Protokoll der Sitzung vom 22.04.2010

(Beifall bei der CSU)

Deshalb können wir Ihren zwei Anträgen nicht zustimmen. Sie können zwar damit hausieren gehen, aber es wird an der Realität nichts ändern.

Ich möchte auf zwei weitere Punkte kurz eingehen. Was die Förderung von Leerrohren angeht: Das klingt zunächst einmal ganz gut. Aber mit dem Leerrohr hat ein Bürger zunächst einmal gar nichts. Ein leeres Rohr im Erdboden stellt vielleicht eine vorbereitende Maßnahme dar. Wir aber wollen, dass innerhalb von eineinhalb Jahren die meisten Bürger in Bayern mit hoher Geschwindigkeit das Internet nutzen können. Wir haben viele Anträge, die eine Genehmigung im Umfang von sieben, acht, zehn oder fünfzehn Megabit vorsehen. Es ist nicht so, dass das bei einem oder zwei Megabit rumkrebst. Die Betroffenen wollen damit im Grunde genommen etwas bewegen. Sie wollen Internet und EMail nutzen und höhere Datenraten ausnutzen können. Die Betroffenen haben nichts davon, wenn in ihrer Straße ein leeres Rohr verlegt wird. Deshalb bringt uns das

nicht weiter. Dazu kommt: Wenn Sie das Verlegen von Leerrohren fördern, können Sie die Einrichtung eines Anbieters nicht erneut fördern, weil keine zweimalige Förderung erfolgen darf. Das bedeutet: Man schlägt möglicherweise mit der Einrichtung von Leerrohren die mögliche Wirkung aus dem Feld, weil eine Doppelförderung nicht möglich ist. So gesehen ist eine solche Maßnahme da und dort vielleicht einmal wünschenswert und wird auch von der Gemeinde gewünscht. Insgesamt ist diese Lösung aber nicht überzeugend.

Zum letzten Punkt: Wir müssen - das hat auch seine Logik - von der Technikneutralität ausgehen. Die Europäische Union schreibt uns vor, dass wir nicht nur eine bestimmte Technik - Glasfaser, Kupfer oder dergleichen - vorgeben dürfen, sondern dass das wirtschaftlichste Angebot genommen werden muss. In vielen Fällen ist die Funktechnologie das Wirtschaftlichste. In dieser Hinsicht gibt es gerade jetzt eine neue Chance. Die Bundesnetzagentur hat die Versteigerung von Frequenzen gestartet.

Herr Kollege Huber, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bei der Versteigerung sind vier Anbieter zugelassen. Wenn die Nutzung der Frequenzen zugeteilt ist, wird flächendeckend eine neue Dynamik hineinkommen, die im Grunde genommen wirtschaftlich getragen wird. Diese Dynamik sollten wir jetzt nicht dadurch stoppen, dass wir eine bestimmte Technik vorgeben.

Ich fasse zusammen: Die jetzige Praxis führt erfreulicherweise zu einer großen Dynamik und bedeutet, dass viele Gemeinden engagiert tätig sind, wir das Ganze finanziell fördern und so vorankommen, dass wir Ende des Jahres 2011 das Ziel erreicht haben. Deshalb ist jede Maßnahme, die dieses Vorgehen stoppt, falsch. Deshalb lehnen wir Ihre Anträge ab.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege Huber. Wir haben jetzt eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Karl.

Herr Kollege Huber, Sie haben wieder den üblichen Sündenbock EU-Notifizierung angesprochen. Ist Ihnen bewusst, dass es ein Rahmenprogramm für die Fördermöglichkeiten des Bundes und der Länder gibt? Dieses Rahmenförderprogramm ist notifiziert. Es liegt natürlich in der Administration der einzelnen Bundesländer, ob sie diesen Rahmen ausschöpfen oder nicht. In diesem Rahmen ist eine maximale Förderquote von 90 % enthalten und eine mögliche Erhöhung der Fördersummen auf

500.000 Euro. Eine neue EU-Notifizierung ist deshalb überflüssig.

Bitte schön.

Frau Kollegin, ich habe gar nicht beabsichtigt, die EU-Notifizierung als Sündenbock hinzustellen. Unser Programm ist der Europäischen Kommission zweimal vorgelegt und von ihr genehmigt worden. Eine Veränderung unterliegt damit logischerweise der gleichen Notifizierung. Mir geht es nicht darum, die Schuld abzuschieben. Es handelt sich um ein Faktum.

Manche Juristen vertreten die Auffassung, dass durch die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur eine generelle Genehmigung vorhanden sei. Die Mehrheit der Juristen teilt diese Auffassung jedoch nicht, und zwar deshalb, weil die GAK-Förderung in Bayern ins allgemeine Förderprogramm aufgenommen wurde und der Notifizierung der Europäischen Union unterliegt. Wenn wir ohne Rücksicht auf Brüssel eine Veränderung vornehmen würden, gingen wir ein hohes Risiko der Anlastung ein. Dieses Risiko können wir nicht schultern. Es ist nicht sinnvoll, zu sagen: Was schert mich Berlin? Was schert mich Brüssel? - Es wäre möglich, dass wir erhebliche Strafzahlungen leisten müssten. Das entfernt sich von einer sinnvollen Förderung.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU und der FDP)

- Danke für den stürmischen Beifall.

