Protokoll der Sitzung vom 10.02.2011

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie dürfen sicher sein, dass wir darauf achten, dass die zwei Minuten eingehalten werden. Das gilt sowohl für die rechte als auch die linke Seite. Als nächster Redner hat sich für die Freien Wähler Herr Felbinger zu Wort gemeldet. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, wie bedeutend eine gelingende Integration ist. Jeder fünfte bayerische Staatsbürger hat einen Migrationshintergrund. Deswegen sind wir Freien Wähler überzeugt: Bayern braucht ein Gesetz zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund.

Alleine der Blick auf die aktuellen Zahlen und Prognosen unterstreicht dies. Schließlich können wir nach den Berechnungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung bis 2020 damit rechnen, dass es nochmals einen deutlichen Bevölkerungszuwachs bei Personen mit Migrationshintergrund geben wird. Der Anteil wird voraussichtlich auf ein Viertel der Bevölkerung weiter ansteigen. Diese Zahlen belegen, dass es höchste Zeit ist, Integration endlich politisch konstruktiv zu begleiten und sinnvoll zu gestalten. Klar ist auch, dass sich unsere Gesellschaft verändert, und ebenso klar ist, dass wir diese Veränderungen zum Wohle aller gestalten müssen, also zum Wohl der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.

Insofern sind wir der SPD-Fraktion dankbar, dass sie mit ihren beiden Gesetzentwürfen das für uns alle so wichtige Thema aufgreift. Lassen Sie mich von dieser Stelle aus auch sagen, dass wir Freien Wähler viele einzelne Aspekte in Ihren Entwürfen durchaus mittragen können wie ein kostenfreies Kindergartenjahr, die Förderung der Muttersprache und die Forderung, die Schule nicht vorzeitig nach acht Schuljahren verlassen zu dürfen.

Allerdings meine sehr verehrten Damen und Herren der SPD-Fraktion, das Gegenteil von "gut" ist oft "gut gemeint". Genau das trifft meines Erachtens auf die vorliegenden Gesetzentwürfe zu. Denn nach dem Motto "Wer vieles bringt, wird manchem etwas bringen" kreieren Sie einen zweifelhaften Mischmasch. Mein Eindruck ist, dass Sie ein Integrationsgesetz aus vielen bereits im Plenum abgelehnten Anträgen Ihrer Fraktion zimmern möchten und diese noch einmal recyceln.

Lassen Sie mich das an einem konkreten Beispiel belegen: In Ihrem Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern wollen Sie bei einem Gesetzentwurf, der der Integration dienen soll, auch die Lernmittelfreiheit in die Verfassung aufnehmen. Wir haben am 19.10. des letzten Jahres im Plenum darüber debattiert, als Sie Ihren Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Verfassung betreffend Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und verfassungsrechtliche Verankerung der Lernmittelfreiheit an Bayerns Schulen eingebracht haben. Die Freien Wähler haben damals diesem Antrag zugestimmt. Dazu stehen wir auch. Ich frage mich aber schon, was die Verankerung der Lernmittelfreiheit in der Verfassung in einem Gesetzentwurf zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu suchen hat; denn eine in die Verfassung aufgenommene Lernmittelfreiheit würde und müsste allen Schülerinnen und Schülern zugute kommen. Das ist keine Angelegen

heit des Migrationshintergrunds. Wieso nehmen Sie das per se in den Gesetzentwurf zur Integration auf?

Auch in Ihrem zweiten Gesetzentwurf finden sich ähnliche Belege für Ihre Methode des Recyclings. Es geht wieder um die Frage der Lernmittelfreiheit, diesmal allerdings als Forderung nach einer generellen Lernmittelfreiheit formuliert. Auch hier muss ich Ihnen sagen: Die generelle Lernmittelfreiheit müsste allen Schülerinnen und Schülern zugutekommen. Gleiches gilt für den Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Dieser Anspruch ist in Artikel 14 Ihres Gesetzentwurfs hervorgehoben. Grundsätzlich stimmen wir Freien Wähler dieser Forderung zu, aber ich frage Sie: Was hat diese Forderung in einem Gesetzentwurf zur Integration verloren, nachdem diese Forderung doch alle Schülerinnen und Schüler betrifft?

Die Änderung von Artikel 18 der Gemeindeordnung ist auch ein alter Hut. Ich gestehe Ihnen durchaus zu, dass zumindest dieser Punkt in einem Gesetzentwurf zur Integration richtig angesiedelt ist. Ich wiederhole hier meine Äußerungen, die ich schon am 27.10.2010 zu diesem Antrag gemacht habe: Die Debatte über die Integration von ausländischen jugendlichen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist in Bezug auf das Mitspracherecht eine Scheindebatte, denn das regelt die Praxis.

