Protokoll der Sitzung vom 11.03.2010

Herr Kollege, ich war schon gnädig.

Vielleicht besteht die Gelegenheit, das noch zu sagen. Ihr Hinweis auf die Zahlen belegt doch nur, wie verheerend schlecht die Ausstattung der Steuerprüfung und der Steuerfahndung in Bayern bisher waren. Bisher war es dramatisch schlecht, jetzt ist es nur mehr schlecht. Das ist aber kein Grund, sich auf die Schultern zu klopfen. Das müssen Sie einsehen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege König, ich werde genauso gnädig zu Ihnen sein.

Herr Kollege Halbleib, ich staune immer wieder darüber, wie Sie es fertigbringen, unsere tüchtigen Finanzbeamtinnen und -beamten in ein schlechtes Licht zu rücken. Auch das haben Sie am Ende Ihrer Ausführungen wieder geschafft.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FDP)

Das weise ich ausdrücklich zurück.

Auf Ihre Fragen an das Finanzministerium werden Sie sicher sofort Antwort erhalten. Ansonsten wollen Sie es nicht verstehen. Ein Blick in die Verfassung würde die Rechtsfindung erleichtern. Sie würden feststellen, dass es die Ressortverantwortung gibt, sodass diese Frage ausschließlich vom Finanzressort zu beantworten ist. Dort wird sie auch behandelt. Die vorhandenen Daten

sätze werden seit zwei Monaten auf ihre Brauchbarkeit überprüft. Ich wiederhole es: In Baden-Württemberg bzw. Nordrhein-Westfalen hat es ein bzw. eineinhalb Jahre gedauert. Herr Halbleib, bleiben Sie bitte auf dem Boden. Wenn Sie weitere Fragen haben, fragen Sie doch einfach im Parlament. Behaupten Sie aber nicht falsches Zeug.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege, Sie haben die Minute, die der Kollege Halbleib überzogen hat, wieder eingespart. Als nächsten Redner darf ich für die Freien Wähler den Kollegen Mannfred Pointner nach vorne bitten.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der SPD-Fraktion enthält zwei Teile. Über den ersten Teil des Antrags, den Ankauf der Steuer-CDs, haben wir hier im Plenum, aber auch im Ausschuss schon ausreichend diskutiert. Wir haben vor einiger Zeit das Thema im Plenum behandelt. Es war sehr interessant, wie die Koalition aus CSU und FDP die Initiative abgelehnt hat. Gleichwohl hat der Finanzminister erklärt, er werde die Datei ankaufen. So ähnlich hat er auch im Haushaltsausschuss gesprochen. Wir Freien Wähler haben uns grundsätzlich für den Ankauf dieser sogenannten Steuersünder-CDs ausgesprochen. Die Tatsache, dass sie vom Anbieter rechtswidrig besorgt werden, ist kein Grund zur Ablehnung des Ankaufs. Meines Erachtens überwiegen bei der Abwägung die Interessen des Staates, vor allem aber die Interessen der rechtstreuen Staatsbürger, die Anspruch auf Steuergerechtigkeit haben. Der einzige Grund, vom Ankauf abzusehen, wäre die Qualität der Dateien. Ich gehe aber davon aus, dass das Finanzministerium prüfen wird, ob der Inhalt der CDs sozusagen das Geld wert ist. Hier wäre auch eine schnelle Prüfung angebracht. Es wäre gut, wenn wir, sollte der Ankauf nicht durchgeführt werden, im Haushaltsausschuss nicht öffentlich darüber informiert würden, warum das der Fall ist. Andernfalls entsteht ein fader Beigeschmack; das muss man schon einmal deutlich sagen.

Wir könnten also dem ersten Teil des SPD-Antrags zustimmen. Den zweiten Teil, die Straffreiheit für Selbstanzeigen aufzuheben, lehnen wir ab. Ich gebe zu, dieser § 371 der Abgabenordnung ist auf den ersten Blick rechtsdogmatisch problematisch. Er steht scheinbar auch im Widerspruch zu § 46 a StGB. Allerdings hat die Bestimmung eine Rechtsgeschichte. Herr Kollege König, Sie haben 90 Jahre genannt, ich gehe sogar noch weiter zurück. Schon 1870 gab es in den Gesetzen der Länder entsprechende Regelungen. Der Paragraph ist damit schon 140 Jahre alt.

(Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))

Meines Erachtens ist es aber nicht entscheidend, wie lange es diese Regelung schon gibt, denn sie könnte trotzdem falsch sein. Für uns ist vielmehr entscheidend, dass wir diese Regelung für pragmatisch und fiskalisch zielführend erachten. Ich bin ohnehin dagegen, dass aufgrund eines aktuellen Ereignisses im Schnellschuss Gesetze in Frage gestellt werden. Es muss intensiv geprüft und abgewogen werden. Gerade die aktuellen Fälle zeigen aber, dass diese Regelung zu erheblichen Einnahmen des Staates geführt hat und auch noch führen wird, Einnahmen, die sonst nicht erreicht worden wären. Das muss man einmal ganz klar sagen. Der Steuersünder geht nämlich nicht freiwillig zum Finanzamt, wenn er bestraft wird, sondern er wartet und hofft, dass der Kelch an ihm vorübergeht. Er hofft, dass sein Name nicht auf einer der Dateien gefunden wird, denn er weiß nicht, welche Dateien angeboten werden. Wenn er aber straffrei bleibt, wird er sich eher anzeigen. So muss man das sehen. Es ist also ein fiskalischer Grund, auch wenn man fragt, ob die Regelung gerecht ist. Beim Steuerrecht gibt es eigene Regelungen.

Ich darf auch noch etwas zu bedenken geben: Es geht nicht nur um die reuigen großen Steuersünder, sondern die Bestimmung in § 370, der die Strafbarkeit bei Steuerhinterziehung regelt, betrifft auch den kleinen Steuersünder, den Bürger, der seine Steuererklärung zu spät abgibt. Es kann also Ihnen passieren und auch mir: Wenn wir mit unserer Steuererklärung vier Wochen zu spät zum Finanzamt gehen, dann könnte es sein, dass Sie die Steuer verkürzt haben, weshalb ein Verfahren gegen Sie in die Wege geleitet wird. Zugegeben, ich habe das etwas übertrieben dargestellt. Man muss also schon das Gesamte im Blick haben und nicht nur diese Fälle, auch wenn sie dramatisch und wichtig zu bedenken sind. Aufgrund der aktuellen Lage sollte man aber das Gesetz nicht gleich streichen.

Wenn über die zwei Teile des SPD-Antrags getrennt abgestimmt würde, könnten wir dem ersten Teil zustimmen. Den zweiten Teil müssten wir ablehnen. Wenn nicht getrennt abgestimmt wird, dann müssten wir den gesamten Antrag ablehnen.

(Harald Güller (SPD): Wir haben getrennte Abstimmung beantragt!)

Herr Kollege, ich darf Ihnen freudig mitteilen, die SPD hat das schon antizipiert und die getrennte Abstimmung der Nummern eins und zwei ihres Antrags beantragt. So werden wir später auch verfahren. Nun darf ich als nächsten Redner Herrn Kollegen Hallitzky für die GRÜNEN an das Rednerpult bitten. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass die SPD mit

ihrem Antrag ein Thema aufgreift, das auch wir schon als Antrag in die Haushaltsberatungen eingebracht hatten. Ich wünsche der SPD mehr Erfolg, als wir das bei den Haushaltsberatungen hatten.

Allein auf den Schweizer Banken lagern rund 260 Milliarden Schweizer Franken aus deutschen Beständen. Ein kleinerer Teil davon umfasst sicherlich, wie die CSU argumentiert hat, regulär versteuerte Millionen von begüterten älteren Herrschaften, die glauben, nur in der Schweiz unter dem Matterhorn als Gold vergraben wäre ihr Geld sicher. Es ist aber ein offenes Geheimnis, dass mehrere 100 Milliarden Euro, die dem deutschen Fiskus hinterzogen wurden, in anderen Ländern lagern. Ein großer Teil davon befindet sich in der Schweiz.

(Beifall der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜ- NE))

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei diesen Summen geht es nicht um Kavaliersdelikte oder um lässliche Sünden, sondern das sind in der Regel kriminelle Handlungen, gemeinschädliche Straftaten, auf die mit Recht Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren stehen. Nicht die deutschen Ermittlungsbehörden, sondern die Schweiz hat hier ein Problem, wenn sie den deutschen Steuerflüchtlingen eine sichere Zukunft anbietet. Solange Drittstaaten die Steuerkriminalität inländischer Steuerhinterzieher decken, muss der Ankauf solcher Daten als Möglichkeit genutzt werden, denn wir haben kaum andere Instrumente, um die Täter zu überführen.

Datenschutzargumente, denen bekanntlich bei den GRÜNEN ein hoher Stellenwert zukommt, stehen dem nicht entgegen. Selbstverständlich müssten die Grundrechte der Betroffenen berücksichtigt werden. Zur Bewertung der Tragkraft dieser Datenschutzargumente hat uns das Bundesverfassungsgericht die Drei-Sphären-Theorie an die Hand gegeben: Erst kommt die Intimsphäre, die ist stark geschützt, dann die Privatsphäre und schließlich die Geschäftsphäre, die am wenigsten geschützt ist. Bei der letztgenannten spielt hier die Musik. Die datenschutzrechtlichen Bedenken wiegen deshalb nicht so stark. Umgekehrt aber geht es um die Verfolgung materiell äußerst schwerer Straftaten. Das Ergebnis der Abwägung liegt deshalb auf der Hand: Ja zum Datenkauf.

