Protokoll der Sitzung vom 12.07.2011

Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist demnach gerechtfertigt. Die Zugehörigkeit der staatlichen Vertreter zum Verwaltungsrat der BayernLB ergibt sich aus rechtlichen Regelungen. Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft befindet sich

in einer ganz anderen Situation, weil er sich freiwillig zur Übernahme der Funktion bereit erklärt hat.

Außerdem ist festzuhalten, dass die Verwaltungsratsmitglieder für ihre Arbeit keinen Cent bekommen. Sie führen die entsprechenden Gelder an die Bayerische Landesstiftung ab, sind also unentgeltlich tätig, sodass ihre Betätigung eher dem ehrenamtlichen als dem gewerblichen Bereich zuzurechnen ist.

(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Mit Milliarden im Ehrenamt?)

Übrigens gilt nach geltender Rechtslage auch für eine etwaige Haftung aus ehrenamtlicher Tätigkeit die Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bleibt es in Bezug auf die Mitwirkung von staatlichen Vertretern im Verwaltungsrat der BayernLB bei der jetzigen Konstellation, ist eine Verschärfung des Haftungsmaßstabes weder erforderlich noch sachgerecht. Wir werden über das Ganze in den Ausschüssen weiter diskutieren.

Uns geht es im Moment vor allem darum, dass das EU-Beihilfeverfahren abgeschlossen wird. Wir werden sehen, wie das Ergebnis ausschaut. Daraus lässt sich die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Aufstellung der Bank ableiten.

(Harald Güller (SPD): Das EU-Verfahren hat aber mit dem Haftungsmaßstab nichts zu tun!)

Ich wiederhole: Es ist wichtig, dass wir uns auf den Ausgang des EU-Beihilfeverfahrens konzentrieren. Im Herbst werden wir über die Thematik weiter ausführlich diskutieren.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Bitte bleiben Sie noch vorn; es gibt zwei Zwischenbemerkungen. Zuerst hat sich Kollege Hallitzky gemeldet. Herr Hallitzky, ich erteile ihnen das Wort.

Hochgeschätzte Frau Kollegin Görlitz, wollten Sie mit Ihrem Text soeben die Assoziation erwecken, unser Gesetzentwurf sei irgendwie unzulässig? Ich stelle fest: Die Änderung des Landesbankgesetzes in punkto Haftungsprivileg ist nicht nur zulässig, sondern auch dringend notwendig. Die Bestimmungen des Sparkassenrechts oder des Bayerischen Beamtengesetzes mögen teilweise von unserem Vorschlag abweichen, aber für unsere heute zu debattierende und zu beschließende Lex specialis ist das egal. Wir können das so beschließen, und das sollten auch Sie wissen. Es geht hier nicht um die

Frage der Zulässigkeit. Ihnen fehlt es vielmehr an dem Willen, die Verwaltungsräte der BayernLB für ihr Tun bzw. Nichttun verantwortlich zu machen. Mit der von Ihnen angestoßenen scheinrechtlichen Debatte versuchen Sie, davon abzulenken.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Noch eine Bemerkung: Wir reden hier nicht von Peanuts. Es geht nicht um die Sparkasse Dinkelsbühl

(Zuruf von der SPD: Na, na, na!)

- das ist die kleinste in Bayern -, sondern um Milliardenkosten, die der Steuerzahler zu tragen hat. Hat Ihnen eigentlich jemals jemand gesagt, über welche Größenordnung wir hier debattieren und dass das Thema so ernst ist, dass die Verwaltungsräte für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden müssen?

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. Sie spielen mit dem Wohlwollen der mittelfränkischen Kollegen. - Frau Görlitz zur Erwiderung, bitte.

Ich will nicht behaupten, dass Ihr Gesetzentwurf nicht zulässig sei. Ich habe nur meine Einschätzung - das ist auch die Einschätzung anderer, die das schon bewertet haben - vorgetragen. Ich denke, wir sollten darüber in den Ausschüssen diskutieren. Dass das Ganze nicht vergessen wird, dafür sorgen schon Sie mindestens ein- oder zweimal in der Woche.

(Harald Güller (SPD): Ja, eben!)

Meine Sorge gilt nur der Landesbank. Sie leistet gute Arbeit, leidet aber ein Stück weit unter diesen ständigen Anwürfen. Inhaltlich hat sich in den letzten Monaten doch nichts geändert.

(Harald Güller (SPD): Ändern Sie den Haftungsmaßstab, dann leidet sie nicht mehr!)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für eine weitere Zwischenbemerkung erteile ich Herrn Kollegen Pohl das Wort. Bitte schön.

