Protokoll der Sitzung vom 14.07.2010

Diese Studie ergibt keinen Unterschied im Interesse an der Politik. Bei jungen Menschen über 18 Jahren und unter 18 Jahren ist etwa das gleiche Interesse an Politik vorhanden. Es gilt auch nicht, dass, wer mehr Wissen über Politik hat, auch mehr Interesse daran hat, an Wahlen teilzunehmen. Das ist zumindest eine interessante Erkenntnis. Die Studie gibt also keine Begründung dafür her, dass wir das aktive Wahlalter zwingend auf 16 Jahre senken müssten.

Wir sind uns wieder einig, wenn wir gemeinsam feststellen: Wenn man so etwas machen würde, dann bräuchte man eindeutig mehr bildungspolitische Maßnahmen, um die jungen Menschen an die Demokratie heranzuführen.

Im Moment sind wir dafür, die geltende Rechtslage beizubehalten. Wir sind natürlich alle dazu aufgerufen, der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Ich erlaube mir jetzt einen Blick auf Nordrhein-Westfalen: Wenn man sich mit zwei Wahlgängen mit einer Minderheitsregierung an die Macht mogelt, ist das vielleicht auch nicht der richtige Beitrag, um der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.

(Beifall bei der FDP und der CSU - Widerspruch bei der SPD und den GRÜNEN - Unruhe)

Danke schön, Herr Kollege Rohde. Nun reagieren wir uns bitte wieder ab. Nun hat Herr Staatsminister Herrmann das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser erschöpfenden Aussprache möchte ich mich auf drei Punkte beschränken.

Erstens. Es mutet schon etwas merkwürdig an, dass die Betreiber des Volksbegehrens und des Volksentscheids zum Nichtraucherschutz vor Kurzem lauthals und sehr nachdrücklich geäußert haben, es handele sich um das erfolgreichste Volksbegehren aller Zeiten. Das kann jetzt jeder bewerten, wie er mag. Worin aber die Logik liegen soll, dass man anschließend hier darüber diskutieren muss, ob man Hürden für Volksbegehren absenken müsse, weil das alles angeblich zu schwierig und zu kompliziert sei, erschließt sich dem Normalbürger nicht unbedingt.

Wir können wieder einmal feststellen, dass es in keinem anderen Bundesland so viel direkte Demokratie wie in Bayern gibt. Es gibt in keinem anderen Bundesland so viele Volksbegehren und Volksentscheide, erfolgreiche wie gescheiterte, wie in Bayern. Es gibt nicht den geringsten Anlass, dass wir in diesem Bereich irgendetwas verändern, ganz im Gegenteil. Wie sieht es denn in anderen Bundesländern mit der direkten Demokratie aus? Woanders scheint es damit nicht so weit her zu sein; bei uns läuft das problemlos.

(Lebhafter Beifall bei der CSU und der FDP)

Zweitens. Ich habe meine Zweifel, ob man die Wahlbeteiligung oder Beteiligung an Volksbegehren und dergleichen dadurch steigern kann, dass man Fristen verlängert. Jedenfalls ist bisher noch keiner auf die Idee gekommen, die Beteiligung an der Bundestagswahl durch eine Verlängerung der Wahl auf drei Tage zu erhöhen. Ich kann mich übrigens noch an Zeiten erinnern, in denen die Wahllokale für die Europawahl aufgrund europäischer Vorgaben bis abends um 21.00 Uhr offen waren. Dann musste man letztendlich feststellen, dass das überhaupt nichts gebracht hat. Wenn man die Wahllokale bis 24 Uhr offen gelassen hätte, hätte das die Wahlbeteiligung auch nicht wesentlich gesteigert. Dann hat man, offensichtlich in breitem Konsens, in Berlin gesagt: Wir machen die Europawahl wieder bis 18.00 Uhr, das reicht. Entweder will jemand zur Wahl gehen, oder er will es nicht. Die Bürger können auch Briefwahl machen. Es ist jedenfalls ein Irrtum zu glauben, dass man, indem man Fristen und Beteiligungszeiten ausdehnt, demokratisches Interesse weckt.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Drittens. Das gilt auch für das Wahlalter. In den 70er Jahren wurde das Wahlalter im Zusammenhang mit der zuvor erfolgten Änderung des Volljährigkeitsalters gesenkt. Noch in den 60er Jahren lag das Volljährigkeitsalter bei 21 Jahren und wurde dann auf 18 Jahre gesenkt. In diesem Zusammenhang war dann eine Veränderung des Wahlalters logisch.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich befürchte schon ein wenig, dass wir die Bedeutung der Wahl eines Parlaments, ob das nun die Wahl des Bayerischen Landtags oder eines kommunalen Parlaments ist, dadurch herabwürdigen würden. Da geht es dann um Leute, die noch keinen Führerschein machen dürfen.

