Protokoll der Sitzung vom 26.11.2009

Im Zweifel ist mir der eigene Antrag etwas näher als der der Opposition. Ich bitte um Verständnis. Sie haben aber meinen fachlichen Ansatz, dass die Photovoltaik eine sehr kostenineffiziente und damit völlig unwirtschaftliche Energieerzeugungsform ist, überhört. Es tut mir leid, das haben Sie wahrscheinlich überhört, aber das habe ich gesagt. Wir haben aber auch keinen Grund, großes Aufkommen zu erwarten. Ich hätte gehofft, weil ich eine Frage an Sie in den Raum gestellt habe, dass Sie diese beantworten. Es bleibt dabei: Die Frage steht im Raum, ob Kosten und Nutzen im Verhältnis zueinander stehen. Wir müssen den Antrag auch weiterhin ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Jetzt ist Herr Staatssekretär Pschierer dran. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rohde, ich kann Ihnen in Ihrer Eingangsbemerkung nur recht geben. Das ist ein Thema, das den Bund betrifft. Die Gewerbesteuer ist hinsichtlich der Gesetzgebung nicht Angelegenheit der Länder, sondern des Bundes. Ich hatte eigentlich gedacht, das würde ein schöner Nachmittag. Das wird es nun aber doch nicht werden, denn ich muss Herrn Kollegen Rohde widersprechen, und ausnahmsweise Herrn Kollegen Aiwanger recht geben.

(Jörg Rohde (FDP): Das kann doch nicht wahr sein! - Beifall und Lachen bei der SPD und den Freien Wählern)

Meine Formulierung heißt immer: Das Bessere ist der Feind des Guten. Wenn uns etwas Besseres zur Gewerbesteuer einfällt, dann müssen wir das machen. Bislang ist aber weder den kommunalen Spitzenverbänden noch den Regierungen in Deutschland etwas Besseres eingefallen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Auch der FDP nicht!)

Das muss ich bei aller Volatilität, die diese Steuer hat, nicht in Abrede stellen.

Die Zerlegung der Gewerbesteuer ist die Frage nach einer gerechten Aufteilung eines Steueranspruchs mehrerer Kommunen gegenüber einem Unternehmen. Herr Kollege Aiwanger, letztendlich ist das ein NullSummen-Spiel. Die Steuer wird schließlich nicht mehr. Dort wo sie anfällt, fällt sie in der Parallelgemeinde weg. Es ist also nicht so, dass es dabei nur Gewinner gäbe.

(Hubert Aiwanger (FW): Aber die betroffenen Kommunen sollen entschädigt werden!)

Letztlich ist der Aufteilungsmaßstab der Streitpunkt. Als Randbemerkung möchte ich kurz auf Folgendes hinweisen. Die Bayerische Staatsregierung hat schon in der Vorbereitung des Jahressteuergesetzes 2009 diese Frage aufgegriffen und Lösungsvorschläge diskutiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung hat in dieser Frage immer engsten Kontakt zu den kommunalen Spitzenverbänden gesucht, also zum Bayerischen Gemeindetag und zum Bayerischen Städtetag, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Ohne Vorwurf und ohne Schaum vorm Mund möchte ich deshalb schon sagen, dass wir bis heute auf eine Stellungnahme des Städtetags warten. Wenn das Thema so wichtig ist, was die kommunalen Spitzenverbände anbelangt, dann hätten wir erwartet, dass man uns gegenüber auch reagiert.

