Ich habe Ihnen Ihre eigenen Worte entgegengehalten. Dazu haben Sie nichts gesagt. Ich darf nochmals zitie ren. Sie schreiben in Ihrem Antrag:
Dadurch wird Steuerhinterziehung viel zu leicht ge macht und es erst möglich, dass unversteuerte Gelder ins Ausland transferiert werden.
Das kann man doch nur als Vorwurf verstehen, dass wir, die Staatsregierung und selbstverständlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwal tung erst die Voraussetzungen dafür schafften, dass die bösen Steuerpflichtigen ihr Geld ins Ausland bringen und nicht hier versteuern.
Zur Begründung haben Sie vorsichtshalber gar nichts gesagt. Es ist wirklich der Hammer, dass Sie in Ihrer Begründung formulieren: "Nach Presseberichten..."
(Beifall bei der CSU - Volkmar Halbleib (SPD): Lesen Sie einmal das Schreiben des Landesamts für Steuern zum Haushalt 2009/2010! Sie lesen noch nicht einmal Ihr eigenes Papier! Das ist doch lächerlich!)
Vielen Dank, Herr Kollege. Für die Fraktion der Freien Wähler darf ich nun dem Herrn Kollegen Markus Reichhart das Wort geben.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Über die Formulierungen des SPD-Antrags ist schon einiges ge sagt worden, auch vom Kollegen König. Ich möchte mich anschließen und auf die Überschrift des Antrags zu sprechen kommen, die lautet: "Mehr Steuergerech tigkeit: Steuerhinterziehern das Handwerk legen!" Bevor ich auf das eigentliche Thema zu sprechen komme, sei es mir erlaubt, darauf hinzuweisen, dass Steuerhinterzieher zu sein weder das Erlernen eines Handwerksberufs noch eine Meisterprüfung erfordert. Ich als Handwerksmeister verwahre mich dagegen, eine solche Formulierung zu verwenden.
Nun zum Thema des Antrags. Wie auf Bundesebene und in der Öffentlichkeit stark und emotional diskutiert, werden wieder Datensätze angeboten, die für mögliche Steuerhinterzieher erhebliche Konsequenzen haben können. Meine Betonung liegt auf "möglich", da alle, die in diesen Datensätzen aufgeführt sind, potenziell als Steuerhinterzieher erscheinen müssen. Dies ist in mei nen Augen problematisch, da in unserem Rechtsstaat als Grundsatz die Unschuldsvermutung gilt. Das wird bei Auslieferung dieser Daten umgekehrt, da die Ver folgungsbehörden in diesem Fall davon ausgehen wer den, dass jeder, der in diesem Datensatz aufgeführt wird, auch potenziell straffällig ist. Dies halte ich für durchaus problematisch.
Gleichwohl ist auch klar: Unser Gemeinwesen ist auf die ordnungsgemäße Abführung von Steuern angewie sen und kann es sich auch aus Gründen der Steuerge rechtigkeit nicht leisten, hierbei, wie auch immer, nachsichtig zu sein. Dies gilt insbesondere in Zeiten knapper Kassen.
Daher werden wir Freien Wähler den Anträgen der SPD und der GRÜNEN zustimmen. Allerdings - das hat mein Kollege Mütze auch schon ausgeführt - kann es in den eigenen Reihen durchaus Schwierigkeiten machen, wenn man die rechtlichen Konsequenzen dieses Da tenankaufs bedenkt. Ob die Vorgehensweise auch noch bei einer Klage gegen die Beschaffung und Ver wertung der Datensätze Erfolg hat, muss sich erst noch erweisen.
Hierin liegt ein Hauptkritikpunkt. Vor zwei Jahren haben wir eine ähnliche Situation gehabt. Die Bundesregie rung hätte zwei Jahre Zeit gehabt, Regelungen zu tref fen und eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Es ist sehr bedauerlich, dass nichts geschehen ist und wir heute in einer Zwickmühle sind, da wir nicht wissen, ob möglicherweise noch Probleme auftreten, wenn gegen die Verwertung der Daten geklagt wird.