Recycling ist das eine, Authentizität das andere. Ich beziehe mich hier auf Artikel 7 Ihres Gesetzentwurfs, Gemeindeintegrationsbeiräte. Dazu haben die GRÜNEN einen Gesetzentwurf eingebracht, der am 10. November 2010 im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit beraten wurde. Im Protokoll ist die Stellungnahme von Frau Schmitt-Bussinger wie folgt nachzulesen:

Der Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung von Integrationsbeiräten stimme die SPD nicht zu, denn die SPD-Kommunalpolitiker hätten sich unter Berufung auf die kommunale Selbstverwaltung gegen diese Verpflichtung ausgesprochen.

Es wundert mich, wenn die SPD jetzt, gerade einmal drei Monate später, einen gedanklichen Wandel vollzieht und einen Gesetzentwurf in der hier vorliegenden Form einbringt, der noch dazu schlechter gemacht ist als die damalige Vorlage. Statt wie im Gesetzentwurf der GRÜNEN einen Integrationsbeirat schon ab einer Gemeindegröße von 20.000 Einwohnern zu fordern, heben Sie diese Grenze auf 30.000 Einwohner an. Dabei ermächtigen Sie die Gemeinden nicht einmal mehr, Einzelheiten durch eine Satzung regeln zu können. Wo bleibt hier, bitte sehr, die von Ihnen vor ein paar Monaten noch so hoch gepriesene kommunale Selbstverwaltung? - Wir von den

Freien Wählern stehen fest zur kommunalen Selbstverwaltung.

Ihre Entwürfe weisen aber auch gedankliche und handwerkliche Fehler auf. Der grundsätzliche gedankliche Fehler liegt nach unserer Auffassung in Ihrem defizitorientierten Ansatz des dahinterstehenden Menschenbildes. Sie definieren Menschen mit Migrationshintergrund per se als Gruppe, die zu den Verlierern in unserer Gesellschaft gehört, weshalb es diese besonders zu fördern gilt. Verlieren Sie dabei nicht den großen Teil der Migrantinnen und Migranten aus den Augen, der bereits jetzt sehr wohl erfolgreich bei uns angekommen ist? Sie gehen bei uns in Bayern anspruchsvollen Berufen nach, betreiben gut gehende Geschäfte, haben Haus und Grundstück erworben und sind in allen Teilen des kulturellen und sozialen Lebens integriert. Diese Menschen gibt es, sie haben die Angebote, die ihnen unser Land geboten hat, erfolgreich genutzt. Trotzdem gibt es hier Entwicklungspotenzial, das ist uns sehr wohl klar.

Auch wir wissen, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die Realschulen oder Gymnasien besuchen, prozentual zu niedrig und die Zahl der Schulabbrecher zu hoch ist. Wir alle kennen diese Herausforderungen. Sie können aber nicht alle nach dem Prinzip des Förderns gelöst werden. Vielmehr brauchen wir das Prinzip "Fördern durch Fordern". Wir müssen diesen Menschen verstärkt Perspektiven bieten. Wir müssen ihr Selbstvertrauen stärken und ihren Glauben, auch aus eigener Kraft in unserem Land ihr Leben gestalten und ihren Beitrag leisten zu können. Mit anderen Worten: Wir müssen von einer defizitorientierten Sicht weg. Wir müssen die vielfältigen Potenziale der Menschen mit Migrationshintergrund erkennen und sie ermutigen, sie zu ihrem eigenen Nutzen und zum Wohle der Allgemeinheit einzubringen.

Wir müssen auch Dinge einfordern, und dieser Aspekt kommt in Ihrem Gesetzentwurf zu kurz. Ich nenne hier als Beispiel die aktive Beteiligung der Eltern am Schulleben und an der Schullaufbahn ihrer Kinder. Das wird die Herkules-Arbeit der Zukunft sein, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf leider mit keinem Wort erwähnen. In diesem Zusammenhang nenne ich die aktive Sprachbeherrschung der deutschen Sprache auch für die Eltern. Wir müssen dazu auf der einen Seite die nötigen Angebote machen, auf der anderen Seite müssen wir aber von allen, die hier dauerhaft leben wollen, einfordern, dass sie diese Angebote wahrnehmen. Erst bei Beherrschung der deutschen Sprache können sie am gesellschaftlichen Leben partizipieren. Zu diesem wesentlichen Punkt finde ich in Ihrem Gesetzentwurf aber leider nichts.

