte einen wichtigen Schwerpunkt bilden. Das sind die wichtigen Fragen.
Ich bin sehr dankbar, dass der Antrag abgelehnt wird. Denn wenn die Bayerische Staatsregierung mit diesem Antrag auf Bundesebene aufträte, würde man sich krumm und buckelig lachen. Der Bayerische Landtag darf dem nicht zustimmen. Deshalb danke ich herzlich für die Ablehnung.
Wir werden uns gemeinsam dafür einsetzen, dass bei dieser Bundeswehrreform die bayerischen Standorte und vor allem die Wehrtechnik eine gute Zukunft haben.
Ich sage noch einmal herzlichen Dank für die Ablehnung.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt einen Schlusspunkt hinter einen langen Diskussions- und Reformprozess. Seit nahezu 15 Jahren wird über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
diskutiert. Die Ministerpräsidenten haben im Jahr 2006 einen konkreten Auftrag an die Rundfunkkommission formuliert. Die Bearbeitung dieses Auftrags hat einen Endpunkt erreicht und steht in den einzelnen Landesparlamenten zur Diskussion und zur Beschlussfassung.
Der Auslöser der gesamten Reformdebatte waren die neuen technischen Möglichkeiten durch die Digitalisierung. Der Computer ist heute ein multimediales Empfangsgerät, der neben den klassischen Rundfunkgeräten, also Radio und Fernseher, zur Verfügung steht. Man kann mit diesen neuen Möglichkeiten Filme ansehen, fernsehen und Radio hören. Wir alle kennen die Entwicklung auch bei den Multifunktionshandys, bei den Smartphones und wissen, welche technischen Möglichkeiten mittlerweile bestehen. Man kann davon ausgehen, dass jeder Bürger eines dieser Vielzweckgeräte in seinem Haushalt hat. Deshalb war die Umstellung nötig, nicht mehr das Einzelgerät zu sehen, sondern an die Haushalte und Betriebsstätten anzuknüpfen. Die technische Konvergenz der Endgeräte und das Angebot der Sender im Netz sind die Herausforderungen, die wir bewältigen können. Inhalt der Diskussion war auch, wie man in Zukunft sicherstellen kann, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk angemessen finanziert wird.
Wir können festhalten, dass gerade auch die Art und Weise, wie nach den einzelnen Geräten gefahndet wurde - viele Petitionen hatten dies zum Gegenstand -, dazu geführt hat, dass an der Wohnungstür künftig Schluss mit Kontrolle ist. Es ist künftig nur noch ein Beitrag fällig. Für den Großteil der privaten Gebührenzahler wird sich wirtschaftlich wenig ändern.
Es sind drei Gruppen wesentlich betroffen: die bisherigen Radiohörer, die Rundfunkverweigerer und vor allem auch die Schwarzseher. Wir haben uns die Entscheidung in vielen Gesprächen nicht leicht gemacht. Ausschlaggebend waren die Statistiken, dass in jedem Haushalt ein Gerät ist, ob Fernseher, Radio, Handy oder PC. Wir haben auch ein Gutachten erstellen lassen. Professor Kirchhof hat die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Typisierung bestätigt. Diese Typisierung vereinfacht den Beitragseinzug, ermöglicht die Reduzierung der Kontrolle und sichert den notwendigen Ertrag für die Rundfunkanstalten.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Finanzierung soll und muss solidarisch erfolgen und zwischen Zahlern im privaten und solchen im nicht privaten Bereich aufgeteilt werden; denn auch Unternehmen, öffentliche Stellen und sonstige Einrichtungen profitieren von einem funktionierenden öffentlichrechtlichen Rundfunk.
Im Rahmen der Verhandlungen war es immer ein wichtiges bayerisches Anliegen, den Grundsatz zu beachten, dass die Belastungen der Wirtschaft im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Deshalb hat sich die Bayerische Staatsregierung für eine Differenzierung zwischen leistungsstarken großen und kleinen Unternehmen ausgesprochen. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass für Betriebsstätten mit nicht mehr als acht Beschäftigten nur ein ermäßigter Beitrag, ein Drittel, zu zahlen ist. Ferner ist pro Betriebsstätte ein Kfz völlig beitragsfrei. Das ist ein Thema gewesen, das viele Handwerksbetriebe, aber auch Filialbetriebe bewegt hat.
Insgesamt sind wir der Überzeugung, dass die Belastung tragbar ist; denn rund 90 % aller Betriebsstätten in Deutschland haben weniger als 20 Mitarbeiter und zahlen somit höchstens einen Beitrag pro Betriebsstätte.
Auch für Hotelzimmer und Ferienwohnungen wird eine Beitragsreduzierung auf ein Drittel möglich sein. Hier ergibt sich eine Entlastung um bis zu 42 %.
Der reduzierte Satz gilt auch für alle Kraftfahrzeuge. Wir wissen, dass bereits rund 97 % der Kfz mit Autoradio ausgeliefert werden. Da somit fast 100 % mit einem Radio ausgestattet sind, ist es berechtigt, auch hier einen Finanzierungsbeitrag einzufordern.
Der Übergang zum neuen System wird in den nächsten Monaten und Jahren eine wichtige Herausforderung darstellen. Bei einer solchen Umstellung würde man in der Medizin von einer Operation am offenen Herzen sprechen. 40 Millionen Teilnehmerkonten müssen umgestellt werden. Gleichzeitig soll die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht abreißen, sondern sie muss weitergeführt werden. Angesichts der großen Umstellung kann noch niemand genau sagen, ob es nennenswerte Mehreinnahmen geben wird. Deshalb ist in einer Protokollerklärung niedergelegt, dass eine Evaluierung stattfinden soll. Gerade die Zahlungsströme im nicht privaten Bereich sollen noch einmal einer Bewertung zugeführt werden; auf die Notwendigkeit und die Ausgewogenheit der Beitragserhebung ist zu achten.
Aus der Sicht der Bayerischen Staatsregierung halte ich fest: Sollte es im Vergleich zu heute Mehreinnahmen geben, dann müssen diese in erster Linie für Beitragssenkungen genutzt werden. Das ist in der Protokollerklärung festgelegt; ich verweise auf den KfzBereich. Aber man weiß heute noch nicht, wie hoch die Einnahmen sein werden. Wir müssen abwarten, wie sich die Umstellung in den tatsächlichen Zahlen widerspiegelt.
Nach unserer Auffassung bedeutet der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine sichere Finanzbasis für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das verpflichtet aber die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch zur Sparsamkeit und zur Konzentration auf ihren Kernauftrag: Grundversorgung der Bürger mit Informationen, klare Ausrichtung auf den Kulturauftrag, Bekenntnis zur Qualität in der Unterhaltung, Beitrag zur individuellen und gesellschaftlichen Bildung.
Ein wichtiges Element des Staatsvertrages, das ich noch ansprechen möchte, ist die Barrierefreiheit der Angebote. Es war keine einfache Diskussion, als es darum ging, die Frage zu klären, ob man wie bisher behinderte Menschen von der Beitragspflicht völlig freistellen oder von denen, die ein entsprechendes Einkommen haben, also nicht sozial bedürftig sind, einen ermäßigten Beitrag zur Finanzierung verlangen soll. Wir haben uns für die Erhebung des Beitrags entschieden, dies aber in der Protokollerklärung mit dem klaren Auftrag verbunden, dass damit eine intensive Verbesserung des Angebots, etwa durch mehr Gebärdendolmetscher, durch Wortbeschreibungen bzw. Untertitelungen, einhergehen muss. Wenn man schon einen Beitrag von behinderten Menschen verlangt, ist die Situation hinsichtlich der Barrierefreiheit zu verbessern. Das soll ein deutliches Signal sein, insoweit möglichst schnell voranzuschreiten.
Der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein großer medienpolitischer Schritt. Die Kernpunkte sind herausgearbeitet. Detailfragen können in den Ausschussberatungen noch vertieft behandelt werden; das wird auch der Fall sein.
Ich bitte um Zustimmung zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst einmal ganz herzlich für die Aussprache und die Diskussion über dieses sicher schwierige Thema. Auf die Fragen gibt es keine einfachen Antworten. Es gibt auch keinen Weg, von dem wir sagen können, dass wir alle Themen abgearbeitet haben, wenn wir ihn gehen. Das Internet ist ein Medium, das mit großen Änderungen verbunden ist. Frau Sandt hat darauf hingewiesen, dass in drei Jahren eine Evaluierung stattfindet. Die Evaluation muss frühzeitig erfolgen, weil wir gar nicht wissen, welche technischen Änderungen und Möglichkeiten sich entwickeln werden. Ganz eindeutig kann die Lösung aber nicht darin bestehen, dass wir gar nichts tun und abwarten, was passiert. Ich habe noch keinen Vorschlag dazu gehört, wie man es besser machen könnte. Dagegen zu sein, ist zwar eine Haltung. Sie bringt uns aber nicht weiter, wenn es uns in erster Linie darum gehen muss, Kinder und Jugendliche zu schützen. Im Netz sind Gefahren vorhanden. Deshalb müssen wir den Jugendschutz auf mehreren Säulen aufbauen. Eine Säule ist die Selbstkontrolle der Anbieter, die damit ein Stück gesellschaftlicher Verantwortung übernehmen. In einem ganz großen Umfang ist die zweite Säule der Bereich der Medienkompetenz. Auf den Medienführerschein wurde schon hingewiesen. Das ist ein Weg. Wir müssen auch die Eltern dafür gewinnen, dass sie sich dieser Verantwortung stellen.
Dritte Säule: Diejenigen Anbieter, die sich nicht an ihre Verpflichtungen halten, müssen mit einer Ahndung rechnen. Letztlich geht es uns allen darum, dass wir die Möglichkeiten des Netzes offen halten und diese Möglichkeiten der jungen Generation zur Verfügung stellen. Lieber Kollege Sinner, das Gespräch mit den Jugendverbänden werden wir in der nächsten Zeit führen. Es ist wichtig, im Dialog zu bleiben. Es geht nicht um Strafaktionen, sondern darum, die Freiheit des Netzes zu beschränken und damit die Anliegen der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.
Deshalb danke ich ganz herzlich denen, die dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zustimmen werden. Ich hoffe, dass wir damit zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen ein Stück vorankommen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst sage ich ein herzliches Wort des Dankes an die vier Fraktionen für die konstruktive Begleitung des Projektes und auch die dazu geführte Debatte und im Übrigen auch ein Dankeschön an die GRÜNEN, weil sie wieder einmal deutlich gemacht haben, dass es immer ein Hätte, ein Sollte, ein Könnte oder ein Müsste gibt. Wenn man aber dann entscheiden muss, dann gibt es nur ein Nein oder man ist dagegen, ohne dass eine Alternative vorgelegt wird.
