Wir wissen nicht, ob Sie als Finanzminister und Vorsitzender des Verwaltungsrats der Bayerischen Landesbank völlig uneingeschränkt und vollumfänglich die Aufklärung des Sachverhalts bei der Landesbank betreiben. Ich weise auf den Umgang mit dem LinnerGutachten und auf manche verzögerte, ausweichende Antworten auf Fragen aus dem Bayerischen Landtag hin. Ich verweise auch auf die fragwürdige Beauftragung der Kanzlei Hengeler Mueller, einer Kanzlei, die in großem Umfang von Aufträgen der Landesbank profitierte und welche die BayernLB bei der Strukturierung der ABS-Papiere vorher beraten hat. All das lässt bei uns gewisse Zweifel aufkommen. Herr Staatsminister, bei uns wächst das Gefühl - vielleicht können Sie das noch ausräumen -, dass dabei mehr Rücksicht auf Ihre Parteifreunde und auf manche Profiteure im Hintergrund genommen wird als auf das Recht der Steuerzahler, die Wahrheit bei der Bayerischen Landesbank zu erfahren. Darauf werden wir auch bestehen.
Wir bedauern es auch sehr, dass Sie als Ressortminister nicht den Mut aufgebracht haben, sich klar dazu zu bekennen, dass es sinnvoll ist, die Opposition in den Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank einzubeziehen; denn das nächste Krisenszenario bei der Landesbank beginnt dort, wo der Weg einer kritischen Kontrolle - aus unserer Sicht nur möglich durch den Bayerischen Landtag insgesamt - verlassen wird. Herr Staatsminister, ich habe mich persönlich - das habe ich Ihnen auch schon gesagt - über Ihren Umgang mit dem neugeschaffenen Beteiligungsrecht des Landtags auch bei relevanten Veränderungen der Landesbank im November und Dezember vergangenen Jahres geärgert. Das war schlicht und einfach eine Missachtung des Landtags und des Haushaltsausschusses. Das muss man an dieser Stelle schon einmal deutlich machen. Wir wünschen uns da mehr Transparenz, mehr Aufklärung und auch mehr Respekt vor den Gremien dieses Landtags.
Wir hätten uns gefreut, wenn der Finanzminister - das wäre auch seine Pflicht gewesen - bei der Steuerpolitik unmissverständlich davor gewarnt hätte, die Leistungskraft der öffentlichen Haushalte zu schwächen, das
Steuersystem noch ungerechter, noch bürokratischer zu machen und die Verschuldung ansteigen zu lassen, ohne dass dem öffentliche Werte gegenüberstehen, wie es bei Investitionen in die Infrastruktur der Fall ist. Es wäre auch die Pflicht des bayerischen Finanzministers gewesen, gerade eines Finanzministers, der nach wie vor den Eindruck eines ausgeglichenen Haushalts in Bayern aufrechterhalten will, auf Bundesebene deutlich gegen Steuersenkungen auf Pump zu intervenieren; denn das geht auf Kosten des Freistaats und auf Kosten der bayerischen Kommunen.
Sie wussten bereits im November letzten Jahres, dass der Nachtragshaushalt 2010 nicht ausgeglichen sein kann und dass eine Nettoneuverschuldung unausweichlich ist. Es hätte Ihnen als Finanzminister gut angestanden, das klar zum Ausdruck zu bringen, weil am Beginn jeder haushalterischen Planung Klarheit und Ehrlichkeit stehen müssen. Herr Kollege Winter, dahinter steckt die Wahrheit, dass so manches in diesem Haushalt nur durch eine gewisse Kombination von Tricks, Tarnung und Täuschung ausgeglichen werden konnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Finanzminister, wir hätten uns bei der Landesbank, bei der Steuerpolitik und beim Staatshaushalt mehr Mut gewünscht. Sie haben - zumindest ist bei uns der Eindruck entstanden - das höchste Gut aufs Spiel gesetzt, das ein Finanzminister haben kann, nämlich Glaubwürdigkeit und Konsequenz.
Ich kann Ihnen einen weiteren Vorwurf nicht ersparen: Herr Staatsminister, Sie nennen Ihren Haushalt "zukunftsorientiert". - Leider ist das Gegenteil der Fall, und zwar in doppeltem Sinne: Erstens ist der Haushaltsentwurf im Wesentlichen durch die Vergangenheit belastet, und zwar durch die Vergangenheit, was die Landesbank betrifft, und durch die jüngste Vergangenheit, was Ihre Entscheidungen in der Steuerpolitik angeht.
