Protokoll der Sitzung vom 23.06.2010

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Diskussion über den ländlichen Raum ohne die Landwirtschaft ist für mich nicht vorstellbar und nicht machbar. Es zeigt auch den Stellenwert, den Sie der Landwirtschaft einräumen.

(Beifall bei der CSU)

Wahrscheinlich sind Sie im ländlichen Raum zu wenig präsent, sonst würden Sie feststellen, welche erfreulichen Entwicklungen durch die Maßnahmen der Staatsregierung erfolgen. Mit dem bayerischen Zukunftsprogramm Agrarwirtschaft und ländlicher Raum verfügen wir über ein attraktives und ausgewogenes Förderangebot für die Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Dafür stehen im Zeitraum von 2007 bis 2013 insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an EU-, Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Ich denke, es ist eine Kernaufgabe, der sich das Landwirtschaftsressort hervorragend widmet.

Zentrale Instrumente sind die integrierte ländliche Entwicklung, die Dorferneuerung, die Flurneuordnung sowie Infrastrukturmaßnahmen. Bei der integrierten ländlichen Entwicklung steht die Unterstützung kommunaler Allianzen im Mittelpunkt, wobei die Idee ist, Problemstellungen in gemeinsamer Verantwortung zu lösen, wenn sie die Möglichkeiten einer einzelnen Gemeinde übersteigen oder gemeinsam besser oder effizienter zu bewältigen sind. Hier arbeiten mittlerweile über 500 Gemeinden in nahezu 70 Gemeindebündnissen zusammen.

Die Dorferneuerung ist in Bayern eines der zentralen Programme zur Stärkung ländlicher Dörfer, Orte und Gemeinden. Hier engagieren sich in mehr als 2.100 Dörfern über 500.000 Bürgerinnen und Bürger für ihre Heimat - eine echte Bürgerbewegung für den ländlichen Raum. Ziel ist es, die Dörfer als Arbeitsund Lebensräume, gerade auch für junge Menschen und Familien, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Auch hierzu die Zahlen: Von 2000 bis 2009 wurden in der Dorferneuerung in Bayern mit Fördermitteln von rund 500 Millionen Euro, also einer halben Milliarde, Investitionen in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro ausgelöst. Im Privatbereich bei den Dorferneuerungsmaßnahmen ist der Schnitt sogar noch höher. Die Dorferneuerung ist für den ländlichen Raum das Investitionsprogramm schlechthin.

Auch in diesem Jahr stehen wieder rund 107 Millionen Euro für die Maßnahmen in der ländlichen Entwicklung zur Verfügung. Damit, liebe Kolleginnen und Kol

legen von der Opposition, stehen wir innerhalb Deutschlands, wie auf vielen anderen Feldern glücklicherweise auch, einsam an der Spitze und sorgen dafür, dass gleichwertige Lebensverhältnisse auch im ländlichen Raum erreicht werden. Hinzu kommen noch die Leader-Mittel in 58 bayerischen Leader-Gebieten in Höhe von 73 Millionen Euro in dieser Förderperiode.

Ich kann daher nur feststellen: Von einem Titel ohne Mittel kann nicht annähernd die Rede sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, bei einer solchen Aussage müssen Sie in die Länder schauen, in denen Ihre Partei gemeinsam mit anderen Parteien die Verantwortung trägt.

(Beifall bei der CSU)

In diesen Ländern ist Ihre Aussage "Titel ohne Mittel" angebracht, nicht jedoch bei uns in Bayern. Ich denke, mit dieser Klarstellung der Wichtigkeit der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung habe ich aufgezeigt, dass wir uns dieses wichtigen Themas ernsthaft annehmen und dafür sorgen werden, dass auch künftig ländliche Entwicklung im Sinne einer echten Entwicklung im ländlichen Raum stattfindet.

