Wir brauchen uns nur in Europa umzuschauen, um zu merken, dass die Europäische Kommission Richtlinien herausgegeben hat. Dort steht - Zitat -: "Es liegt auf der Hand, dass die öffentliche Wasserversorgung stets an allererster Stelle stehen muss, damit eine angemesse ne Wasserzufuhr sichergestellt ist." Sie wissen alle, dass der Klimawandel uns einholt. Auch wenn wir es teilweise noch verdrängen, kann man feststellen, dass Niedrigwassersituationen immer häufiger auftreten, dass wir sinkende Grundwasserpegel haben und dass andere Wassernutzungen in Konkurrenz treten. Des halb ist es wichtig, dass wir auch hydrogeologische Extremsituationen berücksichtigen und eine eindeutige Vorrangstellung definieren.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten ist ein zentrales Thema, weil dadurch die Nachhaltigkeit des Wasserschutzes gewährleistet werden soll. Das alles muss möglichst naturnah und langfristig durchgeführt werden. Es liegt an uns, die Situation hier und heute zu verbessern.
Wir bitten Sie, unserem Antrag zuzustimmen; denn wir müssen sehen, dass zwar Handlungsanweisungen vom Bayerischen Landesamt für Umwelt herausgege ben worden sind, aber die Herstellung von Rechtssi cherheit angemessen wäre. Deshalb gilt es, hier Verbesserungen vorzunehmen.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir klare Formulierungen brauchen, wenn es darum geht, das Wassergesetz fortzuschreiben. Aus diesem Grund denke ich, es ist notwendig, Wasserschutzgebiete deutlich festzulegen, und zwar über Landkreisgrenzen hinweg. Wasser macht nicht an Landkreisgrenzen halt, Wasser richtet sich nicht nach Flurstücknummern. Wir fordern deshalb in unserem Antrag, dass die Genehmi gungskompetenz von den Kreisverwaltungsbehörden hin zu den Regierungen verlagert wird.
Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Ihr wird eine Vor rangstellung unter den Wassernutzungen einge räumt.
Im Absatz 2 geht es darum, dass Wasserschutzgebiete durch die Regierungen und nicht durch die Kreisver waltungsbehörden festgelegt werden.
Soweit die in § 51 Abs. 1 WHG genannten Gründe dies erfordern, muss das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit durch Rechtsverordnung Wasserschutzgebiete festsetzen.
Frau Präsidentin, Kolle ginnen und Kollegen! Wir haben im Artikel 31 Absatz 1 vier Punkte festgeschrieben, die über weite Strecken deckungsgleich sind mit dem, was Frau Kollegin Aures vorgetragen hat. Auch wir betonen, dass es sich bei der Wasserversorgung um eine Leistung der kommunalen Daseinsvorsorge handelt. Es folgt der Vorrang der de zentralen Versorgung. Dritter Punkt ist die Pflicht zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten. Viertens muss auf die Auswirkungen von Klimaänderungen ge achtet werden.
Ich beginne mit dem vierten Punkt. Der war im Entwurf der Staatsregierung drin, ist aber hinausgeflogen. Warum? - Weil man überlegt hat, wie es sich in Tro ckenzeiten verhält. Da wäre ein weitaus größeres Was serschutzgebiet auszuweisen, das aber wollten die Damen und Herren der die Staatsregierung tragenden Fraktionen nicht. Zur Verpflichtung zur Ausweisung ist generell festzuhalten, in Bayern sind viele Hundert Pro jekte in der Pipeline, es geht aber nichts voran. Bayern steht im Vergleich mit anderen Bundesländern alles an dere als gut da.
