Wir haben einen Untersuchungsausschuss über den Kauf der Hypo Alpe Adria durch die BayernLB gehabt. Dieser Untersuchungsausschuss hat einmütig über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg festgestellt: Alle Verwaltungsräte haben ihre Pflichten schuldhaft verletzt. Diese Feststellung würde normalerweise dazu führen, dass man alle Verwaltungsräte für Schadenersatz in Anspruch nimmt. Nun enthält die Satzung der Bayerischen Landesbank aber eine Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit. Deswegen haben die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN in ihrem Minderheitenbericht festgehalten, dass die Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit entfallen muss. Aus diesem Grund und weil wir nicht die Satzungshoheit und Satzungskompetenz bei der BayernLB haben, haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, der zwingend festlegt, dass es keine Haftungserleichterungen mehr geben kann und darf. Ich denke, das ist die angemessene Reaktion auf das Versagen, das der Untersuchungsausschuss über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg festgestellt hat. Unter Führung des jetzigen Staatssekretärs Thomas Kreuzer haben wir das festgestellt. Wir ziehen die Konsequenz und sagen, dass wir für die Zukunft Regularien einbauen müssen, damit es zumindest wehtut, wenn man bei der BayernLB Fehler macht.
Das Argument, dass jeder Beamte nur bei grober Fahrlässigkeit haftet, geht am Thema vorbei. Der Verwaltungsrat eines großen Kreditinstituts, das mit Milliardenbeträgen zulasten des Steuerzahlers hantiert, ist nicht mit einem Beamten vergleichbar, der in eine hierarchische Ordnung eingebunden ist, der einen wichtigen Dienst leistet, der aber nicht ohne Weiteres in
einem kleinen Kollegialorgan über Milliardenbeträge und damit über das Wohl und Wehe des Freistaats Bayern mit zu entscheiden hat.
Ich kann Sie, Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FDP, nur auffordern, sich Ihrer Verantwortung bewusst zu werden. Sie haben doch auch gesagt, dass sich ein solches Desaster nicht wiederholen dürfe. Der Ministerpräsident hat gesagt, wir müssten aus den Fehlern lernen. Herr Professor Dr. Faltlhauser hat sich bei den Steuerzahlern für die Fehlleistungen entschuldigt. Was hilft uns aber eine Entschuldigung, wenn 3,725 Milliarden Euro nach Kärnten flossen und unwiederbringlich verschwunden sind? Den einen oder anderen Euro werden wir uns wieder holen. Da bin ich sicher. Die Haftungsprozesse müssen wir führen. Ich bin zuversichtlich, dass sie erfolgreich geführt werden.
Weil wir diese rote Ampel für leichtfertiges Verhalten brauchen und ein Signal setzen müssen, dass es künftig nicht mehr sein kann, einfach so, ohne Vorlagen genau gelesen zu haben, die Hand zu heben, einen Umlaufbeschluss zu fassen und eine Bank in Kärnten zu kaufen, weil das in Zukunft nicht mehr sein darf, fordere ich Sie auf, Herr Kollege Klein: Stimmen Sie mit uns für diesen Gesetzentwurf und dafür, dass künftig für jede Form der schuldhaften Pflichtverletzung gehaftet wird.
Vielen Dank, Herr Kollege Pohl. - Nächster Redner ist Herr Kollege Güller; ihm folgt Herr Hallitzky. Bitte schön, Herr Güller.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Kollege Pohl bereits ausgeführt hat, ist dieser Gesetzentwurf eines der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zum Skandal um den Kauf der Hypo Group Alpe Adria durch die Bayerische Landesbank. Wie man es auch dreht und wendet und wie auch immer man die einzelnen Handlungsstränge der Verwaltungsräte bewertet - ob grob fahrlässig oder "nur" fahrlässig -: Es gab ein unglaubliches Maß an Schlamperei und Oberflächlichkeit. Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren gefällt, und eine ganze Reihe von Mitgliedern war gerade einmal bei der Hälfte der Verwaltungsratssitzungen anwesend.
