Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

gen für die Mitarbeiter im Justizvollzug führen, obwohl ohnehin, wie bereits gesagt, 800 Mitarbeiter fehlen und obwohl wegen der neuen Anforderungen an die Sicherungsverwahrung und der Ausweitung von Therapiemöglichkeiten überall Not am Manne ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will deshalb an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, den Mitarbeitern im Justizvollzug ganz ausdrücklich und herzlich für die hervorragende Arbeit zu danken, die sie unter schwierigsten Bedingungen leisten.

(Beifall bei der SPD)

Sie werden es gemerkt haben: Dem Gesetzentwurf können wir aus den genannten Gründen nicht zustimmen, auch wenn wir nicht verkennen, dass es an der einen oder anderen Stelle einen Fortschritt gibt. Insgesamt ist das aber wenig und alles andere als ein großer Wurf.

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Streibl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Den Worten von Kollegen Schindler ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen. Das war eine umfassende Darstellung.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Mit diesem Gesetz hat man gerade den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzugsdienst keinen großen Gefallen getan; denn es strotzt vor Verweisungen; es ist für die Praxis eigentlich sehr wenig praktikabel und handhabbar. Man muss immer wieder in anderen Gesetzen nachsehen, was denn eigentlich gemeint ist. Von daher ist es keine Arbeitserleichterung für diejenigen, die im Justizvollzug tätig sind. Ihnen sei auch an dieser Stelle gedankt; denn ihnen wurden Steine statt Brot gegeben.

Die Staatsregierung hat sich sehr viel Zeit gelassen seit 2006. Man hätte ein besseres Gesetz machen können, ein Gesetz, das der Situation der Untersuchungshaftgefangenen, aber auch der Situation des Justizvollzugs besser gerecht wird.

Meine Damen und Herren, die Qualität eines freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates zeigt sich letztlich immer daran, wie ernst dieser Rechtsstaat seine eigenen Grundsätze nimmt. Gerade im Umgang mit gescheiterten Menschen zeigt sich die Qualität des Rechtsstaates. So müsste über diesem Gesetz in

ehernen Lettern letztlich die Unschuldsvermutung stehen. Das, was herauskam, ist aber ein Bündel an Verweisungen und ein Gesetz, aus dem letztlich der Haushalt spricht, aber nicht die Rechtsstaatlichkeit und die Unschuldsvermutung. Meine Damen und Herren, wir beschließen hier zwar oft Gesetze, die sich dem Diktum des Haushaltsrechtes beugen müssen. Allerdings dürfen die tragenden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit nicht zulasten der Bürgerinnen und Bürger auf dem Altar einer verfehlten Haushaltspolitik geopfert werden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht für den Vollzug von Untersuchungshaft aufgestellt hat, sucht man in diesem Gesetz leider vergeblich. Nach dem Bundesverfassungsgericht dürfen den Gefangenen nur solche Beschränkungen auferlegt werden, die letztlich dem Haftzweck dienen und für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unerlässlich sind. Darüber hinaus müssen sich aber die Lebensverhältnisse des Untersuchungshaftgefangenen in weitgehender Weise an die Lebensverhältnisse in Freiheit angleichen. Das ist hier auch nicht der Fall. Darüber hinaus dürfen in der Untersuchungshaft keine Einschränkungen zum Beispiel wegen Personalmangels erfolgen. Wie wir aber gerade gehört haben, fehlen 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen normalen, gesicherten Vollzug. Wenn man eine Verbesserung erreichen wollte, müsste man noch mehr Leute einstellen. Das müsste es uns wert sein, wenn wir an unseren rechtstaatlichen Prinzipien festhalten wollen.

Deswegen haben wir als Fraktion der FREIEN WÄHLER dieses Gesetz mit einem eigenen Änderungsgesetz und einem Bündel an Verbesserungsvorschlägen flankiert. Allerdings haben wir nicht wie die SPD die Ehre gehabt, dass einer von unseren Anträgen durchgegangen ist. Alle wurden abgelehnt. Wir haben in unseren Anträgen zum Beispiel etwas gefordert, was ganz wichtig ist, die Suizidprophylaxe. Die Untersuchungshaftgefangenen, die in das Gefängnis kommen, werden in eine völlig neue Situation geworfen; die Gefahr eines Suizids ist sehr, sehr hoch. Deswegen muss in besonderer Weise aufgepasst und auch gegengesteuert werden. Unsere Forderungen haben sich in erster Linie an den Forderungen der Kirchen orientiert und sind ein Exzerpt der Forderungen der Anstaltsseelsorge für Untersuchungshaftgefangene. Leider sind diese Vorschläge nicht gehört worden.

