Gleichzeitig haben wir aus guten Gründen und ganz bewusst den Druck auf die Verwaltungshaushalte wegen der wegbrechenden Steuereinnahmen und wegen des aufkommensbedingten Absenkens der Verbundmasse genommen. Der Staat hat auf die besondere Situation reagiert und den Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund von 12 % erhöht. Damit wird ein klares Signal nicht nur im Krisenjahr 2010, sondern auch in der Zusage von 12 % Kommunalanteil auf die nächsten Jahre hinaus gesetzt. Wir arbeiten partnerschaftlich mit der kommunalen Ebene daran, dass wir die Herausforderungen dieser Zeit gemeinsam meistern.
Für den Sozialhilfeausgleich der Bezirke werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Er steigt damit historisch hoch auf 583,6 Millionen Euro. Herr Abgeordneter Pointner, Sie sind darauf eingegangen: Die Staatsregierung steht zu ihren Zusagen. Die Zuweisungen zu den Kosten der Schülerbeförderung werden angehoben. Wir halten den Bildungspakt 2009 ein. Die durchschnittliche Erstattungsquote liegt wie zugesagt bei 60 %. Das ist auch der Grund, weshalb die kommunalen Spitzenverbände dem kommunalen Finanzausgleich zu Recht zugestimmt haben. Der kommunale Finanzausgleich 2010 wird in Bayern der besonderen Rolle, der besonderen Bedeutung und der besonderen Situation der Kommunen gerecht. Von dieser Stelle aus möchte ich meinen herzlichen Dank an die kommunalen Spitzenverbände für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Ausdruck bringen.
Herr Kollege Halbleib, trotz der angekündigten Generalabrechnung möchte ich noch zwei Punkte zum Thema Landesbank sagen:
Erstens. Es mag Ihnen nicht gefallen, aber durch den Ausfall der Ausschüttungen der BayernLB auf die stille Einlage und die Zweckrücklage wird kein zusätzlicher Deckungsbedarf entstehen.
Zweitens. Auch nach der Aufnahme von Schulden für die Stabilisierung der Bayerischen Landesbank ist Bayern mit Abstand Klassenprimus. Es ist nicht schön, dass der durchschnittliche Schuldenstand pro Kopf bei 2.600 Euro liegt. Fakt ist aber, dass die Baden-Württemberger 1.000 Euro mehr tragen. Der Durchschnitt der anderen westlichen Flächenländer liegt bei 6.112 Euro pro Kopf. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dazwischen liegen Welten.
(Beifall bei der CSU und der FDP - Harald Güller (SPD): Weil die anderen noch schlechter sind, ist es in Ordnung, bei der Landesbank Geld zu verbrennen?)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch einen ersten Blick auf den nächsten Doppelhaushalt werfen. Auch für die Jahre 2011 und folgende gilt:
Erstens. Wir werden unsere Politik für die Menschen, für Familien und Kinder sowie für Wachstum und Beschäftigung fortsetzen. Der Doppelhaushalt 2011/2012 wird nach unseren politischen Schwerpunkten auf den Säulen Familien und Kinder, Bildung und Innovation stehen.
Zweitens. Für diese Säulen eines auch in Zukunft starken Bayerns bedarf es eines soliden Fundaments. Dieses Fundament werden wir im Doppelhaushalt 2011/2012 schaffen. Für Bayern gilt auch in Zukunft: Solide Politik fußt auf soliden Finanzen.
Wir werden jetzt zunächst die Mai-Steuerschätzung abwarten. Wir werden unsere guten Erfahrungen mit dem Zeitplan des Nachtragshaushalts 2010 nutzen und unseren Planentwurf für den Doppelhaushalt 2011/2012 endgültig erst nach der November-Steuerschätzung vorlegen. Wir stellen uns gegen Unsicherheit. Wir setzen ein Signal für Sicherheit und Stabilität.
Drittens. Wir werden mit hohen Investitionen und dem Signal der Stabilität gestärkt aus der Krise hervorgehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Ausgangsposition ist gut. Der Nachtragshaushalt 2010 war
tet mit exzellenten Eckdaten auf. Wir haben die höchste Investitionsquote aller westlichen Flächenländer und zugleich pro Kopf den niedrigsten Schuldenstand. Netto haben wir die meisten Unternehmensgründungen und zugleich die niedrigste Arbeitslosigkeit. Wir stärken unsere Zukunft mit unseren Schwerpunktsetzungen auf Kinder und Familien, auf Bildung und Wirtschaft. Zugleich sichern wir die Stabilität im Sozialen. Dabei kommen wir erneut ohne neue Schulden aus.