(Franz Schindler (SPD): Doch, mit 17 Jahren kann man den Führerschein machen! - Weitere Zurufe von der SPD)

- Richtig, die dürfen Auto fahren, wenn ein Erwachsener neben ihnen sitzt und aufpasst. Herr Kollege

Schindler, wollen Sie das im Wahllokal auch durchführen? Wollen Sie wie beim begleiteten Fahren auch im Wahllokal den Vater daneben setzen, der aufpasst, wie der Wahlzettel angekreuzt wird? Der Vergleich mit dem begleiteten Fahren ist in meinen Augen der törichtste Vergleich, den man in diesem Zusammenhang anstellen kann.

(Beifall bei der CSU und der FDP - Harald Güller (SPD): Das ist einfach uninformiert!)

Begleitetes Wählen mit 17 - das ist ein guter Vorschlag! Der Vater sitzt daneben und schaut zu, wie das Kreuz gemacht wird. Diesen Vorschlag werden wir gerne aufgreifen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe auch noch auf die kommunalen Entscheide ein. Der junge Mensch darf zwar noch nicht selbst ein Haus bauen oder einen Kaufvertrag unterschreiben, aber er soll darüber abstimmen dürfen, ob in der Gemeinde ein neues Rathaus gebaut oder ein neuer Bebauungsplan aufgestellt wird.

Entschuldigung, wo ist denn da die Logik? Es gehört zu den wichtigsten staatsrechtlichen Tätigkeiten überhaupt, dass sich die Bürger an der Wahl eines Parlaments beteiligen und dass sie auch an Volksentscheiden teilnehmen. Dann kann man doch nicht ausgerechnet diese Tätigkeit in die Hände von Leuten legen, die man ansonsten noch nicht voll für verantwortungs- und entscheidungsfähig hält, denen man auch ein milderes Strafrecht zubilligt. Wenn wir die Parlamentswahl und sonstige demokratische Wahlen derartig herabstufen würden nach dem Motto, das kann auch jemand machen, dem man ansonsten noch nicht alles zutraut, dann würden wir unserer eigenen Arbeit kein besonders gutes Zeugnis ausstellen.

Die Volljährigkeit tritt mit 18 Jahren ein. Dann hat ein junger Mensch volle Verantwortung, und dann kann er auch demokratische Rechte ausüben und an Wahlen teilnehmen. Dabei soll es auch bleiben. Im Übrigen haben die letzten Jahre ohnehin gezeigt, dass die Wahlbeteiligung der 18-, 20- und 21-Jährigen weit unter dem liegt, was wir uns wünschen würden. Die Wahlbeteiligung steigt interessanterweise mit dem Lebensalter. Die Aussage, dass mit der Senkung des Wahlalters die Wahlbeteiligung steigt, ist nicht logisch und gegen jede Lebenserfahrung. Deshalb bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Gesetzentwürfe abzulehnen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Da zu Tagesordnungspunkt 20 namentliche Abstimmung beantragt worden ist, lasse ich zunächst über die beiden Tagesordnungspunkte 19 und 21 abstimmen. Anschließend wird per namentlicher Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 20 abgestimmt.

