Wir wissen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung, der inneren Verwaltung, der Polizei, im Forstbereich und überall überlastet sind, was zu krankheitsbedingten Ausfällen führt. Dies findet im Bericht über die Wiedereingliederung nach SGB IX seinen Niederschlag. Die Ursachen, die mit der Wiedereingliederung beseitigt werden müssen, werden vom Dienstherrn gesetzt. So kann man mit Mitarbeitern nicht umgehen. Wer den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eine Null-Runde verordnet, wer eine Wiederbesetzungssperre über 12 Monate verhängt Kollegin Claudia Stamm hat es ausgeführt -, macht deutlich, dass die Stelle überflüssig ist. Er macht den Mitarbeitern, die die Vertretung machen sollen, deutlich, dass es völlig egal ist, wie er sich einsetzt. Es geht lediglich darum, die Geringschätzung der Leistung der Beamtinnen und Beamten auszudrücken.
Meine Damen und Herren, die umgekehrte Wertschätzung, wie die Mitarbeiter den Dienstherrn sehen, habe ich in den letzten Tagen bei diversen Veranstaltungen im Forstbereich und der Finanzverwaltung erlebt. Die Wertschätzung der Mitarbeiter dem Dienstherrn gegenüber befindet sich schon lange im Keller. Wir fragen uns, woher das kommt. - Diese Entwicklung ist selbst verschuldet.
- Mir tut es auch leid, Herr Kollege König, dass ich Ihnen nicht noch mehr ins Stammbuch schreiben kann.
Der Freistaat Bayern als Dienstherr muss endlich wieder zu einer ordentlichen Wertschätzung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen.
Für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN erteile ich Frau Kollegin Kamm das Wort. - Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kommunen haben eine wichtige Rolle bei der Organisation unseres Gemeinwesens, und sie werden bei wichtigen Zukunftsfragen künftig eine noch größere Rolle spielen. Ich denke an Bildung oder Klimaschutz. Das sind wichtige Schlüsselfragen für die Zukunft. Deshalb kann es uns nicht egal sein, ob die Kommunen handlungsfähig sind oder nicht.
Kolleginnen und Kollegen, es reicht nicht, mit einer pauschalen und außerordentlich fragwürdigen Aufstellung zu belegen zu versuchen, dass die finanzielle Entwicklung der Kommunen insgesamt angeblich nicht schlechter verlaufen sei als die des von der Landesbank gebeutelten Freistaats. Die Berechnungsmethode der freien Spitze, die Sie in dieser Tabelle anführen, ist außerordentlich fragwürdig und erinnert ein bisschen an die Ermittlung der Regelsätze bei Hartz IV. Es geht nach dem Motto: Wer bisher kein Geld für den Bauunterhalt ausgegeben hat, braucht in Zukunft nicht mehr Geld.
Ich erinnere an die große Nachfrage der Kommunen nach dem Konjunkturprogramm, das sie genutzt haben, um Schulgebäude zu sanieren. Die Nachfrage war so groß, dass man fünf oder sieben Konjunkturprogramme hätte auflegen können. Die Kommunen haben sehr viele Anträge gestellt, aber nur ein kleiner Teil konnte umgesetzt werden.
Ich kritisiere auch, dass es Ihnen egal ist, ob Kommunen in strukturschwachen oder strukturstarken Gebieten liegen, dass Sie nicht analysieren, wie es den kreisangehörigen Gemeinden, den kreisfreien Städten, den Landkreisen und den Bezirken geht. Die Daten sind vorhanden. Sie machen sich jedoch nicht die Mühe, eine differenzierte Betrachtung anzustellen. Dazu sind Sie vom Verfassungsgericht aber aufgefordert worden.
Was die Bezirke angeht, denke ich an die Zusage des Herrn Ministerpräsidenten Seehofer, der gesagt hat,
es sei notwendig, endlich ein Teilehabegesetz zu erlassen. Ich kritisiere in diesem Zusammenhang, dass der Freistaat dennoch nicht beginnt, seinen Anteil an den Aufgaben der Eingliederungshilfe wahrzunehmen. Lediglich 240 Millionen Euro stellt er dafür zur Verfügung. Es ist dringend erforderlich, die Eigenleistungen Bayerns beim Sozialhilfeausgleich an die Bezirke endlich an die wachsenden Aufgaben in diesem Bereich anzupassen. Die Koalition verlagert wichtige Aufgaben auf die Kommunen und entledigt sich ihrer Mitverantwortung.
