Protokoll der Sitzung vom 22.04.2010

Dieser Grundsatz muss eingehalten werden, und für den Verbraucher muss die Kennzeichnung klar und verständlich sein. Die Bayerische Staatsregierung wird sich auf Bundes- und auf europäischer Ebene einsetzen, dass klar gekennzeichnet wird, was im Klebefleisch und in anderen Produkten enthalten ist, damit der Verbraucher wirklich weiß, was er einkauft. Darum muss es uns allen gehen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Frau Staatssekretärin, kommen Sie bitte noch einmal an das Rednerpult. Herr Prof. Dr. Bauer hat eine Zwischenbemerkung. Bitte sehr, Herr Bauer.

Die Kennzeichnung ist sehr wichtig. Wie wollen Sie das Problem in den Griff kriegen; denn Millionen von Kantinenessen werden täglich verteilt, Millionen Kranke in Krankenhäusern und in Pflegestationen bekommen Fertigprodukte zu essen. Wie wollen Sie die Kennzeichnung der Fertigprodukte in den Griff kriegen? Es ist völlig lebensfremd zu glauben, bei den Fertigprodukten könne man der Kennzeichnungs- und Aufklärungspflicht nachkommen. Diese Frage wollte ich auch Herrn Dechant stellen, aber leider wurde ich vom Präsidium übersehen. Sie können nicht so tun, als hätte jeder Verbraucher und jeder, der ein Lebensmittel isst, die Möglichkeit nachzusehen, was im Lebensmittel enthalten ist. Das trifft auf die Millionen Kantinenessen, die Essen in Krankenhäusern und in Behinderteneinrichtungen zu, also auf alle Einrichtungen, in denen Fertigprodukte verkauft werden. Sagen Sie mir doch bitte, wie die Kennzeichnungspflicht aussehen soll, damit der Betroffene die Möglichkeit erhält auszuwählen, ob er Schinken oder Klebebrei isst.

Frau Staatssekretärin.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Uns geht es zum einen darum, dass sich der mündige Verbraucher beim Einkauf entscheiden kann, welche Produkte er einkauft. Ein Kantinenchef soll selbstverständlich auch wissen, was er einkauft. Sie wissen, dass es selbst auf Speisekarten Kennzeichnungen gibt. Ich will nicht sagen, dass ich hier alles haben möchte. Aber wir werden auf Bundes- und europäischer Ebene verhandeln, wie gekennzeichnet wird. Entscheidend ist, dass die Kennzeichnung auf dem Endprodukt steht und dass es kein Begriff ist, mit dem der Verbraucher nichts anzufangen weiß; denn einen chemischen Begriff kann der Verbraucher unter Umständen nicht einordnen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Kennzeichnung klar verständlich ist. Wir müssen auch prüfen, welche Möglichkeiten es für denjenigen gibt, der die Produkte nur konsumiert und nicht einkauft.

(Hubert Aiwanger (FW): Das Produkt müsste eingefärbt werden; denn wenn es aus der Tüte ist, verschwindet die Kennzeichnung! Viele Senioren im Altenheim essen solche Produkte, ohne vorher die Tüte gesehen zu haben!)

Herr Aiwanger hat keine förmliche Zwischenbemerkung angemeldet. Die

Rednerliste ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD auf Drucksache 16/4588 seine Zustimmung geben will, bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und der Freien Wähler und ein Abgeordneter des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und die weiteren Abgeordneten der GRÜNEN. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/4605 - das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN - seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der GRÜNEN bis auf einen Abgeordneten, die FDP und - ? War das die CSU-Fraktion insgesamt?

(Unruhe bei der CSU - Dr. Thomas Beyer (SPD): Es meldet sich doch keiner!)

CSU - Zustimmung? Kann ich das so werten? - Danke.

(Margarete Bause (GRÜNE): Na, dann hebt doch die Hände! - Allgemeine Unruhe)

Dann macht es doch deutlich!

(Zuruf von der CSU: Das haben wir doch! - Georg Schmid (CSU): Der Präsident muss aufpassen!)

- Danke. Wenn ich nicht alles sehen kann, dann kann ich nicht alles sehen. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. - Enthaltungen? - Das sind die SPD und die Freien Wähler sowie ein Abgeordneter der GRÜNEN. Damit ist der Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/4605 angenommen.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/4607 - das ist der interfraktionelle Antrag von CSU- und FDPFraktion - zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die CSU, die FDP und die GRÜNEN, bis auf einen Abgeordneten. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Das sind die SPD, die Freien Wähler und ein Abgeordneter der GRÜNEN. Damit ist der Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/4607 angenommen.