Deshalb muss man noch auf etwas hinweisen. Der Untersuchungshaftgefangene kann sich in der Regel nicht auf die Haft vorbereiten. Der Haft eines rechtskräftig Verurteilten geht immer ein Strafverfahren vo

raus. In diesem Strafverfahren hat der Täter die Möglichkeit, sich mit seiner Tat auseinanderzusetzen. Er hat auch die Möglichkeit, sich seelisch und körperlich auf die Haft vorzubereiten. Anders beim Untersuchungshaftgefangenen: Dieser wird aus seinem gewohnten Leben, aus seinem alltäglichen Leben abrupt herausgerissen. Er hat überhaupt keine Möglichkeit, sich auf die Haft vorzubereiten. Das heißt, in der Praxis wird eine Person, die in den Augen des Gesetzes immer noch als unschuldig gilt, einer wesentlich höheren psychischen und körperlichen Belastung ausgesetzt als ein rechtskräftig verurteilter Verbrecher. Meine Damen und Herren, hier klafft eine ungeheure Gerechtigkeitslücke.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Diese Gerechtigkeitslücke hätte durch ein vernünftiges, sauberes Gesetz geschlossen werden können. Allerdings hatte man das wohl nicht vor. Man hat ein Gesetz geschaffen, das sich an der Haushaltssituation und an der Situation in Stadelheim orientiert.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir von der Fraktion der FREIEN WÄHLER lehnen eine Lex Stadelheim ab, die sich letztlich an dem finanziellen Abenteuer der Landesbank orientiert. Das ist nicht das, was wir uns vorstellen. Man müsste den Menschen gerecht werden, und man müsste auch die Grundsätze des Verfassungsgerichts einfließen lassen. Deshalb werden wir dieses Gesetz ablehnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Stahl.

Guten Morgen, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das U-HaftGesetz, auf das wir Jahre warten mussten und das Sie uns versprochen haben, erfüllt die Erwartungen an ein eigenständiges U-Haft-Gesetz nach den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichts nicht. Unsere Erwartungen waren nicht so groß; denn wir kennen die Verhältnisse in der Justiz in Bayern zur Genüge. Dass aber ein Gesetzentwurf, der uns vorgelegt wird, tatsächlich Schlusslichtqualität hat, ist traurig - traurig für die U-Häftlinge, traurig für die JVA-Bediensteten und traurig auch für das Bundesverfassungsgericht, dessen Vorgaben man nicht folgen wollte.

Wir sehen das nicht alleine so. Ihnen dürfte bekannt sein, dass zahlreiche Verbände in einer umfassenden Stellungnahme das zur Debatte stehende U-Haft-Gesetz in Frage stellen. Es handelt sich um so wichtige Verbände wie den Deutschen Caritasverband, die Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhil

fe, den Fachverband Evangelische Wohnungslosenund Straffälligenhilfe usw. usf. Das sind alles Fachverbände, die im Strafvollzug und eben auch in der U-Haft zugange sind. Zwar wird an einigen Stellen des Gesetzentwurfes auf den Unterschied zwischen U-Haft und Strafvollzug hingewiesen; letztendlich wird aber die verfassungsrechtlich besondere Situation von U-Häftlingen nicht wirklich verbessert. Die Formulierungen im U-Haft-Gesetz führen letztlich dazu, dass der Anstaltsleitung sehr häufig aus räumlichen und personellen Gründen ein Vetorecht eingeräumt wird. Wenn man wie wir weiß, dass in Bayern der Personalschlüssel bei 2,46 : 1 liegt und dass Bayern das Schlusslicht darstellt, wenn man auch weiß, dass wir im Schnitt eine 37-prozentige Überbelegung haben, kann man davon ausgehen, dass dieses Vetorecht jederzeit greift.

Im Ausschuss haben Sie, Frau Justizministerin, Stellenmehrungen versprochen. Der Verband der Justizbeamtinnen und -beamten in Bayern wird mit zusätzlichen Forderungen in Höhe von 328 Stellen zitiert. Wir werden sehen, was der Nachtragshaushalt, der qua Zeitungsanzeigen schon beschlossen worden ist, hergibt. Ich erlaube mir hier den Hinweis, dass ich es unerhört finde, dass die Haushaltshoheit des Landtages nunmehr mit Zeitungsanzeigen begleitet wird.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und den FREIEN WÄHLERN)

Aber davon einmal abgesehen: Wir sind sehr gespannt, ob und wenn ja, in welcher Höhe es zusätzliche Stellen geben wird und ob dabei auch an die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie an die Bewährungshilfe gedacht wird. Ich habe Sie im Ausschuss gefragt, ob Ihnen bekannt ist, dass es Überlastungsanzeigen gibt. Ihnen sind solche Anzeigen nicht bekannt. Ich halte Ihnen zugute, dass Ihnen diese Anzeigen nicht vorliegen. Mir liegen sie vor. Ich kann Ihnen gerne Kopien davon machen. Ich finde es bedauerlich, dass Sie nicht einmal wissen, was in Ihrem eigenen Haus läuft.