Zunächst muss allerdings, und das ist im SPD-Antrag kryptisch formuliert, die Werthaltigkeit des Angebots geprüft werden. Das ist aber eine andere Diskussion. Wir fänden es deshalb sachgerecht, wenn der erste Teil des SPD-Antrags nach den Worten "zu bekennen" enden würde.

Nach dem, was Herr Kollege König, wenn auch in einem anderen Stil, erzählt hat, sagt die CSU-Fraktion: Ja, dieses Bekenntnis können wir ablegen. Nachdem

der Herr Ministerpräsident hier ist, sage ich: Niemand hindert ihn, das hier und heute zu tun. Das wäre eine Klarstellung an der Stelle, wo sie hingehört, nämlich hier bei uns im Bayerischen Landtag.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Wir kommen jetzt zum zweiten Teil des Antrags, in dem es um die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige von Steuerhinterziehern geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, Sie können sicher sein, dass wir die Argumente jener, die die derzeitige Regelung für sinnvoll halten, schon kennen. Es wurde schon darauf hingewiesen: Diese Regelung gibt es seit fast 100 Jahren. Sie ist mithin ein alter Zopf. Das heißt aber nicht per se, dass man diesen Zopf einfach abschneiden könnte. Wir wissen, dass man hofft, damit, eine Rückkehr der Kriminellen zur Rechtstreue zu begünstigen, und wir wissen auch - darauf hat Herr Kollege Pointner hingewiesen -, dass man sich erhofft, damit würden bisher verheimlichte Steuerquellen erschlossen, die im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens nicht erschlossen werden könnten, weil niemand gezwungen werden kann, gegen sich selbst auszusagen. Das spielt quasi in der Phase der Entdeckung.

Die Wirklichkeit ist aber eine andere, und das ist die zentrale Botschaft. Was passiert hinsichtlich der Steuervermeidung, der eigentlichen Straftat? Wie wirkt sich die Straffreiheit da aus? - Wir wissen doch, es gibt ein nüchternes Risikokalkül dieser kriminellen Steuerhinterzieher. Sie sagen, wenn es tatsächlich eng wird, dann kann ich mich auf die Straffreiheit zurückziehen, wenn ich rechtzeitig zurückzahle. Deshalb ist es für sie relativ risikolos, Steuern zu hinterziehen und die Gelder ins Ausland zu transferieren. Das wird noch viel brisanter, wenn wir bedenken, dass die Banken und angeblich sogar die Finanzämter frühzeitig warnen. Wenn sich Steuerkriminelle anzeigen, weil sie vermuten oder wissen, dass auf einer CD ihr Name steht, dann hat das nichts mit einer Rückkehr zur Rechtstreue zu tun. Im Gegenteil. Die Betroffenen konnten sogar noch viel stärker Steuern hinterziehen, weil sie wussten, hinterher kommen sie - siehe die Argumentation des Herrn Kollegen Pointner - wieder straffrei aus der Sache heraus. Das ist doch genauso, als würde ein Dieb seine Beute zurückgeben, weil er einen Tipp bekommt, dass die Polizei am nächsten Tag bei ihm vorbeischaut. Nennen Sie ein solches Vorgehen "Rückkehr zur Rechtstreue"? Würden Sie einen Dieb deshalb straffrei stellen?

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))

Es ist doch kein Wunder, dass in dieser Konstellation, mit der Möglichkeit eines Rücktritts von der kriminellen Handlung, hunderte von Milliarden Euro am deutschen Fiskus relativ gefahrlos vorbei ins Ausland transferiert werden können und das auch geschieht. Die jetzige gesetzliche Regelung ist, auch wenn sie über 90 Jahre alt ist, geradezu eine Aufforderung des Gesetzgebers zur Steuerhinterziehung. Anstatt Steuerkriminellen Straffreiheit zuzusichern, sollten unsere Finanzbehörden personell besser ausgestattet werden. Die Zahlen hat Herr Kollege König bereits genannt. Implizit hat er gesagt, dass die personelle Ausstattung der Finanzbehörden im Vergleich zu anderen Bundesländern zu gering sei. Herr Kollege König, wir beleidigen die Beschäftigten doch nicht, wenn wir feststellen, dass ihre Dienststellen zu wenig Leute einstellen. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Dies haben Sie Herrn Kollegen Halbleib im Prinzip vorgeworfen. Nein, die Finanzbeamten - da spreche ich auch im Sinne des Herrn Kollegen Halbleib - leisten angesichts ihrer Arbeitsbelastung eine wunderbare Arbeit. Die wunderbare Arbeit leisten sie trotz und nicht wegen ihrer Dienstherren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Es gibt jedoch auch noch einen anderen Grund, warum die Straffreiheit von Steuerkriminellen, die sich selbst anzeigen, grundsätzlich abgeschafft werden muss. Herr Pointner, Sie haben völlig recht, wenn Sie hier Differenzierungen fordern. Dies ist in der jetzigen Strafgesetzgebung und in der Abgabenordnung bereits heute der Fall. Dort gibt es eine große Bandbreite an Sanktionsmöglichkeiten. Bitte führen Sie deshalb hier nicht das Beispiel der Oma an, die ohne das Wissen ihres Enkels ein Sparbuch angelegt hat, sodass dieser nach 18 Jahren und einem Monat wegen Steuerhinterziehung angeklagt wird. Darum geht es nicht. Das sind Extremfälle. Die Bandbreite der Verfolgung ist groß hinsichtlich des Ausmaßes des Vorsatzes.