Ich komme zum Tagesordnungspunkt 19. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/3936 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/5400 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich komme zum Tagesordnungspunkt 21. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/4039 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/5402 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der SPD und die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 20. Der Abstimmung zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/4015. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/5399 wiederum die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Für die namentliche Abstimmung sind drei Minuten vorgesehen. Die beiden Urnen sind an den beiden Ausgängen und vorne am Rednerpult aufgestellt. Wir beginnen jetzt mit der namentlichen Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 16.43 bis 16.46 Uhr)

Wir wollen pünktlich Schluss machen und kommen zum Ende der namentlichen Abstimmung. Ich schlie

ße die namentliche Abstimmung. Die Stimmen werden außerhalb des Saales ausgezählt und das Ergebnis so schnell wie möglich bekanntgegeben. Damit sind die Tagesordnungspunkte 19 bis 20 erledigt.

Bevor ich zum nächsten Tagesordnungspunkt komme, teile ich Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Georg Schmid, Barbara Stamm, Joachim Unterländer u. a., CSU, und der Abgeordneten Thomas Hacker, Brigitte Meyer, Dr. Otto Bertermann u. a., FDP, "Bayerische Asyl- und Asylsozialpolitik zukunftsorientiert und familiengerecht weiterentwickeln" auf Drucksache 16/4774 mit. Mit Ja haben 98 abgestimmt. Mit Nein haben 65 abgestimmt. Es hat keine Stimmenthaltungen gegeben. Damit ist der Antrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Ich rufe gemeinsam die Tagesordnungspunkte 22 und 23 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Helga Schmitt-Bussinger, Kathrin Sonnenholzner u. a. und Fraktion (SPD) Gesetz über den Ladenschluss im Freistaat Bayern (Bayerisches Ladenschlussgesetz - BayLadSchlG) (Nächtliches Alkoholverkaufsverbot zur Abwehr von alkoholbeeinflussten Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Nachtzeit und zum Schutz vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren vor allem bei Jugendlichen) (Drs. 16/4335) - Zweite Lesung

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Helga Schmitt-Bussinger, Kathrin Sonnenholzner u. a. und Fraktion (SPD) Gaststättengesetz für den Freistaat Bayern (Bayerisches Gaststättengesetz - BayGastG) (Verbot alkoholfördernder Preisgestaltungen zum Schutz vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren vor allem bei Jugendlichen und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung) (Drs. 16/4336) - Zweite Lesung

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Die erste Rednerin ist in dieser Debatte Frau Kollegin Aures. Bitte schön, Frau Kollegin. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Landtagsfraktion hat heute

zwei Gesetzentwürfe zur Abstimmung eingebracht. Dies haben wir getan, nachdem wir bereits vorher versucht haben, ein Antragspaket mit mehreren präventiven Maßnahmen durchzusetzen. Damit sind wir an der Mehrheit des Hohen Hauses gescheitert.

Heute diskutieren wir über zwei Punkte. Zum einen geht es um das nächtliche Alkoholverkaufsverbot, zum anderen um das Verbot alkoholfördernder Preisgestaltungen. Das Ziel unseres Gesetzentwurfes ist die Einschränkung des Alkoholmissbrauchs.

Gestatten Sie mir deshalb, zunächst einige Fakten aufzuzeigen: Die polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2009 - des letzten Jahres - hat gezeigt, dass die Zahl der alkoholisierten Straftäter von 2008 bis 2009 um 3,7 % gestiegen ist. Zudem ist festgestellt worden, dass 16 % aller ermittelten Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss gestanden haben. Bei den jugendlichen Tatverdächtigen waren es gleich 18 %. Das bedeutet, dass jeder sechste Jugendliche während der Straftat unter Alkoholeinfluss gestanden hat. Das geht so weiter. Bei den heranwachsenden Tatverdächtigen waren es sogar über 30 %. Im Jahr 2009 ist die Zahl der Gewaltdelikte unter Alkoholeinfluss noch weiter angestiegen. 41 % aller ermittelten Tatverdächtigen, 28 % der ermittelten jugendlichen Tatverdächtigen und 55 % der ermittelten heranwachsenden Tatverdächtigen haben unter Alkoholeinfluss gestanden.

