Protokoll der Sitzung vom 14.04.2010

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eines Gesetzes zur Sicherung der Versammlungsfreiheit (Versammlungsfreiheitsgesetz) (Drs. 16/1156) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Jörg Rohde u. a. (FDP), Georg Schmid, Thomas Kreuzer, Petra Guttenberger u. a. (CSU) zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes (Drs. 16/1270) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Franz Schindler, Helga Schmitt-Bussinger, Horst Arnold u. a. (SPD), Christine Stahl, Susanna Tausendfreund, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 16/1541)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von maximal zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Stahl. Bitte sehr, Frau Kollegin Stahl.

Liebes Präsidium, liebe Kollegen und Kolleginnen! Das Versammlungsgesetz ist in der vorletzten Runde, denn das letzte Wort hat das Bundesverfassungsgericht. Diejenigen, die schon in der letzten Legislaturperiode dem Landtag angehörten, werden sich sehr gut daran erinnern können, wie heftig die Meinungen aufeinandergeprallt sind. In der neuen Legislatur ist es nicht sehr viel anders. Ich kann mich

noch sehr gut daran erinnern, wie vehement die CSU damals den bayerischen Sonderweg verteidigt hat und wie schnell sie den Gesetzentwurf vor der Sommerpause 2008 durch das Parlament gepeitscht hat, damit er nicht der Diskontinuität verfällt.

Kurz zur Historie: Die GRÜNEN haben gemeinsam mit zwölf anderen Organisationen am 16.09.2008 die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Am 17.02.2009 gab es die einstweilige Anordnung mit zwei Verlängerungen. Bei der einstweiligen Anordnung wurde eine Reihe von Artikeln aufgehoben. Das betraf hauptsächlich Bußgeldvorschriften, die immerhin mit einer Strafe bis zu 3.000 Euro bewehrt gewesen wären. Außerdem wurden Artikel aufgehoben, die die Erhebung von Daten, Aufzeichnungen, Filmaufnahmen usw. durch die Polizei betroffen haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz von 2008 in durchaus relevanten Teilen für kritisch erachtet. Die endgültige Entscheidung liegt uns zwar noch nicht vor, aber die Aufhebung der einzelnen Artikel mit Nummern im Bußgeldbereich lässt durchaus Rückschlüsse auf die Bewertung der einzelnen Artikel durch das Gericht zu.

In Teilen wurde die Beschwer der Beschwerdeführerin, also von uns, verneint, aber nicht - man muss das sehr sorgfältig durchlesen -, weil das Gesetz an dieser Stelle die Versammlungsfreiheit umfassend stärkt, sondern weil schlicht und einfach die Verwaltungsakte, die damit verbunden wären, über den normalen Rechtsweg angegangen werden müssen, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt. Eine Beschwer wurde deswegen verneint, weil diese Artikel nicht mit einem Bußgeld bewehrt waren.

Weil wir nicht auf einen neuen Gesetzentwurf angewiesen sein wollten, der der Koalitionsraison huldigt, und wir grundsätzlich nicht vom Goodwill der CSU und der FDP abhängig sein möchten, haben wir einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der dem der letzten Legislaturperiode gleicht. Er ist nicht wortwörtlich gleich. Wir haben ein paar Veränderungen vorgenommen. Wir stehen aber zu dem Gesetzentwurf, weil wir nach wie vor die Position in diesem Gesetzentwurf tragen.

Dass es richtig war, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, zeigen die Änderungen, die durchaus umfassend sind, aber letztendlich immer noch in eine ganz bestimmte Richtung gehen, nämlich in ordnungsrechtliche Richtung. Wenn sich die FDP rühmt, sie habe - wir sagen: mit dem Rückenwind aus Karlsruhe - 30 Änderungen und 14 Streichungen vornehmen dürfen, zeigt das eher, dass das Gesetz tatsächlich komplett reparaturbedürftig war.

(Beifall der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Sie haben damit die schlimmsten Auswüchse gekappt. Wir können aber nicht sehen, dass damit ein neues Versammlungsgesetz auf den Weg gebracht worden ist, das das von 1953 ablösen könnte. Ein Gestöpsel bleibt ein Gestöpsel und ein misslungener Versuch. Deshalb haben wir einen klaren Entwurf mit einer klaren Vorgabe vorgelegt.