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FW) Änderung der Förderbedingungen für den Breitbandausbau (Drs. 16/4589)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Annette Karl, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) Bereitstellung passiver kommunaler Glasfasernetze im ländlichen Raum (Drs. 16/4602)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner für die Fraktion der Freien Wähler ist Herr Kollege Muthmann. Bitte sehr.

(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Staatsminister, Kolleginnen und Kollegen! Breitband zum wiederholten Male - auch wir bedauern das, aber der Dringlichkeitsantrag ist der Situation und der Analyse geschuldet. Eine Änderung des Förderprogramms in dieser Phase noch einmal zur Diskussion zu stellen, ist auch deshalb problematisch, weil eine Reihe von Gemeinden die bisher gültigen Förderprogramme bereits in Anspruch genommen hat. Das wissen wir. Für sie würde die hier zur Debatte stehende Veränderung beziehungsweise Verbesserung der Programme zu spät kommen. Damit würden sicherlich Diskussionen provoziert. Trotzdem haben wir uns dazu entschlossen, diesen Dringlichkeitsantrag zu stellen. Wir beobachten nämlich, dass das bisherige Programm nicht für alle eine ausreichende Lösung bietet.

In der Region, aus der ich komme, kenne ich eine Reihe von Gemeinden, die sagen: Die staatliche Förderung von maximal 100.000 Euro ist zu wenig, um eine langfristig tragfähige Breitbandlösung realisieren zu können, die auch auf Glasfaser basiert; das kann ich mir nicht leisten, ich muss deshalb mit minderwertigen Lösungen vorlieb nehmen; schaut doch, dass ihr im Landtag erreicht, dass der Freistaat uns die notwendige Unterstützung erteilt.

Wie wir wissen, geht das durchaus. Der GAK-Rahmenplan - also der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes - gibt schon jetzt mehr Fördermöglichkeiten her. Andere Bundesländer machen davon auch Gebrauch. Wir brauchen eine Veränderung und eine Verbesserung, um die Probleme dauerhaft zu lösen. Das zeigt auch die Tatsache, dass der Landkreis Passau für seine Aktivitäten auf Bundesebene ausgezeichnet worden ist. Dies ist eine kommunale Ebene, Herr Staatsminister, die auf Ihrer Rechnung überhaupt nicht erscheint. Da gibt es nur die staatliche Förderung und die gemeindliche Verantwortung. Der Landkreis Passau hat jeweils 500.000 Euro in seinem Haushalt zur Verfügung gestellt; dieser Plan wurde aus der Not geboren. Der Landkreis hat die Gesamtkoordination übernommen. Warum hat er das wohl getan? - Weil es einer größeren Koordination bedarf, weil diese Koordination nicht auf der Ebene von 2.000 kleinen Gemeinden zu

friedenstellend bewerkstelligt werden kann. Wenn man über diese Anhebung der Förderbeträge spricht, dann kann man daneben auch die anderen Aspekte, wie sie nach dem GAK-Rahmenplan möglich wären, zur Debatte stellen. Viele Gemeinden bauen inzwischen Infrastruktur auf und fragen, ob man die Leer-Rohre - die man mit Blick auf unseren Antrag nicht mit einem "h", sondern mit zwei "e" zu schreiben hätte - verwenden kann. Wir wissen jedenfalls, über welche Sache wir reden. Die Gemeinden fragen, ob diese Rohre eingebaut und dieses Vorhaben von staatlicher Seite auch gefördert werden könnten.

Das wäre vernünftig und vorausschauend, mit dem derzeit gültigen Förderprogramm des Freistaats Bayern ist das aber nicht zu machen. Deshalb sollten wir es ändern und solche Möglichkeiten zulassen. Das sollte nicht zu 100 % auf Rechnung der Gemeinden gemacht werden, sondern hier sollte der Freistaat seinen Beitrag leisten. Wir haben deshalb diesen Dringlichkeitsantrag eingereicht, zugegebenermaßen zum wiederholten Male, aber es ist notwendig.

Der Antrag der SPD verfolgt zwar mit anderen Worten, aber in der Sache das gleiche Ziel. Wir werden deshalb auch dem Antrag der SPD unsere Zustimmung erteilen.