Zweitens verweigern Sie bis heute jede Aussage darüber, wie die nahe Zukunft des bayerischen Staatshaus
halts im nächsten Jahr und im nächsten Doppelhaushalt aussieht. Abgesehen von ein paar dürren und völlig unverbindlichen Äußerungen im Finanzplan herrscht hier Schweigen im Walde, aber dieses Schweigen muss den Bürgern in Bayern wie der Lärm eines Presslufthammers in den Ohren klingen; denn Sie haben derzeit keine Lösung anzubieten, wie die Probleme des Staatshaushalts in den nächsten Jahren gelöst werden sollen.
Die Situation ist gekennzeichnet - Herr Kollege Sinner, ich kann Ihnen Bericht erstatten - durch hohe Belastungen durch die von Ihnen verursachten Probleme bei der Landesbank, ein hohes strukturelles Defizit, aufgebrauchte Rücklagen, Rückzahlungsverpflichtungen an den Grundstock, die mit diesem Haushalt beschlossen werden, und das Auslaufen von Programmen, die aus früheren Privatisierungserlösen finanziert wurden.
Leider wollen Sie gemeinsam mit CSU und FDP auf Bundesebene diese schlimme Situation durch weitere Steuersenkungen weiter verschlimmern. Wenn Sie aber zugleich in Bayern am Ziel des ausgeglichenen Haushalts festhalten, dann kann das nur eines bedeuten: dass Sie in Bayern planen, einen Sparkurs wieder aufleben zu lassen, gegen den die schlimmen Kürzungen unter Stoiber ein laues Lüftchen gewesen sind. Wenn der Ministerpräsident mitteilt, er sei zu jedem Sparkurs bereit, dann fordern wir heute den Herrn Ministerpräsidenten und den Finanzminister auf, den Bürgern reinen Wein einzuschenken und klar zu sagen, wohin die Reise geht.
Ihr Haushalt ist jedenfalls weder solide noch zukunftsorientiert und auch nicht konjunkturgerecht. Er trägt Ihre Fehler bei der Landesbank und in der Steuerpolitik auf der Stirn. Der Haushalt zeigt keine neuen Perspektiven auf, weist eine soziale Schieflage auf und schwächt die Kommunen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bayern. Deswegen werden wir diesem Gesetz und dem Finanzausgleichsgesetz nicht zustimmen.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, Herr Finanzminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Winter, ich möchte mich zunächst für die gute Atmosphäre, die wir im Haushaltsausschuss haben, bedanken. Es ist schon gesagt worden, dass sich diese gute Atmosphäre kaum auf die Ergebnisse der Abstimmungen niederschlägt, sondern dass - ich komme noch dazu - die Anträge der Opposi
tion in der Regel abgelehnt werden, während die Ihrigen durchgehen. Weil wenig besser ist als nichts, stimmen auch wir zu, damit wir wenigstens ein bisschen was erreichen. So viel kann man vorweg sagen.
Knackpunkt des Nachtragshaushalts ist es, wie trotz der erheblichen Steuerausfälle der Haushaltsausgleich durchgeführt werden kann. Ich möchte die Diskussion, die wir hier am 27. Januar geführt haben, nicht wiederholen, sondern nur mit einem Satz unsere Meinung wiedergeben: Auf dem Papier ist der Haushalt zwar ausgeglichen, aber zulasten von zukünftigen Haushalten. Kollege Halbleib hat schon darauf hingewiesen, wie dies geschehen ist.
Besonders fatal für die folgenden Haushalte ist, dass die Haushaltssicherungsrücklage, die Anfang 2009 noch 4 Milliarden Euro betragen hat, nunmehr völlig aufgebraucht ist. Das lässt für die Jahre ab 2011 nichts Gutes erwarten, was sich auch an Ihrem Finanzplan zeigt. Für 2011 und die folgenden Jahre sind erhebliche Deckungslücken ausgewiesen, allein 2011 bereits 3,4 Milliarden Euro.
Herr Finanzminister, Sie haben uns vor ein paar Tagen über den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses ein Papier zukommen lassen, in dem Sie besonders hervorgehoben haben, wie gut Bayern im Vergleich zu den anderen Ländern bei der Verschuldung dasteht. Selbst wenn man den Kredit von 10 Milliarden Euro für die Landesbank mit einrechnet, liegt die Pro-Kopf-Verschuldung nur bei 2.606 Euro, während der Durchschnitt der Flächenländer West 5.417 Euro pro Kopf beträgt. Auch wir können Ihnen, Herr Finanzminister, durchaus attestieren, dass die Verschuldungssituation Bayerns im Vergleich zu der anderer Länder positiv ist. Sie haben in diesem Zusammenhang offenbar schon angedeutet, dass in Bayern noch Spielraum nach oben besteht.