Die beiden Gesetzentwürfe dürften meiner Auffassung nach gar nicht parallel beraten werden; denn die beiden Entwürfe beschreiten unterschiedliche Wege. Uns geht es darum, tatsächlich einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der ausschließlich die Versammlungsfreiheit schützt, während die FDP versucht, die Interessen von Verwaltung und Polizei mit denen der Bürgerinnen und Bürger unter einen Hut zu bringen.

Ich möchte Ihnen an einem Beispiel zeigen, wieso die beiden Gesetzentwürfe unterschiedlich sind. Im Gesetzentwurf der FDP und der CSU wird bereits bei zwei Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Versammlung - ich sage: - kontrolliert. Auch wir sprechen in unserem Gesetzentwurf bei zwei Teilnehmerinnen und Teilnehmern von einer Versammlung, stellen diese aber sofort unter Schutz. Das sind zwei unterschiedliche Herangehens- und Sichtweisen.

Die ordnungsrechtliche Ausrichtung, die im Gesetz nach wie vor zu finden ist, ist aus meiner Sicht vor allem in dem Umfang überflüssig, auch wenn er reduziert worden ist; denn wir haben bereits ordnungsrechtliche Vorschriften im Landesstraf- und Verordnungsgesetz. Die Kommunen können die Nutzung ihrer Einrichtungen und des öffentlichen Raums aufgrund der Gemeindeordnung selbst regeln, soweit damit das Versammlungsrecht und die Versammlungsfreiheit nicht infrage gestellt werden. Es gibt das Polizeiaufgabengesetz und das Strafgesetzbuch. Ich fand es in der Vergangenheit ziemlich deplatziert, wenn vor allem das Innenministerium meinte, unseren Gesetzentwurf benützen zu müssen, um zu belegen, dass wir den Mob auf der Straße unterstützen. Ich erinnere mich an Redebeiträge des Innenministers, der die in Flammen aufgegangenen Autos in Berlin anführte. Die Debatte in dieser Art und Weise war absurd.

Das Strafgesetzbuch gilt für alle. Niemand steht über dem Gesetz. Es gilt für Vorstände und Verwaltungsräte von Landesbanken, für kirchliche Würdenträger, aber auch für Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Sie werden in unserem Gesetz sehr deutliche Worte finden, wenn es darum geht, ein Versammlungsverbot auszusprechen oder eine Versammlung aufzulösen. Ein Zitat aus Artikel 5:

Die Abhaltung einer Versammlung kann nur im Einzelfall und nur dann verboten werden, wenn

1. die Veranstalterin oder der Veranstalter bewaffneten Personen Zutritt gewährt oder 2. Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich ergibt, dass die Veranstalterin oder der Veranstalter einen gewalttätigen Verlauf der Versammlung anstreben oder 3. …

Ich will nicht alles im Detail vorlesen, weil die Zeit dafür zu kurz ist. Uns zu unterstellen, wir würden Straftäterinnen und Straftäter schützen, ist perfide.

(Beifall der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Wir dürfen zudem nicht vergessen, dass es eine entsprechende Rechtsprechung gibt, die die Versammlungen regelt. Auch zum Gesetzentwurf der CSU und der FDP werden eine ganze Reihe Gerichtsurteile benötigt werden, um Detailfragen klären zu lassen. Sie können nicht alle Eventualitäten, die vor, während und nach einer Versammlung geschehen, mit einzelnen Regelungen in den Griff kriegen.

Das Bayerische Versammlungsgesetz wurde mit viel Getöse vorgestellt. Es sollte zum Beispiel den Menschen in Gräfenberg und andernorts helfen - ihnen wurde weisgemacht, es sei zu ihrem Besten -, rechtsextremistische Aufmärsche zu verhindern. Immer noch glauben Kolleginnen und Kollegen dies qua Legendenbildung. Diese Rechtsextremisten kommen aus anderen Gründen, als Sie meinen, nicht mehr nach Gräfenberg. Diese Personen führen mittlerweile in Bamberg, in Fürth und in Schweinfurt ihre Aufmärsche durch.

Für uns bleibt auch der geänderte Gesetzentwurf ein ordnungspolitisches Zwangsinstrument, das Misstrauen gegen die Bürgerinnen und Bürger ausdrückt und vor allem Aktive von vornherein einschüchtert.

