- Hallo, Herr Aiwanger, ich weiß zwar nicht, ob es den Aiwanger-Kalender gibt. Aber zwischen Dezember 2009 und Dezember 2010 gab es zwischen dem Ministerium und dem Hausärzteverband über zehn, elf Kontakte.
Ich verstehe die bayerischen Wählerinnen und Wähler, dass sie eine Grundenttäuschung hinsichtlich der Freien Wähler haben und ihnen das Vertrauen entziehen. Das muss ich wirklich sagen.
- Ich kann wirklich nur jedem raten, der da noch an den Freien Wählern hängt, sich das genau zu überlegen.
- Herr Aiwanger, ich verstehe es. Als ich Generalsekretär war, war ich auch manchmal nervös wegen schlechter Umfragewerte.
Aber je lauter man schreit, ein umso schlechteres Bild gibt man bei den seriösen Wählerinnen und Wählern ab. Glauben Sie es mir.
Herr Staatsminister, wir sollten die Opposition ausreden lassen. Wenn sie sich beruhigt hat, können wir weitermachen.
Ich verweise nochmals auf die Zeit zwischen Dezember 2009 und Dezember 2010. Da gab es elf Kontakte und sogar Gespräche mit dem Ministerpräsidenten. Also muss man wirklich sagen: Ein Minister des Freistaats Bayern nimmt sich die
Zeit, mit einer Berufsgruppe zu diskutieren. Auch das soll in diesem Parlament einmal Respekt und Anerkennung finden.
Es ist ganz klar: Es gab im Mai überhaupt keine Vertragsverhandlungen und keine Vertragsdiskussionen überhaupt keine Diskussion! -, weil alle Verträge wirksam waren. Deswegen fanden keine Vertragsverhandlungen statt. Die Verträge wären bis zum Jahr 2011 weitergelaufen. Aber plötzlich hat es eine Diskussion über einen Ausstieg und neue Verträge gegeben. Deswegen hat sich diese Staatsregierung als verlässlicher Partner der Hausärzte erwiesen, aber - das ist ganz klar - nicht als Partner rechtswidriger Strategien. Denn wir müssen für unsere Patienten dafür werben, dass das Ganze in rechtlich sauberem Rahmen stattfindet, dass Beitragsgelder gerecht verwendet werden und nicht einzelne Funktionäre das Gesundheitswesen beherrschen. Unser Interesse ist immer: Wir sind der Anwalt der Patienten.
Herr Minister, bei dieser Fragestunde drängt sich mir der Verdacht auf, dass die Freien Wähler das Ausstiegsszenario des Hausärzteverbandes unterstützen, vor allem wenn ich an die Beteiligung an den Pressekonferenzen der Freien Wähler denke. Sind Sie mit mir ebenfalls der Auffassung, dass solch eine Unterstützung des Ausstiegsszenarios und des Ausstiegsbegehrens des Bayerischen Hausärzteverbandes aus dem Parlament sehr schwierig ist, weil man sich nicht mehr auf dem Boden des Gesetzes befindet?
Ich sehe keine weiteren Fragesteller mehr. - Herr Dr. Vetter, Sie haben Ihre Zeit schon um vier Sekunden überzo
Bevor ich in der Tagesordnung weiterfahre, möchte ich den Wechsel im Vorsitz der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bekannt geben. Der bisherige Fraktionschef, Herr Kollege Thomas Mütze, hat sein Amt abgegeben. Neuer Vorsitzender ist Herr Kollege Dr. Martin Runge.
Herr Kollege Mütze hat sein Amt in schwierigen Zeiten übernommen und hat nun nach siebenmonatiger Amtszeit den Fraktionsvorsitz aus privaten Gründen niedergelegt. Ich danke Ihnen, lieber Herr Kollege Mütze, für die als Fraktionsvorsitzender geleistete parlamentarische Arbeit und wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihr weiteres parlamentarisches Wirken.
Ihnen, Herr Kollege Runge, gratuliere ich herzlich zu Ihrer Wahl zum Fraktionsvorsitzenden des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und eine glückliche Hand für Ihre neue parlamentarische Aufgabe.
Des Weiteren gratuliere ich zur Wiederwahl als Fraktionsvorsitzende Frau Kollegin Bause und als weiteres Mitglied im Fraktionsvorstand Frau Kollegin Gote als Parlamentarische Geschäftsführerin. Auch Ihnen, liebe Kolleginnen, weiterhin viel Erfolg in Ihren Aufgaben.
Bericht gem. § 82 GeschO des Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden (s. a. Anlage 1)
Gemäß § 82 unserer Geschäftsordnung ist der Vollversammlung über die Behandlung der Petitionen jeweils für die Hälfte der Wahldauer des Landtags mündlich zu berichten. Die Berichterstattung obliegt federführend dem Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden. Ich erteile hierzu das Wort dem Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Werner. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Herr Ministerpräsident, es ist mir direkt eine Ehre. Ihre Vorgänger habe ich bei solchen Gelegenheiten immer vermisst. Respekt!
Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.
Artikel 17 des Grundgesetzes erweitert dieses Recht sogar auf jedermann, also unabhängig davon, ob er oder sie in Bayern, in Deutschland oder im Ausland wohnt und auch unabhängig von der Staatsangehörigkeit. So betrachtet verleiht das Petitionsrecht dem Landtag also in gewisser Weise eine globale Zuständigkeit. Der Landtag wird damit zwar nicht gerade zum Nabel der Welt, jedenfalls aber ist er Sammelbecken für all die Nöte, Sorgen und Beschwerden, aber auch Anregungen und Vorschläge unserer Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit der Obrigkeit in unserem Land.
Petitionen sind damit quasi der Resonanzkörper auch unserer Arbeit. Die Bedeutung kommt nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck, dass uns unsere Geschäftsordnung verpflichtet, zur Mitte der Legislaturperiode und am Ende der Periode dem Parlament und der Öffentlichkeit Rechenschaft über unsere Arbeit abzulegen.
Jedermann hat also dieses Petitionsrecht, aber nicht jedermann hat es in der ersten Hälfte dieser Legislaturperiode genutzt. In diesem Zeitraum wurden immerhin 6.154 Petitionen eingereicht. Wenn man bedenkt, dass darunter auch viele Sammel- und Massenpetitionen sind, hinter denen Hunderte, teilweise Tausende von Personen mit ihrer Unterschrift stehen, dann kann man das durchaus als stattliche Zahl bewerten, der auch eine gewisse Breitenwirkung zukommt.