Frau Kollegin Kamm, ich habe sehr deutlich aufgezeigt, dass Prävention wichtig ist. Insbesondere mit der Agentur für Arbeit haben Gerichte entsprechende Projekte durchgeführt. Das Gericht in Traunstein hat das gemacht, und andere Gerichte haben das abgeschaut und weitergeführt. Hier haben wir hervorragende Erfolge gehabt.
Für Prävention bin ich nur dort zuständig, wo sie während des Strafvollzugs passiert. Ich habe für die Prävention zum Beispiel in der Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth ein völlig neues Therapiekonzept auf den Weg gebracht, das in Deutschland ein einzigartiges Modellprojekt ist. Jungen Menschen wird in
einem Frühwarnsystem sehr frühzeitig die Hilfe zuteil, die sie brauchen, wenn sie mit großen sozialen Defiziten bei der Justiz landen. Dort wird versucht, an den Defiziten zu arbeiten, ihnen nicht nur eine gute Erziehung, sondern auch eine Schul- und Berufsausbildung und damit die Chance zu geben, wieder Fuß zu fassen, auf eigenen Beinen zu stehen und damit von der Kriminalität voll und ganz wegzukommen.
Die Finanzierung von Arbeitsweisungen etc. läuft über die Kommunen, weil diese die Aufgaben annehmen. Die Strafanstalt ist dazu nicht da. Wir wollen das nicht in der Strafanstalt haben, sondern wir wollen den jungen Leuten innerhalb der Gesellschaft erstmalig durch Arbeitsauflagen ein bisschen Struktur zeigen und ihnen vor allen Dingen auch dokumentieren, dass sie das, was sie angerichtet haben, wiedergutmachen sollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier oben gemeinsam festgestellt, dass es sehr laut ist. In fünf Minuten findet die namentliche Abstimmung statt. Danach können Sie wichtige Gespräche auf dem Gang draußen führen. Herr Kollege Arnold, bitte.
Frau Staatsministerin, Sie sind für die Gerichte, für die Staatsanwaltschaft und für den Vollzug, darunter auch die Arrestanstalten, zuständig. Sie haben Ihren pädagogischen Ansatz "Strafe folgt auf dem Fuß" in Ihrem Redebeitrag beleuchtet. Ich möchte von Ihnen, Frau Staatsministerin Dr. Merk, wissen, welchen Zeitraum Sie sich zwischen der Verhängung eines Arrestes und dem Antritt des Arrestes vorstellen, um pädagogisch sinnvoll einzuwirken. Ich frage das im Hinblick darauf, dass auch Kolleginnen und Kollegen aus Nürnberg berichtet haben, dass zwei bis drei Monate dazwischen liegen.
Herr Arnold, wir sind momentan dabei, im Bereich der Arrestanstalten Verbesserungen durchzuführen. Sie werden das wahrscheinlich wissen. Wir streben zum Beispiel in München, Augsburg und anderswo Neubauten an oder haben sie bereits vollendet. Dort haben wir die Arrestmöglichkeiten deutlich verbessert, weshalb wir schneller zu Arresten kommen werden. Es ist durchaus richtig, dass wir Verbesserungsbedarf haben. Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass ich seit dem ersten Tag meines Amtsantritts daran arbeite. Meine Vorgänger haben das auch schon auf den Weg gebracht; denn solche Baumaßnahmen sind, wie Sie wissen, langfristig. Wir sind von Jahr zu Jahr in einer besseren Situation und können deutlich bessere An
gebote machen. Ich denke, dass wir auch zum Beispiel im Justizvollzugsgesetz und mit den Möglichkeiten, die ich heute in meiner Rede dargelegt habe, nämlich jungen Leuten die Therapie sehr frühzeitig zu ermöglichen, sehr viel mehr tun.
Sie wissen, wenn ich Ihnen meinen Wunschzeitraum sagen würde, würde mir einer der Richter sagen, dass das nicht möglich sei. Ich weiß, dass es im Moment noch nicht so schnell geht, wie wir uns das vorstellen. Dass es sehr schnell gehen soll, insbesondere wenn es um einen Arrest geht, darüber sind wir uns sicherlich einig. Wir tun unser Menschenmöglichstes, dass das läuft.
Weitere Zwischenbemerkungen sind mir nicht angezeigt. Auch Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Sie können mit Ihrer Stimmkarte über diesen Antrag entscheiden. Die Urnen sind an den üblichen Plätzen aufgestellt. Ich eröffne die Abstimmung. Dazu haben wir fünf Minuten Zeit. Bitte werfen Sie Ihre Stimmkarten in die vorgesehenen Boxen.