Nach der vorangegangenen Debatte müssen sich auch die Freien Wähler fragen lassen, auf welcher Seite sie eigentlich stehen. Stehen Sie auf der Seite der Bürgerinnen und Bürger oder auf der Seite Ihrer Bürgermeister und der Verwaltung, die Sie besonders schützen wollen?

Noch ein kurzer Ausflug zum Änderungsantrag auf der Drucksache 16/1541, der von der SPD und von uns gemeinsam eingebracht wurde. Wir konnten feststellen, dass mit Geltung des Versammlungsrechts 2008 eine noch stärkere Kriminalisierung von Menschen einherging, die sich in Arbeitskämpfen befanden. In München gab es eine Reihe von Anzeigen, von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und auch von Verurteilungen. Wir sind deshalb der Überzeugung: Gerade in diesem Bereich sind gesonderte Vorschriften notwendig. Wenn Sie unserem Gesetzentwurf schon nicht zustimmen

wollen, dann bitten wir Sie zumindest, diesen Aspekt in Ihren Gesetzentwurf aufzunehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Fischer, Sie sind heute ein gefragter Mann, Sie sind schon wieder an der Reihe. Bitte sehr.

(Zuruf von den GRÜNEN - Tobias Thalhammer (FDP): Er ist kompetent und gut aussehend! - Gegenruf der Abgeordneten Christine Stahl (GRÜ- NE))

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern bekommt durch den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen das liberalste Versammlungsgesetz auf deutschem Boden, und diese Entscheidung ist richtig.

(Beifall bei der FDP)

Die Versammlungsfreiheit ist schließlich ein zentrales Grundrecht, ein Grundrecht mit großer Bedeutung für die deutsche Geschichte. Ohne Montagsdemonstrationen hätte es vielleicht keine deutsche Einheit gegeben.

(Susanna Tausendfreund (GRÜNE): Die waren aber nicht angemeldet! - Lachen bei den GRÜNEN)

Es war deshalb unser Anspruch, ein Gesetz zu schaffen, das für die Bürger da ist. Ein Gesetz, welches Demonstranten nicht als potentielle Gewalttäter ansieht, das aber auch einen notwendigen Ausgleich trifft. Frau Kollegin Stahl, wenn Sie von einem Spagat sprechen, mit dem das Interesse von Verwaltung und Bürgern zum Ausgleich gebracht wird, dann sage ich: Wir treffen den nötigen Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit.

(Beifall bei der FDP)

Ich halte Ihrem Gesetzentwurf entgegen, dass er schlicht und einfach nicht praxistauglich ist. Wer zulassen will, dass eine möglicherweise extremistische und gewaltbereite Gruppe ohne Anmeldung auf privatem Grund, falls der zufällig öffentlich gewidmet ist, demonstriert, ohne dass das irgendjemand vorher weiß, der schwebt über den Wolken, der lebt in einer Traumwelt. Ich möchte wissen, was Sie sagen würden, wenn eine Gruppe gewaltbereiter Rechtsextremisten vor dem Stadion des FC Bayern eine Demonstration veranstalten würde. Es kann nicht sein, dass der Staat keine Notbremse hat, mit der er noch eingreifen kann, wenn etwas schiefgeht. Diese Notbremse haben wir bewusst erhalten.

Ich sage aber auch: Der Gesetzentwurf, den wir, die Koalitionsfraktionen, vorlegen, ist ein Meilenstein. Er ist ein Meilenstein, der bürokratische Hürden für Veranstalter und Leiter von Versammlungen reduziert. So wird die Anzeigefrist von 72 Stunden wieder auf zwei Werktage verkürzt. Es wird eine telefonische Anzeige ermöglicht. Es werden die notwendigen Angaben für die Versammlungsanzeige auf das absolute Minimum beschränkt. Es werden unbestimmte Rechtsbegriffe entschärft. Sogar die Leiterpflicht ist entfallen. Das ist weit mehr als eine Rückkehr zum Versammlungsgesetz des Bundes, weil das Gesetz in vielen Bereichen eine liberalere, eine freiheitlichere Regelung trifft: Videoaufnahmen dürfen nur noch offen angefertigt werden, Übersichtsaufzeichnungen dürfen nur noch gemacht werden, wenn konkrete Hinweise bestehen, dass eine erhebliche Gefahr droht. Wir haben kurze Löschungsfristen für Videoaufzeichnungen vorgesehen und eine Anonymisierungsregelung zugunsten unbeteiligter Dritter. Die Polizei muss sogar begründen, warum sie eine Videoaufzeichnung macht, und diese Gründe sind zu dokumentieren. Die Behörde ist verpflichtet, Auflagen und Bescheide nicht erst kurz vor Versammlungsbeginn zu erlassen. Die Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften, die wirklich sehr zahlreich im Gesetz enthalten waren, wurden durchforstet. Sieben Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden völlig abgeschafft, vier Straftaten wurden zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft.