Die Kommunen brauchen Mittel, mit denen sie selbst gestalten können. Sie haben nichts davon, wenn Mittel, die dem Finanzausgleich entnommen worden sind, in irgendwelche Investitionsfördertöpfe gesteckt werden. In den Haushaltsberatungen haben wir die kommunale Sonderbaulast kritisiert. Das Beispiel zeigt: Sie von der Koalition entnehmen dem kommunalen Finanzausgleich Mittel, die den Kommunen gehören, stecken diese Mittel in einen eigenen Topf und verteilen sie relativ intransparent in der Landschaft. Niemand weiß, nach welchen Prioritäten sie verteilt werden. So werden einer einzigen Gemeinde, nämlich Wertingen im Stimmkreis des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, 10 Millionen Euro für eine relativ fragwürdige Straßenkreuzungslösung versprochen. Das kann es nicht sein. Gebt den Kommunen das Geld zur eigenen Gestaltung!
Die Steuereinnahmen der Kommunen erholen sich nur sehr langsam. Das ist kein Wunder; schließlich haben die schwarz-gelben Steuergesetze auf Bundesebene eine deutlich negativere Auswirkung auf die Finanzkraft der Kommunen als auf die des Freistaates. Im Vergleich zum Anstieg der Ausgaben im Sozialbereich erholen sich die Steuereinnahmen deutlich langsamer, als die Sozialausgaben steigen. Ich erinnere an das Teilhabegesetz.
In den ersten drei Quartalen des Jahres 2010 überstiegen die Ausgaben der Kommunen in Bayern die Einnahmen um 652 Millionen Euro. Das sind Verluste, die in den Folgejahren ausgeglichen werden müssen. Die Kommunen sind also auch in Bayern strukturell erheblich unterfinanziert. 39 % der bayerischen Kommunen konnten 2010 keine Zuführung zum Investitionshaushalt erwirtschaften. Rücklagen werden abgebaut, Tafelsilber wird verscherbelt, die Nettoneuverschuldung steigt. Die Probleme werden durch die Staatsregierung kaschiert, indem die Aufsichtsbehörden jetzt höhere Nettoneuverschuldungen genehmigen als bisher, obwohl die Finanz- und die Ertragskraft der Kommunen nicht steigen.
In Regensburg sinkt 2011 im Vergleich zu 2010 die Finanzkraft pro Einwohner um 14 %. In Landshut geht sie auf 830 Euro pro Einwohner zurück; ursprünglich lag sie bei 870 Euro. Ähnlich ist es in Augsburg: Die Finanzkraft sinkt, aber den Kommunen wird eine höhere Nettoneuverschuldung genehmigt.
Sie schieben letztlich Schulden auf die Kommunen und lösen die Haushaltsprobleme des Freistaats nicht. Von daher sind Sie gefordert, künftig genauer hinzusehen, wie es den Kommunen geht, und die Haushalte der Kommunen besser im Blick zu behalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Abschluss des Tages möchte ich die Gelegenheit nutzen, um allen zu danken.
Ich danke zuallererst dem Ausschussdienst. Dessen Mitarbeiter haben uns vielfältig unterstützt, insbesondere die Unterlagen für die Ausschusssitzungen vorbereitet. Ich danke auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen und des Ministeriums. Mein Dank gilt ebenso dem Minister und dem Staatssekretär. Vor allem danke ich dem Ausschussvorsitzenden Georg Winter und dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Volkmar Halbleib; sie alle können das im Protokoll nachlesen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich die Kolleginnen und Kollegen des Haus
Ich will meine Redezeit nicht allzu sehr ausreizen, möchte aber doch auf ein paar inhaltliche Punkte kurz eingehen. Uns als FDP-Fraktion war es wichtig, im Haushaltsgesetz nachzusteuern, was die Schulfinanzierung angeht; ich verweise auf die MontessoriSchulen. Kollege Winter hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir den Pauschalbetrag - wir sind in die Pauschalierung eingestiegen; das ist grundsätzlich zu befürworten - angehoben haben. Wir haben auch gemeinsam dafür gesorgt, dass es eine Übergangszeit für diejenigen gibt, die zunächst einmal - in Anführungszeichen - "Gewinner" oder "Verlierer" sind, bei denen also die Summen, die sie bisher vom Freistaat bekommen haben, höher bzw. niedriger sind als die Summen, die sie künftig erhalten. Wir haben eine Frist eingebaut, in der die Beträge abschmelzen bzw. anwachsen. Das ist eine gute Maßnahme, die diesen Schulen entgegenkommt. Damit wird auch dieses Problem - zum Teil jedenfalls - gelöst.