Wenn man diese Statistiken genauer ansieht, ist allerdings bemerkenswert - ich war selbst überrascht, als ich das durchgerechnet habe -, dass die bayerischen Kommunen im Vergleich zu den Kommunen in anderen Bundesländern höher verschuldet sind. Wenn Sie das genau ausrechnen, dann sehen Sie, dass die bayerischen Kommunen im Schnitt circa 200 Euro pro Kopf mehr Schulden haben als die Gemeinden in anderen Bundesländern. Zur Frage, woher das kommt, werde ich später Stellung nehmen.
Wenn man nach Berlin schaut, wo Sie mit CDU und FDP an der Regierung sind, dann sieht die Situation anders aus. Am letzten Freitag wurde dort eine neue Rekordneuverschuldung von über 80 Milliarden Euro beschlossen. Die Gesamtverschuldung des Bundes liegt jetzt bei 1,1 Billionen Euro. Das sind - ich habe das
genau lesen müssen - 1.100 Milliarden Euro, eine unvorstellbare Summe. Damit ist jeder Bundesbürger und auch jeder bayerische Bürger - auch wir sind hier beteiligt und nicht außen vor - mit über 13.000 Euro pro Kopf verschuldet.
Die Ursachen für diese Rekordneuverschuldung sind die Mehrausgaben für die Konjunkturprogramme, die Leistungen zur Stützung unserer Banken - das kennen wir in Bayern recht gut -, aber auch die Mindereinnahmen bei den Steuern aufgrund der Wirtschaftskrise und der vorgenommenen Änderungen im Steuerrecht. An dieser Stelle muss ich etwas Wasser in Ihren Wein gießen. Wo ist denn Herr Kollege Halbleib? - Ich muss darauf hinweisen, dass bereits die schwarz-rote Koalition Steuerentlastungen beschlossen hat. Für 2009 waren das rund 14 Milliarden Euro. 2010 kommen noch einmal 12 bis 14 Milliarden Euro hinzu. Es gab zwar Urteile des Bundesverfassungsgerichts, aber man hat noch einiges hinzugefügt.
- Das macht nichts, er weiß, dass das so ist; dafür muss er nicht da sein. Ich sage es ihm nachher extra noch einmal.
Später hat die schwarz-gelbe Regierung im Rahmen des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes noch einmal 8,6 Milliarden Euro draufgelegt. Im Ergebnis waren das weit über 30 Milliarden Euro an Mindereinnahmen, die sich auf Bund, Länder und Gemeinden verteilen.
Ich möchte vorweg ausdrücklich feststellen - nicht dass der Herr Finanzminister uns wieder erklärt, wogegen wir alle angeblich wären -, dass wir Steuererleichterungen selbstverständlich grundsätzlich begrüßen. Wer könnte denn etwas dagegen haben, dass die kalte Progression abgebaut wird, der Mittelstandsbauch abgespeckt wird oder Familien mit Kindern entlastet werden? Ob es aber, wie Sie immer glauben und sagen, die richtigen Mittel zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise sind, daran mag gezweifelt werden. Diese Entlastungen wären auf jeden Fall richtig, wenn sie nicht durch Schulden finanziert wären, sondern der Staat sie durch Mehreinnahmen oder Einsparungen gegenfinanzieren könnte. Dies war aber leider nicht der Fall.
Die Steuerentlastungen werden sich auch nicht, wie Sie immer behaupten, von selbst gegenfinanzieren. Alle ernst zu nehmenden Ökonomen gehen davon aus, dass maximal 30 % dieser Entlastungen wieder in die Staatskasse fließen. Diejenigen, die entlastet werden sollen, nämlich junge Eltern und Kinder, werden die Rechnung einmal bezahlen müssen. Dabei - das ist meine Sorge - wird die Schuldenlast weiter ansteigen.
Auch wenn jetzt verkündet wird, dass ab sofort 10 Milliarden Euro pro Jahr eingespart werden müssen, würde das bedeuten, dass bis 2016 noch einmal 270 Milliarden Euro neue Schulden hinzukommen.
Der demografische Wandel trägt außerdem dazu bei, dass die Probleme drastisch verschärft werden. In dieser Situation halte ich es für unverantwortlich, wenn in Berlin trotz der desolaten Finanzlage auf allen Ebenen - beim Bund, bei den Ländern und bei den Kommunen - von Steuererleichterungen in Höhe von 20 Milliarden oder mehr gesprochen wird. Derzeit spricht offenbar auch nur noch die FDP davon.
Sie, Herr Ministerpräsident, haben gesagt, mit Ihnen kommen die Steuererleichterungen nicht. Ich weiß aber nicht, was die Berliner CSU dann wieder macht. Ich weiß nicht, ob sie auf Sie hört. Wir haben ein paar Beispiele dafür, dass sie nicht auf Sie gehört hat, so etwa bei der Fotovoltaik oder der Kopfpauschale. Ich hoffe aber, dass Sie sich durchsetzen können.
