Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem es geheißen hat, die Sitzung werde um 14.10 Uhr fortgesetzt, beginne ich mit der Bekanntgabe der Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen und hoffe, dass bis zum Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes alle Rednerinnen und Redner anwesend sind.

Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung über den Vollzug der Untersuchungshaft, des sogenannten Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes, auf Drucksache 16/9082 bekannt. Mit Ja haben 77 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 64 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Das Gesetz ist damit angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Es hat den Titel "Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft (Bayerisches Untersuchungshaftvoll- zugsgesetz)".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben der Änderungsantrag auf Drucksache 16/10005 und die Nummer 7 Buchstabe a des Änderungsantrags auf Drucksache 16/9901 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt, soweit vorhanden, davon Kenntnis.

Jetzt gebe ich noch das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 16/9603 - Tagesordnungspunkt 11 - bekannt. Mit Ja haben 88 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 70 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist das Gesetz so angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen und anderer Rechtsvorschriften".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Thomas Mütze, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (Namentliche Kennzeichnung) (Drs. 16/7057) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat haben wir eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Als erste Rednerin hat sich Frau Tausendfreund zu Wort gemeldet. Bitte sehr.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamtinnen und -beamten, ganz gleich, ob durch namentliche Kennzeichnung oder durch eine Buchstaben-Nummern-Kombination, ist eine demokratische Selbstverständlichkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Harald Güller (SPD))

Sie ist Ausdruck eines bürgernahen, offenen und transparenten Rechtsstaats. Die Möglichkeit, polizeiliches Handeln, also die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols, auch individuell zuzuordnen und nachvollziehen zu können, ist Ausdruck einer modernen Polizeikultur.

(Zuruf von der CSU)

Sie wird vom europäischen Kodex für Polizeiethik des Ministerkomitees des Europarats gefordert. Die Kennzeichnungspflicht ist in vielen europäischen Ländern längst gängige Praxis. Auch in New York tragen die Polizeibeamtinnen und -beamten Namensschilder, und auch in immer mehr Bundesländern findet ein Umdenken statt. In Berlin besteht per Geschäftsanweisung die Verpflichtung, Namensschilder zu tragen. In Hamburg ist diese Kennzeichnungspflicht auch schon eingeführt. In Brandenburg hat es übrigens einen Gesetzentwurf der CDU hierzu gegeben. Diesen haben wir GRÜNE für Bayern übernommen. Wir wollten es Ihnen erleichtern, uns zuzustimmen. Leider haben CSU und FDP signalisiert, unseren Gesetzentwurf abzulehnen. In Brandenburg ist die Kennzeichnungspflicht inzwischen Gesetz geworden. Auch in Baden-Württemberg, in Bremen und in RheinlandPfalz befindet sich die Kennzeichnungspflicht in Vorbereitung.

Dabei geht es uns, wie insbesondere der Kollege Ländner uns immer versucht zu unterstellen, nicht darum, die Polizei unter Generalverdacht zu stellen. Vielmehr geht es ganz im Gegenteil darum, Vertrauen in die Polizei und in polizeiliches Handeln zu schaffen, das Vertrauen zwischen Polizei und Bürgern zu fördern. Natürlich geht es auch darum, dass eventuelle

Übergriffe - leider finden ja auch immer wieder welche statt - im Nachhinein aufgeklärt werden können.

Ich erinnere an das Lokalderby 2007, als es Zusammenstöße zwischen einer USK-Einheit und völlig unbeteiligten Fußballfans gegeben hat, bei denen feststeht, dass die Polizeikräfte zugeschlagen haben, es aber leider im Nachhinein nicht mehr zu klären gewesen ist, welche Polizeibeamte beteiligt gewesen sind. Dieser Fall wird auch noch vor das Bundesverfassungsgericht kommen. Dies ist bereits beantragt. Dann werden wir sehen, wie dort mit diesem Umstand umgegangen wird. Meines Erachtens ist es rechtsstaatlich unerträglich, wenn so etwas vorkommt und im Nachhinein nur deshalb nicht aufgeklärt werden kann, weil die Beamtinnen und Beamten nicht kenntlich gewesen sind. Die Videoaufnahmen sind vorhanden, aber man kann eben nicht identifizieren, welche Polizeibeamten es gewesen sind.