Kollege Halbleib hat das Thema Schuldenbremse angesprochen. Es ist ein Missverständnis, wenn davon ausgegangen wird, dass wir die Maßnahme im Zusammenhang mit der Landesbank nicht hätten ergreifen dürfen, wenn die Schuldenbremse schon zu Anfang der Legislaturperiode gegolten hätte. Dass dieses Missverständnis entstehen konnte, liegt daran, dass Kollege Halbleib den Entwurf, den wir vor Weihnachten erstellt haben, nicht kennen kann; er liegt noch bei den Kollegen der CSU. Natürlich ist es wie auf Bundesebene auch nach unserem Entwurf für eine Schuldenbremse möglich, dass der Freistaat in einer Situation wie der Finanzkrise, in der wir für die Landesbank tätig werden müssen, tatsächlich tätig wird. Wir würden uns doch jegliche politische Aktionsmöglichkeit beschneiden, wenn wir eine solche Möglichkeit in unserem Entwurf nicht vorsähen. So viel Voraussicht können Sie uns dann doch zutrauen.
Unsere Fraktion ist stolz darauf, dass wir am Ende der Haushaltsberatungen noch einmal Mittelverstärkungen vornehmen konnten, vor allem im Bereich der Bildung. Das Schulfinanzierungsgesetz habe ich schon angesprochen. Den Schulgeldersatz konnten wir anheben. Unserem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, den Schulgeldersatz auf 100 Euro zu erhöhen - ich sehe die Kolleginnen Will und Sandt in den hinteren Reihen sitzen -, kommen wir näher. Beim Jugendring, der Schülervertretung und der Handwerksförderung kürzen wir nicht. Dass auf den Bildungsbe
reich großer Wert gelegt wird, ist sowohl der FDPFraktion als auch den Kolleginnen und Kollegen der CSU ein besonderes Anliegen. Was die Gelder für die Schülermitvertretung angeht, möchte ich die Kollegen der FREIEN WÄHLER nicht unerwähnt lassen; denn sie haben tatkräftig mitgekämpft.
Wir haben uns aber auch für eine Mittelverstärkung im Bereich der Schülerbeförderung eingesetzt. Dass ein neues System der Sollkostensatzberechnung eingeführt wird, ist ein gutes Signal, das von diesem Haushaltsgesetz ausgeht. Auch das ist eine gute Botschaft.
Am Ende dieses Tages darf ich die der FDP-Fraktion wichtigen Schwerpunkte in der Haushaltsberatung zusammenfassen. Für uns ist es wichtig - auch wenn Sie das nicht hören wollen -, dass wir einen Haushalt ohne neue Schulden verabschieden. Wir kommen mit dem Geld aus, das uns zur Verfügung steht. Wir investieren - sowohl im Gesamthaushalt als auch im Rahmen des Programms "Aufbruch Bayern" -, aber wir sparen auch. Das unterscheidet uns von der Haushaltssituation in vielen anderen Ländern. Uns ist in der Haushaltspolitik ein Dreiklang gelungen. Die FDP-Fraktion hat sich, wie gesagt, schon seit eineinhalb Jahren mit diesem Doppelhaushalt auseinandergesetzt. Uns ist es besonders wichtig, dass wir mit 15,9 Milliarden Euro die Hälfte der uns zur Verfügung stehenden Mittel - das sind nur 32 Milliarden Euro - in den Bildungsbereich investieren. Die Schwerpunktsetzung der Koalition aus FDP und CSU ist klar erkennbar. Darauf sind wir stolz.
Wir sind auch stolz darauf, dass viele Ziele, die im Koalitionsvertrag formuliert worden sind, umgesetzt werden können. Ich möchte das nicht alles erwähnen, weil die Nerven vielleicht arg strapaziert würden.
Zur Kollegin Gote möchte ich noch etwas sagen; denn sie scheint den roten Faden in der Wissenschaftspolitik verpasst zu haben. Frau Gote, ich habe Ihnen vorhin aufmerksam zugehört. Vielleicht ist Ihnen entgangen, dass wir ein Hochschulgesetz auf den Weg gebracht haben, mit dem die Autonomie der Hochschulen gestärkt worden ist. Das ist ein äußerst liberales Projekt unseres Wissenschaftsministers Wolfgang Heubisch.