Es gibt jedoch auch einen anderen Grund, gegen die Straffreiheit zu sein. Dieser Grund ist das Gerechtigkeitsgefühl dieser Bevölkerung. Im Zusammenhang mit Hartz-IV-Debatten wird über Centbeträge für Kinder gestritten, und Hartz-IV-Empfänger werden öffentlich stigmatisiert. Sie suchen verzweifelt Arbeit, die es nicht gibt. Menschen werden entlassen, weil sie das Vertrauen ihres Arbeitgebers durch den Biss in eine betriebseigene Wurstsemmel angeblich geschädigt haben. Gleichzeitig verticken die Nasers Steuergelder in Milliardenhöhe. Und die schwerreichen Kriminellen, um die es bei der heutigen Debatte im Regelfall geht, entzie

hen sich ihren gesetzlichen Verpflichtungen für die Gesellschaft und können das tun, weil Sie die goldenen Brücken zulassen und bauen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Für den Zusammenhalt dieser Gesellschaft ist es unerlässlich, dass wir nicht durch gesetzliche Regelungen den Eindruck verstärken, dass wir die Kleinen hängen und die Großen laufen lassen. Wir tragen die Verantwortung dafür, den Menschen das Gefühl für Gerechtigkeit in der Gesellschaft zurückzugeben. Auch deswegen werden wir dem SPD-Antrag zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Herr Kollege, es gibt eine Zwischenintervention des Kollegen König.

Herr Kollege Hallitzky, glauben Sie, dass die zahlreichen Steuerpflichtigen, die Selbstanzeige erstattet haben, Selbstanzeige erstattet hätten, wenn es § 371 AO nicht geben würde? Haben die GRÜNEN einen Antrag auf Gesetzesänderung gestellt, als sie noch ein Teil der Regierung waren? Spielt das in Ihren Überlegungen überhaupt eine Rolle?

Sie wissen, dass wir alle nicht ohne Geschichte sind. Außerdem hat die Dramatik der Steuerhinterziehung in den letzten Jahren eine völlig andere Dimension angenommen. Genauso wenig wie Sie haben wir in den letzten 90 Jahren zu dieser Sache eine Gesetzesinitiative gestartet. Jedenfalls ist mir das nicht bekannt. Das Problem hat jedoch im Vergleich zu früher heute ein völlig anderes Niveau angenommen.

Sie stellen jedoch zwei Sachen gegeneinander und versuchen, das wichtige mit dem anderen, weniger wichtigen Argument zu erschlagen. Wir befinden uns tatsächlich in einer Situation, in der viele Menschen zurückkommen, da sie die Gefahr der Überführung fürchten. Dieses Argument hat bereits Herr Pointner genannt. Wenn es diese Möglichkeit künftig jedoch gar nicht gäbe, dann würde viel weniger Geld ins Ausland geschafft werden. Und das ist hier der entscheidende Punkt.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Obwohl viele hundert Milliarden Euro im Ausland sind, haben sich im Vergleich dazu doch nur sehr wenige Menschen selbst angezeigt. Deshalb ist die Einführung einer allgemeinen Stichtagsregelung sinnvoll. Vor dem Hintergrund einer Stichtagsregelung sind viele Selbstanzeigen zu erwarten. Die Einführung einer Stichtagsregelung führt die Steuerhinterzieher zu der Einsicht: Ab diesem Zeitpunkt dürfen wir unser Geld nicht mehr

ins Ausland transferieren. Ich versichere Ihnen, dass dann sehr viel weniger Millionäre ihre Gelder ins Ausland transferieren werden. Das Argument, das Sie gegen die Aufhebung der Straffreiheit angeführt haben, ist deshalb überhaupt nicht stichhaltig.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Für die FDPFraktion darf ich nun Herrn Kollegen Prof. Dr. Georg Barfuß das Wort erteilen. Bitte schön.