Was wird aus dieser Kriminalstatistik deutlich? Alkohol ist der Aggressionsverstärker Nummer eins und er ist ein kriminalitätsfördernder Faktor. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Fakten sind jetzt bekannt. Wir dürfen uns als Politiker nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir dürfen das nicht ignorieren. Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern wir müssen handeln.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind davon überzeugt, dass die zwei Gesetzentwürfe, die wir heute eingebracht haben, auch vonseiten der Regierungsparteien mitgetragen werden können. Wir sind aufgefordert, Lösungen für diese Probleme zu suchen und nicht weiter so zu tun, als hätte sich nichts getan. Auch im Fall Brunner, der derzeit verhandelt wird, sind im Übrigen alkoholisierte Jugendliche die Täter gewesen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, selbst die Polizei in Bayern spricht uns als Politiker direkt an. Sie schafft es nicht mehr aus ihrer eigenen Kraft heraus mit polizeilichen Mitteln. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Denken Sie an Ihre Bürgermeister daheim. Die sprechen Sie auch an. Die Städte, Gemeinden und Kommunen haben zum Teil schon selbst reagiert, haben für öffentliche Flächen praktisch ein Alkohol

verbot ausgesprochen; aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht die Lösung für die Zukunft. Was nützt es uns, wenn in einigen Städten Kooperationen mit Diskothekenbesitzern eingegangen werden? Immer noch gibt es randalierende und aggressive Jugendliche, die in den Nachtstunden ausschwärmen. Wenn die Gaststätten geschlossen haben, sind sie halt noch unterwegs. Ruhestörung, Aggression, Gewalttätigkeiten - das geht hin bis zu Straftaten. Wollen Sie weiter zuschauen? Wollen Sie sich nicht aufraffen und etwas tun?

Alkoholkonsum zieht gesundheitliche Risiken nach sich. Das ist für uns ein ganz wesentlicher Aspekt. Die Gesundheit der Jugend geht vor. Auch deshalb dürfen wir nicht einfach wegsehen. Auch müssen die Ursachen erforscht werden. Es gehört ferner dazu, dass weitere präventive Maßnahmen durchgeführt werden und dass durchgegriffen wird.

Grundlage der SPD-Politik ist es, dass den Jugendlichen der Spaß nicht genommen wird. Auch darauf legen wir Wert. Aber wir wollen flankierend helfen und setzen weiterhin auf Prävention. Ich denke, dass die Gesetzentwürfe ausgewogen sind und letzten Endes in ein Gesamtkonzept eingebettet sind, das unsere jungen Leute in der Zukunft begleiten soll.

Mit den beiden Gesetzentwürfen wollen wir erreichen, dass alkoholbeeinflussten Straftaten und Ordnungsstörungen von Jugendlichen während der Nachtzeit wirksam entgegengetreten werden kann, und wir wollen den Gesundheitsgefahren wirksam begegnen, das heißt, wir wollen versuchen, den übermäßigen Alkoholkonsum zu unterbinden. Aber solange Komasaufen in ist, tun wir uns damit natürlich schwer. Legt man die polizeilichen Erkenntnisse zugrunde, so stellt man fest, dass nach Diskothekenbesuchen, nach Gaststättenbesuchen noch spontan an die Tankstelle gefahren wird, dass man sich dort noch "Stoff" holt, sich in den späten Abendstunden dort versorgt. Deshalb wollen wir erreichen, dass den Jugendlichen nicht mehr rund um die Uhr die Gelegenheit gegeben wird, dort einzukaufen.

Ich weiß genau, was nun als Gegenargument kommt: Es ist auch jetzt schon verboten, Alkohol an Jugendliche zu verkaufen. Aber, meine Damen und Herren, wer hält sich daran? Und vor allem: Wer kontrolliert das? Sie haben dafür gesorgt, dass in den Ämtern nicht mehr so viele Leute sind. Deshalb wird das auch nicht richtig kontrolliert.

(Tobias Thalhammer (FDP): Tankstellen sind Jugendlichen zu teuer!)