Stattdessen, muss ich sagen, finde ich dort leider eine Menge handwerklicher Fehler: Der verpflichtende Besuch eines Kindergartenjahres ist verfassungsrechtlich höchst problematisch, da er mit dem Vorrang der elterlichen Erziehung kollidiert.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Paul Wengert (SPD))

Für mich stellt sich die Frage, ob Sie hier nicht etwas überregulieren wollen, was sich in der Praxis schon relativ gut bewährt. Über 90 % aller Kinder besuchen einen Kindergarten, und zwar ohne eine derartige Pflicht.

Ich nenne auch die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen zur Landkreisordnung und zur Bezirksordnung. Die Verankerung des Integrationsauftrags in den Kommunen erfolgt völlig unsystematisch. Eine Argumentationslogik ist hier nicht zu erkennen.

Achten Sie bitte auf Ihre Zeit.

An dieser Stelle müssen Sie sich auch die grundsätzliche Frage stellen, warum Sie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund überhaupt als einen eigenen Punkt in die Verfassung aufnehmen wollen. Brauchen wir in dieser Frage wirklich eine Verfassungsänderung? - Ich meine Nein. Damit würden wir eine Detailregelung schaffen, die nur eine bestimmte Gruppe der Gesamtbevölkerung betrifft.

Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, die Freien Wähler werden aus den genannten Gründen beide Gesetzentwürfe ablehnen, weil sie wesentliche Gesichtspunkte nicht berücksichtigen.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte jetzt Frau Kollegin Ackermann sprechen. Bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN begrüße ich den Gesetzentwurf der SPD. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass das Thema Integration immer wieder diskutiert und in die Öffentlichkeit gerückt wird, und genau dies tut der hier vorliegende Gesetzentwurf. Dieser Gesetzentwurf ist allerdings nicht der erste, da muss ich Sie enttäuschen. Die GRÜNEN haben schon in der vorletzten Wahlperiode einen Gesetzentwurf zu diesem Thema eingebracht. Ich wünsche dem Gesetzentwurf der SPD mehr Glück, als unserem Gesetzentwurf damals beschieden war.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich denke allerdings, die Zeit war damals vielleicht noch nicht reif. Vielleicht geht es jetzt besser. Wir werden Ihren Gesetzentwurf mit eigenen parlamentarischen Initiativen begleiten. Ich denke, wenn wir gemeinsam daran arbeiten, müsste es gelingen, dem Gedanken der Integration mehr Gewicht zu verleihen. Sie, Herr Pfaffmann, haben betont, dass es sich um ein parteiübergreifendes Thema, ein parteiübergreifendes Anliegen handelt.

Integration ist ein Wort, das zurzeit in vieler Munde ist. Ich denke aber, dass dieses Wort mit Inhalt gefüllt werden muss. Integration wurde von Mitgliedern der Staatsregierung bislang leider nur mit negativem Inhalt gefüllt. Das belegt zum Beispiel der Ausspruch von Herrn Innenminister Herrmann - er ist leider nicht da - "Bayern ist an der Grenze der Integrationsfähigkeit" oder auch seine Warnung vor "massenhafter Zuwanderung".

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Tja!)

Anzuführen ist hier auch die Position des Herrn Ministerpräsidenten, der sich gegen die Zuwanderung aus außereuropäischen Kulturkreisen ausgesprochen hat. Diese Position hat der Ministerpräsident jetzt flugs revidiert, nachdem der Zukunftsrat empfohlen hat, das Internationalisierungspotenzial an den Universitäten zu erhöhen. Der Herr Ministerpräsident hat deshalb schnell umgedacht; jetzt ist auch er dankenswerterweise dafür. Wir begrüßen das.

Bei Migranten, bei erwünschten Migranten, ist meistens leider nur von solchen Migranten die Rede, die unseren Arbeitsmarkt bereichern, vom Arbeitskräftepotenzial. Ich schaue bei diesen Worten die FDP an. Das ist richtig. Aber es ist nur ein Ausschnitt. Wir müssen auch über die Menschen reden, die aus klimatischen, wirtschaftlichen oder humanitären Gründen zu uns kommen. Diese müssen uns genauso willkommen sein wie die Menschen, die in unsere Gesellschaft ein berufliches Potenzial einspeisen.