Ich greife nun aber den ersten Punkt heraus. Warum wollen wir die Daseinsvorsorge an dieser Stelle noch einmal verankert wissen? - Selbstverständlich haben wir das - der Minister für Umwelt und Gesundheit hat es angesprochen - im Wasserhaushaltsgesetz, aber wir sagen immer: Nachtigall sei wachsam, oder wer auch immer wachsam sein soll. Wir erinnern uns an die schö ne Debatte, in der Sie die Bundesminister Werner Mül
ler und Wolfgang Clement angegriffen haben, und zwar zu Recht, weil die beiden damals nicht nur eine Priva tisierung, sondern eine Liberalisierung der Wasserver sorgung wollten. Damals haben wir unisono gesagt, das geht nicht, da müssen wir gegenhalten.
Die Kolleginnen und Kollegen von der SPD und wir haben allerdings recherchiert und festgestellt, es sind nicht nur Werner Müller und Wolfgang Clement, son dern es ist zum Beispiel auch Werner Langen, der die Sache im Europäischen Parlament als Berichterstatter massiv angeschoben hat. In der Bundestagsfraktion war es der Kollege Hartmut Schauerte von der CDU, der das noch viel radikaler befördern wollte als alle an deren. Sie haben dazu gesagt: Das waren nicht wir, sondern die christlich-demokratischen Brüder und viel leicht auch Schwestern - ich weiß es gar nicht -, aber auch das hat Ihnen in der Argumentation nicht weiter geholfen, weil wir uns alle - zumindest Kollege Wörner und ich - mit Schaudern an den Referentenentwurf aus dem bayerischen Umweltministerium zur Umsetzung des § 18 a Absatz 2 a des Wasserhaushaltsgesetzes erinnern. Ich empfehle Ihnen, diesen Entwurf noch ein mal nachzulesen. Da wird nämlich nicht nur einer Ein richtungsprivatisierung das Wort geredet, sondern einer Aufgabenprivatisierung. Das heißt, die Gemein den hätten sich, wenn es so gekommen wäre, ihrer Pflicht entledigen können, indem sie diese auf Dritte übertragen.
Deshalb haben wir gesagt, Sie brauchen nicht mit Schmutz in eine bestimmte Richtung zu werfen; denn es kam originär aus Ihrem Ministerium. Sie haben das Ganze erfreulicherweise auch auf Druck der kommu nalen Spitzenverbände zurückgezogen und gesagt, es war nur der Gedanke eines Mitarbeiters, aber es war immerhin ein Referentenentwurf zu einem Gesetz. Das hat uns schon aufmerken und gegenhalten lassen.
Von daher bitten wir um Zustimmung dazu, dass hier noch einmal formuliert wird: "Die Wasserversorgung ist eine Leistung der Daseinsvorsorge." Wir meinen, an gesichts der Begehrlichkeiten, die wir immer wieder von verschiedenen Seiten erleben dürfen, kann man das gar nicht oft genug formulieren, damit wir darauf ver weisen können, wenn wieder einmal Angriffe in diese Richtung erfolgen sollten. Ich habe hoffentlich ausrei chend dargestellt, dass solche Angriffe schon aus vie len Richtungen gekommen sind und immer wieder kommen. Herzlichen Dank. Wir bitten um Zustimmung und erwarten diese.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich schlie ße mich in einigen Punkten dem Kollegen Runge an. Ich glaube, dass wir das Wort "Daseinsvorsorge" sogar in die Überschrift des Wassergesetzes schreiben müssten. So wichtig ist uns dieses Anliegen. SPD und GRÜNE haben mit ihren Anträgen auf Drucksachen 16/3694 und 16/3727 im Prinzip den Kerngedanken der Daseinsvorsorge getroffen. Dieses Wort ist uns sehr wichtig. Auch uns ist die Daseinsvorsorge ein wichtiges Anliegen. Wir haben mit unserem Antrag auf Drucksa che 16/3748 auf die Bedeutung der Erhaltung von de zentralen Wasserversorgungsanlagen hingewiesen. Wir wollen deren Bestand besonders gesichert sehen. Wir glauben, dass die Sicherung der dezentralen Was serversorgung und die Aufrechterhaltung der Wasser versorgung als öffentliche Daseinsvorsorge Hand in Hand gehen.
