Protokoll der Sitzung vom 23.03.2010

Insofern bin ich froh, dass jetzt Bewegung ins Spiel gekommen ist. Liebe Frau Stahl, bitte seien Sie mir nicht böse, wenn ich sage: Die GRÜNEN waren nicht Kläger beim EuGH, sondern es war die Kommission, die die Bundesrepublik verklagt hat. Die Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland gewonnen.

(Christine Stahl (GRÜNE): Das haben wir auch nie behauptet!)

Wir freuen uns darüber, weil es in unserem politischen Sinne ist. Ich freue mich insbesondere auch darüber, dass die FDP die heutige Ministerbefragung mit genau dem gleichen Thema bestreitet, das ich in meiner Anfrage formuliert habe. Das zeigt einen gewissen Gleichklang in der Einschätzung der Wichtigkeit.

Das freut mich deshalb, meine Damen und Herren, weil ich mich noch gut daran erinnern kann, wie das Thema Datenschutz in diesem Haus seitens der Mehrheitsfraktion immer nur mit ganzen spitzen Fingern angefasst und immer wieder die Parole in den Raum gestellt worden ist: Datenschutz ist gleich Täterschutz. Ich freue mich also, dass hier offensichtlich das gesamte Haus zu einer anderen Einschätzung gekommen ist.

Jetzt aber zu meiner konkreten Frage, zu den möglichen Modellen. So vielfältig, glaube ich, sind sie gar nicht. Ich stimme Ihnen zu, dass man auf der Bundesebene an der einen oder anderen Stelle wird nachjus

tieren müssen, aber die Hauptaufgabe ist schon in Bayern zu erledigen.

Wenn ich es richtig sehe, gibt es doch nur drei denkbare Möglichkeiten:

Entweder man entlässt das bisherige Landesamt in Ansbach in der Regierung von Mittelfranken in die Unabhängigkeit oder man legt diese Stelle mit dem bisher bereits unabhängigen bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten zusammen und ergänzt dessen Aufgaben um die Aufgaben, die früher in Ansbach erledigt worden sind, oder man orientiert sich an dem Modell von Schleswig-Holstein, der Schaffung einer völlig unabhängigen Stelle, muss aber dann natürlich dafür sorgen, dass es auch Exekutivbefugnisse gibt.

Ich glaube, nur diese drei Modelle sind überhaupt denkbar. Deswegen kommt auch von mir noch einmal die Frage, zu welchem Modell denn die Staatsregierung augenblicklich tendiert.

Eine weitere Frage, die ich da noch hätte: Stimmen Sie mir zu, Herr Staatsminister, dass es nicht nur darum geht, organisatorische Änderungen im Aufbau der Datenschutzkontrollbehörden vorzunehmen, sondern auch darum, das materielle Datenschutzrecht zu verbessern, insbesondere durch die Festlegung von Mindeststandards auch im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes? Das ist, glaube ich, eine ganz große Baustelle.

Herr Staatsminister.

Herr Kollege Schindler, ja, das Letztere ist in der Tat ein ganz wichtiges Thema. Das habe ich vor dem Hohen Haus schon wiederholt angekündigt. Gerade morgen findet eine Fachtagung statt, auf der wir uns zu diesen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes zusammen mit namhaften Experten weiter Gedanken machen werden. Ich habe bereits im vergangenen Jahr Vertreter sowohl der Arbeitnehmer wie der Arbeitgeber zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen.

Wir haben in der Koalitionsvereinbarung in Berlin festgehalten, dass der Arbeitnehmerdatenschutz Teil des Bundesdatenschutzgesetzes werden soll. Das ist für die weitere Struktur ganz wichtig. Da gab es in der Tat auch völlig andere Überlegungen. Würde man diesen Datenschutz ganz woanders ressortieren, würde sich womöglich auch die Frage stellen, ob dafür überhaupt der Datenschutzbeauftragte zuständig ist oder jemand anders - und Ähnliches mehr.

Wir wollen - das sagt die Berliner Koalitionsvereinbarung - eindeutig den Arbeitnehmerdatenschutz im Datenschutzgesetz mit verankern. Auch dieses Thema

wird sicherlich in den nächsten Monaten in Berlin entsprechend vorangebracht werden. Wir wollen uns mit eigenen Vorschlägen aus Bayern an dieser Diskussion engagiert beteiligen.

Was die künftige Struktur in Bayern anbetrifft, so tendiere ich persönlich im Moment in der Tat in die Richtung der Variante, wie Sie sie angesprochen haben - ich greife jetzt einmal Ihre Formulierung auf, ohne Sie mir ganz zu eigen zu machen -, das Amt in Ansbach sozusagen in eine Art eigene Unabhängigkeit zu entlassen. Ich will aber ausdrücklich sagen: Da ist die Meinungsbildung überhaupt noch nicht abgeschlossen; denn es ist wichtig zu sehen, was der Bund macht, was die anderen Länder machen, und das alles dann in einen vernünftigen Zusammenhang zu bringen.