Wir haben hier im Landtag auch eine ausführliche Anhörung zu diesem Thema durchgeführt. Dabei hat Herr Professor Dr. Clemens Arzt von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin richtigerweise auf Folgendes hingewiesen - ich zitiere -:

Es gibt wenige Berufsgruppen, die eine so hohe Wertschätzung genießen wie die Polizei. Aus diesem Grund, denke ich, sind wir doch an der Schwelle zum zweiten Jahrzehnt in diesem Jahrtausend so weit, dass wir das Rechtsstaatsprinzip und die Gedanken eines modernen, transparenten Rechtsstaats endlich ernst nehmen sollten und Polizeibeamte tatsächlich auch mit ihrem Namen zu dem, was sie tun, stehen können, stehen sollten und auch wollen sollten.

Das kann ich nur unterstreichen. Professor Dr. Hartmut Aden, Dozent im Fachbereich Polizei- und Sicherheitsmanagement der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, hat außerdem darauf hingewiesen, dass wir die Polizeikennzeichnung als Ausdruck einer modernen Verwaltung brauchen. Als weiteres Argument nannte er eine sichere Identifizierung der Verantwortlichen für Fälle, in denen es eben doch einmal zu unprofessionellem oder unrechtmäßigem Handeln kommt, und schließlich führt er auch noch den Präventiveffekt an. Im Sinne potenzieller Opfer von Fehlverhalten müssten die Verantwortlichen herausgefunden werden können, und die Beamtinnen und Beamten selbst könnten sich dann nicht in einer Gruppe verstecken, sondern müssten die Verantwortung für ihr Handeln tragen.

Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft hat in dieser Anhörung auf einen wichtigen Aspekt hingewiesen, nämlich darauf, dass eine fehlende Identifizier

barkeit von Polizeibeamten in geschlossenen Einheiten die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft zusätzlich erschwere und oftmals behindere. Dabei ging es ihm primär nicht um diejenigen, denen Fehlverhalten vorzuwerfen ist, sondern um diejenigen, die als Zeugen gebraucht würden. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hat ausgeführt, es gehe nicht ausschließlich um Einzelfälle, in denen Polizeibeamte als Beschuldigte gesucht würden, sondern es gehe auch und vor allem darum, dass Polizeibeamte als wichtige Zeugen nicht zur Verfügung stehen, weil sie nicht identifiziert werden können. Das Argument, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ohne Identifizierbarkeit unnötig behindert werden, müsste Sie doch auch überzeugen. Es geht also nicht nur um Einzelfälle.

Als Kontraargument wird immer wieder angeführt, dass Beamte bedroht werden könnten, wenn sie mit Namensschild auftreten, dass Retourkutschen kommen könnten, dass falsche Beschuldigungen erhoben oder falsche Anzeigen erstattet würden und dass vor allem die Polizei unter Generalverdacht gestellt würde. In den Ländern, in denen die Kennzeichnungspflicht bereits besteht, sind Erfahrungen gesammelt worden. Genau die zuvor genannten Effekte sind nicht eingetreten. Es wurden überwiegend positive Erfahrungen gemacht. Die Negativeffekte, die von Ihnen immer heraufbeschworen werden, sind nicht eingetreten. Herausgestellt hat sich, dass gegen die Kennzeichnungspflicht nur ein emotionaler Vorbehalt besteht. In Wirklichkeit aber dient die Kennzeichnungspflicht dem Ansehen der Polizei.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es ist an der Zeit, die Zeichen der Zeit zu erkennen und die Kennzeichnungspflicht endlich einzuführen. Ich bin mir sicher, dass die Kennzeichnungspflicht in wenigen Jahren kommen wird, auch wenn Sie heute mit Ihrer Mehrheit unseren Gesetzentwurf ablehnen. Sie werden nicht darum herumkommen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Für die CSU hat sich Herr Ländner zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Frau Tausendfreund, es wird für Sie wenig überraschend sein, wenn ich das bestätige, was Sie vermuteten: Die Koalitionsfraktionen lehnen auch heute in der Zweiten Lesung den Gesetzesvorschlag ab. Ich konnte in den letzten Monaten kein neues Argument erkennen, das für eine Kennzeichnungspflicht spricht. Der Einfachheit halber könnte ich meinen Beitrag vom 22. Febru