Wenn Kollege Rinderspacher, unser Fraktionsvorsitzender, in diesem Zusammenhang von den "Schwänzern der Landesbank" gesprochen hat, so kann man ihm nur zustimmen.
Dies war nur möglich, weil sich die Verwaltungsräte vor einigen Jahren eine "Selbstprivilegierung" gegönnt haben. Sie wollten plötzlich nicht mehr, wie es gesetzlicher Maßstab ist, für Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit haften, sondern nur noch für grobe Fahrlässigkeit. Für diese Selbstprivilegierung hat in der Bevölkerung - darin sollten wir uns einig sein - niemand Verständnis. Deshalb müssen wir sie zumindest für die Zukunft ändern.
Leider hat der Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank die Möglichkeit zur Selbstreinigung sowie zum Ziehen von Konsequenzen in den letzten Monaten nicht wahrgenommen. Wir hätten uns mit diesem Gesetzentwurf auch Zeit lassen können und ihn erst später einbringen können, wenn die Bayerische Landesbank, der Verwaltungsrat bereit gewesen wäre, erste Konsequenzen zu ziehen und die Selbstprivilegierung selbst aufzuheben. Das war aber nicht der Fall. Dies waren die heutigen Mitglieder, und das gilt es festzuhalten: Auch die heutigen Mitglieder der Landesbank, Herr Fahrenschon, Herr Zeil und wie sie alle heißen, waren nicht bereit, die Konsequenzen zu ziehen. Deshalb müssen wir - und ich hoffe, werden wir dies im Bayerischen Landtag tun.
Ich bin auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen gespannt, auf die angeblich geläuterte CSU, die Konsequenzen ziehen möchte. Herr Fahrenschon und Herr Seehofer haben immer wieder gesagt: Das darf nicht wieder passieren.
Ein Mosaikstein ist, dass die Verwaltungsräte wieder die volle Verantwortung übernehmen müssen. Wie mein Kollege bereits sagte, ist es eben nicht angebracht, diese mit der eines normalen Beamten zu vergleichen. Die Verwaltungsräte der BLB haben ganze Arbeitsstäbe, ganze Abteilungen in den Staatsministerien und beim Sparkassenverband hinter sich. Deshalb kann man erwarten, dass sie sich ordentlich auf Sitzungen vorbereiten und für Fahrlässigkeit haften.
Herr Kollege Klein, ich bin auf die Unschuldslämmer der FDP gespannt, die bisher "nichts falsch gemacht" und gesagt haben: Unter uns und mit uns wäre das nicht passiert. - Nun haben Sie die Gelegenheit, Ihren Worten Taten folgen zu lassen und in den Beratungen in den Ausschüssen und danach bei der Zweiten und
Zum Abschluss noch ein Wort an Herrn Huber, der anwesend ist - Herr Beckstein und Herr Georg Schmid sind nicht anwesend. Zu ihrer Beruhigung: Leider gilt dieser Gesetzentwurf nur für die Zukunft. Sie wissen, dass CSU und FDP im Schlussbericht des Untersuchungsausschusses festgestellt haben, dass sie zumindest pflichtwidrig gehandelt haben, als sie die Hypo Group Alpe Adria mit einem Schaden von mindestens 3,725 Milliarden Euro für den Steuerzahler und die Steuerzahlerinnen und das Sparkassenwesen in Bayern gekauft haben. Aber dieser Schaden ist nicht von diesem Gesetzentwurf betroffen. Sie sind nach wie vor privilegiert, es sei denn, wir können ihnen noch grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Zumindest hier könnten Sie also zustimmen, Herr Huber.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darf ich nun Herrn Eike Hallitzky ans Mikrofon bitten. Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um den Koalitionsfraktionen die Zustimmung zu unserem klugen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zu erleichtern, lassen Sie mich Ihnen kurz die Genese des Haftungsprivilegs skizzieren. Es ist keine schöne Geschichte, wann, durch wen und in welchem Kontext diese Regelung im Jahr 2002 eingeführt wurde.