(Beifall bei der CSU)

Für die Staatsregierung hat Frau Staatssekretärin Hessel um das Wort gebeten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich am Anfang meiner Rede erst einmal bedanken. Ich möchte mich bei Herrn Kollegen Rotter bedanken, der die Thematik der Städtebauförderung sehr deutlich angesprochen hat. Insofern kann ich mir eine Stellungnahme hierzu ersparen. Weiterhin möchte ich mich bei Herrn Kollegen Wägemann für die Ausführungen zur Landwirtschaft bedanken. Wir dürfen nicht vergessen, dass der ländliche Raum auch die Landwirtschaft umfasst. Er ist aber nicht nur auf die Landwirtschaft eingegangen. Auch bei Ihnen, Frau Karl, möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie die Thematik heute zum Thema der Aktuellen Stunde gemacht haben. Somit haben wir Gelegenheit, uns im Bayerischen Landtag mit dem ländlichen Raum zu beschäftigen. Ganz besonders möchte ich mich bei Herrn Kollegen Schöffel bedanken, der ein absolutes Plädoyer für den ländlichen Raum gehalten hat und der gesagt hat, man dürfe die Bezeichnung "ländlicher Raum", wie wir es in unseren Diskussionen oft tun, nicht als Stigma verwenden.

(Beifall bei der FDP)

Für die Staatsregierung genießen die strukturschwachen ländlichen Räume oberste Priorität - auch in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise. Leitziel im Landesentwicklungsprogramm ist es - Herr Kollege Muthmann, das wird es auch bleiben -, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen zu schaffen und zu erhalten. Der Freistaat Bayern kann es sich schlichtweg nicht leisten, einzelne Räume aufzugeben. Wir haben einmal gesagt, wir würden das LEP, auf null stellen, wir fangen mit einem weißen Blatt Papier an. Wir von der Bayerischen Staatsregierung haben aber zu keiner Zeit gesagt, dass das Blatt Papier am Ende dieses Prozesses weiß bleiben wird. Auch das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen.

(Beifall bei der FDP)

Natürlich sind gleichwertige Arbeits- und Lebenschancen auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Es geht darum, überall im Land für vergleichbare Chancen zu sorgen. Dazu gehört zum Beispiel der Zugang zu Bildung. Auch ökonomisch ist es vernünftig, in den einzelnen Landesteilen die vorhandenen Potenziale zu nutzen. Der ländliche Raum erzeugt fast die Hälfte unserer wirtschaftlichen Wertschöpfung. Wir werden das Leitziel der gleichwertigen - nicht der gleichen; das möchte ich an dieser Stelle betonen - Lebensbedingungen in Bayern konsequent umsetzen. Wir belassen es nicht bei diesen so oft zitierten Lippenbekenntnissen.

Gerade der Staatssekretärsausschuss Ländlicher Raum in Bayern überprüft im Rahmen seines Umsetzungsmonitorings eine Vielzahl der staatlichen Titel, die mit Mitteln hinterlegt sind. Frau Karl, ich darf Ihnen in einem Punkt recht geben - Herr Muthmann hat es schon gesagt -: Unser Staatssekretärsausschuss ist der einzige Titel ohne Mittel, aber dafür sitzen darin Vertreter aller Ressorts zusammen.

(Zuruf von der SPD)

- Ich trinke wahnsinnig gern mit meinen Kollegen Kaffee, ungefähr alle zwei Monate einmal. Danke für diesen Einwand.

Es ist schön, dies immer so zu sagen, aber es nützt nichts, neue Programme zu schaffen, wenn wir die Mittel, die wir haben, nicht effizient einsetzen. Hier noch einige Zahlen: Für 27 % der Bevölkerung - das ist der Bevölkerungsanteil im strukturschwachen ländlichen Raum - fließen 80 % der Mittel für regionale Wirtschaftsförderung, 60 % der Mittel für Tourismusförderung, 60 % der Mittel für Dorferneuerung und 45 % der Mittel für Städtebauförderung.

(Beifall bei der FDP)

Ich denke, es besteht kein Problem des Umfangs der Mittel, sondern des Einsatzes der Mittel.

(Christine Kamm (GRÜNE): 60 % von null sind null!)

- Das wäre das Gleiche, wie wenn ich zu Ihnen sagen würde, wir würden die Mittel für den Staatssekretärsausschuss um 1.000 % erhöhen. Dann würde mir sogar der Finanzminister zustimmen, denn das wäre null auf null. Aber 60 % der Fördermittel in einem Haushalt, Frau Kollegin Kamm, sind mathematisch niemals null.

(Christine Kamm (GRÜNE): Haben Sie verfolgt, was Herr Ramsauer in Berlin will?)

- Selbst bei einer Kürzung der Mittel kommt nicht null heraus. So viel zum Prozentrechnen.

