Peter Meyer

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Das heißt edzadla! Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Ersten Lesung brauchen wir nicht allzu viel zu sagen. Lieber Kollege Herold, der Hinweis auf Hamburg war ein bisschen daneben, denn Hamburg ist ein einziger Ballungsraum.
Hier geht es darum – Kollege Gantzer hat es gesagt –, dass viele Beamtinnen und Beamte aus den anderen Regionen in Bayern nach München abgeordnet oder versetzt werden und in München höhere Mieten und Lebenshaltungskosten haben als zu Hause. Hamburg als Beispiel zu bringen, halte ich deswegen für ein bisschen daneben.
Zweitens. Eine vollständige Kompensation steht nicht zur Diskussion. Mit den Beträgen, die in diesem Gesetzentwurf stehen, kann man eine höhere Miete nicht kompensieren. Das hat niemand behauptet.
Ein Hinweis an den Kollegen Gantzer: Die Zahlen Ihres Gesetzentwurfs kamen mir bekannt vor. So lautete nämlich unser Antrag vom 24. Februar 2010. Wir hatten damals auch schon eine Verdoppelung beantragt. Ich freue mich auch auf die Diskussion im Aus
schuss. Über den Gesetzentwurf muss aber nicht so polemisch diskutiert werden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der FREIEN WÄHLER stimmt diesem Gesetzentwurf bei einzelnen Ablehnungen und Enthaltungen größtenteils zu – dies nicht aus der Überzeugung, dass es um eine grundlegende und wichtige Regelung geht, sondern – das ist unser fester Wille – um einem Kompromiss zuzustimmen. Wie gut oder schlecht er ist, Herr Kollege Maget, mag dahin gestellt sein. Ich lege Wert auf die Feststellung – das sind meine Erfahrungen aufgrund der Ersten Lesung –, dass die Kirchen nicht Kronzeuge für die Regelung sind. Allenfalls liegt ein zähneknirschendes Hinnehmen des Kompromisses seitens der Kirchen vor. Die beiden Kirchen verweisen nicht zu Unrecht darauf, dass wir, abgesehen von der Frage, ob an Allerheiligen oder am Buß- und Bettag um 12.00 Uhr nachts oder um 2.00 Uhr nachts in der Diskothek Ruhe sein muss, vielleicht doch wichtigere Probleme haben,
zum Beispiel die schleichende Ausweitung der Sonntagsarbeit. Ich meine, das ist ein größerer Punkt.
Lieber Kollege Maget, wie sinnvoll die Ausweitung auf 2.00 Uhr ist, haben Sie schon angesprochen; das wurde diskutiert. Insoweit bin auch ich mir nicht sicher, ob die Verlegung auf 2.00 Uhr der allgemeinen Befriedung der Nachtschwärmer dient. Meine Damen und Herren, ein weiteres Nachhintenverlegen geht aber in der Tat nicht – da stimme ich auch der Kollegin Stewens zu.
Wir sind der Auffassung, dass mit 2.00 Uhr nachts der Kernbereich des geschützten Feiertages – ich füge hinzu: gerade noch – nicht verletzt ist. Nun ist es sicherlich sinnvoll, einen Tag als Zeitgröße für das Umrunden der Erde durch die Sonne, wenn man das geozentrische Weltbild nimmt, festzulegen. Ein Tag ist also sicherlich eine sinnvolle Einheit.
Dass aber der Tag genau um 0.00 Uhr nachts beginnt, ist für sich willkürlich. Da könnte man schon fra
gen: Warum ist es 0.00 Uhr? Beispielsweise beginnt der jüdische Sabbat am Vorabend.
- Ja, eben, mit Einbruch der Dunkelheit, also am Vorabend. Insofern ist die Null-Uhr-Regelung auch eine willkürliche Größe.
- Selbstverständlich!
- Sommerzeit und Winterzeit, Herr Kollege Hacker, richtig.
Meine Damen und Herren, wie gesagt: Vor diesem Hintergrund ist 2.00 Uhr nicht der Kernbereich. Da hilft auch das veränderte Ausgehverhalten der Jugend nicht; denn der Staat muss in der Tat das Rechtsgut des geschützten Feiertages auch gegenüber einem geänderten Ausgehverhalten verteidigen, eben gerade auch für diejenigen, die den Feiertag für sich nutzen wollen. Der Staat muss seiner Schutzpflicht nachkommen.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Pulverdampf des Wahlkampfs ist unübersehbar, der Kanonendonner ist nicht zu überhören. Dem Antrag der CSU stimmen wir zu.
Lieber Kollege Hacker, die Zuwanderung nach Oberfranken könnte man viel differenzierter darstellen. Das Zuwanderungsplus in Oberfranken müssen wir noch nachprüfen. Kamen die meisten nach Oberfranken West oder Oberfranken Ost? Ich glaube - ich habe die Zahlen nicht im Kopf -, dass im Raum Hof und Wunsiedel keine Zunahme der Zuwanderung zu verzeichnen ist. Man muss schon alles richtig sehen.
Meine Damen und Herren, es steht völlig außer Frage, dass wir uns zur Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege bekennen. Das gilt vor allem auch für den Fachbereich "Allgemeine Innere Verwaltung" am Standort Hof. In der Tat gibt es einen gewissen Zungenschlag -
Herr Präsident, ich bitte um etwas mehr Ruhe.
- Danke.
- Herr Kollege, es ist schön, dass Sie mir nicht die rote Karte zeigen, sondern die blaue, denn dann kann ich mit Ihrer Erlaubnis beruhigt weiterreden.
Meine Damen und Herren, mangelnde Geografiekenntnisse in manchen Bemerkungen sind natürlich für unsere Region verletzend. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir damit sehr viel Erfahrung haben. Ich bin jetzt 50 Jahre alt und damit groß geworden, dass alle möglichen Institutionen über nordbayerische und vor allem oberfränkische Standorte sehr schlecht informiert waren. Das ist nichts Neues.
- Aber auch nicht der große Brüller, Kollege König.
Natürlich ist der Standort Hof nicht zuletzt aufgrund strukturpolitischer Entscheidungen aus früheren -
- Herr Kollege Winter, Sie werden mir mein Rederecht doch nicht beschneiden wollen, oder?
- Ach so. - Eine Infragestellung des Standorts Hof, egal durch wen, sei es durch die fehlende Zuführung von Studenten, durch eine Kommune oder durch irgendeine andere staatliche Entscheidung, wäre extrem falsch. In diesem Punkt stimme ich Ihnen allen zu. Ich bin der Meinung, auch wenn es im Augenblick nur 20 Studenten der Stadt München sein sollten, wäre das ein Anfang,
und dann kommt als nächste die Stadt Nürnberg und als übernächste die Stadt Würzburg, und dann ist da ein Dammbruch. Das kann schon passieren. Wir sollten deshalb vorsichtig sein und an die Solidarität der kommunalen Familie appellieren. Die Kommunen sollten hier auch ihren Beitrag leisten und die Studenten gemeinsam mit dem Staat dort ausbilden lassen, wo das schon lange gemacht wird und wo es auch Sinn hat.
Mein Damen und Herren, die Lage Hofs ist allerdings mehr als ein Standortvorteil. Zahlreiche Beamte aus Franken, Thüringen und Sachsen, also sozusagen aus dem einen Erzgebirge und aus dem anderen Erzgebirge, werden dort für München rekrutiert.
Nebenbei kann die Vermittlung von Landeskunde sowieso nicht schaden. Da werden nämlich viele der Gattung Homo Urbanicus erkennen, dass die Nähe zu Tschechien in Bayern ein sehr großer Raum ist und dass außerdem in Oberfranken nach wie vor die meisten Brauereien, die meisten Bäckereien und die meisten Metzgereien bezogen auf die Bevölkerung stehen. Sie werden feststellen, dass das Bier dort günstiger zu haben ist als in München.
Oberfranken ist also durchaus lebenswert.
Um jetzt einmal zu Inhalten zu kommen -
- Ja, aber ich glaube, zur Abstimmung kommen wir heute sowieso nicht mehr, Herr Kollege.
Man darf die Strukturpolitik aber nicht nur als Alibi für die Hochschule in Hof nehmen. Es sind vielmehr die Inhalte. Die Hochschule insgesamt hat ebenso wie der Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung in Hof hohe Reputation und ein sehr hohes Niveau bei der Fachausbildung für den gesamten öffentlichen Dienst in Bayern. Das müssen wir beibehalten. Die Hochschule in Hof, und da zitiere ich jetzt den Beamtenbund, "bietet seit drei Jahrzehnten passgenaue Fachausbildung ausgerichtet auf die Anforderungen und Bedürfnisse von staatlicher und kommunaler Verwaltung". Deswegen kann auch ich der Stadt München nur dringend empfehlen, diese hohe Qualität weiter zu nutzen.
Die Landeshauptstadt München hat aufgrund ihrer Personalstärke und der Größe ihrer Verwaltung sowie der daraus resultierenden Anzahl von Verwaltungsvorgängen jeden Tag in so gut wie allen Rechtsfragen etwas zu tun, was nicht bei jeder kleineren oder kleinen Kommune der Fall ist. Die Stadt München hat hier deshalb eine gewisse Leitfunktion innerhalb der kommunalen Verwaltung. Sie verfügt selbstverständlich über eine große Erfahrung. Man kann die staatliche Erfahrung und die kommunale Erfahrung auch zusammenlegen.
