Protokoll der Sitzung vom 25.01.2012

- Lieber Herr Kollege König, ich möchte bei der Beratung des Nachtragshaushalts die konkreten Anträge sehen. Erst dann kann ich sagen, dass es in die Richtung geht, die wir uns vorstellen können.

Wir wollen nicht, dass ad hoc und schnell ein paar technische Maßnahmen eingeführt werden. Das trifft in Teilen auch für den Antrag der SPD zu. Einerseits

ist man sehr offen, schlägt dann aber gleich technische und bauliche Maßnahmen vor.

(Volkmar Halbleib (SPD): Einen eigenen Vorschlag haben Sie aber nicht!)

- Doch, darüber können wir gerne reden. Ich habe aber nur sieben Minuten Zeit.

(Volkmar Halbleib (SPD): Das war doch nur eine Anregung!)

- Lieber Herr Halbleib, nicht traurig sein, weil wir uns nur der Stimme enthalten.

Wir sind in weiten Teilen durchaus d’accord. Ich möchte aber die konkreten Anträge zum Haushalt sehen. Deswegen ist mir der Verweis auf die konkreten technischen und baulichen Maßnahmen zu weitgehend.

Im Oktober 2006 hat die Oberste Baubehörde des Bayerischen Staatsministeriums des Innern Empfehlungen für den Bau von Justizgebäuden herausgegeben. Ich rate dringend dazu, sich diese nochmals anzusehen, weil es darin um Einfriedung, Außenbeleuchtung, Fassaden, Fenster und sehr intensiv um elektronische Sicherheitseinrichtungen und darum, welche Probleme damit verbunden sind, geht. Auch darüber möchte ich erst diskutieren, bevor ich großartige technische Maßnahmen, wie SPD und CSU sie fordern, beschließe. Das hat auch Schattenseiten, Herr Halbleib.

(Alexander König (CSU): Dazu werden wir Fachleute brauchen, Frau Kollegin Stahl!)

Bei der Trauerfeier für den ermordeten Staatsanwalt waren alle Fraktionen vertreten. Alle Fraktionen haben ihre Anteilnahme mit den Angehörigen bekundet. Die Trauerfeier war der Ort, Solidarität zu zeigen. Für uns GRÜNE hat die Trauerfeier auch die Verpflichtung beinhaltet, weiterhin intensiv für die Verbesserung der Situation in der Justiz zu sorgen. Das kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Das muss nicht unbedingt die Videoüberwachung sein. Wenn sie denn sinnvoll ist, soll sie sein. Darüber müssen dann aber die Fachleute vor Ort entscheiden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die nächste Rednerin ist Frau Staatsministerin Dr. Merk. Bitte schön.

Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Wir haben nach dem bru

talen und feigen Mordanschlag von Staatsanwalt Tilman Turck Abschied nehmen müssen und haben das am Montag in einem Requiem getan. Ich fand, es war ein würdiges Zeichen, dass alle Fraktionen an diesem Requiem teilgenommen haben, und wir alle werden dem Staatsanwalt ein ehrendes Andenken bewahren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der brutale Anschlag in einem Justizgebäude hat die Justizgemeinschaft solidarisch zusammengeschweißt, ebenso wie den Rechtsstaat, den der Mörder eigentlich angreifen wollte, der mit einem unendlichen Hass auf die Justiz in den Gerichtssaal gegangen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss auf einige Punkte eingehen und einiges richtigstellen. Kollege Schindler hat auch heute wieder davon gesprochen, nach dem Anschlag 2009 in Landshut habe die Justiz weiter auf Zeit gespielt. Ich kann Ihnen sagen, dass das nicht der Fall ist. Ich habe mehrfach aufgelistet, was in dieser Zeit alles getan worden ist. Der einzige Punkt, bei dem wir mit unseren Forderungen nicht durchdringen konnten, war der Bereich des Personals der Wachtmeister. Ich möchte aber hierzu die Stimme eines Vertreters der Gewerkschaft Verdi zitieren. Ich habe mit Verdi, mit der Neuen Richtervereinigung, dem Richterverband, dem Hauptstaatsanwaltsrat, dem Hauptrichterrat, den Personalräten, den Generalstaatsanwälten und den OLG-Präsidenten gesprochen. Der Kollege von Verdi hat zu mir in Bezug auf unsere Maßnahmen seit 2009 gesagt, mit dem, was dort alles geschehen ist, hat man eine ganze Menge machen können. Ich möchte dazu auch sagen, dass jedes Gericht damit die Möglichkeit hatte, über Metalldetektoren zu verfügen, freilich nicht über die Rahmen, von denen wir jetzt auch sprechen, aber über Handdetektoren, mit denen man zumindest verfahrensabhängig bzw. stichprobenartig überprüfen kann und konnte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Justiz gab es auch einen Konsens. Es gab die heute angesprochene Arbeitsgruppe oder Arbeitsgemeinschaft. Wir hatten Konsens darüber, dass die Gerichte offen sein sollen. Ich spreche mit den Leitern der Gerichte im Allgemeinen und im Besonderen. Mit "im Allgemeinen" meine ich, vor dem 11. Januar, und mit "im Besonderen" nach dem 11. Januar, zum Beispiel mit Kollegen aus Baden-Württemberg, die zu mir ganz klar gesagt haben: Nein, wir werden unsere Gerichte nicht zumachen. Das ist eine Entscheidung, die man treffen muss und die bislang immer bei den Gerichten selbst getroffen worden ist. Wir standen vor der Frage - Frau Stahl, da widerspreche ich Ihnen auch -, ob wir vom ersten Moment an den Konsens auf den Tisch legen und ihn überprüfen, ob er so noch trägt oder ob wir ihn weiterentwickeln wollen. Da gab es überhaupt

