Protokoll der Sitzung vom 29.11.2011

(Beifall bei der CSU)

Es wären noch viele Themen anzusprechen. Ich glaube, ich brauche das an dieser Stelle nicht mehr zu

tun, denn es wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir in Bayern in Bezug auf die Unterstützung der Feuerwehren auf dem richtigen Weg unterwegs sind. Deshalb bitte ich, die angesprochenen Anträge abzulehnen.

Herr Staatssekretär, bleiben Sie bitte am Redepult; denn wir haben zwei Anmeldungen für Zwischenbemerkungen vorliegen: die erste von Frau Tausendfreund, die zweite von Frau Schmitt-Bussinger. Frau Tausendfreund, Sie haben das Wort.

Lieber Herr Eck, nur zur Richtigstellung: Ich habe nicht gesagt, in der Regel seien die Lehrkraftstellen fünfeinhalb Jahre vakant, sondern dies sei der Extremfall. In der Regel stehen bei der Neubesetzung einer Stelle für eine Lehrkraft die Leute erst nach drei Jahren für den Ausbildungsbetrieb zur Verfügung.

Zwei Jahre!

Im ersten Jahr gilt die Wiederbesetzungssperre. Hinzu kommen zwei Ausbildungsjahre, und dann erst stehen die Kräfte zur Verfügung. Wenn sich der Inhaber der ursprünglichen Stelle, der in Ruhestand gehen will, dazu entscheidet, in Altersteilzeit zu gehen, steht er zweieinhalb Jahre voll und zweieinhalb Jahre gar nicht zur Verfügung. Erst dann beginnt die Wiederbesetzungssperre und dann kommt auch noch die Ausbildungszeit von zwei Jahren hinzu, sodass ich auf die fünfeinhalb Jahre komme. Deshalb muss die Wiederbesetzungssperre weg. Zweitens müssen wir uns überlegen, ob wir die Stellen, deren Inhaber in Altersteilzeit gehen, früher neu besetzen.

Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Ich brauche nicht viel dazu zu sagen. Ich habe es deutlich gemacht. Dort, wo es pressiert, wo wir Lücken haben, wird die Wiederbesetzungssperre sofort außer Kraft gesetzt. Ein klassisches Beispiel ist Würzburg. Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen.

Wenn Sie trotzdem ein Horrorszenario aufmachen, bei dem alle möglichen Umstände, die irgendwann einmal eintreten können, zusammentreffen und dann wirklich fünfeinhalb Jahre zusammenkommen, dann kann ich das nicht vom Tisch fegen, sondern lasse es so stehen. Das kann aber auch passieren, wenn ich einen Privatbetrieb leite. Ich durfte das 25 Jahre lang tun. Ich hatte fünf Beschäftigte. Ich konnte aber auch nicht sagen, ich übernehme keinen Auftrag, weil es

sein könnte, dass alle fünf Beschäftigten auf einmal krank werden, sodass ich nicht in der Lage wäre, die Aufträge auszuführen. So ähnlich wäre es auch bei den Feuerwehrschulen. Ich glaube, wir sind gut aufgestellt. Wir haben zusätzliche Personalstellen neu geschaffen und sind damit auf dem richtigen Weg.

Jetzt hat Frau Kollegin Schmitt-Bussinger das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrter Herr Staatssekretär! Die Tatsache, dass sehr heftig und leidenschaftlich von allen Seiten gesprochen wird, zeigt, dass dieses Thema berechtigterweise Emotionen hervorruft, denn hier besteht absolut Nachholbedarf. Das ist die Feststellung Nummer eins.

Die zweite Feststellung: Alle die Forderungen, die wir in unserem Antrag formuliert haben, können Sie in der Zeitung des Landesfeuerwehrverbandes nachlesen. Deswegen bedeutet die Ablehnung unseres Antrags, dass Sie die berechtigten Forderungen der Feuerwehrleute im Landesfeuerwehrverband nicht ernst nehmen.

(Beifall bei der SPD)

Die dritte Feststellung: Ihre Aussage und auch die Tatsache, dass es Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperre gibt, lässt doch den Schluss zu, dass Sie diesem Antrag ohne Weiteres zustimmen könnten.

Der letzte Punkt. Weder Sie, Herr Staatssekretär, noch die Vertreter der Regierungsfraktionen haben dazu Stellung genommen, dass es Überlegungen gibt, die Fortbildungsverantwortung auf die Kommunen zu übertragen. Ich sage: Es ist nicht möglich, dass die Verantwortung abgegeben wird. Ich fordere Sie auf, hierzu Stellung zu nehmen. Gibt es dazu Überlegungen? Wenn ja, wie ernsthaft sind diese und wie stehen Sie grundsätzlich dazu, Verantwortung für die Fortbildung auf die Kommunen zu übertragen?

(Beifall bei der SPD)

Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort zur Beantwortung.

Das waren einige Fragen und einige Feststellungen. Zur ersten Feststellung, liebe Frau Kollegin Schmitt-Bussinger: Wie viele Lehrgänge haben Sie schon bei der Feuerwehrschule besucht? Das ist nur eine Frage. Ich habe vielleicht insgesamt 15 Lehrgänge bei der Feuerwehr besucht.