Umso begrüßenswerter wäre es, wenn die Landeshauptstadt München überzeugt werden könnte, die Kompetenz der Fachhochschule in Hof auch weiterhin zu nutzen. Daran, meine Damen und Herren, und das ist mir jetzt wichtig, kommt die Stadt München in der nächsten Zeit aber auch nicht vorbei. Völlig zu Recht hat der Leiter des Fachbereichs in Hof den Presseberichten zufolge erklärt, es kommt gar nicht darauf an, ob "Bachelor" oder "Diplom" auf der Abschlussurkunde steht, entscheidend ist doch, meine Damen und Herren, dass die Schule in Hof die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den Verwaltungsdienst dieser dritten Qualifizierungsebene – früherer gehobener Dienst – vermittelt. Die Inhalte und die Anforderungen müssen für diese 3. QE geboten werden. Die Studiengänge, ob sie nun "Bachelor of Law" oder wie auch immer heißen, müssen das leisten können, und davon sind wir im Moment, so denke ich, noch entfernt. In Bayern ist noch nichts dergleichen anerkannt.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf das Neue Dienstrecht in Bayern bin ich sehr froh, dass wir hier die Zuständigkeit des Landespersonalausschusses beibehalten haben, um die Qualität zu wahren. Vergessen Sie bitte nicht, wir alle waren es, die wir hier in diesem Haus beim Neuen Dienstrecht die Möglichkeiten zum Zugang in den Beamtendienst erweitert haben - alle, auch Sie von der CSU. Das Problem besteht doch darin, dass die Stadt München nun diese Möglichkeiten nutzen möchte, die das Neue Dienstrecht zweifellos bietet, also mehr Flexibilität. Soweit ich mich noch an die Expertenanhörung zum Neuen Dienstrecht erinnern kann, wollte die Stadt München noch viel weitgehendere Befugnisse haben. Ich sage es deshalb noch einmal: Ich bin wirklich froh, dass wir uns in letzter Sekunde darauf geeinigt haben, dass der Landespersonalausschuss ein Auge darauf werfen kann.
- Lieber Herr Kollege Thalhammer, ich habe mich noch nie eingemischt, wie lange Sie reden dürfen. Also, bitte.
- Genau. Nun zum Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dem Antrag der GRÜNEN können wir zustimmen. Es ist nicht verkehrt, die Zusammenlegung der beiden Fachhochschulen zu prüfen und eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen. Ich bin gespannt, was dabei herauskommt. Ich bin allerdings auch vorsichtig, und deshalb kann ich Ihnen, Frau Kollegin Gote, nicht zustimmen. Wenn Sie der Beamtenfachhochschule das Alleinstellungsmerkmal der passgenauen Fachausbildung für die Verwaltung nehmen und das könnte durch die Verschmelzung passieren -, dann geben Sie den ausschlaggebenden Grund für die Verwaltungsfachausbildung in der Beamtenfachhochschule auf. Ich bin deshalb hinsichtlich einer Zusammenlegung sehr vorsichtig.
Die Möglichkeit des Aufbaus einer europäisch ausgerichteten Verwaltungsuniversität ist eine gute Idee. Die Kooperation mit Tschechien bietet sich wegen der Nähe zu Tschechien natürlich auch an.
- Tschechien bietet sich aber auch an. Entscheidend ist, wer hier zu welchem Zweck ausgebildet werden kann. Im Gegensatz zu Krakau ist Tschechien deshalb interessanter, wenn man tschechische Kräfte
ausbildet. Insofern werden wir uns auch diesem Prüfauftrag nicht verweigern.
Meine Damen und Herren, ich habe noch zehn Sekunden Redezeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben dem Gesetz im Ausschuss ebenfalls insgesamt zugestimmt. Allerdings haben wir darauf hingewiesen, dass wir die von der
SPD vorgeschlagenen Änderungen begrüßt hätten. Im Zusammenhang mit diesem Änderungsantrag stellen sich zwei Fragen. Erstens: Wie gehen wir mit der Umsetzung der Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften um? Das ist eine grundsätzliche Frage. Zweitens: Wie halten wir es mit der Rückwirkung von Alimentierungsvorschriften im Dienstrecht? Die gleiche Frage stellt sich auch immer wieder im allgemeinen Steuerrecht.
Zur Gleichstellungsfrage: Die Staatsregierung und wohl auch die Bundesregierung haben sich für den Weg der Salami-Taktik entschieden. Kollegin Stachowitz hat das schon erwähnt. In ganz kleinen Schritten will man nur das tun, was gerade erforderlich ist, weil man durch die Rechtsprechung bzw. die Verfassungsrechtsprechung dazu gezwungen wird. Selbstverständlich ist für uns der Schutz von Ehe und Familie, wie im Grundgesetz vorgegeben, vorrangig und maßgebend. Ich habe den Eindruck, dass bei Ihnen die Auffassung vorherrscht, dass jegliche Anerkennung und die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften eine übertriebene Förderung dieser Lebensgemeinschaft sei. Frau Kollegin Stachowitz hat eben von der Aufhebung der Diskriminierung gesprochen. Sie sind der Auffassung, die Ehe werde damit geschädigt. Dabei vergessen Sie die unter Umständen – das gebe ich gerne zu – sehr feinsinnig zu differenzierende Frage, inwieweit in der förmlichen Partnerschaft der Ehebegriff vielleicht schon erfüllt ist, Stichwort: gegenseitige Einstandspflicht, gegenseitige Hilfe und Pflege im Alter. Aus diesen Gründen hat die Verfassungsgerichtsbarkeit in diesen Einzelfällen immer wieder gesagt: Ihr müsst das gleichstellen, weil die Elemente der Ehe als solche erfüllt sind. Die Frage nach der Beeinträchtigung einer Ehe stellt sich dann nicht mehr. Das ist eine Ehe.
Die andere Frage ist die der Rückwirkung. Ich erinnere an die von der Rechtsprechung erzwungene höhere Alimentation ab dem dritten Kind. Das lief vor einigen Jahren hier in Bayern. Es gab viele Enttäuschungen. Viele Betroffene haben – das ist verfahrenstypisch – damals sicher nicht aus eigener Überzeugung auf Rechtsmittel verzichtet. Immer wieder wurde gesagt: Lass es sein, die Rechtslage ist eindeutig, du hast keine Aussicht auf Erfolg, schlimmstenfalls hast du nur Kosten für den Prozess. Mindestens genauso verhält es sich mit diesen Fällen, wenn nicht sogar eindeutiger. Als die Änderung hinsichtlich der Alimentation der Kinder kam, wurde die Unruhe immer größer. Die Rechtsprechung hat mit Feststellung einer noch nicht eingetretenen Verjährung den Weg dafür freigemacht, dass eine Vielzahl von Beamten noch Rechtsmittel einlegen konnten. Damit konnte der Kreis der Begünstigten erheblich erweitert werden.
Meine Damen und Herren, genau diese Aufregung halte ich für überflüssig und vermeidbar. Das gilt auch für das Steuerrecht. Von der Steuerverwaltung wird übrigens in vielen Fällen eine vorläufige Pauschale festgesetzt; dann erübrigt sich die Frage der Rückwirkung. Deswegen plädiere ich auch in diesem Fall für eine generelle Rückwirkung, zumal der Kreis der Betroffenen ungleich geringer sein dürfte als damals bei der Kinder-Alimentation.
Meine Damen und Herren, das ist alles nicht so dramatisch, wie Sie es darstellen. Wir stimmen dem Änderungsantrag zu, und wir stimmen natürlich auch dem Gesetz zu.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies ist tat
sächlich nicht die erste Initiative in dieser Legislaturperiode zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz. Bekannt ist - und ich denke, das wird von niemandem hier infrage gestellt -, dass Frauen und Männer rechtlich gleichgestellt, aber Frauen nach wie vor in vielen Bereichen tatsächlich noch benachteiligt sind. Die schulischen und beruflichen Ergebnisse spiegeln sich nicht im beruflichen Erfolg von Frauen wider. Der Frauenanteil in Leitungsfunktionen ist tatsächlich immer noch unterdurchschnittlich.
Dem können Sie aber − insoweit schließe ich mich dem Kollegen Seidenath an und rede jetzt auch wieder insbesondere vom öffentlichen Dienst − nicht mit einer per Gesetz verordneten mindestens fünfzigprozentigen Frauenquote bei der Einstellung begegnen, wobei Sie im Gegensatz zu früheren Initiativen, auch von den GRÜNEN, jetzt in diesen Artikel 8 schon einschränkend aufgenommen haben, dass bei der Einstellung mindestens 50 % zu berücksichtigen seien, wenn nicht Eignung, Leistung und Befähigung dem entgegenstehen. Aber genau das sind die Kriterien im öffentlichen Dienst. Insofern läuft Ihr eigener Artikel 8 wieder leer. Das Bedenken, dass Sie, wenn Sie mehr als 50 % Frauen einstellen wollen, damit das andere Geschlecht benachteiligen, hat Herr Kollege Seidenath bereits geäußert. Ich will auch darauf hinweisen, dass wir in der Justiz, was Frauen angeht, mittlerweile Einstellungsquoten von 70 % bis 80 % zu verzeichnen haben. Das ist so. Ich beklage es nicht. Da wird es auch offensichtlich hingenommen. Da stört es Sie nicht.
- Bei Richterinnen jedenfalls. Im gehobenen Dienst ist es bei den Einstellungen, soweit ich weiß, im Augenblick pari. − Wir denken, dass dieses Gleichstellungsgesetz wie auch in der Vergangenheit nach wie vor nicht zielführend ist. Ich weiß nicht, ob die Vorwürfe immer stimmen, aber wenn gesagt wird, dass Frauen bei Beurteilungen benachteiligt werden, wenn Frauen bei den Beförderungen tatsächlich benachteiligt sind, dann muss man dem begegnen, und dann kann man dem begegnen. Dazu muss aber keine Frauenquote bei der Einstellung berücksichtigt werden.
Bei der Familienfreundlichkeit, bei der Ganztagsbetreuung verzeichnen wir überall Defizite, und natürlich besteht auch in Bayern Nachholbedarf. Wenn es aber mit der Familienfreundlichkeit klappt, dann klappt es auch noch besser mit Frauen in Führungspositionen.
Ich war lange in der öffentlichen Verwaltung tätig und hatte viele weibliche Vorgesetzte, mit denen ich auch
gern zusammengearbeitet habe. Damit bestand überhaupt kein Problem.
Es ist ja nicht so, dass keine Frauen in Führungspositionen kommen. Die Zahlen, die in Ihrer Begründung stehen, sind wirklich sehr veraltet. Sie haben mich auch gewundert. − Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist nicht zielführend.