Ganz kurz am Rande: Meine liebe Frau Karl, Sie haben mich mit dem Demografieleitfaden, der morgen vorgestellt werden soll, so nett angegriffen. Ich würde Ihnen recht geben, wenn wir morgen im Staatssekretärsauschuss ein Modul freischalten würden, mit welchem man rechnen kann. Vielleicht warten Sie den nächsten Tag ab - Sie sind ganz herzlich zur Präsentation eingeladen -, um zu sehen, was hinterher dabei herauskommt. Es ist natürlich nicht so, dass wir ein neues Rechenmodell vorstellen - das ist etwas, was das Landesamt für Statistik jetzt schon zur Verfügung stellt -, sondern wir werden mit dem Demografieleitfaden auch einen Handlungsleitfaden vorstellen, wie man auf die Prognosen und Szenarien reagieren kann, sodass man jetzt für die Zukunft die Weichen stellen kann.

Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir uns in diesem Hohen Hause über den ländlichen Raum unterhalten. Es wurde auch gezeigt, dass der ländliche Raum viele Stärken hat, dass es viele Menschen gibt - ich darf Kollegen Dechant zitieren -, die sehr gerne im ländlichen Raum leben. Es gibt viele Fördermittel für den ländlichen Raum, und es ist wichtig, dass wir uns in Bayern nach wie vor zum ländlichen Raum bekennen.

(Unruhe)

- So wichtig ist der ländliche Raum offenbar nicht, weil mir bereits keiner mehr zuhört. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CSU - Zuruf des Ab- geordneten Dr. Paul Wengert (SPD))

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 a auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung Zulassung kommunaler Solarsatzungen (Drs. 16/5111) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich darf als erster Rednerin Frau Kollegin Kamm das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der Debatte soeben von allen Fraktionen sehr viel darüber gehört, wie wichtig der Gestaltungsspielraum der Kommunen und in den Regionen vor Ort ist. Hier gibt es zum einen die Möglichkeit der Gestaltung über Fördermöglichkeiten, zum anderen gibt es die Möglichkeit von mehr Rechten für die Kommunen, damit sie stärker über Satzungen tätig werden können.

Die Kommunen in Bayern, und zwar gleichgültig, ob sie von einem grünen, einem schwarzen oder einem roten Bürgermeister regiert werden, entdecken zunehmend, dass sie Aufgaben als lokale Akteure in der Bildungspolitik und auch in der Klimapolitik wahrnehmen müssen. Viele Kommunen sind hierbei außerordentlich erfolgreich und haben weitreichende Initiativen und Anstrengungen unternommen, um in der Energieversorgung autark zu werden oder um zumindest eigene Möglichkeiten in der Energieerzeugung auszubauen. Das Ganze hat außerordentlich positive Auswirkungen auf die betroffenen Kommunen, auf die Arbeitsplätze vor Ort, auf die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, und es hat positive Auswirkungen auf die Sicherheit bei der langfristigen Energieversorgung. Es hat natürlich auch außerordentlich positive Auswirkungen auf die kommunalen Einnahmen.

In der EnEV 2009 - der Energieeinsparverordnung ist bundesrechtlich geregelt, dass die Energie bei Neubauten, die noch mit einem bestimmten Energieeinsatz beheizt oder gekühlt werden müssen, entweder durch Solarenergie oder durch Geothermie, durch Wasserkraft, Windenergie oder Energie aus Biomasse mit bereitzustellen ist. Das ist bereits Gesetzeslage. Allerdings gibt es überhaupt keine Regelungen für Altbauten. Dafür gibt es keine Initiativen des Bundesgesetzgebers. Der Bundesgesetzgeber hat es dadurch den Ländern überlassen, hier entweder selbst

tätig zu werden oder die Kommunen zu bestimmten Regelungen zu ermächtigen.