Uns geht es natürlich auch darum, dass die Menschen, die zu uns kommen, ein Potenzial in die Gesellschaft einbringen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, bei uns anerkannt werden. Das ist ein wichtiger Schritt und in unserem Sinn.

Aber Integration ist mehr. Die Menschen, die als Gastarbeiter zu uns gekommen sind und hier seit Generationen leben, bedürfen dringend integrativer Angebote, zum Beispiel Sprachkurse. Bei diesen darf nicht - wie beim Bund geschehen - gekürzt werden, sondern sie müssen ausgebaut werden. Denn die

Sprache ist, wie wir alle wissen, der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration.

Allerdings ist im bayerischen Kindergartengesetz festgelegt, dass ausländische Kinder einen Sprachförderbonus nur dann erhalten, wenn sie zwei ausländische Eltern haben. Dies geht an der Realität komplett vorbei. Sprachförderung in bayerischen Kindergärten ist ganz schwierig. Denn die Gruppen sind viel zu groß. Es ist fast nicht möglich, dort effektive Sprachförderung zu betreiben.

Dann werfen wir einen Blick auf das bayerische Schulsystem. Da wird bedauerlicherweise immer noch selektiert. Die Folge ist natürlich, dass gerade Migrantenkinder überwiegend die Hauptschule und kaum das Gymnasium besuchen. Da müssen wir gegensteuern.

Es ist schon die Frage erlaubt: Was ist in der bayerischen Integrationspolitik in der Vergangenheit falsch gelaufen? Bei Migranten ist die Arbeitslosigkeit deutlich höher als bei Deutschen. Wo sind die Versäumnisse? Hier muss nachgebessert werden.

Fehlender staatlicher Integrationswille offenbart sich bereits bei der Aufnahme von Flüchtlingen. Die Unterbringung geschieht oft für viele Jahre in maroden Gemeinschaftsunterkünften. Es gibt einen Zwang zur Verpflegung mit Essenspaketen. Die Menschen unterliegen einem Verbot der Annahme von Arbeit. Glauben Sie wirklich, dass sich Menschen, die teilweise zehn Jahre und mehr in Gemeinschaftsunterkünften zugebracht haben, nachdem sie durch Flucht und Verfolgung traumatisiert hier ankamen, aktiv in den Integrationsprozess einbringen können?

Es gibt in Bayern sehr viele Defizite, auch weil man jahrzehntelang nichts unternommen hat, um Integration zu fördern, weil man sich dem Trugschluss hingab, dass es sich hier um Menschen handelt, die sowieso wieder weggehen.

Wir brauchen dringend eine Politik der Integration in Bildung, Infrastruktur und Arbeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der SPD-Gesetzentwurf zeigt eine Richtung auf, die wir unterstützen, wenngleich wir in einigen Punkten weiter gehen würden. Wir sehen Integration umfassender.

In dem Gesetzentwurf kommt uns die sprachliche Förderung zu kurz. Bayern muss bei individuellen Sprachförderangeboten eine aktive Rolle übernehmen.

Die Bildung kommt uns insofern zu kurz, als wir nicht der Meinung sind, dass das letzte Kindergartenjahr verpflichtend gestellt werden sollte. Wir müssen viel früher mit sprachlicher Integration anfangen. Deshalb plädieren wir dafür, das erste Kindergartenjahr kostenfrei zu stellen und so die sprachliche Integration besser zu ermöglichen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bezüglich der Partizipation geht uns der Entwurf ebenfalls nicht weit genug. Wir streben das kommunale Wahlrecht für ausländische Mitbürger an.

In einigen Punkten sind wir anderer Meinung. Wir wollen keine Sprachlernklassen und keine Befreiung vom Unterricht so lange, bis die Kinder die deutsche Sprache erlernt haben. Denn das halten wir für Ausgrenzung. Sonst würde hier wohl die Sprache, aber nicht die soziale Integration gefördert. Wir wollen, dass auch in einer kleinen Klasse so viel Potenzial vorhanden ist, dass der Lehrer die Möglichkeit hat, sprachliche Förderung zu betreiben.

Wir glauben, dass Lernmittelfreiheit für sich nicht ausreicht. Die Lerninhalte und die Lernmittel müssen sich ändern. Es müssen andere Inhalte vermittelt werden. Das sind diejenigen Punkte, bei denen wir über den Entwurf hinausgehen.

Am Rande merke ich an, dass es schön gewesen wäre, wenn der SPD-Gesetzentwurf gegendert worden wäre. Hier liegt ein kleines Defizit.