Noch ein Wort. Sexuelle Belästigung ist selbstverständlich verboten und muss bekämpft werden. Das ist doch keine Frage. Ob man das unbedingt im Gleichstellungsgesetz kodifizieren muss, weiß ich nicht. Daran habe ich Zweifel. Es ist sowieso verboten. Machen wir uns nichts vor.
Die Freistellung von Gleichstellungsbeauftragten will ich jetzt gar nicht kritisieren. Sie müssen natürlich für ihre Tätigkeit frei bekommen, das ist keine Frage. Aber es ergibt sich dabei das gleiche Problem wie bei Personalräten und Personalrätinnen. Wenn Sie zu schnell zu 100 % freistellen, tun Sie diesen Personen nicht immer einen Gefallen. Denn wenn sie zu 100 % freigestellt werden, geraten sie außerhalb ihrer Tätigkeit. Das wollen sie zum Teil gar nicht. Dass sie ausreichend Zeit bekommen müssen, um ihren Tätigkeiten nachzugehen, ist dabei unbestritten.
Meine Damen und Herren, meine Redezeit neigt sich dem Ende zu. Wir befinden uns in der Ersten Lesung. Wir halten dieses Gesetz nach wie vor nicht für zielführend.
Herr Kollege Thalhammer, darüber, ob 2 Uhr richtig ist, und über die Vor- und Nachteile wurde schon ausgiebig diskutiert. Mir geht es darum: Bitte hören Sie auf, die Kirchen als Kronzeugen für Ihren Entwurf zu benennen.
Die beiden Kirchen, die katholische und die evangelische, haben klipp und klar erklärt, dass sie gegen diese Regelung sind. Wenn es nach ihnen ginge, würde es auch keine Änderung geben. Sie haben nur gesagt, wenn es der Befriedung dient
und wenn es nicht die Vorstufe ist für einen weiteren Schritt zu einem späteren Zeitpunkt, dann werden sie
das als Kompromiss notgedrungen hinnehmen. Sie sind aber ausdrücklich nicht einverstanden. Die Kirchen gehen mit Ihrem Vorschlag nicht mit. Das bitte ich zu bedenken.
Sehr verehrtes Präsidium, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon interessant, dass der Staatssekretär zu den spannenden Fragen, die dieser Gesetzentwurf aufwirft, nichts gesagt hat.
Das, was Sie, Herr Staatssekretär, und Sie, Frau Kollegin, erwähnt haben, sind die eigentlich technischen Regelungen, die einer Diskussion nicht wert sind. Es sind formelle Änderungen, und es kann nicht schaden, wenn die Beurteilung etwas mehr kodifiziert wird. Das ist alles in Ordnung. Darüber brauchen wir wirklich nicht zu streiten.
Ich habe mir auch zwei Punkte notiert, die mir aufgefallen sind. Darauf sind Sie nicht eingegangen. Liebe Frau Kollegin Heckner, zum Beitrag zur Gerechtigkeit für die Flussmeisterinnen und Flussmeister, die Straßenmeisterinnen und Straßenmeister und die Schulrätinnen und Schulräte -
- Die Schulräte stehen aber auch in diesem Gesetz. Mit den Regelungen für die Flussmeister und die Straßenmeister geben Sie uns wieder die Gelegenheit, zu fragen, was mit den Lebensmittelüberwachern, mit den Hygieneinspektoren an den Gesundheitsämtern und mit den Gerichtsvollziehern geschieht. Diese Frage stellt sich wieder. Auch hier könnten Sie einen Beitrag zur Gerechtigkeit leisten.
Beim zweiten Punkt schließe ich an den Beitrag des Kollegen Schuster an. Mit der Nachzahlung des Familienzuschlags an gleichgeschlechtliche Paare unterstreichen Sie das, was Herr Seehofer und jetzt auch die Bundeskanzlerin gesagt haben: Wir machen nur das, wozu wir von den Gerichten gezwungen werden. Wir sollten uns aber schon einmal der Diskussion stellen, wie mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften überhaupt umzugehen ist.
Ein Punkt ist mir in den letzten Wochen wirklich aufgefallen. Da hilft uns auch das vor wenigen Wochen ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Adoptionsentscheidung. Sie argumentieren immer, dass wir die Familien benachteiligen, wenn wir den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften immer mehr familienrechtliche Leistungen gewähren. Ich bitte Sie aber, das zu bedenken, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat. Die gleichgeschlechtli
chen Lebenspartnerschaften gehören schon zur Familie. Es geht also nicht darum, Familien zu benachteiligen, sondern es geht darum, was der Familienbegriff aussagt. Dazu war jetzt vom Bundesverfassungsgericht erstmalig zu hören, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes das nach heutigen Maßstäben nicht gewusst haben. Das Verfassungsgericht hat gesagt, dass Familie mehr als Mann und Frau als Eltern sei und dass die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auch zu Familie gehörten. Das müssen wir bei unseren zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen. Dann stellt sich die Frage der angeblichen Benachteiligung von Ehe und Familien möglicherweise nicht mehr.
Im Übrigen freue ich mich auch auf die Diskussion im Ausschuss.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schuldenabbau ist wichtig, das
haben wir auch immer gesagt. Es ist nur die Frage, ob man damit alles erklären kann oder ob man vor einem solch großen Schuldenabbau, wie er immer verkündet wird, nicht noch irgendwelche anderen Hausaufgaben erledigen und den Schuldenabbau dafür ein bisschen strecken sollte.
Warum gibt es den Versorgungsfonds und die Versorgungsrücklage? Das ist schon zum Ausdruck gekommen. Es war die Sorge um die zukünftig hohen Ausgaben für Pensionen für Beamtinnen und Beamte, die ihre Arbeit gut und treu erledigt und ihre Altersversorgung natürlich auch verdient haben. Liebe Frau Heckner, Ihr Hinweis auf die Alterssicherungssysteme der Nichtbeamten ist schön und gut. Aber die Rentenversicherungen bekommen schon einen nicht unerheblichen direkten Staatszuschuss. Das kann also nicht der Grund sein, warum wir unsere staatlichen Rücklagen zurückfahren sollten. Unsere Sorge ist einfach die, dass Sie jetzt die beiden Systeme zusammenfassen wollen. Das Zusammenfassen an sich ist nicht das Problem, aber Sie wollen jährlich nur noch 100 Millionen Euro zuführen. Und wenn ich Frau Heckner jetzt richtig verstanden habe, wollen Sie deshalb weniger in die Rücklagen nehmen, weil man keine Zinsen mehr dafür bekommt.
Das haben Sie gesagt. Der Fonds und die Rücklage hätten nicht mehr die Renditen und deshalb solle das zurückgefahren werden.
Aber, meine Damen und Herren, 100 Millionen Euro jährlich sind nicht einmal die Hälfte dessen, was im Versorgungsfonds nach gesetzlicher Regelung notwendig wäre. Und selbst das, was nach der gesetzlichen Regelung notwendig wäre, wäre auch schon zu wenig, weil bisher schon mehr Beamte eingestellt wurden, als damals kalkuliert worden war. Das bedaure ich im Grunde nicht. Aber die 100 Millionen reichen deswegen nicht, weil der Versorgungsfonds völlig unterbedient sein wird, von der Rücklage gar nicht zu reden.
Insofern kann ich mir gar nicht vorstellen, wie Sie die Pensionszahlungen in den Jahren 2020 bis 2030 abfedern wollen, so wie es die Absicht dieser beiden Systeme war. Wenn Sie nun so handeln, wie es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt wird, möchte ich keine weiteren Klagen mehr über die hohen Pensionszahlungen für die Beamten in der Zukunft hören. Wir hatten auch in diesem Jahr schon wieder recht große Diskussionen und die Presse stellte die Frage, ob wir uns die Beamten überhaupt noch
leisten können. Das Thema ist doch heuer wieder hochgekocht. Also, ich möchte dann keine Hetze mehr über eine mögliche Nichtverbeamtung bestimmter Berufsgruppen haben, da man sich deren Pension nicht mehr leisten könne.
Auch die schon vielfach zitierte schwäbische Hausfrau weiß: Nur das, was wirklich zurückgelegt wird, ist als Reserve da. Einen angeblich bestehenden Spielraum sehe ich nicht. Einen solchen werden Sie auch nicht beweisen können. Selbst wenn man sich heute für 2030 einen entlastenden Schuldendienst vorstellt, haben Sie trotzdem keine Garantie, dass das so kommt, und Sie müssen dann diese Pensionen aus dem laufenden Haushalt leisten, denn die Beamten, um deren Pension es dann geht, werden nicht weniger, nur weil Sie sagen, Sie wollten den Versorgungsfonds zurückfahren.
Ich möchte auf das verweisen, was Kollege Pointner bei der Ersten Lesung zum Haushaltsgesetz gesagt hat. Es handelt sich hier, fürchten wir zumindest, um eine kurzfristige Planung, die dann in der Zukunft, wenn es schlecht läuft, was ich Ihnen nicht wünsche, von den Beamten wieder Sonderopfer fordert, da man im Jahre 2012 eben das Instrument der Absicherung abgeschafft oder zumindest erheblich geschwächt hatte.
Wir halten das nicht für zielführend, auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass Schuldenabbau per se nichts Falsches ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben durchaus Sympathie, aber wir haben den Antrag dennoch abgelehnt. Ich stehe dazu. In aller Kürze: Eine Gruppe besteht logischerweise aus mehr als einem, also aus mindestens zwei Personen. Das ist klar. Aber wir denken, dass eine Zwei-Personen-Gruppe der Aufgabenverteilung nicht gerecht werden kann. Das Problem der Gruppe ist nach meiner Auffassung deren Ansiedlung. Ist es die Ansiedlung oberhalb des fraktionslosen einzelnen Abgeordneten, aber unterhalb der Fraktion? Da sehe ich schon Abgrenzungsschwierigkeiten dahin, mit welchen Rechten und mit welcher finanziellen und sächlichen Ausstattung die Gruppe in welcher Stärke auch immer ausgestattet werden soll.