keinen Druck, sondern nur diese unfassbar schreckliche Tat, die uns dazu veranlasst hat, etwas zu unternehmen und das Bisherige zu überdenken. Die Tatsache, dass wir in den Gerichten, in denen permanent Kontrollen stattfinden, zum Beispiel am Strafjustizzentrum, wo die Menschen, die da reingehen, wissen, dass sie kontrolliert werden, ständig Waffen findenSchlagwaffen, Stichwaffen, Schusswaffen -, zeigt uns, dass es in der Gesellschaft ein verändertes Bewusstsein und verändertes Handeln gibt. Anscheinend ist man öfter mit Waffen unterwegs, als wir uns das vorstellen können, und das auch noch auf dem Weg in ein Gericht.

Da stellt sich natürlich schon die Frage, ob es dann wirklich mit Stichproben oder verfahrensabhängigen Proben getan ist. Herr Schindler, Sie haben es angesprochen, auch Kollege Streibl und noch jemand: Es gibt auch Verfahren, die strafrechtlich nicht so relevant sind, dass man damit rechnen müsste, dass etwas passiert. Trotzdem passiert gerade in diesen Verfahren etwas. Deswegen habe ich vorläufig die Weisung gegeben, dass an den Gerichten permanent kontrolliert wird und dass wir auch mit Privatpersonal arbeiten werden, nachdem wir derzeit nicht so viel Personal zur Verfügung haben. Ich bin der Meinung, dass wir das auch in Zukunft weitermachen müssen. Dieser Konsens hat sich so in den Gesprächen gebildet, die ich geführt habe. Das ist also ein ganz wichtiges Thema.

Ich möchte noch deutlich auf das Thema "Wachtmeister" eingehen; denn ich habe von den Kollegen aus der Gewerkschaft die ganz klare Aussage bekommen, dass die Ausbildung unserer Wachtmeister top ist. Wir haben die Ausbildung in den letzten Jahren, gerade nach 2009, komplett geändert. Wir haben sie auf die Sicherheit konzentriert. Ein Wachtmeister ist heute nicht mehr wie früher jemand, der vorführt und Botendienste macht, sondern ein Wachtmeister ist jetzt vor allen Dingen ein Spezialist in Sachen Sicherheit; das ist ein ganz klarer Fall. Viele dieser Wachtmeister leisten ihren Dienst inzwischen auch bewaffnet. Das ist auch richtig. Wenn inzwischen möglicherweise Gefahr an Schleusen besteht, an denen Menschen durchsucht werden, die sich darüber aufregen, ist es auch richtig, dass die Kompetenz und auch die Möglichkeit vorhanden sind, im Zweifelsfall zu reagieren. Ein besonnener Wachtmeister, der eine Waffe trägt, schreckt auch von vornherein ab.

