Denn im Zentrum all unserer Bemühungen muss immer die Sorge um die Menschen in Bayern stehen. Das ist das oberste Ziel.
Wir brauchen in Bayern also Chancengleichheit in allen Bereichen und allen Regionen. Dadurch, dass wir darauf achten, dass die Menschen im Land bleiben können, schaffen wir auch einen sozialen Zusammenhalt, der letztlich über die Generationen hinweggeht. Was nützt eine Entvölkerung ganzer Regionen, wenn die Jugend abwandert und die alten Mitbürger allein bleiben? Es ist erforderlich, dass alle zusammenbleiben.
Bei Arbeit und Bildung ist die Tatsache wichtig, dass wir über Strukturen verfügen. Sie müssen draußen im Lande bestehen.
Wir brauchen auch die Infrastrukturmaßnahmen. Da muss ich wieder einmal mein "ceterum censeo" aussprechen: Wir brauchen für Oberau eine Umfahrung, genauso wie wir den Ausbau der Bahn in das Chemiedreieck brauchen. Wir brauchen in Bayern sehr viele Maßnahmen, die man umsetzen und zur Baureife führen kann. Damit verwirklichen wir eine Infrastruktur, die die gleichwertigen Lebensverhältnisse si
Wir brauchen nicht nur ein Europa starker Regionen, sondern auch ein Bayern mit starken Regionen als Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf ein, der ähnlich wie derjenige der FREIEN WÄHLER gestrickt ist. Es geht darum, dass die Forderung nach gleichwertigen Lebensverhältnissen und Arbeitsbedingungen in die Verfassung aufgenommen wird.
Wie schon gesagt worden ist, haben wir fast ein Jahr gewartet, dass nach den vollmundigen Ankündigungen des Ministerpräsidenten genau das passiert. Aber wie so oft stellen wir Fehlanzeige fest. Deswegen gibt es heute zeitgleich die Initiativen der FREIEN WÄHLER und der SPD.
Bayern geht es gut, und die Bevölkerung nimmt zu; das hat Ministerpräsident Seehofer heute in seiner Regierungserklärung gesagt. Das stimmt nur zum Teil. Denn leider gilt das - es ist schon ausgeführt worden - nicht für alle Regionen. Wir haben Landesteile, in denen Wohnungsmangel herrscht und die Mieten kontinuierlich steigen, aber auch Städte und Gemeinden, in denen fast jedes zweite Haus leersteht und die Immobilienpreise seit Jahren - um nicht zu sagen: seit Jahrzehnten - sinken.
Ein Wort zu den Arbeitslosenzahlen. Natürlich freue ich mich, Herr Abgeordneter König, wenn in Hof oder Oberfranken die Arbeitslosenzahlen zurückgehen bzw. zurückgegangen sind. Man muss sich das aber genauer anschauen. Die Entwicklung hängt sicher auch mit Abwanderungen zusammen. Wenn viele Menschen abwandern, die sonst vielleicht arbeitslos wären, dann haben wir eben weniger Arbeitslose. Am Nordpol ist die Arbeitslosigkeit gleich null.
Wir müssen uns daher an der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten orientieren. Da zeigt sich wieder eine deutliche Diskrepanz zwischen den Regionen. Am meisten Sorgen macht der SPD und mir die demografische Entwicklung in den Problemzonen. Während die Bevölkerung in Bayern, wie ich schon sagte, insgesamt zunimmt, haben wir Regionen, vor allem im Norden und im Osten von Bayern, mit deutlicher Abwanderung. Das ist eine Abstimmung mit dem
Umzugswagen, wie es Herr Ministerpräsident Seehofer formuliert hat. Aber leider ist es eine negative Abstimmung.
Der Regierungsbezirk Oberfranken erleidet nach den Hochrechnungen des Bayerischen Landesamts für Statistik in den Jahren bis 2030 einen geradezu existenzbedrohenden Aderlass bei der Bevölkerungsentwicklung, wenn wir nicht gegensteuern. Von 1.066.000 Einwohnern im Jahr 2011 wird ein Abschmelzen auf 960.000 Einwohner prognostiziert.
Für die Stadt München würde das bedeuten, dass nach dem gleichen Zeitraum 300.000 Menschen weniger in der Stadt leben. Was gäbe das für einen Aufschrei! Aber in Oberfranken nimmt man die Entwicklung wohl hin; leider tut das auch die Regierung. Deswegen müssen wir hier gegensteuern.
