spielsweise hat Herr Fahrenschon erörtert, wie er seine eigenen Mindereinnahmen decken möchte, nämlich durch Ablehnung von Anforderungen der kommunalen Seite.
Ich fordere Sie auf: Lehnen Sie diesen Gesetzentwurf ab. Schaffen Sie ein transparentes Verfahren für den kommunalen Finanzausgleich in Bayern, und lehnen Sie am 18. Dezember im Bundesrat das umstrittene Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab, das in Wirklichkeit gar nichts bringt, lediglich völlig ziellos und planlos Geld verteilt und keine gezielte Förderung vernünftiger, zukunftsfähiger Maßnahmen darstellt.
Bevor ich Herrn Dr. Barfuß für die FDP nach vorne bitte, gebe ich bekannt, dass die CSU namentliche Schlussabstimmung beantragt hat.
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Wenn es ums Geld geht, wird es gleich ein wenig bunter.
Ich fange damit an, dass Sie nicht unterschieden haben zwischen der Teilnahme von Herrn Kollegen Winter als Vorsitzendem des Haushaltsausschusses und als Mitglied der Staatsregierung. Ich hielte Herrn Winter durchaus für befähigt, ein Mitglied der Staatsregierung zu sein. Lieber Georg, du würdest dich sicher gut machen in dem einen oder anderen Amt. Aber hier müssen wir unterscheiden. Er hat das Recht auf Teilnahme, nicht mehr und nicht weniger. Trotzdem, Kollege Halbleib, bleibe ich gleich beim Thema. Ich bin nach wie vor derselben Meinung, wie ich sie neulich vertreten habe, dass wir den Sachverstand aller Fraktionen abfragen sollten. Aber Sie sind schon lange genug im Geschäft, um zu wissen: Man ist eben in einer Koalition eingebunden - mir geht es da wie neulich Herrn Dr. Hünner kopf - und ich muss das mittragen.
Aber wenn die kommunalen Spitzenverbände jetzt eine so herausragende Stellung bekommen, dann ist doch die Frage: Warum erledigen sie das nicht? Da sitzen lauter hochrangige Leute drin, die hochkarätig besoldet werden, mit einem Riesenapparat. Ich darf doch erwarten, dass die sich die Mühe machen. Die können bei ihren Mitgliedern, sprich den Kommunen, den Landkreisen und Städten, doch sagen: Wir wollen diese oder jene Statistik. Denn in der Sache bin ich mit Ihnen einig: Das Wissen muss man abfragen.
Wir Liberale werden oft geschimpft, dass wir den Betriebsräten vor Ort mehr zutrauen als der IG-MetallBundeszentrale. Dasselbe gilt hier auch. Wir wollen
schon, dass die einzelne Kommune sich äußert, und ich glaube auch, dass dieses Wissen sehr wertvoll wäre.
Ich kenne ja meine Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss von den GRÜNEN, von der SPD, von den Freien Wählern. Ich möchte einmal sehr deutlich sagen, dass da wahnsinnig viel Sachverstand vorhanden ist, und dass es nahezu fahrlässig wäre, den nicht abzufragen. Diese Gemeinsamkeit erlaube ich mir schon.
Was den FAG insgesamt betrifft, fragen wir uns einmal: Wie geht ein Bürgermeister oder ein Landrat da heran? Er schaut: Was kommt von oben? Was kommt aus München? Welche FAG-Mittel kommen? Dann schaut er: Was "schnorcheln" sich die Bezirke heraus, was "schnorchelt" sich der Landkreis heraus? Was dann übrigbleibt, damit muss ein städtischer Kämmerer auskommen. Das ist also kein Vergleich mit den anderen Finanzministern oder Kämmerern, die zunächst einmal kräftig hineinlangen und dann weitergeben, was noch übrigbleibt.
Da muss ich sagen: 6 Milliarden Euro sind schon eine wunderbare Summe, Herr Staatsminister, die wir bekommen. Natürlich könnte man sich immer mehr vorstellen. Aber wir müssen auch einmal wissen: Was wollen wir eigentlich? Gilt noch der Primat des ausgeglichenen Haushalts - dann müssen alle Anträge, die wir stellen, maßvoll sein und diesem Ziel dienen - oder gilt er nicht? Herr Staatsminister, deswegen könnte ich mir schon vorstellen, dass wir insofern ein bisschen moderner werden, als dass die jetzt wahnsinnig aufgewerteten kommunalen Ausschüsse diese Clearingarbeit für uns machen und untersuchen sollen: Was wollen die Kommunen?