- Dazu komme ich noch, Herr Kollege. Wir müssen da eine sehr sorgfältige Abgrenzung erarbeiten. Deshalb halte ich viel von der Diskussion in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe.
Zum Bedarf dieser Diskussion noch ein kurzes Wort. Man sollte es tatsächlich unabhängig von der aktuellen Lage regeln, wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass eine Gruppe Sinn macht. Es deutet sich doch schon wieder Folgendes leicht an. Wenn ein konkreter Anlass besteht, gibt es die Gefahr, reale Personen vor sich zu haben, und dann kann man nicht mehr so ganz objektiv entscheiden, wie man die Gruppe ausstatten soll.
Deswegen habe ich persönlich nichts dagegen, sich jetzt mit der Frage ohne jeden Anlass zu befassen, aber so wie dieser Antrag formuliert ist, ist er in der Tat nicht zustimmungsfähig. Dabei bleibt es. Eine Gruppe von Zweien ist viel zu klein. Wo eine sinnvolle Grenze sein könnte, weiß ich im Augenblick nicht. Das muss man auf jeden Fall sehr sorgfältig ausloten. Wie bereits im Ausschuss, werden wir den Antrag auch heute ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Mütze, das war ein ziemlich heftiger Ritt. Es war vieles richtig; da stimmen wir auch ausdrücklich zu. Allerdings können wir dem Antrag der Fraktion der GRÜNEN nicht zustimmen; wir sehen die Angelegenheit differenzierter. Ihre Sichtweise, Herr Kollege, ist einfach zu undifferenziert. Das beginnt schon mit der Forderung, den Flughafen nicht mehr zu subventionieren. Erst in der Begründung kommt die Differenzierung, dass es um die Fluglinie geht. Diese wird in der Tat subventioniert. Der Flughafen oder der Flugplatz ich weiß nicht, wie er im Augenblick einzuordnen ist
also der Flugplatz wird im Augenblick überhaupt nicht subventioniert.
Und da haben wir schon die fehlende Differenzierung.
Im Antrag wird die sofortige Einstellung der gesamten Subventionierung gefordert. Da, meine Damen und Herren, muss aber auch die rechtliche und vertragliche Situation Beachtung finden. Wir wissen im Augenblick nicht - zumindest ich weiß es nicht -, wie das Insolvenzverfahren weitergeht. Theoretisch könnte der Insolvenzverwalter entscheiden, den Betrieb weiterzuführen, und dann ist nach meinem Dafürhalten der Vertrag weiterhin zu erfüllen. Da kann man dann nicht per Beschluss des Landtags alle Subventionen einstellen. Auch hier fehlt mir eine ausreichende Differenzierung.
Daran krankt im Übrigen die ganze Diskussion in der Öffentlichkeit. Ich habe den Eindruck, dass so manche südbayerische Zeitung so richtig feixt. Es geht um die Probleme der Fluglinie; diese sind immens. Unter diesen Voraussetzungen diese Fluglinie weiter zu
subventionieren, ist nicht sinnvoll. Das sagen auch wir, damit da keine Missverständnisse aufkommen. Es geht aber wie gesagt nicht darum, dass beim Einstellen der Subventionen für die Fluglinie auch der Pleiteflughafen weg wäre.
Der Flughafen - das ist für uns ganz wichtig - hat eine wichtige Infrastrukturfunktion in der Region.
Selbstverständlich, Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN! Der Flughafen wird sogar im Landesentwicklungsplan als Voraussetzung für die Infrastruktur erwähnt.
So einfach ist das Ganze nicht. Die Region hat einen Anspruch darauf, dass die Verkehrswege so offen bleiben, wie wir sie heute vorfinden. Ein Flughafenanschluss ist wie ein Autobahnanschluss oder ein Bahnanschluss. So einfach kann man sich die Sache also nicht machen.
Ich habe heute mit dem Geschäftsführer des Flugplatzes gesprochen. Er hat von den drei Standbeinen seines Flughafens geredet. Das ist zum einen die Linie und zum anderen die Geschäftsfliegerei und als Drittes der örtliche Aero-Club, also die Sportfliegerei im weitesten Sinne. Diese Zahlen mögen - abgesehen von denen der Fluglinie - auch nicht absolut die besten sein, aber er hat von einem Plus von 20 % in Bezug auf die Flugbewegungen im Vergleich zum Vorjahr gesprochen. Diese Zahlen sind völlig losgelöst von der Fluglinie zu sehen.
Meine Damen und Herren, pacta sunt servanda. Das habe ich bereits gesagt. Wir wissen zwar nicht wie es weitergeht, aber es stellt sich natürlich die Frage, egal ob der Betrieb eingestellt oder weitergeführt wird, wie es weitergehen soll, wenn im nächsten Jahr der Vertrag ausläuft. Dazu lautet unsere Position: So, wie es jetzt läuft, kann es nicht weitergehen. Man muss mit den Steuergeldern verantwortungsvoll umgehen. Gleichwohl ist Folgendes zu bedenken: OberfrankenOst, das heißt Oberfranken ganz allgemein, ist eine stark industriell geprägte Region. Es gibt dort international verflochtene Firmen. Diesen Firmen muss die Möglichkeit gegeben werden, einen vernünftigen Anschluss an die internationalen Flugverbindungen zu haben. Die 3,6 Millionen machen hinsichtlich der Elektrifizierung der Bahn - Sie haben das angesprochen, Herr Kollege Mütze - den Kohl nicht fett. Darauf kommt es wirklich nicht mehr an.
- Die Fluglinie hatte im Jahre 2007 noch 20.000 bis 25.000 Fluggäste zu verzeichnen. Im Vergleich dazu gibt es ganz andere Verkehrsanbindungen, die ebenfalls hoch subventioniert werden. Dass eine solche Flugverbindung niemals schwarze Zahlen schreibt, mag sein. Unter dem Gesichtspunkt gleichwertiger Lebensbedingungen haben wir allerdings die Aufgabe, solche Verkehrsverbindungen notfalls mit Subventionen aufrechtzuerhalten, wenn auch nicht zu den jetzigen Bedingungen.
Egal wann die Entscheidung fällt - es kann schnell gehen, oder dann, wenn der Vertrag ausläuft -, Voraussetzung ist, dass wir uns eine weitere Subventionierung auch einer Fluglinie dann vorstellen können, wenn es ein vernünftiges und aussichtsreiches Konzept gibt. Ein solches Konzept muss allerdings auch bessere Verbindungen bringen. Die Fluglinie krankt jetzt daran, dass die Wirtschaft diese nicht genügend nutzt. Ich habe mir sagen lassen, dass die Wirtschaft auch ein bisschen enttäuscht ist, Frau Staatssekretärin, dass sie den Schwarzen Peter allein zugeschoben bekommt. Natürlich hat die Wirtschaft die Linie nicht genutzt und deshalb haben wir auch das Problem.
- Doch, die Leute brauchen sie zum Teil schon. Wenn sie aber eine Fluglinie haben, bei der es früher täglich drei Verbindungen gab und jetzt nur noch zwei gibt und zwar zu Randzeiten ohne vernünftige Anschlüsse in Frankfurt, dann ist diese Fluglinie unattraktiv und es fliegt keiner. Das haben wir bei Bahnverbindungen auch schon oft genug erlebt. Sie wurden vor vielen Jahren unattraktiv gemacht, dann fuhr keiner mehr, dann folgte die Einstellung, weil keiner mehr fuhr.
Wir können uns gut vorstellen, meine Damen und Herren, mit einem vernünftigen Konzept, das auch vor Ort in der Region mitentwickelt werden muss, und mit vernünftigen Anbindungen zum Beispiel nach Frankfurt oder nach sonstigem Bedarf, eine solche Fluglinie weiterhin mit den bisherigen Mitteln oder mit ein bisschen weniger Mitteln, aber auf jeden Fall effizient, zu fördern. Diese Möglichkeit möchte ich der Region nicht vorenthalten. Diese Chance sollten wir der Region erhalten.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Lieber Herr Kollege König, Sie haben mich wohl ein bisschen falsch verstanden. Es mag sein, dass die Nummer zwei des Antrags nicht eindeutig formuliert ist. Darüber könnte man reden. Mir geht es darum, und das habe ich auch deutlich zu machen versucht: Erstens. Bestehende Verträge sind zu halten.
Wenn der Insolvenzverwalter sagt, wir machen weiter, dann tritt der zweite Halbsatz ohnedies nicht in Kraft. Wenn der Insolvenzverwalter aber sagt, er will nicht weitermachen, das habe ich hier auch wörtlich gesagt, dann bleibt es bei dem, wie es ist. Worum es mir ging - und ich gebe zu, die Formulierung "bestehende Voraussetzungen" ist vielleicht ein bisschen ungenau -, ist, dass die Fluglinie in den letzten Monaten und Jahren immer unattraktiver gemacht wurde. Das Angebot ging von drei auf zwei Flugbewegungen zurück, viele Flüge sind ausgefallen und anderes mehr. Sie wissen das
wahrscheinlich besser als ich. Unter diesen Prämissen macht es, vorbehaltlich der vertraglichen Bindungen, keinen Sinn, die Linienflüge fortzuführen. Es ist uns vollkommen klar, dass der Freistaat Bayern nicht einseitig aussteigen kann, das steht auch in der Begründung unseres Dringlichkeitsantrags. Diese Bedingungen mit dem schlechten Angebot fortzuführen, wenn es um eine Verlängerung des Vertrages geht, macht nach unserer Auffassung keinen Sinn. So kann man die Förderung nicht fortsetzen. Wir haben das Interesse und können uns auch vorstellen, die Fluglinie weiterhin zu fördern, wenn ein besseres Konzept vorliegt, wenn ein attraktiveres Angebot besteht. Das ist unser Anliegen.
Herr Kollege Dr. Fischer, und das gilt auch für den geschätzten Kollegen Heike, ich darf klarstellen, dass wir mit unserem Antrag der Justiz ganz gewiss nicht irgendetwas unterstellt haben.
