Ich gestehe, dass jeder Tag im Leben eines Menschen, der sich in einer solchen Situation befindet, schrecklich ist. Wir können aber Gesetze nicht schneller auf den Weg bringen. Ich halte es für wichtig, dass wir überhaupt schon etwas erreicht haben. Das mag Ihnen als zu wenig erscheinen. Lassen Sie uns aber die notwendigen Gesetze und Verordnungen auf den Weg bringen.
zeit nicht ausschöpfen. Ich möchte aber noch etwas zu Herrn Seidenath sagen: Sie haben gesagt, das Konzept sehe die menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen vor. Das ist auch unser Konzept. Das ist aber zu wenig. Wir fragen, was der erste, der zweite, der dritte und der vierte Schritt sein soll. Wir haben nicht gefordert, dass Sie dieses Konzept heute vorlegen sollen. Sie sollen aber das Konzept entwickeln und es uns zu gegebener Zeit vorstellen. Deshalb hat sich unser Antrag nicht erledigt.
Herr Seidenath, Sie haben erklärt, dass Sie nicht wüssten, was wir mit der Abkehr vom Sachleistungsprinzip meinten. Sie haben von einem "Schmankerl" gesprochen. Was haben wir damit gemeint? Um Lebensmittel, die sie erhalten, zu verarbeiten, brauchen die Flüchtlinge eine Küche. Wenn diese Küche nicht vorhanden ist, können die Lebensmittel auch nicht verarbeitet werden. Hier muss flexibel reagiert werden, zum Beispiel dadurch, dass die Flüchtlinge in einem solchen Ausnahmefall Geld bekommen. Das haben wir damit gemeint. Nicht jeder muss so handeln wie Frau Kollegin Sandt. In der Zeitung war zu lesen, dass sie den Flüchtlingen am Abend Pizzen gebracht hätte. Damit waren die Flüchtlinge zufrieden und hatten eine warme Mahlzeit.
Zum Schluss möchte ich Frau Staatsministerin Haderthauer eine Frage zu den Leitlinien stellen, die Frau Kollegin Weikert schon angesprochen hat. Das ist einmal ein Punkt, von dem wir sagen können, dass er umgesetzt werden muss. Am 6. Mai war dieses Thema im Sozialausschuss. Damals wurde gesagt, diese Leitlinien würden bereits gelten. Die Abgeordneten wussten nichts davon. Das ist eine seltsame Vorgehensweise der Beamten des Ministeriums. Dies nur am Rande.
Frau Ministerin, ich würde gern wissen - auch wenn Sie im Moment nicht zuhören -, inwieweit diese Leitlinien zur Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften bereits umgesetzt werden bzw. wo nach diesen Richtlinien gearbeitet wird. Seit der Behandlung dieses Themas im Sozialausschuss sind sechs Monate vergangen. Ich hätte gern von Ihnen einen Zwischenbericht, was in der Zwischenzeit geschehen ist. In welchen Asyl-Gemeinschaftsunterkünften wurde etwas getan und in welchen noch nicht? Oder sind die am 1. April in Kraft getretenen Leitlinien noch nicht umgesetzt worden? Es wäre wichtig, von Ihnen hierzu eine Antwort zu bekommen. Frau Ministerin Haderthauer, wenn Sie wünschen, haben Sie das Wort.
Lieber Herr Kollege, für Worterteilungen gibt es hier oben einen Präsidenten. Der Präsident ruft erst einmal Frau Kollegin Ackermann auf, die sich zu Wort gemeldet hat.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon ein Trauerspiel, wenn man diese Debatte verfolgt, in der - wie ich vorhin schon erklärt habe - hilflose Versuche, das jahrelange Versagen der Staatsregierung in der Flüchtlingspolitik zu verdecken, als Konzept bezeichnet werden. Frau Kollegin Meyer - ihres Zeichens Vorsitzende des Sozialausschusses - hat gesagt, die Frau Ministerin hätte bereits alle Fragen beantwortet, deren Beantwortung wir gefordert haben. Ich muss Sie enttäuschen: Sie hat keine einzige beantwortet. Sie hat nicht beantwortet, wie die langfristige Unterbringung und Betreuung der 170 neu angekommenen Flüchtlinge erfolgen soll. Sie hat nicht beantwortet, wie die Zukunft der Erstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunner Straße in München aussehen soll. Sie hat nicht beantwortet, wie die Pläne für die künftige Unterbringung der neu ankommenden Flüchtlinge in München unter Angabe von bereits bestehenden Alternativstandorten zu bewerten sind.
