Protokoll der Sitzung vom 10.02.2011

Jedermann hat also dieses Petitionsrecht, aber nicht jedermann hat es in der ersten Hälfte dieser Legislaturperiode genutzt. In diesem Zeitraum wurden immerhin 6.154 Petitionen eingereicht. Wenn man bedenkt, dass darunter auch viele Sammel- und Massenpetitionen sind, hinter denen Hunderte, teilweise Tausende von Personen mit ihrer Unterschrift stehen, dann kann man das durchaus als stattliche Zahl bewerten, der auch eine gewisse Breitenwirkung zukommt.

Insgesamt haben sich tatsächlich 280.000 Bürgerinnen und Bürger an Petitionen beteiligt. Es ist dennoch ein Trend festzustellen, der uns mit einer gewissen Sorge erfüllen sollte, nämlich ein Abwärtstrend. In der ersten Hälfte der 15. Legislaturperiode waren es noch 7.469 Petitionen und in der 14. Legislaturperiode waren es sogar rund 10.000 Petitionen. Wir sollten deshalb diese Entwicklung zum Anlass nehmen, bei den Bürgerinnen und Bürgern bei jeder sich bietenden Gelegenheit für das Petitionsrecht zu werben. Es lohnt sich nämlich, wie ich gleich darlegen werde, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Der heutige Petitionsbericht und die Debatte darüber sollen ein solches Zeichen setzen. Ich will Ihnen nicht

allzu viele Zahlen zumuten, aber ein paar kann ich Ihnen doch nicht ersparen.

Zunächst einmal reden wir über die Verteilung der Petitionen auf die einzelnen Ausschüsse. Am fleißigsten - das soll kein Selbstlob sein, nur eine Tatsachenbeschreibung - war der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden

(Heiterkeit der Abgeordneten Johanna Werner- Muggendorfer (SPD): Wie der Name schon sagt!)

mit 1.451 Petitionen. Das ist ein knappes Viertel aller in diesem Zeitraum eingegangenen Petitionen. An zweiter Stelle steht der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes mit etwas über 1.000 Petitionen; dann folgt der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz mit knapp 700 Petitionen.

Jetzt komme ich zur Erfolgsstatistik. 1.360 Petitionen, das sind 26,6 %, sind für den Bürger positiv ausgegangen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, das ist ein großer Erfolg dieses Ausschusses. Nun kann man diese Erfolge unterschiedlich bewerten. Sie sind auch unterschiedlich zustande gekommen. Am häufigsten haben wir Beschlüsse nach § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung gefasst, also Erledigungsbeschlüsse aufgrund der Erklärung der Staatsregierung, aber auf positive Weise für die Petenten erledigt, weil die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme bereits positiv auf das Anliegen eingegangen ist und auch eine für den Petenten günstige Veränderung vorgeschlagen hat. Immerhin wurden 588 Fälle auf diese Weise positiv erledigt.

Was mir weniger gefällt, ist die Zahl der Berücksichtigungsbeschlüsse. Das waren nämlich in den gesamten zweieinhalb Jahren nur 41 Fälle, also 0,8 %. Daraus ergibt sich schon per se, dass es hier einiges Potenzial nach oben gibt. Ich appelliere deshalb an uns alle: Seien wir selbstbewusst. Haben wir den Mut und die Durchsetzungskraft, dort, wo es geboten ist, einen Berücksichtigungsbeschluss zu fassen.

(Beifall bei der SPD)

Ich appelliere auch, wie es bereits meine Vorgänger in ihren Berichten immer getan haben, an die Staatsregierung. Es gibt überhaupt keinen Grund, einen Berücksichtigungsbeschluss zu fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Das ist überhaupt nicht notwendig. Deswegen bitte ich auch, die Widerstände gegen so manchen Berücksichtigungsbeschluss, den wir ei

gentlich fassen wollten, aufzugeben und mit uns im Petitionsausschuss - da ist ja die Staatsregierung immer vertreten - gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Es wäre auch ein geeignetes Mittel im Kampf gegen die Politikverdrossenheit, wenn die Menschen spüren, ich kann mich an den Landtag wenden und der tut was für mich, er ist nicht gegen mich, sondern er tut was für mich.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Auch dort, wo Petitionen nicht unmittelbar erfolgreich sind, macht unsere Arbeit Sinn. Denn oft hilft das Petitionsverfahren den Bürgerinnen und Bürgern, ein für sie eigentlich unerfreuliches Ergebnis des vorangegangenen Verwaltungsverfahrens zumindest besser zu verstehen und dann vielleicht auch zu akzeptieren. Wenn ich an so manche Formulierung, vor allem in den Begründungen der Bescheide denke, dann wundert mich nicht, dass das die Bürger nicht verstehen. Wenn das von uns aufbereitet und in eine verständliche Sprache gebracht wird, dann wird es der Bürger nicht nur besser verstehen, sondern auch leichter akzeptieren, auch wenn nichts unmittelbar Zählbares dabei herausgekommen sein mag. Der Bürger fühlt sich dann aber bei uns im Landtag gut aufgehoben und fühlt sich ernst genommen. Das ist eine ganz wichtige Sache.

An dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, sage ich ein herzliches Dankeschön meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss, die sich oft in wirklich mühevoller Kleinarbeit mit all den Dingen des Lebens beschäftigen, die bei uns anlanden. Die 75 in ganz Bayern durchgeführten Ortsbesichtigungen zeigen, welch großer Fleiß hier zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger an den Tag gelegt wird.

Für die sorgfältige Arbeit und das kollegiale Miteinander im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, das in der Regel über alle Fraktionsgrenzen hinweg einvernehmlich ist, möchte ich danken.

(Allgemeiner Beifall)

Ganz besonders danke ich meiner Stellvertreterin Sylvia Stierstorfer für die jederzeit konstruktive, kollegiale und angenehme Zusammenarbeit. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden, aber auch den Fachausschüssen, die sich intensiv mit Petitionen auseinanderzusetzen haben. Sie leisten ebenso einen unverzichtbaren Beitrag zum Gelingen des Ganzen. Herr Präsident, ich sage auch ein Dankeschön - bitte geben Sie das weiter - an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtagsamtes. Es wird uns auf hervorragende Weise kompetent und absolut zuverlässig zugearbeitet. Danken möchte ich unserem neuen Re

ferenten, Herrn Dr. Widmann, seinem Vorgänger, Herrn Miller, und unserem "Mädchen für alles", Herrn Dieter Klotz; er ist die Zuverlässigkeit in Person.

(Allgemeiner Beifall)

Ich bedanke mich bei den Betreuerinnen und Betreuern der übrigen Ausschüsse. Frau Sevilla aus dem Vorzimmer sage ich ebenfalls ein herzliches Dankeschön nicht nur für den guten Kaffee, den ich immer bekomme. Danke schön sage ich auch Herrn Segl, dem Statistiker, der dieses Heft hier zusammengestellt hat.

(Siehe Anlage 1)

Diesem sind interessante Zahlen zu entnehmen. Ich kann es Ihnen nur zur Lektüre empfehlen.

(Allgemeiner Beifall)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das Petitionswesen fristet im parlamentarisch-politischen Betrieb oft ein gewisses Schattendasein. Ich blicke in lauter wissende Gesichter. Petitionen stehen nicht immer im Mittelpunkt des medialen Interesses. Große Themen wie die Gesundheits- und Steuerreform, der Atomausstieg, die Integration und die Schulpolitik verkaufen sich einfach besser. Der Blick auf die konkreten Bedürfnisse, die größeren und kleineren Anliegen der Menschen, bleibt dabei jedoch immer wieder auf der Strecke. Das ist schade. Über der ganz großen Politik dürfen wir eines nicht vergessen: Der einzelne Mensch mit seinen ganz konkreten Lebensumständen steht im Mittelpunkt unseres Wirkens. Die Baugenehmigung für sein Häuschen, die Erstattung der Schulwegkosten für seine Kinder und der Lärmschutz für seine Straße - ich könnte noch viel mehr aufzählen sind für den einzelnen Bürger natürlich bedeutsamer als andere große Themen, die in unserem Parlament heiß diskutiert werden.

Wir, die wir uns im Landtag mit Petitionen befassen, üben eine wichtige Mittlerrolle zwischen Bürger und Staat aus. Wir machen Politik hautnah erlebbar. Wir erleben ebenfalls hautnah die Auswirkungen unserer Politik. Deswegen sollten wir alle miteinander unseren Fokus stärker auf das Petitionswesen richten. Damit dies noch besser gelingt, muss das Petitionswesen raus aus der Nische, in der es sich derzeit befindet. Dem Petitionswesen muss eine wichtigere und größere Rolle zugesprochen werden. Das Petitionswesen sollte in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen werden. Ich bin gespannt, ob ich noch erlebe, dass man sich in den Fraktionen darum rauft, wer in den Petitionsausschuss darf.