Es gibt schon das Phänomen, dass die Bürgermeister etwas ganz anderes wollen, als die sogenannten Spitzenverbände in der Summe nach außen vortragen; das ist doch ganz logisch. Es geht also nicht um die Aggregation, sondern um den Einzelnen. Das sollen die Spitzenverbände leisten. Dann können wir uns zu einer gemeinsamen Sitzung zusammentun und die vorladen. Die fünf Fraktionen können dann das kommunizieren.
Ansonsten sehe ich das Urteil - Gott sei Dank gibt es die Gewaltenteilung - so, dass man daran arbeitet. Eine lernende Verwaltung muss dazu bereit sein.
Im Übrigen, Herr Staatsminister, würde ich Sie bitten, das so zu machen wie beim neuen Dienstrecht. Wir müssen schon einmal eine gewisse Innovation wagen und moderner werden. Wenn selbst ein Herr Koch in Hessen die Kameralistik abgeschafft hat - Hessen war da das erste Bundesland - und endlich zu einem neuen
Rechnungswesen kommt, das auch den Werteverzehr abbildet und damit der künftigen Generation stärker Rechnung trägt, können auch wir mit dem FAG moderner werden.
Ich fasse zusammen: Ich möchte, dass die kommunalen Spitzenverbände die Einzelerhebung bei den 2.134 Kommunen vornehmen. Keine Kommune wird zu einer Äußerung gezwungen, aber sie kann sich äußern. Dann sollen die Äußerungen gebündelt aufgearbeitet werden, und dann soll in einer gemeinsamen Sitzung aller fünf Fraktionen eine Art Anhörung gemacht werden. Das wäre dann vielleicht der Versuch, das, was man hier beschlossen hat, zu umgehen und dennoch Sachverstand einzuholen. - Dir, lieber Georg Winter, möchte ich bestätigen: Ich hielte dich wirklich für ministrabel.
Danke, Herr Kollege Dr. Barfuß. Für die Staatsregierung hat Herr Fahrenschon ums Wort gebeten. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Tag findet die zweijährige Entstehungszeit dieses Gesetzes ihren Abschluss, die ihren Anfang in dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 28. November 2007 nahm. An dieser Stelle muss noch einmal darauf hingewiesen werden, dass das Gericht in dieser Entscheidung dem Gesetzgeber den Auftrag zur Schaffung neuer Verfahrensregeln auf den Weg gegeben und hierfür eine Frist bis Ende 2009 gesetzt hat. Es geht also nicht um die Geldverteilung, sondern um das Verfahren.
Für die Frage, warum man so viel Zeit gebraucht hat, um sich über das Verfahren zu einigen, ist von zentraler Bedeutung, dass wir zum einen mit den neuen Verfahrensregelungen im bundesweiten Vergleich Neuland betreten. Wir konnten vor allem für die Auswertung statistischer Daten nicht einfach auf vorhandene Modelle zurückgreifen. Zum anderen - das wurde an verschiedenen Stellen zum Ausdruck gebracht - hat die Staatsregierung von Anfang an Wert darauf gelegt, die neuen Verfahrensregeln in enger Zusammenarbeit mit der kommunalen Seite zu entwickeln. Alle wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs wurden in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Finanzministerium einerseits und dem Innenministerium andererseits, dem Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung und allen vier kommunalen Spitzenverbänden, gemeinsam erarbeitet. Ich betone dies deswegen, weil der Dialog zwischen der Staatsregierung und den Kommunen ein zentrales Markenzeichen des bayerischen Finanzausgleichs ist.
