Wichtig wäre, lieber Herr Kollege, lieber Herr Huber, eine Teilfortschreibung an dieser Stelle durchzuführen. Die Überarbeitung ist überfällig; wir müssen zu Lösungen kommen.
Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich glaube nicht, dass wir auf die Gesamtfortschreibung warten können, wie es in Ihrem Antrag signalisiert wird. Jedenfalls wäre eine Fortschreibung besser, als nur dubios mit der Begründung herumzuwurschteln. Zur
Zielsetzung im Antrag der SPD darf ich bemerken: Liebe Kollegen der SPD, ihr wollt wie immer das Paradies.
( Beifall bei der SPD - Zuruf von der SPD: Ja, na- türlich! - Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das ist nie verkehrt! - Weitere Zurufe von der SPD)
Die GRÜNEN dagegen meinen: Wir brauchen nicht das Paradies zu wollen, sondern wir haben es schon. Sie wollen an dieser Stelle nichts ändern. Aber, lieber Kollege Runge, im zweiten Absatz Ihres Antrages heißt es doch: "Selbst dann, wenn die Standortgemeinden künftiger Großmärkte im ländlichen Raum verantwortungsvoll mit den ihnen neu eingeräumten Möglichkeiten umgehen sollten …" Dieser Zungenschlag geht nach unserer Überzeugung gar nicht. Die Kommunen wollen und müssen mehr Kompetenzen bekommen. Das ist unsere feste Überzeugung, und in diese Richtung wollen wir auch arbeiten. Sie werden mit dieser zusätzlichen Kompetenz und mit diesen zusätzlichen Entscheidungsmöglichkeiten auch verantwortungsvoll umgehen. Das ist unsere feste Überzeugung. Es ist unser politisches Ziel, das nicht landesweit sozusagen von München aus für alle zu entscheiden, sondern wir wollen, dass es durchaus in die Hände der Kommunen gelegt und ihnen damit die Möglichkeit gegeben wird, etwaige Versorgungslücken zu bewältigen.
Da geht es nicht allein um die Interessen der Kommunen oder die Interessen der Verbraucher oder derer, die einkaufen wollen, sondern man muss an dieser Stelle natürlich auch verantwortungsvoll mit den Interessen der Nachbargemeinden und auch mit den Interessen des vorhandenen Einzelhandels umgehen.
Um das in eine vernünftige Form zu bringen, möchten wir gerne einen Aspekt mit unterbringen, nämlich, dass nicht nur im Landesentwicklungsprogramm, sondern auch in der Kompetenz der regionalen Planungsverbände Konzepte für die Regionen entwickelt werden können, um diese verschiedenen Aspekte zum Ausgleich zu bringen.
Herr Dr. Runge, unsere Stoßrichtung ist in der Tat anders als Ihre, nämlich, in ländlichen Räumen, in denen die Versorgungslage schlecht ist, auch größere als die bisher vorgesehenen Zentren zuzulassen. Deshalb sind bei der Betrachtung der inhaltlichen Konzeption unsere Vorstellungen durchaus ein Stück
unterschiedlich, und deshalb können wir an dieser Stelle Ihrem Antrag nicht zustimmen. Ich bitte dafür um Verständnis.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jeder von uns weiß, dass die Methodik der Zuspitzung und Dämonisierung in Debatten gern eingesetzt wird. Das aber, was Kollege Runge gemacht hat, heißt nicht nur aus einer Mücke einen Elefanten zu machen, sondern eine ganze Elefantenherde, die er mehrmals quer durch ganz Bayern treibt und die alles niederwalzt.
Das hat mit der Realität nicht das Geringste zu tun. Jeder weiß, dass wir im Bereich der Landesplanung, was Einzelhandel, Supermärkte und dergleichen angeht, in einem sehr sensiblen Bereich sind, der durchaus in den Wettbewerb eingreift. So gesehen sind die Stellungnahmen der Verbände natürlich immer auch interessengeleitet.
Wir müssen uns überlegen, wie wir sowohl von der Versorgung der ländlichen Räume her als auch unter dem Blickwinkel von einer gewissen Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung verbrauchernahe Versorgung und auch Wettbewerbsneutralität sinnvoll gestalten.
Deshalb wollen wir mehr Freiheit für die Kommunalpolitik im ländlichen Raum. Das ist das Ziel. Die jetzige Regelung sieht ja vor, dass bis 800 m² Verkaufsfläche in jeder Gemeinde gebaut werden dürfen. Wenn es über 800 m² hinausgeht, entscheidet nicht mehr die Gemeinde, sondern die höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung.
Jetzt frage ich Sie aber: Sind denn die Beamten bei der Regierung klüger als die gewählten Kommunalpolitiker? Mit welchem Recht nehmen sie eigentlich in Anspruch, es besser zu wissen, ob die örtliche Entwicklung sinnvoll ist oder nicht? Im Zweifel glaube ich, dass die vor Ort gewählten Kommunalpolitiker das besser entscheiden können als die Beamten der jeweiligen Regierung.
Da, Herr Muthmann, bitte ich jetzt die Kollegen der Freien Wähler um Verständnis. Wenn man auf eine Teilfortschreibung setzt, dauert das bis Ende 2012. Das wissen Sie genau. Das bringt keine Beschleunigung. Im Gegenteil, es zieht das Ganze um weitere zwei Jahre hinaus. Das hat keinen Sinn.
Im Rahmen der allgemeinen Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms wird selbstverständlich auch dieser Teilaspekt fortgeschrieben und dem Landtag vorgelegt werden. Dann wird insgesamt eine Neuregelung der Einzelhandelsgroßprojekte da sein.