Sie hat nicht beantwortet, wie die Pläne zur Erstaufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in München aussehen. Sie hat auch nicht beantwortet, wie die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Würzburg inklusive einer Außenstelle des Bundesamtes gestaltet werden soll. Sie hat schließlich nicht beantwortet, wie die Pläne zur Umverteilung der momentanen Bewohnerinnen und Bewohner der Würzburger Einrichtung aussehen.
Es liegt kein Konzept vor. Es wurde auch keine unserer konzeptionellen Fragen beantwortet. Frau Meyer, Sie haben gesagt, dass Sie dabei seien, ein Konzept zu erarbeiten. Dann stimmen Sie doch unserem Antrag zu, denn dann wollen Sie dasselbe wie wir, nämlich die Erarbeitung eines Konzepts.
Jetzt möchte ich noch einmal darauf zurückkommen, wie die momentane Situation entstanden ist. Es ist nicht wahr, dass es plötzlich zu schwierig wurde, weil unerwartet so viele Menschen kamen. In der Vergangenheit kamen vielleicht weniger Menschen, aber es kamen ständig Menschen. Die Aufnahmeeinrichtung in der Baierbrunner Straße war permanent überbelegt. Alle unsere Versuche, diese Überbelegung zu beenden, sind fehlgeschlagen, bis ein Gericht Stopp gesagt hat.
Es bedurfte eines Gerichtsbeschlusses, um die permanente Überbelegung in der Baierbrunner Straße zu stoppen. Die Anwohner haben dagegen geklagt und das Gericht hat entschieden, dass diese Überbelegung nicht mehr stattfinden darf. Die Baugenehmigung, die noch schnell verlängert wurde, wurde dadurch hinfällig. Das bedeutet, die Baierbrunner Straße hat eigentlich keine Daseinsberechtigung mehr.
Wir überlegen jetzt, ob wir an einem runden Tisch vielleicht ein Konzept erstellen sollten. Liebe Leute, das ist alles längst überfällig. Das war schon vor Jahren überfällig und man hat nicht gehandelt. Deshalb sind Sie jetzt in dieser Bredouille. Das ist keine überfallartig eingetretene Situation, die niemand vorhersehen konnte. Das ist eine hausgemachte Misere, in die Sie sich selbst hineinmanövriert haben und aus der Sie jetzt nicht herauskommen.
Sie haben diese Überbelegung permanent ignoriert und den Menschen unglaubliche Zustände zugemutet. Auch jetzt, in dem Augenblick, in dem ich hier spreche, sind in der Baierbrunner Straße wieder 100 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht. Im Sozialausschuss wurde auf die dringende Notwendigkeit der frühen Erkennung einer Traumatisierung hingewiesen. Sie selbst haben dafür zwei Stellen gefordert. Diese Forderung kann überhaupt nicht umgesetzt werden. Da wird noch darüber diskutiert, ob unser Antrag, mit dem wir ein Konzept fordern, hinfällig ist. Ich bitte Sie; es gibt kein Konzept. Wenn Sie den Antrag für hinfällig erklären, sagen Sie damit, dass Sie auch weiterhin kein Konzept wollen, dass Sie kein Konzept brauchen, weil Ihre Flüchtlingspolitik so gut ist, dass Sie kein Konzept benötigen. Das können Sie nicht behaupten, ohne vor Scham tiefrot anzulaufen. Wir müssen nur einen Blick auf die Situation werfen, um zu wissen, wie Ihre Flüchtlingspolitik in Bayern ausschaut und welche Konzepte Sie haben.
Es geht nicht nur um die Erstaufnahmeeinrichtungen, es geht auch um die Gemeinschaftsunterkünfte. Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir ein Problem mit der Gemeinschaftsunterkunft in Landshut. Wir wissen, dass die Gemeinschaftsunterkunft in Aschaffenburg in einem katastrophalen Zustand ist. Wo ist Ihr Konzept für Veränderungen, wenn unser Antrag, ein Konzept zu erarbeiten, hinfällig ist? Sie haben kein Konzept.
Jetzt komme ich noch auf die Containerunterkünfte zu sprechen. Zwei wurden geschlossen, eine wurde wieder eröffnet. Wir haben noch weitere Containerunterkünfte, von denen überhaupt keiner redet. Ich dachte,
dass Sie die Containerunterkünfte schließen wollten. Warum sind dann die Containerunterkünfte am Dreilingsweg und in der Sankt-Veit-Straße immer noch offen? Warum tut niemand etwas? Wo ist da Ihr Konzept?
Aufseiten der Koalition haben Sie in dieser Sitzung mit allen Ihren Redebeiträgen nur bestätigt, dass Sie wirklich kein Konzept haben.