Wir haben Fragen gestellt, wie das in diesem Parlament zulässig ist, zu einem Vorgang, der öffentlich diskutiert wird. Ein Vorgang, für den es ein kräftiges öffentliches Interesse gibt. Hier sind Fragen zu stellen. Es werden Vorwürfe gegen die Justiz erhoben, der wir nichts vorwerfen. Deshalb haben wir nur Fragen gestellt.
Lieber Herr Kollege Dr. Fischer, Sie betonen die richterliche Unabhängigkeit. Das ist richtig. Es geht aber auch um die Frage, ob es Weisungen an die Staatsanwaltschaft gegeben hat. Diesbezüglich verweise ich auf unsere Aktivitäten in diesem Jahr, als wir vorgeschlagen haben, das Weisungsrecht an die Staatsanwaltschaft aus dem Gesetz herauszunehmen. Hierzu haben Sie diese Unabhängigkeit aber nicht. Die Frage, ob es Weisungen gegeben hat, steht im Raum. Wenn sie beantwortet wird, ist es in Ordnung. Die
Fragen sind aber zulässig. Gerade weil wir, die FREIEN WÄHLER, der Justiz vertrauen, genau deshalb meinen wir, die Justiz wird eine unvoreingenommene und ausführliche Prüfung gut vertragen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Monaten führen wir eine durchaus emotionale Diskussion in Oberfranken und in der Oberpfalz. Das ist nachvollziehbar; denn der Verlust jeweils eines Mandats geht an die Seele der Menschen. Die Menschen in der Region spüren das. Sie begreifen, dass sie für den mittlerweile dramatischen Bevölkerungsrückgang, den nicht sie selbst verursacht haben, nun auch noch bestraft werden.
Insofern ist die Äußerung des oberfränkischen Bezirkstagspräsidenten, die Probleme in Nordostbayern müssten dort gelöst werden, wo sie entstanden seien, ein wenig zynisch. Das hat er im Zusammenhang mit der Diskussion um die längst öffentliche Alternative lieber Kollege Bausback, die Alternativen liegen auf dem Tisch - zum vorgeschlagenen Stimmkreis Wunsiedel-Kulmbach gesagt; ich komme darauf zurück.
Ein weiteres Zitat zum Wahlrecht ist gut drei Jahre alt und stammt vom oberfränkischen Regierungspräsidenten. Es geht um die Rechtsfolgen einer formell fehlerhaften Kandidatenaufstellung. Damals sagte der Regierungspräsident, juristische Entscheidungen müsse auch seine Großmutter verstehen. - Ich glaube, seine Großmutter ist auch Fränkin.
Weder die Großmütter noch andere Menschen in den vom starken Bevölkerungsrückgang betroffenen Regionen verstehen es, wenn sie zusehen müssen, wie die Infrastruktur immer weiter ausgehöhlt wird - denken Sie an Schulen und Arbeitsplätze -, immer teurer wird - denken Sie an das Wasser -, weil die Kosten auf immer weniger Einwohner umgelegt werden, nur schleppend und auf Kosten der Kommunen auf den Stand der Technik gebracht wird - siehe Breitband -, und wie sich nunmehr auch die politische Vertretung im Parlament immer mehr zugunsten des starken Südens verschiebt. Das verstehen die Menschen nicht mehr.
Diese Problematik ist nicht in den Landkreisen entlang der Ostgrenze - Wunsiedel, Tirschenreuth, Hof, Freyung-Grafenau und wie sie alle heißen - entstanden, sondern sie ist Folge einer jahrzehntelangen verfehlten Strukturpolitik aller bayerischen Landesregierungen.
Da sie in dieser verfehlten Politik begründet ist, muss sie insbesondere hier im Landtag und nicht vor Ort gelöst werden. Die verfehlte Strukturpolitik wird aber trotz vollmundiger Ankündigungen fortgesetzt. Ich darf auf ein Beispiel aus der vergangenen Woche verweisen, das verdeutlicht, dass die Staatsregierung wieder einmal die Chance verpasst hat, zukunftsträchtige innovative Forschung und Industrie nach Oberfranken zu verlegen. Die Meldung ist erst zwei Tage alt. Die Staatsregierung muss immer wieder an ihre diesbezügliche Verantwortung erinnert werden. Damit rede ich nicht die Region schlecht, sondern die Politik der Staatsregierung.
Ich komme zu den verfassungsrechtlichen Aspekten des Gesetzentwurfs. Ich begrüße es ausdrücklich, dass einmütig eine Expertenanhörung beschlossen und durchgeführt wurde; da hat sich das Parlament tatsächlich als Parlament gezeigt. Lieber Kollege Bausback, ich weiß aber nicht, warum Sie auf Herrn Glaser so einschlagen. Auch nach der Expertenanhörung bleiben gewichtige Fragen so weit offen, dass man nach meiner Auffassung nicht von einem "fast einhelligen Ergebnis" der Anhörung sprechen kann.
- Herr Kollege Heike, die angebliche Stringenz der Bevölkerungsproportionalität - ein schöner Begriff! zwischen den Wahlkreisen, gleich Regierungsbezirken, ist keineswegs nachgewiesen. Das war ein einziger Widerspruch.
Ich höre übrigens mit Erstaunen, Herr Professor Bausback, dass Sie Herrn Professor Badura widersprechen. Auch hier gilt bei Ihnen freie Beliebigkeit. Wieso ist die Bevölkerungsverschiebung in der Oberpfalz und in Oberfranken so stringent, dass dort zwingend Mandate abgezogen werden müssen, während die nach Meinung genau derselben Gutachter und nach den neuesten Zahlen ebenfalls erforderliche Verschiebung eines Mandats von Unterfranken nach Mittelfranken angeblich noch Zeit hat? Sie bemühen die verfassungsrechtliche Gleichheit, wie es Ihnen passt.
Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Ich möchte nicht auch noch den Unterfranken ein Mandat wegnehmen. Aber genau den gesetzgeberischen Spielraum, der hier in Anspruch genommen wird - mit meiner Zustimmung! -, möchte ich auch für die Oberpfalz und Oberfranken angewandt wissen.
- Das ist kein Quatsch, Herr Kollege.
Einer der Gutachter, der die Stringenz so betont hat, lehrt ausgerechnet an der Uni Bayreuth. Ich war bei der Expertenanhörung anwesend. Dieser Gutachter war auch noch so großzügig, dass er sich vorstellen kann, die Verschiebung des Mandats von Unterfranken nach Mittelfranken ganz auszulassen und das Mandat erst vor der übernächsten Wahl nach Oberbayern zu verschieben. Das ist die "Stringenz der Bevölkerungsproportionalität". Herzlichen Glückwunsch! Es ist doch mit Händen zu greifen, dass verfassungsrechtliche Grundsätze von Ihnen nur dann bemüht werden, wenn sie in Ihr politisches Kalkül passen.
Wenn nicht, dann besteht eben ein Entscheidungsspielraum. Diesen Spielraum hätten wir auch gern bei der Entscheidung gehabt, die nächste Wahl nach den bisherigen Mandatsanteilen durchzuführen, um mit mehr Ruhe ein auf längere Zeit tragfähiges Wahlrecht entwerfen zu können.
Nun zu dem heiß umstrittenen zukünftigen Stimmkreis Wunsiedel-Kulmbach. Er ist den Menschen vor Ort nicht zu vermitteln. Niemand behauptet, dass die Menschen im Landkreis Wunsiedel diejenigen im Landkreis Kulmbach nicht mögen oder umgekehrt. Aber es gibt doch unterschiedliche Verflechtungen wirtschaftlicher, kultureller und sonstiger Art. Die Regionen eines Wahlkreises müssen zusammenpassen.
Sie wollen den Menschen einen Flächenstimmkreis verordnen, der die größte Fläche und die höchste Einwohnerzahl hat, und das auch noch am obersten Rand der Zulässigkeit. Dem Gebot der Einheitlichkeit entspricht der Wahlkreis nur deswegen, weil Sie sich einen Korridor aus Bayreuth leihen. Durch diese Verbindung entsteht ein Wahlkreis in der Form eines Hundeknochens; er wird auch so bezeichnet. Wenn Sie von der CSU so vorgehen, dann ist der Gedanke der verfassungsmäßigen Überstrapazierung des Wahlrechts mindestens genauso zulässig wie beim Bamberger Landrat, der vorsorglich geäußert hat: Sollten wir auf die Idee kommen, in seinem Bereich Korrekturen vorzunehmen, dann wäre das verfassungswidrig. Das hat er behauptet.
Nein, meine Damen und Herren, wir müssen oberfrankenweit denken, nicht aber in den Kategorien Oberfranken-West und Oberfranken-Ost.
Lieber Professor Bausback, die Alternativen wurden vorgeschlagen. Insoweit brauchen wir auch keinen Antrag einzubringen. Der Fichtelgebirgsstimmkreis ist die Idee des Landrats von Kulmbach und nicht, wie zuletzt in der Presse zu lesen war, des Herrn Kollegen Hacker.
- Aber andere. Dieser Vorschlag liegt dem Innenministerium seit Februar vor, ohne dass wir irgendeine fachliche Prüfung des Ministeriums hierzu zur Kenntnis bekommen hätten. Oder gab es diese vielleicht und Sie haben es wieder einmal nicht für nötig empfunden, uns davon zu unterrichten? Es könnte ja sein.
- Den Änderungsantrag, das sagte ich gerade, brauchen wir nicht; der Vorschlag war auf dem Tisch.
Stattdessen stellt sich der Herr Innenminister hier ins Parlament und sagt, er sei für Alternativen offen. Das war nicht korrekt, Herr Innenminister. Die Alternative war auf dem Tisch, und wir haben nichts dazu gehört.
- Das braucht es auch nicht. - Der Fichtelgebirgsstimmkreis hätte sicher auch zu Diskussionen in anderen Teilen Oberfrankens geführt. Er hätte aber in ganz Oberfranken weniger schwer vor Ort eingegriffen und gleichmäßiger verteilte Korrekturen vorgenommen. Das war aber von der Regierungskoalition wahrscheinlich von Anfang an nicht gewollt.