Die Forderung nach gleichwertigen, nicht gleichartigen, Lebens- und Arbeitsbedingungen in die Bayerische Verfassung aufzunehmen löst für sich allein natürlich noch keine Probleme. Aber die Problematik wird dadurch deutlich vertieft und gelangt in das Bewusstsein. Für mich ist ganz entscheidend, dass die betroffenen Regionen die Möglichkeit haben, ihre Forderungen zu untermauern, sobald die Verfassung diese Ergänzung bekommt.
Wir hoffen deshalb, dass beide Gesetzentwürfe im Landtag eine breite Mehrheit finden. Die SPD hat ja schon einen Antrag für die demografischen Modellregionen eingebracht. In den Ausschüssen ist er einstimmig verabschiedet worden. Ich stehe mit den Landräten der sieben Landkreise, die betroffen sind, in Kontakt. Es tut sich schon etwas. Es gibt zwar noch nicht den großen Durchbruch, aber man merkt, dass hier etwas voranschreitet. Denn die Landräte sagen: Wenn es in dem Antrag steht, müsst ihr die eine oder andere Maßnahme auch durchführen.
Ich hoffe, dass wir im Landtag für unseren Gesetzentwurf eine breite Mehrheit finden. Denn in der bayerischen Bevölkerung - das sage ich deutlich - würde es niemand verstehen, wenn aus rein parteipolitischen Gründen sinnvolle und notwendige Forderungen und sinnvolle und notwendige Gesetzentwürfe abgelehnt werden.
Deswegen freue ich mich schon auf die Debatten in den Ausschüssen. Ich hoffe, dass wir den Antrag in der Zweiten Lesung annehmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Streibl und lieber Herr Kollege Dr. Rabenstein, herzlichen Dank für die Arbeit, die Sie sich mit den Gesetzentwürfen gemacht haben. Vielen Dank auch für den Hinweis auf die Urheberschaft von Horst Seehofer vor einem Jahr. Es hätte uns natürlich noch mehr gefreut, wenn Sie auch die anderen Punkte bereits aufgegriffen und dafür Formulierungsvorschläge geliefert hätten. Ich denke an die Komplexe Integration und Schuldenbremse.
- Sie verstehen das schon ganz richtig. Damit keine Missverständnisse aufkommen, sage ich: Das Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern ist uns natürlich nicht neu. Herr Kollege Streibl, ich danke für den Hinweis auf Ihren geschätzten Vater. Wir betreiben diese Politik seit Jahrzehnten mit Erfolg.
Wir bekennen uns ohne Wenn und Aber zum Prinzip der gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen, welches über die Raumordnung hinaus sämtliche Politikbereiche betrifft. Eines der besten Beispiele dafür hat der Ministerpräsident heute in seiner Regierungserklärung schon gebracht, nämlich dass sich von 2005 bis 2011 die Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit zwischen den stärksten und den schwächsten Regionen auf nahezu ein Drittel reduziert haben, nämlich von 3,4 auf 1,2 Prozentpunkte. Diese Angleichung ist ein großartiger Erfolg für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Bayern.
Eindrucksvoll bestätigt sich der Erfolg dieser Politik auch im Monitoringbericht des Staatssekretärsausschusses "Ländlicher Raum". Darin wurde dargelegt, dass der ländliche Raum in Bayern weit aufgeholt hat. Dabei ist vor allem die Hebelwirkung der zielgerichtet eingesetzten Fördermittel entscheidend. Im Jahr 2010 haben 146 Millionen Euro an Zuschüssen im ländlichen Raum Investitionen im Umfang von gut 1 Milliarde Euro ausgelöst. Dadurch wurden über 20.000 Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert. Die wirtschaftliche Dynamik ist in den ländlichen Bereichen besser als in Gesamtbayern. Ich verweise auch auf den "Aktionsplan Demografischer Wandel", mit dem diese Politik konsequent fortgesetzt wird. Bereits im Nachtragshaushalt 2012 sind für das Regionalförderprogramm, das Glasfaserprogramm und das
Es ist richtig: Das Prinzip, um das es geht, ist in der Bayerischen Verfassung bislang nicht ausdrücklich verankert. Es wird aus dem Sozialstaatsprinzip in Artikel 3 der Bayerischen Verfassung abgeleitet. Einfachgesetzlich ist es selbstverständlich verankert. In den Raumordnungsgesetzen des Bundes und der Länder, also auch des Freistaats Bayern, im Landesplanungsrecht Bayern, im Landesentwicklungsprogramm und im neuen Entwurf des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird das Prinzip der einheitlichen Lebensund Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern deutlicher als bisher hervorgehoben.