(Lebhafter Beifall bei der CSU und der FDP)

Die Annahme Ihrer Anträge würde dazu führen, dass die Gemeinden abwarten. Man weiß nicht mehr, wie es weitergeht. Nicht Brüssel, sondern der Landtag setzt die Fakten. Da es sich um einen Erfolgsweg handelt, sollte der Landtag auf Vorfahrt und "weiter so" setzen.

Einen kleinen Moment bitte. Herr Kollege Dr. Herz hat sich noch für eine Zwischenbemerkung gemeldet. - Jetzt hat er sie zurückgezogen.

Er ist schon überzeugt.

Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Hartmann für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Wortbeitrag von Herrn Kollegen Huber war schon ziemlich erstaunlich. Den Protokollen aus der Zeit vor der Abwahl der alleinigen CSU-Regierung ist zu entneh

men, dass Sie jegliche Förderprogramme abgelehnt und ständig darauf verwiesen haben, dass der Markt alles regeln würde. Das haben Sie immer gesagt. Nun haben wir deutlich gesehen, dass es der Markt nicht selber regelt. Wir brauchen Förderprogramme, um eine landesweite Internetanbindung zu ermöglichen.

(Zuruf der Abgeordneten Maria Noichl (SPD))

Daraufhin ist 2008 ein Förderprogramm aufgelegt worden. Das Förderprogramm hat nicht richtig funktioniert. Letztes Jahr wurde das Förderprogramm in diesem Hause novelliert, indem die Fördersummen erhöht worden sind. Derzeit steht eine Höchstförderung in Höhe von 100.000 Euro pro Maßnahme zur Verfügung.

In den Anträgen, die uns vorliegen, werden Maßnahmen gefordert, die in anderen Bundesländern bereits funktionieren. Die Breitbandbeihilferegelung, die mit der EU abgestimmt worden ist, ist die Grundlage des Antrags der Freien Wähler. Das betrifft die maximale Fördersumme in Höhe von 500.000 Euro. Dort steht nicht drin, dass nicht zusätzlich gefördert werden dürfe. Wenn die Einzelförderung über 500.000 Euro hinausgeht - also bis zu 750.000 Euro, wie bei der SPD gefordert -, muss jede einzelne Maßnahme einzeln bei der EU beantragt werden. Es liegt in der Entscheidung der Kommune, ob sie diese hohe Summe beantragen möchte und ein längeres Verfahren in Kauf nimmt oder ob sie die maximale Fördersumme in Höhe von 500.000 Euro beantragt und sich somit die Einzelprüfungen erspart.

Für uns ist klar - deswegen stimme ich beiden Anträgen zu -, dass Schwachstellen im Ausbau des Breitbandnetzes in Bayern bestehen, die es zu beheben gilt. Wir wünschen uns eine technikunabhängige Lösung. Die Leerrohre sind gerade abqualifiziert worden, als würden diese nicht dringend benötigt. Jeder, der einmal im Kommunalparlament bzw. im Stadt- oder Gemeinderat war, weiß ganz genau, dass die Öffnung der Straßen für das Einsetzen von Leerrohren viele Vorteile bietet. Diese können anschließend entsprechend an Anbieter vermietet oder verkauft werden, um für einen DSL-Anschluss vor Ort zu sorgen. Eine pauschale Ablehnung der Leerrohre finde ich sehr schade. Wir stimmen beiden Anträgen zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollege Dechant von der FDP-Fraktion. Bitte schön.

(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr verehrtes Präsidium, meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal einen ganz großen Dank an Herrn Hartmann von den GRÜNEN, da er ganz

deutlich herausgearbeitet hat, wie die Lage vor unserem Einzug ins Parlament zu diesem Thema war und wie die Lage jetzt ist. Dafür herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Ich danke ihm ebenfalls dafür, dass er unter Beweis gestellt hat, dass wir nicht nur marktliberal sind, sondern durchaus vernünftige Politik machen.

Nun möchte ich mich zu den Anträgen äußern. Ich selbe komme aus einer Kommune, in der gerade Kabel verlegt werden und tausende Menschen in zahlreichen Haushalten darauf warten, an das Breitbandnetz mit bis zu 16 Megabit angeschlossen zu werden. In Randbereichen steht entsprechend weniger Bandbreite zur Verfügung. Es gibt Hunderte von Gemeinden, welche die neuen Anschlüsse beantragen und bearbeiten. Dort gibt es wiederum Hunderte von Haushalten und Tausende von Menschen, die mit den Hufen scharren und darauf warten, dass sie endlich an ein Breitband angeschlossen werden, weil sie im Moment nichts anderes haben als eine analoge oder bestenfalls eine ISDN-Telefonleitung. Damit ist im Prinzip gar nichts möglich. Durch Ihre Aktivitäten, die im Grundsatz zu begrüßen wären, verunsichern Sie die Kommunen und die Menschen draußen vor Ort. Lassen Sie uns weitermachen. Der eingeschlagene Weg funktioniert. Er hilft den Menschen draußen vor Ort, selbst wenn es sich dabei nicht um die Luxuslösung handelt. Dies ist aber zunächst unsere Standardlösung. Wir sollten nicht wochenlang rumdiskutieren, da dies den Menschen draußen vor Ort nichts bringt.