Das ist zu wenig, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb danke ich ganz herzlich all denen, die sich im Vorfeld intensiv in die Debatte zum Olympiagesetz eingebracht haben. Es ist nicht so, dass da irgendetwas plötzlich entstanden wäre, sondern es handelt sich um einen langen Prozess, der in den Parlamenten über viele Monate intensiv auf unterschiedlichster Ebene - angefangen von der kommunalen Ebene bis hin zur Bundesebene - geführt wurde. Und es ist auch ein Ausweis dieser Bewerbung, dass ein großer Konsens mit breiten Mehrheiten das alles hier demokratisch legitimiert.
Mit dem Olympiagesetz gehen wir einen neuen Weg, vielleicht auch einen anderen Weg, indem wir sagen, wir wollen gemeinsam mit dem Parlament die Themen ansprechen, vor allem die finanziellen Themen, aber auch die möglichen Risiken.
Es ist alles andere als ein Freibrief für die Staatsregierung, sondern es ist vielmehr das Angebot, das Thema miteinander in gewissen Abständen, wie es eingefordert wird, immer wieder zu behandeln. Denn niemand hat ein Interesse, dass die Kosten davonlaufen, weder die Stadt München noch der Freistaat Bayern noch der Bund oder die betroffenen Kommunen. Wir wollen vielmehr die Argumente auf der Grundlage eines Konzepts, auch des Finanzkonzeptes, das nicht wir erstellt haben, sondern das wir von Externen haben erstellen lassen, nämlich von einem Unternehmen und einer wissenschaftlichen Stelle, gegeneinander abwägen.
Letztlich ist es unser Ziel, dass es sich nicht um einen einmaligen Prozess handelt, sondern dass es eine Begleitung durch die nächsten Jahre geben wird, sofern die Bewerbung erfolgreich sein wird. So können wir diese große Herausforderung, aber auch Chance für München, für Garmisch-Partenkirchen, für ganz Bayern und für Deutschland verwirklichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Inhalte des Olympiagesetzes wurden vielfältig angesprochen. Ich möchte nur ein paar Punkte herausgreifen. Herr Kollege Hartmann versucht immer wieder, Störfeuer einzubringen. Ich nenne als Beispiel das Sicherheitskonzept. Da wurde zunächst immer das Beispiel Kanada zitiert. Jetzt hat man registriert, dass in Kanada das Militär auch den Pazifik absichern musste. Sicherheitsmaßnahmen sind in dem Umfang in München und Garmisch-Partenkirchen nicht notwendig. Damit stimmen auch unsere Kostenvoranschläge für die Sicherheit.
Heute haben Sie nun als neues Argument gebracht, dass die Kosten für das Umweltkonzept nicht stimmig seien. Ich sage es noch einmal: Der Freistaat gibt 40 Millionen. Es gibt aber auch andere, die etwas tun müssen, der DOSB, der Bund, München oder Garmisch-Partenkirchen. Also wird die Summe höher sein. Das ist kein Widerspruch, sondern es handelt sich um eine Addition. Und der Freistaat gibt 40 Millionen dazu. Ich bitte Sie also, das nicht nur so halb darzustellen und Zweifel zu streuen und damit das Ganze madig zu machen.
Wir haben eine tolle Chance in Bayern, nach den Olympischen Sommerspielen auch Olympische Winterspiele zu bekommen. Natürlich wissen wir, dass es in Garmisch-Partenkirchen nicht nur Wintertourismus gibt, sondern es gibt dort neben dem Wintertourismus auch einen Sommertourismus. Gleichwohl wird Garmisch-Partenkirchen auch in Zukunft ein Wintersportort sein.
Ich bin überzeugt, dass es möglicherweise den einen oder anderen GRÜNEN-Wähler aus Bayern gibt, der auch in Garmisch-Partenkirchen Ski fährt, statt ein paar Hundert Kilometer weiter zu fahren, die Umwelt zu belasten und woanders Ski zu fahren. Auch das sollte einmal gesagt werden. Ich weiß nicht, wer von Ihnen Ski fährt. Es gibt aber welche, die den Wintertourismus in Bayern schätzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte eines noch einmal deutlich machen. Das große Plus unserer Bewerbung ist, dass die Sportstätten in einem ganz großen Umfang bereits vorhanden sind. Notwendig ist eine marginale Ergänzung an Sportstätten. Wenn das nicht als nachhaltig akzeptiert wird, weiß ich nicht, was Sie unter Nachhaltigkeit verstehen.
Für das ökologische Konzept haben wir letztlich die beste Punktzahl beim Mini Bid Book erhalten. Das ökologische Konzept ist von einem GRÜNEN, der auch Stadtrat ist, erarbeitet worden. Er hat es zusammen mit Umweltverbänden und Verantwortlichen aus den verschiedenen Bereichen verantwortlich gestaltet, damit ein geschlossenes ökologisches Konzept verwirklicht werden kann. Das gilt sowohl für die Wohnbebauung in der Landeshauptstadt als auch für die Almbewirtschaftung im Bereich Garmisch-Partenkirchen oder im Berchtesgadener Land. Das ist ein geschlossenes ökologisches Konzept, das sich Staat und Kommunen einiges kosten lassen. Das ist unser Pfund. Mit ihm werden wir wuchern, und das werden wir in unserer Bewerbung nach wie vor einbringen. Wenn es den GRÜNEN wirklich um die Umwelt geht, wenn es ihnen wirklich darum geht, dass sich die Umwelt positiv weiterentwickelt, müssten Sie dieser Bewerbung eigentlich zustimmen, weil jede andere Be
werbung ein aus meiner Sicht weniger ausgeprägtes ökologisches Konzept hat.
Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar Worte zu den Grundstücken in Garmisch sagen, weil das Thema heute auch in den Medien hochgekocht ist. Uns geht es darum, weiter in Verhandlungen auf Augenhöhe zu sein. Es ist kein Geheimnis, dass noch einige wenige Grundstücke fehlen. Dass die Verhandlungen nicht einfach sind, wissen wir auch seit Wochen. Zumindest habe ich den Eindruck, dass der Anwalt nicht nur an einer Lösung interessiert ist - ich formuliere das einmal so. Das wird uns nicht davon abhalten, in weitere Gespräche zu treten, um dafür zu werben, diese Grundstücke zu bekommen. Gemäß der geltenden Planung sind fünf bis sechs Grundstücke betroffen. Der Anwalt vertritt zwar 59 Landwirte oder Grundstückeigentümer, aber nach der geltenden Planung fehlen uns fünf oder sechs Grundstücke. Um diese werden wir auch in Zukunft werben. Sollte es wider Erwarten nicht möglich sein, diese Grundstücke zu nutzen, gibt es Alternativplanungen. Wir werden die Bewerbung abgeben. Sie ist nicht gefährdet. Ich sage aber genauso deutlich: Wir werden die Themen mit dem IOC in großer Offenheit besprechen. Da wird nichts unter den Tisch gekehrt. Das hat gar keinen Sinn, da sowieso alles öffentlich ist. Es wird sauber dargestellt, was bereits gesichert ist und welche Alternativplanungen es gibt.
Ich bitte Sie, diesem Olympiagesetz zuzustimmen, weil wir damit auch den Grundstückseigentümern die Sicherheit geben, die notwendige Entschädigung zu erhalten, und weil damit letztlich auch gewährleistet ist, dass sie ihre Grundstücke nach den Spielen wieder in dem Zustand zurückerhalten, der vor den Spielen geherrscht hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, uns sollte das gemeinsame Ziel vereinen: Wir wollen Olympische Spiele 2018 in Bayern. Lasst uns überall dort, wo es möglich ist, dafür werben. Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze darf ich mich für diesen Dringlichkeitsantrag bedanken, weil er unsere Position verdeutlicht und uns bei den Verhandlungen unterstützt. Es geht darum, dass man gerade das Thema des digitalen Radios nach vorn bringt. Bayern hat diese Entwicklung von Anfang an unterstützt. Wir brauchen aber noch eine stärkere Marktdurchdringung. Das ist bereits angesprochen worden.
Ich möchte nicht dezidiert auf die Vorteile eingehen. Aber gerade in Bezug auf das Webradio ist zu sagen, dass bei Nachfrage riesiger Datenmengen durch zahlreiche Nutzer weitere Empfänger blockiert werden können. Das analoge UKW-Radio wiederum steht dem Digitalradio nach, weil auf einem Kanal statt einem UKW-Programm sieben Programme in DAB oder gar 14 bei DAB+ laufen können.
Für uns ist ganz wichtig, bei Neugeräten darauf zu achten, dass digitaler Empfang möglich ist. Sonst gelingt die Durchdringung nicht.
Bezüglich des Zeitfaktors wurde etwas aneinander vorbeigeredet. Es geht darum, dass nach 2015 nicht noch eine längere Phase kommt, bis die Durchdringung gelungen ist. Letztlich muss das Recht der Kunden bedacht werden. Wenn man die Lösung verwirklicht, muss das schnell geschehen. Dabei geht es auch um die Sicherheit von Investitionen. Diese darf man nicht bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.
Liebe Frau Gote, wir wissen von der Problematik der Marktdurchdringung in Bayern. Das Digitalradio wird auch von Privaten gemacht. Ich erinnere an Rockantenne, Radio Fantasy; ich will jetzt nicht alle aufzählen. Man kann die Sender nachschauen.
In den Metropolen und Regionen wie Nürnberg, München, Augsburg, Ingolstadt ist ein guter Empfang bereits möglich. Diesen müssen wir weiterentwickeln. Dafür bitte ich um Unterstützung. Das dient der Position Bayerns bei den Verhandlungen. Für diese Unterstützung darf ich mich im Voraus bedanken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Frau Kollegin, Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, die vier Fragen nacheinander zu beantworten. Zunächst einmal ist klar, dass Spiele in dieser Größenordnung natürlich Auswirkungen auf das Renommee Bayerns haben. Anlässlich der Olympischen Sommerspiele von 1972 oder auch der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 haben sich weltweit viele Menschen versammelt, um diese Sportgroßereignisse mitzuverfolgen. Man ahnt, auch bei den Winterspielen 2018 wird ein Milliarden-Fernsehpublikum tagtäglich Bilder aus Bayern und aus Deutschland präsentiert bekommen. Wir haben die Chance, uns als weltoffenes Land zu zei
gen. Jeder erinnert sich daran, welch ein Ruck nach der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 durch die Welt gegangen ist. Deutschland hat sich als begeisterungsfähiges, weltoffenes und gastfreundliches Land gezeigt. Bayern wird in besonderer Weise Herzlichkeit und Gastfreundlichkeit auf der einen Seite, aber auch Organisationstalent und Durchführungsfähigkeit auf der anderen Seite unter Beweis stellen. Wir können damit insgesamt positive Impulse für ganz Bayern und Deutschland geben. Deshalb ist die Bewerbung um die Olympischen Winterspiele und die Paralympischen Winterspiele 2018 nicht nur eine bayerische, sondern eine nationale Angelegenheit.