Auf die Ziffern 2 und 3 des Antrags der SPD möchte ich auch noch kurz eingehen. Bei Ziffer 2 - Herr Kollege König hat dies bereits ausgeführt - stört die Behaup tung, dass die Steuerhinterziehung besonders leicht gemacht werde, erheblich. Dies stellt den Beamten in den Finanzämtern und den Steuerfahndern in Bayern ein schlechtes Zeugnis aus. Ich bin zum einen davon überzeugt, dass mit der vorhandenen Personalstärke gute Arbeit geleistet wird. Zum anderen verweise ich darauf, dass es seit einigen Jahren das Geldwäsche gesetz gibt, durch das die Bankhäuser verpflichtet sind, Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr zu melden. Damit haben wir aktuell schon gute Kontrollmöglichkeiten an der Hand.
(Vom Redner nicht autori siert) Nein. - Der Umstand, dass es sich bei den nun angebotenen Daten im Wesentlichen um Altfälle han delt, findet leider überhaupt keine Beachtung.
Was den Antrag im Übrigen und seine Formulierungen angeht, muss ich sagen, dass ich große Zweifel habe, ob diese nicht weit über das Ziel hinausschießen. Die Forderung, die Steuerfahndung und die Betriebsprü fung personell deutlich zu stärken, ist zunächst legitim und wird auch von uns unterstützt. Dies ist aber mit dem möglichen Datenkauf aus der Schweiz nur schwer zu verbinden. Dass die Prüfer in dem im Antrag erwähnten Umfang fehlen, mag auf den ersten Blick plausibel er scheinen. Als Unternehmer bin ich allerdings der Mei nung, dass nicht die fehlende Kontrolle das Hauptprob lem ist. Vielmehr ist es an uns, in der Politik die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Unterneh men ebenso wie die Steuerbeamten auf klare, einfache Steuergesetze, die die Steuerehrlichkeit erleichtern, zurückgreifen können. Die Formulierungen im Antrag der SPD sind in der Intention leider darauf ausgelegt, dass nur Betriebsprüfung und Steuerfahndung zu Steu ergerechtigkeit führen. Diesen Gedanken kann ich unter dem Gesichtspunkt unserer kaum oder zumindest nur schwer zu durchschauenden Steuergesetzgebung nicht nachvollziehen. Offensichtlich schwingt hier eine grundsätzliche Abneigung gegen das Unternehmertum mit, die ich für bedenklich halte. Pauschale Urteile hel fen in diesem Fall nicht weiter.
Mein Wunsch an alle Parteien lautet: Nehmen wir die Diskussion zu diesem Datenkauf auch zum Anlass, über unsere überregulierten, intransparenten und in der Folge damit nicht leistungsgerechten Steuern neu nachzudenken.
Ich möchte zusammenfassen: Datenkauf ja; schnell eine wasserdichte rechtliche Regelung auf Bundesebe
ne schaffen und die Steuergesetze vereinfachen. Wenn das bereits geschehen wäre, würden wir heute über dieses Thema nicht diskutieren.
Herr Kollege, bitte bleiben Sie noch. Bevor ich die Zwischenbemer kung aufrufe, darf ich darauf hinweisen, dass die CSUFraktion zum Antrag der SPD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat; diese werden wir in einer Viertelstunde durchführen. Nun darf ich dem Herrn Kol legen Halbleib von der SPD-Fraktion zu einer Zwi schenbemerkung das Wort geben.
Herr Kollege Reichhart, eine Zwischenintervention zu zwei Punkten: Der erste Punkt betrifft das Verhältnis der SPD zu den Unternehmern. Es geht uns vor allem darum, diejenigen Unternehmer zu stärken, die hier in Bayern ehrlich ihre Steuern zah len, und sie vor denen zu schützen, die illegal Steuern hinterziehen und das Geld ins Ausland transferieren.
Der zweite Punkt betrifft den Kollegen König genauso: Was wir in unserem Antrag hier vorgetragen haben, entspricht politisch dem, was das Landesamt für Steu ern in seiner Stellungnahme zur Aufstellung des Dop pelhaushalts 2009/2010 ausgeführt hat. Dort wird nämlich ausdrücklich darauf Bezug genommen, dass die Ereignisse im Zusammenhang mit verdeckten Ka pitaltransfers zu sehen sind - ich zitiere aus diesem Schreiben -: "Die Länder mit für ein bestimmtes Klientel günstigen Anlagebedingungen bergen die Gefahr, den gesellschaftlichen Konsens für ein faires und gerecht funktionierendes Gemeinwesen insgesamt zu unter graben." Das wird dann im Detail ausgeführt. Dort be fasst man sich im Detail auch damit, dass es durch die mangelnde Ausstattung ein Problem ist, diese illegalen Steuer- oder Geldtransfers zu prüfen und dem Ganzen das Handwerk zu legen. Das entspricht einzig und allein der Argumentation des Landesamts für Steuern. Wie daraus eine fragwürdige Erklärung der Opposition, wie etwa der SPD-Fraktion, werden kann, entzieht sich völ lig meiner Kenntnis.