Deshalb sage ich - weil auch Kollegin Stahl danach gefragt hat -: Ich mache aus meiner augenblicklichen Tendenz kein Hehl, das will ich Ihnen als Antwort auf Ihre Frage sagen, aber ich füge ausdrücklich hinzu: Bitte werfen Sie mir nicht vor, wenn wir in drei Monaten nach einer sorgfältigen Prüfung zu einem anderen Ergebnis gekommen sind: "Ja, aber der Herrmann hat doch damals gesagt …" Das ist derzeit mein ganz persönlicher Meinungsstand. Wir hatten dazu innerhalb der Staatsregierung bisher keine Meinungsbildung. Deshalb sage ich ganz klar: Erst wird das in Berlin sauber abgearbeitet, wir besprechen es in der Innenministerkonferenz, und dann werden wir auch hier im Landtag entsprechende Vorschläge einbringen. Darüber werden wir dann sicherlich - das ist meine Prognose - in diesem Hause viele Stunden debattieren.

Vielen Dank. - Für die CSU-Fraktion Herr Kollege Prof. Bausback.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, der Datenschutz ist ein erheblicher Standortfaktor für Unternehmen und auch für die Bürger. Sehen Sie in dem Urteil des EuGH, das ich persönlich durchaus mit erheblichen argumentativen Schwächen behaftet sehe, überhaupt Ansätze für eine Verbesserung des Datenschutzes gegenüber der jetzt in Bayern bestehenden Situation?

Herr Staatsminister.

Ob eine derartige Umorganisation in diesem Bereich wesentlich weiterhelfen wird, wird man sehen. Wir haben das Urteil zu respektieren.

Ich darf darauf hinweisen, dass, was bei solchen Verfahren der Kommission nicht selbstverständlich ist, der Generalanwalt vor dem EuGH die Position, die Rechtsauffassung der Bundesrepublik ausdrücklich gegen die Meinung der Kommission unterstützt hat, was, wie ge

sagt, relativ selten passiert. Das ist wohl ein gewisses Indiz dafür, dass auch die Rechtsposition der Bundesregierung nicht völlig abwegig ist. Aber wir haben jetzt dieses Urteil des EuGH vorliegen, wir haben es zu respektieren, wir haben es umzusetzen.

Wir müssen den Datenschutz insgesamt weiter voranbringen, und das gilt gerade für den nicht öffentlichen Bereich. Das würden wir aber sicherlich auch in der bisherigen Struktur tun, so oder so. Die Bürger erwarten zu Recht - da ist das Thema Arbeitnehmerdatenschutz, Herr Kollege Schindler, sicherlich ganz wichtig -, dass wir die Kontrolle noch weiter ausbauen, und wir wollen es. In der Tat müssen wir sicherstellen, dass die grundlegenden Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihren Arbeitsverhältnissen auch in Richtung Datenschutz wirklich gewahrt sind. Daran wollen wir gemeinsam weiter arbeiten.

Zum Schluss nur so viel - und das zeigt der Hinweis auf die Firmen, die Kollege Fischer in seiner ersten Frage angesprochen hat: Entscheidend ist, Herr Kollege Bausback, in dem anderen Bereich dann doch auch konsequentes staatliches Handeln. Da reicht es nicht, etwas in der Öffentlichkeit nur zu deklamieren, sondern entscheidend ist, dass am Schluss der Staat konsequent eingreift. Gerade bei manchen Unternehmen, beispielsweise aus der Einzelhandelsbranche, haben wir gesehen, dass sich das Unrechtsbewusstsein selbst nach Veröffentlichung mancher Praktiken noch relativ in Grenzen gehalten hat. Der Staat musste wirklich entsprechende massive Anweisungen erlassen und mit Bußgeldbescheiden drohen, damit sich etwas ändert. Dieser Bereich ist etwas völlig anderes als der einer staatlichen Behörde. Da müssen schon klare Exekutivbefugnisse vorhanden sein.

Eine letzte Bemerkung hierzu: Sie, Herr Kollege Fischer, haben vorhin auch von möglichen Synergieeffekten durch eine Zusammenführung gesprochen. Ich will diese Möglichkeit nicht bestreiten. Auf der anderen Seite handelt es sich aber um unterschiedliche Rechtsmaterien. Das Sozialamt der Landeshauptstadt München hat beim Datenschutz eben eine ganze Menge anderer Vorschriften zu beachten als die Firma Lidl beispielsweise im Arbeitnehmerdatenschutz und dergleichen. Da geht es um ganz unterschiedliche Rechtsmaterien. Die Stellen kann man alle unter ein Dach bringen, aber letztendlich wird sich auch in Zukunft nichts daran ändern, dass das Sozialamt der Landeshauptstadt München vom Landesdatenschutzbeauftragten unter anderen Kriterien unter die Lupe genommen wird als der Arbeitnehmerdatenschutz in irgendeiner Einzelhandelsfirma.