Ich komme zum zweiten Fragenkomplex: Was bedeutet das für die wirtschaftliche Entwicklung? - Wir haben zwei große Themenkomplexe. Das sogenannte Non-OCOG-Budget umfasst Infrastrukturmaßnahmen, die erhalten bleiben sollen. Das sind Verkehrsmaßnahmen und Sportstättenmaßnahmen mit einem Volumen von rund 1,5 Milliarden Euro, die durch die Olympischen Spiele ausgelöst werden. Das wirkt in Bayern fast wie ein Konjunkturpaket. Der Kramertunnel und der Wanktunnel im Straßenbau oder Schienenverkehrsmaßnahmen hängen beispielsweise direkt mit der Olympiabewerbung zusammen. Ich denke darüber hinaus an den Ausbau der A 8 und die Ortsumfahrung von Bad Reichenhall sowie die zweite Stammstrecke in München. Das sind Maßnahmen, die auch ohne die Durchführung der Olympischen Winterspiele notwendig wären und die im Bedarfsplan enthalten sind. Diese Maßnahmen können natürlich mit den Olympischen Spielen schneller verwirklicht werden, weil mehr Mittel nach Bayern fließen werden.
Der Themenkomplex "Wirtschaftliche Impulse" wurde vom Wirtschaftsministerium für die Region GarmischPartenkirchen bearbeitet. Dabei zeigte sich, dass wirtschaftliche Effekte in einem hohen dreistelligen Millionenbereich zu erwarten sind. Das sind natürlich nur Berechnungen, die acht Jahre vorher, also im Vorfeld stattfinden. Man kann aber davon ausgehen, dass die gesamte Region davon profitieren wird.
Ganz entscheidend sind die Paralympischen Spiele. Für behindertengerechte Spiele ist eine Barrierefreiheit nicht nur bei den Sportstätten wichtig, sondern auch im öffentlichen Personennahverkehr. Ich erwarte, dass ein Ruck durch die Bevölkerung und durch alle Verantwortungsträger gehen wird und sie alle Investitionen auch unter dem Aspekt der Barrierefreiheit sehen werden. Wir wollen einen Teil der Kapazitäten für Zuschauer barrierefrei ausstatten und hoffen, dass wir die barrierefreie Erreichbarkeit der Sportstätten durch die Paralympics weiter verbessern. Ich möchte hier auch Investitionen an Bahnhöfen ins Feld führen.
Die dritte Frage betraf das Umweltkonzept. Ich möchte jetzt nicht - das ist uns aus gutem Grunde auch verboten - über die Mitbewerber sprechen. Ich möchte aber doch festhalten, was das IOC in der Punktzahl beim Mini Bid Book festgestellt hat, dass es nämlich keine andere Bewerbung gibt, die gerade dem Aspekt der Umweltpolitik so viel Aufmerksamkeit geschenkt hat und dort so viele positive Impulse setzen wird wie die Bewerbung von München und Garmisch-Partenkirchen. Wer für Olympische Spiele ist, kann nicht sagen, er lehne sie hier ab und sie sollten irgendwo anders stattfinden. Man muss vielmehr die Gesamtbilanz sehen, und mit ihrer Gesamtbilanz kann sich unsere Bewerbung sehr gut sehen lassen. Wir haben den Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit stark berücksichtigt. Einen Großteil der Sportstätten haben wir bereits gebaut, sodass nur noch wenige zusätzliche Investitionen notwendig sind. Wir werden einen Flächenverbrauch von etwa 0,5 ha haben, also einen relativ geringen zusätzlichen Bedarf. Ich bin davon überzeugt, dass es keine andere Bewerbung gibt, die auf dem Umweltsektor derart punkten kann wie unsere Bewerbung.
Hinzu kommt, dass das olympische Erbe, das immer im Fokus steht, von uns dadurch gewahrt wird, dass das Olympiastadion von 1972 nicht nur in die Bewerbung eingebunden ist, sondern dass dort ein Teil der Olympischen und Paralympischen Spiele 2018 stattfinden wird.
Nun zu den Kosten. Ich habe gesagt, für den NonOCOG-Bereich sind es 1,5 Milliarden Euro. Für die Durchführung rechnen wir mit 1,3 Milliarden. Der Beitrag des Freistaates beläuft sich auf etwa 225 Millionen. Hinzu kommen natürlich Investitionen, die im Rahmen der regulären Förderung notwendig sind. Von diesen 225 Millionen sind etwa 100 Millionen für das Mediendorf vorgesehen, das in München entstehen wird. Es wird dazu beitragen, dass der Wohnungsmarkt in der Landeshauptstadt München entlastet wird. Etwa 60 Millionen sind für Sportstätten eingeplant. So sollen das Eisstadion in Garmisch-Partenkirchen auf den neuesten Stand gebracht und das Alpspitzbad saniert und renoviert werden. 40 Millionen sind für Umweltmaßnahmen vorgesehen, wovon ein Teil für das Zentrum für Nachhaltigkeit in GarmischPartenkirchen gedacht ist. Der Freistaat wird wie der Bund 15 Millionen einbringen, um die Paralympischen Spiele auf hohem Niveau durchführen zu können. Die Landeshauptstadt wird sich meines Wissens zusätzlich mit 5 Millionen beteiligen.
Das sind die Kosten, die der Freistaat schultern wird und schultern muss. In diese Kosten sind aber sinn
volle und notwendige Maßnahmen eingebettet, gerade hinsichtlich der Verkehrslast.
Ich kann die Zahlen nicht genau angeben. Wir werden beispielsweise die Bahnhöfe, die an der Strecke liegen, daraufhin untersuchen, ob sie bereits barrierefrei sind, und werden Maßnahmen ergreifen, damit sie bei den Olympischen Spielen barrierefrei sein werden. Wir haben in der Bewerbung angegeben, dass ein ausreichender Prozentsatz der Zuschauertribünen auch barrierefrei zu erreichen ist. Solche Maßnahmen müssen nicht immer sofort Mehrkosten verursachen. Wichtig ist auch, dass die Planer dieses für uns wichtige Thema von Anfang an im Kopf haben. Ich war bei den Paralympischen Spielen in Vancouver ganz bewusst mit der bayerischen Behindertenbeauftragten, um mit ihr die Strecken abzugehen und die Zufahrten zu beobachten. Sie wird uns zum Themenkomplex der Barrierefreiheit eine Rückmeldung geben. Wir haben in der Bewerbergesellschaft - und künftig im Olympischen Komitee - eine Mitarbeiterin aus dem paralympischen Sport, damit eine bestmögliche Bearbeitung dieses Themas gewährleistet wird.
Vielen Dank, Herr Hartmann. Zunächst stelle ich fest, dass Sie gerade versuchen, ein paar Randthemen hochzuziehen, die zwar mit der Bewerbung zusammenhängen, aber nicht die Essentials unserer Bewerbung sind. Ich gehe aber trotzdem gerne darauf ein.
Ihre Anmerkung, dass das Projekt ökologisch zweifelhaft sei, weise ich zurück. Die GRÜNEN selbst sind federführend bei der Erarbeitung des Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzepts. Dort ist auch eine Person, die Ihrer Partei angehört. Die GRÜNEN sagen, auch ausweislich des Protokolls, dass es die "ökologischsten Spiele" sind, die jemals stattgefunden haben. Das ist nicht irgendjemand, sondern Ihr Vertreter im Sportausschuss, und Ihre Münchner Stadtratskollegin be
tont das genauso. Also hören Sie auf zu sagen, das Projekt sei ökologisch zweifelhaft. Die Ökologie ist das Aushängeschild unserer Bewerbung. Das wird weltweit anerkannt, nur von den GRÜNEN nicht.
Zu den Themen Non-OCOG/OCOG haben wir Fachleute eingesetzt. Das sind Beratungsfirmen, das sind Universitätsprofessoren, die für uns Zahlen berechnet haben. Es geht um Leistungen der Sicherheit, die für die Durchführung notwendig sind, aber auch um Leistungen, die permanent sind. Jede Einrichtung hat natürlich Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen, die auch nach den Spielen gewährleistet sein müssen.
Ähnliches gilt für die Anlagen. Am Gudiberg gibt es permanente und temporäre Bereiche. In unserer Bewerbung ist es letztlich so, dass wir manche Dinge eben nur temporär und nicht permanent am Ort der Olympischen Spiele haben müssen und haben werden.
Was das Thema Verkehrsinfrastruktur betrifft, so sind wir mit dem Bund in Verhandlungen wegen einer Sonderförderung. Das ist vom Bund auch zugestanden. Es gibt eine Arbeitsgruppe Bund/Land, die genau diese Fragen stellt, weil wir deutlich gemacht haben, dass der Topf, der jetzt für Bayern vorhanden ist, für ganz Bayern zur Verfügung steht, also für Verkehrsmaßnahmen, die in allen Regionen Bayerns notwendig sind. Wenn wir den Zuschlag für Olympia bekommen - das hat der Bund auch mit seiner Unterschrift zum Bid Book bekannt -, dann kommen zusätzliche olympiabedingte Verkehrsmaßnahmen hinzu. Darüber wird derzeit mit dem Bund in einer Arbeitsgruppe verhandelt, und nach dem Zuschlag wird auch festgelegt, aus welchen Töpfen und bei welchen Häusern das veranschlagt wird.
Zu Ihrer letzten Frage. Ich habe das nicht gesehen und nicht gehört. Aber eindeutig ist, dass wir keine neue Eisenbahnstrecke brauchen, sondern wir ertüchtigen die Strecke nach Garmisch-Partenkirchen: zum Teil soll sie zweigleisig werden, aber auch eine Taktverdichtung ist vorgesehen. Das war ein großer Wunsch der Bevölkerung vor Ort und das ist auch notwendig, um Garmisch-Partenkirchen letztlich auch mit München schneller zu verbinden.
Wir brauchen neue Straßen in dem Sinn, dass wir die Umfahrung Oberau angehen müssen. Dies wird seit 20, vielleicht 30 Jahren aus der Region GarmischPartenkirchen gefordert. Wir können es schneller machen durch die Olympiabewerbung. Ähnliches gilt für den Kramertunnel, für dessen Bau bereits die ersten Bohrungen stattfinden, und auch für den Wanktunnel.
Beide sind im Bedarfsplan enthalten, ließen aber ohne Olympische Winterspiele möglicherweise etwas länger auf sich warten.