Ich darf Sie schon einmal bitten, Ihre Plätze einzunehmen, damit wir gleich zügig in die nächste Beratung starten können. Sie haben noch 15 Sekunden für die Stimmabgabe. - Ich schließe die Abstimmung und darf alle Abgeordneten und auch die Besucher darum bitten, sich wieder auf ihre Plätze zu begeben. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 16/2937 wird außerhalb des Saales ermittelt. Wir werden es Ihnen so bald wie möglich mitteilen.
Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. (SPD) Mehr Demokratie wagen! (Drs. 16/3074)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst in der letzten Woche haben wir einen Antrag der Freien Wähler mit dem Thema "Direktwahl des Bundespräsidenten" behandelt. Ich habe damals auf unseren Antrag mit der Überschrift "Mehr Demokratie wagen!" verwiesen. Dieser Antrag wird nun heute aufgerufen.
Meine Damen und Herren, die Grundsatzfrage nach Ergänzung der parlamentarischen Demokratie durch direkte Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger mittels Volksabstimmungen und Volksentscheiden ist für Bayern längst geklärt. Seit 1946 haben wir in der Bayerischen Verfassung die Möglichkeit von Volksbegehren und Volksentscheiden. Ich meine, dass sich diese Instrumente in den über 60 Jahren alles in allem bewährt haben. In wenigen Wochen haben wir die Gelegenheit, wieder einmal zuzuschauen, wie uns das Volk vorgibt, welche Entscheidung richtig ist.
Das Grundgesetz ist bekanntermaßen wesentlich vorsichtiger. In Artikel 20 und auch in Artikel 76 sind nur der Bundestag und der Bundesrat als Gesetzgeber genannt, nicht aber das Volk. Die meisten hier wissen, was die Hintergründe für diese Zurückhaltung der Väter und Mütter des Grundgesetzes waren. Bis zur Wiedervereinigung war die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene mit Ausnahme des ganz engen Bereichs der Neugliederung des Bundesgebietes, bei dem es einen Volksentscheid gab, kein Thema. Bei der Neugliederung des Bundesgebietes hatten wir schon einmal einen Volksentscheid. Ich erinnere an die Initiative, die Länder Berlin und Brandenburg zusammenzulegen.
In den Verhandlungen über die Reform des Grundgesetzes nach der Wiedervereinigung zwischen 1992 und 1994 haben CDU/CSU und FDP direktdemokratische Vorschläge abgelehnt. Dafür hatten sich damals unter anderem Hans-Jochen Vogel und Wolfgang Thierse ausgesprochen. Während der rot-grünen Koalition in Berlin gab es mehrere Versuche, Volksabstimmungen und Volksentscheide einzuführen, zum Beispiel im Jahr 2002 einen Gesetzentwurf, der eine dreistufige Volksgesetzgebung vorsah. Erst im Zusammenhang mit dem Lissabon-Vertrag und dem Umstand, dass in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Bürgerinnen und Bürger direkt gefragt worden sind, ob der Vertrag angenommen werden soll, hat auch bei uns die Diskussion über die Einführung plebiszitärer Elemente zugenommen. In der Großen Koalition wurde ein Prüfauftrag vereinbart, der allerdings nicht erledigt worden ist. Im jetzigen Koalitionsvertrag der sogenannten bürgerlichen Koalition findet sich hierzu nichts Konkretes. Wer weiß aber, wie lange die Koalition noch besteht?
Meine Damen und Herren, über einen Antrag der GRÜNEN mit dem Inhalt, Volksabstimmungen zu Themen der europäischen Einigung einzuführen, ist hier schon einmal leidenschaftlich diskutiert worden. Damals waren zum Beispiel Bundeskanzler Schröder und Außenminister Fischer strikt dagegen. Sie haben davor gewarnt und solche Volksentscheide als Instrumente des Populismus und eine populistische Falle für das Projekt Europa bezeichnet. So ist damals argumentiert worden. Ministerpräsident Stoiber und der damalige Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Herr Glos, hatten sich 2004 allerdings für ein deutsches Europareferendum ausgesprochen. Im Oktober 2004 gab es einen Vorschlag des damaligen SPD-Vorsitzenden Müntefering und von Frau Sager von den GRÜNEN. Danach sollten Volksgesetzgebung und Referenden ins Grundgesetz aufgenommen werden. Auch ein vom Parlament auslösbares fakultatives Referendum über einzelne Gesetze, für die eine verfassungsändernde Mehrheit erforderlich ist, war darin vorgesehen. Dies sollte insbesondere auch für sogenannte Integrationsgesetze im Sinne von Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes gelten.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gab in der Vergangenheit eine umfangreiche Diskussion, wobei die Positionen nicht so eindeutig waren, dass man sagen könnte, Befürworter habe es nur auf der Seite von SPD und GRÜNEN gegeben. Es gab auch Zeiten, in denen sich die FDP ernsthaft für Volksentscheide ausgesprochen hat. Es gab sogar eine Zeit, in der sich maßgebliche Vertreter der CDU/CSU deutlich dafür ausgesprochen haben. Allerdings ist nichts passiert. Bis heute ist nichts passiert. Im Koalitionsvertrag der jetzigen schwarz-gelben Bundesregierung findet sich kaum ein Hinweis, den man verwerten könnte. Es heißt dort lediglich, dass mit den anderen Fraktionen Gespräche über Verfassungsänderungen aufgenommen werden sollen, wenn man sie denn für erforderlich halte.
