Den Betroffenen kann man von dieser Stelle des Landtags aus nur raten, so schnell wie möglich eine steuerliche Selbstanzeige abzugeben. Diese Selbstanzeige ist die goldene Brücke zur Straffreiheit bei Steuerhinterziehung, und diese Brücke ist noch offen.
Der Staat hat Straftätern erstens keine goldenen Brücken zu bauen, schon gar nicht denen, die den Staat und die Bürgergemeinschaft selbst unmittelbar hintergangen haben. Zweitens ist es schon gar nicht die Aufgabe des bayerischen Finanzministers, dies so, noch dazu in einer Plenardebatte des Bayerischen Landtags, zum Ausdruck zu bringen. Drittens ist es ein bemerkenswerter und fast skandalöser Sachverhalt, wenn ein bayerischer Finanzminister gerade denen goldene Brücken baut und offenhält, die auch und gerade deshalb so viel Geld am bayerischen Fiskus vorbei ins Ausland bringen konnten, weil der Finanzminister und seine Vorgänger die Steuerprüfung und die Steuerfahndung in Bayern so schlecht ausgestattet haben. Das ist die Wahrheit.
Herr Ministerpräsident, wir wollen ein klares und unmissverständliches Bekenntnis des Landtags und der Staatsregierung zum Ankauf von Steuerdaten. Wir wollen wissen, was hier Sache ist. Wir wollen, dass die Staatsregierung unverzüglich, das heißt, ohne schuldhaftes Zögern, über den Ankauf dieser Daten entscheidet, und wir wollen sicherstellen, dass dann, wenn die Staatsregierung die Kraft zur Durchsetzung nicht aufbringt, andere entscheiden müssen, nämlich ein ankaufsbereites Bundesland oder der Bund. Diese Entscheidung erwarten wir heute. Ich freue mich, dass der Herr Ministerpräsident heute hier ist. Vielleicht kann er in dieser Debatte Klarheit schaffen.
Zum zweiten Teil des Antrags sind die Argumente vorgetragen, was die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige betrifft. Ich komme zu einem abschließ
Wenn erstens der Eindruck entstehen könnte, dass die Repräsentanten des Freistaates durch zögerliches Handeln wie etwa beim Ankauf von Daten die Gelegenheit zur völligen Straffreiheit erst schaffen und auch noch fördern, dann wäre das ein Schlag ins Gesicht der rechtstreuen Bürger und der ehrlichen Steuerzahler.
Zweitens hat die Staatsregierung durch ihr bisheriges Verhalten leider zu wenig getan, um diesem gefährlichen Eindruck klar und unmissverständlich die Grundlage zu entziehen.
Drittens. Wem hier in diesem Hohen Hause an einer klaren Botschaft für die rechtstreuen Bürger und die ehrlichen Steuerzahler gelegen ist, der muss heute unserem Dringlichkeitsantrag zustimmen. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass Steuerhinterzieher nicht straffrei davonkommen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Eindrücke des Kollegen Halbleib sind nicht nur falsch, sie sind auch bösartig in der Art und Weise, wie sie hier dargestellt wurden.
Kolleginnen und Kollegen von der SPD, in Ihrem Antrag stehen im Wesentlichen drei Dinge: Erstens sagen Sie, die Staatsregierung möge sich klar zum Kauf dieser Steuerdaten-CDs bekennen. Ich darf darauf hinweisen, dass der Herr Ministerpräsident am Rande der sicherheitspolitischen Tagung in München - das war am 6. Februar - klipp und klar erklärt hat, dass die Staatsregierung für den Erwerb dieser Steuerdaten ist, sofern dieser rechtsstaatlich zulässig ist. Frau Staatsministerin Dr. Merk hat in verschiedenen Beiträgen - ich nehme an, dass Sie Zeitung lesen -, unter anderem in einem Gastkommentar im "Münchner Merkur" vom 13. Februar, die Rechtslage erläutert und deutlich gemacht, dass dem Kauf der Steuerdaten-CDs keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
In der Debatte am 4. Februar habe ich, wie Kollege Halbleib richtig zitiert hat, unmissverständlich gesagt, dass die Annahme und die Verwertung der angebotenen Steuerdaten nicht nur geboten, sondern geradezu
Lassen Sie sich auch nicht von anderen Meldungen irritieren, Herr Kollege Schindler. Wir haben zum einen die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten und zum anderen die Ressortverantwortung. Zum Ministerpräsidenten habe ich schon etwas gesagt. Die Ressortverantwortung liegt beim Finanzministerium. Dieses lässt zur Zeit die angebotenen Datensätze prüfen. Zu Ihrer Information: Das Finanzministerium macht das nicht selber, auch der Minister macht es nicht selber. Die Prüfung macht das nachgeordnete Landesamt für Finanzen.