Alle anderen Länder würden uns um einen solchen Haushalt beneiden. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Ich lasse zunächst über den Entwurf des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2010 abstimmen. Das ist der Tagesordnungspunkt 5. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/3081, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/3790 mit 16/3792 und 16/3813 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 16/4184 zugrunde.
Vorweg lasse ich über die vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/3790 mit 16/3792 und 16/3813 abstimmen. Besteht damit Einverständnis, dass wir über diese Änderungsanträge insgesamt abstimmen und dieser Gesamtabstimmung das Votum des jeweils federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zugrunde legen? - Das ist offensichtlich der Fall. Dann lasse ich so abstimmen.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Änderungsanträge sind damit abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf 16/3081 empfiehlt der federführende Ausschuss Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmte bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der wei
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler, der GRÜNEN und Frau Kollegin Dr. Pauli. Es ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Frau Kollegin Dr. Pauli. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Finanzausg- leichsänderungsgesetz 2010)".
Nun kommen wir zur Abstimmung über das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 - das ist der Tagesordnungspunkt 6 - und zwar zunächst über den dem Gesetz als Anlage beigefügten Nachtragshaushaltsplan 2010. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2010, die dazu einschlägigen Änderungsanträge sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 16/4215 zugrunde.
Der federführende Ausschuss empfiehlt die Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/4215.
Wer dem Nachtragshaushaltsplan 2010 unter Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Danke schön. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der Freien Wähler, der SPD, der GRÜNEN und Frau Dr. Pauli.
Die sich auf den Nachtragshaushaltsplan beziehenden, vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, über die wir nicht einzeln abgestimmt haben, sind gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung als erledigt zu betrachten. Insoweit
Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Ansatz bei Kapitel 13 03 Titel 546 49 (Vermischte Ausgaben und zum Ausgleich der Schlusssumme des Haushaltsplans) entsprechend dem Ergebnis der parlamentarischen Beratungen anzupassen und die aufgrund der in den parlamentarischen Beratungen vorgenommenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen, insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen, beim endgültigen Ausdruck des Nachtragshaushaltsplans 2010 vorzunehmen.
Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP, der Freien Wähler, der SPD und Frau Dr. Pauli. Gegenstimmen? - Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? - Keine. Dann ist dies so beschlossen.
Mit der Annahme des Nachtragshaushaltsplans 2010 in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen haben die in Teil II der aufgelegten Liste enthaltenen Änderungsanträge ihre Erledigung gefunden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 selbst. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/3082, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/3793 mit 16/3796, 16/3814, 16/3825 und 16/4007 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 16/4185 zugrunde.
Vorweg lasse ich über die vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/3793 mit 16/3796, 16/3814 und 16/3825 abstimmen. Besteht damit Einverständnis, dass wir über diese Änderungsanträge insgesamt abstimmen und dieser Gesamtabstimmung das Votum des jeweils federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zugrunde legen? - Das ist der Fall. Dann lasse ich so abstimmen.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Änderungsanträge sind damit abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf 16/3082 selbst empfiehlt der federführende Ausschuss Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/4185. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Frau Dr. Pauli. Enthaltungen? - Keine. Dann ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Diese soll, wie in § 127 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Form erfolgen. Der Abstimmung zugrunde gelegt wird der Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen gemäß Drucksache 16/4185. Für die Stimmabgabe sind die Urnen bereitgestellt. Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden. Hierfür sind fünf Minuten vorgesehen.
Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Die fünf Minuten sind vorbei. Das Ergebnis der Abstimmung wird außerhalb des Sitzungssaals ermittelt und später bekannt gegeben.
Im Namen des Hohen Hauses möchte ich mich beim Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Georg Winter, dem stellvertretenden Vorsitzenden Volkmar Halbleib, den ich hier sehe, und bei den übrigen Mitgliedern des Haushaltsausschusses sehr herzlich dafür bedanken, dass sie die Haushaltsberatungen so professionell und effizient durchgeführt und damit eines der Königsrechte des Parlaments gewahrt haben.