Deshalb ist die Verankerung in der Verfassung als wichtige Aufgabe des Staates ein sinnvolles Ziel. Wir haben dieses Ziel bereits ins Auge gefasst, allerdings zusammen mit weiteren Zielen, die wir gemeinsam diskutieren wollen, da es gilt, nicht verschiedene Themen herauszugreifen, sondern diese drei Themen gemeinsam zu diskutieren. Denn die Verfassung ist nicht irgendein beliebiges Gesetz, sondern im Gegensatz zum Grundgesetz, das sehr nüchtern gehalten ist, eine Fundgrube grundsätzlicher Aussagen, wie der Staat handeln soll und nach welchen Prämissen Politik gemacht und gestaltet werden muss. Der demografische Wandel und seine Auswirkungen auf die Verhältnisse in ganz Bayern sind eine zentrale Herausforderung und wichtige Prämissen.
Ich möchte aber auch Hans Nawiasky zitieren, einen bedeutenden bayerischen Staatsrechtler und Berater von Wilhelm Hoegner und somit einen der Väter der Bayerischen Verfassung. Nawiasky hat einmal gesagt, die Bayerische Verfassung sei keine Spielwiese für verregnete Sonntagnachmittage. Sie ist auch keine Spielwiese für abendliche Plenardebatten.
(Harald Güller (SPD): Und schon gar nicht für den Bayerischen Ministerpräsidenten am Aschermittwoch in Passau!)
Es geht vielmehr darum, mit der Bayerischen Verfassung behutsam umzugehen. Deshalb auch keine Hoppla-Hopp-Aktionen; deshalb ist zu bedenken, dass wir ein aufwendiges Verfahren mit Volksentscheid haben, das durchgeführt werden muss, und dass wir, egal ob Sie oder wir es sind, für eine Verfassungsänderung immer eine Zweidrittelmehrheit brauchen. Wir müssen miteinander ins Gespräch kommen, die einzelnen Themen in aller Ruhe diskutieren und hoffentlich gemeinsam zu einer vernünftigen Lösung kommen. In diesem Sinne sollten wir die Beratungen im Ausschuss beginnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER und der SPD haben in ihren Gesetzentwürfen versucht, oder versuchen es immer noch, das hehre Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Landesverfassung zu verankern. Beide Entwürfe erläutern in der Problembeschreibung die unterschiedliche Entwicklung Bayerns, die Ungleichheit der Landesteile und die Verschärfung dieser Unterschiede in den letzten Jahren, den Gegensatz von Oberbayern zur Oberpfalz und zu Oberfranken vor allem unter dem Eindruck des demografischen Wandels, insbesondere aber auch die wachsenden Probleme im Ballungsraum München.
Beide Gesetzentwürfe weisen auf Normen hin, die schon jetzt das Prinzip der gleichwertigen Lebensverhältnisse einfordern, zum Beispiel in Artikel 72 des Grundgesetzes oder in § 2 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes. Im Raumordnungsgesetz ist die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse als Begriff festgesetzt. Beide, SPD und FREIE WÄHLER, schließen daraus, dass diese Normierung auch in der Bayerischen Verfassung notwendig ist. Das möchte ich für uns GRÜNE verneinen. Die Verfassung hat ein nobles Alter erreicht und braucht sicher ab und zu eine Auffrischung. Die hat es zum Beispiel durch die Abschaffung des Senats gegeben. Aber ob sie Erweiterungen braucht, ist fraglich.
Ich möchte zwei Beispiele nennen, nämlich Artikel 168 und Artikel 169 der Bayerischen Verfassung. Artikel 168 sagt aus, dass Männer und Frauen für gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten sollen. Wie ist die Realität? Es gibt in Bayern ein sogenanntes Gender Gap, wonach Männer- und Frauenlöhne um durchschnittlich 25 % differieren. Das ist die Realität. Artikel 169 sagt aus, dass für jeden Berufszweig Mindestlöhne festgesetzt werden können. Wie ist die Realität? In diesem Hause kämpft zumindest die CSU verbissen gegen jedwede Einführung von Mindestlöhnen. Sie hält dies für Sozialismus, wenn nicht gar für Kommunismus.