Eine letzte Bemerkung, meine Damen und Herren: Gerade wir als Bayerischer Landtag sind prädestiniert, die Einführung von Volksentscheiden auch auf Bundesebene zu fordern, weil wir die allerbesten Erfahrungen damit gemacht haben und weil die Legitimation und Akzeptanz von Entscheidungen der repräsentativen Demokratie durch solche Instrumente verstärkt werden können. Wir bitten deshalb die Koalitionsfraktionen, unserem Antrag zuzustimmen, damit wir wenigstens einen Schritt vorankommen.
Als nächsten Redner darf ich Herrn Prof. Bausback ans Rednerpult bitten. Ich werde zwar bei jedem Redner ein bisschen gnädig sein, aber ich appelliere doch an alle Redner, sich an die Redezeit zu halten.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, lieber Kollege Schindler, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie, Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wollen mit dem Antrag die Staatsregierung auffordern, sich für die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene einzusetzen. Sie tun dies unter dem Slogan "Mehr Demokratie wagen!", der, wie ich annehme, Sie, lieber Kollege Schindler, in Ihrer Jugend ähnlich geprägt hat wie mich in meinen Anfängen die Frage "Freiheit oder Sozialismus". Da Demokratie und Freiheit nach meinem Dafürhalten zwei Seiten einer Medaille sind, liegen wir in den Grundansätzen gar nicht so weit auseinander.
Lieber Kollege Schindler, Sie und die SPD befinden sich aber in einem Irrtum, wenn Sie meinen, mit Ihrem Antrag ein Mehr an Demokratie befördern zu können. Was ist Demokratie, was ist Herrschaft des Volkes? Es gibt Denker wie den bewunderungswürdigen JeanJacques Rousseau, aber auch den verabscheuungswürdigen Carl Schmitt, die Demokratie ausschließlich in Identitätskonzepten, also in Form direkter Demokratie, verwirklicht sehen. Alle, die weiter denken, haben erkannt, dass Demokratie ohne Repräsentation nicht funktioniert.
Das bedeutet nicht, dass Elemente der direkten Demokratie nicht sinnvoll eingebaut werden können. Das sehen wir hier auch in Bayern. Man kann aber nicht einfach pauschal die Forderung aufstellen, solche Elemente einzufügen. Bei einem erfolgreichen System wie dem des Grundgesetzes muss man stattdessen sorgfältig darauf achten, dass diese Elemente in das System eingepasst sind. Ihr Antrag ist einfach viel zu pauschal, Sie wiederholen ihn wohl auch zu gebetsmühlenartig, als dass wir ihm zustimmen könnten.
Nun noch ein Wort zu Ihnen, Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den GRÜNEN, die Sie dem Antrag der SPD vielleicht zustimmen werden. Wie haben Sie in Ihren Parteien in der Vergangenheit agiert? - Ich möchte drei Beispiele nennen. Herr Schindler, während der Regierungsverantwortung der SPD wurden Bundeswehrsoldaten nach Afghanistan geschickt, ohne dass eine Mitgliederbefragung in der SPD durchgeführt worden ist. Die SPD hat in Ihrer Regierungsverantwortung Überflugrechte und die Nut
zung von Flugplätzen in Deutschland für den Irakkrieg gewährt, ohne die Mitglieder der SPD zu befragen, und schließlich hat sie die Agenda 2010 beschlossen, ohne ihre Mitglieder zu befragen.