(Zuruf von der CSU)

All dies sind Belege für den richtigen Weg, den wir beschreiten.

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion ist gut gemeint, wir können ihm aber nicht zustimmen. Zum einen wollen Sie die telefonische Anzeige für bestimmte Fälle ausreichen lassen. Ich muss Ihnen sagen, das haben wir schon als Regelfall. Nur wenn die Behörde besondere Gründe hat, wird sie eine schriftliche Anzeige verlangen. Der zweite Aspekt ist die Differenzierung zwischen kleinen und großen Versammlungen. Wir haben über dieses Problem nachgedacht. Ich sage Ihnen: Eine solche Differenzierung ist weder sachgerecht noch lässt sie sich treffen. Zum einen kann kein Veranstalter genau sagen, wie viele Teilnehmer zu seiner Demonstration erscheinen werden. Zum anderen ist es ein Trugschluss, zu glauben, eine Versammlung mit wenigen Teilnehmern sei automatisch weniger gefährlich als eine Versammlung mit vielen Teilnehmern. Ich sage ganz klar, eine Versammlung von 20 gewaltbereiten Extremisten ist eine wesentlich größere Beeinträchtigung für die innere Sicherheit als eine Maikundgebung mit einigen Tausend Teilnehmern.

Besonders enttäuscht bin ich vom Verhalten der Freien Wähler. Die Freien Wähler sind im Allgemeinen nicht gerade für eine klare Linie bekannt, und beim Versammlungsgesetz haben sie diese Haltung eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Die Freien Wähler haben den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen im federführenden Ausschuss zunächst abgelehnt. Im Innenausschuss haben die Freien Wähler dann zugestimmt und in der Folge haben Sie auch im federführenden Ausschuss ihre Meinung geändert und ebenfalls zugestimmt. Der heutigen Pressemitteilung der Freien Wähler entnehme ich, dass man nun zur ablehnenden Haltung zurückgekehrt ist. Das ist schon eine spannende Zick-Zack-Linie, auf deren Begründung ich mich besonders freue. Ich denke, dabei war die Frage der Vermummung der Knackpunkt.

(Prof. Dr. Michael Piazolo (FW): Ja!)

Das Vermummungsverbot ist in Bayern künftig eine Ordnungswidrigkeit.

(Zuruf von der CSU: Leider!)

Dazu sage ich: Die Ordnungswidrigkeit bedeutet nicht, dass die Polizei gehindert ist einzuschreiten. Ganz und gar nicht. Sie bedeutet, dass die Polizei einschreiten kann, aber nicht muss. Das ist das Opportunitätsprinzip. Es ist hochinteressant, dass sich die Gewerkschaft der Polizei in Niedersachsen gegen eine Strafbarkeit bei Vermummung ausgesprochen hat. Es ist völliger Unsinn zu behaupten, jetzt würden sich alle vermummen, weil die Vermummung mit einer Geldbuße belegt werden kann. Wir sind aber nach wie vor ganz klar der Meinung: Wer demonstriert, der soll sein Gesicht auch zeigen können. Hieran die Ablehnung des Gesetzes festzumachen, ist eine sehr einseitige Sichtweise, die ich nicht teilen kann.

(Beifall bei der FDP)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass Bayern ein liberales Versammlungsgesetz bekommt, ein Versammlungsgesetz, das Versammlungen wieder als Grundrecht der Bürger auffasst, ein Versammlungsgesetz, das den notwendigen Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit trifft. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen.

(Beifall bei der FDP)