Uns gehen allerdings die Änderungsanträge der SPD auf Drucksachen 16/3695 und 16/3696 wie auch der Änderungsantrag der GRÜNEN auf Drucksache 16/3727 zu weit. Darin wird einmal die Zuständigkeits verlagerung vom Kreis auf die Regierung befürwortet. Zum anderen wird die Wasserschutzgebietsauswei sung mit einem Muss versehen. Das geht uns zu weit.
Mir liegen keine weite ren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Vorweg lasse ich über die hierzu einschlägigen Änderungsan träge von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 16/3694, 16/3495 und 16/3696, der Frak tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa che 16/3727 sowie der Fraktion der Freien Wähler auf der Drucksache 16/3748, auf die ich inhaltlich verweise, abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/3694 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Freien Wähler, die SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Frau Dr. Pauli. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - CSU und FDP. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist der Ände rungsantrag abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/3695 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die SPD-Fraktion, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ge genstimmen bitte ich anzuzeigen. - CSU, FDP, Freie Wähler und Frau Dr. Pauli. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Änderungsantrag ebenfalls abge lehnt.
Wer dem Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/3696 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - CSU, FDP, Freie Wähler und Frau Dr. Pauli. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls ab gelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion des BÜND NISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/3727 zu stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Freien Wähler, die SPD, die Fraktion des BÜNDNIS SES 90/DIE GRÜNEN und Frau Dr. Pauli. Gegenstim men bitte ich anzuzeigen. - CSU und FDP. Stimmen thaltungen? - Keine. Damit ist der Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der Freien Wähler auf Drucksache 16/3748 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - SPD, die Freien Wäh ler, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Frau Dr. Pauli. Gegenstimmen bitte ich anzuzei gen. - CSU und FDP. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist der Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.
Artikel 31 wird vom federführenden Ausschuss zur un veränderten Annahme empfohlen. Wer dem zustim men möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - CSU und FDP. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Die Freien Wähler, die SPD, die Fraktion des BÜNDNIS SES 90/DIE GRÜNEN und Frau Dr. Pauli. Stimmen thaltungen? - Keine. Damit ist der Artikel 31 angenom men.
Beide Änderungsanträge haben das gleiche Begehren zum Inhalt. Der SPD-Antrag sieht die Einfügung eines neuen Artikel 33 a vor. Der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sieht die Einfügung eines neuen Artikels 31 a vor. Zum Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN wurde namentliche Abstimmung beantragt. Ich darf jetzt Herrn Kollegen Dr. Beyer aufrufen.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Sie haben es schon ausgeführt, die SPD schlägt vor, einen neuen Artikel 33 a einzufü gen. Die GRÜNEN schlagen einen inhaltsgleichen Ar tikel an anderer Stelle im gleichen Abschnitt, nämlich einen Artikel 31 a vor. Was ist in beiden Fällen das Ziel? Die Anträge verfolgen das Ziel, dass der bisherige Ar
tikel 36 des Bayerischen Wassergesetzes auch in das neue Gesetz übernommen wird. Warum verlangen wir das? Nur dann ist es möglich, bestimmte schützen swerte Wasservorkommen durch eine Reinhalteverord nung mit Schutzgebietscharakter vor nachteiligen Ein flüssen zu bewahren. Dies betrifft solche Wasservorkommen, die in dem Gesetz, welches Sie kreiert haben, ausgenommen sind. Nach Ihrem Gesetz sind Wasservorkommen nur mehr dann schützenswert, wenn sie der öffentlichen Wasserversorgung dienen oder wenn sie anerkannte Heilquellen sind. Damit bleibt eine Regelungslücke. Diese Lücke wollen wir schlie ßen, weil sie der Gesetzgeber in Bayern bisher auch geschlossen hat.
Es gibt Gegenden, in denen die Bevölkerung nicht über eine zentrale, sondern eine dezentrale Trinkwasserver sorgung versorgt wird. Denken Sie an ganz abgelegene Ortsteile oder an Betriebe, in denen das so organisiert ist. In diesen Fällen soll nach dem Willen von CSU und FDP eine Schutzgebietsausweisung nicht mehr mög lich sein. Eine absurde Vorstellung, meine Damen und Herren!