Also, wir brauchen Ertüchtigungen, aber das sind Ertüchtigungen, die wir auch ohne Olympische Spiele bräuchten. Wenn die GRÜNEN uns unterstützen, gerade bei der Infrastruktur, bei den Straßen und Verkehrsmaßnahmen, die auch ohne die Olympischen Spiele notwendig sind, wären wir darüber sehr froh.
Verehrte Frau Kollegin, es ist zumindest ein Gebot der Klugheit, die Themen transparent zu behandeln. Wir spüren das bei allen Großprojekten. Je offener man mit den Themen umgeht, auch mit den kritischen Themen, je offener die Menschen informiert werden, umso leichter ist es, Menschen zu gewinnen.
Wir haben deshalb ein Olympiagesetz in den Bayerischen Landtag eingebracht, um diese Transparenz zu gewährleisten. Wir werden selbstverständlich - das habe ich im Haushaltsausschuss zugesagt - die Informationen an den Bayerischen Landtag weitergeben, sobald uns neue vorliegen. Eines muss man auch wissen: Die Ausgaben Bayerns sind nicht mit einem Freibrief für die Bayerische Staatsregierung verbunden, sondern der Haushalt wird im Bayerischen Landtag diskutiert und verabschiedet. Da werden auch die Maßnahmen und die Investitionen, die der Freistaat tätigt, diskutiert werden.
Ich selbst war nicht nur mehrmals in Garmisch-Partenkirchen, sondern ich war vor 14 Tagen auch auf einer Bürgerversammlung in Ohlstadt und werde diese Woche noch auf einer Bürgerversammlung in Murnau sein, um den Menschen das, was man jetzt bereits erklären kann, zu erklären und ihre Fragen zu beantworten und vielleicht auch die eine oder andere Aufgabe mit nach Hause zu nehmen. Das gehört zu diesem Prozess.
Das zweite Thema: Die Absicht, dass alle Regionen profitieren sollen, ist uns ein großes Anliegen. Auch wenn die olympischen Austragungsorte in München, in Garmisch-Partenkirchen, Schwaiganger und im Berchtesgadener Land sind, werden wir dafür werben, dass die Trainingsmöglichkeiten, im Allgäu, im Bayerischen Wald und in anderen Destinationen des Oberlandes genauso genutzt werden. Eine Werbung für den Standort Bayern hat natürlich Auswirkungen auf den gesamtbayerischen Raum, gerade was den Tourismus betrifft.
Aber auch Ihre Frage liegt uns sehr am Herzen: Die Mittel, die wir für den jährlichen Bedarf haben, sollen nicht allein auf Oberbayern konzentriert werden. Deshalb verhandeln wir auch mit dem Bund, der sagt: Lasst erst einmal die Werbung erfolgreich sein, dann wird verhandelt. Wir wissen, dass wir mehr Mittel für Bayern brauchen. Die sind im Bid Book enthalten, und der Bund ist auch für die Finanzierung dieser Maßnahmen zuständig. Darum gibt es auch eine Zusage, dass nach einem Zuschlag darüber verhandelt wird.
Man kann natürlich Spiegelfechterei betreiben und sagen, man müsste jetzt schon verhandeln. Wir könnten "heiße Redenschlachten" schlagen und gewichti
ge Debatten führen, aber wir wissen noch nicht, ob wir den Zuschlag bekommen werden. Dies wird im Juni 2011 entschieden. Die Mittel werden also nicht sofort im August 2011 eingesetzt werden müssen. Das ist noch mit dem Bund zu verhandeln. Von der Bundesregierung gibt es allerdings Signale, dass es zu einer adäquaten Förderung kommen wird. Die Summe kann ich noch nicht sagen. Ich gehe aber davon aus, dass ein zusätzlicher Sondertopf in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen wird, wenn wir diese Maßnahmen verwirklichen wollen.
Herr Kollege Streibl, ich kann Ihrer Analyse nur zustimmen.
Nun zur regionalen Förderung: Ich habe bereits darauf verwiesen, dass vom Wirtschaftsministerium ein Wertschöpfungspotenzial in Höhe von etwa 500 Millionen Euro berechnet wurde. Man kann davon ausgehen, dass diese Summe für die Region als Potenzial zur Verfügung steht. Hinzu kommt, dass rund 1.300 zusätzliche Beschäftigte notwendig sein werden, wenn ich nur das Organisationskomitee sehe, um diese Olympischen Spiele durchführen zu können.
Darüber hinaus werden wir Innovationskraft und Umweltkompetenz nicht nur im Umweltkonzept verwirklichen, sondern ich erinnere auch an unsere Beschlüsse in Bezug auf die Elektromobilität in GarmischPartenkirchen, München, Neustadt und im Bayerischen Wald, die wir bewusst vorantreiben und am Laufen halten wollen.
Es handelt sich um eine Konzeption, bei der weitestmöglich auf Eingriffe in die Landschaft verzichtet werden soll. Ich habe bereits von den 0,48 Hektar zusätzlichem Flächenbedarf für die Olympischen Spiele gesprochen. Das ist ein kaum zu diskutierender Wert. Das ist so ungefähr ein halber Fußballplatz. Sie sollten sich einmal vorstellen, was da an zusätzlichem Flächenverbrauch permanent zur Verfügung stehen muss.
Und schauen Sie sich den Bedarf an Wohnungen in München an. Wenn wir das Olympische Dorf, das Mediendorf, gestalten, dann geht es da um Plusenergiehäuser mit dem Thema Green Building Material. Alle diese Fragen haben wir in den 18 Projekten des Umweltgedankens und Umweltkonzeptes mit behandelt. Das wird weltweit Maßstäbe setzen. Aber selbstverständlich sind das auch die Maßstäbe für unser Handeln in Bayern und Deutschland. Das ist gut so, denn Bayern ist Vorreiter.
Sie haben vom Umweltministerium gesprochen, das es seit 40 Jahren gibt. Sie wissen aus der Familiengeschichte, wie bedeutsam diese Entscheidung war. Die Olympischen Spiele und die Paralympischen Spiele im Jahre 2018 werden einen erneuten Impuls setzen, olympisches Erbe auch unter dem Gesichtspunkt der Umweltgerechtigkeit zu sehen.
Sehr geehrter Herr Kollege, wir haben die Gesamtbilanz der Olympischen Spiele in den vergangenen 25 Jahren zurück bis 1984 überprüft. In keinem Fall gab es ein Defizit für das Organisationskomitee. Für Vancouver liegt die Abrechnung zwar noch nicht vor, aber ich gehe davon aus, dass auch hier kein Verlust zu erwarten ist.
Da man aber diese Sicherheit auch für uns gewährleisten muss, gibt es für den unwahrscheinlichen Fall, dass es Verluste geben sollte, einen Beschluss, mit dem sich der Bund, der Freistaat und die Landeshauptstadt verpflichten, jeweils ein Drittel des Risikos zu tragen. Das ist ganz bewusst von diesen drei Partnern so beschlossen worden, denn wir wissen, dass die Stadt Garmisch-Partenkirchen und der Landkreis Berchtesgadener Land selbst eine solche Risikoübernahme nicht stemmen könnten.
Darüber hinaus haben wir für alle Grundstückseigentümer durch ein bestimmtes Verfahren sichergestellt, dass dann, wenn Grundstücke für eine temporäre Nutzung zur Verfügung gestellt werden, dies auch für diese Eigentümer ohne Risiko ist. Vor den Spielen wird eine Begehung und eine Feststellung der Werte in Begleitung auch des Bauernverbandes stattfinden und nach den Spielen wird es eine zweite Begutachtung geben. Darüber hinaus hat der Freistaat - das soll im Olympiagesetz verabschiedet werden - Bürgschaften hinterlegt, die sicherstellen sollen, dass für die Kommune und den Landkreis sowie für alle Betroffenen keine untragbaren Risiken entstehen.
Herr Kollege, ich darf zur Infrastruktur noch einmal darauf hinweisen, dass die Maßnahmen, die durch Olympia beschleunigt verwirklicht werden können, alle in den Bedarfsplan einbezogen sind. Es sind nicht nur Themen, die plötzlich wegen Olympia aufgetaucht sind, sondern es sind langjährige Forderungen aus der Region. Wir können bei einem positiven Zuschlag für Olympia 2018 natürlich auch ganz anders gegenüber dem Bund auftreten und sagen: Wenn wir ein Stück Dynamik entwickeln wollen, müssen jetzt die Mittel fließen, um Olympia realisieren zu können.
Deshalb werden Fragen wie Umfahrung von Oberau, Verbesserung der Schienenanbindung, Taktverdichtung und ähnliches einschließlich der zweiten Stammstrecke in München oder der Ausbau der A 8 mit einem positiven Votum versehen werden müssen, damit sie auch an Dynamik gewinnen und Potenzial für die Verhandlungen für uns bedeuten.
Zweites Thema, das Erbe für die Region: Ich nehme als Beispiel das Zentrum für Nachhaltigkeit in Garmisch-Partenkirchen. Wir wissen, dass es seit vielen Jahren ein Wunsch ist, auch für Garmisch-Partenkirchen und den gesamten Landkreis eine solche Einrichtung zu haben, die in den akademischen Bereich hineingeht. Wir wollen in diesem Zentrum für Nachhaltigkeit wichtige Fragen, auch des Tourismus und des Klimaschutzes im Alpenraum, mit behandeln. Nach unseren Überlegungen soll das nicht nur isoliert ein bayerisches Thema sein, sondern wir streben die Zusammenarbeit mit Südtirol, mit der Schweiz und mit Österreich an. Dieses Thema reicht natürlich über den Alpenraum hinaus in andere Regionen hinein, sei es auf dem asiatischen oder auch dem amerikanischen Kontinent. Es gilt also, einen Nukleus zu schaffen. Der Klimaschutz, die Nutzung von Gebirgsregionen und die Beantwortung der Fragen hierzu stehen weltweit auf der Tagesordnung. Das ist sicher ein Erbe für die Region.
Zum dritten Punkt, dem Tourismus: Ich sehe, welche Maßnahmen notwendig sind, damit wir beim Standard und im Qualitätsangebot noch ein Stück nach vorne kommen. Da wird jeder zustimmen. Olympia bietet die Chance, dass diese Investitionen in größerem Maße und schneller verwirklicht werden, nicht nur, weil fünfeinhalbtausend Athleten aus 80 Ländern und etwa 10.000 Medienvertreter bei diesen Spielen sein wer
den. Das wird auch für die Hotellerie und Gastronomie einen Schub bedeuten. Dieser Schub ist nicht nur notwendig, um den Wintertourismus zu fördern. Für den Sommertourismus sind eine gute Infrastruktur, eine gute Hotellerie und Gastronomie genauso wichtig. Man darf das eine nicht gegen das andere ausspielen. Es wird Impulse geben. Die Rückmeldung gerade aus dieser Branche zeigt schon: Wir warten darauf, den Zuschlag zu bekommen. Wir versprechen uns da wirklich Vorteile und Chancen, und die wollen wir auch in die Region bringen.