Was will ich damit sagen? Nicht jede Verfassungsnorm hat den gleichen Stellenwert. Anscheinend ist das so; denn sonst wären diese beiden Artikel schon lange umgesetzt. Wichtig ist also nicht unbedingt, was in der Verfassung steht, sondern wie die Gesetzgebung, die daraus abgeleitet wird, aussieht. Da bieten sich uns in den nächsten Wochen große Chancen.
Schon heute, gleich nachher, wenn das Landesplanungsgesetz in der Ersten Lesung beraten wird, können wir in Bayern das Prinzip der gleichwertigen Lebensverhältnisse stärken. Dann wird es darauf ankommen, Ziele, also harte Fakten und keine weichen Grundsätze, zu formulieren, die wie das Versprechen des Ministerpräsidenten vor einem Jahr als Prosa im Nirwana des Vergessens verschwinden. Lieber Herr Kollege Rabenstein, wir lehnen daher eine Aufnahme dieses Prinzips in die Verfassung ab, jedoch nicht aus parteipolitischen, sondern aus inhaltlichen Gründen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer die ersten beiden Redebeiträge gehört hat, könnte meinen, es geht um die Frage, wer in diesem Land gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen und gleichwertige Lebensverhältnisse will und wer nicht. Ich bedanke mich ausdrücklich bei meinem Vorredner, der klargestellt hat, dass es nicht darum geht; denn gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen sind nicht nur ein wichtiges Ziel. Dieses Prinzip anzustreben, ist eine Selbstverständlichkeit. Ich bin überzeugt, dass alle Fraktionen dieses Hauses dieses Ziel teilen.
Hier geht es um die Frage, ob man diese Zielvorgabe in die Bayerische Verfassung aufnehmen soll oder gar muss. Ich meine, es mag schön und richtig sein, Dinge in die Verfassung zu schreiben. Aber wichtig ist das - insofern schließe ich mich meinem Vorredner an -, was draußen tatsächlich passiert. Die Devise lautet: nicht reden, sondern handeln. Das eine schließt nicht aus, das man das andere tut. Ich möchte zunächst betonen: Es ist wichtig, dass wir handeln. Der Herr Kollege Dr. Herrmann hat auf alle ergriffenen Maßnahmen hingewiesen: auf die Regionalförderung und Zuschüsse, die im ländlichen Raum Investitionen in Höhe von 1 Milliarde Euro ausgelöst haben; ferner auf den jetzt auf den Weg gebrachten "Aktionsplan Demografischer Wandel". In fünf Jahren sollen 1,3 Milliarden Euro investiert werden. Dies sind allein im Jahr 2012 232 Millionen Euro. All das ist für mich weitaus wichtiger als das, was in der Verfassung steht.
Wir haben im Bayerischen Landesplanungsgesetz eine klare gesetzliche Regelung. Dieses Gesetz steht als Nächstes auf der Tagesordnung. In Artikel 5 Absatz 1 des neuen Textes heißt es: "Leitziel der Landesplanung ist es, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen zu schaffen und zu erhalten." Einfachgesetzlich ist dieses Ziel längst normiert. Die Frage ist nun: Bringt es darüber hinaus
etwas, es in die Verfassung aufzunehmen? Die Bayerische Verfassung enthält viele Programmsätze. Ob man weitere Programmsätze aufnimmt, ist bis zu einem gewissen Grad Geschmackssache. Man muss es nicht tun, kann es aber tun.
Was ich aber eindeutig nicht möchte, ist ein isoliertes Verfahren, in dem wir alleine über diesen einzelnen Punkt entscheiden. Das hat seinen Grund im Verfahren. Eine Verfassungsänderung bedeutet, dass nicht nur wir hier im Landtag, sondern auch die bayerischen Bürger in einem Volksentscheid darüber abstimmen müssen. Die Bürger nur wegen dieses Programmsatzes an die Urnen zu rufen, das halte ich nicht für zielführend. Ich sage Ihnen ganz klar, die Millionenbeträge, die dieses Verfahren verschlingt, sollten besser dem ländlichen Raum zufließen. Davon hätten wir mehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Herrmann! Ich habe zwei Anmerkungen zu Ihrem Redebeitrag. Erstens. Wir sind nicht das Sekretariat der Staatsregierung. Sie sollten Ihren Ministerpräsidenten darauf hinweisen, nur die Dinge zu versprechen, die Sie auch umzusetzen gewillt sind.