Noch eine andere Bemerkung. Sie wissen so gut wie ich, dass wir bereits jetzt mit besonderen Zerlegungsmaßstäben arbeiten können. Sie können also jederzeit vom allgemeinen Aufteilungsschlüssel abweichen, und die Kommunen können sich, und das passiert immer wieder, in der interkommunalen Zusammenarbeit auf einen anderen Zerlegungsmaßstab einigen. Ich weiß aber auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Thema streitanfällig ist. Ein gesetzlicher Aufteilungsschlüssel wäre deshalb sicher nicht verkehrt. Für Windkraftanlagen haben wir aber mit dem Jahressteuergesetz 2009 eine Sonderregelung für die Gewerbesteuerzerlegung gefunden. Danach stehen 70 % der Gewerbesteuer der Standortgemeinde zu. Diese Regelung war von den Standort- und Sitzgemeinden gemeinsam getragen worden. Eine entsprechende Regelung wäre aus Sicht der Staatsregierung für Photovoltaikanlagen durchaus wünschenswert.

Herr Staatssekretär, Entschuldigung, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, bitte.

Frau Kollegin Kamm, bitte.

Herr Staatssekretär Pschierer, wenn Gemeinde- und Städtetag tatsächlich eine entsprechende Bitte an Sie richten würden, würde die Bayerische Staatsregierung dieser Bitte dann folgen?

Das kommt darauf an, wie diese Initiative des Bayerischen Städte- und Gemeindetags inhaltlich aussieht.

(Hubert Aiwanger (FW): Das wissen Sie doch!)

Ich werde mir nicht anmaßen, vom Plenarsaal des Bayerischen Landtags aus dem Bayerischen Städtetag irgendwelche Vorgaben zu machen.

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Nein, jetzt bitte nicht. Herr Pointner, was mich etwas gewundert hat: Bei den Freien Wählern setzte ich immer kommunalfreundliche Anträge voraus. So kommunalfreundlich ist dieser Antrag aber gar nicht, denn sonst hätten sich die kommunalen Spitzenverbände sicher auf eine Regelung geeinigt. Die Einigung bei den Windkraftanlagen ist von den Verbänden gemeinsam getragen worden. Hier könnte man sich eine entsprechende Regelung vorstellen. Ich erinnere aber noch einmal daran, dass die Reaktionen der kommunalen Spitzenverbände auf diese Frage sehr unterschiedlich sind.

Es ist auch ein Unterschied zwischen Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen. Beide haben sehr unterschiedliche Strukturen. Bei den Windkraftanlagen kennen wir den einzelnen Spargel in der Landschaft, während es auf dem Gebiet der Photovoltaik kleine Dachanlagen, aber auch große Solarfarmen gibt.

In meinem Stimmkreis gibt es Bürgermeister, die sind Unterlippe-Oberkante-stocksauer, wenn ein Antrag auf Errichtung einer großen Solarfarm auf ihrem Gemeindegebiet gestellt wird. So groß ist die Begeisterung der Bevölkerung dort eben nicht.

Was das Thema CO2-Ausstoß und klimafreundliche Energiepolitik betrifft, so haben Sie uns schon an Ihrer Seite. Die Staatsregierung bekennt sich zu den regenerativen Energien.

Nun spreche ich aus eigener Erfahrung. Wenn ich an meinen Familien- und meinen Bekanntenkreis denke, dann muss ich sagen: Es gibt viele, die in Photovoltaik investiert haben. Dafür gibt es zwei Motive. Die einen Menschen investieren aus ökologischen Motiven, die

anderen - es sind genau so viele - tun es schlicht aus ökonomischen Motiven. Aber das alles bezahlen wir.

Deshalb bitte ich, bei dieser Frage etwas vorsichtig zu sein. Der bundesrepublikanische Steuer- und Energiezahler zahlt zurzeit 27 Milliarden Euro pro Jahr. Dieser Bereich wird subventioniert, und das bezahlen wir alle.

Da spielen auch die Standortbedingungen dieses Landes eine Rolle. Ich bekenne mich ausdrücklich zu regenerativen Energien. Aber was das Thema Photovoltaik- und Windkraftanlagen betrifft, habe ich auch eine große Skepsis.