Ich betone, dass die Schutzwürdigkeit von Mineralwas servorkommen - das ist die zweite Gruppe der Wasser vorkommen, die für Sie nicht mehr schützenswert sind und daher nicht mehr geschützt werden können - auf der Grundlage der bisherigen Rechtslage, des alten Ar tikels 36 des Wassergesetzes, durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof 1995 ausdrücklich anerkannt wurde. Ich frage Sie, die CSU und die FDP: Welchen Grund haben Sie, das, was das höchste bayerische Verwaltungsgericht für schutzwürdig hält, jetzt nicht mehr für schutzwürdig zu erklären? - Erklären Sie das den Menschen in Bayern.
Wir haben hier bemerkenswerte Äußerungen gehört. Die FDP, die sich mit Lobbyismus auskennt, hat uns davor gewarnt, uns zu Lobbyistenvertretern zu ma chen. Sie haben damit die Sachverständigen und die Vertreter der Verbände und der Wirtschaft gemeint, die an der Sachverständigenanhörung teilgenommen haben. Das ist eine beispiellose Verunglimpfung derje nigen, die in diesem Hause an einer Sachverständige nanhörung teilgenommen haben. Herr Minister Söder, der diese heutige Debatte mit wechselndem Interesse verfolgt, hat gesagt, wir würden uns zum Handlanger von Interessenten machen. Ich sage es jetzt einmal ganz offen, denn wir Mittelfranken sollten auch ganz offen miteinander sein: Ja, wir vertreten hier auch Inte ressen des Unternehmens Frankenbrunnen und ande rer Mineralbrunnen.
Das ist eine andere Stelle. Jetzt geht es um den Arti kel 36. Sagen Sie dann allen diesen mittelständischen Unternehmen, der Schutz von Mineralwasseraufkom men sei Ihnen egal. Sagen Sie ihnen das, stellen Sie sich draußen hin und sagen Sie es ganz ehrlich.
Sie sollten wissen, dass Mineralwasserquellen ge schützt werden müssen, weil der Schutz nach der Mi neral- und Tafelwasserverordnung direkt an der Quelle erfolgen muss. Sie können den Schutz nicht durch tech nische Anlagen ersetzen. Herr Hünnerkopf, darin sind wir uns einig. Nach Ihrem Gesetz wäre dieser Schutz weg. Das Unternehmen könnte dann nicht mehr ent sprechend tätig werden. Wir wollen, dass in diesen Fällen, so wie es in Bayern bislang aus guten Gründen Recht und Gesetz war, ein solches Wasservorkommen nach genauer Abwägung durch eine Reinhalteverord nung geschützt wird.
Auch das war geltendes Recht: Für Enteignungen sind Entschädigungen vorgesehen. Auch wir sehen sie vor.
Nun kommen wir noch zu einem letzten interessanten Detail, über das wir reden sollten. Hat Sie dieser Punkt nervös gemacht, weil es hierzu Zurufe gab? - Heute früh waren wir bei einem parlamentarischen Seminar. Ihr Kollege Blume hat dabei mit warmen Worten das Inte resse der CSU am Mittelstand wieder einmal hervorge hoben. Schauen Sie beispielsweise nach Neustadt an der Aisch. Der Mineralwasserproduzent ist dort der wichtigste Arbeitgeber. Herr Huber, Sie gehen doch auch nicht dort hinaus und sagen: Es ist uns egal, was mit den Arbeitsplätzen ist. Deshalb bauen Sie doch Brücken. Dann wird gesagt, das könnte man später än dern. Verdammt noch einmal, wenn das Gesetz so schlecht ist, dann haben Sie doch heute die Möglich keit, den Gesetzentwurf zu ändern.
Das Ministerium versucht es etwas weniger auffällig. Dort ist man geschickt. Das wollen wir durchaus zuge stehen.