Danke schön. Eine weitere Nachfrage für die Fraktion Freie Wähler: Kollege Streibl; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Minister! Der Datenschutz ist eine Aufgabe für das neue Jahrtausend, in dem wir uns schon befinden. Denn es ist ein gesellschaftlicher Wandel allein durch das Internet eingetreten, der fast den Umwälzungen der Zeit der Völkerwanderung gleichkommt. Schauen wir zum Beispiel auf die Auseinandersetzungen, die zwischen Google und China geführt werden. Daher ist es sehr wichtig, ein besonderes Augenmerk auf den Datenschutz zu richten, der eine besondere Freiheit und Unabhängigkeit der überwachenden Stellen schafft.

Das Urteil des EuGH betrifft eher die Datenschutzbeauftragten der Länder, aber es ist auch auf den Bundesbeauftragten für den Datenschutz anzuwenden, der der Rechtsaufsicht der Bundesregierung untersteht. Deshalb ist meine Frage: Ist vonseiten der Staatsregierung geplant, über den Bundesrat initiativ zu werden, um das Bundesgesetz zu ändern und um so einem Urteil des EuGH vorzugreifen?

Vorhin wurde klar dargestellt, dass es im Grunde drei Möglichkeiten gibt, wie wir in Bayern damit umgehen. Eine Möglichkeit wäre, das Landesamt für Datenschutz in Mittelfranken sozusagen in die Unabhängigkeit zu entlassen. Das wäre wahrscheinlich der schnellste Weg. Allerdings habe ich ein wenig Bedenken, ein solches Landesamt, das Exekutivaufgaben übernimmt, ohne jegliche Kontrolle oder Aufsicht zu lassen. Da würde mir schon angst; wer schaut, was die dann machen? Das kann letztlich nur der Landtag sein.

Die Alternative wäre, dem Ganzen Verfassungsrang zu verleihen. Dazu müssten wir in Bayern eine Verfassungsänderung durchführen, was bekanntlich nicht so einfach ist. Wir bräuchten eine Zweidrittelmehrheit im Haus und dann natürlich die Beteiligung des Souveräns, des Volkes. Das hätte schon einen gewissen Charme, weil damit das Gewicht des Datenschutzes deutlich herausgestellt wird und das Parlament dafür letztlich das Kontrollgremium ist. - Wenn man diese Möglichkeit ins Auge fasst, welchen zeitlichen Horizont könnte man dafür annehmen, weil es letztlich um die Bürgerbeteiligung geht, die nicht so schnell durchführbar ist?

(Beifall des Abgeordneten Hubert Aiwanger (FW))

Herr Staatsminister.

Vom zeitlichen Ablauf her kann ich nur darauf hinweisen, dass sicherlich zunächst im Vordergrund steht, wie der Bund mit der Änderung des Bundesda

tenschutzgesetzes umgeht. Denn dass eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes durch die EuGH-Entscheidung zwingend erforderlich ist, ist unbestreitbar.

Wir vollziehen dieses Gesetz, wie ich vorhin schon ausgeführt habe, und deswegen müssen wir das in der Reihenfolge abwarten. Wir unterhalten uns also auf Bundesebene über eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Dann wird man sehen, wie schnell der Bund vorankommt, ob es vor allem einen breiten Konsens gibt. Das wird auch die Frage der "Nicht-mehrAufsicht" über den Bundesdatenschutzbeauftragten betreffen und viele andere Dinge mehr.

Wenn wir wissen, wie der Bund vorgeht - dazu muss man nicht erst die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt abwarten, aber es muss klar sein, wie das Bundesdatenschutzgesetz in Zukunft aussieht -, dann können wir auf dieser Grundlage in Bayern die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Dann müssen wir uns zwischen den verschiedenen Varianten, die Sie angesprochen haben, entscheiden. Ich denke, das wird der zeitliche Ablauf sein.

Ich glaube, dass es keinen Sinn macht, jetzt in Vorleistung zu treten. Denn wenn der Bundesgesetzgeber das Bundesdatenschutzgesetz nicht so ändert, wie wir gedacht haben, müssen wir nachkorrigieren. Ich sehe auch keine besondere Problematik. Da kommt es nicht auf einen Monat hin oder her an. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten den Datenschutz derweil konsequent ernst nehmen. Es wurde vorhin schon angesprochen, dass die Ansbacher Stelle demnächst und in Zukunft regelmäßig im Landtag über ihre Tätigkeit berichten wird egal, wie wir das in Zukunft im Einzelfall konstruieren. Damit sind wir insgesamt schon auf einem positiven Weg.