- Keine Sorge, das höre ich gerne. Nachdem ich gerade bei der Gesetzgebung in Berlin bin, möchte ich auch ein paar Worte zur Gewerbesteuer sagen. Sicher besteht kein Zweifel daran, dass das Auf und Ab bei der Gewerbesteuer gewisse Probleme für die Kommunen mit sich bringt. Dieses Auf und Ab kann sich besonders drastisch bei den Kommunen auswirken, die von einer Branche oder gar von einem großen Betrieb abhängig sind. In den Zeiten, in denen die Gewerbesteuer noch allein vom Gewinn abhängig war, war dieses Auf und Ab besonders ausgeprägt. In den letzten Jahren, insbesondere 2003 und 2004, haben wir einige Änderungen bei der Gewerbesteuer vorgenommen. Ein Teil dieser Änderungen ist wieder rückgängig gemacht worden. Diese Änderungen haben zu einer gewissen Stabilität der Gewerbesteuer geführt, weil auch gewinnunabhängige Bestandteile wie Mieten, Pachten, Leasingraten, Zinsen usw. hineingerechnet wurden. Dies hat die Gewerbesteuer stabiler gemacht. Zum Teil wurden die Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wieder zurückgenommen, so zum Beispiel beim Mantelkauf und bei der Zinsschranke, wobei wir dies ausdrücklich unterstützt haben. An der grundsätzlichen Stabilität und der Bedeutung der Gewerbesteuer als eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen hat dies noch nichts geändert.
Sie haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass über eine Abschaffung der Gewerbesteuer und eine Ersatzregelung verhandelt werden soll. Die Abschaffung selbst ist noch nicht vereinbart. Bereits jahrzehntelang wurde verhandelt und überlegt, wie die Gewerbesteuer
stabiler gemacht werden könnte oder durch welche Beteiligungen an anderen Steuern sie abgelöst werden könnte. Jetzt wird über einen Zuschlag auf die Einkommensteuer oder die Umsatzsteuer diskutiert. Das ist nichts Neues. Den Gemeinden ist das Hebesatzrecht grundgesetzlich garantiert. Wenn die Gemeinden ihre Hebesätze auf die Einkommensteuer oder die Umsatzsteuer anwenden, wird es bei diesen Steuern erhebliche Steigerungen geben. Die fünf Milliarden Gewerbesteuer, die die Gemeinden in Bayern einnehmen können, könnten nur durch mehrere Punkte bei der Umsatzsteuer ausgeglichen werden. Ähnliches gilt auch für die Einkommensteuer.
Das Hauptproblem wird die Aufteilung sein. Schon bisher konnte man sich nicht auf einen Verteilungsmodus für die Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer, die als Ersatz für die Körperschaftsteuer eingerichtet wurde, einigen. Die Beteiligung wird vielmehr nach dem früheren Anteil an der Körperschaftsteuer berechnet. Deshalb habe ich erhebliche Zweifel daran, dass man dies bei der Umsatzsteuer oder bei der Einkommensteuer schaffen kann, wenn sie an die Stelle der Gewerbesteuer treten. Mit Recht fürchten die Kommunen bei allen Erfahrungen, die sie bisher mit Steuerrechtsänderungen des Bundes mit Zustimmung der Länder gemacht haben, dass sie benachteiligt werden. Ich darf nur die heutigen Aussagen von Frau Roth zitieren: "Alle Modelle, die es in den vergangenen Jahren gab, sind durchgerechnet worden. Es gibt keine Kompensation."
Nun aber vom Ausflug nach Berlin zum Steuerrecht jetzt wieder zurück zu unserem Haushaltsplan, zum Finanzausgleichsänderungsgesetz und zum Nachtragshaushaltsgesetz. Es ist heute schon angesprochen worden, dass wir den Haushaltsplan sehr intensiv im Haushaltsausschuss beraten haben. Insgesamt wurden 228 Änderungsanträge gestellt, die im Haushaltsausschuss behandelt wurden und über die abgestimmt worden ist. 34 Anträge wurden für erledigt erklärt, weil sie durch Änderungen im Haushaltsplan weitgehend berücksichtigt wurden. Das waren natürlich fast ausschließlich Anträge der beiden Regierungsfraktionen, die - ich muss es so drastisch sagen - das Spielgeld von 30 Millionen verteilen durften.
187 Anträge wurden abgelehnt. Diese Anträge kamen von der Opposition, wie nicht anders zu erwarten war. Sieben wurden für erledigt erklärt, meistens deshalb, weil sie durch andere Änderungsanträge bereits berücksichtigt wurden. Erfreulich war, dass wenigstens ein Antrag von uns weitgehend berücksichtigt wurde.