Gleichzeitig wollen Sie unseren Antrag ablehnen, mit dem ein Konzept gefordert wird. Frau Meyer, jeder Mensch, der handeln will, braucht zuerst einen Plan, nach dem er handelt. Sie haben keinen Plan, und deshalb können Sie auch nicht handeln. Wenn Sie diesen Plan hätten, könnten Sie sagen: Wir gehen so vor und stellen diese oder jene Kapazitäten zur Verfügung, wir stellen so und so viele Sozialarbeiter ein, wir stellen den Flüchtlingen Menschen an die Seite, die sie begleiten und betreuen. Alles das passiert nicht, weil Sie kein Konzept haben.
Zum Abschluss möchte ich Ihnen noch einen Satz von Goethe mit auf den Weg geben. Goethe hat gesagt: "Ein Volk, das seine Fremden nicht ehrt, ist dem Untergang geweiht." Viel Spaß dabei!
Ich darf Sie alle darum bitten, Ihre interfraktionellen Gespräche ein bisschen zu reduzieren. Es hat sich wieder ein Geräuschpegel eingestellt, der die Aufmerksamkeit vom Redner ablenkt. Das ist auf allen Seiten so. Ich kann die Geräusche nur schwer orten, stelle aber fest, dass der Geräuschpegel insgesamt sehr hoch ist. Ich stelle jetzt gerade fest, dass er sich schon wieder etwas senkt. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Frau Ackermann, durch ständige Wiederholungen wird das, was Sie sagen, auch nicht richtiger. Ich verstehe aber, dass Sie Ihre Redezeit ausnutzen wollten.
Natürlich haben wir ein Konzept. Wir haben nicht nur ein Konzept für die unbegleiteten jugendlichen Flüchtlinge. Unser Vierstufenkonzept wird übrigens auch von den Verbänden und von der Fachwelt hoch geschätzt und anerkannt.
Ich habe eigentlich geglaubt, Ihr Gedächtnis reicht ein bisschen weiter zurück. Wir haben am 14. Juli hier im Bayerischen Landtag einen umfassenden Beschluss gefasst, in dem festgelegt wurde, wie wir uns die künf
tige Asylsozialpolitik in Bayern vorstellen. Wir haben die Leitlinien, die ich erlassen habe, bereits im April dieses Jahres an die Regierungen gegeben. Die Regierungen haben mir in einer Besprechung am 5. Mai über die Umsetzung dieser Leitlinien und über die Anstrengungen, die dazu zu unternehmen sind, berichtet. Seitdem sind in diesem Jahr erhebliche Bauarbeiten aus Steuergeldern finanziert worden. Insgesamt stehen hierfür 5,5 Millionen Euro zur Verfügung, von denen erst 2,7 Millionen von den Regierungen verbaut worden sind. 2,4 Millionen Euro sind allerdings für angemeldete Baumaßnahmen gebunden. Ein kleiner Betrag ist noch frei und ungebunden. Die Regierungen sind mit Schreiben vom 9. April aufgefordert worden, die Leitlinien nicht nur umzusetzen, sondern ihren gesamten Bedarf, den sie bei der Umsetzung der Leitlinien haben, bei uns anzumelden.
Zu den Verhältnissen in den Gemeinschaftsunterkünften. Ich bitte Sie um eine differenzierte Sichtweise. Die Gemeinschaftsunterkünfte sind zum Teil so gut, dass wir in allen Gemeinschaftsunterkünften ständig Fehlbeleger haben. Das heißt: Menschen, die auszugsberechtigt wären - das sind zwischen 11 und 15 % der Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte bleiben, aus welchen Gründen auch immer, weiter in der Gemeinschaftsunterkunft.
Drittens möchte ich ganz kurz auf unseren Beschluss im Bayerischen Landtag eingehen. Da ist es mit Vollzugshinweisen nicht getan. Die hätte es schon längst geben können, wenn es damit getan wäre. Wir brauchen hierzu eine Gesetzesänderung, mit der dieser Beschluss nachvollzogen wird. Dieser Gesetzentwurf wird derzeit in meinem Haus vorbereitet. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass der Beschluss des Bayerischen Landtags unter Haushaltsvorbehalt steht. Das heißt, wir müssen die Maßnahmen auch in Einklang mit den Haushaltsmitteln bringen.