Das Haftungsprivileg entstand nämlich nicht etwa in einer Stunde jungfräulicher Unschuld, sondern als Ergebnis konkreter Interessen der damaligen Verwaltungsräte. Es begab sich im Frühjahr 2001, dass sich Leo Kirch die Rechte an der Formel 1 gesichert hatte und zur Refinanzierung innerhalb kürzester Zeit 2 Milliarden DM brauchte. Er ging also zur Bayerischen Staatsregierung und bat sie sozusagen um Amtshilfe zur Refinanzierung, und die Bayerische Staatsregierung wurde tätig. Dafür sprachen nicht nur die allgemein hohen Sympathiewerte, die der Medienmogul in konservativen Kreisen genoss, sondern auch ein sehr konkreter Grund: Stoiber stand kurz vor dem Bundestagswahlkampf 2002, und daher konnte es aus seiner Sicht nur gut sein, wenn der Eigentümer von Privatsendern wie Pro 7 oder SAT 1 ihm geneigt und verpflichtet war. In diesem Zusammenhang heute mein Glückwunsch an Herrn Stoiber zum neuen Beratervertrag bei Pro 7!
Ein Staatsminister ging also zu Herrn Rampl, dem damaligen Vorstandsmitglied der privaten Hypo-Vereinsbank, die jetzt in die Unicredit Group eingegangen ist, und bat um den Kredit. Es sei dringend. Nein, sagte Rampl, Kirch sei ein Pleitekandidat. Das Geld müssten wir abschreiben, du bekommst das Geld nicht. Weil Kirch das Geld aber existenziell dringend brauchte, wurde vom selben Minister die Bayerische Landesbank eingeschaltet.
Die Innenrevision der Landesbank warnte wegen des drohenden Totalverlustes ausdrücklich davor und wollte den Kredit aus den gleichen Gründen wie die Hypo-Vereinsbank ablehnen. Doch anders als bei der privaten Hypo setzte sich die Staatsregierung, die verantwortlich im Verwaltungsrat der Landesbank saß und immer noch sitzt, durch. Innerhalb weniger Tage hatte Leo Kirch 2 Milliarden Mark.
Kirch ging tatsächlich pleite, konnte den Kredit nicht bedienen; und nur der von Bayern überhaupt nicht beeinflussbaren glücklichen Tatsache, dass die Gegenveranstaltung zur Formel 1 nicht Wirklichkeit wurde, ist es zu verdanken, dass die Landesbank nicht damals bereits, bei Herrn Hubers erstem Auftreten als "Finanzgenie", an den Rand ihrer Existenz geschossen wurde.
Die BayernLB ist also damals - lassen Sie mich dies in aller Deutlichkeit sagen - als Herrn Stoibers "Privatschatulle" für seine Karrierepläne missbraucht worden, und die Verwaltungsräte waren dabei selbst aktiv.
Daraus zogen die Verwaltungsräte auch ihre Lehren, aber nicht etwa kleinmütig und schuldbewusst - nein, im Gegenteil: selbstbegünstigend. Am 8. April 2002 war Leo Kirch pleite. Einen Monat später, am 6. Mai 2002, führte der Verwaltungsrat der BayernLB damals gab es noch keine Generalversammlung - per Satzungsänderung das Haftungsprivileg, das ihn selbst begünstigte, ein. Der Verwaltungsrat wollte offensichtlich auch nicht die gerade in Beratung befindliche Novelle des Landesbankgesetzes abwarten. Aus seiner Sicht war es sicherer, dieses Privileg selbst noch schnell in die Satzung zu schreiben.
Fazit: Erstens. Das Haftungsprivileg, eine den Verwaltungsrat selbst begünstigende Klausel, ist von den damals verantwortlichen Verwaltungsräten aus einem konkreten Selbstschutzbedürfnis in die Satzung geschrieben worden.
Zweitens. Menschen mit geradem Rücken hätten diese Selbstbegünstigung niemals in eine Satzung geschrieben, und andere Menschen mit geradem Rücken hätten dieses Privileg längst wieder aus der Satzung herausgestrichen.