Ich möchte jetzt die Debatte zum U-Haft-Gesetz fortführen: Frau Ministerin, ich gestehe Ihnen zu, dass Ihnen eine ganze Reihe von Baustellen ins Haus stehen, die Sie finanzieren müssen. Diese reichen von den besonderen Anstalten für die Sicherungsverwahrung bis zu Sanierungen. Dennoch muss ich Ihnen vorhalten, dass einige Verbesserungen für die U-Haft wenig bis gar nichts gekostet hätten. Ich denke dabei zum Beispiel an die Berücksichtigung der unterschiedlichen Situation von weiblichen und männlichen U-Häftlingen. Können wir denn den Frauen in der UHaft nicht zugestehen, sich einen weiblichen Gynäko

logen zu holen? Dies würde nichts kosten. Das könnte man machen.

Sehr bedauerlich ist, dass der Taschengeld-Artikel 54 aus dem Strafvollzugsgesetz nicht übernommen worden ist. Dies hätte zu einer größeren Befriedung bei den U-Häftlingen beigetragen, die ohne einen Pfennig Geld in U-Haft genommen werden. Dies war ein Vorschlag der Landesarbeitsgemeinschaft der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bei den JVA Bayern.

Am Ärgerlichsten ist wieder einmal, dass bei diesem Gesetz mit einer Reihe von Verweisungen auf das Strafvollzugsgesetz gearbeitet wird. Das wurde bereits angesprochen. Was diejenigen, die in U-Haft kommen, verstehen und woran sie sich halten sollen, ist fast nicht lesbar. Es hätte nichts gekostet, in diesen Gesetzentwurf hineinzuschreiben, was Rechtsgrundlage ist. Sie haben im Ausschuss mit der Aushändigung der Hausordnung gekontert. Dies reicht aber ganz bestimmt nicht aus; denn in der Hausordnung steht etwas anderes als im Gesetz. So viel zum Formalen.

Gleichzeitig muss ich noch einmal heftig kritisieren, dass mit einer solchen Verweisung auf das Strafvollzugsgesetz das Trennungsgebot zwischen U-Haft und Strafvollzug verwischt wird. Aus meiner Sicht hätte es auch nichts gekostet, den U-Häftlingen zuzugestehen, rechtzeitig ihre Angehörigen oder Vertrauten zu benachrichtigen, bevor sie überstellt oder verlegt werden. Es wurde die Bitte geäußert, dies als Muss-Vorschrift aufzunehmen. Das hätte nichts gekostet.

Alles in allem können wir nicht sehen, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung in seinen Einzelbestimmungen auf die Unschuldsvermutung abstellt, wie vom Verfassungsgericht gefordert worden ist. Auch dies wurde von meinen Kollegen schon angesprochen und ist auf den vier Seiten der gemeinsamen Stellungnahme der Verbände nachzulesen. Beklagt werden zu wenig Besuchszeiten und fehlende Freizeitmöglichkeiten. In der Regel sehen die Leute fern. Beklagt werden ferner der Postbezug und die Unterbringung in Mehrbettzellen.

Deutlich hervorzuheben ist der Umstand, dass die UHaft für Jugendliche besonders schwierig ist. Jugendliche haben ein anderes Zeitgefühl und nehmen Haft und Freiheitsbeschränkungen als sehr viel schlimmer wahr als Erwachsene. In diesem Gesetzentwurf sind die erzieherische Gestaltung der U-Haft, die Besuchszeit von vier Stunden im Monat und die Möglichkeit der Einzelhaft lediglich als Soll-Vorschrift niedergeschrieben. Die Besuchszeiten für Jugendliche sind schlichtweg zu kurz, gerade weil sie den Bezug zu ihrem sozialen Umfeld und zur Familie, soweit sich

diese um die Jugendlichen kümmert, brauchen. Die Einzelhaft ist aus meiner Sicht bei Jugendlichen generell infrage zu stellen.

