Protokoll der Sitzung vom 12.07.2011

Darin sind bestimmt viele mit mir einig.

Herzlichen Dank, Frau Kollegin.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen für Zwischenfragen vor. Der nächste Redner in der Debatte ist Herr Kollege Karsten Klein für die FDP-Fraktion. Sie haben das Wort.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Thomas Beyer (SPD))

- Herr Kollege Beyer, es ist immer ein glänzender Tag für den Rechtsstaat, wenn ein Liberaler ans Redepult tritt.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem jetzt auf der Tagesordnung stehenden Gesetzentwurf geht es um die Haftung von Verwaltungsräten der Bayerischen Landesbank. Der Vorschlag der Oppositionsparteien ist wirklich ernst zu nehmen. Es wurden schon einige richtige Anmerkungen in der Debatte gemacht. Es ist richtig, dass die Änderung der Haftungsregelung 2002 erfolgt ist. Man kann in diesem Zusammenhang, wenn man will, von einer Privilegierung sprechen. Man muss im Rahmen der Debatte aber auch die Sparkassen berücksichtigen. Es geht nicht nur um die Mitglieder, die nach wie vor in den entsprechenden Gremien sind, sondern auch um die Sparkassen vor Ort, ohne dass ich jetzt hier eine Aussage über eine etwaige Änderung treffen möchte.

In diesem Zusammenhang muss ich die Redner der Opposition nach ihrem Standpunkt fragen; denn es geht nicht nur um den reinen Betrag, ob es sich um Milliarden Euro oder Millionen Euro handelt. Es geht auch um das Größenverhältnis, also wie hoch der Schaden für das Unternehmen ist. Ein Millionenschaden kann für eine örtliche Sparkasse genauso schlimm sein wie ein Milliardenschaden für die Bayerische Landesbank. Man muss also die Verhältnismäßigkeit betrachten.

(Beifall bei der FDP)

Richtig ist auch, dass eine Änderung für Personen, die als Beamte oder Minister in das Gremium entsandt werden, zunächst einmal nicht schlimm wäre, da wir eine Rückgriffsregelung über das Beamtengesetz haben. Ohne zu sagen, ob es richtig oder falsch wäre: Wir halten es nicht für zwingend notwendig, eine Schutzfunktion für Beamte in diesem Gremium über das Bayerische Landesbank-Gesetz herbeizuführen; denn eine solche Regelung findet sich schon im Beamtengesetz. Ob die Änderung des Haftungsmaßstabes Auswirkungen auf das Verhalten in diesem Aufsichtsgremium hat, ist zweifelhaft.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, ich bin schon der Meinung, dass die Mitglieder, die heute in diesem Gremium sind, ihre Arbeit grundsätzlich gewissenhaft erledigen, unabhängig davon, ob der Haftungsmaßstab der Fahrlässigkeit oder der groben Fahrlässigkeit angelegt wird. Wenn dem nicht so

wäre, dürfte man diese Personen nicht in dem Gremium belassen.

Ebenso ist richtig, dass bei Aktiengesellschaften der Haftungsmaßstab der Fahrlässigkeit und nicht der groben Fahrlässigkeit gilt. Das ist insoweit interessant, als wir externen Sachverstand in das Verwaltungsratsgremium geholt haben. Wenn diese Personen außerhalb der Landesbank aktiv sind, was auch der Fall ist, dann gilt für sie der Haftungsmaßstab der Fahrlässigkeit. Es besteht also in dieser Hinsicht keine Hemmschwelle für Externe, in dieses Gremium zu gehen.

All das gilt es zu bedenken, wenn wir dieses Thema in den Gremien behandeln. Wichtig für uns als FDP ist es, festzuhalten, dass wir über ein Thema der Zukunft sprechen und wir dieses nicht mit Themen der Vergangenheit vermengen dürfen. Letzteres ist allzu oft in der Debatte geschehen. Vieles, was Sie sagen, steht im Bericht des Untersuchungsausschusses. Wir dürfen diese Dinge aber nicht vermischen. Es stellt sich vielmehr die klare Frage: Ist es geboten, das Bayerische-Landesbank-Gesetz an dieser Stelle zu ändern? Welche Gründe sprechen dafür, die Schwelle bei der Schadensersatzpflicht - Stichwort grobe Fahrlässigkeit - zu erhöhen?