(Heiterkeit bei der SPD)

Wir wissen doch alle: Das Gegenteil ist der Fall. Ich gestehe ebenfalls: Als ich 1998 in den Landtag gewählt wurde, habe ich mich auch nicht um den Petitionsausschuss gerissen. Heute sage ich Ihnen: Jetzt würden mich keine zehn Pferde aus dem Petitionsausschuss herausbringen. Sollte das jemand versuchen, würde ich bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, um dort Mitglied zu bleiben.

(Allgemeiner Beifall - Johanna Werner-Muggen- dorfer (SPD): Eine Petition stellen!)

- Danke für den Hinweis. Darauf bin ich noch gar nicht gekommen. Dann würde ich eine Petition stellen.

Vor einigen Monaten war ich bei der Tagung der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder in Schwerin. Dort wurde über die durchaus noch ausbaufähige Bedeutung des Petitionswesens in den Parlamenten diskutiert. Königsausschuss oder Mauerblümchenausschuss? - Das war die Frage. Wir müssen es jetzt zwar mit der Royalität nicht übertreiben, dennoch sollten wir mit großem Selbstbewusstsein unsere wichtige Funktion nicht nur hier im Landtag, sondern im ganzen Land artikulieren. Für viele Menschen sind wir die Visitenkarte des Parlaments. Durch uns erhalten sie den unmittelbaren Kontakt zur Politik. Den haben sie ansonsten eher weniger.

Die Staatsregierung trägt auch eine große Verantwortung. Der Landtag ist auf ein gutes Miteinander angewiesen. Ich stelle fest - das fällt mir als Oppositionspolitiker nicht leicht -, dass uns die Staatsregierung in aller Regel ein guter und zuverlässiger Partner ist.

Sehr geehrte Damen und Herren von der Staatsregierung, natürlich gibt es immer wieder einzelne Ausnahmen, jedoch stehe ich zu meinem Lob. Bitte geben Sie dieses Lob an Ihre Beamtinnen und Beamten weiter, zu denen wir den unmittelbaren Kontakt pflegen und die ebenfalls zu einem reibungslosen Funktionieren des Petitionswesens beitragen.

Ich freue mich, dass es diese nirgendwo niedergeschriebene, aber praktizierte Vereinbarung gibt: Die Verwaltung schafft keine vollendeten Tatsachen, solange sich der Landtag mit einer Petition befasst. Sie hat sogar Eingang in die obergerichtliche Rechtsprechung gefunden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einmal formuliert, dass es im Freistaat Bayern allgemeine Verwaltungspraxis sei, dass eine Behörde in einem anhängigen Verwaltungsverfahren nicht entscheide, solange der Landtag noch nicht über die Eingabe befunden habe. Dies ist eine wichtige Grundlage für unsere Arbeit. Bei denen, die dies gewährleisten, möchte ich mich bedanken.

(Allgemeiner Beifall)

Mich freut es, dass Beschlüssen zur Berücksichtigung einer Petition - es sind nur wenige - in der Regel vonseiten der Staatsregierung Rechnung getragen werden. Manchmal ist dies jedoch nicht der Fall. Darauf werde ich noch zurückkommen.

Meine Damen und Herren, Bayern ist im Petitionswesen sehr gut aufgestellt. Das zeigt auch der bundesweite Vergleich. Davon konnte ich mich bei der vorhin genannten Sprechertagung in Schwerin überzeugen. Ich will das an einigen Punkten festmachen: Die Öffentlichkeit darf bei der Behandlung der Petitionen im Ausschuss anwesend sein. Das ist eine bayerische Spezialität. Manche schütteln darüber anderenorts den Kopf. Darauf können wir jedoch stolz sein. Die Öffentlichkeit wird auch nicht durch Schaufensterreden der Abgeordneten ausgenutzt. Die Mitglieder des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden arbeiten so, als wäre die Öffentlichkeit nicht anwesend. Dies hat mich von Anfang an erstaunt. Das ist so, und so sollte es auch weitergehen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die öffentliche Behandlung von Petitionen gewährleistet maximale Transparenz und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am parlamentarischen Prozess. Die Tatsache, dass dem Petenten nicht nur die Anwesenheit ermöglicht, sondern auch das Rederecht eingeräumt wird, schafft Vertrauen und vermittelt das Gefühl: Wir können dabei sein. Die nehmen uns ernst. Kolleginnen und Kollegen, dies kostet zwar Zeit und manchmal auch Nerven, jedoch ist der Ertrag, den wir daraus für den jeweiligen Fall und für die Demokratie insgesamt ziehen, eine wertvolle Entschädigung für diese Mühen. Können Sie sich vorstellen, dass uns Entscheidungen, die im stillen Kämmerlein getroffen werden, weiterbringen? Das schafft nur Misstrauen. Das sollten wir nicht tun.