Welche Absichten hierbei für welche Personen konkret bestanden haben, kann man nur mutmaßen. Wahrscheinlich haben Sie mit weniger Widerstand gerechnet. Ich halte es für sehr bezeichnend, dass Sie aus offenkundigem Aktionismus nach der Expertenanhörung den Fichtelgebirgsstimmkreis CSU- und koalitionsintern und lautstark nach außen diskutiert und den Menschen falsche Hoffnungen gemacht haben. Noch bezeichnender ist der Umstand, dass nun seit wenigen Tagen einzelne Abgeordnete aus der Region, die sich im laufenden Jahr immer gegen den Hundeknochen ausgesprochen haben, den geordneten Rückzug antreten. Das, meine Damen und Herren, müssen Sie den Wählerinnen und Wählern schon noch erklären, und daran werden wir Sie auch zum gegebenen Zeitpunkt erinnern.
Ich fasse zusammen. Der Landtag nutzt seinen Spielraum nicht für die Beibehaltung der Mandate. Die Bevölkerung in Nordostbayern wird offenkundig nicht ernst genommen und bekommt deshalb einen unsinnigen Stimmkreis. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab.
Liebe Frau Kollegin, genau das ist der Widerspruch, auf den ich hingewiesen habe. Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass es natürlich aus vernünftigen Gründen einen Stichtag gibt. Aber er steht in keinem Gesetz und keiner Verfassung. Herr Professor Badura sagte, streng genommen müssten wir die Zahlen vom Wahlabend um 17.59 Uhr nehmen. Das ist ein wenig unpraktisch, und es wäre tatsächlich auch kein großes praktisches Problem gewesen, die neuesten Zahlen für Unterfranken anzuwenden.
Was ich damit sagen will, meine Damen und Herren: Dort lassen Sie einen Entscheidungsspielraum zu und dort nicht. Das ist ein gewaltiger Widerspruch, und diesen klären Sie oder Herr Professor Badura leider nicht auf.
Herr Kollege Dr. Fischer, um Ihre Frage, die Sie direkt an mich gestellt haben, zu beantworten: Ich lebe in Oberfranken. Wie Kollege Rabenstein gerade ausgeführt hat, ist es den Menschen nicht egal, wie es mit ihrer Vertretung weitergeht. Sie haben dem Kollegen Rabenstein vorgeworfen, dass Ihnen niemand zuhört: Sie haben nach den Alternativen gefragt. Als wenn es keine Alternative auf dem Tisch gegeben hätte! Was haben Sie, die FDP und die CSU, in den letzten 14 Tagen eigentlich diskutiert? Die Presse hat vorgestern verkündet, Sie hätten sich geeinigt, es bleibe bei dem Stimmkreis Wunsiedel-Kulmbach. Wenn es nicht so ist, was haben Sie dann diskutiert?
Da kommt es nicht, Kollege Hacker, auf einen förmlichen Antrag an, den Sie sowieso abgelehnt hätten. Sie haben 14 Tage lang den Stimmkreiszuschnitt diskutiert
und sagen, es gab keine Alternative.
Was die Zukunftsgerichtetheit angeht, mag es ja sein, dass rein rechnerisch bei den derzeitigen Verhältnissen die Fünf-Prozent-Hürde wahrscheinlich nicht angekratzt wird. Aber die Expertenanhörung hat auch ergeben: Irgendwann wird es so weit sein, wenn Sie weiter verkleinern. Deswegen die Frage, warum wir uns nicht in aller Ruhe über ein zukunftsträchtiges System unterhalten.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des ThUG und des entsprechenden Ausführungsgesetzes sind sicherlich aufgrund der durchgeführten Anhörung und des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes nicht weniger geworden. Das sehen wir auch. Gleichwohl sind wir der Überzeugung, dass ein Ausführungsgesetz notwendig ist. Einen rechtsfreien Raum können wir uns nicht leisten, falls doch, sei es durch den Zuzug aus einem anderen Bundesland, die Notwendigkeit einer solchen Unterbringung bestehen sollte.
Meine Damen und Herren, zwar halten wir das Gesetz für notwendig, jedoch können wir dem Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht zustimmen. Insofern schließe ich mich meinem Vorredner an. Wir sind der Auffassung, die Bezirke werden auf unangemessene Weise belastet. Ich habe bereits erwähnt und es wurde auch schon gesagt, dass es sich um eine staatliche Aufgabe handle. Lieber Kollege Seidenath, obwohl das Gesetz auf drei Jahre befristet ist, kommen diese drei Jahre auch wieder zum Tragen. Vorübergehend wollen wir dem Bezirk Niederbayern diese Aufgabe zuweisen. Es geht nicht anders. Das notwendige Know-how und die Unterbringungsmöglichkeiten sind derzeit nur im Bezirkskrankenhaus Straubing vorhanden. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir den Regierungsbezirken signalisieren, dass der Staat nicht einfach die Aufgaben delegiert, sondern sich seiner Verantwortung für die eigene Aufgabe bewusst ist.
Ja, am Schluss.
Deswegen betonen wir die Notwendigkeit eigener Einrichtungen des Staates. Über die Fristen kann man reden. Die drei Jahre, die wir als Befristung für das Gesetz im Rahmen des Änderungsantrages vorgeschlagen haben, decken sich mit der vorläufigen Gültigkeit des Therapieunterbringungsgesetzes. Deshalb schlagen wir für die Übergangszeit vor, die Regelung der Vollzugslockerung aufzuheben, weil sich die Regelung, die Sie vorsehen, auf alle Regierungsbezirke erstreckt. Wenn ein Bezirk schon um Amtshilfe gebeten wird, dann doch bitte nur der Bezirk Niederbayern. Da es sich um eine Aufgabe des Staates handelt, sollte diese nicht an alle anderen Regierungsbezirke delegiert werden. Am Ende unseres Änderungsantrags haben wir in Kenntnis des Artikels 95 des Ausführungsgesetzes zu den Sozialgesetzen gefordert, dass die Bezirke keine Sozialhilfekosten entrichten müssen. Das habe ich im Ausschuss bereits gesagt. Ich möchte ausschließen, dass die Bezirke auf Kosten sitzen bleiben, weil in ihren Einrichtungen die Menschen untergebracht werden müssen. Wir schlagen vor, dass der Staat diese Kosten erstattet.
Der Änderungsantrag der SPD geht uns nicht weit genug. Die SPD unterstützt unseren Antrag auf Vollzugslockerung nicht.
- Nein, euer Antrag geht uns nicht weit genug, weil ihr die Vollzugslockerung beibehalten wollt. So wird ein Schuh draus. Deswegen können wir den Änderungsantrag der SPD nicht unterstützen. Herr Kollege Maget, so kleinkariert sind wir nicht.
Meine Damen und Herren, es bleibt dabei: Wir können dem Gesetzentwurf der Staatsregierung und dem Änderungsantrag der SPD nicht zustimmen. Die Notwendigkeit des Gesetzes wird von uns jedoch ausdrücklich bejaht.
Herr Kollege Seidenath, ich bitte um Entschuldigung. Ich habe mich etwas unklar ausgedrückt. Ich habe mich insofern der Argumentation von Herrn Schindler angeschlossen, als aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der Anhörung materielle Bedenken bestehen. Die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen - auch auf Bundesebene. Das ist kein Vorwurf in Ihre Richtung. Die Rechtslage ist höchst diffus. Vieles ist offen. Wir haben ausdrücklich gesagt, dass ein Vollzug des Gesetzes durch die Länder erforderlich ist. Deswegen bleibt es dabei: Wir sehen die Notwendigkeit dieses Gesetzes, jedoch kann ich mich hinsichtlich des Weges, den Sie einschlagen, nur teilweise der Argumentation der SPD anschließen. Den Weg halten wir so nicht für richtig. Dem können wir uns nicht anschließen.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema wurde wiederholt diskutiert, und es ist immer wieder spannend. Frau Heckner, bei allem Respekt, es reicht eben nicht, jetzt alle unterlassenen Kürzungen als Argument dafür zu bringen, dass das richtig ist, was
man getan hat, nach dem Motto: Es hätte ja noch schlimmer kommen können. Das kann es doch nicht sein.
- Womit haben Sie denn gedroht? - Sie haben mit einer Kürzung der Kilometergelder und der Jubiläumszulage gedroht. Jetzt lassen Sie sich schon dafür feiern, dass Sie diese Maßnahmen unterlassen haben, und sagen, das wäre schon ein großer Fortschritt für die Beamtinnen und Beamten. Das zieht einfach nicht mehr.
Natürlich müssen wir auch sparen. Sie dürfen aber nicht dort sparen, wo es ungerecht ist. Wir reden von Steuermehreinnahmen. Sie haben schon wieder präventiv bestritten, dass die Steuermehreinnahmen ein Grund dafür sein könnten, die Maßnahmen rückgängig zu machen. Gleichzeitig - kleiner Hinweis an Ihren Koalitionspartner - wird nach Steuersenkungen gerufen.
Bevor man die Steuern senkt, sollte man die eigenen Mitarbeiter doch erst einmal angemessen bedenken. Es geht nicht darum, wie Sie es vorhin gesagt haben, Frau Heckner, etwas Gutes für eine bestimmte Gruppe zu tun, sondern es geht darum, etwas Ungutes nicht zu tun.
Die Absenkung der Eingangsbesoldung ist schon deshalb so ungerecht, weil es blanker Zufall ist, welcher Einstellungsjahrgang davon betroffen wird. Im Augenblick läuft die Sache etwas leer, weil die jungen Leute noch in der Ausbildung sind. Diejenigen, die im Frühjahr eingestellt wurden, sind auch nicht betroffen. Von den 18 Monaten wird es im Ergebnis vielleicht nur für 12 Monate wirksam; das sagen die Beamtenverbände selber. Aber es wird damit für diejenigen, die diese Ungerechtigkeit trifft, umso schlimmer. Ich frage mich, welche Begründung es dafür gibt.