Zur Baierbrunner Straße möchte ich darauf hinweisen, dass ich laut Plenarprotokoll vom 15. Juli deutlich mehr berichtet habe als nur über die Tatsache, dass man dort einen Kauf beabsichtige. Zu diesem Zeitpunkt war der beabsichtigte Kauf nämlich bereits gescheitert. Ich verweise wegen der weiteren Bemühungen hinsichtlich der Baierbrunner Straße auf meinen Redebeitrag vom 15. Juli hier im Bayerischen Landtag. Frau Ackermann, Ihnen ist wohl auch bekannt, dass ich lange vor dem Gerichtsbeschluss zur Baierbrunner Straße bereits die Entscheidung getroffen und die Immobilien Freistaat Bayern beauftragt habe, einen Alternativstandort zu finden.
Ich finde es immer gut, wie Sie ein Handeln einfordern. Ich appelliere immer wieder, uns Alternativstandorte zu nennen. Die Landeshauptstadt München
strengt sich auch sehr an. Wenn Ihnen ein Alternativstandort bekannt ist, bin ich dankbar für konstruktive Beiträge. Nachdem Sie aber auch immer darauf Wert legen, dass die Menschen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechtigt sind, in München bleiben, ist es nicht so einfach.
Ich möchte an der Stelle auch darauf hinweisen, dass 50 % der Menschen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, bereits in Privatwohnungen leben. Es gibt aber genügend andere Familien in München, die auch keine Wohnung finden. Auch deshalb werden Sie sich mit Wohnungen schwer tun.
Zum Schluss möchte ich noch kurz auf etwas eingehen, was ich nicht unwidersprochen stehen lassen möchte. Ich habe dargelegt, dass wir nicht nur strukturelle, sondern auch inhaltliche Konzepte haben. Eine Aussage möchte ich aber nicht unwidersprochen stehen lassen. Es gibt keinen Beschluss zur Schließung der Containerunterkünfte in der Rosenheimer Straße und in der Waldmeisterstraße in München. Ich habe laut Protokoll vom 3. Dezember gesagt, dass ich möglichst bald auf alle Metallcontainer verzichten möchte. Deswegen ist auch die Unterkunft am Dreilingsweg geschlossen worden. Deswegen wird auch die Unterkunft in der Sankt-Veit-Straße geschlossen. Es gibt aber einen ausdrücklichen Landtagsbeschluss, gegen den wir verstoßen würden, wenn wir jetzt die Sankt-Veit-Straße auf Wunsch der Bewohner und in Absprache mit den Wohlfahrtsverbänden solange belegt lassen, bis die Ersatzunterkunft fertig ist. Die Bewohner haben an uns appelliert, dass sie drinbleiben wollen, bis die Ersatzunterkunft fertig ist. Um mich abzusichern, habe ich zunächst um eine schriftliche Bestätigung gebeten. Ich habe daraufhin eine Unterschriftenliste und eine Bestätigung der involvierten Wohlfahrtsverbände bekommen, dass dies die beste Lösung wäre, weil man die Bewohner wegen der sozialen Bindungen nicht auf andere Unterkünfte verteilen sollte. Daraufhin habe ich festgelegt, dass geschlossen umgezogen wird, wenn die Ersatzunterkunft fertig ist. Das habe ich Ihnen schriftlich bestätigt, Frau Kollegin Stamm. Der Umzug wird voraussichtlich im nächsten Jahr vonstatten gehen.
Wortmeldungen für Zwischenbemerkungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen nun zu den beiden angekündigten namentlichen Abstimmungen. Dazu werden die beiden Anträge wieder getrennt. Ich rufe zuerst den Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN auf Drucksache 16/5913 zur Abstimmung auf. Ich bitte die Stimmzähler an den vorgese
henen Plätzen Platz zu nehmen. Ich eröffne die Abstimmung über diesen Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN. Wir haben fünf Minuten Zeit.
- Bei der zweiten Abstimmung werden wir auf drei Minuten gehen. Wir haben eine Geschäftsordnung. Ich kämpfe mit Ihnen um jede Minute. - Bitte werfen Sie Ihre Stimmkarten ein.
Ich bitte, die Urnen gleich wieder vorzubereiten, weil wir sofort zur nächsten namentlichen Abstimmung kommen, nämlich zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler auf Drucksache 16/5924 mit einer Änderung. Die Freien Wähler haben die Formulierung unter dem vierten Spiegelstrich, angefangen von "zu prüfen" bis "Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen.", gestrichen. Über diesen geänderten Dringlichkeitsantrag werden Sie jetzt abstimmen. Ich eröffne die Abstimmung, die drei Minuten in Anspruch nehmen wird. Bitte geben Sie Ihre Stimmkarten ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte, die Stimmen außerhalb des Saales auszuzählen. Wir werden Ihnen noch vor Ende der Sitzung die Ergebnisse der beiden Abstimmungen mitteilen.
Die verbliebenen Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 16/5914 mit 16/5916 und 16/5918 mit 16/5920 werden an die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. Dann machen wir das so.