Eine weitere bayerische Besonderheit ist die OnlinePetition, die seit 2006 im Bayerischen Petitionsgesetz verankert ist. Im bundesweiten Vergleich sind wir an der Spitze. In Bayern wird das System der Online-Petition kräftig genutzt. Bei uns können Petitionen online über das auf der Homepage des Landtags zur Verfügung gestellte Formular eingereicht werden, ohne dass es einer Unterschrift oder einer digitalen Signatur bedarf. Selbst E-Mail-Petitionen lassen wir zu, wenn sie vom Petenten auf Anforderung des Landtags online bestätigt werden. Dies sind wir dem technischen Fortschritt und dem geänderten Kommunikationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger auch schuldig.

Ein drittes Stichwort zur Modernität: Neben den Online-Petitionen weise ich auf die elektronische Petiti

onsakte, kurz "EPIS", hin, die seit dem 1. Januar 2010 praktiziert wird. Die Abgeordneten sollen bei Berücksichtigung des Datenschutzes eingebunden werden. Das ist ein wertvolles Hilfsmittel. Ich kann das Landtagsamt nur ermuntern, das Verfahren zu beschleunigen. Die steigende Zahl der Nutzer der Online-Petitionen bestätigt uns die Richtigkeit des Wegs. So wurde 2007 nur in 130 Fällen davon Gebrauch gemacht, inzwischen sind es im Jahr 2010 schon 1.582 Fälle.

Meine Damen und Herren, manche Länder sind noch nicht so weit. Aber es gibt auch Länder, die schon weiter sind als wir. Bevor ich einen Überblick über die Highlights der Petitionen aus den Ausschüssen gebe, lassen Sie mich ein wichtiges Thema ansprechen, das mir zur Fortentwicklung des Petitionswesens ein großes Anliegen ist. Ich weiß, dass viele im Hohen Haus das Anliegen teilen. Es ist die öffentliche Petition.

Die öffentliche Petition gab es viele Jahre nur im Deutschen Bundestag. Sie wurde 2005 als Modellprojekt eingeführt und ist seit 2008 im regulären Betrieb. Die Bürgerschaft von Bremen, die sonst im Ranking weit hinter Bayern zurückliegt, hat 2010 die öffentliche Petition eingeführt. Ich meine, es würde uns gut zu Gesicht stehen, mit der Zeit und mit der Entwicklung der Technik zu gehen und die öffentliche Petition einzuführen. Worum geht es? - Öffentliche Petitionen sind Petitionen von allgemeinem Interesse an den Landtag, die im Einvernehmen mit dem Petenten auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht werden. Dort soll es allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, innerhalb einer Frist von sechs Wochen diese Petitionen mitzuzeichnen, sie zu unterstützen oder, das ist ganz besonders interessant, einen schriftlichen Diskussionsbeitrag ins Netz zu stellen. Das ist lebendige Demokratie.

(Beifall bei der SPD, den Freien Wählern und der FDP)

Welche Petitionen sich eignen, wird vorher geprüft. Der Bürger kann uns nicht zwingen und wir können den Bürger nicht zwingen, seine Petition öffentlich zu machen. Das muss einer Prüfung überlassen bleiben. Im Anschluss an die Sechs-Wochen-Frist wird die Petition im üblichen Verfahren vom Petitionsausschuss oder den Fachausschüssen auf der Grundlage einer Stellungnahme der Staatsregierung behandelt. Die Vorteile eines solchen Instruments liegen auf der Hand. Ich verspreche mir davon mehr Partizipation, mehr Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Ich verspreche mir davon auch eine repräsentativere Rückkoppelung bei der Beantwortung der Frage, wo die Bürgerinnen und Bürger der Schuh drückt. Das ist gleichsam eine moderne

Form des Bürgergutachtens. Die Expertisen der Bürger sind mir allemal lieber als so manches bestellte Gutachten von hochprofessionellen Professoren, die als Gutachter auftreten.

(Beifall bei der SPD)

Damit wäre in gewisser Weise auch ein größerer Werbeeffekt für das Petitionswesen und den Landtag insgesamt erreicht. Im Bundestag erfreut sich dieses Instrument eines großen Zuspruchs. Seit Oktober 2008 waren es 1.400 öffentliche Petitionen - bei uns werden es viel weniger sein - mit 116.000 Diskussionsbeiträgen, die Bürger sind also aktiv, und 2,1 Millionen Mitzeichnungen. Lassen Sie uns dieses Mehr an lebendiger Demokratie gemeinsam einführen!