Das Thema "Private Dienste" kann nicht einfach vom Tisch gewischt werden. Das tut im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr, ob wir das nun gut finden oder nicht. Auch das Bundesverfassungsgericht hat jetzt wieder erklärt, dass in bestimmten Fällen auch Private Dienst leisten können. Die Frage,

wie die Privaten eingesetzt werden und wie vor allem unsere Wachtmeister eingesetzt werden, die dann auch in diesen Bereichen als Führungspersönlichkeiten tätig sein werden, muss an den Gerichten selbst geklärt werden. Wir müssen uns immer wieder darüber klar werden, dass es nicht nur die Riesengerichte gibt, wie wir sie in München, Nürnberg, Augsburg und Würzburg vorfinden, sondern auch die kleinen VierPersonen-Gerichte irgendwo auf dem Land, was gerade in einem Flächenstaat wie Bayern immer als wichtig anerkannt worden ist. Auch da müssen wir bestimmte Möglichkeiten haben. Das bedeutet, dass wir flexibel sein müssen. So hat mir gestern Abend beim Neujahrsempfang in Landau der Amtsgerichtsdirektor gesagt, dass er bereits Kontakt mit privaten Diensten aufgenommen hat und die Möglichkeiten für deren Einsatz gegeben sind; sie müssten natürlich darauf achten, dass es nicht gerade ihre Kunden seien, die dann die Kontrollen durchführen. - Das sollte nicht flapsig klingen, sondern das ist ernsthaft gemeint, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Ich bitte nur darum, dass wir uns wirklich darüber klar sind: Das Ganze läuft in einer ruhigen und sehr besonnenen Art und Weise. "Ruhig" heißt nicht langsam, sondern heißt vernünftig, wider den Aktionismus; es heißt, dass wir uns tatsächlich darauf einstellen müssen, dass sich die Gesellschaft geändert hat und dass sich manches einfach auch als gefährlicher erweist, als wir bisher gedacht haben.

Ich glaube daher, dass wir mit den Anträgen einen guten Weg gehen; denn diese Anträge entsprechen dem gefassten Konsens. Ich bedanke mich daher sehr bei den Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FDP für den gemeinsamen Antrag. Ich bedanke mich bei den FREIEN WÄHLERN dafür, dass sie ihren Antrag so modifiziert haben, dass das alles zusammenpasst. Ich bedauere, Herr Schindler, dass wir das bei der SPD nicht erreichen konnten; das wäre ein schönes Signal gewesen.

(Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))

Die Debatte, die wir hier geführt haben und die meines Erachtens in jedem Bereich sehr konstruktiv war,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

ist das Zeichen, das wir für gemeinsames Arbeiten im Hinblick auf die Sicherheit in unseren Gerichten und Justizbehörden brauchen. Im Übrigen: Die Neubauregeln werden alle eingehalten; das kann man jederzeit an den Neubauten besichtigen. Bei den denkmalgeschützten Gebäuden werden wir wahrscheinlich einige Probleme haben, aber auch die werden wir lösen; davon bin ich überzeugt.

Herzlichen Dank für die Unterstützung. Ich bitte, den Anträgen, wie wir sie jetzt besprochen haben, auch zu folgen.

(Beifall bei der CSU, der FDP und Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit kann ich die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung über die Anträge. Das machen wir jetzt der Reihe nach.

Zunächst stimmen wir ab über den interfraktionellen Dringlichkeitsantrag von CSU und FDP auf Drucksache 16/11006. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das sind die Kollegen der Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und der SPD. Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Das sind die Kollegen der GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Jetzt lasse ich über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/11007 abstimmen. Das ist der Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, über den in der unveränderten Form - wie vorgelegt - abgestimmt wird. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Das sind die Kollegen der SPD-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag angenommen.

(Zurufe: Abgelehnt!)

- Ihr habt euch doch enthalten? - Dann ist er angenommen. Es gab nur Zustimmung und Enthaltung. Es gab keine Nein-Stimmen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Er ist angenommen, das ist wohl klar!)

Damit ist er angenommen.

Wir kommen damit zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf der Drucksache 16/11019 mit einer leichten Modifizierung: In der ersten Zeile wird nach den Worten "die Staatsregierung wird aufgefordert," der Hinweis "spätestens bis 1. Oktober 2012" eingefügt. Wer diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag einstimmig so beschlossen.