Herr Kollege, wir sind überzeugt, dass wir diesem Anspruch gerecht werden. Schauen Sie, mit wie viel Input die Fragen in der Landeshauptstadt angegangen werden, wie man letztlich den bestehenden Olympia-Park energetisch auf die Notwendigkeiten bringt, wie man das Olympische Dorf ganz bewusst unter Plus-Energie-Gesichtspunkten baut, wie man die Mediendörfer unter diesen Aspekten sieht. Weit über 1.000 Wohneinheiten werden auch den Wohnungsmarkt in München entlasten.
Wir haben ferner das Thema Elektromobilität. Neben dem Zentrum für Nachhaltigkeit geht es auch um die Almwirtschaft. Eines der Projekte ist die CO2-Einsparung, auch in den Sportstätten und Schulen. Es ist also ein Zusammenwirken vieler Partner: Der Freistaat leistet etwas, der DOSB, die Landeshauptstadt und der Bund. Letztlich wird es für die gesamte Umweltthematik und Umweltproblematik einen Schub geben.
Ich bin überzeugt, um das nochmals deutlich zu machen, dass derjenige, dem es wirklich um die Umwelt geht und der nicht sein ideologisches Spielchen treibt, festhalten muss: Olympische Spiele mit diesem Konzept sind die schonendsten, was die Umwelt, die Sportstätten, die Verdichtung und die Verkehrswege betrifft. Da können wir mit gutem Gewissen sagen: Wir haben freundliche Spiele für die Welt, für die Athleten, aber auch für unsere Umwelt. Das ist unser Anspruch, und den wollen wir auch verwirklichen.
Verehrte Frau Kollegin, zunächst einmal herzlichen Dank für das Lob, auch für die gute Zusammenarbeit mit Rot-Grün in München. Ich möchte aber deutlich machen, das hat nichts mit anderen Themen zu tun. Hier arbeiten wir sehr, sehr gut zusammen, und das ist auch notwendig. Ich bedanke mich auch dafür, dass wir im Bayerischen Landtag eine breite Mehrheit haben, weil das Vorhaben für Bayern wirklich Chancen eröffnet. Und: Wenn man ein großes Projekt erfolgreich durchziehen will, braucht man ein hohes Maß an Übereinstimmung in unserer Gesellschaft. Das ist im Bayerischen Landtag und, davon bin ich überzeugt, auch in der Bevölkerung gegeben.
Das Thema wird bereits lange diskutiert, Sie haben es angesprochen. Trotzdem müssen wir auf die Fragen der Menschen Antworten finden, natürlich kritische Rückmeldungen ernst nehmen und in unsere Überlegungen einbeziehen. In Garmisch-Partenkirchen war eines der wichtigsten Themen, dass man die Menschen ernst nimmt und nicht sagt: Das ist schon mal beschlossen worden, darüber brauchen wir nicht mehr zu reden. Es gilt vielmehr, die Themen abzuarbeiten, und das passiert hier bei uns, das passiert im Rathaus der Landeshauptstadt und auch vor Ort, wie es notwendig ist.
Zum Thema Breitensport: Wir haben gemeinsam mit dem DOSB und damit auch mit dem Bayerischen Landessportverband intensiv über die Frage diskutiert, was wir beitragen können. Allein die Vorfreude auf ein solches Ereignis wird natürlich auch den Sportvereinen Türen öffnen und Möglichkeiten schaffen, junge Menschen sozusagen von der stationären Freizeitgestaltung vom Bildschirm wegzubekommen und sie zu veranlassen, Sport zu treiben. Es ist ein ganz wichtiger gesellschaftspolitischer und gesundheitspolitischer Aspekt, die Verbindung ernst zu nehmen und behinderten Kindern und Jugendlichen Sportmöglichkeiten zu zeigen und zu eröffnen. Wer selbst einmal bei den Paralympics war und gesehen hat, wie Mono-Skifahrer, Blinde oder Behinderte mit Arm- oder Beinamputationen auf höchstem Niveau Sport treiben, stellt fest: Das macht auch jungen Menschen, die möglicherweise durch einen Unfall an einer Querschnittslähmung leiden, wieder mehr Mut. Wenn sie mit jungen paralympischen Sportlern sprechen, spüren Sie, mit welcher Lebensfreude diese Menschen von ihrem Sport berichten und was ihnen der Sport wieder gegeben hat. Das müssen Sie der Bevölkerung vermitteln. Ich denke an unsere Olympiasieger, zum Beispiel an Frau Bentele, die zeigt, was ein blinder Mensch alles leisten kann, oder an unsere Skifahrer, die exzellente Leistungen erbracht haben. Das sind riesige Chancen für unsere gesellschaftliche Entwicklung, die weit über den Sport hinausgehen.
Ich will an einem Beispiel deutlich machen, was Nachwuchsarbeit und Nachwuchsgewinnung bedeuten: Ich war in Ohlstadt bei einer Diskussion. Dort waren drei Olympiasieger dabei: Zimmerer, Utzschneider und Gaisraiter. Der eine oder andere kennt sie noch. Ich bin davon überzeugt, dass sie unsere jungen Abgeordneten vielleicht nicht mehr kennen. Sie sind aber in ihrer Gemeinde präsent. Es war ein Jubel, als die 60und 70-jährigen Medaillengewinner aufgestanden sind. Das war ein Schub für das Dorf, das wünsche ich mir auch bei der Bewerbung für 2018.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir werden im Winter 2011 die Skiweltmeisterschaft in GarmischPartenkirchen, die Weltmeisterschaft im Eisschnelllauf in Inzell und die Bob- und Skeleton-Weltmeisterschaft am Königssee erleben. Dabei werden auch Emotionen freigesetzt. Ich bin davon überzeugt, dass diese Sportereignisse auch die ideellen Werte in unserer Gesellschaft stärken werden.
Zur Zuganbindung, dem Thema, das Sie angesprochen haben: Wer dafür ist, Verkehr von der Straße wegzubringen, muss attraktive andere Angebote machen. Der teilweise zweigleisige Ausbau und die Taktverdichtung werden dazu führen, dass wir auf der Autobahn weniger Verkehr haben. Die Menschen, die
beruflich in München tätig sind, müssen daher nicht auf den Münchner Wohnungsmarkt drängen, sondern können sich ein Stück Heimat bewahren, weil sie eine attraktive, schnelle und umweltschonende Anbindung an ihren Arbeitsplatz im Großraum München haben.
Herr Kollege, Sie stellen zum Teil Fragen, die sehr suggestiv sind und die man nicht beantworten kann, weil keiner Garantien geben kann. Die bisher angestellten Berechnungen weisen aus, dass das OCOGBudget ausgeglichen ist. Ich habe die einzelnen Zahlen nicht parat, aber in den zurückliegenden Jahren war es immer ausgeglichen. Auch in Vancouver geht man davon aus, dass es ausgeglichen sein wird.
Temporäre Anlagen werden über das OCOG-Budget finanziert. Sie werden aus den Einnahmen von rund
1,3 Milliarden Euro finanziert, die jetzt geschätzt und mit bestimmten Wechselkursen zum US-Dollar auf das Jahr 2018 hochgerechnet wurden. In diesen Einnahmen sind unter anderem auch Einnahmen vom IOC enthalten. Nach unseren Auflistungen sind es etwa 318 Millionen Euro. Das entspricht 440 Millionen US-Dollar. Auf die einzelnen Punkte kann ich jetzt nicht eingehen. Diese Berechnungen haben Fachleute durchgeführt. Ich kann sie nicht verifizieren. Wenn Sie mich fragen, ob ich nachweisen kann, dass es genauso ist, muss ich Nein sagen. Wir können nach dem Wissen, das wir jetzt haben, und aus der Verantwortung, die wir für unseren Freistaat tragen, nur sagen: Die Einnahmen sind gut durchgerechnet, man kann davon ausgehen, dass die Prognosen erfüllt werden. Mehr kann Ihnen niemand sagen. Es wird immer ein Restrisiko bleiben, und es ist auch richtig, dass dieses Restrisiko benannt wird. Darum haben wir die Bürgschaft übernommen. Wenn es nicht reichen sollte, was wir aber nicht glauben, müssten der Freistaat Bayern, der Bund und die Landeshauptstadt das Defizit mittragen. Zur Seriosität gehört, dass man diesen eventuellen Fall öffentlich benennt. So wird es auch in dem von uns eingebrachten Olympiagesetz definiert.
Ich beantworte die Fragen zur Olympiabewerbung gerne. Zunächst einmal ein herzliches Wort des Dankes für das Lob, das Sie ausgesprochen haben. Die Bewerbung wird vom DOSB, der Landeshauptstadt und den jeweiligen Kommunen getragen. Der Freistaat Bayern ist zu wenigen Anteilen daran beteiligt. Ich danke Ihnen, dass Sie mir diese herausragende Bedeutung bei der Olympiabewerbung zumessen.
interjection: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der vergangenen Woche haben partei- und fraktionsübergreifend alle staatlichen und kommunalen Gremien in großer Einigkeit einen Meilenstein auf dem Weg nach Olympia 2018 aufgestellt. Sowohl der Marktgemeinderat von Garmisch-Partenkirchen als auch der Münchner Stadtrat und die Bayerische Staatsregierung sagen Ja zu einem detaillierten Bewerbungskonzept für die Olympischen Winterspiele 2018 in Bayern. Als Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für diese Olympiabewerbung möchte ich mich zunächst einmal ganz herzlich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, dass dieses wichtige Zeichen erfolgt ist, dass die olympische Idee auch in Bayern Wirklichkeit werden kann und dass wir uns jetzt auf dem Weg dazu befinden, das zu realisieren, was der Mehrheit in diesem Hohen Hause ein wirkliches Anliegen ist: den Traum von Olympia 2018 in Bayern wahr werden zu lassen.
Auf dem Weg dorthin gab es eine Reihe von schwierigen Themen zu behandeln. Ich sage ganz bewusst, dass dabei auch Fehler gemacht worden sind. Letztendlich zählt aber das Ergebnis. Es zeigt sich wieder, dass in vielen Gesprächen Überzeugungsarbeit geleistet werden kann. Es ist gelungen, einvernehmlich im Dialog mit den Menschen vor Ort ein gutes, wettbewerbsfähiges Konzept zu erarbeiten, das Chancen für unser Land und die Entwicklung Bayerns mit sich bringt und die Interessen der Menschen vor Ort bestmöglich wahrt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bayerische Staatsregierung ist davon überzeugt, dass wir mit der olympischen Bewerbung unserem Land große Chancen verschaffen können. Wir wollen 2018 freundliche, nachhaltige Spiele für die Menschen und für unsere Umwelt. Wir erwarten dabei auch einen kräftigen Modernisierungsschub für die Verkehrsinfra
struktur und den Tourismus. Wir rechnen mit positiven Impulsen für die Wirtschaft, für Baugewerbe, Handel und Handwerk weit über die Austragungsorte hinaus.