Eine weitere wichtige Frage ist die nach der Entpolitisierung dieses Gremiums. Dabei wollen wir vorangehen. Die Frage ist, ob die Änderung des Haftungsmaßstabs ein Mosaikstein bei der Entpolitisierung dieses Gremiums ist.

All das wird in den nächsten Monaten zu klären sein. Für die FDP-Fraktion darf ich sagen, dass das ein für uns sehr ernst zu nehmender Vorschlag ist, den wir diskutieren werden. Man wird diesen Vorschlag in den Gesamtrahmen einordnen müssen. Ich weise darauf hin, dass auch die Verwaltungsräte der Landesbank von Baden-Württemberg und der Helaba nur bei grober Fahrlässigkeit haften. Ich bin gespannt, wie die Gesamteinordnung in den Gremien erfolgt und wie sich die Kolleginnen und Kollegen der Opposition in den anderen Bundesländern verhalten. Vielleicht bringt die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg einen ähnlichen Vorschlag ein.

(Beifall bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Kollege.

Zum Schluss darf ich Herrn Staatsminister Georg Fahrenschon für die Bayerische Staatsregierung das Wort geben. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs in aller Kürze nur auf drei Aspekte hinweisen.

Zuerst zur Genese: Die Regelungen zum Vorsatz bzw. zur groben Fahrlässigkeit wurden im Jahre 2002 in die Satzung der Bayerischen Landesbank aufgenommen, weil zum selben Zeitpunkt das BayerischeLandesbank-Gesetz geändert wurde. Damals mussten die entsprechenden Vorkehrungen angesichts der Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung auch im Bayerischen-Landesbank-Gesetz getroffen werden. Seinerzeit gab es eine Debatte über die Reform der Gremien, und es gab eine Debatte über die Umsetzung des sogenannten Bayerischen-Landesbank-Modells.

Vor dem Jahr 2002 waren Schadensersatzpflicht und Haftungsmaßstab in der Satzung der Bank überhaupt nicht geregelt. Es gehört zu diesem Thema, zu erwähnen, dass die damals aufgenommenen Regelungen zum Haftungsmaßstab entsprechend den damals geltenden Regelungen in das Sparkassenrecht und bei verschiedenen anderen Landesbanken aufgenommen wurden. Deshalb hat Herr Kollege Klein recht, wenn er darauf hinweist, dass entsprechende Änderungen auch unter Berücksichtigung zum Beispiel des Bayerischen Sparkassengesetzes vorgenommen werden müssen.

Ich komme zu meinem zweiten Punkt. Ich habe bereits gegenüber dem zuständigen Haushaltsausschuss und der Kommission der Landesbank am letzten Donnerstag im Rahmen meines Berichts darauf hingewiesen, dass weitere Änderungen in der Satzung - Stichwort Corporate Governance - im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen mit der EU-Kommission über das Beihilfeverfahren gesehen werden müssen. Deshalb geht - das ist mir wichtig festzustellen - Ihr Vorwurf ins Leere, lieber Herr Güller, der Verwaltungsrat habe nicht gehandelt. Der Verwaltungsrat hat gehandelt. Auch die Regierungskoalition hat gehandelt; denn wir haben das Landesbankgesetz bereits nicht unwesentlich geändert, und wir werden selbstverständlich eine weitere Änderung dann starten, wenn wir am Ende der Verhandlungen mit der EU-Kommission sind und ein Gesamtpaket geschnürt haben, das die Zustimmung aller Beteiligten findet.

Ich glaube, voreilige Schritte sind falsch. Wir müssen uns überlegen, wie wir eine weitere Änderung auch in das Zusammenspiel mit der Europäischen Kommission, mit den Wettbewerbshütern einbetten; denn es geht bei den Verhandlungen in Brüssel nicht nur um

die Lebensfähigkeit, sondern es geht auch um Änderungen der internen Regelungen zur Leitung und zur Überwachung des Unternehmens. Diese Maßnahmen werden bei der Entscheidung positiv berücksichtigt.