Ein anderes Mitglied der Staatsregierung hat es dagegen heute zu meiner Irritation fertiggebracht, in einer großen bayerischen Zeitung zu dieser Frage zwei völlig diametrale Meinungen zu äußern. Zum einen sagte er, er sei der Meinung, die Steuerdaten-CDs müssten vom Bundeszentralamt für Steuern übernommen werden. Im selben Artikel sagte er aber gleichzeitig, er sei grundsätzlich dagegen, diese Datensätze überhaupt zu übernehmen.
Das irritiert nicht nur den Kollegen Schindler, sondern auch mich. Diese Äußerung ist aber bedeutungslos, weil diese Frage aufgrund der Ressortverantwortung vom zuständigen Ressort behandelt werden muss und auch behandelt wird.
- Sie lesen doch Zeitung, Herr Kollege Güller. Lassen Sie mich vielleicht aussprechen. Sie wollen, dass die angebotenen Steuerdaten-CDs unverzüglich erworben werden.
Sie wollen, dass die CDs unverzüglich erworben werden. Mit dem Wort "Eindruck", das Herr Halbleib immer wieder verwendet, wollen Sie den Eindruck erwecken, dass unsere Finanzverwaltung nicht zügig und sachgerecht arbeitet. Das weise ich für die Kolleginnen und
Kollegen der Finanzverwaltung ausdrücklich zurück. Zur Erläuterung darf ich noch hinzufügen, dass die Verwaltungen in Baden-Württemberg und in NordrheinWestfalen 12 bzw. 18 Monate gebraucht haben, um die Vorgänge zu prüfen. Hier liegen die Vorgänge aber erst seit längstens zwei Monaten vor. Bleiben Sie bitte bei der Wahrheit. Bleiben Sie bei den Realitäten. Werden Sie der hervorragenden Arbeit unserer Finanzbeamten gerecht. Erkennen Sie diese an und stellen Sie nicht Halbwahrheiten in den Raum. Wenn Sie Zweifel haben, nutzen Sie bitte die parlamentarischen Instrumente und stellen Sie Fragen. Sie können hier im Landtag Fragen stellen. Sie können im Ausschuss einen Bericht anfordern. Dann wird Ihnen alles erläutert. Dann bräuchten Sie nicht vorweg Schuldzuweisungen in den Raum zu stellen, die sachlich falsch sind.
In Nummer 2 Ihres Antrags möchten Sie, dass die strafbefreiende Wirkung gemäß § 371 der Abgabenordnung aufgehoben wird. Erstens einmal ist es seit fast einhundert Jahren systemimmanent, dass im Steuervollzug andere Regelungen gelten als bei vielen anderen Verwaltungsverfahren. Das gilt auch für die Vollziehbarkeit der Steueransprüche. Während bei allen anderen Ansprüchen nach Einlegung eines Rechtsmittels der Vollzug zunächst einmal verhindert wird, verhält es sich bei der Vollstreckung von Steueransprüchen anders. Warum ist es so? Das fiskalische Interesse des Staates steht dahinter. Der Staat braucht das Geld. Eine ganz einfache Geschichte!
Genauso einfach ist es auch bei § 371 der Abgabenordnung, der übrigens seit über 90 Jahren gilt. Kolleginnen und Kollegen der SPD, soweit ich weiß, waren Sie mittlerweile auch schon auf Bundesebene an der Regierung beteiligt. Wenn Sie etwas gegen diese Bestimmung gehabt hätten, hätten Sie mit einem Gesetz die Rechtslage ändern können. Deshalb ist es Schaumschlägerei, wenn Sie jetzt nach vielen Jahren der Regierungsverantwortung sagen, diese Strafbefreiung wäre ungerecht und müsse deshalb aufgehoben werden.
Aus all diesen Gründen ist Ihr Antrag abzulehnen. Noch ein paar kurze Zahlen zur Arbeit und Ausstattung der Finanzverwaltung mit Personal. Das wird vom Kollegen Halbleib auch immer wieder falsch dargestellt. Die Zahl der Außenprüfer ist in zwölf Jahren, zwischen den Jahren 1997 und 2009, um 225 Kräfte erhöht worden.