(Lebhafter Beifall bei der CSU und der FDP - Zu- rufe von der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN - Alexander König (CSU): Jetzt brauchen wir einen Schlauch! - Georg Schmid (CSU): Der kennt sich aus!)

Ich weiß nicht, ob Sie so tief im Detail stecken.

(Volkmar Halbleib (SPD): Umso schlimmer sind die Versäumnisse! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Herr Staatssekretär, ich bitte Sie, erst fortzufahren, wenn sich der Saal beruhigt hat. Dann haben Sie wieder das Wort.

Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, die Regelausbildung bei der Feuerwehr findet vor Ort statt. Spezialausbildungen, Sonderausbildungen und Ausbildungen bei Leistungen, die überregional über den kommunalen Wirkungskreis hinaus gebraucht und abgerufen werden, werden vom Staat bei den Feuerwehrschulen angeboten. Aus meiner Sicht ist es mehr als legitim, dass wir darüber nachdenken, ob die eine oder andere Ausbildung oder das eine oder andere Seminar während der Überbrückungsphase, bis wir wieder komplett sind, gegebenenfalls bei den Landkreisen oder bei den Städten stattfindet.

(Helga Schmitt-Bussinger (SPD): Und wer zahlt es?)

- Wer zahlt es? Wir haben einen so hervorragenden Kontakt zu unseren Kommunen. Ich bin der vollen Überzeugung, dass die Verantwortlichen in den Kommunen so selbstbewusst sind, dass sie auf uns zukommen, wenn sie die Ausbildungsmaßnahmen nicht selbst aus voller Überzeugung übernehmen. Das werden wir klären, wenn es geboten ist.

Last but not least zu Ihrer Frage, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Ich muss es jetzt das vierte Mal sagen. Die Anträge haben sich schlichtweg erledigt, meine liebe Frau Kollegin.

(Beifall bei der CSU)

Sie haben das Lehrgangsprogramm angesprochen. Ich habe Ihnen geantwortet, dass die Pflichtseminare, die nötig sind, im Programm untergebracht sind. Sie haben über die Entwicklung der Feuerwehrschulen geredet. Wir haben Ihnen mitgeteilt, dass es ein Planungsprojekt gibt, in dessen Rahmen die Zukunft der Feuerwehr grundsätzlich und die Zukunft der Feuerwehrschulen behandelt werden.

(Volkmar Halbleib (SPD): Einen Arbeitskreis gibt es!)

Sie haben das Lehrpersonal angesprochen. Es wurden bzw. werden 40 neue Stellen geschaffen.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Die Inhaber dieser Stellen können aber nicht ausbilden! Das Personal fehlt!)

Sie haben die Entlohnung angesprochen. Auch dazu gibt es eine ganz klare Aussage. Ich brauche sie nicht mehr zu wiederholen. Wir haben Sofortmaßnahmen eingeleitet.

(Helga Schmitt-Bussinger (SPD): Die in zweieinhalb Jahren greifen!)

Wir sind die neuen Eingruppierungsrichtlinien auch schon angegangen.

Zum letzten Punkt, zur Stellenbesetzung. Ich sage es hier noch einmal: Nennen Sie uns den Fall, in dem die Wiederbesetzungssperre nicht aufgehoben worden ist. Dann wäre Ihr Antrag berechtigt, ansonsten nicht.

(Anhaltender Beifall bei der CSU und der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wir haben nun folgenden Sachverhalt: Wir haben über fünf Anträge abzustimmen. Zum Tagesordnungspunkt 11 ist von der SPD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt worden. Das wurde rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Ich darf nun folgenden Vorschlag machen. Über die übrigen Anträge sollten wir insgesamt abstimmen und der Abstimmung die Voten der jeweils federführenden Ausschüsse zugrunde legen. Besteht damit Einverständnis? - Dann lasse ich so abstimmen.

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion in den jeweils federführenden Ausschüssen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Das ist einstimmig so beschlossen. Der Landtag übernimmt diese Voten. Die Anträge sind damit abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung über den Antrag unter Tagesordnungspunkt 11. Dafür sind drei Minuten vorgesehen. Die Abstimmung ist eröffnet.

(Namentliche Abstimmung von 20.19 bis 20.22 Uhr)

Die angekündigte Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte darum, die Stimmen auszuzählen.

Ich fahre mit der Sitzung fort. Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen. Das Ergebnis der Abstimmung wird im weiteren Verlauf der Sitzung bekannt gegeben. Im Interesse eines absehbaren Endes unserer heutigen Beratungen bitte ich Sie, die Plätze wieder einzunehmen, damit wir mit den Beratungen fortfahren können.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die

Tagesordnungspunkte 15 bis 19 auf:

Antrag der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr, Inge Aures, Susann Biedefeld u. a. (SPD) Frauenarmut (1) Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Mindestlohn (Drs. 16/8509)

Antrag der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr, Inge Aures, Susann Biedefeld u. a. (SPD) Frauenarmut (2) Mit gezielter Wohnbauförderung günstigen Wohnraum für Frauen, insbesondere Alleinerziehende, schaffen (Drs. 16/8510)