Ich halte die Entscheidung der Regierung vom 21. Dezember bezüglich einer vorgezogenen Auslegung des geltenden Landesentwicklungsprogramms in der Tat für eine Chance, eine jetzt gegebene Benachteiligung des ländlichen Raumes nicht weitere zwei Jahre bestehen zu lassen, sondern Investitionen im ländlichen Raum verbrauchernah schon jetzt zuzulassen.
Was Sie da an Schreckensmeldungen bezüglich der Genehmigungsfreiheit verbreiten, ist Unsinn. Sie brauchen ein Baugenehmigungsverfahren, Sie brauchen ein Bauverfahren, Sie brauchen die Entscheidung der Gemeinde und des Landratsamtes.
Ihr Argument, es würde auf der grünen Wiese gebaut, ist auch Unfug. Es gilt nach wie vor das Anbindungsgebot.
Sie tun so, als ob wir für Tausende solcher Märkte ein Ausbauprogramm starten würden. Tatsache ist, dass die jetzige Festlegung von 800 m² viele Investitionen nicht mehr erlaubt, weil dies keine betriebswirtschaftlich sinnvollen Größenordnungen sind. Diese 800 m² können jedoch in den Unterzentren, den Mittelzentren und den Oberzentren überschritten werden. In den tausend Gemeinden, die keine zentralen Orte sind, dürfen sie jedoch nicht überschritten werden.
Warum soll in einem Mittelzentrum mit 8.000 bis 10.000 Einwohnern der Bau eines Marktes mit 1.000, 2.000 oder 3.000 m² zugelassen werden, während in der daneben liegenden kleinen Gemeinde mit 1.500 bis 2.000 Einwohnern nichts passieren darf? Die Leute dieser Gemeinde müssen dann in einen zentralen Ort fahren. Ich bin dafür, dass die kleine Gemeinde neben einem Mittelzentrum auch die Mög
Wenn wir die Möglichkeit schaffen, dass solche Investitionen bis zu einer Fläche von 1.200 m² erfolgen können, muss diese Entscheidung genau abgewogen werden. Ich glaube, dass die Kommunalpolitik vor Ort dies im Zweifelsfalle besser kann. Dort muss nämlich, wie Herr Kollege Traublinger sagte, auf die Bäcker und die Metzger geachtet werden. Im Gemeinderat wird doch keiner seine Zustimmung zu einer Investition geben, die den Einzelhandel an seinem Ort oder in seiner Gemeinde platt macht.
In vielen dieser Märkte, meinetwegen EDEKA, sind der örtliche Metzger oder der örtliche Bäcker tätig. Das bringt ihnen eine gewisse Verkaufsattraktivität. Damit ist für diese Gemeinden im ländlichen Raum überhaupt erst eine wohnortnahe Versorgung möglich. Wenn Sie diese Versorgung nur auf die zentralen Orte lenken wollen, geben Sie 1.000 Gemeinden im ländlichen Raum keine Entwicklungschance. Wenn wir den ländlichen Raum stärken wollen, müssen wir auch betriebswirtschaftlich sinnvolle Einheiten für die Versorgung mit Lebensmitteln, mit Getränken sowie mit Arznei- und Drogeriemitteln zulassen.
Natürlich kann es Fehlentwicklungen geben. Das kann niemand ausschließen. Diese Fehlentwicklungen sind aber auch nicht auszuschließen, wenn die Regierung entscheidet. Ich appelliere an die Freien Wähler: Sie sagen immer, Sie seien die Kommunalpartei und wollten die kommunalen Mandatsträger stärken. Haben Sie doch den Mut und stärken Sie die Kommunalpolitiker, indem Sie die Genehmigung von Märkten bis zu 1.200 m² ermöglichen. Diese Einrichtungen wären ein Beitrag zur wohnortnahen Versorgung. Damit würden Sie die Kommunalpolitik stärken.
Damit würden Sie erreichen, dass die Bürger nicht weit fahren müssen, um die Güter des täglichen Bedarfs zu kaufen. Deshalb stimmen wir der Entscheidung des Kabinetts vom 21. Dezember zu. Ich bitte Sie, die Dringlichkeitsanträge der GRÜNEN und der SPD abzulehnen. Der Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler bringt uns nichts. Er sollte auch abgelehnt werden. Alle drei liegen falsch. Wir liegen richtig.
Erstens. Herr Kollege Huber, was betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, muss noch lange nicht gesamtgesellschaftlich und volkswirtschaftlich sinnvoll sein.
Zweitens. Ich glaube, dass Sie meiner Rede folgen konnten. Ich habe nicht "ohne Genehmigung" gesagt, sondern "ohne Zielabweichungsverfahren". Selbstverständlich ist uns bewusst, dass Baugenehmigungsverfahren und andere Verfahren zu durchlaufen sind.
Drittens. Mit dieser Regelung nötigen Sie die Gemeinden geradezu zu einem kannibalisierenden Wettlauf. Sie haben gerade das Beispiel des Bäckers gebracht. Das zeigt höchstens, dass das vielleicht bei Ihnen in Niederbayern in dem einen oder anderen Ort so ist. Von der Realität im Lande haben Sie jedoch keine Ahnung. Die größte Bäckerei Deutschlands ist die Glocken Bäckerei. Sie gehört dem REWE-Konzern. Glauben Sie, dass der REWE-Konzern den örtlichen kleinen Bäcker in seinem Markt aufnimmt? Nein. Dieser Konzern wird die Glocken Bäckerei beschäftigen.