Wir behandeln heute in Erster Lesung den Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zum Olympiagesetz. Wir legen auch Wert darauf, dass wir in großer Transparenz offenlegen, was auf uns zukommt und womit wir rechnen müssen; denn der Bayerische Landtag als Vertreter des bayerischen Volkes hat Anspruch darauf, dies zu wissen.
Wir versuchen, mit den wesentlichen Inhalten des Olympiagesetzes deutlich zu machen, welche Garantien die Bayerische Staatsregierung ausstellen wird, wenn wir das Bid Book abgeben, und welche haushaltswirksamen Auswirkungen auf den Freistaat Bayern zukommen werden. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wenn München und Garmisch-Partenkirchen den Zuschlag bekämen, müssen wir zusagen, ein Drittel eines möglichen Defizits des Organisationskomitees zu übernehmen. Der Freistaat Bayern müsste ein Drittel übernehmen, der Bund ein Drittel und die Landeshauptstadt München ein Drittel für die Kommunen. München müsste also auch den Anteil von Garmisch-Partenkirchen und des Berchtesgadener Landes übernehmen.
Wir haben den Budgetentwurf mit externer Beratung und großer Sorgfalt aufgestellt. Wir gehen von einem ausgeglichenen Budget aus. Wir erwarten kein Defizit. Wir gehen davon aus, dass wir die Spiele mit den Haupteinnahmequellen des Organisationskomitees, mit den Ticketerlösen, den Mittelzuweisungen und den Sponsoring-Einnahmen durchführen können. Zur Sicherheit müssen wir die Defiziterklärung abgeben.
Zum Zweiten geht es um die anteilige Finanzierung der Investitionen bei den Wettkampfstätten, beim Olympischen Dorf in Garmisch-Partenkirchen und beim Mediendorf in München in Höhe von insgesamt 160 Millionen Euro. Hinzu kommt der Finanzierungsbeitrag in Höhe von 40 Millionen Euro für Projekte des Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzeptes. Mit diesen 18 Leitprojekten, darunter auch dem Zentrum für Nachhaltigkeit in Garmisch-Partenkirchen, wollen wir die klimaneutrale, flächenschonende Ausrichtung der Spiele unterstützen. Wir wollen 15 Millionen Euro für die Paralympics zur Verfügung stellen, damit auch diese Spiele durchgeführt werden können. Insgesamt benötigen wir 215 Millionen Euro, davon 100 Millionen Euro für das Mediendorf in München, welches anschließend für den Münchner Wohnungsmarkt genutzt wird. Damit wären die Rückflüsse gegeben. Für die Sicherheit bei der Rekultivierung und beim Rückbau von temporären Anlagen haben wir 10 Millionen Euro für die Grundstückseigentümer, für die Landwir
te, vorgesehen. Sie sollen sicher sein, dass ihnen keine Nachteile durch die Olympischen Spiele ins Haus stehen. Ich denke, das Konzept ist gut vertretbar, und bitte um Zustimmung zu diesem Olympiagesetz.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung beantwortet die Schriftlichen Anfragen, die an drei verschiedenen Tagen Anfang August eingereicht worden sind. Da wir sie miteinander beantworten wollen, haben wir um Fristverlängerung bis zum 12. Oktober gebeten. Darüber bestand Einvernehmen. Bis dahin werden die Fragen beantwortet werden.
Sollten die gleichen Fragen im Ausschuss noch einmal gestellt werden, werden wir sie selbstverständlich auch im Ausschuss beantworten und für Nachfragen zur Verfügung stehen. Resonanzstudien sind an sich zulässig. Sie werden nicht nur von der Bayerischen Staatsregierung in Auftrag gegeben. Solche Studien werden von verschiedenen anderen Seiten ebenfalls in Auftrag gegeben. Solche Studien gibt es im Übrigen nicht nur auf Landesebene. Ein Beispiel: Auch die Landeshauptstadt München führt Resonanzbefragungen durch. Dabei wird sogar nach Politikern gefragt, die nicht einmal im Stadtrat sitzen.
Also, jetzt wollen wir einmal ganz ruhig sein. Wir sind der Überzeugung, dass Resonanzstudien zulässig sind und dass die Fragen zulässig waren. Das wird derzeit auch vom Obersten Rechnungshof überprüft. Wenn die Prüfungen abgeschlossen sind, werden wir dem Landtag selbstverständlich darüber Bericht erstatten. Wir werden auf jeden Fall schriftlich berichten; wenn es gewünscht wird, werden wir im Ausschuss auch mündlich berichten. Sie arbeiten jetzt aber seit Wochen mit Vorverurteilungen, mit Halbwahrheiten und nutzen so die Bühne, die Ihnen bereitet wird.
Als Führer der fast größten Oppositionspartei in Bayern steht Ihnen das wohl zu. Wir werden die Fragen beantworten und im Ausschuss für Fragen zur Verfügung stehen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Man ist nach dieser Debatte fast versucht, die Werberichtlinie auszudehnen. Ich hoffe, dass heute niemand Probleme bekommen wird, weil er einen Beitrag zur Werbung eines Produktes geleistet hat.
- Herr Kollege Sinner, ich habe nirgends die Kennzeichnung gesehen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich denke, es ist deutlich geworden, dass es bei dieser Umsetzung verschiedene Positionen gibt. Die GRÜNEN sagen, dieser Staatsvertrag ginge nicht weit genug, und Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo sagt, dass darin viel zu viel geregelt sei. Bei 16 Partnern trifft man sich meistens in der Mitte. Es ist ganz selten, dass sich ein Partner mit den Regelungen durchsetzt, die er gerne hätte.
Eines möchte ich deutlich sagen: Wir haben mit diesem Staatsvertrag versucht, die Werbemöglichkeiten der Privaten auszuschöpfen. Das haben wir erreicht. Wir machen dies auch deutlich, da wir ein duales System haben und die Privaten von Werbung leben. Wir wollen deshalb die Möglichkeiten, die Europa bietet, auch nutzen. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben eben die eine oder andere Beschränkung mehr. Ausgenommen sind dabei aber Kindersendungen und Nachrichtensendungen. Wir stimmen darin überein, dass es bei diesen Sendungen einer besonderen Sensibilität bedarf.
Wichtig ist, dass Klarheit und faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und Kennzeichnungspflichten vorhanden sind, um eine mögliche Produktplatzierung von einer unzulässigen Schleichwerbung abgrenzen zu können. Frau Kollegin Sandt, ich stimme Ihnen zu, dass beim Jugendmedienschutz zusätzliche Möglichkeiten gegeben sind.
Ich möchte mich für die Diskussion in den Ausschüssen bedanken. Ich nehme zur Kenntnis, dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen zustimmen können. Die ganz große Mehrheit in diesem Bayerischen Landtag stimmt
diesem Änderungsstaatsvertrag zu. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich. Es ist wichtig, dass er am 1. April in Kraft treten kann, weil er eine Verbesserung darstellt und mehr Transparenz und Klarheit schafft. Das sind wir den Zuschauern und den Zuhörern schuldig.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich darf noch ein paar Anmerkungen von meiner Seite aus machen.
Zunächst richte ich ein herzliches Wort des Dankes an die Ausschüsse und an die Berichterstatter für die zügige Beratung des Gesetzentwurfs. Aufgrund von Verkürzungen war sie zeitlich sehr eingeschränkt. Dank der zügigen Beratung im Ausschuss ist es möglich, dass wir heute in Zweiter Lesung darüber abstimmen können.
Wie bereits gesagt, geht es darum, dass die gesetzlichen Anpassungen, die durch den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag notwendig werden, auch im Bayerischen Rundfunkgesetz und im Bayerischen Mediengesetz vorgenommen werden.
Aber es gibt natürlich auch Schwerpunkte. Ein Schwerpunkt war die Umsetzung des sogenannten Brüsseler Beihilfekompromisses. In Brüssel wird darauf Wert gelegt, um das deutlich zu sagen, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch davon abhängig gemacht wird, dass der Auftrag genau definiert wird. Natürlich kann man darüber streiten, wie genau das zu definieren ist. Hierbei sind durch die Beratungen auch überfraktionell einige Modifizierungen formuliert worden.
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass die Programmschwerpunkte festgelegt sind. Liebe Frau Jung, anders als Sie gesagt haben, ist das Wort "mindestens" gestrichen, damit gerade das, was Sie so toll hervorgehoben haben, nicht möglich ist. Das haben wir also geändert. Wahrscheinlich haben Sie noch Ihren Wortzettel von der Ersten Lesung vorliegen gehabt. Das Wort "mindestens" ist herausgestrichen worden. Das ist also nicht, wie Sie gesagt haben, die große Qualität der neuen Änderung. Es muss also künftig ein Schwerpunkt genannt werden. Anderenfalls könnte man in ein Programm drei oder vier Schwerpunkte hineinpacken und hätte dann drei oder vier Sender zur Verfügung, wobei man dann "just for fun" etwas machen kann. Genau das ist vermieden worden.
Deshalb bin ich auch überzeugt, dass die geltende Regelung - anders, als Sie es dargestellt haben - EUkonform ist. Niemand hatte das Anliegen, dem Bayerischen Rundfunk möglichst enge Ketten anzulegen. Das Anliegen ist vielmehr, dass dieser gefundene Kompromiss auch trägt. Ich glaube, das ist unser aller Anliegen; nicht, dass wir dann über Notifizierungsverfahren wieder in Brüssel landen und dann in Bayern die Finanzierung des Rundfunks insgesamt auf dem Prüfstand steht oder möglicherweise obsolet geworden ist. Es ist also aus meiner Sicht sehr wichtig, dass wir hier eine Regelung gefunden haben, die die zehn Programmschwer
punkte definiert und genau festlegt, dass je Programm ein Schwerpunkt dabei sein muss.
Zu einem weiteren Thema: Frau Kollegin Sandt hat bereits darauf hingewiesen, dass durch die digitale Technik mehr Rundfunkprogramme, insbesondere InternetFernsehangebote, möglich sind. Das wird durch die Änderung des Mediengesetzes ermöglicht.
