Vielen Dank, Herr Kollege. Nun darf ich für die GRÜNEN Frau Kollegin Christine Stahl ans Mikrofon bitten.
Herr Präsident, meine Herren und Damen! Der Antrag ist richtig und wichtig. In den Punkten ist aufgezählt, was geregelt werden muss, und zwar das Wie und nicht das Ob. Insofern hat der Kollege von der CSU natürlich nur bedingt recht. Im Übrigen wurde im Ausschuss alles gesagt. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Auf Wiedersehen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Im Namen des Hohen Hauses danke ich insbesondere für die Prägnanz Ihrer Ausführungen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Richtig ist zunächst, dass Bayern ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz braucht. Richtig sind auch die allermeisten, wenn auch nicht alle der angesprochenen Punkte im SPD-Antrag. Das Entscheidende ist: An die Regelung der Untersuchungshaft sind andere Maßstäbe anzulegen als an die Regelung der Strafhaft. Denn Rechtsstaatsprinzip und Unschuldsvermutung stellen hohe Ansprüche.
Die FDP-Fraktion wird in diesem Hohen Hause einem Gesetzentwurf nur ihre Zustimmung erteilen können, wenn er diesen Ansprüchen gerecht wird.
Trotzdem kommt diese Debatte heute um einige Monate zu früh. Ich verstehe natürlich die Ungeduld der SPD-Fraktion, die schon beinahe eine berufsmäßige Ungeduld pflegt, was die Gesetzentwürfe der Regierung betrifft.
Ich kann Sie aber beruhigen, meine Damen und Herren. Sie haben bei der Online-Durchsuchung nicht abwarten können, dass ein Gesetzentwurf vorgelegt wird und Sie haben es auch beim Versammlungsgesetz nicht abwarten können.
Wenn Sie sagen, dass die Gesetzgebungskompetenz seit drei Jahren bei den Ländern liegt, so ist das sicherlich richtig. Der Freistaat Bayern ist seit drei Jahren zuständig. Die FDP-Fraktion ist aber erst seit einem Jahr mit in der Regierungsverantwortung.
Und ich muss sagen, ich für meinen Teil bin froh, dass der Gesetzentwurf nicht in den zwei Jahren vorgelegt wurde, in denen die FDP nicht in der Regierungsverantwortung war. Ich bin froh, dass es jetzt passiert. Wir werden mitreden und wir werden mitgestalten, und das zu gegebener Zeit. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen aus dem Plenum liegen mir nicht vor. Damit erteile ich abschließend
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Vertretung der Staatsministerin der Justiz, die bereits wieder auf dem Weg zu den Koalitionsverhandlungen in Berlin ist, darf ich für meine Kollegin Dr. Merk das Wort ergreifen.
(Dr. Thomas Beyer (SPD): So wichtig ist die CSU doch nicht mehr in Berlin! - Weitere Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)
- Herr Kollege Beyer, Sie sollten mir zunächst einmal zuhören. Ich habe nur erklärt, dass die Kollegin Merk auf dem Weg nach Berlin ist. Daran habe ich auch keinen Zweifel. Wo die anderen alle sind, kann ich Ihnen nicht sagen. Dafür bin ich auch nicht zuständig, Herr Kollege.
Meine Damen und Herren, Sie haben es eben schon vernommen. In der Staatsregierung ist ein Gesetzentwurf in Arbeit. Ich denke, es ist richtig, dass es dafür eine intensive Abstimmung mit den Regierungsfraktionen gibt. Der Landtag wird nach der ersten Behandlung im Ministerrat alsbald darüber unterrichtet werden. Die Justizministerin ist zuversichtlich, dass das noch in diesem Herbst erfolgen kann.
Wenn die SPD einen so dringenden Bedarf an einem solchen Gesetzentwurf hat - da darf ich den Gedanken, den der Kollege Fischer hier geäußert hat, noch um einen zusätzlichen Punkt erweitern - hätte sich seit drei Jahren niemand gehindert fühlen müssen, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen.
Dazu sieht sie sich aber offensichtlich nicht in der Lage. Hier zu lamentieren, warum kein Gesetzentwurf vorliegt, ist parlamentarisch nicht so superstark, wenn ich das einmal so salopp sagen darf.
Sie sehen aber, meine Damen und Herren, dass an dem Thema jetzt intensiv gearbeitet wird. Sie können sich freuen, alsbald einen Gesetzentwurf zu bekommen.
Ich wage allerdings heute schon die Prognose: Herr Kollege Schindler, der Gesetzentwurf wird Ihnen, wenn er dann vorliegt, trotzdem nicht gefallen. Insofern werden wir darüber anschließend sicherlich noch engagiert debattieren. Diesen Antrag der SPD aber braucht es nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb bitte ich
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Damit ist die Aussprache zu dem Tagesordnungspunkt geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts-, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/2164 die Ablehnung des Antrages. Wer entgegen der Beschlussempfehlung dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Vielen Dank, wir zählen hier seit einer Viertelstunde sehr genau. Keine Sorge. Es sind - um das vorweg zu nehmen - die Oppositionsfraktionen. Die Gegenprobe.
Vielen Dank. Als Erstes sage ich einmal, dass CSU und FDP den Antrag abgelehnt haben. Es sind auf beiden Seiten sehr viele Hände hochgegangen, so viel kann ich schon einmal sicher sagen.
Bei der letzten Zählung, die ich gemacht hatte, lag diese Seite rechts mit ein bis zwei Abgeordneten vorne.
Handzeichen? - Ich vermute, dass mehr als zehn Abgeordnete das Ergebnis anzweifeln. Die Fraktion zweifelt das Ergebnis an. Hammelsprung?
- Nein, zugeben tun wir nichts. Aber die Schriftführerin zweifelt. Also Hammelsprung. Bitte, verlassen Sie den Saal. Nehmen Sie die drei Türen!
Meine Damen und Herren, wir können uns etwas Bewegung sparen. Die FDP-Fraktion in diesem Fall hat namentliche Abstimmung beantragt. Die namentliche Abstimmung muss 15 Minuten vorher bekannt gegeben werden. Das bedeutet, dass wir leider nicht mehr vor Sitzungsende, also vor 19.00 Uhr, zur Abstimmung kämen.
Wir nehmen uns zwei Minuten Zeit, um das sicher zu klären, meine Damen und Herren. - Also wir machen den Hammelsprung. Die FDP signalisiert, wir machen den Hammelsprung. Dann probieren wir aus, wer noch da ist.
Meine Damen und Herren, die Türen stehen Ihnen gleich zur Verfügung. Die Türen sind klar gekennzeichnet. Ich bitte meine Kollegen Schriftführer und den Sitzungsdienst, sich entsprechend an den Türen zu positionieren.