Obwohl alle drei Fragestellungen, und ich könnte Ihnen hier noch viel mehr Beispiele nennen, das Selbstverständnis Ihrer Partei angingen, soweit ich das von außen beurteilen kann, haben Sie keine Mitgliederbefragung durchgeführt. Man kann also feststellen: Sie predigen nach außen das scheinbar reine Wasser von Plebisziten, trinken aber hinsichtlich der Willensbildung innerhalb Ihrer Partei den Wein funktionierender Repräsentationsstrukturen. Wir, die Christlich-Soziale Union, sprechen uns hingegen für eine systemkonforme, vorsichtige und sinnvolle Erweiterung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene aus.
Eines ist doch klar, Kolleginnen und Kollegen: Selbst wenn wir einen Volksentscheid über die territoriale Erweiterung der Europäischen Union oder über grundsätzliche Systemfragen der EU einführen, die Krise der Demokratie werden wir weder mit diesem noch mit andern Elementen direkter Demokratie beheben können. Wir müssen grundsätzlicher vorgehen, wir müssen an Strukturen der politischen Bildung ebenso herangehen wie an die Qualität so mancher Presseeinrichtung, um Verbesserungen zu erreichen. Wir werden Ihren Antrag also wiederum ablehnen, und wir tun dies mit guten Gründen.
Bevor wir in der Aussprache fortfahren, gebe ich kurz das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Franz Schindler, Horst Arnold, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer und anderer (SPD) auf Drucksache 16/2937, "Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP im Bereich Jugendstrafrecht nicht umsetzen", bekannt. Mit Ja haben 52 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 106 Abgeordnete. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Als nächsten Redner in der laufenden Debatte darf ich nun Herr Kollegen Streibl für die Freien Wähler ans Rednerpult bitten. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon interessant, dass die Kolleginnen und Kollegen von der SPD einen Antrag mit dem Titel "Mehr Demokratie wagen" stellen und damit eine
Lanze für die direkte Demokratie brechen wollen. Dies, meine Damen und Herren, ehrt uns, da wir Freien Wähler die Befürworter der direkten Demokratie sind und diese in den Kommunen schon seit Jahrzehnten aktiv leben. Interessant ist, dass dieser Antrag mit einem Satz aus der Regierungserklärung von Willy Brandt aus dem Jahr 1969 überschrieben wird. Herr Schindler, Sie haben eindrucksvoll dargelegt. Seit 41 Jahren wabert die Absicht durch die Parlamente, dass man vermehrt Demokratie wagen will. Meine Damen und Herren, es geht aber nicht darum, mehr Demokratie zu wagen, denn Demokratie ist grundsätzlich nichts Bedrohliches, es sei denn, man stellt wie wir in der letzten Woche den Antrag, den Bundespräsidenten direkt zu wählen. Hier scheint man eine gewisse Bedrohung zu spüren.
Heute, im dritten Jahrtausend sind wir aber wesentlich weiter. Wir, die Bürgerinnen und Bürger, die nach einer mündigen Mitbestimmung streben, wollen Demokratie nicht nur wagen, sondern wir wollen sie aktiv leben. Wir wollen die Demokratie gestalten, meine Damen und Herren!
Die Bürgerinnen und Bürger sind nicht mehr willens, es bei Parteien- und Politikverdrossenheit zu belassen, sondern sie wollen mitreden und mitentscheiden. Ziviles Engagement und Plebiszite aber sind aktive politische Einmischung. Die Wahlbeteiligung geht in den Bundesländern zwar zurück; man sagt, das sei ein Zeichen von Politikverdrossenheit, doch das ist mitnichten der Fall. Es zeigt sich nämlich, dass die Zahlen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den letzten Jahrzehnten sprunghaft anstiegen. Fast in jeder Kommune wird ein Bürgerentscheid durchgeführt. Die Menschen wollen aktiv mitgestalten und mitentscheiden, und dazu ist die direkte Demokratie das Medium. Sie ist das Medium, das wir heute brauchen, das Medium das gefordert ist.
Wir haben es vorhin wieder gehört: Gegen die direkte Demokratie werden stereotype Argumente ins Feld geführt. Das eine besagt, man befürchte, in das Volk komme einen unberechenbare Dynamik hinein, die man nicht mehr steuern könnte. Argumentiert wird auch, die direkte Demokratie sei mit den Strukturen der parlamentarischen Demokratie nicht vereinbar. Meine Damen und Herren, die direkte Demokratie soll die parlamentarische Demokratie nicht abschaffen, sondern ergänzen. Sie soll eine Mitgestaltungsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger schaffen. Im Gegenzug dazu schafft eine direkte Demokratie, eine Volksbeteiligung bei den Gesetzen, einen groß angelegten Diskussionsprozess in der Bevölkerung. Die Bevölkerung kann sich also selbst damit auseinander