(Beifall bei den Freien Wählern und Abgeordneten der SPD)

Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Karl für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon gesagt, das Thema "Breitband" ist wirklich ein Dauerbrenner hier bei uns im Bayerischen Landtag. Das ist auch richtig; denn wie jeder weiß, ist das schnelle Internet mittlerweile einer der wichtigsten Standortfaktoren für die Wirtschaft, aber auch für die Menschen in Bayern geworden. Das gilt auch für die ländlichen Räume.

Die SPD-Fraktion hat deshalb bereits im Mai 2009 einen Antrag zu Änderung der bayerischen Breitbandförderrichtlinie gestellt. Wir haben die drei Punkte, die die Freien Wähler heute aufgreifen, bereits damals in unserem Antrag gehabt, und zwar die Erhöhung der Fördersumme, eine maximale Förderquote von 90 % und die Anhebung der Mindestübertragungsrate. Es spricht aber nichts dagegen, gute Ideen, zumal wenn diese von der CSU und der FDP jedes Jahr abgelehnt werden, jedes Jahr erneut vorzulegen. Steter Tropfen höhlt den Stein, und ich höre nicht auf zu hoffen, dass ich es noch erleben werde, dass wir in Bayern flächendeckend ein schnelles Internet haben.

Wir werden dem Antrag der Freien Wähler zustimmen, zumal diese drei Punkte, wie gesagt, schon in unserem

Antrag enthalten waren. In unserem Dringlichkeitsantrag haben wir uns deshalb auf einen Bereich konzentriert, der bisher noch nicht angepackt worden ist, für den aber großer Handlungsbedarf besteht. Das ist die Bereitstellung passiver kommunaler Glasfaserinfrastrukturen. Das bedeutet zum einen die Verlegung von Leerrohren, zum anderen aber auch die Bereitstellung von Zugängen zu Schaltkästen und Ähnliches. Oft liegt es an diesen kleinen Dingen, weshalb es mit dem Ausbau nicht vorangeht. Die Schaffung solcher Strukturen ist eine gute Möglichkeit, auch in kleineren Ortsteilen die Anschlüsse an ein schnelles Internet voranzubringen. Wenn die Kommunen in Vorleistung treten, ist es auch einfacher, einen Anbieter zu finden, der ein ordentliches Angebot abliefert. Leider können die meisten Kommunen solche Strukturen finanziell gar nicht bereitstellen, und deshalb muss dort etwas getan werden. Leider ist diesmal auch nicht Bayern der Vorreiter; vielmehr hat Baden-Württemberg ein umfängliches Programm für die Verlegung von Leerrohren und Modellprojekte, auf denen ganze Netze aufgebaut werden, aufgelegt. Wir haben in unserem Dringlichkeitsantrag auf dieses Programm Bezug genommen, da wir der Meinung sind, was Baden-Württemberg kann, können wir Bayern schon lange. Wir sollten zum Wohle der Bürger - vor allem in den ländlichen Kommunen - jede Möglichkeit ausschöpfen, sei es die digitale Dividende oder die Verlegung von Leerrohren, um das letzte Haus in Bayern mit schnellem Internet zu versorgen. Die Bevölkerung wird es uns danken. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Antrag der Freien Wähler und zu unserem Antrag.

Beifall bei der SPD

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Huber für die CSU.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist in der Tat so, dass wir uns oft mit diesem Thema beschäftigen; im Wirtschaftsausschuss nahezu jeden Monat. Das ist deshalb erstaunlich, weil wir uns im Ziel einig sind, eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet in allen Landesteilen sicherzustellen. Wir haben derzeit in Bayern einen geschätzten Versorgungsgrad von 95 bis 96 %. Das ist erfreulich. Das Ziel ist jedoch, bis Ende des Jahres 2011 auf einen Versorgungsgrad von 98 bis 99 % zu kommen. Dabei sollen eine hohe Geschwindigkeit und eine gute Versorgung sichergestellt werden. In diesem Ziel sind wir uns einig, und das ist sehr erfreulich.