Wir schlagen Ihnen heute vor, es den Kommunen zu ermöglichen, für die Bestandsgebäude, für die bundesrechtlich nichts geregelt ist, wie ich ausgeführt habe, Satzungen zur Installation oder zur Nutzung regenerativer Energien, insbesondere der Solarenergie, zu erlassen. Dieses ermöglicht derzeit die Bayerische Bauordnung nicht. Daher schlagen wir Ihnen vor, dass die Kommunen mittels einer eigenen Satzung die Nutzung der Solarenergie für Altbauten selbst regeln können. Im Interesse einer konsequenten Anwendung des Subsidiaritätsprinzips soll den bayerischen Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, selbst vor Ort über die Nutzung der Solarenergie zu diskutieren und zu entscheiden. Ich verspreche mir von einem größeren Handlungsspielraum der Kommunen eine intensivere Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich. Gerade jetzt, nachdem die Anwendung von Solarenergie bei Ackerflächen durch die Bundesregierung ausgebremst worden ist, ist es denkbar und durchaus sinnvoll zu überlegen, was man bei den Altgebäuden mehr und besser machen kann und wie wir den Anteil an erneuerbaren Energien bei Altbauten deutlich steigern können.

Wenn die Kommunen hier mehr Gestaltungsmöglichkeiten hätten, gäbe es außerordentlich positive Entwicklungen und Impulse, auch in der Diskussion vor Ort. Dann könnten Kommunen Solarsatzungen erlassen, entweder für die ganze Gemeinde oder für bestimmte Ortsteile. Die Alternative hierzu wäre, dass der Landesgesetzgeber selbst tätig wird. Das schlagen wir Ihnen heute nicht vor, weil wir denken, dass die Kommunen diese Fragen sehr viel genauer und mit sehr viel mehr Spürsinn vor Ort regeln können als wir. - Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Das waren nun Begründung und Aussprache in einem. - Gut, Sie haben noch Redezeit. Dann darf ich die Aussprache eröffnen und Herrn Kollegen Reiß das Wort erteilen. Bitte, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Kamm hat den Gesetzentwurf begründet und dargestellt, dass den bayerischen Kommunen das Recht eingeräumt werden soll, Eigentümer von bestehenden Gebäuden per Satzung zur Nutzung von Solarenergie bei der Wärmeund Elektrizitätsgewinnung zu verpflichten. Dabei ist richtig, dass das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz als Bundesgesetz landesrechtliche Regelungen zulässt, weil der Bund keine abschließenden Regelun

gen für bestehende Gebäude trifft. Es ist aber fraglich, ob die Länder diese Befugnis ohne Weiteres auf die Kommunen übertragen können, wie dies der Gesetzentwurf vorsieht.

Unterstellt, das sei möglich, erhebt sich die Frage, ob das tatsächlich Sinn hat und vor allem ob es in der im Gesetzentwurf der GRÜNEN vorgesehenen Form sinnvoll ist, ausschließlich die Nutzung von Solarenergie vorzuschreiben. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz verpflichtet seit dem 1. Januar 2009 Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung zu nutzen. Dabei können alle Formen von erneuerbaren Energien genutzt werden, auch in Kombination. Dazu zählen solare Strahlungsenergie, Geothermie, Windkraft, Biomasse etc.; Frau Kollegin Kamm hat das aufgezählt. Es können auch weitere klimaschonende Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise können Eigentümer ihr Haus stärker dämmen, Abwärme nutzen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung einsetzen.

Auf Bundesebene wurde bei der Ausgestaltung des Gesetzes darauf geachtet, dass es jedem Gebäudeeigentümer möglich ist, eine individuelle, maßgeschneiderte und kostengünstige Lösung zu finden. Das Bundesgesetz schafft damit den erforderlichen Wettbewerb, bei dem sich die kostengünstigste Lösung durchsetzt, und fördert gleichzeitig innovative Technologien. Das Gesetz lässt den Gebäudeeigentümern einen möglichst großen Entscheidungsspielraum, ist technologieoffen und sorgt für einen effektiven Ausbau bei erneuerbaren Energien.

Frau Kollegin Kamm, das ist beim Gesetzentwurf der GRÜNEN anders. Der Gesetzentwurf reduziert den Strauß an Möglichkeiten allein auf die Solarenergie und gibt gerade dadurch den Kommunen keinen Gestaltungsspielraum. Frau Kollegin Kamm, ich gestehe Ihnen zu, dass wir gemeinsam die Kommunen auf dem Weg zum Ziel unterstützen müssen, energieautark zu werden, aber es reicht nicht aus, wenn wir die Möglichkeiten der Kommunen einschränken, indem wir ihnen zum Beispiel nur Satzungen für Solarenergie ermöglichen. Das reicht nicht aus.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FDP)