Mit der Formulierung "Fahrlässigkeit" statt "grobe Fahrlässigkeit" wären die Ernsthaftigkeit des Kontrollwillens der Verwaltungsräte auf eine völlig andere Grundlage gestellt und die von meinen Vorrednern schon skizzierte systematische Nichtkontrolle der Verwaltungsräte verhindert worden. Den Bürgerinnen und Bürgern wären Milliardenverluste im Zusammenhang mit ABS und Hypo Group Alpe Adria mutmaßlich erspart geblieben.
Die Generalversammlung der BayernLB ist bis heute ebenso wenig tätig geworden wie die Staatsregierung. Sie haben stattdessen offensichtlich gierig darauf gewartet, dass die Opposition das Heft des Handelns in die Hand nimmt. Das haben wir getan. Das Haftungsprivileg für die Verwaltungsräte der BayernLB war und ist für die Bank existenzgefährdend. Für die Steuerzahler war es Mitverursacherin einer Milliardenpleite. Es muss deshalb fallen. Ihre Vernunft voraussetzend und auf ihre Einsicht bauend, werden wir das in den nächsten Wochen auf der Grundlage des gemeinsamen Gesetzentwurfs der Oppositionsfraktionen mit Ihnen gemeinsam auch schaffen. Darauf freue ich mich.
Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege. - Für die CSU-Fraktion darf ich nun das Wort an Erika Görlitz weitergeben.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wie die Reden meiner Vorgänger deutlich machten, geht es der Opposition im Grunde gar nicht darum, Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Landesbank aufzuarbeiten oder über deren Zukunft zu debattieren. Sie von der Opposition bringen das Thema immer wieder in das Parlament und versuchen damit, die Landesbank bzw. deren Verantwortliche in ein schiefes Licht zu rücken und ihnen damit zu schaden.
(Lachen bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN - Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Alles wird gut! Was sind schon Milliarden?)
Ich beschränke mich in meiner Einlassung auf die sachlichen Hintergründe und darf deshalb folgendermaßen zu dem Thema Stellung nehmen:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf fordern die Oppositionsfraktionen eine Änderung des aktuellen Landesbankgesetzes mit dem Ziel, dass auch Mitglieder des Verwaltungsrates im Schadensfall gegenüber der Bank bereits für einfache Fahrlässigkeit haften. Es ist bereits angesprochen worden: Der Gesetzentwurf geht auf eine im Schlussbericht niedergelegte Forderung der Oppositionsmitglieder des Untersuchungsausschusses zurück.
Fest steht - das hat der Untersuchungsausschuss einvernehmlich festgestellt -, dass bayerische Beamte erst bei grober Fahrlässigkeit haften müssen.
Mit der angestrebten Änderung des Landesbankgesetzes würde man - politisch motiviert - zweierlei Recht schaffen. Das wäre nicht in Ordnung. Übrigens ist sich auch die Mehrheit der Rechtsgelehrten einig, dass eine Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zulässig und gerechtfertigt ist.
- Um wen geht es? Es geht um die Verwaltungsratsmitglieder. Ich habe Ihren Gesetzesantrag gelesen. Warum dann diese Gegenrede?
Die entsprechenden Minister, Staatssekretäre und Amtschefs sind für die staatliche Seite kraft Gesetzes Mitglieder des Verwaltungsrats der BayernLB; das ist Teil ihrer Amtsausübung. Es besteht insofern kein Wahlrecht, sodass die öffentlich-rechtlichen Maßstäbe heranzuziehen sind. Nach dem Bayerischen Ministergesetz haften Mitglieder der Staatsregierung im Fall einer Amtspflichtverletzung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Schadensersatz.
Im Beamtenrecht wird im Rahmen der sogenannten Amtshaftung ebenfalls der Maßstab der groben Fahrlässigkeit für die Haftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn angelegt.
Die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist demnach gerechtfertigt. Die Zugehörigkeit der staatlichen Vertreter zum Verwaltungsrat der BayernLB ergibt sich aus rechtlichen Regelungen. Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft befindet sich