Frau Kollegin Görlitz, zunächst einmal die sachliche Feststellung: Dass die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zulässig ist, ist in Wissenschaft und Lehre umstritten. Aber nennen Sie mir bitte den Professor, den Wissenschaftler, der die Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch in der Sache

nicht vom Recht her - für gerechtfertigt hält. Wir wollen Rechtsklarheit herstellen und ein ungerechtfertigtes Privileg beseitigen.

Nächste Frage: Nennen Sie mir bitte einen ehrenamtlich Tätigen, dessen Handeln zu Milliardenkonsequenzen führen kann.

Letzte Frage: Wo ist geregelt, dass ein Ehrenamtler nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet?

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Frau Görlitz zur Erwiderung, bitte.

Einen Professor kann ich nicht benennen. Vielleicht sollten Sie diese Frage im Rahmen der Behandlung in den Ausschüssen neu stellen.

(Harald Güller (SPD): Sie haben es doch gerade behauptet!)

- Ich habe das pauschal gesagt.

(Unruhe bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Pauschal gibt es übereinstimmende Einschätzungen; da muss ich nicht einzelne Leute benennen.

Zu den anderen Fragen: Ein ehrenamtlich Tätiger kann manchmal über sehr viel Geld verfügen bzw. über dessen Verwendung bestimmen.

(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Welcher?)

- Ich denke nur an die Präsidenten der verschiedenen großen Wohlfahrtsverbände. Aber ich will nicht entschuldigen, dass hier Dinge nicht genügend beachtet wurden. Ich bleibe dabei: Auch im Ehrenamt kann über entsprechende Summen verfügt werden, was entsprechende Folgen haben kann, wobei ich es gutheiße, wenn Vorwürfen nachgegangen wird.

Es gibt noch eine Zwischenbemerkung. Herr Kollege Güller, bitte.

Es gab zwei konkrete Fragen. Erstens. Sie haben in Ihrer Rede gesagt, dass die Begrenzung der Haftung auf Fälle von grober Fahrlässigkeit von rechtsgelehrten Professoren nicht nur als zulässig, sondern auch als gerechtfertigt bezeichnet wird. So haben Sie sich ausgedrückt. Deshalb hat der Herr Kollege gefragt, welche rechtsgelehrten Professoren das sind. Da können Sie schlecht auf die weitere Behandlung verweisen. Da Sie das im Plenum ge

sagt haben, wäre es ganz nett, wenn Sie uns sagen könnten, woher Sie Ihr Wissen haben.

(Erika Görlitz (CSU): Die Angaben werde ich nachreichen.)

Die zweite Frage betraf die Ehrenamtlichkeit. Woher stammt Ihre Kenntnis, dass bei allen ehrenamtlichen Tätigkeiten die Haftung auf Fälle von grober Fahrlässigkeit beschränkt ist? Das ist bei manchen ehrenamtlichen Tätigkeiten so, aber nicht bei allen. Davon abgesehen: Es geht hier weiß Gott nicht um eine ehrenamtliche Tätigkeit, sondern um eine Tätigkeit von Menschen, die in ihrem Job, aufgrund dessen sie im Verwaltungsrat sitzen, wirklich einen Haufen Geld verdienen; sie sind nämlich Staatssekretäre oder Minister. Deswegen hilft es nicht, wenn sie die Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit bei der Landesbank, die ganz üppig ist, abgeben müssen. Das entbindet sie nicht von der Haftung. Es wäre ganz nett, wenn Sie diese beiden Fragen meinem Kollegen und mir beantworten würden.

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Frau Görlitz, zur Beantwortung bitte.

Die Namen der Wissenschaftler werde ich gerne nachreichen.

(Harald Güller (SPD): Okay!)

Ich bin überzeugt davon, dass diejenigen, die sich im Untersuchungsausschuss damit auseinandergesetzt haben - ich gehörte dem Untersuchungsausschuss nicht an - die Namen kennen.

Die Ehrenamtlichkeit habe ich deswegen als vergleichbar herangezogen, weil sie unentgeltlich ist. Ich will natürlich nicht sagen, dass jemand, der ehrenamtlich tätig ist, nicht dieselbe Sorgfaltspflicht hat. Ich will diese keineswegs relativieren; ich will nur darauf hinweisen, dass es verschiedene Einschätzungen gibt.

(Harald Güller (SPD): Also, ganz ehrenamtlich ist das, was Herr Zeil macht, auch nicht!)

Darin sind bestimmt viele mit mir einig.