Protokoll der Sitzung vom 10.02.2011

Damit wäre in gewisser Weise auch ein größerer Werbeeffekt für das Petitionswesen und den Landtag insgesamt erreicht. Im Bundestag erfreut sich dieses Instrument eines großen Zuspruchs. Seit Oktober 2008 waren es 1.400 öffentliche Petitionen - bei uns werden es viel weniger sein - mit 116.000 Diskussionsbeiträgen, die Bürger sind also aktiv, und 2,1 Millionen Mitzeichnungen. Lassen Sie uns dieses Mehr an lebendiger Demokratie gemeinsam einführen!

(Beifall bei der SPD, den Freien Wählern und der FDP)

Meine Damen und Herren, ich komme zu den Berichten aus den einzelnen Ausschüssen. Im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sind Bauangelegenheiten, Strafvollzugsfälle, Gnadengesuche, ausländerrechtliche Eingaben, Betreuungsrecht und Schulwegkosten die Schwerpunkte. Die Zahl der Petitionen zum Ausländerrecht ist in den letzten Jahren spürbar zurückgegangen. Früher mussten wir einen ganzen Tag lang nur ausländerrechtliche Petitionen behandeln. In der gestrigen Sitzung war es gerade mal eine. Inzwischen ist die Arbeit auch in diesem Bereich ausgesprochen erfolgreich. Wir haben sieben Fälle an die Härtefallkommission überwiesen, und in allen Fällen ist dem Härtefallersuchen stattgegeben worden. Darauf bin ich stolz, und ich bin froh darüber, finde es aber schade, dass wir das letzte Bundesland waren, das die Härtefallkommission eingeführt hat.

(Beifall bei der SPD und den Freien Wählern - Alexander König (CSU): Wir haben es am besten von allen gemacht!)

Ein großes Problem stellen die fünfzig Petitionen zu den Schulwegkosten dar. Obwohl der Ausschuss für die unterschiedlich gelagerten Anliegen der Eltern immer wieder Verständnis zeigte, gibt es im Moment noch nicht die rechtliche Möglichkeit, in allen Fällen den Anliegen der Bürger gerecht zu werden. Wo es das Recht nicht hergibt, müsste das Recht geschaffen werden. Niemand kann verstehen, warum bei einer staatlich anerkannten Schule Schulwegkosten erstattet werden und bei einer staatlich genehmigten Schule nicht. Das versteht der Bürger nicht. Deshalb sollten wir dafür sorgen, dass solche Unterschiede nicht mehr gemacht werden.

(Beifall bei der SPD)

Bildung muss grundsätzlich kostenfrei sein. Dazu gehört auch die Schulwegkostenfreiheit.

(Beifall bei der SPD und den Freien Wählern)

Ich erzähle Ihnen nun ein Beispiel, das mich besonders froh und auch stolz gemacht hat. Es ist ein eher unbedeutender Erfolg, aber für die betroffene Familie war es ein riesiger Erfolg. Ein Ehepaar mit vier Kindern beantragte Wohnraumförderung in Form eines Darlehens. Für jedes Kind wird ein Teil des Darlehens in einen Zuschuss umgewandelt. Wenn innerhalb von zehn Jahren weitere Kinder zur Welt kommen, wird auch für diese das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt. Das Ehepaar hatte zu spät davon erfahren und deshalb die Frist versäumt. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres gestellt werden. Die Behörden vor Ort haben vielleicht richtigerweise entschieden, dass nichts mehr gehe. Das Ehepaar hat sich an den Landtag gewandt. Wir haben in diesem Fall "Berücksichtigung" beschlossen und siehe da, dem Anliegen wurde Rechnung getragen. Die Familie freut sich, dass 5.000 Euro vom Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt wurden und sie finanziell entlastet wurde. Sie freut sich über das fünfte Kind. Sie ist froh und glücklich und uns im Bayerischen Landtag dankbar. Was will man mehr?

(Beifall bei der SPD, den Freien Wählern und der FDP)

Meine Damen und Herren, ich kann von einem weiteren Erfolg berichten, den wir nach langem, langem Kampf erreicht haben. Es gab zwei Petitionen, auf dem Areal der Akademie der Bildenden Künste in München einen Kinderspielplatz zu schaffen. Die Akademie hat sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt. Vier Jahre lang haben wir uns damit beschäftigt. Inzwischen wurde grünes Licht gegeben. Der Kinderspielplatz wird errichtet. Wir haben ihn regelrecht durchgeboxt. Das ist ein Supererfolg für den Petitionsausschuss.

(Beifall bei der SPD, den Freien Wählern und der FDP)

Ich will auch ein negatives Beispiel erwähnen. Es geht um die Umwidmung einer sehr schmalen, kleinen Ortsstraße in der Stadt Mainburg. Die Anlieger beschweren sich, dass ihre kleine Wohnstraße als Durchgangsstraße missbraucht werde. Wir haben zwei Mal "Berücksichtigung" beschlossen. Die Staatsregierung hat gesagt, das gehe rechtlich nicht. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz hat sich mit dem Fall beschäftigt und ihn an uns zurückverwiesen. Wir fassten das dritte Mal einen Berücksichtigungsbeschluss. Die Staatsregierung sagte wieder, dass das nicht gehe.

Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz hat beschlossen, dass die Petenten recht hätten. Nun wird die Petition im Plenum noch einmal verhandelt. Ich bitte, zu einer Lösung zu kommen. Es müsste mit dem Teufel zugehen, wenn bei einem so berechtigten Anliegen rechtliche Bedenken Bestand hätten.

(Beifall bei der SPD und den Freien Wählern)

Meine Damen und Herren, ich komme nun zu den Berichten der Kolleginnen und Kollegen aus den Ausschüssen. Die Kollegin Heckner, Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, berichtet von zahlreichen Eingaben zur Gleichbehandlung der Beamten und Beamtinnen und der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitregelung. Der Ausschuss konnte einen Teilerfolg erzielen. Mittlerweile soll die Arbeitszeit für die Beamten stufenweise auf vierzig Stunden pro Woche reduziert werden. Insgesamt gab es 300 Eingaben, die die Erhöhung der Bezüge der Lehramtsanwärter zum Ziel hatten. Das ist zwar auch nicht voll umfänglich so geschehen, aber Teilerfolge hat es gegeben. Über diese darf man sich ohne Weiteres freuen. Starke Kritik gab es zur Teilverlagerung des Landesamts für Statistik nach Fürth. Die zahlreichen Petitionen haben wenigstens bewirkt, dass der Umzug für die betroffenen Beschäftigten sozial verträglich über die Bühne geht. Im Übrigen stehen wir dazu, staatliche Behörden in wirtschaftlich benachteiligte Regionen zu verlagern. Das sollte durchaus eingestanden werden.

Kollege Hans-Ulrich Pfaffmann aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport berichtet, dass die größeren Änderungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz wie auch im Schulfinanzierungsgesetz Mitte 2010 von zahlreichen Petitionen begleitet wurden. Im Vordergrund standen Proteste gegen die Umgestaltung bei der Gründung und Finanzierung von Privatschulen. Teile der Argumente - immerhin wurden im Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen und haben zu Verbesserungen geführt. Die Schnittstellensituation von G 8 und G 9 - ich weiß, das ist angesichts der tatsächlichen Probleme etwas harmlos ausgedrückt - und das verkürzte Schuljahr für die G-9Schüler führten zu zahlreichen Eingaben von besorgten Eltern. Auch diese Petitionen konnten teilweise positiv erledigt werden. Es gab sogar eine Sammelpetition mit 104.000 Unterschriften. Respekt, diese Eingabe wäre für eine öffentliche Petition wunderbar geeignet gewesen. Seit Jahren sind im Bildungsausschuss auch Petitionen zum integrativen Unterricht und zur Aufnahme von Kindern mit Behinderung in die Regelschule ein wichtiges Thema. Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung macht es notwendig, das

bayerische Schulsystem weiterzuentwickeln. Dazu erreichen den Bildungsausschuss laufend Eingaben, die in das Gesetzgebungsverfahren einfließen.

Herr Kollege Dr. Christian Magerl aus dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit weist darauf hin, dass mit der Zusammenführung von Umwelt und Gesundheit auch die Themenpalette des Ausschusses vielfältiger geworden ist. Die Eingaben kommen etwa zu gleichen Teilen aus beiden Bereichen. Der Spagat, der dabei abzudecken ist, reicht vom klassischen Naturschutz, dem Artenschutz und von wasserwirtschaftlichen Belangen über Abfallwirtschaft, Boden- sowie Emissionsschutz und das Veterinärwesen bis hin zu Gesundheit, Krankenhaus und Krankenversicherungen. Dabei ist auffällig, dass die Petitionen gegen Mobilfunksendeanlagen tendenziell rückläufig sind, während die Eingaben zu Fragen des Lärmschutzes zunehmen. Der Umweltausschuss hatte sich auch mit Lärm- und Schmutzbeeinträchtigungen durch Krähen im Süden von München zu beschäftigen. Diese Eingabe hat er der Staatsregierung zur Würdigung überwiesen mit der Maßgabe, dass ein runder Tisch eingerichtet und ein Gesamtkonzept erarbeitet wird.

(Beifall des Abgeordneten Tobias Thalhammer (FDP))

2011 konnte das Problem dann entschärft werden. Die Menschen werden es uns danken, ich hoffe, die Krähen auch.

(Prof. Dr. Georg Barfuß (FDP): Das sind schwarze Krähen! - Heiterkeit bei der SPD - Beifall des Abgeordneten Tobias Thalhammer (FDP))

Beim Thema Nichtraucherschutz ging es quer durch die ganze Palette. Die einen Petenten wollten das Rauchen im Freien ganz verbieten, die anderen wollten Rauchen überall erlauben. Sie wissen, das Volk hat entschieden.

Aus dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat Herr Kollege Albert Füracker berichtet, dass es bei den Petitionen deutliche Schwerpunkte im Bereich der allgemeinen Agrarpolitik, der ländlichen Neuordnung, der land- und hauswirtschaftlichen Ausbildung sowie beim Jagdwesen gegeben hat. So hatte beispielsweise ein Waldbauer in der Oberpfalz gravierende Verbissschäden beklagt, die sämtliche Aufforstungsbemühungen zunichte machten. Wir wissen, das ist ein heißes Thema, welches die Jäger und Förster bewegt.

Frau Kollegin Brigitte Meyer berichtet als Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit, viele Sammelpetitionen seien zum Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz eingereicht wor

den. Diese Petitionen wurden zum Teil an die Staatsregierung als Material überwiesen für die bevorstehende Novellierung des Gesetzes. Wir hoffen, dass möglichst viel davon Eingang in das Gesetz findet.

Der Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz, Herr Kollege Franz Schindler, weist darauf hin, dass gerade im Bereich der Justiz vielen Petitionen wegen der verfassungsgemäß garantierten richterlichen Unabhängigkeit der Erfolg versagt bleiben muss. Das ist nun einmal leider so. Der Ausschuss setzt sich trotzdem immer wieder erfolgreich für Petenten ein. Beispielsweise gab es eine Petition zum Bayerischen Versammlungsgesetz. Die Petition wurde zwar zu spät eingereicht, doch auch dieses Gesetz wird irgendwann novelliert, und dann können die Anliegen berücksichtigt werden.

Herr Kollege Joachim Hanisch berichtet aus dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, der Schwerpunkt der Eingaben habe bei den Themen Bau und Anschluss- und Benutzungszwang von Wasserversorgungs- und Entsorgungsanlagen gelegen. Auf dem Gebiet der inneren Sicherheit musste sich der Ausschuss insbesondere mit Beschwerden über das Verhalten von Polizeibeamten beschäftigen. Hier möchte ich aber hinzufügen, dass auch viele Polizeibeamte Grund haben, sich zu beschweren, wenn sie nämlich in immer schamloserer Weise von Straftätern angegriffen werden.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD) und Florian Streibl (FW))

Ein umfangreicher Schriftverkehr - man glaubt es kaum - wurde wegen eines Verwarnungsgeldes in Höhe von zehn Euro geführt. Das ist keine Seltenheit. Das Verfahren dazu kostet 250 Euro. Man muss sich nicht darüber streiten, ob ein solches Verfahren Sinn macht.

Herr Kollege Erwin Huber berichtet aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, die Schwerpunkte der Eingaben im Ausschuss hätten bei geplanten Windkraftanlagen gelegen, beim Um- und Ausbau von Staatsstraßen, beim Autobahn-Südring, bei der Transitsperre für Lkw durch das Fichtelgebirge und bei der Schienenverkehrsanbindung des Flughafens München. Das sind Themen, die die Menschen nun einmal bewegen, hier hat der Wirtschaftsausschuss viel zu tun.

Auch der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen befasst sich immer wieder mit Eingaben und Beschwerden, wie Herr Kollege Georg Winter berichtet. Dabei handelt es sich oft um Steuerangelegenhei

ten. Solche Petitionen entziehen sich der öffentlichen Erörterung, doch das verstehen wir.

Soweit die Berichte aus den Ausschüssen im Schnelldurchgang. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen Vorsitzenden für ihre wertvollen Beiträge. Ich komme jetzt zum Schluss und fasse noch einmal zusammen: Erstens. Das Petitionsrecht hat eine hohe Bedeutung für den Bürger ebenso wie für die Demokratie insgesamt. Zweitens. Diese hohe Bedeutung muss in der Öffentlichkeit, aber auch im parlamentarischen Alltag noch stärker ins Bewusstsein gerückt werden. Drittens. Das Petitionswesen in Bayern ist in vielerlei Hinsicht durchaus vorbildlich, es gibt jedoch Verbesserungsmöglichkeiten. Hier denke ich in erster Linie an die öffentliche Petition. Lassen Sie uns deswegen den Weg hierfür freimachen.

Der Ministerpräsident ist zwar nicht mehr da, aber ich hätte noch einen Hinweis für ihn. Unser beider Heimatzeitung hat gestern berichtet, ein CSU-Bundestagsabgeordneter habe gesagt, bei der öffentlichen Petition müsse man skeptisch sein, es handle sich um ein Instrument der Opposition.

(Prof. Dr. Georg Barfuß (FDP): Quatsch!)

Die öffentliche Petition ist aber kein Instrument der Opposition, sondern sie ist ein Instrument der Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die öffentliche Petition ist vielmehr ein Ventil, durch das viel Dampf aus einem oft überhitzten Kessel entweicht. Sie ist Teilhabe am öffentlichen politischen Bildungsprozess. Es gibt viel, sehr viel sogar, was für die öffentliche Petition spricht. Es gibt wenig, was dagegen spricht. Wenn ich ehrlich bin, fällt mir eigentlich gar nichts dagegen ein.

(Anhaltender Beifall bei der SPD, Abgeordneten der GRÜNEN und der FDP)

Vielen Dank für diesen Bericht, Herr Kollege Werner, der das Petitionswesen in Bayern, wie ich meine, sehr gut gewürdigt hat. Ich habe mich ganz besonders gefreut, dass Ihre Redezeit hier auf dem Display unter "Regierung" abgebucht wurde. Sie haben es immerhin schon einmal geschafft, aus der Oppositionsreihe herauszutreten.

(Allgemeine Heiterkeit)

Wir kommen jetzt zur Aussprache. Dafür sind zehn Minuten pro Fraktion vorgesehen. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Stierstorfer für die CSU-Fraktion. Ihr

folgt Frau Kollegin Wild. Bitte schön, Frau Kollegin Stierstorfer, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass wir uns heute im Rahmen einer Plenardebatte so intensiv und ausführlich Zeit nehmen, um über Petitionen zu sprechen. Die Petitionen haben nämlich einen berechtigten Platz in der Mitte unseres Hohen Hauses. Als gewählte Abgeordnete sind wir die Vertreter unserer Bürgerinnen und Bürger, und es gehört zu unseren wichtigsten Aufgaben, uns der Eingaben und Beschwerden, der Sorgen und Nöte, der Wünsche und der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger anzunehmen. Wenn wir näher am Bürger sein wollen, müssen wir die Bürgerinnen und Bürger dort abholen, wie der Vorsitzende des Petitionsausschusses das schon gesagt hat, wo sie stehen. Wir müssen dort ansetzen, wo sie ganz konkret der Schuh drückt. Wir haben die Möglichkeit, durch Anhörung der Betroffenen, durch Ortstermine oder dadurch, dass wir alle Beteiligten, die Petenten und die Vertreter der Verwaltung, an einen Tisch bringen, für eine gute Lösung zu sorgen. Das machen wir sehr oft und, wie ich finde, mit gutem Erfolg.

Es zeigt sich, die Lebensrealität unserer Bürgerinnen und Bürger besteht nicht nur aus den großen Themen wie der Gesundheitspolitik, die wir heute aktuell schon auf der Tagesordnung hatten, oder beispielsweise dem großen Thema Energie. Es sind vielmehr die vielen kleinen Dinge, die sich bei den Bürgerinnen und Bürgern zu Hause abspielen. Es kann sich um eine Baugenehmigung, um eine Arbeit am eigenen Haus, um den Bau einer Straße, um Lärmschutz, Ausbildungsförderung und vieles mehr handeln. Genau dafür müssen wir da sein. Die heutige Debatte dient auch dazu, uns hierfür ein Bewusstsein zu schaffen und das Notwendige ins Gedächtnis zu rufen.

Mit unserer Petitionsarbeit können wir den Menschen wirklich helfen. Sie haben die Zahlen bereits gehört. In fast 30 % der Fälle konnten wir etwas zu deren Gunsten bewegen. 1.360 positive Entscheidungen sind schon für sich allein ein beeindruckender Wert.

Wenn man berücksichtigt, dass hinter den einzelnen Petitionen oft ganze Familien, Freunde, Verwandte und Bekannte stehen, denen der Erfolg der Petition ebenfalls zugutekommt, erkennt man, wie viele Menschen wir mit unserer Arbeit in ihrer konkreten Lebenswirklichkeit erreichen. Gleiches gilt darüber hinaus auch für Vereine, Verbände und Interessengruppen.

In zahlreichen Bundesländern gibt es - das haben wir auch bei unserem Besuch in Schwerin festgestellt

außerhalb des Petitionsausschusses des Parlaments einen Ombudsmann oder eine Ombudsfrau. An diese Person kann man sich mit einer Bitte oder Beschwerde wenden.

So etwas brauchen wir in Bayern nicht. Wir sind selber die Kümmerer. Die Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger sind bei uns bestens aufgehoben. Wir versuchen, konkrete Lösungswege aufzuzeigen, auch wenn eine Lösung nicht immer möglich ist, weil Recht und Gesetz dagegenstehen.