Ich gehe auch davon aus, dass der Gesetzentwurf damit gegen die Europäische Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vom 23. April 2009 verstößt, da diese Richtlinie Technologieoffenheit und -neutralität vorschreibt. Die ausschließliche Pflicht zur Nutzung von Solarkollektoren verstößt gegen den Grundsatz der Technologieneutralität. Ich meine, es sollte dem Eigentümer überlas
sen bleiben, welche Technologie er bei der Reduzierung des Wärmeenergiebedarfs und der Reduzierung der CO2-Emissionen seines Hauses zum Einsatz bringt. Klar ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass die Richtlinie 2009/28/EG die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens Ende 2014 in geeigneter Weise sicherzustellen, dass in bestehenden Gebäuden, an denen größere Renovierungsarbeiten vorgenommen werden, ein Mindestmaß an Energie aus erneuerbaren Quellen genutzt wird. Es besteht also durchaus weiterer Handlungsbedarf. Wir sind aufgefordert, Regelungen zu schaffen, die den Erfordernissen des Altbaus in besonderer Weise gerecht werden, aber auch für den Eigentümer wirtschaftlich vertretbar sind.
Wir sollten es dabei vermeiden, über den Bund, die Länder und die Kommunen Doppel- und Dreifachstrukturen zu schaffen. Wir sollten besser ein übergreifendes Konzept und kein Stückwerk entwickeln, das den Gemeinden Pflichten aufs Auge drückt und sie in ihren Gestaltungsmöglichkeiten einengt.
Gerade den Anforderungen im Bestand und den dort vielfach anzutreffenden höheren Kosten und größeren technischen Herausforderungen müssen wir gerecht werden, wenn wir den erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung zum Durchbruch verhelfen wollen.
Der Wirtschaftsausschuss war sich letzte Woche einig, dass in diesem Zusammenhang die Haushaltssperre des Bundes für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien alles andere als zielführend ist. Der Förderstopp ist energie-, wirtschafts- und umweltpolitisch ein falsches Signal und muss meines Erachtens rückgängig gemacht werden,
zumal er Verbraucher und Unternehmen in Bayern in besonderer Weise trifft. Im vorigen Jahr sind etwa 112 Millionen Euro an Zuschüssen für etwa 74.000 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von fast 800 Millionen Euro nach Bayern geflossen.
Wir wissen, Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Heizungssystemen sind sehr kostenintensiv. Deshalb soll es dabei bleiben, dass beim baulichen Bestand Fördern vor Fordern und vor allem vor Überfordern geht.
Gleichzeitig ist es beim Bestandsbau besonders wichtig, die erheblichen CO2-Minderungs- und Einsparpotenziale zu heben. Ausgehend von diesem Ziel sollten wir uns zusammensetzen und einen Weg finden, wie wir gemeinsam den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt wirtschaftlich am effek
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Beim vorliegenden Gesetzentwurf steckt der Teufel im Detail. Als Umweltpolitiker habe ich Verständnis dafür, dass versucht wird, die Idee voranzubringen. Wenn das die Kommunen selbst regeln dürfen, ist aber zu befürchten, dass das ein "Sympathie-/Antipathie-Fleckerlteppich" in Bayern wird. Einer macht es auf die eine Weise, weil er mit der Solarenergie mehr sympathisiert, und der andere macht es auf eine andere Weise, weil er weniger sympathisiert. Ich hielte das nicht für gut. Man muss darüber nachdenken, ob das der richtige Weg sein kann oder ob man im Sinne der Besitzer eine bayernweite Regelung findet. Das war die eine Sache.
Zum Zweiten bin ich überrascht, Frau Kollegin Kamm. Sie und ich wissen aus unserer Tätigkeit, was es bedeutet, wenn der Mietwohnungsbestand saniert werden muss. Das macht häufig sechs bis acht Euro Zuschlag pro Quadratmeter auf die Miete aus. Sie weiten das noch aus. Davor warne ich.
Ich betone: Als Umweltpolitiker möchte man die Energieeinsparung forcieren. Aber nicht nur für München, sondern für viele andere Gebiete stellt sich die Frage, wie die Mieter acht Euro Mietzuschlag und eventuell noch einen Euro zusätzlich bezahlen sollen. Zusätzlich werden künftig aufgrund der Änderung der HartzIV-Gesetze die Mietkosten nur noch pauschal bezuschusst. Den restlichen Betrag muss die Kommune über die Sozialausgaben zahlen. Dieses Argument sollte man bei der Beratung des Gesetzes bedenken. Ich verhehle nicht, dass es schön wäre, wenn wir eine Regelung bekämen und die Förderung so hoch würde, dass die Mehrausgaben kompensiert werden könnten, sodass die Wertsteigerung nicht der Mieter zahlen müsste. Das wird wahrscheinlich nicht möglich sein. Deshalb muss man, ehe man zu dem Gesetz Ja oder Nein sagt, eine Reihe von Fragen stellen.