Herr Kollege Aiwanger und liebe Kollegen von der Opposition, eine Regelung kann erarbeitet werden. Aber sie wird von uns nicht gegen die Kommunen, sondern mit ihnen erarbeitet. Sollte es dabei einen Konsens geben, greife ich das auf, was Frau Kamm angedeutet hat: Dann wird die Bayerische Staatsregierung auf Bundesebene sicherlich eine entsprechende Gesetzesinitiative starten.

Aber so weit sind wir heute noch nicht. Deshalb bitte ich, diesen Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Staatssekretär, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. Es gibt drei Meldungen für Zwischenbemerkungen. Die erste Meldung kommt vom Kollegen Pointner.

Herr Staatssekretär, Sie geben mir mit Sicherheit recht, dass die Photovoltaikanlagen in erster Linie auf Grundstücken auf dem flachen Land entstehen, nicht in den Städten.

(Staatssekretär Franz Josef Pschierer: Es gibt aber auch Städte, die sich als Solarstädte bezeich- nen!)

Deshalb ist es verständlich, dass die Städte von derartigen Anlagen nicht begeistert sind. Aber man muss eine gerechte Lösung finden.

Wenn Sie immer die Einigung aller kommunalen Spitzenverbände brauchen, gerade wenn es um die Verteilung von Finanzmitteln geht, die den Gemeinden zustehen, dann kommen Sie nie zu einer Lösung, weil es so unterschiedliche Interessen gibt. Dies müssen Sie berücksichtigen.

Hier geht es um die Gemeinden, die die betreffenden Anlagen hinnehmen und ausweisen müssen. Aber oft ist der Wille zur Ausweisung gar nicht da; denn die Gemeinden haben nichts davon.

Bei diesem Thema geht es um die gerechte Verteilung der Gewerbesteuer, die hier aufkommt, nicht um das Hin und Her bei der Frage, ob man so etwas überhaupt will oder ob das Erneuerbare-Energien-Gesetz richtig ist.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Herr Pointner, wir haben bei der Windkraft die Lösung gefunden, dass 70 % der Gewerbesteuer der Standortgemeinde zustehen.

Ich habe hiermit kein Problem, wenn sich die Kommunen verständigen. Aber ich sage Ihnen noch einmal: Solange es auf kommunaler Ebene keine Einigung gibt, wird diese Staatsregierung eine entsprechende Gesetzesinitiative nicht starten.

Die nächste Zwischenbemerkung macht Frau Kollegin Kamm.

(Staatssekretär Franz Josef Pschierer: Die hatte doch schon eine Zwischenbemerkung gemacht!)

Herr Staatssekretär, Sie haben im Zusammenhang damit, dass Sie die Kosten des EEG bei den Stromrechnungen beklagt haben, die Windenergie genannt. Wissen Sie, wie hoch die Einspeisevergütungen für Windstrom in Bayern sind?

Das kann ich Ihnen nicht sagen. Aber ich gehe davon aus, dass sie zu hoch sind.

Dann wird noch eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Wörner gemacht.

Herr Staatssekretär, ich bin jetzt natürlich ein wenig verwundert, dass Sie die Einspeisevergütungen nicht kennen. Das ist doch eigentlich Ihr Grundwerkzeug.

Meine Zwischenbemerkung geht dahin: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Energie wegen des Anteils der regenerativen Energien zu teuer sei, -

(Staatssekretär Franz Josef Pschierer: Sie müs- sen zuhören, was ich sage! Da ist an bestimmte Formen der regenerativen Energien wie Wasser- kraft und Biomasse zu denken!)

- Lassen Sie mich doch ausreden! - Dann bin ich etwas verwundert darüber, dass Sie nach wie vor zum Beispiel unser Lieblingsthema "Schneekanonen" fördern jetzt erst wieder das Sudelfeld -; denn wenn Energie wirklich zu teuer wäre, müsste es absoluter Blödsinn

sein, das Wasserwerk aufzupumpen, nur um für ein paar Tage länger Schnee zu haben.