Weil wir im Finanzausgleich so intensiv und gut mit den kommunalen Gremien und ihren Spitzenverbänden zusammenarbeiten, haben wir natürlich auch in der Debatte über die Verfahrensregeln sehr intensiv mit der kommunalen Seite gearbeitet. Wir haben diesen Dialog ganz bewusst auch bei der Erarbeitung der Verfahrensregeln gepflegt, die uns in den kommenden Jahren binden werden. Deshalb ist es wichtig, Ihnen hier und heute zur Abschlussabstimmung vorzutragen, dass die kommunalen Spitzenverbände den Gesetzentwurf mittragen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit natürlich nicht versäumen, auch dem Innenministerium ausdrücklich für die enge und gute Zusammenarbeit zu danken.
Ich will in aller Kürze auf eine Reihe von Gedanken eingehen, die in der parlamentarischen Beratung im Haushaltsausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen vorgetragen wurden.
Herr Minister, Sie haben soeben von Ihrem großen Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen. Darf ich Sie fragen, ob Ihnen das Schreiben des Bayerischen Gemeindetags vom 5. November dieses Jahres bekannt ist, in dem gerade deutlich gemacht wird, dass dieser Gesetzentwurf aus der Sicht der bayerischen Gemeinden Lücken und Defizite hat? Wir sprechen von etwa 2.150 Gebietskörperschaften. Der Gesetzentwurf wird von den bayerischen Gemeinden also nicht so stark mitgetragen, sondern dem Bayerischen Gemeindetag geht es in erster Linie um die Frage der Differenzierung, insbesondere nach Gemeindegrößenklassen, und das ist in diesem Gesetzentwurf nicht enthalten. Stimmen Sie mir darin zu, kennen Sie das Schreiben, und wären Sie bereit, von Ihrer Aussage über das große Einvernehmen mit allen kommunalen Spitzenverbänden Abstand zu nehmen?
Herr Kollege Halbleib, das Schreiben ist mir selbstverständlich bekannt. Sie kennen auch - das unterstelle ich zumindest - die ausgesprochen intensive Debatte, die zwischen dem Städtetag und dem Gemeindetag darüber läuft, inwieweit die unterschiedli
chen Größen, die unterschiedlichen Aufgaben und die unterschiedlichen Probleme der Kommunen in Bayern berücksichtigt werden sollen. Diese Unterschiede zeichnen im Übrigen alle vier kommunalen Ebenen aus. Die Bezirke haben andere Aufgaben und auch andere Herausforderungen als die Landkreise, und die wiederum sehen sich anderen Herausforderungen gegenüber als die Städte und die Gemeinden.
Dennoch muss ich festhalten: In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit allen vier Spitzenverbänden haben wir mit der Unterstützung des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung und des Innenministeriums einen gemeinsamen Entwurf im Konsens entwickelt, und diesem gemeinsamen, im Konsens entstandenen Entwurf hat auch der Gemeindetag sein Plazet gegeben. Dieser Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung fußt auf der gemeinsamen Arbeit aller vier kommunalen Spitzenverbände, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn man sich mit dem Problem auseinandersetzt, muss man darauf hinweisen: Der Verfassungsgerichtshof hat gefordert, dass der Gesetzgeber die Grundlage seiner Entscheidung über die Höhe des kommunalen Finanzausgleichs transparent macht. Das ist der springende Punkt. Er hat das gefordert, weil er diese Entscheidung als eine politische Entscheidung ansieht, die er nur eingeschränkt rechtlich nachprüfen kann. Nach Auffassung des Gerichtshofs gibt es keine absolute Untergrenze dafür, wie viele Mittel den Kommunen insgesamt zur Verfügung zu stellen sind. Die Höhe der finanziellen Ausstattung - das ist sein wesentliches Argument - ist immer das Ergebnis einer politischen Abwägung. Umso mehr - damit wird auch der Ansatz des Verfassungsgerichts nachvollziehbar - sieht es das Gericht deshalb als erforderlich an, überprüfen zu können, ob der Gesetzgeber mit dieser Entscheidungsmacht verantwortlich umgeht. Es muss also klar werden, dass sich der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung ausreichend über die finanzielle Situation von Staats- und kommunalen Haushalten informiert hat.