Verantwortungsvolle Kommunalpolitiker werden zumindest die Regelungstechnik zum Vorteil der regenerativen Energien schaffen. Der Vorredner hat aber bereits darauf hingewiesen, dass mit Inkrafttreten des Gesetzentwurfs nur eine bestimmte Richtung gefördert würde. Die EU sagt etwas anderes. Auch darüber muss in den Ausschüssen intensiv diskutiert werden, um zu einer richtigen Entscheidung zu kommen, sowohl für die Förderung der regenerativen Energien als auch im Hinblick auf den Schutz der Mieter und Ei
gentümer. Vielleicht gibt es Leute, denen eine Mieterhöhung von acht bis neun Euro nicht wehtut. In München sind diese wegen der sowieso schon hohen Mietpreise ganz rar. Wer sich diese Mieten leisten kann, kauft sich eine Immobilie.
Ich bitte, diese Aspekte bei den Beratungen zu berücksichtigen und zu überlegen, ob das der richtige Weg ist.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, der Sachverhalt ist dem Hohen Haus ausreichend dargestellt worden. Der Ansatz, liebe Frau Kamm, wird zu Schwierigkeiten führen. Als Architekt kann ich sagen, dass es seit dem 01.01.2009 eine klare Regelung für die Erstellung eines Energienachweises für Neubauten gibt. Die Aufwandszahl besagt, dass mit dem Einsatz regenerativer Energien bei der Dämmung gespart werden kann oder andere Standards beim Fensterbau genutzt werden können. Wird auf einen fossilen Brennstoff zurückgegriffen, muss mehr gedämmt werden. Das ist im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz geregelt. Man kann darauf verzichten, regenerativ zu arbeiten, muss dann aber mehr dämmen, um den Verbrauch zu senken. Das ist eine einheitliche Regelung. Das Problem an dem Ansatz im Gesetz ist, dass keine einheitliche Regelung möglich ist. Es wird einen Wettbewerb zwischen innovativen und weniger innovativen Kommunen und zwischen mutigen und weniger mutigen geben. Das darf nicht sein. Deshalb brauchen wir eine ländereinheitliche Regelung. Ihr Ziel ist es aber, Artikel 81 der Bayerischen Bauordnung dahin gehend abzuändern, dass die Kommunen eigene Regelungen treffen sollen. Das ist nicht der richtige Weg und sollte bei den Beratungen beachtet werden.
Momentan ist die Förderung eingestellt. Kollege Reiß hat dies angesprochen. Das muss unbedingt rückgängig gemacht werden, weil diese Förderungen eminent wichtig sind. Die einheitliche Regelung muss gefunden werden, um später einheitlich auf die Förderungen zurückgreifen zu können. Die Freien Wähler bitten, dies bei den Beratungen zu berücksichtigen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf verfolgt aus Sicht der Liberalen ein gutes Ziel mit den falschen
Mitteln. Das Ziel, die Solarenergie zu fördern, unterstützen sicherlich alle Fraktionen hier im Hohen Hause. Das kam in der Aussprache zum Ausdruck. Auch die Staatsregierung bekennt sich zur Nutzung heimischer erneuerbarer Energiequellen. In Bayern soll der Anteil an erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch bis 2020 auf 20 % steigen bzw. der Anteil bei der Stromerzeugung auf 30 %. Dieses Ziel wird mit verschiedenen Maßnahmen verfolgt.
In Bayern haben wir erneuerbare Energien aus Biomasse, aus Sonnenenergie, Umgebungswärme, Geothermie und Wasserkraft. Der vorliegende Gesetzentwurf greift einseitig die Solarenergie heraus. Damit verstößt er gegen den Grundsatz der Technologieoffenheit bzw. Technologiefreiheit. Die Richtlinie 2009/28/EG hat Kollege Reiß soeben dargestellt und völlig richtig darauf hingewiesen, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Technologiefreiheit einschränken würde. Frau Kamm, Sie schränken ein. Sie wollen zwar die Möglichkeit für die Kommunen eröffnen, etwas zu tun. Sie schränken dabei aber sehr ein und verstoßen damit gegen EU-Recht. Das allein würde schon als Begründung ausreichen, um den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen.
Herr Kollege Wörner hat auf die sozialen Folgen hingewiesen, weil die Erhöhungen der Kosten auf die Mieter abgewälzt werden würden, und insbesondere im Altbaubestand trifft es die sozial schwachen Mieter. Das ist nicht von der Hand zu weisen, und deshalb müssen wir bei den Beratungen darauf Rücksicht nehmen.
Grundsätzlich haben wir das gleiche Ziel im Auge, liebe Grüne. Wir dürfen dieses Ziel aber nicht dirigistisch anstreben, sondern wir müssen Anreize schaffen, mit denen wir die Bürger mobilisieren können. Sie würden massiv in die Eigentumsrechte von Bürgern und Besitzern von Altbauten eingreifen. Das würde sich aber nur zulasten sozial Schwacher auswirken. Da hilft das schönste Ziel nichts. Die FDP-Fraktion kann dem nicht die Hand reichen.