Ich bin im Unterschied zu Frau Gote sehr dankbar, dass wir auch für das lokale und regionale Fernsehen eine Zukunftsfinanzierung haben. Ich will natürlich schon betonen, dass das auch ein Stück Daseinsvorsorge ist. Frau Sandt hat bereits darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass auch die Regional- und Lokalnachrichten auf einem möglichst guten Niveau gesendet werden.
Liebe Frau Gote, deshalb ist es im Sinne des dualen Systems, das Thema aufzugreifen, denn ich habe erwartet -
Ich weiß nicht, was der Herr Sinner immer mit Frau Gote zu reden hat, anstatt dass sie zuhört.
Wenn man vom dualen System redet, kann man natürlich schon die Schwäche ansprechen - das haben Sie nicht angesprochen; ich habe es fast erwartet -, dass in den öffentlich-rechtlichen Programmen auch Werbung betrieben wird und damit ein Teil der Finanzierung der privaten Programme nicht mehr möglich ist. Wenn man das zulässt, muss man auch über diese Frage diskutieren. Ich möchte das nur mit einem Klammersatz hinzufügen.
Ich sage auch ganz deutlich, dass wir gemäß Beschluss des Bayerischen Landtags vom 16.04.2008 versucht haben, eine Förderung aus Gebührenmitteln anzustreben. Leider sind wir bei den 16 Ländern mit 15 : 1 gescheitert. Dieser Weg war also verbaut.
Deshalb ist es notwendig, dass es ein lokales und regionales Fernsehen mit einer degressiv angelegten Zwischenfinanzierung gibt, wenn man Interesse daran hat.
Liebe Frau Aures, ich will schon sagen: Es gibt nicht nur unseren Bayerischen Rundfunk, sondern auch unser regionales Fernsehen. Es gibt unser TV Oberfranken. Es gibt auch unser münchen.tv. Es gibt auch unser Regionalfernsehen Oberbayern. Wir sollten da nicht sagen: Das eine ist wichtig, das andere nicht.
Gerne.
Ich lese Ihnen den Beschluss vor: "Jedes Programm muss einen der folgenden Schwerpunkte haben."
Ich weise nur darauf hin, dass im ersten Entwurf des Änderungsantrages das Wort "mindestens" enthalten war und es jetzt weggefallen ist.
Frau Kollegin, Sie sehen das völlig falsch.
Denn auch im ersten Entwurf der Staatsregierung stand mit Bezug auf die Programmschwerpunkte kein "mindestens". So einfach ist das. Wenn man den Wortlaut genau liest, sieht man es.
In Bezug auf die degressive Gestaltung der Förderung des Lokal-TV aus Staatsmitteln will ich auch zum Kollegen Sinner ein Wort sagen, der darauf hingewiesen hat, dass durch die Erhöhung der Rundfunkgebühren der BLM 1,1 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen. Ehrlicherweise muss man sagen, dass es natürlich auch Lohnsteigerungen und andere Steigerungen gibt, sodass der Mehrbetrag nicht 1 : 1 verwendet werden kann.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass eine Beteiligung der BLM möglich ist: steigend bei 0,5 Millionen Euro, dann 1 Million Euro und schließlich 2 Millionen Euro. Aber es wird auch zu Sparmaßnahmen im Haushalt des BLM führen müssen, wenn das jetzt so beschlossen ist. Ich halte es für darstellbar und leistbar. Insgesamt ist es vor allem für das regionale und lokale Fernsehen in Bayern ein wichtiger Tag. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in der vorgelegten geänderten Fassung.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung bringt in der Ersten Lesung einen Gesetzentwurf über die Zuständigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners ein.
Es ist der zentrale Punkt der Dienstleistungsrichtlinie, dass für Dienstleister ein einheitlicher Ansprechpartner eingerichtet wird. Dieser einheitliche Ansprechpartner soll für die Aufnahme und Durchführung von Tätigkeiten hier bei uns die notwendigen Informationen geben und letztlich auch die Formalitäten sicherstellen, damit sich der Bewerber auch bei uns niederlassen kann.
Im Gesetzentwurf der Staatsregierung wird die Zuständigkeit für diesen Einheitlichen Ansprechpartner den Kammern der gewerblichen und der freien Berufe übertragen, und darüber hinaus sind auch jene Landkreise und kreisfreien Städte einheitliche Ansprechpartner, die sich bis zum 30. Juni 2010 zur Übernahme dieser Aufgabe bereiterklären. Das heißt, dass zunächst die Kammern der gewerblichen und freien Berufe der Einheitliche Ansprechpartner sind und dass Kommunen die Option haben, zusätzlich einheitlicher Ansprechpartner zu sein, wenn sie dies bis zum 30. Juni 2010 gegenüber dem Wirtschaftsministerium anzeigen.
Zu dieser Thematik gab es eine intensive Diskussion. Auch der Landtag hat sich am 22. Oktober mit dieser Thematik beschäftigt. Seinerzeit hat, soweit ich mich erinnere, ein Gesetzentwurf der SPD und der Freien Wähler keine positive Resonanz gefunden.
Für uns ist es wichtig, dass wir die Kompetenz der Berufskammern und zugleich auch die Sachkompetenz unserer Kommunen nutzen. Es ist noch einmal festzuhalten, dass der einheitliche Ansprechpartner nur für Dienstleister aus dem EU-Ausland tätig und nicht für reine Inlandssachverhalte zuständig ist. Nachdem man nicht weiß, wie intensiv dieser einheitliche Ansprechpartner genutzt wird, ist im Gesetz vorgesehen, dies bis zum 30. Juni 2012 zu befristen, um dann aus der Praxis heraus zu evaluieren. Die Dienstleistungserbringer erhalten auch die Möglichkeit, über ein Internetportal informiert zu werden. Dieses wird vom Wirtschafts- und vom Innenministerium gemeinsam realisiert, und zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren für Dienstleister
aus dem EU-Ausland wird auch eine Information und eine Abwicklung über das Internet möglich sein. Hierzu sieht der Gesetzentwurf entsprechende Verordnungsermächtigungen vor.
Ich bitte und hoffe, dass dieser Gesetzentwurf die breite Zustimmung des Bayerischen Landtags erfährt.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dadurch, dass es sich zum Teil um unterschiedliche Themen, aber auch um zusammengehörende Themen handelt, ist es nicht verwunderlich, dass zwei Minister der Staatsregierung dazu sprechen.
Das Internet hat eine Entwicklung genommen, bei der man durchaus davon ausgehen kann, dass es das Leitmedium auch der Zukunft sein wird. Marktplatz der Meinungsbildung wird immer stärker auch das Internet sein. Allein die Tatsachen, dass zwei Drittel der über 14-Jährigen das Internet nutzen und dieses bereits für 96 % der 14- bis 29-Jährigen das Primärmedium ist, machen deutlich, welche Bedeutung das Internet für die gesamte Entwicklung der Gesellschaft hat.
Deshalb ist es notwendig, dass man sich sehr intensiv mit den unterschiedlichen Fragestellungen, die sich zum Teil neu ergeben, befasst. Es geht um die Fragen des geistigen Eigentums, des unerlaubten Downloadens, der Sicherung des Qualitätsjournalismus. Das sind Fragen, die wir durchaus auch auf dem Mediengipfel in den nächsten Tagen in München diskutieren werden. Es geht um eines der großen Themen, wie man die Chancen auf der einen Seite, aber auch die Risiken auf der anderen Seite genauso benennt.
Das soziale Netzwerk eröffnet viele Chancen, aber auch Risiken. Das bekommt man immer wieder zur Kenntnis. Kollege Streibl hat gesagt, dass das Netz nichts vergisst. Dies wissen die wenigsten Jugendlichen.
Da gibt es beispielsweise eine Firma in Amerika, die wie mit einem Staubsauger über alle Internetseiten fährt und sie speichert. Danach kann man herunternehmen, was man will. Auf diese Speicherung kann immer wieder zurückgegriffen werden.
Es erscheint notwendig, dass man für junge Menschen Leitplanken errichtet. Sie müssen wissen, wo die Chancen, aber auch wo die Risiken liegen.
Dies gilt aber nicht nur für die Schüler, sondern auch für die Eltern. Deshalb ist Elternarbeit neben der Schülerarbeit eine der zentralen Herausforderungen.
Frau Kollegin Guttenberger hat schon den Elterntalk als ein Beispiel genannt. Jetzt versuchen wir, über den Medienführerschein Kompetenzen sowohl Schülern als auch Eltern zu vermitteln.
Natürlich steht vieles davon in den Lehrplänen unserer Schulen. Das Ziel des Medienführerscheins ist, zu sys
tematisieren und Hinweise für die Schülerarbeit, vor allem aber für die Elternarbeit zu geben.
Im laufenden Schuljahr beginnen wir mit dem Bereich der Grundschule. Dabei wird der Schwerpunkt stärker auf die Leseerziehung gerichtet. Dabei geht es auch um Besonderheiten im Fernsehen und im Internet. Thema ist das Chatten im Internet genauso wie Computerspiele. Diesen ganzen Themenbereich werden wir in den nächsten Jahren systematisch auch in den weiterführenden Schulen nach vorn bringen. Dabei werden die sozialen Netzwerke eine ganz besondere Rolle spielen.
Natürlich soll im Netz keine Zensur angestrebt werden. Aber es darf auch nicht sein, dass Freiheit grenzenlos gilt. Andere dürfen nicht benachteiligt werden. In diesem Spannungsfeld werden wir uns mit den Themen befassen.
Aus meiner Sicht wird eines notwendig sein: Jugendschutz brauchen wir auch im Internet. Daher begrüße ich sehr diese Debatte. Auf der einen Seite werden die Risiken angesprochen. Herr Kollege Herrmann hat schon betont, dass Vorkehrungen getroffen werden müssen. Auf der anderen Seite müssen junge Menschen mit den Fertigkeiten ausgestattet werden, mit den neuen Medien umzugehen. Die Jugendlichen müssen auch das Reflektieren und das Abschätzen beherrschen. Sie müssen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Medien geführt werden.
Ganz wichtig ist, worauf Kollege Sinner hingewiesen hat. Die Eltern müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein, dass sie die technischen Möglichkeiten bedenken, aber auch den berühmten Knopf zur Kenntnis nehmen, mit dem man die Geräte ausschaltet.
Medienkonsum von Kindern muss organisiert werden. Verbote bereiten immer ein großes Problem. Wenn man den Medienkonsum von früh an mit den Kindern bewusst organisiert - vom Fernsehen bis zum Internet -, ist man sicher am erfolgreichsten.
Deshalb ist der Medienführerschein Bayern so aufgebaut, dass man in der Grundschule damit beginnt und in den weiterführenden Schulen und der Erwachsenenbildung damit fortfährt. Wir denken auch an Maßnahmen im vorschulischen Bereich. Vor allem aber müssen Eltern darauf vorbereitet werden, mit der Welt der neuen Medien verantwortungsbewusst und verantwortungsvoll umzugehen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einiges zu dem ergänzen, was Kollege von
Lerchenfeld und Herr Thalhammer angesprochen haben.