Wir unterscheiden uns jedoch hinsichtlich des Weges, auf dem wir zu diesem Ziel gelangen wollen. Ich möchte zudem herausheben, Herr Wirtschaftsminister, dass sich das jetzige Programm, das seit einiger Zeit läuft

und das unter Ihrer Verantwortung nachgebessert worden ist, hervorragend bewährt hat. Wir haben derzeit eine Förderung, die bis zu einer Investitionssumme von 500.000 Euro gehen kann - dies an die Adresse der Freien Wähler gesagt. Wir haben allerdings einen Fördersatz von 70 % und nicht von 90 %. Wir haben auch eine hohe Dynamik. Wir haben bisher für 342 Gemeinden - Minister oder Staatssekretärin übergeben mir fast jede Woche einen neuen Genehmigungsbescheid - die entsprechenden Genehmigungen ausgesprochen. Dafür sind rund 22 Millionen von insgesamt zur Verfügung stehenden 47 Millionen Euro bereitgestellt worden. Nachdem durch die Notifizierung der Europäischen Union Sicherheit vorhanden ist, ist eine sehr starke Dynamik in Gang gekommen. Ich möchte auch den Bürgermeistern und Gemeinderäten ausdrücklich danken, die sich dieser schwierigen Materie annehmen und in ihren Gemeinden etwas auf den Weg bringen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin Karl, da Sie das Land Baden-Württemberg herausgestellt haben, möchte ich die Zahlen für Baden-Württemberg doch den Entwicklungen in Bayern gegenüberstellen: Bayern hat Genehmigungen für 342 Gemeinden erteilt, in Baden-Württemberg hat man es in zweieinviertel Jahren auf 177 Projekte gebracht und dafür Fördermittel von 10 Millionen Euro bereitgestellt. Bayern hat also das Doppelte an Projekten und mehr als das Doppelte an Mitteln aufzuweisen. Ich glaube nicht, dass wir uns auf die Geschwindigkeit von Baden-Württemberg zurückziehen sollten. Ich bin für mehr und nicht für weniger.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt zu den vorliegenden Anträgen: Man kann über alles reden. Dass für die Gemeinden eine Förderung im Umfang von 90 % attraktiver ist als eine solche von 70 %, ist logisch; das brauchen wir nicht näher zu begründen. Allerdings ist Geld nicht unbegrenzt verfügbar. Wenn wir davon ausgehen, dass 47 Millionen Euro ausreichen müssen, dann bedeutet eine Anhebung der Fördersätze auf 90 %, dass weniger Gemeinden berücksichtigt werden können. Das halte ich für nicht gerecht.

Entscheidend ist der folgende Einwand: Wir bewegen uns auf einem Feld, das dem Beihilferegime der Europäischen Union unterliegt. Diese Tatsache hat uns auch im Jahr 2008 gebremst, weil es so lange gedauert hat, die Genehmigung für das bayerische Förderprogramm zu bekommen. Wenn wir jetzt das Ganze anhalten, zur Europäischen Union gehen und dort erklären, wir wollten zum zweiten Mal eine Nachbesserung des Programms, dann wird diese Prozedur vielleicht ein halbes Jahr dauern, was zur Folge hat, dass wir gewis

sermaßen die Stopptaste betätigen. Das wäre das Falscheste, was wir tun könnten.

(Beifall bei der CSU)

Daran sehen Sie den Unterschied zwischen einem gut gemeinten Antrag - wir wollen das noch ein bisschen besser machen - und dessen Wirkung; das sind eben zwei Paar Stiefel. Die Wirkung, die Sie mit der Umsetzung Ihres Antrags auslösen würden, wäre ein Stillstand über längere Zeit. Die zweite Wirkung wäre: Die meisten Genehmigungen stammen von diesem Jahr. Wer also in den Monaten Januar bis März eine Genehmigung mit einem Fördersatz von 70 % erhalten hat und dann feststellt, dass die Förderung nunmehr null beträgt, während es ab September oder Oktober mehr geben könnte, der fühlt sich benachteiligt. Nicht möglich wäre es, im Nachhinein eine Anhebung vorzunehmen. Das würde bedeuten, dass in einem Jahr Gemeinden unterschiedlich gefördert würden. Eine solche Entwicklung würde mehr Unfrieden stiften, als sie Frieden bringen würde. Insofern ist das der zweite Grund, der dagegen spricht.

Das Dritte ist: Wir wissen nicht, ob die Summe von 47 Millionen Euro reichen würde. Wir sollten also den Schub, den wir jetzt erfreulicherweise haben, verstärken und ihn nicht aufheben, indem wir in populistischer Art und Weise den Gemeinden erklären, wir könnten es noch besser machen. Wir sollten den vorhandenen Schub nutzen und die Sache weiter voranbringen. Wir sollten Planungssicherheit geben. Alle zwei Monate die Förderrichtlinien zu verändern, würde Stillstand und Rückschritt bedeuten und keinen Fortschritt sicherstellen.

(Beifall bei der CSU)