Wer im Übrigen den "Staatsanzeiger" vom 15. Januar liest, stellt fest, dass es noch kritischer wird; denn auch ranghohe Beamte der Steuerverwaltung haben gegen über dem "Staatsanzeiger" erklärt, in Unternehmerkrei sen werde der Großraum München seit Jahren als Standort empfohlen, weil da die Prüfungsbeamten fehl ten und die Steuerbescheide für München im gesamten Freistaat bearbeitet würden. Das sind eindeutige Sach
verhalte, die aufgegriffen werden müssen und die dazu beitragen, dass in Bayern der Steuervollzug ungerecht und eine gewisse Grundlage dafür vorhanden ist, dass Steuern nicht an den Staat gezahlt werden, sondern auch ins Ausland gehen. Das ist ein einfacher Sach verhalt, der auch durch das Schreiben des Landesamts für Finanzen dargelegt worden ist. Insofern würde ich mich freuen, wenn Sie das anerkennen würden und vielleicht auch bereit wären, dieses Schreiben in die politische Debatte einzuführen, weil das ein wichtiger Sachverhalt ist.
(Vom Redner nicht autori siert) Ich habe in meiner Rede auch ausgeführt, dass wir die personelle Verstärkung unterstützen. Allerdings müssen Sie Ihren Antrag genau lesen. Die einzelnen Punkte sind teilweise sehr schwammig formuliert. Ihr Antrag geht tatsächlich tendenziell nur in Richtung Be triebsprüfung, und das ist mir zu wenig. Das sagt mir zu wenig aus.
Für die FDPFraktion darf ich nun dem Herrn Kollegen Dr. Andreas Fischer das Wort erteilen, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Prä sident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kol leginnen und Kollegen! Natürlich gibt es zwei Argumen te, die für den Ankauf der Steuerdaten-CD sprechen: die Steuereinnahmen und die Möglichkeit, Steuerhin terziehung zu ahnden. Da, Kolleginnen und Kollegen der SPD, stimme ich nachdrücklich zu. Steuerhinter ziehung ist kein Kavaliersdelikt. Steuerhinterziehung ist wie jedes andere Delikt zu bekämpfen, aber mit rechts staatlichen Mitteln.
Damit sind wir bei der Frage, worum es wirklich geht. Es geht nicht darum, ob ein Verwertungsverbot besteht. Es geht nicht darum, ob der Staat Hehlerei begeht oder ob sich Frau Merkel oder Herr Schäuble durch den An kauf eventuell strafbar machen. Über diese Fragen lässt sich juristisch streiten. Es geht um etwas viel Grundsätzlicheres, und das, lieber Herr Kollege Mütze, haben Sie leider nicht einmal ansatzweise verstanden. Wenn Sie sagen, die FDP-Fraktion habe im innen- und rechtspolitischen Bereich allen möglichen Initiativen nicht zugestimmt, dann haben Sie wohl auch unsere
Aber es spricht schon für sich, wenn die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu einem Kernbereich des Datenschutzes einen Haushaltspolitiker sprechen lässt.
Die Frage, um die es hier geht, ist eine andere: Darf ein Rechtsstaat einen Verbrecher dafür fürstlich belohnen, dass er eine Straftat begangen hat?
Darf ein Rechtsstaat seine Bürger durch eine solche Belohnung animieren, sich rechtswidrig Daten zu be schaffen, um sie dann dem Staat zu verkaufen? Denn genau darum geht es.
Es gibt hierauf nur eine einzige Antwort: Ein Rechts staat, der diesen Namen verdient, darf das nicht;
denn der Zweck heiligt eben nicht alle Mittel. Es gibt Fälle, in denen wägt man nicht ab, weil wir sonst die Büchse der Pandora öffnen würden und alles erlaubt wäre.