Es geht um die Verlässlichkeit des Dienstherrn. Auch das wurde schon gesagt. Ein Dienstherr, der seinen Anwärtern zu Beginn der Ausbildung sagt, unter welchen Bedingungen sie nach der Ausbildung übernommen werden, muss glaubwürdig bleiben. Ich weiß, dass es formal etwas ganz anderes ist; es sind zwei verschiedene Beamtenverhältnisse und es steht dem rechtlich auch nichts entgegen. Es geht aber nicht nur um die Rechtmäßigkeit, sondern auch um die Legitimität solcher Maßnahmen. Es geht um die Verläss
lichkeit des Dienstherrn, die Bedingungen beizubehalten und nicht während der laufenden Ausbildung auf einmal die Voraussetzungen zu ändern.
Es geht um Gerechtigkeit für die Mitarbeiter. Ihre schönen Lippenbekenntnisse, wie wichtig Ihnen der öffentliche Dienst ist, spielen offensichtlich bei diesen Dingen überhaupt keine Rolle. Das ist für mich auch gar keine Überraschung. Die FREIEN WÄHLER werden deshalb dieser Gesetzesvorlage zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze: Wir werden im Ergebnis dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen. Er stellt in der Tat weitestgehend eine redaktionelle Anpassung dar. Aber, Herr Staatssekretär Pschierer, es handelt sich nicht ausschließlich um redaktionelle Anpassungen. Der Entwurf ist aber nicht in Ihrem Hause entstanden, sondern zum Beispiel im Innenministerium. Ich teile diese Änderungen inhaltlich zwar, aber ich weise darauf hin, dass das Gesetz etwas transparenter sein dürfte.
Sie ändern in der Gemeindeordnung die Zuständigkeit für die Ernennung von Personal. Der Gemeinderat ist für die Beamten ab Besoldungsgruppe A 9 und für Angestellte ab Entgeltgruppe 9 aufwärts zuständig. Der Bürgermeister wird erstmalig bis Besoldungsgruppe A 8 und bis Entgeltgruppe 8 zuständig. Dies ist keine redaktionelle Änderung, sondern eine Ausweitung der Kompetenz des Bürgermeisters, die wir begrüßen. Sie ist eine Entzerrung der Vorschriften, was von den Praktikern so gesehen wird. Für die Historiker weise ich darauf hin, dass das Gesetz inhaltliche Änderungen vorsieht.
Die redaktionellen Änderungen, Herr Staatssekretär das sage ich durchaus selbstkritisch, weil wir dem Gesetz auch zugestimmt haben -, machen die Sache nicht leichter. Die Formulierungen sind schwieriger geworden. Bisher hieß es zum Beispiel in der Gemeindeordnung, dass kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte mindestens einen Gemeindebeamten mit der Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst oder für das Richteramt haben müssen. Künftig heißt es, dass kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte mindestens einen Gemeindebeamten oder eine Gemeindebeamtin haben müssen, der oder die in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 14 qualifiziert ist. Meine Damen und Herren, leichter wird es nicht. Wir stimmen aber dem Anpassungsgesetz zu.
Bezüglich des Gesetzentwurfs des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN teile ich schon jetzt die Auffassung, dass die Argumentation durchaus schlüssig ist. Es liegt auf der Hand, dass wegen der Regelung, die im Beamtengesetz enthalten ist, im Beamtenversorgungsgesetz aber nicht, angepasst werden sollte und müsste. Wir werden uns den Gesetzentwurf genau ansehen.
Bezüglich des Umfangs zur Verpflichtung von gewissen Heilverfahren werden wir uns in aller Ruhe im Ausschuss unterhalten. Sinnvolle Dinge werden wir dort vertreten.
Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister, zunächst möchte ich eine Anmerkung zu den eilends eingeholten Gutachten machen. Ich darf darauf aufmerksam machen, dass die örtliche CSU in Bayreuth die Erste war, die ein solches Gutachten gegen diese Reform vorgelegt hat. In der Tat haben wir ebenfalls gemeinsam mit den Kollegen von den GRÜNEN ein weiteres Gutachten eingeholt. Dieses war zwar nicht eilends, aber wichtig.
Meine Damen und Herren, zwei Ereignisse im Januar dieses Jahres haben die Menschen im Nordosten Bayerns in Angst und Schrecken versetzt. Innerhalb einer Woche - das war das Besondere an dieser Situation - fühlten sich die Bürger Oberfrankens wegen zweier Ereignisse zu Recht abgehängt und sogar verhöhnt. Zeitgleich mit dem Gutachten des Zukunftsrates kam die Stimmkreis- und Wahlkreisreform auf. Im Hinblick auf die Intention stehen diese beiden Ereignisse in einem Zusammenhang. Meine Damen und Herren, darauf komme ich noch einmal zurück.
Der heute eingebrachte Gesetzentwurf basiert auf dem Stimmkreisbericht. Das ist richtig. Ich kann und werde die Zahlen nicht bestreiten. Die Zahlen der Bevölkerungsentwicklung sind so, wie sie sind. Wir können auch rechnen. Irgendwann erreichen wir jedoch eine Grenze und unterschreiten diese. In diesem Fall ist eine Region nicht mehr angemessen in diesem Parlament vertreten.
Die Bürger in Oberfranken neiden den Oberbayern nichts. Angesichts der Größenverhältnisse ist der Schaden für die kleineren Regionen jedoch größer, wenn ein Mandat wegfällt. Aufgrund ihrer größeren Masse profitiert die Region Oberbayern von einer größeren Pufferwirkung. Meine Damen und Herren, die kleineren Bezirke bedürfen auch zukünftig einer angemessenen parlamentarischen Betreuung und Reprä
sentanz im Landtag. Deswegen können wir diesem Gesetzentwurf in dieser Weise nicht zustimmen.
Die Staatsregierung verbreitet die apodiktische Behauptung, die verfassungsrechtlichen Vorgaben ließen nichts anderes zu. Das ist zu bestreiten. Selbstverständlich stehen auch wir auf dem Boden der Verfassung. Selbstverständlich respektieren wir das Recht auf Wahlgleichheit und Gleichwertigkeit der Stimmen. Darum geht es gar nicht. Die Änderung des Landeswahlgesetzes ist widersprüchlich. Bei der Verteilung der Stimmen auf die Wahlkreise muss spitz abgerechnet werden, auf das Komma genau. Bei den Stimmkreisen lässt das Gesetz jedoch Ausnahmen von 15 bis 25 % zu. Somit gibt es Ausnahmen, und eine Stimme ist nicht wirklich zu 1,000 gleichwertig mit anderen Stimmen. Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine solche Ausnahme, die eine gewisse Toleranz hinsichtlich der Gleichwertigkeit von Stimmen walten lässt.
Herr Staatsminister, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu: Selbstverständlich haben wir in Bayern das beste System, weil die Regionen ihre eigenen Abgeordneten wählen. Das unterstütze ich. Es ist eine tolle Sache, dass die Region ihre jeweiligen Mandate selber bestimmen kann. Aber gerade deswegen darf man nicht nur rein mathematisch vorgehen, um die Wahlgleichheit zu garantieren; denn - das sagt die Rechtsprechung, und das finden Sie in jedem Kommentar - es gibt auch die Erwägung, dass die repräsentierten Bevölkerungsgruppen nicht nur nach örtlichen, sondern auch nach historischen, wirtschaftlichen, kulturellen und ähnlichen Gesichtspunkten eine zusammengehörige Einheit bilden.
Auf die Benachteiligung der kleineren Parteien muss ich nicht eingehen. Minister Herrmann selbst räumte ein, dass zwar noch nicht bei 16, aber auf jeden Fall bei 15 Mandaten die Gefahr der Benachteiligung bestehe. So abwegig war also die Feststellung in unserem Gutachten dann doch nicht.
Meine Damen und Herren, nun noch ein Wort zu den Stimmkreisen. Wir vertreten die Auffassung, dass die Stimmkreisänderungen in Oberfranken und der Oberpfalz nicht notwendig wären, wenn es die Wahlkreisreform mit der Reduzierung der Mandate nicht gäbe. Die kleineren Änderungen in Unterfranken sind eine andere Sache; aber damit wird sich niemand Freunde machen. Beim jetzigen Status quo mit 17 Mandaten wäre Wunsiedel an der 15-Prozent-Grenze, die besagt, dass etwas geschehen "soll". Mit der Fusionierung der Stimmkreise Kulmbach und Wunsiedel mutieren zwei der kleineren Stimmkreise zu einem der größten. Wo bleibt denn da die von Ihnen vorhin so betonte Wahlgleichheit? - Dieser "Hundeknochen",
wie er in der Presse bezeichnet wird, entsteht aus zwei Landkreisen, die mit einem kleinen Steg von drei Gemeinden aus dem Landkreis Bayreuth verbunden sind. Biologen würden einen solchen Korridor für Naturschutzgebiete nicht durchgehen lassen. Dieser "Hundeknochen" bildet einen der größten Stimmkreise. In dem Zusammenhang komme ich zu dem Begriff "sachlicher Stimmkreisbericht", von dem Kollege Dr. Bausback gesprochen hat.
Herr Staatsminister, der Stimmkreisbericht ist mit der zynischen Bemerkung verbunden: Wir sehen, dass dieser Stimmkreis mit der Abweichung von 24 % bzw. fast 25 % an der oberen Grenze der Abweichung liegt; aber die würden sich noch "runterhungern", die würden noch weniger werden. Das, meine Damen und Herren, ist zynisch und schäbig und entspricht der Intention des Zukunftsrats. Man nimmt hin, dass die Bevölkerungszahlen geringer werden, und damit hat sich’s. Wir können dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
- Der Vorschlag ist, dass diese Änderungen nicht nötig sind.
Meine Damen und Herren, wir beantragen gemeinsam mit der SPD und den GRÜNEN die Expertenanhörung. Dort können die schwierigen verfassungsrechtlichen Fragen in aller Ruhe geklärt und hoffentlich vernünftige Lösungen gefunden werden, die nicht nur die Spitzabrechnung berücksichtigen.