Herr Wörner, wir dürfen schon festhalten, dass Bayern das Sonnenenergieland Nummer eins ist.
Wir können deutlich unterstreichen, dass 40 % des in Deutschland erzeugten Solarstroms aus bayerischen Anlagen kommen. Der Vorwurf, dass Bayern nicht auf erneuerbare Energien setzt, fällt auf Sie zurück. Es gibt kein anderes Bundesland, das so früh wie Bayern begonnen hat, auf erneuerbare Energien zu setzen, und das sich so früh mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Darauf dürfen wir alle gemeinsam stolz sein.
Die Staatsregierung bekennt sich zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Kollege von Lerchenfeld hat bereits auf den Koalitionsvertrag hingewiesen, in dem vorgesehen ist, dass wir bis 2020 den Anteil am bayerischen Endenergieverbrauch auf 20 % verdoppeln wollen und den Anteil an der Stromversorgung von derzeit 22 % auf 30 % steigern möchten.
Herr Wörner, entgegen Ihren Unkenrufen und Ihren bewussten Falschmeldungen in der politischen Debatte geht es uns bei der Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken darum, diese zusätzlichen Einnahmen der Energiebetriebe zu nutzen, um bei den erneuerbaren Energien weiter nach vorne zu kommen. Nach dem jetzigen Stand der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene ist zu erwarten, dass sich ein klares Ja zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien im Koalitionsvertrag wiederfinden wird und auch ausdrücklich ein Ja zum Erneuerbare-Energien-Gesetz enthalten sein wird. Ich bin dem Kollegen von den GRÜNEN sehr dankbar dafür, dass er das, anders als Sie, Herr Wörner, mit der Realität in Einklang bringt. Er sagte, es gebe Entwicklungen, die man berücksichtigen müsse. Wenn also die Kosten für Anlagen rückläufig sind, muss man über die Höhe diskutieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist auch klar, dass sich derjenige, der schon einen Vertrag hat, weil er bereits in eine Anlage investiert hat,
auf den jetzigen Gesetzestext berufen kann. Er kann deshalb die Vergütung zwanzig Jahre lang haben. Das ist eindeutig. Das kann nicht auf immer und ewig festgeschrieben werden, wie Sie das vorgeschlagen haben.
Ich komme zum zweiten Thema: Biogas. Dazu haben die Kollegen von Lerchenfeld und Thalhammer darauf hingewiesen, dass Bayern bei der Biogasnutzung im Bundesvergleich ganz vorne liegt. Die Bayerische Staatsregierung hat sich in den letzten Jahren im Bundesrat intensiv dafür eingesetzt und mitgewirkt, dass die Rahmenbedingungen für die Biogasnutzung weiter verbessert werden und dass man das in der EEG-Novelle - wie bereits angesprochen - oder in der Netzzugangsverordnung Gas wiederfinden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung tritt dafür ein, die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz weiter zu forcieren. Das ist ein wichtiger Bereich. Ich teile im Auftrag des Wirtschaftsministers Zeil mit, dass ein eigenes Biogaseinspeisegesetz die Gaspreise deutschlandweit mit mehreren hundert Millionen Euro belasten würde. Das darf man nicht verschweigen. Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums wäre das der falsche Weg. Wir müssen forcieren, dass Biogas in das Erdgasnetz eingespeist wird. Wir brauchen dazu kein Biogaseinspeisegesetz, dessen unheimlich hohe zusätzliche Kosten die Bürger in jetziger Zeit belasten würden.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich muss die Gelegenheit nutzen, Herrn Kollegen Pfaffmann einmal ausdrücklich recht zu geben.
Das ist mir noch nie passiert. Wenn er recht hat, muss ich das auch deutlich machen. Lieber Herr Kollege Dr. Runge und liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Reihen der GRÜNEN, hören Sie bitte mit Ihrem Herumgeeiere auf. Sagen Sie einfach, dass Sie nicht wollen, dass diese Spiele kommen. Sagen Sie nicht, wenn das Alternativkonzept kommt, dann könnte man möglicherweise darüber reden. Sagen Sie: Wir wollen die Spiele nicht. Wir sagen: Wir wollen die Olympischen Spiele nach Bayern holen. Dafür haben wir Unterstützung nötig, für die ich allen Fraktionen danke, die dahinterstehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in der letzten Legislaturperiode dieses Konzept im Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags vorgestellt. Dort wurde übereinstimmend von allen Fraktionen Unterstützung zugesagt. Am Anfang wurde darüber diskutiert, ob noch mehr Wintersportorte einbezogen werden könnten. Das ist natürlich geprüft worden. Man hat nicht gesagt: Die kommen nicht zum Zug, die wollen wir nicht. Wir wollen aber erfolgreich sein, und wenn wir das sein wollen, dann müssen wir uns international präsentieren. Das heißt, wir brauchen eine Konzeption mit dem Eis-Cluster in München dem Schnee-Cluster in Garmisch-Partenkirchen und mit Schönau für die Bobund Rodelwettbewerbe. Das ist ganz entscheidend.
Meine Damen und Herren, nun geht es darum, die erste Hürde im Sommer 2010 zu schaffen, damit wir eine Kandidatenstadt werden, um dann, im Jahr 2011, den Zuschlag für die Olympischen Spiele zu bekommen. Ich betone hier ausdrücklich: Wir wollen den Zuschlag für
die Olympischen Spiele und für die Paralympischen Spiele. Das ist ganz entscheidend. Ich denke, wer die bisher vorliegenden Konzepte anschaut, der sieht, dass wir mit dieser kostengünstigen und umweltgerechten Bewerbung international konkurrenzfähig sind. Es wird nie eine Bewerbung geben, bei der man sagen kann: Wir haben alles und schreiben auf, was wir schon haben, dann passt das alles. Das ist illusorisch. Man muss sagen, ob man die Olympischen Spiele haben will oder nicht. Wir wollen sie haben, dafür kämpfen wir in der Staatsregierung, und dafür kämpfen wir mit dem Deutschen Olympischen Sportbund, der Landeshauptstadt München, dem Bund und mit dem Großteil der Fraktionen hier im Bayerischen Landtag. Dafür danke ich noch einmal ganz herzlich.
Ja, gerne.
Ich nehme das zur Kenntnis. Ich gehe davon aus, dass es in dieser Frage, wie in allen andern auch, auch vernünftige Grüne gibt. Möglicherweise gibt es auch im Bayerischen Landtag vernünftige Grüne. Insgesamt gesehen wissen wir jedenfalls, dass es vernünftige Grüne gibt, die die Sache richtig sehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was zu den Themen Wirtschaftsstandort, Gastgeberland, Impulse, und Olympischer Gedanke gesagt wurde, brauche ich nicht zu wiederholen. Wenn die Grünen aber kein Alternativkonzept herausziehen, dann brauchen sie es uns nicht vorzulegen.
Sie suggerieren, Sie wären bei einem alternativen Konzept dabei gewesen. Ein paar nicken, Sie sollten aber wissen, dass wir dann mehr Olympische Dörfer gebraucht hätten, mehr Straßenbaumaßnahmen und vieles mehr, um erfolgreich zu sein. Sie müssen sich irgendwann entscheiden. Ich bitte darum, dass wir gemeinsam anpacken. Wir brauchen dieses Signal für die
Wirtschaft, für die Gesellschaft und für den Sport, insbesondere auch für den internationalen Sport. Je mehr in dieser Frage an einem Strang ziehen, umso größer sind unsere Chancen. Wir sind weit vorn dabei. Ich hoffe, dass die Störfeuer, die immer wieder von den Grünen abgegeben werden, unsere Chancen nicht beeinträchtigen. Damit würde man dem Freistaat und den Menschen in Bayern einen Bärendienst erweisen. Ich signalisiere deshalb Zustimmung zu den beiden vorliegenden Dringlichkeitsanträgen.
Ich kann die Kosten für Olympische Spiele nur mit anderen Angeboten für Olympische Spiele vergleichen. Ein Vergleich könnte auch hinsichtlich der Kosten für Olympische Spiele in der Vergangenheit angestellt werden oder mit den Kosten für die Olympischen Spiele in Sochi im Jahr 2014. Nur so kann ich Vergleiche anstellen, das ist das Einmaleins der Betriebswirtschaftslehre. Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. In diesem Vergleich ist die Bewerbung von München kostengünstig.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, werden die Umsetzung des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags im Bayerischen Rundfunkgesetz und im Bayerischen Mediengesetz sowie die weiteren Anpassungen infolge der technischen Entwicklung vorgelegt. Im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. Juni 2009 in Kraft getreten ist, werden im Schwerpunkt neue Begriffsbestimmungen im Bereich des Rundfunks vorgenommen und der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für seine Rundfunkangebote und Telemedienangebote konkretisiert. Es werden aber auch Regelungen zur kommerziellen Tätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Beteiligung an Unternehmen getroffen.
Wie Sie wissen, gibt es den Brüsseler Beihilfekompromiss zwischen der Europäischen Kommission und der
Bundesrepublik Deutschland. Deutschland muss, wie auch die anderen EU-Mitgliedstaaten, den öffentlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so genau wie möglich definieren. Im Rahmen dieses Auftrags kann im Einklang mit dem Europarecht die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgen. Die Ländergemeinschaft hat sich mit der EU-Kommission darauf verständigt, dass im Rundfunkstaatsvertrag und in den Landesrundfunkgesetzen der Länder dieser Auftrag konkretisiert und definiert wird.
Die Länder haben demgemäß im Rundfunkstaatsvertrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Benennung der einzelnen Programme bzw. Programmschwerpunkte durchgeführt. Der Rundfunkstaatsvertrag weist darauf hin, dass die Beauftragung der Landesrundfunkanstalten auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechts - in Bayern auf der Grundlage des Bayerischen Rundfunkgesetzes erfolgen soll. In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird in einer dem Rundfunkstaatsvertrag entsprechenden Formulierung der Bayerische Rundfunk beauftragt, im Bereich Fernsehen das Dritte Programm - also das Bayerische Fernsehen -, das Spartenprogramm BR-alpha mit dem Schwerpunkt Bildung und das ARD-Gemeinschaftsprogramm zu veranstalten. Darüber hinaus soll in dem neuen Artikel 2 Absatz 3 des Bayerischen Rundfunkgesetzes die Beauftragung zur Veranstaltung von bis zu zehn terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogrammen erfolgen. Die gesetzliche Beauftragung erfolgt durch Nennung des jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkts des Programms.