Danke schön. Nachfrage von der CSU-Fraktion: Herr Kollege Dr. Herrmann.

Herr Staatsminister, das zentrale Anliegen der Politik, aber auch der Gerichte ist die Stärkung des Datenschutzes auf der Grundlage unserer Rechtsordnung, zu der eben auch die EU-Richtlinie gehört. Kernpunkt für den EuGH war der Begriff der "völligen Unabhängigkeit" der Datenschutzbehörde, die natürlich vor einem anderen Verständnis eines Europäischen Datenschutzbeauftragten zu sehen ist. Aber das Urteil ist eben in der Welt.

Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass es aufgrund der bisherigen bayerischen Konstruktion zu einer ernsthaften Unzufriedenheit mit der Behörde in Ansbach im nicht öffentlichen Bereich gekommen ist, und gibt es im Urteil des EuGH selbst Anhaltspunkte dafür, die an der be

währten bayerischen Doppelkonstruktion zweifeln lassen?

Herr Staatsminister.

Zu der Doppelkonstruktion ist dem Urteil eigentlich gar nichts zu entnehmen, weil sich das Urteil zu der Frage, ob man dafür verschiedene Dienststellen einrichtet, überhaupt nicht äußert. Es geht nur um die völlige Unabhängigkeit. Dass diese der EuGH anders beurteilt, als wir es bisher in Deutschland gesehen haben, muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Aus meiner Sicht wäre das nicht unbedingt zwingend gewesen.

Klar ist, wir müssen den Datenschutz sehr, sehr ernst nehmen, wir müssen ihn im nicht öffentlichen Bereich auch noch verstärken. Ich denke, da muss man deutlich sehen - und das gilt wohl für viele im Hohen Haus -, dass wir über viele Jahre, liebe Kolleginnen und Kollegen, Datenschutz in erster Linie im Hinblick darauf betrachtet haben, wo Datenschutz von Behörden des Staates in irgendeiner Weise verletzt wird oder wo der Staat Daten der Bürger sammelt. Aber die Frage, welche Datensammlungen inzwischen im privaten Bereich entstanden sind, ist in der öffentlichen Diskussion über lange Zeit eher vernachlässigt worden.

Wir haben das jetzt, denke ich, konsequent angepackt. Das Beispiel Google, das der Kollege Streibl eben angesprochen hat, zeigt auch, wie ambivalent dieses Thema letztlich ist. Google steht auf der einen Seite, wenn ich an die Diskussion in China denke, für die großartige Informations- und Meinungsfreiheit, die durch die Angebote des Internets letztendlich weltweit verbreitet werden. Da stehen wir ganz eindeutig auf der Seite der Freiheit. Auf der anderen Seite steht Google aber in der öffentlichen Diskussion in einer eher kritischen Betrachtung. Denn Google seinerseits veröffentlicht auch ganz persönliche Informationen - wo wer wohnt, wer gerade über die Straße geht - und stellt Bilder beispielsweise von jedem Haus in Deutschland ins Netz. Da habe ich letztlich eine ganz andere Betrachtung des Wirkens eines solchen weltweit tätigen Konzerns. Das zeigt, wie zwiespältig vieles ist, was in unserer vielfältigen Informationsgesellschaft auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes heute tagtäglich abläuft.

Vielen Dank. Frau Kollegin Stahl möchte noch eine Nachfrage stellen.

Frau Präsidentin, Herr Innenminister! Dass der Datenschutz in Bayern nach Auffassung des EuGH nicht ganz so toll aufgestellt ist, sieht man - bei aller Wertschätzung - schon daran, dass Sie heute Rede und Antwort stehen. Denn der EuGH hat

ganz klar die Ansiedlung des privaten Bereichs Datenschutzkontrolle beim Innenministerium kritisiert. Davon ist Bayern besonders betroffen, weshalb die Relativierungsversuche auch nichts fruchten, indem man allgemein auf die anderen Länder hinweist. Diesen Relativierungsversuch konnte man schon daran erkennen, dass die Überschrift dieser Ministerbefragung noch einmal abgeändert wurde. Sie hieß vorher ein bisschen anders.

Herr Minister, Sie brauchen keine Sorge zu haben, dass ich Sie in drei Monaten auf irgendetwas festnageln werde; denn Sie haben ja nichts gesagt. Auf was sollte ich Sie festnageln?

(Beifall bei den GRÜNEN)