Jetzt darf ich noch einmal Frau Kollegin Kamm das Wort erteilen. Jetzt spricht sie im Rahmen der Aussprache, vorhin war es die Begründung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich mich herzlich dafür bedanken, dass der massive Handlungsbedarf auf diesem Gebiet offenbar erkannt worden ist. Dennoch müssen wir leider feststellen, dass auf Bundesebene und auch auf Landesebene keine Regelung in Sicht ist. Wir gehen davon aus, dass eine solche Regelung
auch im kommenden Jahr nicht in die Wege geleitet wird. Wenn eine umfassende bundesweite Regelung getroffen werden soll, sind sehr viele Fragen zu klären. Vor Ort in den Regionen kann man sehr viel leichter erkennen, wo man sofort und unmittelbar handeln kann. An bestimmten Orten kann man vielleicht sofort tätig werden, bevor der Bundesgesetzgeber endlich den Energieeinsatz in Altbauten detaillierter regelt. Unsere Kommunalpolitiker sind so gut, dass sie auch die sozialen Probleme lösen können, Herr Kollege Wörner. Bei der Solarenergie kann man mit Börsen oder der Vermietung von Dächern einiges erreichen, ohne dass es den Mieter etwas kostet. Solarenergie auf dem Dach ist keine Gefahr für sozial schwache Mieter. Da gibt es andere Gefahren.
Ich hoffe, dass wir in der Debatte doch noch einen gewissen Spielraum finden werden. Gegen Ihren Vorschlag, die Möglichkeit von Satzungsregelungen auf andere Energieträger auszuweiten, haben wir nichts. Dieser Initiative würden wir gerne folgen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht mehr anfügen. Es liegt normalerweise nicht auf der Hand, dass ich den Kollegen Wörner lobe und ihm beipflichte. Ich will auch nicht das wiederholen, was Kollege Reiß hier schon deutlich gemacht hat. Ich will das unterstreichen. Die Kollegen Glauber und Rohde haben es auch noch einmal deutlich gemacht. Ich spreche hier aus kommunalpolitischer Sicht und aufgrund meiner kommunalpolitischen Erfahrung über 20 Jahre hinweg.
Liebe Frau Kamm, ich will Ihren Gesetzentwurf nicht kritisieren. Sie haben ein sehr edles und ehrenwertes Ziel im Auge. Aber die Verwirklichung Ihres Vorschlags funktioniert nicht. Wir haben unterschiedliche Kommunalparlamente, die nicht nur von den Bürgermeistern gesteuert werden. Es gibt vielschichtige Gemeinderatsgremien, die entweder in die eine oder in die andere Richtung entscheiden. Wenn wir den Kommunalparlamenten die Entscheidung überließen, würden wir einen Fleckerlteppich bekommen. Wir können es der Bevölkerung nicht zumuten, dass in einem Landkreis fünf oder sechs verschiedene Systeme organisiert und gemanagt werden müssen. Wenn wir die Bauordnung ändern und den Erlass von Satzungen ermöglichen, Einzelne aber nicht nach der Satzung handeln, müsste das Landratsamt Einzelanordnungen erlassen. Sie müssen sich einmal vorstellen, wie es aussieht, wenn quer durch Bayern ständig
energiewirtschaftliche Entscheidungen in Form von Einzelanordnungen getroffen werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass ein solches System Ihr Ansinnen konterkarieren würde.
Ich bitte ganz herzlich darum, bei den Beratungen auf diese Probleme zu achten. Darum bitte ich auch aus einem weiteren Grund: Wir haben hier vor einer halben Stunde den ländlichen Raum in den Mittelpunkt gestellt. Im ländlichen Raum haben wir sehr viele Dörfer und Altstädte. Wenn wir für diese Altbauten und Bestandsbauten Verpflichtungen festlegten, erhöhten wir die Baukosten. Damit würden die Wohnflächen verteuert.
Diese Gründe machen deutlich, dass wir bei den anstehenden Beratungen intensiv nachdenken müssen. Vielleicht finden wir Änderungsvorschläge, die wir gemeinsam tragen können.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 16/5144) - Erste Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Helga Schmitt-Bussinger, Inge Aures u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Einführung einer kommunalen Geldspielgerätesteuer (Drs. 16/5171) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN wird von Frau Kollegin Kamm begründet. Sie sind heute ständig gefordert, Frau Kollegin.
Ich weiß auch nicht, woran es liegt, dass in dieser Sitzung die kommunalpolitischen Fragen so geballt behandelt werden. - Der vorliegende Gesetzentwurf, der die Einführung einer kommunalen Spielautomatensteuer vorsieht, dient
ebenfalls der Erweiterung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten. Die Zahl der Spielhallen steigt in den bayerischen Kommunen seit einigen Jahren deutlich an. Ein Ende dieses Trends ist nicht abzusehen. Durch das Baurecht des Bundes sind den Kommunen die Hände gebunden, stärker reglementierend einzuschreiten. Außerhalb von allgemeinen oder reinen Wohngebieten haben die Kommunen kaum Möglichkeiten, den Betrieb von Spielhallen, die komischerweise als reguläres Gewerbe und nicht als Glücksspiel angesehen werden, zu verhindern, obwohl das Suchtpotenzial bei Spielautomaten wesentlich höher ist als bei Toto oder Lotto und die Zahl der Spielhallen nach wie vor steigt.