ar dieses Jahres wiederholen, als dieses Gesetz in Erster Lesung dem Haus vorgestellt wurde. Es gibt keine Gesichtspunkte, die die Kennzeichnungspflicht rechtfertigen. Im Gegenteil, mittlerweile gibt es ein Gutachten der Freien Universität Berlin, welches sich mit der namentlichen Kennzeichnung von Polizeibeamten auseinandersetzt. Ich zitiere daraus nur einen Satz. Das Gutachten der Freien Universität Berlin kommt zu dem Schluss, dass die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten zwangsläufig zu einer erheblichen Steigerung taktischer und im Zweifel verleumderischer Anzeigen führt.

Die Kennzeichnungspflicht hat nichts mit Offenheit der Polizei zu tun. Die Kennzeichnungspflicht erhöht lediglich die Angriffsmöglichkeiten gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Die Krux ist nämlich, dass wir von der Kennzeichnungspflicht bei gewalttätigen Demonstrationen sprechen. Da aber ist diese Kennzeichnungspflicht abzulehnen.

Gute Gründe sprechen gegen die Kennzeichnungspflicht. Ich nenne sie nur beispielhaft. Bei uns im Land gibt es leider eine Entwicklung, dass die Polizei immer mehr und immer stärkeren gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt ist. Es geht bei der Kennzeichnungspflicht nicht um Kundenorientierung, sondern darum, dass unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Einzelfall, nämlich im Einsatzfall, in ihrer individuellen Persönlichkeit geschützt werden müssen. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten lösen nicht als Individuen, als Beamtin Meier oder Beamter Huber, konfliktträchtige Situationen, sondern sie machen das im Auftrag des Staates. Sie müssen dorthin in den Einsatz, wo es ihnen wenig Spaß macht, wo leider mehr und mehr Gewalt herrscht. Sie müssen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in Fußballstadien, zu gewaltbereiten Demonstrationen oder zu organisierten Gewaltveranstaltungen, wie sie sich am letzten Wochenende in der S-Bahn München ereignet haben. Aufgrund einer Verabredung über Facebook sind dort über 2.000 Leute zusammengekommen, um zum einen dem Alkohol zuzusprechen, zum anderen aber auch Sachbeschädigungen zu begehen. Wir wissen, dass jede Einsatzkraft die Maßnahmen, die getroffen werden müssen, auf der Grundlage der Gesetze und nicht als Individuum durchführt. Wir müssen darauf achten, dass Maßnahmen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und nur aufgrund der Gesetze und der Befugnisse der Polizei durchgeführt werden.

Wir stehen auch dazu, dass Fehlverhalten aufgeklärt werden muss. Sie bringen aber immer nur den einen Fall aus dem Jahr 2007, den Einsatz bei einem Spiel der Sechziger. Ich habe jedoch Zweifel daran, dass ein kleines Schild an der Uniform mehr zur Aufklärung beigetragen hätte. Wenn es Mängel bei der Aufklä

rung gibt und wenn die Dokumentation verbessert werden muss, dann ist dies ein Auftrag an die Logistiker. Sie müssen die Dokumentationstrupps besser ausstatten. Sie müssen neue Formen der Dokumentation entwickeln, sie dürfen aber dem Polizeibeamten nicht ein Schild verpassen, das bei Übergriffen im Einsatzfall auch weggerissen werden kann, sodass wir dann vor der gleichen Situation stehen wie jetzt. Die polizeiliche Aufklärung hat es festgestellt: Es ist immer wieder überraschend, welch detaillierte Kenntnisse über Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte autonome Gruppen haben. Gewaltbereite Gruppen in unserem Land wissen sehr häufig, wer auf der anderen Seite steht. Wir würden mit der Kennzeichnungspflicht das Wissen über das polizeiliche Gegenüber noch verstärken und dabei Eingriffen in die Privatsphäre von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Vorschub leisten. Davor wollen wir unsere Polizei schützen.