Das Personal der Steuerfahndung wurde seit 1997 um 115 Kräfte erhöht. Rechnen Sie es nach, dies entspricht einem Anstieg von 40 %. Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass über 80 % des Steueraufkommens bei den großen Firmen anfallen, bei denen oh
nehin eine Anschlussprüfung stattfindet. Daher ist auch Ihre Hochrechnung von angeblich fehlendem Personal auf zu erwartende Steuereinkünfte, die Sie immer wieder zu machen versuchen, falsch. Aus all diesen Gründen müssen wir Ihren Antrag ablehnen.
Herr Kollege, bleiben Sie bitte noch einen Moment da. Kollege Halbleib hat sich jetzt für das Instrument der Zwischenintervention entschieden.
Herr Kollege König, ich bedanke mich für Ihre Steilvorlagen für diese Zwischenintervention. Zum einen nehme ich es gerne entgegen, dass sich der Ministerpräsident klar geäußert hat. Ich freue mich, dass er heute hier ist. Ich gehe davon aus, dass er diese Klarheit auch noch einmal gegenüber dem Bayerischen Landtag zum Ausdruck bringen wird.
Herr Zeil, Sie waren vorhin draußen. Der stellvertretende Ministerpräsident wurde gerade als unbedeutend bezeichnet. Das ist ein besonders koalitionstreues Verhalten, das ich hier feststelle. Herr König schwebt offensichtlich noch in den Zeiten, in denen die CSU alleine an der Regierung war. Die FDP ist mittlerweile Bestandteil dieser Staatsregierung. Sie verursacht in dem Fall, den wir heute zu behandeln haben, auch große Probleme, weil in weiten Teilen der Staatsregierung zu dieser zentralen Frage ganz unterschiedliche Auffassungen bestehen.
Unser Dringlichkeitsantrag könnte nicht aktueller sein, weil heute bekannt wurde, dass der stellvertretende Ministerpräsident dem Herrn Ministerpräsidenten einen Brief geschrieben und darin gebeten hat, von dem Ankauf der CDs aus ganz grundsätzlichen Erwägungen abzusehen. Auch dem Finanzminister hat er dies geschrieben. Was sollte an diesem Dringlichkeitsantrag komisch sein? Er passt wie die Faust aufs Auge zur heutigen Situation, weil in dieser zentralen Frage in der Koalition keine Einigkeit besteht.
Das fiskalische Interesse ist schön und gut. Seit 1919 hat sich die Situation allerdings komplett gewandelt. Die Zahl von 1.700 Selbstanzeigen allein in Bayern macht doch deutlich, dass wir mit der Strafbefreiung im Gesetz ein Instrument haben, das der Steuerhinterziehung Vorschub leistet und sie auch noch begünstigt. Jeder kann doch sagen, wenn es dick kommt, mache ich eine Selbstanzeige und zahle das Gleiche mit etwas Aufschlag wie der andere. Dieses Problem behandeln wir doch heute.
Noch einmal zu den Zahlen der Steuerprüfer. Sie haben sich in der Plenardebatte am 4. Februar sehr über meine Äußerungen echauffiert. Mittlerweile haben sie sich als richtig herausgestellt. Anders wäre die hohe Zahl der Selbstanzeigen in Bayern überhaupt nicht zu erklären. Sie ist im Vergleich zu allen anderen Bundesländern überproportional hoch. Die Aufregung ist nach diesen Zahlen wie ein überhitztes Soufflé geplatzt. Der Staatsminister der Finanzen, der heute nicht hier ist und durch seinen Staatssekretär vertreten wird, hat die Aussage der SPD, dass 30 % der Stellen der Steuerprüfer und der Steuerfahndung unbesetzt seien, empört zurückgewiesen. Ich habe ihn im Haushaltsausschuss persönlich gefragt und gebeten, er solle mir die richtige Zahl nennen. Wenn es keine 30 % sind, sind es dann 25, 13 oder 35 %? Der Staatsminister war bis heute nicht in der Lage, mir diese Frage zu beantworten. Das macht doch deutlich, dass wir gar nicht so falsch liegen, nachdem bisher noch keine qualifizierte Antwort aus dem Ministerium gegeben wurde.