Die Änderungsanträge der FREIEN WÄHLER haben leider keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden. Sie entsprächen sehr wohl dem, was wir uns unter einem modernen U-Haft-Vollzug vorstellen. Wenigstens wurden zwei Änderungsanträge der FDP übernommen. Der erste dieser Anträge betrifft die Suizidprophylaxe. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Selbstverständlichkeit. Wir wissen, dass viele U-Häftlinge versucht sind, sich gleich zu Beginn des Haftantritts das Leben zu nehmen. Ich halte es deswegen für bedauerlich, dass wir dafür erst einen Antrag brauchen. Der zweite Änderungsantrag der FDP, mit dem eine Gleichstellung beim Arbeitsentgelt gefordert wurde, wurde ebenfalls aufgenommen. Dass U-Häftlinge gegenüber normalen Strafgefangenen nicht schlechter gestellt werden dürfen, ist eine Selbstverständlichkeit.

Lieber Herr Dr. Fischer von der FDP, Sie haben es sicher schon eine Million mal bedauert, dass Sie einen besseren und vor allem liberaleren Entwurf angekündigt haben. Seit ich diesen Gesetzentwurf kenne, weiß ich, was das Wort "liberal" in Bayern bedeutet.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und den FREIEN WÄHLERN)

Herr Kollege Dr. Fischer steht schon bereit.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! "Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist." So steht die Unschuldsvermutung in Artikel 11 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948. Eine ähnliche Formulierung findet sich in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Unschuldsvermutung, deren Wurzeln bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen, ist ein Kernelement unseres Rechtsstaats. Jede Regelung zur Untersuchungshaft muss sich an ihr messen lassen. Ich stelle fest: Die Regelung, die wir getroffen haben, kann sich an ihr messen lassen.

(Beifall bei der FDP)

Allerdings muss das Untersuchungshaftvollzugsgesetz beim dringenden Verdacht auf eine schwere Straftat ein geordnetes Verfahren ermöglichen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat die Staatsregie

rung der Gründlichkeit den Vorzug vor der Schnelligkeit gegeben. Ich halte dies der Bedeutung dieser Materie für angemessen. Sie hat einen Entwurf vorgelegt - hier muss ich Frau Kollegin Stahl korrigieren -, in dem wesentliche liberale Forderungen Berücksichtigung gefunden haben. Ein Gesetz kann so schlecht nicht sein, wenn von drei Rednern der Opposition als zentrale Kritikpunkte genannt werden, dass es zu lange gedauert habe und dass darin zu häufig auf andere Vorschriften verwiesen werde. Wenn Ihnen nichts anderes einfällt, ist das nicht viel.

(Beifall bei der FDP - Volkmar Halbleib (SPD): Erst zuhören, dann reden!)

Ich möchte mich bei der Staatsministerin der Justiz für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Im Interesse der Sache haben wir viel erreicht.

Klar ist, dass Sie nur zwischen den Zeilen und nur eingeschränkt zugeben können, was gut gelaufen ist. Herr Kollege Schindler hat einige Punkte angesprochen. Ich bedanke mich für dieses Lob. Vielen Dank, dass Sie wenigstens das anerkennen.

Lassen Sie mich zunächst auf drei zentrale Verbesserungen eingehen: Das Bayerische Untersuchungshaftvollzugsgesetz hat eine höhere Wertigkeit als die Untersuchungshaftvollzugsordnung; denn es verschafft den Untersuchungsgefangenen in Bayern erstmals einklagbare Rechte. Allein hierin liegt schon ein Gewinn für die Untersuchungsgefangenen in Bayern.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben auch die Stellung und die Rechte der Untersuchungsgefangenen verbessert. Untersuchungsgefangene sind keine verurteilten Straftäter. Deswegen ist es richtig und nötig, dass sie von diesen getrennt werden. Natürlich wäre es ideal, eigene Anstalten für Untersuchungsgefangene zu bauen, um diesem Ansatz gerecht zu werden. So einfach lässt sich dies jedoch nicht realisieren. Nicht nur Kostengründe sprechen gegen diese reine Lehre; denn die logische Konsequenz wäre, dass Untersuchungsgefangene weiter von ihrer Heimat entfernt zentral untergebracht werden müssten. Wir können nicht überall dort, wo eine Justizvollzugsanstalt besteht, ein Untersuchungsgefängnis bauen. Das geht nicht. Deshalb ist es auch nicht erstaunlich, dass es keinen Flächenstaat gibt, der diesen Grundsatz im Kern verwirklicht hat.

Wir haben uns daher darauf beschränkt, die Umsetzung des Grundsatzes der Trennung innerhalb der Haftanstalten zu verbessern. Wir haben das Trennungsprinzip nicht nur erhalten; wir haben es erweitert. Ausnahmen sind nur noch mit der Zustimmung