Herr Kollege Dr. Bausback, zum jetzigen Zeitpunkt, vor der Expertenanhörung und gar mit heißer Nadel gestrickt, möchte ich keine Verfassungsänderung und keine Erhöhung der Mandate.
Zu Ihrer zweiten Frage: Ich meine, dass die Verfassung durchaus flexibler ist, als behauptet wird. Ich habe schon vorhin gesagt, dass wir auf dem Boden der Verfassung und zur Wahlgleichheit stehen. Es gibt auf einfachgesetzlicher Ebene aber genügend Beispiele, die Ausnahmen und Toleranzen zulassen. Es gibt verschiedene juristische Auffassungen. Die vorliegenden Gutachten können Sie nicht als völligen Blödsinn abtun.
- Nein, das können Sie nicht, weil sie von anerkannten Verfassungsrechtlern geschrieben wurden.
Ich behaupte, dass eine Verfassung wesentlich toleranter ist. Überlegen Sie, wie viele Wahlgesetze auf Bundesebene für verfassungswidrig erklärt worden sind - der Bundestag ist trotzdem geblieben. Der Gesetzgeber hat lediglich den Auftrag zur Änderung bekommen. Die Verfassung ist also wesentlich toleranter, als sie uns einreden wollen.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Magerl. Nun darf ich Herrn Dr. Bertermann für die FDP-Fraktion das Wort erteilen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will in aller Kürze ein paar Anmerkungen zum Umgang mit dem öffentlichen Dienst machen. Wir haben insbesondere den Wegfall des Stelleneinzugs nach Artikel 6 b des Haushaltsgesetzes gefordert. Der Stelleneinzug geht munter weiter, obwohl die Stellen wegen der Rückführung der Wochenarbeitszeit dringend gebraucht werden. Sie verkaufen die Rückführung als Erfolg und Wohltat für die Beamten. Trotzdem werden die Stellen gemäß Artikel 6 b eingezogen, wenn sie jetzt frei werden, obwohl wir sie dringend brauchen.
Meine Damen und Herren, Kollege Halbleib hat vom Nebelkerzenwerfen gesprochen. Es gibt eine weitere Nebelkerze: Der Wegfall der angedrohten Kürzungen wird als positive Leistung und gute Tat verkauft. Man muss nur androhen, dass die Jubiläumszulage gekürzt wird. Wenn man sich dann aufgrund eines massiven Widerstands eines Besseren belehren lässt, ist das positiv, und die Beamten müssen das nach
dem Motto honorieren: Setz dich hin, klage nicht, es könnte schlimmer kommen, und er setzte sich hin, und es kam schlimmer.
Meine Damen und Herren, wie geht der Freistaat Bayern als Dienstherr mit seinen Mitarbeitern um? - Es geht um die Wertschätzung der Mitarbeiter. Die Führungskräfte bekommen durchaus eine gute Fortbildung, wo all das gelehrt wird, wogegen hier ständig verstoßen wird.
Wir wissen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung, der inneren Verwaltung, der Polizei, im Forstbereich und überall überlastet sind, was zu krankheitsbedingten Ausfällen führt. Dies findet im Bericht über die Wiedereingliederung nach SGB IX seinen Niederschlag. Die Ursachen, die mit der Wiedereingliederung beseitigt werden müssen, werden vom Dienstherrn gesetzt. So kann man mit Mitarbeitern nicht umgehen. Wer den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eine Null-Runde verordnet, wer eine Wiederbesetzungssperre über 12 Monate verhängt Kollegin Claudia Stamm hat es ausgeführt -, macht deutlich, dass die Stelle überflüssig ist. Er macht den Mitarbeitern, die die Vertretung machen sollen, deutlich, dass es völlig egal ist, wie er sich einsetzt. Es geht lediglich darum, die Geringschätzung der Leistung der Beamtinnen und Beamten auszudrücken.
Meine Damen und Herren, die umgekehrte Wertschätzung, wie die Mitarbeiter den Dienstherrn sehen, habe ich in den letzten Tagen bei diversen Veranstaltungen im Forstbereich und der Finanzverwaltung erlebt. Die Wertschätzung der Mitarbeiter dem Dienstherrn gegenüber befindet sich schon lange im Keller. Wir fragen uns, woher das kommt. - Diese Entwicklung ist selbst verschuldet.
Meine Redezeit geht zu Ende. Frau Präsidentin, ich komme zum letzten Satz.
- Ja, das glaube ich, dass Ihnen das leid tut.
- Mir tut es auch leid, Herr Kollege König, dass ich Ihnen nicht noch mehr ins Stammbuch schreiben kann.
Der Freistaat Bayern als Dienstherr muss endlich wieder zu einer ordentlichen Wertschätzung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen.
Herr Kollege Dr. Fischer, das mit den Formblättern sollten Sie bei Gelegenheit noch einmal erläutern, weil wir das gerade nicht verstehen.
Nun zu den Sonderopfern im öffentlichen Dienst. Sie sprechen von den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, denen Sie ein Sonderopfer abverlangen. Wenn von Beschäftigten die Rede ist, impliziert das zunächst den Tarifbereich. Ich weiß nicht, wo da das Sonderopfer liegen soll. Ich nehme aber an, dass Sie die Beschäftigten ganz allgemein meinen. Deshalb verstehe ich nicht, dass Sie von den Beschäftigten im öffentlichen Dienst reden, aber unterscheiden, dass die Beamten ein Sonderopfer erbringen müssten, die Beschäftigten im Tarifbereich jedoch nicht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Dringlichkeitsantrag ist natürlich auch -
- Herr Kollege Nöth, ich würde vorschlagen, dass Sie sich bei den oberfränkischen CSU-Abgeordneten einmal darum kümmern, dass die Stimmkreisreform in geordneten Bahnen verläuft. Lassen Sie mich jetzt zur Sache kommen.
Der Antrag ist auf die Übernahme des Tarifabschlusses gerichtet. Dies bedeutet unter anderem und im Wesentlichen - auf die Details brauchen wir nicht einzugehen - linear 1,5 % ab 01.04. und 1,9 % ab 01.01. Darüber hinaus fordern wir nach wie vor den Verzicht auf die vorgesehenen Sparmaßnahmen im Haushaltsentwurf 2011/2012. Dies betrifft die Wiederbesetzungssperre, die Absenkung der Eingangsbesoldung, die Aussetzung der Leistungsbezahlung und die Strei
chung bei der Jubiläumszuwendung und den Reisekosten.
Wir alle, auch Sie, betonen die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft des öffentlichen Dienstes. Dann kommen trotzdem immer wieder diese Nackenschläge. Politik nach Gutsherrenart hat mittlerweile bei der CSU eine besondere Geschichte. Herr Staatsminister, wenn ich den Bericht aus dem Kabinett in dieser Woche betrachte, dann muss ich sagen: Mit Verlaub, Herr Staatsminister, das ist unter Ihrem Niveau. Wir sind von Ihnen Besseres gewohnt.
Ich gehe jetzt diesen Katalog durch, mit dem Sie begründen, warum der Tarifabschluss nicht übernommen werden kann. Sie sagen zunächst: Wir haben uns im Haushaltsgesetzentwurf auf eine Nullrunde festgelegt. Das ist ein gutes Argument. Hierzu fällt mir aus der Verwaltung nur die berühmte Vorschriftensammlung ein: § 1: Das haben wir immer schon so gemacht, § 2: Das haben wir noch nie so gemacht. Hier kommt aber § 3, nämlich: Das ist halt so. Die Begründung: Wir haben uns festgelegt und es geht nicht anders.
Sie sagen weiter: Wir haben für die Beamtinnen und Beamten einiges getan. Dann vergleichen Sie aber bitte einmal das Wesentliche, und zwar nicht die Beamten der einzelnen Länder untereinander. Nehmen Sie den Tarifabschluss. Vergleichen wir einmal die bayerischen Tarifkräfte mit den bayerischen Beamten. Nur so wird ein Schuh hinsichtlich der Gleichbehandlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freistaates Bayern daraus, denn um diese Gleichbehandlung geht es.
Stichwort: Jährliche Sonderzahlung. Diese bekommen die Tarifkräfte auch, und zwar von E 1 bis E 8 95 % und E 9 bis E 11 80 %. Die Beamtinnen und Beamten bekommen von A 3 bis A 11 70 %. Das Argument, der Beamte habe es besser, stimmt so einfach nicht.
Fortführung der Altersteilzeit: Das stimmt, diese haben wir - übrigens mit großer Mehrheit - gemeinsam beschlossen, aber zu schlechteren Bedingungen. Es ist nicht so, dass an die Beamten nur noch Wohltaten verteilt worden sind. Interessanterweise finde ich jetzt, jedenfalls nach der Presseerklärung des Bayerischen Beamtenbundes, eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag, dass das auch wieder eingeführt werden kann. Wo also liegt die einseitige Besserbehandlung der Beamten?
Dann die Rückführung der Wochenarbeitszeit: Das ist schon ein starkes Stück. Erstens kommt die Rücknahme erst noch. Das ist also eine Wohltat, die noch gar nicht wirkt. Sie kommt erst 2012 bzw. 2013.
Zweitens ist Ihr Argument schon zynisch. Erinnern wir uns einmal: 1994 wurde die Arbeitszeit verlängert. Wir erinnern uns noch alle daran. Diese Maßnahme war völlig einseitig. Es war ein Erpressungsversuch, denn man hat gemeint, wenn man die Erhöhung der Stundenzahl den Beamten einseitig aufs Brot schmiert, müssen die Tarifparteien nachziehen. Die Tarifparteien haben Ihnen aber jahrelang etwas gehustet. Deswegen haben wir jetzt seit über 15 Jahren eine Ungleichbehandlung von Beamten und Tarifkräften. Nachdem jetzt ein Ausgleich für die jahrelange Ungleichbehandlung versprochen wurde, wird diese als eine Wohltat dargestellt, nach dem Motto: Wir tun euch doch Gutes. Entschuldigung, das glaubt Ihnen keiner mehr im öffentlichen Dienst.