Seinerzeit enthielt der Gesetzentwurf der Staatsregierung lediglich das Ergebnis des Abwägungsprozesses ohne jegliche weitere Erläuterungen. Das Gericht hat uns daher aufgegeben, hinsichtlich Entscheidungsgrundlagen und Abwägung der Belange mehr Transparenz zu schaffen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sieht der Gesetzentwurf ohne Abstriche vor. Zukünftig werden dem Landtag bei den jährlichen Haushaltsberatungen sehr aussagekräftige und gut überschaubare Übersichten zum Vergleich der Ent
wicklung der Haushalte des Freistaates und der Kommunen vorliegen. Zusätzlich wird dem Wunsch des Gerichts nach einer datengestützten Schätzung der verbliebenen freien Spitze Rechnung getragen. Der Gesetzgeber kann jetzt erkennen, wie sich das Ausmaß der frei verfügbaren Mittel der Gemeinden im Laufe der Jahre verändert.
Entschuldigen Sie, Herr Fahrenschon, ich muss Sie unterbrechen. - Ich darf um ein bisschen mehr Ruhe bitten. Ich weiß, Wiedersehen macht Freude, aber noch spricht der Herr Minister.
Danke, Frau Präsidentin. - Mit ist wichtig, noch einmal deutlich herauszuarbeiten, dass dem Landtag damit klare Entscheidungshilfen an die Hand gegeben werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können dann entscheiden, ob der Vorschlag der Staatsregierung zur Verteilung der Finanzmittel zwischen Staat und Kommunen gerecht ist oder nicht. Ich möchte deutlich machen, dass wir damit den Kern der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs getroffen haben. In dem Gesetzentwurf werden die Vorgaben des Gerichts verfassungsgemäß umgesetzt. Alle Stellen der Staatsregierung, die mit der Erarbeitung und Prüfung des Gesetzentwurfs befasst waren, haben uns das bestätigt.
Eine Bedarfsabfrage bei allen Kommunen, wie sie in den Ausschussberatungen gefordert wurde, gehört nicht dazu. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass dies auch nicht im Sinne des Parlaments sein kann. Der Verfassungsgerichtshof hat dies nicht verlangt. Er spricht vielmehr von einer objektiven Betrachtung. Allerdings weiß jeder, dass es einen objektiven Bedarf nicht gibt. Dieser ist immer einer politischen Abwägung unterworfen. Außerdem: Wenn wir den Bedarf bei allen bayerischen Kommunen abfragen, eine Wunschliste erstellen und diese dann dem Landtag zur Entscheidung vorlegen würden, müsste der Landtag entscheiden, welche Wünsche der Kommunen berücksichtigt würden und welche nicht. Das ist erstens nicht die Aufgabe des Landtags und wäre zweitens eine Entwurzelung der kommunalen Selbstverwaltung. Wenn der Landtag beschließen würde, was die Kommunen zu tun und zu lassen hätten, würde das Grundverständnis in Bayern umgedreht. Dies würde uns erheblich schaden.
Auch die Forderung der GRÜNEN-Fraktion, die Vorlage des FAG-Entwurfs nur mit Zustimmung aller 2.134 Kommunen in Bayern vorzunehmen, ist einfach unrea
listisch und falsch. Der Landtag würde in seinem Budget-Recht eingeschränkt, wenn nicht alle Kommunen in Bayern zustimmen würden. Dadurch würde die Trennung zwischen den Ebenen verwischt. Deshalb wollen wir diesen Weg nicht gehen.
Frau Präsidentin, abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass das Gericht die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände nicht ausgeschlossen hat. Es hat nur erklärt, dass die jährlichen Gespräche über den Finanzausgleich alleine noch keine gerechte und nachvollziehbare Mittelverteilung begründeten und die Aufteilung der Entscheidungsgrundlagen nicht ersetze. Deshalb haben wir uns sehr intensiv über die Aufbereitung der Daten unterhalten.
Ich komme zum Schluss: Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage dafür, dass dem Landtag für die Beurteilung aller relevanten Fragen des FAG-Entwurfs die notwendigen Fakten zur Verfügung stehen. Künftig wird deutlich sein, dass sich die Staatsregierung, vor allem aber auch der Landtag, über die Finanzsituation von Staat und Kommunen ausreichend informiert haben und die daraufhin getroffenen Entscheidungen plausibel sind. Wir setzen damit verfassungsgemäß um, was uns der Verfassungsgerichtshof aufgegeben hat. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf Ihre Stimme zu geben.