(Beifall bei der FDP - Maria Noichl (SPD): Zu langsam!)

Aus diesem Grund werden wir die Anträge ablehnen. Liebe Kollegen von den Freien Wählern, ihr hattet einen zweiten Dringlichkeitsantrag zur digitalen Dividende, der leider heute nicht beraten wird. Über diesen Antrag hätten wir wunderbar diskutieren können. Der Antrag hat viel Potenzial. Das ist ebenfalls eine Geschichte, die wir vorantreiben müssen. Ihr Antrag enthält einige Punkte, die ich sehr begrüßenswert finde, da gerade diese Funktechnologie für das große und breite Land eine Riesenchance bietet. Dort könnte einiges an Breitband - LTE heißt der neue Standard - realisiert werden. Im Moment sind 100 Megabit möglich. Mit der Technik könnten noch 300 Megabit möglich sein. Damit können wir auf dem flachen Land wirklich etwas erreichen. Glasfaserlösungen wären zwar schön - das sehen wir genauso -, jedoch werden wir sie nie finanzieren können. Wir müssen so ehrlich sein und dies den Menschen sagen. Wir dürfen nicht irgendwelche Luftschlösser aufbauen. Aus den von mir erläuterten Gründen werden wir die Anträge ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Bevor ich dem Herrn Staatsminister das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass zum Antrag der Freien Wähler namentliche Abstimmung von der CSU-Fraktion beantragt worden ist. Herr Staatsminister Zeil, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Opposition sehr dankbar, dass sie uns so oft Gelegenheit gibt, Ihnen immer aktuell Auskunft über den Erfolg unseres Breitbandförderungsprogramms zu geben.

(Beifall bei der FDP)

Wie Sie wissen, haben wir die Förderkonditionen sofort nach Amtsübernahme der neuen Staatsregierung massiv verbessert. Dank des Konjunkturpakets II haben wir das Fördervolumen verbessert. Das Letzte, was wir brauchen können, nachdem dieses Programm so erfreulich an Fahrt aufgenommen hat, ist, dass alle paar Monate die Spielregeln geändert werden.

(Beifall bei der FDP)

Beim ersten Mal haben wir schon das Problem gehabt, dass diejenigen Gemeinden, die noch schneller waren, bestraft worden sind. Es waren zwar damals nur 20, aber heute haben wir 345. Herr Kollege Huber hat es gesagt: In diesen Tagen sind noch drei geförderte Gemeinden in Bayern dazugekommen.

Was die Landkreise betrifft, werden immer Probleme dargestellt, Herr Kollege Muthmann, die es gar nicht gibt. Wir haben selbstverständlich gesagt: Wenn sich die Gemeinden zusammenschließen, bekommen sie die Förderung genauso. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Landkreisen und Gemeinden für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken.

Landtagssitzungen sollen immer auch Bildungsveranstaltungen sein und zur Fortbildung der Opposition beitragen. Daher wiederhole ich, dass wir natürlich nicht eine Höchstförderung für mehr als ein Megabit pro Sekunde haben, sondern dass es sich um eine Untergrenze handelt und es in Bayern vielfach über diese Marke hinausgeht.

Bezüglich der Förderung der Leerrohre darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass die EU-Kommission diese nur unter äußerst engen Voraussetzungen erlaubt, sodass der bürokratische Aufwand der Gemeinden so hoch ist, dass er die ganze Option letztlich infrage stellt. Die Kommission schließt zum Beispiel eine Förderung aus, falls Funk- oder Satellitenbetreiber

darlegen, dass sie mit staatlicher Finanzhilfe für eine Grundversorgung in dem betreffenden Gebiet einstehen. Hierfür steht ihnen ein Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung. Somit ist eine Doppelförderung ausgeschlossen.

Im Übrigen weisen wir die Gemeinden an unseren runden Tischen darauf hin, dass sie das Thema Leerrohrverlegung ernst zu nehmen haben, dass sie diese durchführen sollen. Niemand ist daran gehindert, es zu tun.

Wir müssen uns einmal die einzelnen Themen anschauen. Dann stellen wir fest, dass wir auch landkreisweite Mischlösungen haben, zum Beispiel mit VDSLBandbreiten von bis zu 50 Megabit pro Sekunde, wie etwa in Rhön-Grabfeld oder bei dem Modellprojekt zur digitalen Dividende in Schnaitsee. Solche Projekte haben das Potenzial, für ganz Bayern Maßstäbe zu setzen.