Wir verlassen dieses Thema und kommen zu den nächsten Dringlichkeitsanträgen. Ich rufe gemeinsam auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Ulrike Müller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Erhöhte Modulation rechtswidrig? Gewährleistung der Erstattung des Differenzbetrags (Drs. 16/11008)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Reserl Sem, Albert Füracker u. a. und Fraktion (CSU), Thomas Dechant, Karsten Klein und Fraktion (FDP) Rechtsstreit bei Modulation - EU muss sich der Verantwortung stellen! (Drs. 16/11020)

Die Aussprache wird gemeinsam durchgeführt. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Ulrike Müller.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Agrarpolitik wird maßgeblich durch die Vorgaben aus Brüssel bestimmt und diktiert. Der Handlungsspielraum für Bayern ist dadurch sehr eingeschränkt. Wir FREIEN WÄHLER haben uns immer für eine Stärkung der kleinen und mittleren bäuerlichen Familienbetriebe eingesetzt. Dies wird durch unsere zahlreichen Anträge und Initiativen mehr als deutlich. Die Regierungsparteien haben mit ihrem Nachzieher bereits auf unseren Dringlichkeitsantrag reagiert. Das finde ich persönlich sehr erfreulich, zeigt es doch, dass auch die Abgeordneten der CSU und der FDP hier einen dringenden Handlungsbedarf sehen. Daher erwarte ich, dass Sie unserem Dringlichkeitsantrag zustimmen werden.

Wie der Begründung unseres Dringlichkeitsantrags zu entnehmen ist, wurde die Modulation zunächst auf grundsätzlich 5 % festgesetzt. Bei der Zwischenüberprüfung, auf neudeutsch Health-Check, wurde sie dann stufenweise, beginnend ab 2009, erhöht. In der Endstufe 2012 beträgt der Kürzungssatz der Betriebsprämie für unsere Bauernfamilien somit 10 %. Betroffen sind alle Betriebe, die mehr als 5.000 Euro Betriebsprämie erhalten. Bei einer Betriebsprämie von mehr als 300.000 Euro ist eine zusätzliche Kürzung von 4 % festgelegt worden. Betriebsprämien von 300.000 Euro und mehr spielen allerdings in Bayern eine untergeordnete, praktisch überhaupt keine Rolle.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erhöhung dieser Kürzungen geäußert. Begründet wird dies unter anderem mit einem Verstoß gegen den Gleich

behandlungsgrundsatz. Auch der Grundsatz des Vertrauensschutzes wird nach Ansicht des Gerichts verletzt. Abschließend wird diese Frage nun vom Europäischen Gerichtshof geprüft. Eine Rechtsprechung wird voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres 2012 bzw. erst im Jahr 2013 erwartet. In der Praxis bedeutet dies, dass bereits jetzt 50.000 Bauernfamilien allein in Bayern ein Widerspruchsverfahren gegen diese Bescheide einleiten müssen. In den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Diese Bäuerinnen und Bauern müssen sofort ein Klageverfahren einleiten, um ihre Ansprüche eventuell geltend machen zu können.

Abgesehen von den Kosten, die ein solches Verfahren für die Antragsteller verursacht, wird somit eine ungeheure Verfahrensflut auf die staatlichen Stellen zukommen. Dies belastet die Steuerzahler immens. Wir stellen daher den Antrag, dass sich Bayern auf Bundes- und EU-Ebene für eine Gleichbehandlung aller Antragsteller einsetzt. Damit werden wir auch dem viel beschworenen Bürokratieabbau gerecht. Uns FREIEN WÄHLERN ist natürlich bewusst, dass diese gekürzten Bauerngelder von der Staatsregierung in Bayern längst für verschiedene Maßnahmen im ländlichen Raum ausgegeben wurden. Vermutlich gibt es auch einige Vertreter der Regierungsparteien, die darauf hoffen, dass viele Bauern keinen Widerspruch einlegen und damit indirekt einen Zuschuss für Prestige-Objekte der Staatsregierung im ländlichen Raum finanzieren.

(Albert Füracker (CSU): Die Bauern sind gescheiter, als Sie glauben! Die haben das schon gemacht!)

Dennoch muss gleiches Recht für alle gelten, egal, ob Widerspruch eingereicht wurde oder nicht. Sollten die Anstrengungen auf der Bundesebene und der europäischen Ebene nicht erfolgreich sein, erwarte ich, dass Bayern eine Allgemeinverfügung zur Gleichbehandlung erlässt. Die bisherige Entschließung der Staatssekretäre, wonach die Widersprüche zunächst ruhen sollten, ist vollkommen unzureichend. Was passiert denn mit den vielen Landwirten, die keinen Widerspruch einlegen? Sind deren Ansprüche dann nicht rechtskräftig? Bayern muss im Sinne der Bauern handeln; schließlich ist jeder zweite Betrieb davon betroffen.