Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

(Heiterkeit)

Ja, das war jetzt ein blöder Versprecher.

Ich bin also das Aufgebot, vielen Dank. Das habe ich auch noch nicht gehört.

Ich bin immer dafür, die Kirche im Dorf zu lassen, lieber Herr Kollege Ländner. Sie haben hier ein Schreckgespenst entwickelt, das mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat. Ich will darauf hinweisen, dass wir hier über einen CDU-Gesetzentwurf aus Brandenburg reden, den die GRÜNEN abgeschrieben und, versehen mit eigenem Namensschild, hier eingebracht haben. Das ist zulässig.

(Zurufe von der CSU)

Was sagen Sie eigentlich Ihren Kollegen von der CDU im Landtag von Brandenburg? Denen werden wir die Rede einmal zur Verfügung stellen, die Sie, Herr Kollege Ländner, hier gehalten haben.

(Zurufe von der CSU)

Hier werden offensichtlich Glaubensfragen vor sich hergetragen. Das hat mit der Realität überhaupt nichts zu tun. - Herr Kollege Ländner, ich will Sie daran erinnern, dass es früher, als alles noch besser war, Dorfpolizisten gegeben hat, zumindest in Burglengenfeld, Nittenau und Schwandorf, wo ich herkomme. Diese Dorfpolizisten hat man gekannt, die waren aus dem Dorf. Jeder hat gewusst: Das ist der Huber oder der Meier. War das ein Problem? Es war überhaupt kein Problem, dass Polizeibeamte namentlich bekannt waren. Also lassen Sie doch die Kirche im Dorf.

(Zurufe von der CSU)

Von wenigen schwarzen Schafen abgesehen, leisten die bayerischen Polizeibeamten trotz Personalknappheit, einer misslungenen Polizeireform und des Umstands, dass immer weniger Beamte ihren Dienst auf der Straße verrichten können, eine hervorragende Arbeit. Die Aufklärungsquote ist vergleichsweise hoch und das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und Polizei andererseits ist in aller Regel sehr gut.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Polizeibeamte genießen in weiten Kreisen der Bevölkerung und selbstverständlich auch in der SPD-Landtagsfraktion eine hohe Wertschätzung.

Die bayerische Polizei hat natürlich Probleme. Die Gewalt gegen die Polizei nimmt zu, und damit auch die Zahl der Einsätze. Sie haben einige Einsätze ge

nannt, vor allem bei Großereignissen, angefangen von Fußballspielen bis hin zu Demonstrationen und Abschiedssauftouren in der S-Bahn. Diese Einsätze nehmen zu. Die bayerischen Polizeibeamten haben aber kein Problem mit der namentlichen Kennzeichnung. Es wird hier so getan, als würden sich die bayerischen Polizeibeamten jeden Tag darüber beschweren. Tatsache ist aber: Viele tragen freiwillig ein Namensschild.

(Zuruf von der CSU)

Der Polizeibeamte, der auf Streife oder in der Inspektion Dienst tut, ist bereits jetzt regelmäßig namentlich bekannt. Er weist sich selbstverständlich aus, wenn es verlangt wird. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

(Jörg Rohde (FDP): Beim Fußballspiel auch oder der Mai-Demo?)

Nachdem heute schätzungsweise zum fünften Mal über das angebliche Problem der namentlichen Kennzeichnung geredet wird, möchte ich dazu nur noch Folgendes sagen: Polizeibeamte sind berechtigt und gegebenenfalls sogar verpflichtet - das wissen Sie, ich will hier keinen belehren -, unmittelbar in Grundrechte einzugreifen. Sie sind mit Zwangsbefugnissen bis hin zum Einsatz körperlicher Gewalt und ihren Hilfsmitteln ausgestattet. Das muss so sein, sonst könnten sie ihre Aufgaben nicht erfüllen. Unsere Polizeibeamten haben trotz dieser Machtfülle nichts zu verbergen und nichts zu verdecken, wenn sie ihre Arbeit tun.

Eines der tragenden Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates - nicht nur in Brandenburg, sondern auch in Bayern - ist die Kontrollierbarkeit staatlicher Macht. Es ist ein wesentliches Merkmal unserer freiheitlichen Demokratie und ein wesentlicher Unterschied zu autoritären Regimen, dass staatliche Macht bei uns gerade nicht anonym und unkontrollierbar ist, sondern transparent und, soweit es geht, bürgerfreundlich ausgeübt wird. Die individuelle Zuordnung und Kontrolle staatlichen Handelns gehören zu den Mindestanforderungen eines demokratischen Rechtsstaats. Alle Amtshandlungen müssen schon wegen des Rechtsstaatsprinzips individuell einer Person zuordenbar sein. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Hinzu kommt, dass gemäß § 36 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes alle Beamten für die Rechtsmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung tragen. Kein Polizeibeamter kommt auf die Idee zu sagen: Das, was ich da getan habe, geht mich nichts an; die Institution "Polizei" ist verantwortlich. - Nein, er selbst ist dafür verantwortlich. Rechtmäßig handelnde Polizeibeamte, also bis auf wenige Ausnahmen fast alle Polizeibeamten, ste

hen mit ihrer Person und ihrem Namen für ihre Handlungen und Unterlassungen ein. Sie müssen die Identifizierbarkeit überhaupt nicht fürchten.

Die Pflicht zum Tragen eines Namensschildes stellt ebenso wie die Ausweispflicht weder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts noch des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar. Sie verstößt auch nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.

Die heute und immer wieder vorgebrachte Befürchtung, namentlich bekannte Polizeibeamte seien Gefährdungen ausgesetzt, ist völlig unbegründet. Nach allem, was man untersucht hat und was an Beschwerden eingeht, gibt es empirisch keinen einzigen Fall, bei dem sich ein Polizeibeamter einer Gefährdung ausgesetzt sah, weil sein Name bekannt wurde. In den USA tragen Polizeibeamte seit 1975 Namensschilder und zusätzlich eine Personalnummer. Dort liegen keinerlei Erkenntnisse darüber vor, dass sie aufgrund ihrer Identifizierbarkeit Bedrohungen oder Nachstellungen ausgesetzt wären. Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt kein Argument - außer man ist Glaubenskrieger - gegen das Tragen eines Namensschildes. Meine Damen und Herren, nur am Rande weise ich darauf hin, dass Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste gesetzlich verpflichtet sind, ein Namensschild zu tragen.

Problematisch ist die fehlende Identifizierbarkeit von Polizeibeamten, die in geschlossenen Einheiten tätig sind. Das ist typischerweise bei der Bereitschaftspolizei und ihren Unterstützungskommandos der Fall. Diese Beamten sind häufig mit besonders schwierigen Situationen in Form von Angriffen aus Menschenmengen konfrontiert. Sie sind oft dem Vorwurf ausgesetzt, nicht rechtmäßig gehandelt zu haben. Leider kommt es immer wieder vor - Gott sei Dank nicht häufig -, dass Personen bei Großeinsätzen tatsächlich von Polizeibeamten verletzt werden und keine Chance haben, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Genauso kommt es umgekehrt vor, dass Polizisten angezeigt und fälschlicherweise verdächtigt werden. Wenn sie sich in einem geschlossenen Einsatz befinden, haben sie häufig nicht die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.

Typisch waren zum Beispiel die Verfahren gegen USK-Beamte im Zusammenhang mit den Einsätzen am Bauzaun von Wackersdorf. Das habe ich selbst erlebt. Frau Kollegin Tausendfreund hat das Beispiel von dem Fußballspiel in München schon genannt. Deshalb hat ein Vertreter der Staatsanwaltschaft München I in der Anhörung des Landtags auch ausgeführt, dass sowohl Staatsanwaltschaften als auch Gerichte bei der Auswertung von Videomaterial im Zusammenhang mit Demonstrationen immer wieder

vor dem Problem stehen, dass Beamte im geschlossenen Verband oft wegen ihres uniformen Auftretens gar nicht identifiziert werden können - mit all den Folgen, die beschrieben worden sind. Das ist nicht die böswillige Unterstellung eines Oppositionsabgeordneten, sondern die Aussage des Herrn Staatsanwalts Gruppenleiter Steinkraus-Koch von der Staatsanwaltschaft München I.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf schafft Abhilfe. Die Identifizierbarkeit durch ein Namensschild oder eine sonstige Kennzeichnung liegt nicht nur im Interesse der Bürger, sondern auch im Interesse der Polizeibeamten selbst. Die Forderung nach namentlicher Kennzeichnung - man mag es gar nicht mehr sagen, und man will sich nicht rechtfertigen - hat nichts, aber auch gar nichts mit Misstrauen gegen die Polizei zu tun. Im Gegenteil, wir müssen verhindern, dass die staatliche Machtausübung sich hinter einem Visier versteckt, weil sie es nicht nötig hat, sich in einem demokratischen Rechtsstaat auszuweisen.

Meine Damen und Herren, die Diskussion über die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wird seit Jahrzehnten geführt, in dieser Legislaturperiode im Landtag bereits zum dritten oder vierten Mal. Interessanterweise haben Münchner Stadträte der CSU und der FDP bereits im Jahr 1968 auf dem Hintergrund der sogenannten Schwabinger Krawalle beantragt, eine namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamten einzuführen mit der Begründung, die Kennzeichnung sei eine psychologische Bremse gegen Übergriffe und Willkürakte der staatlichen Gewalt. Das sind nicht meine Worte, sondern die Worte von CSU und FDP aus dem Jahre 1968. Die Kennzeichnung sei ein Beitrag zur Demokratisierung der Gesellschaft und zum Abbau falscher Animositäten. So ist es. Deshalb sollte der Landtag dem vorliegenden - ich sage es noch einmal - CDU-Gesetzentwurf unter dem Namen der GRÜNEN zustimmen. Tun Sie es nicht, werden wir diese lustige Diskussion in den nächsten Jahren weiterführen. Eines Tages werden wir die letzten in der Bundesrepublik sein, die einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Für die FREIEN WÄHLER bitte ich Herrn Hanisch an das Mikrofon.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten ein Anhörungsverfahren zur Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Es waren genau so viele Leute dafür wie dagegen. Die

Argumente sind ausgetauscht worden. In dem stundenlangen Anhörungsverfahren wurde viel vorgebracht. Ich möchte jetzt nicht alles wiederholen. Es ist fast eine Glaubensfrage. Wir FREIEN WÄHLER sind nach intensiven Diskussionen eindeutig zu dem Ergebnis gekommen: In der aktuellen Situation gibt es keinen Änderungsbedarf. Wir bleiben dabei und werden die Kennzeichnungspflicht sowohl in namentlicher als auch in numerischer Form grundsätzlich ablehnen. Bereits jetzt hat ein Polizeibeamter, wenn er dies will, die Möglichkeit, ein Namensschild zu tragen. Das ist auf freiwilliger Basis jederzeit möglich. Wenn die Personalvertretung zustimmt, ist dies auch in der Gruppe möglich. Dort kann und wird die Kennzeichnung bereits gehandhabt. Im Übrigen kann jeder von uns, wenn er mit der Polizei zu tun hat, den Polizeibeamten nach seinem Namen fragen. Er ist dazu verpflichtet, seinen Namen zu sagen.

(Simone Tolle (GRÜNE): Nein, Herr Hanisch!)

Meine Damen und Herren, problematisch wird es in geschlossenen Verbänden. Bei uns befinden sich geschlossene Verbände anderer Bundesländer und umgekehrt. Dann hätte der eine Verband eine Kennzeichnung und der andere nicht. Das würde in der Praxis zu Problemen führen. Zwar handelt es sich nicht um ein Glaubensbekenntnis, jedoch sind wir der Auffassung: Das jetzige Verfahren hat sich bewährt. Es gibt keinen akuten Handlungsbedarf. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf der GRÜNEN nicht zustimmen. Die Argumente dagegen spare ich mir, weil sie von anderen Rednern bereits genannt worden sind. Wir sind der Auffassung, an der jetzigen Situation muss nichts geändert werden. Die Vorbeugung von Fehlgriffen ist ganz klar Aufgabe der Polizeiausbildung. Die Unterbindung von Fehlgriffen ist die Aufgabe des Dienstvorgesetzten oder der Ermittlungsbehörden. Dabei soll es auch bleiben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der FDP)

Für die FDP bitte ich Herrn Dr. Fischer ans Pult.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Polizei hat in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat zu Recht das Gewaltmonopol. Selbstverständlich führt das zu einer besonderen Verantwortung. Staatliches Handeln darf nicht anonym bleiben. Es muss individualisierbar sein. Unser liberaler Polizeibegriff ist der vom Staatsbürger in Uniform. Ich möchte deutlich betonen, unsere bayerische Polizei wird diesem Leitbild auch gerecht.

(Beifall bei der FDP)

In schwierigen Konfliktsituationen bewähren sich bayerische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Alltag. Kollegin Tausendfreund, Sie haben die Wertschätzung angesprochen, die unsere Polizei genießt. Diese Wertschätzung ist der allerbeste Beleg, wie sehr die Qualität der Arbeit unserer Polizei in der Bevölkerung geschätzt wird.

Der Gesetzentwurf, den wir heute diskutieren, verfolgt das Ziel, polizeiliches Handeln zurechenbar zu machen. Ich sage ausdrücklich: Dieses Ziel kann ich nachvollziehen. Ich möchte nicht so weit gehen und die Polizei insgesamt unter Generalverdacht stellen. Die Polizei hat selbstverständlich ebenfalls ein Interesse an der Aufklärung der wenigen Fälle, in denen wirklich etwas schiefläuft.

Trotzdem geht Ihr Gesetzentwurf viel zu weit. Weder die Anhörung im Bayerischen Landtag noch die Diskussionen in den Ausschüssen haben neue Erkenntnisse gebracht, die daran etwas ändern. Es geht um die Kontrolle staatlicher Macht. Dabei sollten wir zwei Bereiche auseinanderhalten. Ein Bereich ist der alltägliche Dienstbetrieb. Die Regelung in Artikel 6 des Polizeiaufgabengesetzes - PAG - besagt ausdrücklich, dass sich Polizeibeamte auf Verlangen ausweisen müssen. Herr Kollege Schindler, ich komme zu einer umgekehrten Schlussfolgerung: Wir brauchen in diesen Fällen gar keine namentliche Kennzeichnung und keine gesetzliche Verpflichtung, weil es bereits die Verpflichtung gibt, den Namen auf Verlangen zu nennen. Ich möchte hinzufügen, dass es heute im ländlichen Raum nicht anders ist als früher. Man kennt den Polizeibeamten vor Ort. Aus diesem Grund gibt es kein Bedürfnis nach einer gesetzlichen Regelung.

Es geht einzig und allein um den Einsatz geschlossener Einheiten. Da ist die Identifizierung - das räume ich ein - in der Tat schwierig. Dort muss man sich überlegen, wie man mit der Situation umgeht. Man muss jedoch gleichzeitig sagen, dass sich dieser Einsatz nicht mit dem Einsatz anderer staatlicher Behörden vergleichen lässt. Hier sehe ich die Pflicht des Staates, sich vor seine Polizeibeamten zu stellen. Wer auf der einen Seite die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte beklagt, aber auf der anderen Seite die Beamten mit einem Namensschild kenntlich machen will, dem unterstelle ich schon, dass er in gewisser Weise Krokodilstränen vergießt. Ich muss hinzufügen: Es gibt keinerlei Interesse des Bürgers, den Namen eines Polizeibeamten zu kennen. Es geht darum, in den wenigen Fällen eines Fehlverhaltens eine Identifizierung zu ermöglichen. Dazu reicht aber ein Identifikationsmerkmal aus. Dazu brauchen wir keine namentliche Kennzeichnung, wie sie dieser Gesetzentwurf vorsieht.

Damit bin ich beim nächsten Punkt. Das ist die unterschiedliche Regelung - Kollege Hanisch hat sie angesprochen - in den verschiedenen Ländern Europas. Wir können von daher nicht sagen, dass es eine richtige oder eine falsche Regelung gibt. Wir haben aber auch völlig unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen deutschen Bundesländern. Das ist eine Folge der Länderhoheit in diesem Bereich, die ich auch nicht ändern möchte. Wir haben, weil es länderübergreifende Einsätze gibt, das Ziel einer bundeseinheitlichen Regelung. Deswegen lehnt die FDP-Fraktion einen bayerischen Alleingang klar ab. Er wird der Situation nicht gerecht.

Ich füge hinzu: Nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs gilt die Kennzeichnungspflicht auch für zivile Einsatzkräfte. Das geht in jedem Fall zu weit, weil es generell einen Grund gibt, dass diese Polizeibeamten nicht als solche erkennbar sind. Die Ausnahmemöglichkeit heranzuziehen, die Sie vorsehen, ist reichlich kompliziert.

Alles in allem mag die Identifizierung von Polizeibeamten in geschlossenen Einheiten durch ein Identifizierungsmerkmal Sinn machen. Das soll dann in einer bundeseinheitlichen Regelung erfolgen. Eine namentliche Kennzeichnung lehnen wir nachdrücklich ab. Alles, was wir machen, soll bundeseinheitlich geschehen.

(Beifall bei der FDP)

Für die Staatsregierung hat Herr Staatssekretär Eck um das Wort gebeten. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, ich will nicht verlängern, aber einige Dinge müssen von dieser Stelle aus geradegerückt werden.

Erstens, Frau Kollegin Tausendfreund und Herr Kollege Schindler, die Polizei mit einem normalen Dienstleistungsgewerbe zu vergleichen, ist nicht möglich. Dienstleistung findet man in der Wirtschaft und in vielen anderen Bereichen. Die Polizei hat aber die Aufgabe, die innere Sicherheit stabil zu halten, und sie ist ganz anderen Herausforderungen gegenübergestellt als das in anderen Bereichen des täglichen Lebens der Fall ist. Ich bitte also um eine ganz klare Trennung.

Ich will ein Zweites ansprechen. Herr Kollege Schindler, Sie haben ziemlich weit in die Vergangenheit gegriffen. Sie haben weiter zurückgegriffen als ich mich erinnern kann. Polizisten, die im Dorf bekannt waren, hat es vor 30, 40 oder 50 Jahren gegeben. Ich weiß

nicht, ob es damals Demonstrationen, Castor-Transporte oder Gruppierungen vermummter Störer und vieles weitere gegeben hat. Ich bitte, dies bei der Diskussion zu berücksichtigen.