Die Polizei ist auch ohne Kennzeichnungspflicht offen. Jeder Sachbearbeiter unterzeichnet eine Anzeige mit seiner Unterschrift und steht mit seinem Namen dafür. Die Ausweispflicht bei polizeilichem Handeln steht bereits jetzt in Artikel 6 des Polizeiaufgabengesetzes. Es geht uns nicht darum, irgendetwas zu verschleiern oder etwas romantisierend - so drücken Sie es immer aus, Herr Kollege Schindler - in den Raum zu stellen. Nein, uns geht es speziell um schwierige Einsätze, die bewältigt werden müssen. Bei diesen schwierigen Einsätzen stehen wir hinter unserer Polizei und wollen nicht, dass die Persönlichkeit der Beamten durch die Kennzeichnungspflicht in den Fokus der Gewaltbereiten gestellt wird.

Ich sage nach wie vor, das können Sie leugnen oder auch nicht: Die Kennzeichnungspflicht ist ein Zeichen von Misstrauen. Der einzelne Beamte hat nichts zu verbergen. Wir wollen ihm auch nichts unterstellen. Der Staat hat für die Beamtinnen und Beamten Fürsorge zu tragen und dafür zu sorgen, dass sie als Privatpersonen geschützt werden, wenn sie im polizeilichen Einsatz ihren Kopf für die innere Sicherheit hinhalten müssen.

Ich frage mich, warum Sie immer bezweifeln, dass wir auch ohne Kennzeichnungspflicht eine offene Polizei haben. Warum hegen Sie hier Zweifel? Im Fokus des Ganzen steht das Schlechtreden unseres Staates. Erst heute Morgen haben wir wieder gesehen, wie der Freistaat Bayern schlechtgeredet werden kann.

Sie zweifeln daran, dass in Bayern vieles ganz gut funktioniert. Besonders gut funktioniert in Bayern die innere Sicherheit. Letzte Woche haben Sie uralte, zum Teil neun Jahre alte Fälle im Innenausschuss vorgebracht, die bereits nach § 170 Absatz 2 der

Strafprozessordnung von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Sie wollten diese Fälle noch einmal hochziehen. Ich frage mich: Warum? Ich muss leider sagen: Das stellt sich mir so dar, als wollten Sie nunmehr auch die in Bayern herrschende innere Sicherheit in Zweifel ziehen.

(Margarete Bause (GRÜNE): Das haben schon die Nazis - -)

Aber interessanterweise begnügen Sie sich auf anderen Politikfeldern damit, die bayerischen Politiker als unfähig hinzustellen. Nur im Falle der inneren Sicherheit versuchen Sie, auf die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten loszugehen und sie als gewaltbereite Truppe darzustellen. Ich will Ihnen nicht unterstellen, dass es so ist. Ich sage nur, dass es sich mir so darstellt. Indem Sie unsere Polizei angreifen, greifen Sie den Standard der inneren Sicherheit in Bayern an.

(Zuruf der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜNE))

Das lasse ich Ihnen nicht durchgehen. Wenn Sie den Faktor innere Sicherheit in Bayern schlechtreden wollen, dann nehmen Sie bitte die Politik. Aber lassen Sie die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Ruhe. Ziehen Sie die Polizei nicht in Ihre dem Wahlkampf geschuldete Kampagne, in Bayern sei alles schlecht, hinein; denn das Gegenteil ist der Fall.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Thomas Beyer (SPD))

Sie erhöhen das Vertrauen in das Vorgehen der Polizei nicht dadurch, dass sie ihnen ein irgendwie geartetes Papperl verpassen. Die Kennzeichnungspflicht erhöht nicht das Vertrauen in die Polizei, sondern gibt Möglichkeiten, die Polizeibeamten persönlich anzugreifen und zu diffamieren bzw. individuell zu belasten. Da sind wir nach wie vor dagegen. Deswegen werden wir dieses Gesetz ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Herr Güll, Sie schütteln den Kopf. Bevor Sie Gesetzesinitiativen unterstützen, sollten Sie sich vielleicht auch einmal darüber Gedanken machen, wie sie draußen vor Ort bei den Betroffenen wirken.

(Beifall bei der CSU - Harald Güller (SPD): Genau das machen wir! Darum haben wir keine so absurden Bedenken wie Sie!)

Die SPD bietet Herrn Kollegen Schindler auf. Bitte schön, Herr Kollege.

(Heiterkeit)