Wir merken schon heute, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn es ein wenig in Vergessenheit geraten ist: Wir haben bereits Konsequenzen gezogen. Wir haben schon mit der Änderung des Landesbankgesetzes im Jahre 2009 weitreichende Anpassungen durchgesetzt. Ich erinnere an die Zusammensetzung der Gremien und insbesondere daran, dass dem Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank seit dieser Novelle externe Mitglieder angehören und sowohl den Prüfungsausschuss als auch den Risikoausschuss leiten.

Dennoch wird die Staatsregierung den Weg der Entpolitisierung der Bank konsequent weitergehen. Wir wollen die Strukturen der Bank weiter an die eines privatwirtschaftlichen Unternehmens angleichen und werden deshalb dem Landtag im Lichte des Verhandlungsergebnisses mit der Europäischen Kommission in absehbarer Zeit eine erneute Novelle des Landesbankgesetzes vorlegen, die folgende zwei zentrale Ziele hat:

Erstens werden wir die Einlassungen der Europäischen Kommission im Beihilfeverfahren positiv würdigen.

Zweitens werden wir unseren Weg, den bayerischen Weg der Entpolitisierung des Verwaltungsrates und der Bank fortsetzen.

Im Zuge dieser umfassenden Änderung des Landesbankgesetzes und der Besetzung des Verwaltungsrates mit weiteren externen Mitgliedern ist auch denkbar, die aktuelle Regelung zum Haftungsmaßstab von Verwaltungsratmitgliedern zu ändern.

Damit komme ich drittens zu meinem letzten Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Der Gesetzentwurf der Opposition hat momentan einzig und allein das Ziel, Politiker im Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank angreifbarer zu machen. Das aber geht deshalb ins Leere, weil in naher Zukunft kein Politiker mehr im Verwaltungsrat sitzen muss.

Außerdem geht es auch aus folgendem Grund ins Leere. Wenn Sie schon die Haftung und die Haftbarmachung als zentralen Punkt herausstellen, müssen Sie das für alle Mitglieder des Verwaltungsrates debattieren und auch Ihr Interesse daran zeigen, dass eine Unterscheidung von Verwaltungsratmitgliedern erster und zweiter Klasse sinnlos ist.

Deshalb wollen wir ein Gesetz schaffen, das alle Verwaltungsratmitglieder in dieselbe Haftung stellt. Wir wollen eine Novelle, die im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren bei der Europäischen Kommission abgestimmt ist. Ich darf Sie deshalb bitten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dem Gesetzentwurf der Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und der GRÜNEN nicht zuzustimmen. Hier war jemand voreilig. Hier hat jemand die aktuelle Debatte nicht nachvollzogen. Hier versucht jemand lediglich, weiterhin sein parteipolitisches Süppchen zu kochen.

(Beifall bei der CSU - Alexander König (CSU): Genauso ist es!)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das wird so signalisiert. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Georg Schmid, Alexander König, Reinhold Bocklet und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Harald Güller und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Peter Meyer und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Jörg Rohde und Fraktion (FDP) eines Gesetzes über die Bayerische Verfassungsmedaille (Drs. 16/8880) - Zweite Lesung

Hierzu findet keine Aussprache statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/8880 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/9206 zugrunde.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Etwas langsamer und deutlicher! Man darf Sie doch noch voll verstehen können! Bitte ein bisschen langsamer!)

- Ist recht. Ich wollte nur Zeit sparen.

Der federführende und zugleich auch endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Artikel 9 als Datum des Inkrafttretens der "01. August 2011" eingefügt wird.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen herzlichen Dank. Ich sehe Hände aus allen Fraktionen und der Abgeordneten Frau Dr. Pauli. Die Gegenstimmen! - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich ebenfalls nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in der einfachen Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Danke schön. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig so angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz über die Bayerische Verfassungsmedaille".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (Drs. 16/7135) - Zweite Lesung

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7135 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit auf Drucksache 16/9142 zugrunde.

Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen herzlichen Dank. Das waren die Hände aus allen Fraktionen und von Frau Dr. Pauli. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage wieder vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich auch hier nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Vielen herzlichen Dank. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieses Gesetz ist mit den Stimmen aller Fraktionen und der Abgeordneten Frau Dr. Pauli so angenommen. Es trägt den Titel: "Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (Drs. 16/8514) - Zweite Lesung

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8514 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit auf Drucksache 16/9209 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme.